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Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2017, OF 227/12 Betreff: Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das im Bebauungsplan B688 als Fläche für den Gemeinbedarf - Grundschule - ausgewiesene Grundstück an der Ecke Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung (Flurstücke 3965 bis 3970) dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke zu sichern. Aufgrund des weiterhin hohen Bedarfs an Betreuungs- und Schulplätzen in Kalbach-Riedberg und der weiter steigenden Einwohner- und Kinderzahl sind vom Magistrat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch zukünftig ausreichende Flächen hierfür zur Verfügung stehen. Das Grundstück an der Ecke Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung ist hierfür ideal und wird auch deshalb schon seit einigen Jahren zur provisorischen Unterbringung verschiedener ausgelagerter Einrichtungen genutzt. Die planungsrechtliche Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche - Grundschule - ist bereits Mitte der 1990er Jahre erfolgt. Bislang ist es allerdings versäumt worden, die Flächen auch ins Eigentum der Stadt Frankfurt am Main zu bringen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. das vorgenannte Areal in städtisches Eigentum zu bringen und 2. ein Konzept zu erstellen, wie die verschiedenen Bedarfe des Stadtteils aus dem KiTa- und dem Grundschulbereich dort mittelfristig abgebildet werden können. In diesem Zusammenhang soll insbesondere dargestellt werden, ob zusätzliche Betreuungsplätze und Angebote der schulischen und außerschulischen Nachmittagsbetreuung (insbesondere der Erweiterten Schulischen Betreuung) unter einem Dach gebündelt werden können. Begründung: Grundstücke für Kindertagesstätten und Schulen sind in der gesamten Stadt Mangelware. In fast allen Stadtteilen fehlt es an geeigneten Grundstücken für den Bau oder die Erweiterung von Betreuungseinrichtungen und Schulen. Dass es in Kalbach noch Flächen für den Ausbau von Betreuungsangeboten gibt, die überdies auch schon planungsrechtlich gesichert sind, ist ein Glücksfall. Daher sollten zeitnah auch die eigentumsrechtlichen und konzeptionellen Voraussetzungen für den Ausbau der pädagogischen Angebote in einem der am schnellsten wachsenden Stadtteile Frankfurts geschaffen werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 03.11.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 193 2017 Die Vorlage OF 227/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Tenors in die Begründung überstellt wird und der zweite Satz der Ziffer 2. des Tenors wie folgt lautet: "In diesem Zusammenhang soll insbesondere dargestellt werden, ob zusätzliche Betreuungsplätze und Angebote der außerschulischen Nachmittagsbetreuung unter einem Dach gebündelt werden können." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sofort mit dem Bau von Betreuungseinrichtungen auf dem Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung beginnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2934 entstanden aus Vorlage: OF 266/12 vom 04.03.2018 Betreff: Sofort mit dem Bau von Betreuungseinrichtungen auf dem Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung beginnen Vorgang: OA 193/17 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich mit der Planung und dem Bau von dauerhaften Betreuungseinrichtungen auf dem Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung zu beginnen. Begründung: In einer Pressemitteilung vom 1. März 2018 berichtet die Bildungsdezernentin Sylvia Weber, dass eine weitere provisorische Einrichtung eröffnen wird. Da der Bedarf nach Kinderbetreuung in den kommenden Jahrzehnten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ansteigen wird, gilt es hier nicht nur an Provisorien, sondern an nachhaltigen Lösungen zu arbeiten. Das oben genannte Grundstück wurde im Zuge der Anregung OA 193 vom 03.11.2017 und den daraus folgenden Beschlüssen dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke gesichert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.11.2017, OA 193 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1578 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40 2
Veranstaltungsraum in der zu errichtenden Einrichtung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 entstanden aus Vorlage: OF 308/12 vom 03.05.2018 Betreff: Veranstaltungsraum in der zu errichtenden Einrichtung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad Vorgang: OA 193/17 OBR 12 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem noch von der Stiftung Waisenhaus zu erwerbenden Grundstück an der Straße Am Hasensprung (OA 193) nicht nur eine Kindertagesstätte, sondern auch ein vielseitig nutzbar, entsprechend groß dimensionierter Versammlungs- und Veranstaltungsraum gebaut werden kann. Dieser sollte nicht nur der Einrichtung selbst, sondern in gleichem Maße von den Kalbacher und Riedberger Gruppierungen und Vereinen sowie vom Ortsbeirat für dessen Sitzungen genutzt werden können. Wenn eine solche Planung möglich wäre, könnte dieser neue Anlaufpunkt für den Stadtteil perspektivisch eine hervorragende Ergänzung des bisherigen mangelhaften Raumangebots sein. Begründung: Schon mehrfach merkte der Ortsbeirat an, dass bei öffentlichen Bauten, wie zuletzt der IGS Kalbach-Riedberg, entsprechende Räume für die Nutzung im Stadtteil vorzusehen sind. Da das oben genannte Grundstück nun für Bildungs- und Betreuungszwecke gesichert wurde, ist dies bei diesem Neubau ebenso zu berücksichtigen. Insbesondere da hier noch nicht mit der Planung begonnen wurde, hat man die Chance, die nötigen Räume sinnvoll zu integrieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.11.2017, OA 193 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1973 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3833 Antrag vom 19.11.2018, OF 373/12 Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1556 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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