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Reflexion

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Abwasser 2035 - für einen nachhaltigen, effizienten und zukunftsfähigen Umgang mit Abwasser

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.03.2021, M 51 Betreff: Abwasser 2035 - für einen nachhaltigen, effizienten und zukunftsfähigen Umgang mit Abwasser 1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem als Anlage beigefügten Konzept "Abwasser 2035 - für einen nachhaltigen, effizienten und zukunftsfähigen Umgang mit Abwasser" zu. Der Magistrat wird aufgefordert, die in diesem Konzept beschriebenen Maßnahmen umzusetzen. 2. Die erforderlichen Mittel sind in den kommenden Jahren in den Wirtschafts- und Finanzplänen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) einzustellen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Umsetzung der aus dem Konzept resultierenden Maßnahmen Mittel in gebührenrelevanter Größenordnung erforderlich sind, b) die Betriebskommission der SEF in Ihrer Sitzung am 25.06.2020 das Konzept Abwasser 2035 sowie dessen Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat. Begründung: Die Abwasserentsorgung befindet sich in einem dynamischen Wandel. Es überlagern sich unterschiedliche Herausforderungen mit großer Tragweite, zu denen insbesondere die nachhaltige Sicherung des Anlagenbestandes, der Klimawandel, das Stadtwachstum, der Ressourcenschutz und die steigenden gesetzlichen Anforderungen zählen. Die zukünftigen Herausforderungen bedingen einen grundlegenden Wandel der bisherigen Ziele, Strategien und Maßnahmen. Das Wachstum der Stadt Frankfurt am Main kann ohne einen Ausbau der Abwasseranlagen nicht sichergestellt werden. Die städtische Infrastruktur und Lebensumwelt können nur fach- und medienübergreifend, d.h. integriert geplant werden. Die SEF muss in diesem Kontext die wichtigen Themenkomplexe Abwasser sowie einen zukünftig geänderten Umgang mit Regenwasser einbringen und gemeinsam mit den anderen Akteuren gestalten. Aus diesem Anlass hat die SEF das Konzept Abwasser 2035 - für einen nachhaltigen, effizienten und zukunftsfähigen Umgang mit Abwasser erstellt, das die zentralen Ziele, Strategien und Maßnahmen für den Zeitraum bis zum Jahr 2035 benennt. Das Konzept konzentriert sich auf die Themen des Umgangs mit Regen- und Abwasser. Die Ziele für den Gewässerausbau und die Gewässerunterhaltung sind über die europäische Wasserrahmenrichtlinie und die Maßnahmenprogramme des Landes differenziert vorgegeben und an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt. Die in Abwasser 2035 benannten Strategien und Maßnahmen befinden sich in Übereinstimmung mit anderen städtischen Konzepten wie z.B. der Klimaallianz (§ 5019 vom 12.12.2019). Zentrales Ziel des Konzepts ist es, durch eine nachhaltige Abwasserentsorgung gesunde Lebensverhältnisse in der wachsenden Stadt zu sichern. Es soll durch Strategien und Maßnahmen auf fünf Zielpfaden mit verschiedenen fachlichen Schwerpunkten erreicht werden (s. Abb.1). Abb. 1: Zielpfade Zielpfad: Sichere Abwasserentsorgung und nachhaltige Substanzentwicklung Dieser Zielpfad umfasst die Teilziele - Steigerung der Betriebssicherheit der Abwasseranlagen durch bauliche Vorkehrungen (z.B. Redundanz wichtiger Anlagenteile) und organisatorische Maßnahmen (z.B. Notfallvorsorge) - Vorsorgemaßnahmen, um die zukünftig im Zuge des Klimawandels häufiger auftretenden Starkregenereignisse besser beherrschen zu können (z.B. Erarbeiten von Starkregengefährdungskarten, bauliche Maßnahmen zur Beseitigung von Überflutungsflächen in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt, dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) und anderen städtischen Akteuren sowie den Liegenschaftseigentümern) - Nachhaltige Sicherung des Anlagenbestandes durch prognose- und kennzahlengestützte Substanzerhaltungskonzepte sowie eine deutliche Ausweitung des Umfangs der Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen in den Abwasseranlagen. Zielpfad: Veränderter Umgang mit Regenwasser Das Regenwasser soll auf den Flächen, auf denen es anfällt, möglichst vollständig verbleiben bzw. dezentral an der Oberfläche zurückgehalten, verdunstet, versickert oder genutzt werden. Dadurch wird der örtliche Wasserhaushalt möglichst wenig beeinflusst und das lokale Klima, z.B. durch Verdunstungskühle und bessere Pflanzenbewässerung, positiv beeinflusst. Regenwasser soll bewusst als belebendes Element Eingang in die Gestaltung des öffentlichen und privaten Raums finden. Diese sogenannte blaugrüne Infrastruktur hat für die Menschen bedeutsame positive Auswirkungen. Multifunktionale Flächen sind dabei ein Element der integrierten Planung von Grün- und Verkehrsflächen mit Anlagen zur Regenwasserbewirtschaftung. Der veränderte Umgang mit Regenwasser muss als ein verbindliches Planungsziel in der Bauleit-, Umwelt- und Fachplanung anderer städtischer Akteure verankert werden. Durch Einleitbegrenzungen für Regenwasser in die öffentliche Kanalisation soll er auch satzungsrechtlich abgesichert werden. Ein wichtiges Element dieses Zielpfades ist die intensive Kommunikation der Strategien und Maßnahmen stadtintern und in der Öffentlichkeit, da nur durch ein gemeinsames Verständnis ein nachhaltiger Erfolg dieser Zielsetzung möglich sein wird. Zielpfad: Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Dieser Zielpfad beinhaltet einerseits die Anpassung der Abwasseranlagen entsprechend der gesetzlichen Anforderungen des Gewässer- und Bodenschutzes sowie der Luftreinhaltung. In diesem Zuge müssen die Abwasserreinigungsanlagen (ARAs) voraussichtlich um eine weitere Behandlungsstufe - die sogenannte vierte Reinigungsstufe - zur Reduzierung von Mikroschadstoffen ergänzt werden. Andererseits umfasst dieser Zielpfad Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie zum schonenden Umgang mit Ressourcen (z.B. Abfälle, Reststoffe, Nutzung von gereinigtem Abwasser als Brauchwasser) und steht damit in engem Zusammenhang mit den Zielen der städtischen Klimaallianz. Zielpfad: Ausbau und Anpassung der Abwasseranlagen Die wachsende Stadt erfordert in kurzen Zeiträumen die Anpassung und den Ausbau des Kanalnetzes sowie der ARAs. Die Anpassung des Kanalnetzes zur Erschließung neuer Bauflächen sowie im Zuge wichtiger Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Ausbau der Verkehrswege) kann nur erfolgreich bewältigt werden, wenn durch eine frühzeitige Kommunikation und enge terminliche Verzahnung die notwendigen Maßnahmen geplant und baulich realisiert werden können. Die ARAs sind aktuell am Rande der Leistungsfähigkeit angelangt bzw. teilweise überlastet. Das prognostizierte Bevölkerungswachstum auf 810.000 bis 830.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Jahr 2030 kann nur durch einen massiven Ausbau beider ARAs ermöglicht werden. Die Genehmigungsfähigkeit der Bauleitplanung für die geplanten Bauflächen hängt u.a. von diesen Maßnahmen ab. Aufgrund der langen Planungszeiträume muss die Ausbauplanung jetzt begonnen werden. Um die Erweiterung zu ermöglichen, müssen die Standorte der vorhandenen ARAs gesichert und teilweise ausgebaut werden. Zielpfad: Nachhaltige Finanzierung und rechtssichere Aufgabenerfüllung Aus den Strategien und Maßnahmen der einzelnen Zielpfade ergeben sich Ressourcenbedarfe für deren Umsetzung. Sie beinhalten Finanzbedarfe für die Konzepterstellung, deren interne und externe Kommunikation sowie für die Planung und Umsetzung der Maßnahmen. Die sich stetig verändernden und zunehmenden Aufgaben können nur mit einer angemessenen Personalausstattung bewältigt werden. Die SEF wird ihre Möglichkeiten, sich als attraktiver Arbeitgeber zur Verbesserung der Personalgewinnung und -bindung zu positionieren, weiter ausbauen. Der regelmäßigen und langfristig ausgerichteten Ermittlung des Ressourcenbedarfs kommt somit strategische Bedeutung zu. Die Bereitstellung der finanziellen und personellen Ressourcen zur Bewältigung der weitreichenden Ziele von Abwasser 2035 erfolgt im Rahmen der zukünftigen Wirtschafts- und Finanzpläne sowie der Stellenübersichten der SEF (s. Abb. 2). Abb. 2: Entwicklung der Umsätze Nach ersten und sehr groben Abschätzungen kann davon ausgegangen werden, dass die Schmutzwassergebühr von derzeit 1,45 EUR/m3 auf ca. 1,97 EUR/m3 und die Niederschlagswassergebühr von 0,5 EUR/(m2*a) auf ca. 0,72 EUR/(m2*a) bis zum Jahr 2035 steigen wird. Die konkrete Gebührenkalkulation ist allerdings sehr stark von der Entwicklung der Bevölkerung und des Trinkwasserverbrauchs sowie der Planung und dem zeitlichen Verlauf der bedeutsamen Investitionen, wie z.B. der Erneuerung der Klärschlammbehandlung oder dem Bau einer Filtrationsanlage auf der ARA Niederrad, abhängig. Die genannten Gebühren können daher zum heutigen Zeitpunkt nur als orientierender Rahmen verstanden werden. Auch unter Berücksichtigung der prognostizierten Gebührenentwicklung bis zum Jahr 2035 befindet sich die Stadt Frankfurt am Main im Vergleich mit der Gebührenbelastung in anderen deutschen Großstädten im mittleren Bereich der Bandbreite (s. Abb. 3). Abb. 3 Abwassergebühren 2019 - Vergleich Großstädte Anlage _Konzept_Abwasser_2035 (ca. 835 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 04.05.2021, OA 3 Anregung vom 01.06.2021, OA 20 Antrag vom 02.05.2021, OF 16/11 Antrag vom 28.04.2021, OF 35/6 Antrag vom 28.05.2021, OF 52/1 Antrag vom 24.05.2021, OF 54/1 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.05.2021, V 2 Antrag vom 24.05.2021, OF 54/1 Auskunftsersuchen vom 17.02.2022, V 332 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 31.03.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 14 am 03.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 51 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 2 2021 1. Der Vorlage M 51 wird unter Hinweis auf die V 2/21 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 16/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE 1. Sitzung des OBR 13 am 04.05.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 51 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung OA 3 2021 1. Der Vorlage M 51 wird unter Hinweis auf OA 3 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 35/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 16 am 04.05.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 51 wird zugestimmt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung) 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 51 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Die Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 4 am 04.05.2021, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 51 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 51 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage M 51 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 8 am 06.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 51 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 51 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 51 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 51 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Die Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 51 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.05.2021, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2021, TO II, TOP 24 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 20 2021 1. Der Vorlage M 51 wird unter Hinweis auf OA 20 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 52/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Die PARTEI (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 51 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 20 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 24 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 20 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 20 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 20 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 09.09.2021, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlagen OA 3 und OA 20 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 3) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 51= Ablehnung, OA 3 und OA 20 = Annahme) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlagen OA 3 und OA 20 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 3) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlagen OA 3 und OA 20 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Der Vorlage OA 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Langner, Schwander, Podstatny, Müller, Schlimme und Dr. Kößler sowie von Stadtrat Majer und Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 3) und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. zu a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 64, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021 § 141, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 § 380, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 610, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021 Aktenzeichen: 90 31

Abwasser 2035 - für einen nachhaltigen, effizienten und zukunftsfähigen Umgang mit Abwasser

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 52/1 Betreff: Abwasser 2035 - für einen nachhaltigen, effizienten und zukunftsfähigen Umgang mit Abwasser Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Ergänzungen zur M51/21 Vortrag des Magistrats "Abwasser 2035 - für einen nachhaltigen effizienten und zukunftsfähigen Umgang mit Abwasser" unter dem Zielpfad "Ausbau und Anpassung der Abwasseranlagen zu beschließen": Wo immer möglich, soll die dezentrale Regenwasser-rückhaltung auf allen Grundstücken Vorrang bekommen vor einem Aus- und Neubau der ARAs. Das ist kostengünstiger und schneller zu realisieren als ein langwieriger Planungs- und Umbauprozess, das Regenwasser kann vor Ort in Tonnen, Rigolen und Zisternen zurückgehalten werden und zur Gartenbewässerung oder Brauchwassernutzung heran-gezogen werden. Wo möglich, soll dem Abwasser / Schmutzwasser der Kanalisation mittels Wärmerückgewinnung Energie entzogen werden, die wiederum an anderer Stelle zur Wärme- und Kälteerzeugung genutzt werden soll. Begründung: Die Nutzung erneuerbarer Energien und die Förderung und Umsetzung dezentraler Maßnahmen den Bereichen Energie und Abwasser führen meist zu schnelleren Effekten und kostengünstigeren Lösungen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.03.2021, M 51 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 20 2021 1. Der Vorlage M 51 wird unter Hinweis auf OA 20 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 52/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Die PARTEI (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

Abwasser 2035 - für einen nachhaltigen, effizienten und zukunftsfähigen Umgang mit Abwasser Vortrag des Magistrats vom 26.03.2021, M 51

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.06.2021, OA 20 entstanden aus Vorlage: OF 52/1 vom 28.05.2021 Betreff: Abwasser 2035 - für einen nachhaltigen, effizienten und zukunftsfähigen Umgang mit Abwasser Vortrag des Magistrats vom 26.03.2021, M 51 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 51 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass diese um Folgendes ergänzt wird: 1. Wo immer möglich, soll die dezentrale Regenwasserrückhaltung auf allen Grundstücken Vorrang bekommen vor einem Aus- und Neubau der Abwasserreinigungsanlagen (ARAs). Das ist kostengünstiger und schneller zu realisieren als ein langwieriger Planungs- und Umbauprozess, das Regenwasser kann vor Ort in Tonnen, Rigolen und Zisternen zurückgehalten werden und zur Gartenbewässerung oder Brauchwassernutzung herangezogen werden. 2. Wo möglich, soll dem Abwasser/Schmutzwasser der Kanalisation mittels Wärmerückgewinnung Energie entzogen werden, die wiederum an anderer Stelle zur Wärme- und Kälteerzeugung genutzt werden soll. Begründung: Die Nutzung erneuerbarer Energien und die Förderung und Umsetzung dezentraler Maßnahmen in den Bereichen Energie und Abwasser führen meist zu schnelleren Effekten und kostengünstigeren Lösungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.03.2021, M 51 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 20 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 24 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 20 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 20 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 20 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 09.09.2021, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlagen OA 3 und OA 20 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 3) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 51= Ablehnung, OA 3 und OA 20 = Annahme) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlagen OA 3 und OA 20 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 3) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlagen OA 3 und OA 20 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Der Vorlage OA 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Langner, Schwander, Podstatny, Müller, Schlimme und Dr. Kößler sowie von Stadtrat Majer und Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 3) und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. zu a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 141, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 § 380, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 610, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021 Aktenzeichen: 90 31

Beratung im Ortsbeirat: 4