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Reflexion

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Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet An der Sandelmühle in Frankfurt am Main - Heddernheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 14.12.2011 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll für das brachliegende Areal "An der Sandelmühle" nach der Aufgabe der gewerblichen Nutzung am Standort die planungsrechtliche Grundlage für eine Folgenutzung als allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. II. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes zu beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE zu I. Der Bebauungsplan Nr. 889 "An der Sandelmühle" verfolgt das Ziel der Wiedernutzung der brach liegenden Gewerbeflächen "An der Sandelmühle" sowie das Ziel der Erweiterung der Wohnnutzung zur Deckung des wachsenden Bedarfs an Wohnungsbaugrundstücken in Frankfurt. Bis 2030 wird ein deutliches Bevölkerungswachstum von ca. 30.000 Einwohnern erwartet. Dies und der steigende Wohnflächenbedarf pro Person führen zu einem hohen Bedarf an neuen Wohnbauflächen. Das Plangebiet befindet sich nördlich der Straße "An der Sandelmühle" und ist im derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 537 - Heddernheim-Nord vom 09.12.1986 als eingeschränktes Gewerbegebiet mit einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 1,0 festgesetzt. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 889 umfasst die Flächen südlich des Urselbaches und nördlich der Straße "An der Sandelmühle". Abgegrenzt wird der Geltungsbereich nördlich durch eine Zufahrt zum Plangebiet und die südliche Böschungskante des Urselbaches. Westlich bildet die Stadtbahntrasse der Stadtbahn-Linie U 2 den Abschluss des Geltungsbereiches. Im Süden verläuft die Grenze in der Mitte des Straßenraumes "An der Sandelmühle". Östlich endet der Geltungsbereich mit dem Flurstück 101/1 (Gemarkung 497, Flur 9). Der westliche Teil der Fläche wurde bis Ende der 1990er Jahre von der VDO Adolf Schindling AG gewerblich genutzt. Nach Aufgabe dieser Nutzung liegt das Areal nunmehr brach. Um zu einer Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme im Außenbereich beizutragen, soll die Fläche zeitnah einer Folgenutzung zugeführt werden. Auf der Fläche im nördlichen Teil des Geltungsbereiches hat eine Heizungs- und Sanitärfirma ihren Sitz. Die Firma hat die Flächen angemietet und wird ihren Standort mittelfristig verlagern. Durch diese Verlagerung wird eine Orientierung und Öffnung der Fläche zum Urselbach möglich. Für diesen Bereich und die brach gefallene Fläche soll ein neues städtebauliches Konzept durch die Aufstellung des Bebauungsplanes umgesetzt werden. Im Umfeld des Plangebietes befindet sich überwiegend Wohnnutzung. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gibt es zwei Wohngebäude, die erhalten und in die neue städtebauliche Planung eingebunden werden sollen. Die Festsetzungen werden an die Nutzungsanforderungen der Umgebung angepasst. Auf dem östlichen Areal des Plangebietes befindet sich eine nicht störende gewerbliche Nutzung, die erhalten werden soll. Durch den Einbezug dieser Fläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen an dieser Stelle eine durchgängige Wegeverbindung entlang des Urselbaches sowie die Aufweitung der Bachaue als Fortsetzung des Grünzuges am Urselbach bis zu seiner Mündung in die Nidda ermöglicht werden. Die Fläche verfügt über eine sehr gute Anbindung an die vorhandene technische und soziale Infrastruktur. Die äußere Erschließung des Gebietes ist bereits vorhanden. Der Standort ist durch die Haltestelle "An der Sandelmühle" der Stadtbahn-Linie U 2 direkt an das öffentliche Nahverkehrsnetz angebunden. Im Umfeld des Plangebietes gibt es bereits Nahversorgungsmöglichkeiten. Aufgrund dieser Voraussetzungen ist eine Umwidmung der brach liegenden Fläche in Wohnen vorgesehen. Durch die Schaffung von Wohnraum wird ein Beitrag zu den Zielen des Wohnbauland-Entwicklungsprogramms 2008 der Stadt Frankfurt am Main geleistet und eine Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes in Frankfurt erzielt. Im direkten Einzugsbereich der Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs sind Mehrfamilienhäuser geplant. Im Erdgeschoss sollen Flächen für den Einzelhandel sowie ergänzende Nutzungen vorgesehen werden, die der Versorgung des Gebietes und der bestehenden Wohnbebauung dienen. Im rückwärtigen Bereich sind Einfamilienreihenhäuser vorgesehen. Ziel ist die Herstellung unterschiedlicher Wohnformen, um verschiedenen Bevölkerungsgruppen Wohnraum zu bieten. In das Gebiet soll eine Kindertagesstätte integriert werden, die den Bedarf an Betreuungsplätzen im Gebiet selbst und auch darüber hinaus abdecken soll. Die Hauptzufahrt zu dem zukünftigen Wohngebiet erfolgt über die Straße "An der Sandelmühle". Eine zweite Zufahrt zum Gebiet ist von Norden geplant. Diese Zufahrt schließt an die bereits vorhandene Straße "Kaltmühle" und den dort gelegenen Übergang der Stadtbahntrasse an. zu II. Im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Gewerbefläche dargestellt. Da die Planung für den westlichen Teil des Geltungsbereiches eine Nutzung für Wohnzwecke vorsieht, ist eine Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB erforderlich. Anlage _Lageplan (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 173 Antrag vom 02.03.2012, OF 167/8 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.07.2016, M 141 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.02.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.03.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 49 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 20.03.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 49 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER 9. Sitzung des OBR 8 am 22.03.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 49 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossene Anregung OA 173 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 167/8 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.03.2012, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 49 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 173) zu 2. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und Piraten (= Annahme) Ziffern 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER und REP (M 49 und OA 173 = Annahme) NPD (M 49 und OA 173 = Enthaltung) 9. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 24.04.2012, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 173) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 49 und OA 173 = Annahme) Piraten (M 49 = Annahme, OA 173 = Ziffern 1., 2. und 4. Annahme, Ziffern 3. und 5. Ablehnung) 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.04.2012, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten; LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Ziffern 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 49 und OA 173 = Enthaltung) REP (M 49 und OA 173 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2012, TO II, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP; LINKE. und NPD (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffern 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1600, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2012 Aktenzeichen: 61 00

Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2012, OF 169/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle In der Ortsbeiratssitzung am 16.02.2012 wurde die Änderung des Bebauungsplan Nr. 889 vorgestellt. Der Ortsbeirat begrüßt die Bebauung der Brachfläche mit Wohnbebauung (sowohl Einfamilienhäuser als auch sozialer Wohnungsbau in Mehrgeschossbauten). Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten} zu veranlassen, dass im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 889 - An der Sandelmühle -folgende Punkte beachtet werden: 1. schnellstmöglich vor Beginn der Baumaßnahmen wird ein schlüssiges Verkehrskonzept für die Anbindung des im Bebauungsplan Nr. 889 -An der Sandelmühle- vorgestellten Neubaugebiets an das bestehende Straßennetz vorgelegt, 2. der Fußweg am Urseibach wird nicht durch das Biotop zwischen dem Bebauungsplangebiet und dem Campingplatz sowie durch die Kleingartenanlage "Brühlwiese" angelegt, 3. für den Hol- und Bringverkehr für die geplante Kinderbetreuungseinrichtung wird ausreichende Haltefläche auf dem Gelände eingeplant, 4. die Verkehrszählung für die Straße "An der Sandelmühle" dann zu wiederholen, wenn die bereits durchgeführte Zählung während der Umbaumaßnahme der Brücke zwischen Heddernheim und Eschersheim erfolgte, 5. in die Planungen wird eine ausreichende Anzahl von allgemein zugänglichen Parkplätzen eingearbeitet. Begründung: Zu 1. Die Vorstellung des Bebauungsplans Nr. 889 -An der Sandelmühle- hat gezeigt, dass das Verkehrskonzept lediglich das "Neubaugebiet" und die Anknüpfungspunkte an das bestehende Straßenetz beinhaltet. Die Verkehrsanbindung des Neubaugebietes soll über zwei Querungen (Bahnübergänge "An der Sandelmühle" und "Kaltmühle" - jeweils am Ende der Haltestelle Sandelmühle) der in kurzen Abständen fahrenden Stadtbahn erfolgen. Separate Abbiegespuren, weiche den fließenden Verkehr von dem ggf. auf Freigabe der Stadtbahnquerung wartenden trennen, sind bisher nicht vorgesehen. Aufgrund des -insbesondere in den Stoßzeiten - bereits sehr hohen Verkehrsaufkommens auf den Straßen Hessestraße / Olof-Palme-Straße / An der Sandelmühle wird vom Ortsbeirat 8 als Schwachstelle im Verkehrskonzept eingeschätzt. Daher ist dringender Handlungsbedarf gegeben. In den vergangenen Jahren wurde in verschiedenen Anträgen vom Ortsbeirat immer wieder ein Verkehrskonzept für die Straße "An der Sandelmühle" gefordert. Unter anderem wurde eine Einbahn- bzw. wechselseitige Einbahnstraßeverkehi-sführung gefordert. Die Veränderung der derzeitigen Verkehrsführung und damit eine Verkehrsberuhigung ist auch deshalb notwendig, weil im Bereich "An der Sandelmühle" von der Kleingartenanlage "Brühlwiese" (etwa Hausnr. 48) bis zum Gelände des Bebauungsplangebiets (Hausnr. 34) die Straße für Fußgänger nicht verkehrssicher ausgebaut ist. In weiten Bereichen des genannten Streckenabschnitts fehlen Bürgersteige und bei den vorhandenen Bürgersteigen ist die Bordsteinkante nur geringfügig höher als die Fahrbahn. Aufgrund der teilweise begrenzten Fläche ist die Fahrbahn eingeengt und es kann auch kein ausreichend verkehrssicherer Fußweg angelegt werden. Die derzeitige Straße in dem genannten Bereich ist als "Provisorium" zu bezeichnen. Neben der Einbahnstraßeregelung wäre als weitere Variante der Verkehrsberuhigung eine Sperrung des Durchgangsverkehrs von Kraftfahrzeugen denkbar (z. B. im Bereich der Hausnummer 34 durch Poller), wie sie bereits in der Vergangenheit bestand. Zu 2. Der durchgängige Fußweg am Urseibach von der Olof-Palme-Straße bis zur Mündung des Urseibachs in die Nidda würde unter anderem durch ein Biotop und durch die Kleingartenanlage "Brühlwiese" führen. Im Bereich der Kleingartenanlage würden einige Gärten wegfallen bzw. verkleinert. Femer würden in weiten Bereichen des Fußweges "dunkle Bereiche" entstehen. In der B 1308 vom 25.11.2002 wird zwar vom Magistrat der Fußweg befürwortet. Die in dieser Vorlage genannten Schwierigkeiten gelten noch heute. Vielmehr sollte die Straße "An der Sandelmühle" für Fußgänger und Radfahrer verkehrssicher ausgebaut werden und der Kraftfahi"zeugverkelir reduziert werden. Zu 3. Die geplante Kinderbetreimngseinrichtung auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 889 wird begrüßt. Für den Hol- und Bringverkehr mit Kraftfahrzeugen muss auf dem Gebiet des Bebauungsplans entsprechende Flächen vorgesehen werden. Das Halten der Fahrzeuge auf der schmalen Straße "An der Sandelmühle" würde zu einer täglichen Verkehrsbeeinträchtigung führen. Zu 4. In der Vorstellung der Bebauungsplanveränderung im Ortsbeirat wurde auf eine durchgeführte Verkehrszählung für die Straße "An der Sandelmühle" hingewiesen. In der Veranstaltung konnte nicht geklärt werden, ob die Zählung während der Baumaßnahme an der Brücke zwischen Eschersheim und Heddernheim (zwischen Heddernheimer Landsüaße und Alt Eschersheim bzw. Niedwiesenstraße) durchgeführt wurde. Während der Zeit der Baumaßnahme war der Durchgangsverkehr über die Straße "An der Sandelmühle" weitgehend unterbrochen. Zu 5. Ausweislich der Darlegung im Ortsbeirat ist jeweils ein Parkplatz pro Haushalt vorgesehen. Dieser war im vorgestellten Entwurf -zumindest im Bereich der Einfamilienhäuser- den jeweiligen Gebäuden klar abgegrenzt zugeordnet. Für die Allgemeinheit zugängliche Parkplätze waren nicht Bestandteil dieser Ausarbeitung, was im Rahmen der Diskussion gleichfalls bestätigt wurde. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Beschäftigten der Kinderbetreuungseinrichtung, Besucher, Lieferanten, etc. ausschließlich mit dem ÖPNV anreisen, ist zu erwarten, dass diese in den olinehin geringen Parkraum angrenzender Wolmgebiete ausweichen werden. Daher ist öffentlicher Parkraum vor Ort vorzuhalten und soweit notwendig entsprechend zu reglementieren. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2012, OF 160/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 22.03.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 173 2012 1. Die Vorlage OF 160/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 169/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffern 1, 2 und 4 der Vorlage: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu Ziffern 3 und 5 der Vorlage: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2012, OA 173 entstanden aus Vorlage: OF 169/8 vom 16.03.2012 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 889 - An der Sandelmühle folgende Punkte zu beachten: 1. Vor Beginn der Baumaßnahmen wird schnellstmöglich ein schlüssiges Verkehrskonzept für die Anbindung des im Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle vorgestellten Neubaugebiets an das bestehende Straßennetz vorgelegt. 2. Der Fußweg am Urselbach wird nicht durch das Biotop zwischen dem Bebauungsplangebiet und dem Campingplatz sowie durch die Kleingartenanlage "Brühlwiese" angelegt. 3. Für den Hol- und Bringverkehr für die geplante Kinderbetreuungseinrichtung wird ausreichende Haltefläche auf dem Gelände eingeplant. 4. Die Verkehrszählung für die Straße "An der Sandelmühle" ist zu wiederholen, wenn die bereits durchgeführte Zählung während der Umbaumaßnahme der Brücke zwischen Heddernheim und Eschersheim erfolgte. 5. In die Planungen wird eine ausreichende Anzahl von allgemein zugänglichen Parkplätzen eingearbeitet. Begründung: Zu 1. Die Vorstellung des Bebauungsplans Nr. 889 - An der Sandelmühle hat gezeigt, dass das Verkehrskonzept lediglich das Neubaugebiet und die Anknüpfungspunkte an das bestehende Straßennetz beinhaltet. Die Verkehrsanbindung des Neubaugebiets soll über zwei Querungen (Bahnübergänge "An der Sandelmühle" und "Kaltmühle" - jeweils am Ende der Haltestelle Sandelmühle) der in kurzen Abständen fahrenden Stadtbahn erfolgen. Separate Abbiegespuren, welche den fließenden Verkehr von dem ggf. auf Freigabe der Stadtbahnquerung wartenden trennen, sind bisher nicht vorgesehen. Aufgrund des -insbesondere in den Stoßzeiten - bereits sehr hohen Verkehrsaufkommens auf den Straßen Hessestraße/Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle wird dies vom Ortsbeirat 8 als Schwachstelle im Verkehrskonzept eingeschätzt. Daher ist dringender Handlungsbedarf gegeben. In den vergangenen Jahren wurde in verschiedenen Anträgen vom Ortsbeirat immer wieder ein Verkehrskonzept für die Straße "An der Sandelmühle" gefordert. Unter anderem wurde eine Einbahn- bzw. wechselseitige Einbahnstraßenverkehrsführung gefordert. Die Veränderung der derzeitigen Verkehrsführung und damit eine Verkehrsberuhigung ist auch deshalb notwendig, weil im Bereich "An der Sandelmühle" von der Kleingartenanlage "Brühlwiese" (etwa Hausnr. 48) bis zum Gelände des Bebauungsplangebiets (Hausnr. 34) die Straße für Fußgänger nicht verkehrssicher ausgebaut ist. In weiten Bereichen des genannten Streckenabschnitts fehlen Bürgersteige und bei den vorhandenen Bürgersteigen ist die Bordsteinkante nur geringfügig höher als die Fahrbahn. Aufgrund der teilweise begrenzten Fläche ist die Fahrbahn eingeengt und es kann auch kein ausreichend verkehrssicherer Fußweg angelegt werden. Die derzeitige Straße in dem genannten Bereich ist als "Provisorium" zu bezeichnen. Neben der Einbahnstraßenregelung wäre als weitere Variante der Verkehrsberuhigung eine Sperrung des Durchgangsverkehrs von Kraftfahrzeugen denkbar (z. B. im Bereich der Hausnr. 34 durch Poller), wie sie bereits in der Vergangenheit bestand. Zu 2. Der durchgängige Fußweg am Urselbach von der Olof-Palme-Straße bis zur Mündung des Urselbachs in die Nidda würde unter anderem durch ein Biotop und durch die Kleingartenanlage "Brühlwiese" führen. Im Bereich der Kleingartenanlage würden einige Gärten wegfallen bzw. verkleinert. Ferner würden in weiten Bereichen des Fußweges "dunkle Bereiche" entstehen. Im Bericht vom 25.11.2002, B 1308, wird zwar der Fußweg befürwortet, die in dieser Vorlage genannten Schwierigkeiten gelten jedoch auch noch heute. Vielmehr sollte die Straße "An der Sandelmühle" für Fußgänger und Radfahrer verkehrssicher ausgebaut werden und der Kraftfahrzeugverkehr reduziert werden. Zu 3. Die geplante Kinderbetreuungseinrichtung auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 889 wird begrüßt. Für den Hol- und Bringverkehr mit Kraftfahrzeugen müssen auf dem Gebiet des Bebauungsplans entsprechende Flächen vorgesehen werden. Das Halten der Fahrzeuge auf der schmalen Straße "An der Sandelmühle" würde zu einer täglichen Verkehrsbeeinträchtigung führen. Zu 4. In der Vorstellung der Bebauungsplanveränderung im Ortsbeirat wurde auf eine durchgeführte Verkehrszählung für die Straße "An der Sandelmühle" hingewiesen. In der Veranstaltung konnte nicht geklärt werden, ob die Zählung während der Baumaßnahme an der Brücke zwischen Eschersheim und Heddernheim (zwischen Heddernheimer Landstraße und Alt-Eschersheim bzw. Niedwiesenstraße) durchgeführt wurde. Während der Zeit der Baumaßnahme war der Durchgangsverkehr über die Straße "An der Sandelmühle" weitgehend unterbrochen. Zu 5. Ausweislich der Darlegung im Ortsbeirat ist jeweils ein Parkplatz pro Haushalt vorgesehen. Dieser war im vorgestellten Entwurf - zumindest im Bereich der Einfamilienhäuser - den jeweiligen Gebäuden klar abgegrenzt zugeordnet. Für die Allgemeinheit zugängliche Parkplätze waren nicht Bestandteil dieser Ausarbeitung, was im Rahmen der Diskussion gleichfalls bestätigt wurde. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Beschäftigten der Kinderbetreuungseinrichtung, Besucher, Lieferanten etc. ausschließlich mit dem ÖPNV anreisen, ist zu erwarten, dass diese in den ohnehin geringen Parkraum angrenzender Wohngebiete ausweichen werden. Daher ist öffentlicher Parkraum vor Ort vorzuhalten und soweit notwendig entsprechend zu reglementieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.07.2012, B 328 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.03.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 173) zu 2. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und Piraten (= Annahme) Ziffern 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER und REP (M 49 und OA 173 = Annahme) NPD (M 49 und OA 173 = Enthaltung) 9. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 24.04.2012, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 173) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 49 und OA 173 = Annahme) Piraten (M 49 = Annahme, OA 173 = Ziffern 1., 2. und 4. Annahme, Ziffern 3. und 5. Ablehnung) 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.04.2012, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten; LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Ziffern 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 49 und OA 173 = Enthaltung) REP (M 49 und OA 173 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2012, TO II, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP; LINKE. und NPD (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffern 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1600, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2012 Aktenzeichen: 61 00

Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle -

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.07.2012, B 328 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.05.2012, § 1600 - OA 173/12 OBR 8 - zu a. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirates und der Forderung nach einem Verkehrskonzept fand ein ämterübergreifendes Abstimmungsgespräch statt, an dem das Straßenverkehrsamt, das Referat für Mobilitäts- und Verkehrsplanung, das Amt für Straßenbau und Erschließung sowie aufgrund der vorhandenen Stadtbahntrasse die VGF beteiligt wurden. Grundlage der Diskussion waren die derzeitigen Nutzungen und mögliche Umbaumaßnahmen. Da das Platzangebot im Bereich der Hessestraße/ Olof-Palme-Straße eingeschränkt ist, sind separate Abbiegespuren technisch nicht umsetzbar. Die westlich der Straße bestehende Bebauung und die Stadtbahntrasse ermöglichen keine Aufweitung des Knotenpunktes "An der Sandelmühle". Im Bereich der Straße "An der Sandelmühle" südlich des Plangebietes fehlt bislang der nördliche Gehweg. Durch die geplante Ausweisung von zusätzlicher Verkehrsfläche am Rande des Plangebietes wird die Herstellung dieses fehlenden Gehweges möglich. Eine Veränderung bzw. Ausbau des weiteren Straßenverlaufes im Bereich der Kleingartenanlage ist nicht geplant. Ein Ausbau ist auch aufgrund der Tatsache, dass diese Flächen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen nicht möglich. Für das Plangebiet besteht derzeit der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 537, der die Fläche als eingeschränktes Gewerbegebiet darstellt. Würde das Bebauungsplanverfahren Nr. 889 "An der Sandelmühle" nicht durchgeführt, würde ebenfalls zusätzlicher Verkehr durch eine andere, derzeit bereits zulässige Nutzung, entstehen. Das prognostizierte Verkehrsaufkommen ist bei einer gewerblichen Nutzung deutlich höher als bei einer Nutzung für Wohnen. Bei den Berechnungen der potenziellen Zusatzbelastung zum Bestand wurde auch geprüft, wie groß die Entlastung des Verkehrsknotenpunktes "An der Sandelmühle" durch den geplanten nördlichen Anschluss im Bereich der Kaltmühle wäre. Ergebnis war, dass die zu erwartende Entlastung marginal ist und das Verkehrsaufkommen an dem Knotenpunkt "An der Sandelmühle" sich nicht wesentlich verringern würde. Nach einem Vergleich der Vorteile dieser geplanten nördlichen Zufahrt mit den Nachteilen, den wirtschaftlichen Folgekosten, die durch das Brückenbauwerk und die erforderliche Neusignalisierung des Bahnübergangs Kaltmühle entstehen und den naturschutzrechtlichen Eingriffen in das vorhandene Landschaftsschutzgebiet und das bestehende Vogelschutzgehölz, wurde ämterübergreifend die Entscheidung getroffen, auf diese zweite Zufahrt zu verzichten. zu b. Bislang ist aus naturschutzrechtlichen Gründen unklar, ob der Fußweg überhaupt hergestellt wird. Es ist jedoch nicht geplant, dass der Fußweg am Urselbach durch das vorhandene Biotop oder durch die Kleingartenanlage führt. Der angedachte Fußweg soll südlich des Urselbaches verlaufen und östlich des Firmengeländes der Firma D.A. wieder auf die Straße "An der Sandelmühle" führen. Weder das Biotop, noch die Kleingartenanlage sind von dem Fußweg betroffen, da sie außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen und die Planungen sich auf den Geltungsbereich beschränken. zu c. Für den Hol- und Bringverkehr können sowohl auf dem Gelände der Kindertagesstätte als auch durch eine entsprechende Gestaltung im Straßenraum der Planstraße ausreichende Flächen hergestellt werden. zu d. Die erste Verkehrszählung fand an einem durchschnittlichen, mittleren Werktag im September 2011 statt. Zu diesem Zeitpunkt war aufgrund einer Baumaßnahme die Brücke über die Nidda zwischen Eschersheim und Heddernheim gesperrt. Im April 2012 wurde nach Abschluss der Bauarbeiten und Öffnung der Brücke eine stichprobenartige Wiederholung der Zählung im Kreuzungsbereich am Bahnübergang Sandelmühle vorgenommen. Die Zählung erfolgte wiederum an einem durchschnittlichen, mittleren Werktag, sodass ein Vergleich beider Zählungen erfolgen konnte. Dabei konnten keine wesentlichen Abweichungen festgestellt werden. Bei den Zu- und Abfahrten über den Bahnübergang im Bereich der Straße "An der Sandelmühle, die eine direkte Verbindung zur Brücke darstellt, gab es keine Unterschiede zwischen den beiden Zählungen. Der Vergleich beider Zählungen mit früheren Verkehrszählungen bestätigte, dass die Brückensperrung an der Nidda keinen erkennbaren Einfluss auf die Verkehrsmengen am Bahnübergang Sandelmühle hatte. zu e. Zielsetzung der Stadt Frankfurt am Main ist eine Reduzierung des Individualverkehrs. Die Berechnung der erforderlichen Anwohnerparkplätze erfolgt auf Basis der jeweils rechtskräftigen Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main. Vorgesehen ist gemäß der Stellplatzsatzung pro Wohneinheit die Herstellung eines Stellplatzes. Die Parkplätze, die für die geplanten Wohneinheiten benötigt werden, sind in dem vorgestellten Entwurf vom 10.02.2012 auf privaten Grundstücksflächen nachgewiesen. Zusätzliche Besucherparkplätze sind im öffentlichen Raum entlang der Straße geplant, auf dafür ausgewiesenen Flächen. Die Anzahl der erforderlichen Besucherparkplätze wird berechnet anhand der Anwohnerparkplätze und variiert zwischen 5 bis 15 Prozent des grundsätzlichen Bedarfs. Die geplanten Flächen für Besucherparkplätze ermöglichen die Herstellung von weiteren 15 Prozent. Im Bereich der Haltestelle und des geplanten Einzelhandels ist alleine die Herstellung von 18 Besucherstellplätzen möglich. Auf dem Grundstück der Kindertagesstätte werden für die Beschäftigten separate Stellplätze vorgesehen, sodass den Mitarbeitern grundsätzlich ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen. Für die Mitarbeiter des vorhandenen Gewerbebetriebes werden auf betriebseigenen Flächen weitere 50 Stellplätze geplant. Zielsetzung dabei ist eine Entlastung der angrenzenden Wohngebiete von dem Parkverkehr durch die Mitarbeiter des Betriebes. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 173 Anregung vom 24.01.2013, OA 315 Anregung vom 29.08.2013, OA 415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 01.08.2012 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 23.08.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.10.2012, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.10.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis) 13. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 02.10.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2112, 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 01.10.2012 Aktenzeichen: 61 00

Beratung im Ortsbeirat: 4