Reflexion
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Beseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Bahnstraße durch eine geradlinig befahrbare Straßenunterführung mit einseitigem, räumlich getrennten Gehweg an Ort und Stelle inklusive Bahnsteigzugängen sowie Treppen und Aufzüge
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.02.2007, M 28 Betreff: Beseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Bahnstraße durch eine geradlinig befahrbare Straßenunterführung mit einseitigem, räumlich getrennten Gehweg an Ort und Stelle inklusive Bahnsteigzugängen sowie Treppen und Aufzüge Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.1999, § 4974 - NR 510 CDU, B 585/99 - 1. Der optimierten Planung der planfestgestellten Lösung (in der Variantendiskussion (Anhang) als geradlinig befahrene Straßenunterführung bezeichnet) wird zugestimmt. 2. Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung § 3462 vom 28.01.1999 zur M 188 sowie § 4974 vom 11.11.1999 zum B 585 werden aufgehoben. 3. Der Magistrat wird ermächtigt: - aufgrund des im Mediationsverfahren erreichten Einvernehmens zwischen Stadt und DB AG über die Änderung der planfestgestellten Lösung die beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel anhängige Teilanfechtungsklage gegen das Planfeststellungsverfahren zum 4-gleisigen Ausbau der S-Bahnstrecke 3900 Gießen - Frankfurt West der Deutschen Bahn AG zurückzuziehen. 4. Der Magistrat wird beauftragt: - auf der Grundlage der vorliegenden Planung die erforderliche Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG weiter zu führen und die notwendigen Schritte (soweit sie in die Zuständigkeit der Stadt Frankfurt am Main fallen) einzuleiten und - sofern notwendig, eine Bau und Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Ausgangssituation Im Zuge des geplanten 4-gleisigen Ausbaus der S-Bahnstrecke von Frankfurt (Main) West nach Bad Vilbel soll der Bahnübergang Berkersheimer Bahnstraße (BÜ 99) in Frankfurt Berkersheim gemäß vorliegender Planfeststellung vom 06.05.2004, Az.: 55112-98-0626-f des Eisenbahn-Bundesamtes im Auftrag der DB Netz AG beseitigt und durch eine Straßenunterführung mit Bahnsteigzugängen an Ort und Stelle ersetzt werden. Diese als Ersatzmaßnahme zur Beseitigung des Bahnübergangs vorgesehene Lösung entspricht nicht der städtischen Beschlusslage vom 28.01.1999 (§ 3462), die eine Unterführung für Fußgänger und Radfahrer im Zuge der Berkersheimer Bahnstraße sowie die Ertüchtigung des Fahrweges für den landwirtschaftlichen Verkehr in der Ortslage zur Unterführung Im Wiesengarten vorsah. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat diese Lösung mit dem Hinweis auf mögliche Enteignungsverfahren sowie den erheblichen Eingriff in Schutzgüter nach dem Gesetz der Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem Ausbau des Fahrweges innerhalb der Ortsdurchfahrt Berkersheims (Am Traubengarten) als "nicht planfeststellungswürdig" beurteilt und die von der Stadt präferierte Ersatzlösung nicht in die Planfeststellungsplanung aufgenommen. Die Stadt Frankfurt am Main, vertreten durch das Rechtsamt, hat daraufhin beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Klage erhoben wegen der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich der Festlegungen zur Beseitigung des Bahnübergangs Berkersheimer Bahnstraße. A) Zielsetzung In dem beim 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes geführten Rechtsstreit der Stadt Frankfurt am Main gegen die Bundesrepublik Deutschland - 2 A 1724/04 - haben sich die Beteiligten einverstanden erklärt, den Konflikt durch eine Mediation beizulegen. B) Alternativen Siehe Anhang (Variantendiskussion) C) Lösung Als Lösung wird die aus dem Mediationsverfahren hervorgegangene Überarbeitung der planfestgestellten Lösung zur Ausführung vorgeschlagen. Hiernach ist im Rahmen des 4-gleisigen Ausbaus der Bahn-Strecke zwischen Frankfurt-West und Bad Vilbel als Ersatz für den heutigen niveaugleichen Bahnübergang eine geradlinige Straßenunterführung mit einseitigem Gehweg an Ort und Stelle inklusive Bahnsteigzugängen (Treppen und Aufzügen) entsprechend der beiliegenden Planung vorzusehen. In mehreren Gesprächen zwischen der Deutschen Bahn AG und der Stadt Frankfurt am Main wurde erreicht, dass die planfestgestellte Variante der Kreuzung / des Haltepunktes so überarbeitet wurde, dass diese den Anforderungen des örtlichen Verkehrs (Landwirtschaft und Busanbindung sowie als Radfahrer- und Fußgängerquerung) entspricht und die Zugänglichkeit zur S-Bahn-Station für alle Benutzer einschließlich mobilitätseingeschränkter Personen auf kurzen Wegen besteht. Zur Durchsetzung der straßenverkehrsbehördlichen Nutzungsbeschränkung sind Maßnahmen zur Verkehrslenkung (Schranken, versenkbare Poller o. dgl.) vorzusehen, die nicht gewünschten Durchgangsverkehr zwischen Harheim und Berkersheim verhindern. D) Kosten Die Kosten der Ersatzmaßnahme sind nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (§ 13 EKrG) zwischen Bund, Deutsche Bahn AG und Stadt Frankfurt zu dritteln. Die Planfeststellungsplanung enthält keine Angaben zu den Herstellungskosten des Querungsbauwerks als Ersatzmaßnahme für den heutigen Bahnübergang im Zuge der Berkersheimer Bahnstraße. Der auf die Stadt Frankfurt am Main entfallende Kostenanteil kann daher zahlenmäßig noch nicht angegeben werden. Anlage Anhang (ca. 133 KB) Anlage Hoehenplan (ca. 156 KB) Anlage Lageplan (ca. 2 MB) Anlage Querschnitt (ca. 145 KB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.02.2007, NR 305 Antrag vom 25.04.2007, NR 432 Antrag vom 02.05.2007, NR 436 Anregung vom 26.02.2007, OA 327 Anregung vom 22.05.2007, OA 388 Antrag vom 11.02.2007, OF 55/14 Antrag vom 26.02.2007, OF 56/14 Antrag vom 15.02.2007, OF 255/10 Antrag vom 15.02.2007, OF 256/10 Antrag vom 24.02.2007, OF 257/10 Antrag vom 27.02.2007, OF 258/10 Antrag vom 27.02.2007, OF 259/10 Antrag vom 17.03.2007, OF 274/10 Antrag vom 15.02.2007, OF 275/10 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.10.1998, M 188 Antrag vom 02.12.1998, NR 510 Bericht des Magistrats vom 27.08.1999, B 585 Bericht des Magistrats vom 21.07.2008, B 448 Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 45 Anregung vom 31.05.2022, OA 200 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10, 14 Versandpaket: 07.02.2007 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 14 am 26.02.2007, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 327 2007 1. Die Vorlage M 28 dient unter Hinweis auf OA 327 zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlagen OF 55/14 und 56/14 werden in zusammengefasster Form in folgender Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Durchgangsverkehr auf der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Berkersheim und Harheim wirkungsvoll mit versenkbaren Pollern, wie im Planfeststellungsbeschluss vorgesehen, zu unterbinden. Die geplante Fahrbahnbreite in der Unterführung bleibt bei vier Metern, so wie im Bahnkreuzungsvertrag vereinbart." b) Der zweite Absatz der Begründung der Vorlage OF 55/14 wird gestrichen. 3. Die Vorlagen OF 56/14 und 55/14 werden in zusammengefasster Form beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2007, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt, da sich der Ortsbeirat den geplanten Ersatz des schienengleichen Bahnüberganges durch eine Straßenunterführung vom Magistrat in geeigneter Weise, zum Beispiel in Form eines CAD-Modells, in der nächsten Sitzung am 17.04.2007 vorstellen lassen möchte. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 28 ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage NR 305 ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OA 327 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 255/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 256/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 257/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Vorlage OF 258/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Vorlage OF 259/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. Einstimmige Annahme zu 8. Einstimmige Annahme 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.03.2007, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 305 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 327 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.03.2007, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorlage NR 305 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 327 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (NR 305 = Annahme) NPD (NR 305 = Enthaltung) 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.03.2007, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorlage NR 305 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 327 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und ÖkoLinX/E.L. (NR 305 = Annahme) NPD (NR 305 = Enthaltung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2007, TO II, TOP 67 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorlage NR 305 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 327 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und E.L.; NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (NR 305 = Annahme) 11. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2007, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 28 ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage NR 305 ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OA 327 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 255/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 256/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 257/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Vorlage OF 258/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Vorlage OF 259/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Vorlage OF 274/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Vorlage OF 275/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. Einstimmige Annahme zu 8. Einstimmige Annahme zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2007, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 28 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 327 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.04.2007, TO I, TOP 24 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Bekanntgabe der Voten erfolgt im Plenum. 2. Die Bekanntgabe der Voten erfolgt im Plenum. 3. Die Bekanntgabe der Voten erfolgt im Plenum. 4. Die Bekanntgabe der Voten erfolgt im Plenum. 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.04.2007, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 28 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 327 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2007, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage M 28 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. Die Vorlage NR 432 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 3. Die Vorlage NR 436 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 4. a) Die Vorlage OA 327 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Rinn, Schneider, Hanisch, Feldmann und Heuser dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. zu 4. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. 12. Sitzung des OBR 10 am 22.05.2007, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 388 2007 1. Der Vorlage M 28 wird im Rahmen der Beschlussfassung zur NR 432 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 305 wird zurückgewiesen. 3. a) Die Ziffer 1. und der erster Satz der Ziffer 2. der Vorlage NR 432 dienen zur Kenntnis. b) Der zweite Satz der Ziffer 2. der Vorlage NR 432 wird zurückgewiesen. 4. Die Vorlage NR 436 wird zurückgewiesen. 5. Der Vorlage OA 327 wird zugestimmt. 6. Die Vorlage OF 255/10 wurde zurückgezogen. 7. N:\Amt_01\01.1 Abteilung\01.12 Sachgebiet\Gesamt\Parlis\Parlis_2020\PARLIS_TEST 8. Die Vorlage OF 257/10 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 258/10 wurde zurückgezogen. 10. Die Vorlage OF 259/10 wurde zurückgezogen. 11. Die Vorlage OF 274/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 12. Die Vorlage OF 275/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, LINKE.WASG und BFF (= Kenntnis) zu 3. zu a): Einstimmige Annahme zu b): Einstimmige Annahme zu 4. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen FDP (= Kenntnis) bei Enthaltung SPD zu 5. Einstimmige Annahme zu 11. CDU, GRÜNE und BFF bei Enthaltung SPD, FDP und LINKE.WASG zu 12. SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.WASG 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.05.2007, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 28 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 432 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 436 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 327 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.05.2007, TO I, TOP 20 Die Geschäftsordnungsanträge der SPD und der FDP, die Beratung der Vorlagen bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung bzw. bis die Forderungen aus der Vorlage NR 436 erfüllt sind zurückzustellen, werden mit den Stimmen von CDU und GRÜNE abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 28 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 432 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 432 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 436 wird abgelehnt. 4. a) Dem ersten Satz der Vorlage OA 327 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der zweite Satz der Vorlage OA 327 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 388 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FAG und BFF gegen SPD, LINKE.WASG und FDP (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen SPD und LINKE.WASG (= Ablehnung) Ziffer 2. erster Satz: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) Ziffer 2. zweiter Satz: CDU, GRÜNE, FAG und BFF gegen SPD, LINKE.WASG und FDP (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF (= Annahme) zu 4. a) CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF gegen SPD (= Zurückstellung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD (= Zurückstellung) sowie LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF (= Annahme) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF; LINKE.WASG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 28, NR 432, OA 327 und OA 388 = Annahme, NR 436 = Ablehnung) NPD (M 28 = Ablehnung, NR 432, NR 436, OA 327 und OA 388 = Enthaltung) ÖkoLinX/E.L. (M 28 = Ablehnung, NR 432, NR 436, OA 327 und OA 388 = Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2007, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 28 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 432 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 432 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 436 wird abgelehnt. 4. a) Dem ersten Satz der Vorlage OA 327 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der zweite Satz der Vorlage OA 327 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 388 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FAG, BFF und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung) zu 2. NR 432 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD und LINKE.WASG (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2. erster Satz: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. gegen LINKE.WASG (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2. zweiter Satz: CDU, GRÜNE, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD, LINKE.WASG und FDP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 4. a) CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD (= Zurückstellung); NPD (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD (= Zurückstellung) sowie LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L.; LINKE.WASG und NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1703, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2007 § 1781, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2007 § 1980, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2007 Aktenzeichen: 67 0
Querung der Bahngleise in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.04.2018, OA 247 entstanden aus Vorlage: OF 466/10 vom 26.02.2018 Betreff: Querung der Bahngleise in Berkersheim Vorgang: V 265/16 OBR 10; ST 485/17; ST 1825/17 In dem Auskunftsersuchen V 265 hatte der Ortsbeirat festgestellt, dass Berkersheim zwei Querungsmöglichkeiten zur Nutzung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, für Rettungsfahrzeuge und für Anlieger benötigt. Eine Möglichkeit soll durch die neu gestaltete Unterführung "Im Wiesengarten" gegeben werden. Eine weitere Möglichkeit soll durch eine Überquerung etwas östlich des jetzigen schienengleichen Bahnübergangs durch eine Brücke geschaffen werden. Diese Brücke soll allein dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen und muss deshalb nicht an die Bahnstraße angeschlossen werden, wie es derzeit bei der vorgesehenen großen Lösung mit einer Omegabrücke vorgesehen ist. Der Anschluss soll im Bereich des Feldweges Richtung Bad Vilbel erfolgen. Außerdem genügt für die Konzeption der Brückenbreite die Orientierung an den größtmöglichen Fahrzeugen und Ladungsbreiten der genutzten landwirtschaftlichen Fahrzeuge, bei Bedarf ergänzt um eine zusätzliche Breite für eventuelle Nutzungen durch zukünftige landwirtschaftliche Fahrzeuge. Weiterhin stellte der Ortsbeirat im Auskunftsersuchen fest, dass der Magistrat prüfen und berichten soll, ob diese mögliche landwirtschaftliche Brücke statt der groß dimensionierten Omegabrücke geplant werden kann. Zugleich wurde ausdrücklich beschlossen, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass es bis zum Abschluss dieser Prüfung zu keinen unumkehrbaren Entscheidungen bezüglich der Omegabrücke kommt. Nachdem eine Stellungnahme immer noch nicht vorliegt und nun lediglich Pläne zum Bau einer Omegabrücke bekannt wurden, wiederholt der Ortsbeirat seinen Auskunftsersuchen und ergänzt es um Prüfungskriterien, sodass nach erfolgter Berichterstattung endlich eine Entscheidungsgrundlage gegeben ist. Die Stadtverordnetenversammlung möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird im Zusammenhang mit den Planungen für die Querung der Gleise in Berkersheim nach dem viergleisigen Ausbau beauftragt, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung zu prüfen: 1. Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten", wobei der erforderliche Ausbau so konzipiert werden soll, dass die dann neu errichtete Unterführung von Anliegern, von großen Rettungsfahrzeugen und mit landwirtschaftlichen Geräten problemlos passiert werden kann. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass der nördlich der Bahnlinie vorhandene Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt werden soll. 2. Planung und Bau einer großen Brücke etwas östlich des jetzigen Bahnübergangs in Omegaform mit Anbindung an die Bahnstraße. 3. Planung und Bau einer kleinen, für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bedarfsgerecht geplante Landwirtschaftsbrücke östlich des jetzigen Bahnübergangs mit Anschluss an einen dort vorhandenen Wirtschaftsweg Richtung Bad Vilbel, also nicht an die Bahnstraße. 4. Errichtung einer barrierefreien Brücke am Bahnhof mit direktem Zugang zu den Bahngleisen für Fußgänger und Radfahrer. Die Prüfung und Berichterstattung soll dabei für jede der drei erstgenannten Möglichkeiten Aussagen zu folgenden Prüfkriterien enthalten: a) Wie stark ist der Eingriff in den Grüngürtel? b) In welchem Umfang wird dadurch zusätzlicher Autoverkehr durch Berkersheim verursacht? c) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben von Rettungsdiensten und Feuerwehr behindert? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die Landwirtschaft erschwert? e) Wird dadurch die Lebenssituation der Anwohner nördlich der Bahngleise beeinträchtigt? f) Welche Kosten werden realistischerweise für die jeweilige Maßnahme und die erforderlichen Erschließungswege angesetzt? g) In welcher Höhe werden welche Anwohner an den Erschließungskosten beteiligt? h) Ist es denkbar, dass in Aussicht gestellte Zuschüsse seitens Bund, Land oder Bahn dann wegfallen bzw. zurückgefordert werden können, wenn die Querung dem Kfz- Individualverkehr nicht allgemein zugänglich gemacht wird? Wenn ja: Wie würde dann die Kostenaufstellung aussehen? i) Bedeutet die Maßnahme einen Eingriff in bestehende Möglichkeiten des Wildwechsels zwischen beiden Seiten der Bahngleise? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1825 Antrag vom 04.02.2019, OF 682/10 Anregung vom 19.02.2019, OA 357 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1645 Anregung vom 31.05.2022, OA 200 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 25.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2018, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 247 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 247 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2750, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 2
Beseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Straße (BÜ 99) hier: Planungsmittelfreigabe weiterführende Planung
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 45 Betreff: Beseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Straße (BÜ 99) hier: Planungsmittelfreigabe weiterführende Planung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2007, § 1980 (M 28) I. Der geänderten Vorplanung der Bahnübergangsersatzmaßnahme BÜ 99 Berkersheimer Bahnstraße im Zusammenhang mit dem 4-gleisigen Ausbau der Main-Weser-Bahn (S6) - 1. Bauabschnitt - wird zugestimmt. Die vorliegende Planung ersetzt die mit Vortrag des Magistrats vom 05.02.2007, M 28 (§ 1980 vom 05.06.2007), beschlossene Vorplanung. II. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtkosten der Maßnahme auf ca. 12.313 T€ geschätzt werden und der Baubeginn für 2024/ 2025 geplant ist, b) in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001105, Mittel in Höhe von 974 T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 25.11.2021 rd. 492 T€ bereits für die Vorplanung verausgabt wurden und c) für die weiterführende Planung insgesamt voraussichtlich 1.663 T€ und damit ergänzende 689 T€ zur Finanzierung benötigt werden. III. Die für die Vorplanung sowie für die weiterführende Planung erforderlichen Mittel in Höhe von 1.663 T€ werden bewilligt und freigegeben. Zur ergänzenden Finanzierung wird im Jahr 2022 ein Betrag in Höhe von 117 T€ aus verfügbaren Mitteln der PD 5.001113 - Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs am BÜ 101 (4 gl. S-Bahnausbau Bad Vilbel) - herangezogen. Die darüber hinaus erforderlichen Mittel werden in den Jahren 2023 und 2024 mit Teilbeträgen von 372 T€ (2023) und 200 T€ (2024) im Haushalt bereitgestellt. IV. Es dient ergänzend zur Kenntnis, dass a) es sich um eine Bahnübergangsmaßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, §§ 3, 13, handelt und somit Bund, DB Netz AG und das Land Hessen die Finanzierung der kreuzungsbedingten Kosten tragen werden. Jedoch zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim an beiden Seiten des Bauwerks Maßnahmen zur Verkehrslenkung (Schranken, versenkbare Poller, etc.) ergriffen werden. Dies führt zum Teilverlust der Erstattungsfähigkeit (rd. 8,5 Mio. €); b) der Magistrat eine entsprechende Kreuzungsvereinbarung vorbereitet, die die Kostenteilung zwischen dem Bund, der DB Netz AG, dem Land Hessen (kreuzungsbedingte Kosten) und der Stadt Frankfurt am Main (nicht kreuzungsbedingte Kosten) regelt, c) für die Maßnahme Grunderwerb von privaten Eigentümern getätigt werden muss, d) der Magistrat zur Baurechtschaffung ein Planfeststellungsverfahren nach § 33 Hessisches Straßengesetz durchführt, e) der Magistrat zu gegebener Zeit eine Bau-und Finanzierungsvorlage erstellen wird. Begründung: A. Zielsetzung Im Zuge des geplanten 4-gleisigen Ausbaus der S-Bahnstrecke von Frankfurt (Main) West nach Bad Vilbel sollte der Bahnübergang Berkersheimer Bahnstraße (BÜ 99) in Frankfurt Berkersheim gemäß Planfeststellung vom 06.05.2004, Az.: 55112-98-0626-f, des Eisenbahn-Bundesamtes im Auftrag der DB Netz AG beseitigt und durch eine Straßenunterführung mit Bahnsteigzugängen an Ort und Stelle ersetzt werden. Aufgrund der Kostenentwicklung gegenüber den ursprünglichen Kostenansatz dieser planfestgestellten Lösung, ausgehend von den hydrogeologischen Verhältnissen, wurde ein planungsbegleitendes Gespräch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geführt. Die Gesamtkosten der Straßenunterführung beliefen sich auf über 30 Mio. €. Der Magistrat erhielt vom BMVI den Auftrag, drei alternative Varianten zu prüfen. Diese Prüfung, mit anschließender Bewertung der Varianten, führte zu Variante 1a (SÜ Omega-rechts - Richtung Osten) als Vorzugsvariante. Somit wird für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie für den ÖPNV, FES und die Feuerwehr eine Straßenüberführung in Form eines Omegas in Richtung Osten und zusätzlich eine Fußgänger- und Radfahrerüberführung barrierefrei durch Rampen sowie zum Bahnsteig mittels eines Aufzugs, vorgesehen. Die ursprüngliche Straßenunterführung wird mit dem E6/2014 städtischerseits aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter realisiert. B. Alternativen Im Zuge der Variantenprüfung wurden noch zwei weitere Trassierungsmöglichkeiten überprüft: 1. Straßenbrücke in Form eines Omegas links (Richtung Westen). Diese Linienführung erzeugte - neben einem sehr hohen Flächenverbrauch - auch zu extreme Eingriffe in das Landschaftsbild von Berkersheim. 2. Geradlinige Straßenbrücke. Diese erzeugt ebenfalls einen enormen Eingriff in das Landschaftsbild mit einer stark eingreifenden Straßenrampenführung bis zur Nidda. Die Bewertung dieser beiden Varianten zeigte somit deutliche Nachteile gegenüber der Vorzugsvariante 1a (SÜ Omega rechts). C. Lösung Straßenüberführung (SÜ): Als Vorzugslösung ging aus der Variantenuntersuchung die Variante 1a (Straßenüberführung Omega rechts - Richtung Osten) hervor. Aus der Ortslage von Berkersheim kommend verläuft die Berkersheimer Bahnstraße zunächst in Bestandslage und führt auf den bestehenden Bahnübergang zu. Unmittelbar vor dem Bahnübergang knickt die Straße nach Osten ab und verläuft dann annähernd in Lage des bestehenden Wirtschaftsweges südlich der Bahn geradlinig weiter. Hier wird eine Buswendeschleife angeordnet mit Warteposition. Diese dient sowohl der zentralen Abwicklung und Verknüpfung der Reisenden zwischen den öffentlichen Verkehrsmitteln als auch als schlichte Wendemöglichkeit für die Abwicklung des Busverkehrs. Hier muss in die bestehende Kleingartenanlage eingegriffen werden. Etwa ab Trassierungs-km 0+185,00 beginnt die Straße in Dammlage zu verlaufen. Im Dammbereich geht die Trassierung der Straße von der Geraden in einen Bogen über und überspannt in der Folge mit gleichbleibendem Radius die vier Gleise der DB-Strecken 3684 und 3900 durch ein Brückenbauwerk. Vor Beginn des Straßendammes geht nach Süden der Anschluss des Wirtschaftsweges in Richtung Osten ab, welcher südlich um den Straßendamm herumgeführt wird. Aufgrund der Lage der Buswendeschleife, südlich des Kreuzungspunktes, ist das Bauwerk auf den Begegnungsfall LKW-PKW zu bemessen. Der erneute Übergang vom Bogen in eine Gerade erfolgt nach einer Strecke von etwa 110,0 m im Bereich des nördlichen Straßendammes. Die folgende Gerade hat eine Länge von 40,0 m und geht anschließend in einen Bogen mit Rechtskrümmung über. Dieser bildet den Anschluss an die bestehende Berkersheimer Bahnstraße nördlich der Bahn. In der Folge verläuft die Straße wieder in Bestandslage. Im Bereich des Anschlusses der neuen Trassierung an die Bestandsstraße werden zudem die in Richtung Westen und Osten abgehenden Wirtschaftswege angeschlossen. Der in Richtung Osten verlaufende Wirtschaftsweg wird auch hier um die Böschung des Straßendammes herumgeführt. Der in Richtung Westen verlaufende Wirtschaftsweg verläuft parallel zu den Bahngleisen und schließt in der Folge an den im Rahmen des 4-gleisigen Ausbaus geplanten Wirtschaftsweg an. Sowohl nördlich wie südlich der Gleise ist für die Planung Grunderwerb erforderlich. Die im Rahmen der Baumaßnahme erforderlichen Eingriffe in Grundstücke und der damit verbundene Grunderwerb werden im neuen Planfeststellungs- bzw. Planänderungsverfahren geregelt. Von den Eingriffen betroffen sind sowohl Kleingartenanlagen, als auch Streuobstwiesen, landwirtschaftliche Nutzflächen und Privatgrundstücke. Die Trassierung der Berkersheimer Bahnstraße erfolgt nach dem Merkblatt DWA - A 904 "Richtlinie für den ländlichen Wegebau - Verbindungswege". Die Ergebnisse der Straßenplanung sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Entwurfsgeschwindigkeit: ve = 30 km/h Maßgebender Begegnungsfall: Lkw - Pkw Mindestfahrbahnbreite: min b = 5,50 m (gemäß DWA-A 904) Steigung: 8% Auf dem Bauwerk werden keine seitlichen Gehwege angeordnet, die eine planmäßige Nutzung durch Fußgänger gestatten. Das Bauwerk erhält Sparkappen. Darüber hinaus ist das Bauwerk nicht barrierefrei ausgebildet. Zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs werden auf Anregung des Ortsbeirates versenkbare Poller oder Schranken vorgesehen. Die barrierefreie Anbindung an das Niddatal und an die S-Bahnstation erfolgt über eine Fuß- und Radwegbrücke. Da es sich hier um einen Bahnübergang im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes handelt, haben grundsätzlich Bund, Bahn und Land die Kosten für die Investition zu tragen. Entsprechend wäre nach Baufortschritt eine Erstattung der durch den Bau der Maßnahme bei der Stadt Frankfurt am Main angefallenen Kosten gegeben. Jedoch entfällt aufgrund der von der Stadt Frankfurt am Main vorgesehenen Maßnahmen zur Verkehrslenkung (Poller, Schranken etc.) die Erstattungsfähigkeit für den Bau der Straßenüberquerung (gesamt ca. 12,31 Mio. €). Erstattungsfähig bleiben unter Vorbehalt der aktuellen Planung lediglich noch die Kosten für die Fuß- und Radwegeüberführung mit Kosten in Höhe von ca. 3,85 Mio. €. Fuß- und Radwegüberführung (FRÜ): Zur Gewährleistung eines uneingeschränkten Fuß- und Radverkehrs sowie der barrierefreien Zuwegung zum Bahnsteig der Strecke 3684 (Richtungsgleis Frankfurt) wird in Strecken-km 187,4+69 eine Fuß- und Radwegüberführung (FRÜ) über die 4-gleisige Bahnstrecke geplant. Das westlich des bestehenden BÜ vorgesehene Bauwerk wird in Stahlbauweise errichtet und erhält im Süden und Norden Treppen- und Rampenanlagen als barrierefreien Anschluss an den öffentlichen Verkehrsraum. Zur Andienung des nördlichen Bahnsteiges der S-Bahnstrecke wird dort neben einer Treppenanlage auch eine Aufzugsanlage vorgesehen. Umweltrechtliche Vorgehensweise: Die Baumaßnahme befindet sich im Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main. Damit die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht verletzt werden, ist es erforderlich zu prüfen, ob bzw. inwieweit die vorkommenden Arten betroffen sind. Das Vorhaben wird im Rahmen der Allgemeinen Vorprüfung gem. § 33 Abs. 3 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) i. V. m. § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hinsichtlich zu erwartender erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt überprüft. Darauf aufbauend wird mit einem Landschaftspflegerischen Begleitplan ein Konzept entwickelt werden, welches die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft weitgehend reduziert und das Bauvorhaben möglichst harmonisch in das Stadt- und Landschaftsbild einfügt. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf € 1.663 T€ 2. Finanzbedarfszeitraum: Ausgaben Bisher verausgabt (Stand Nov. 2021) 0,492 Mio. € (siehe Beschluss, Pkt. II.b) 2021 Planungskosten 0,099 Mio. € 2022 Planungskosten 0,500 Mio. € 2023 Planungskosten 0,372 Mio. € 2024 Planungskosten 0,200 Mio. € Anlage 1_Bauwerksplan (ca. 354 KB) Anlage 2_Lageplan (ca. 677 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.05.2022, OF 330/10 Antrag vom 16.05.2022, OF 331/10 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2007, M 28 Antrag vom 16.05.2022, OF 330/10 Antrag vom 16.05.2022, OF 331/10 Anregung vom 31.05.2022, OA 200 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14 Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 14 am 25.04.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 45 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 10. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2022, TO II, TOP 34 Beschluss: a) Die Vorlage M 45 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (= Annahme) 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO II, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 200 2022 1. Der Vorlage M 45 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 330/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 331/10 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE., FDP und AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1697, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 Aktenzeichen: 66 2
Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in Berkersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2022, OF 330/10 Betreff: Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in Berkersheim Vorgang: M 45/22 In der Anregung OA 247 hatte der Ortsbeirat festgestellt, dass Berkersheim über eine weitere Alternative bzw. Querungsmöglichkeit verfügt. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) lehnt diese Lösung laut der M 28 von 2007 ab. Diese Feststellung führt der Magistrat seitdem pauschal in seinen Stellungnahmen an, welche offensichtlich nachträgliche, objektive Prüfungen verhindert. Der Hinweis auf "mögliche Enteignungsverfahren sowie den erheblichen Eingriff in Schutzgüter nach dem Gesetz der Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem Ausbau des Fahrweges innerhalb der Ortsdurchfahrt Berkersheims (Am Traubengarten)" führt zu der Beurteilung, dass die von der Stadt damals selbst präferierte Ersatzlösung EÜ "Im Wiesengarten" (Stadtverordnetenbeschluss § 3462 vom 28.01.1999) "nicht planfeststellungswürdig" sei. Auch die aktuellen Baumaßnahmen des 4-gleisigen Ausbaus schaffen neue Fakten! Es sei darauf verwiesen, dass der nördlich der Bahnlinie neue, offensichtlich im Grüngürtel liegende Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt werden soll. Dieser scheint als nördliches Verbindungsstück zwischen Berkersheimer Bahnstr. und Im Wiesengarten geeignet zu sein. Zusätzliche Grüngürteleingriffe und weitere Enteignungen wären wohl nicht erforderlich. Fest steht, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim und zur Verkehrslenkung (Schranken, versenkbare Poller, etc.) vorgesehen sind. Diese führen zum Teilverlust der Erstattungsfähigkeit (laut M 45 von 2022 i.H.v rd. 8,5 Mio. EUR) Im Rahmen des Ortstermins am 13.04.2000 wurde die Variante der Umfahrung durch den Ort vom Ortslandwirt Herrn Illig unter Verweis auf die "engen Gassen" und Kreuzung der Kindergarten- und Schulwege als unrealistisch verworfen. Die Berkersheimer Grundschule hat einen neuen Standort. Bei Gesprächen mit Herrn Illig in 2015 und 2016 äußerte dieser, dass "ein kurzzeitiges, wöchentlich gültiges absolutes Halteverbot, 2- bis 3-mal jährlich, in einem gering begrenzten Bereich Am Herrenhof und Im Wiesenarten die Problemlage der "engen Gassen" lösen könnte". Ggfs. müsste die Straßenführung südlich, direkt an der EÜ Im Wiesengarten geringfügig angepasst werden. Für die monströse Straßenüberführung "Omega rechts - Richtung Osten" ist zur Baurechtschaffung noch ein Planfeststellungsverfahren nach § 33 Hessisches Straßengesetz durchzuführen. In der Berkersheimer Bürgerschaft herrscht eine vielseitige, massive Ablehnung zu diesem Vorschlag, welche sich sicherlich entsprechend auf Verfahrensablauf und -dauer auswirken wird. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung der Bahnstrecke nachhaltig neu zu prüfen und zu berichten: Zum Vergleich steht an, eine Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten", mit der neu zu schaffenden Straßenüberführung große Brücke "Omega rechts - Richtung Osten". a) Wie stark ist der jeweilige Eingriff in das Landschaftsbild und den Grüngürtel? b) Welche städtischen Kosten werden realistischer Weise für die jeweilige Maßnahme und die erforderlichen Erschließungswege angesetzt? c) Wie stark sind die jeweiligen Behinderungen bei der Aufgabenerfüllung von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge erschwert? e) Sind die vorgesehen Maßnahmen zur Verkehrslenkung auch nahe der Harheimer Nidda-Brücke möglich? f) Trifft es zu, dass diese Maßnahmen bei Mindernutzung nur durch ÖPNV weniger ausfallgefährdet sind? (Nicht mehr für Rettungsdienste und Anlieger erforderlich) g) In welcher Höhe werden welche Anlieger an Erschließungskosten jeweils beteiligt? h) Bis zu welcher Bus-Größe können ÖPNV-Fahrzeuge ggfs. die neue EÜ Im Wiesengarten passieren? (Falls eine Linienverlängerung bis Preungesheim erfolgt) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 45 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 45 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 200 2022 1. Der Vorlage M 45 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 330/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 331/10 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE., FDP und AfD (= Annahme)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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