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Planungsmittel für Erweiterungsbau am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2012, OF 335/6 Betreff: Planungsmittel für Erweiterungsbau am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die für die Planung des Erweiterungsbaus am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim, Jungmannstraße 6, notwendigen Mittel in den Haushalt 2012 einzustellen. Begründung: Im Dezember 2010 hat die Stadt Frankfurt am Main das unmittelbar neben dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr gelegene Grundstück gekauft und es als Erweiterungsfläche für das vorhandene Gerätehaus vorgesehen. Für die Planung der Nutzung dieses Erweiterungsgeländes sind Finanzmittel zur Planung einer Erweiterung des bestehenden Gerätehauses vorzusehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 17.04.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 179 2012 Die Vorlage OF 335/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2012 Planungsmittel für Erweiterungsbau am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.04.2012, OA 179 entstanden aus Vorlage: OF 335/6 vom 02.04.2012 Betreff: Haushalt 2012 Planungsmittel für Erweiterungsbau am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 42 vom 10.02.2012, Haushalt 2012 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2012 - 2015. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012, § 1720, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die für die Planung des Erweiterungsbaus am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim, Jungmannstraße 6, notwendigen Mittel sind in den Haushalt 2 012 einzustellen. Begründung: Im Dezember 2010 hat die Stadt Frankfurt am Main das unmittelbar neben dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr gelegene Grundstück gekauft und es als Erweiterungsfläche für das vorhandene Gerätehaus vorgesehen. Für die Nutzung dieses Erweiterungsgeländes sind Finanzmittel zur Planung einer Erweiterung des bestehenden Gerätehauses vorzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1277 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 25.04.2012 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 21.05.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 179 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und Stv. Ochs (= Annahme) Aktenzeichen: 37 1
Haushalt 2012 - Planungsmittel für Erweiterungsbau am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1277 Betreff: Haushalt 2012 - Planungsmittel für Erweiterungsbau am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim Die unmittelbar neben dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr gelegene Liegenschaft Jungmannstraße 8 wurde vom Magistrat aus Gründen der Grundstücksbevorratung angekauft, damit nach dem Abriss des maroden Hauses Außen- und Verkehrsflächen für das bestehende Feuerwehrgerätehaus geschaffen werden können. Die bisherigen Gegebenheiten vor Ort entsprachen nicht mehr den geltenden Standards für Feuerwehrgerätehäuser der Stadt Frankfurt am Main. Der Grundstückserwerb hatte nicht zum Ziel, einen etwaigen An- oder Neubau des Gerätehauses am Standort in der Jungmannstraße zu realisieren. Vielmehr erscheinen die jetzt zusammengelegten Grundstücke längerfristig sogar wenig für Feuerwehrzwecke geeignet. Das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim ist nicht in den Prioritätenprogrammen I und II enthalten. Finanzielle Mittel für einen etwaigen Erweiterungsbau am Standort sind derzeit haushaltsrechtlich nicht beordnet. Im Falle eines Neubaus müssten die Prioritätenprogramme ergänzt und fortgeschrieben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.04.2012, OA 179
Beratung im Ortsbeirat: 4
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