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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gemäß VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2022
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 Betreff: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gemäß VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2022 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8394 (M 119) I. Das mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8394 (M 119), festgelegte Liniennetz und Leistungsangebot im lokalen Schienenverkehr (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sowie die in den Hochtaunuskreis und in die Stadt Bad Homburg v.d.H. abgehenden Stadtbahnlinien) stellen gemeinsam mit den in der Anlage beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplan Schiene und dem darin definierten Inhalt die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 gem. VO (EG) Nr. 1370/2007 dar. Damit werden die Vorgaben des Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt am Main konkretisiert sowie die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende Verkehrsbedienung im lokalen Schienenverkehr abgebildet. II. Der Magistrat wird beauftragt, die in der Anlage "Leistungsbeschreibung DVS 2022"beschriebenen, jährlich anzupassenden Bestandteile der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im lokalen Schienenverkehr für das Kalenderjahr 2022 durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) erbringen zu lassen. Die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hat die Erbringung dieser Leistungen durch die VGF zu veranlassen. Es dient der Kenntnis, dass die in der Leistungsbeschreibung 2022 aufgeführten Maßnahmen bei der VGF zu Mehraufwendungen in Höhe von voraussichtlich 5,853 Mio. Euro führen. III. Im Kalenderjahr 2022 werden von der VGF im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich 29,596 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer auf Straßenbahnen und Stadtbahnen erbracht werden. Ferner werden die der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen Einnahmen in Verbindung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie aus öffentlichen Mitteln im Jahr 2022 voraussichtlich 386,282 Mio. Euro betragen. Unter Beachtung vorab festgelegter Parameter sowie der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Maßnahmen wird gemäß des vorliegendes Entwurfs des Wirtschaftsplanes 2022 der VGF (Prognosestand Sommer 2020) für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich ein durch die SWFH im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der VGF zu übernehmender Ausgleichsbetrag in Höhe von 166,350 Mio. Euro inklusive der zum Zeitpunkt der Prognose bekannten Anteile der Mehraufwendungen gemäß Ziffer II erforderlich sein. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in Ziff. III zugrundeliegenden Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2022 am 12. Dezember 2021, spätestens jedoch vor dem 31.12.2021, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen, um den Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 zu entsprechen. Dabei sind ausdrücklich die Kosten für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 nach den Vorgaben der Trennungsrechnung auszuweisen. V. traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main mbH, nimmt in ihrer Funktion als Aufgabenträgerorganisation gemäß § 6 HessÖPNVG die Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 wahr. traffiQ ist insbesondere zuständig für die Gewährleistung: - einer einheitlichen Qualität des gesamten lokalen Frankfurter ÖPNV - der Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr.1370/2007 - der Berichterstattung an städtische Gremien und die Vorbereitung von deren Beschlüssen - die Vertretung der Stadt Frankfurt am Main in allen die Direktvergabe betreffenden Angelegenheiten gegenüber der EU-Kommission und Dritten. VI. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A - Zielsetzung Die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr wurden für den Zeitraum vom 01.02.2011 bis zum 31.01.2031 auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543, an die VGF vergeben. Nach den Vorgaben dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 ist die vorläufige Bestimmung der maximalen Soll-Ausgleichsleistung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung jährlich zu ermitteln. Der vorliegende Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung dient somit der rechtssicheren Umsetzung der Direktvergabe für das Kalenderjahr 2022. B - Alternativen Es bestehen keine Alternativen zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543). C - Lösung Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat durch die SWFH die VGF mit der Durchführung des lokalen Schienenverkehrs (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien) im Stadtgebiet Frankfurt am Main für den o.g. Zeitraum beauftragen lassen. Im Rahmen der Direktvergabe hat die Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 nunmehr ein umfangreiches Controlling durchzuführen, um die erforderlichen Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 wahrnehmen zu können. Hierzu bedient sich der Magistrat der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH als Aufgabenträgerorganisation nach § 6 HessÖPNVG. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats wird Bezug genommen auf Art und Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 für das Kalenderjahr 2022. Gemäß Artikel 2 i) der EU-Verordnung umfasst ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag "einen oder mehrere rechtsverbindliche Akte, die die Übereinkunft zwischen einer zuständigen Behörde und einem Betreiber eines öffentlichen Dienstes bekunden, diesen Betreiber eines Dienstes mit der Verwaltung und Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten zu betrauen, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegen". Dabei versteht man unter einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung gemäß Artikel 2 e) der EU-Verordnung "eine von der zuständigen Behörde festgelegte oder bestimmte Anforderung im Hinblick auf die Sicherstellung von im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen Personenverkehrsdiensten, die der Betreiber unter Berücksichtigung seines eigenen wirtschaftlichen Interesses nicht oder nicht im gleichen Umfang oder nicht zu den gleichen Bedingungen übernommen hätte." Im Zusammenhang mit der erfolgten Direktvergabe wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7531 (M252) festgelegt, dass das Straßenbahn- und Stadtbahnnetz in Frankfurt als ein Linienbündel im Sinne des § 9 (2) PBefG zusammengefasst wird. Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (NVP) wurde in diesem Sinne geändert. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung werden gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 die im kommenden Kalenderjahr zu erbringende Leistung im lokalen Schienenverkehr im Stadtgebiet Frankfurt am Main (einschließlich der abgehenden Linien) definiert und der zu gewährende Ausgleichsbetrag prognostiziert. Auf der Basis des Fahrplanjahrs 2011 soll die Leistung jährlich fortgeschrieben und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Dabei enthält die Anlage die Maßnahmen in Form der konkretisierten Fahrplanleistungen zu den Fahrplanjahren 2022 (gültig ab 12. Dezember 2021) und 2023 (gültig ab 11. Dezember 2022). Durch die jährliche Fortschreibung wird sichergestellt, dass die direkt an die VGF vergebene Leistung nicht statisch ist, sondern den Erfordernissen entsprechend fortentwickelt werden kann. Der vorab zu beschließende Ausgleichsbetrag ermöglicht es den kommunalen Gremien, die Kostenentwicklung dieses Teils der öffentlichen Daseinsvorsorge in einem transparenten Verfahren zu beobachten und zu steuern. Der jährliche Beschluss des Stadtparlaments dokumentiert auch, dass es sich bei der VGF um einen "internen Betreiber" im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 handelt, über den der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt. Der im Beschlussvorschlag vorgetragene Ausgleichsbetrag bezieht sich auf das Kalenderjahr 2022 und ist somit nicht mit dem Fahrplanjahr 2022 (12.12.2021 - 10.12.2022) identisch. Im Restzeitraum 11.12.2022 - 31.12.2022 gelten die ersten Wochen des Fahrplanjahrs 2023. Zu den Ziffern I und II In Ziffer I wird die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den lokalen Schienenverkehr als ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 (3) PBefG definiert. Die VGF wird gemäß Ziffer II mit der Erbringung dieser Leistung betraut. Die in der Anlage "Leistungsbeschreibung DVS 2022" beschriebenen Leistungen konkretisieren die von der VGF zu erbringende gemeinwirtschaftliche Verpflichtung bzw. Leistung im lokalen Schienenverkehr (Straßenbahn und Stadtbahn) der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2022 gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) auf Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543. Auf Grundlage der Leistungen des vorangegangenen Jahres 2021 werden in der Anlage die davon abweichenden Fahrplanmaßnahmen für das Jahr 2022 beschrieben. Dabei sind folgende Veränderungen im Fahrplan der Straßenbahnen und Stadtbahn vorgesehen: - Linie U2: Taktverdichtung montags bis freitags in der NVZ auf dem Abschnitt Nieder-Eschbach - Bad Homburg Gonzenheim von 20 Minuten (3 Fahrten pro Stunde) auf 10/20/10/20 Minuten (4 Fahrten pro Stunde); die Umsetzung der Maßnahme bedarf noch der Zustimmung der Stadt Bad Homburg - Linie U2: 2 Kurse der HVZ morgens werden von 3 auf 4 Wagen verlängert Linien U6 und U7: montags bis freitags fahren die Züge zwischen 19 und 20 Uhr alle 10 Minuten (bislang 7,5 Minuten), täglich fahren sie zwischen 20 und 21 Uhr alle 10 Minuten (bislang 15 Minuten) - Linien U4 und U7: Entfall der ersten Fahrt vor 4 Uhr von/nach Enkheim bei der U4, stattdessen eine neue Abfahrt nach 4 Uhr von/nach Enkheim bei der U7 (am Wochenende wegen Nachtverkehr schon vorhanden) - Linien 11 und 21: sonntags zwischen 11 und 13 Uhr Bedienung bereits alle 10 Minuten (bislang 15 Minuten) Die Maßnahmen führen danach insgesamt zu einer Erhöhung des fahrleistungsabhängigen Aufwands bei der VGF in Höhe von rund 0,319 Mio. Euro. Des Weiteren sind in 2022 Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur (hier insbesondere der barrierefreie Neu- und Ausbau von Haltestellen gem. VGF-Ausbauprogramm), Kommunikation und Vertrieb in der Leistungsbeschreibung geplant. Deren Kosten in Höhe von rd. 5,534 Mio. Euro wurden noch nicht im VGF-Wirtschaftsplan 2022 berücksichtigt, da dessen Prognosezeitpunkt bereits im Sommer 2021 (VGF-Wirtschaftsplan 2022 an SWFH) lag. Diese Kosten fließen daher in die erforderliche Beschlussfassung des Magistrats (zum maximal zulässigen Soll-Ausgleichsleistung für das Kalenderjahr 2022) vor Beginn des Fahrplanjahres 2022 am 12.12.2021 ein. Insgesamt ergibt sich demnach für 2022 ein Mehraufwand gegenüber 2021 in Höhe von voraussichtlich 5,853 Mio. Euro. Die in der Anlage definierten Fahrplanmaßnahmen werden mit Beginn des Fahrplanjahres 2022 am 12.12.2021 umgesetzt. Die weiteren Leistungsbestandteile und Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur, Kommunikation und Vertrieb werden entsprechend der festgelegten Terminlagen auch unterjährig umgesetzt. Zu den Ziffern III und IV Der in Ziffer III zur Beschlussfassung vorgelegte Ausgleichsbetrag hat Prognosecharakter. In der Prognose berücksichtigt wurden die durch die Corona-Pandemie für das Jahr 2022 zu erwartenden Einbußen an Tarifeinnahmen und Erstattungszahlungen SGB (gemäß Prognose traffiQ vom 22.12.2020) in Höhe von ca. 21,755 Mio. Euro, was zu einem entsprechend höheren Ausgleichsbetrag für die SWFH führt. Gegebenenfalls wird es erforderlich, die Einzelwerte entsprechend der Maßnahmen aus der Leistungsbeschreibung 2022 (u.a. Fahrplan-Wagenkilometer, zuzurechnenden Einnahmen bzw. sonstige zulässige Ausgleichsleistungen), welche die Basis der Kalkulation des maximalen Ausgleichsbetrages darstellen, noch unmittelbar vor Beginn des Kalenderjahres 2022 anzupassen. Da der Beschluss des Magistrats allerdings erst im Dezember erfolgen kann, wird in diesem Fall bis zum Beginn des Fahrplanjahres nicht ausreichend Zeit verbleiben, um die Angelegenheit erneut der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Geschäftsführung der SWFH hat in ihrem Beschluss vom 17.02.2021 zur Finanzierbarkeit des voraussichtlichen öDA-Ausgleichsbetrages 2022 darauf hingewiesen, dass eine Anweisung durch die SWFH-Gesellschafterversammlung zur Erbringung der öDA-Leistungsbeschreibung 2022 zu einer Reduzierung des Eigenkapitals der SWFH führen wird. Zur Ziffer V Das bei traffiQ eingerichtete Qualitätssicherungssystem umfasst die vereinbarten Leistungen im Straßenbahn- und Stadtbahnverkehr in Frankfurt am Main. Die im Rahmen dieses Systems notwendigen Messungen und Kundenbefragungen sowie deren Auswertung werden durch traffiQ bzw. einen von traffiQ beauftragten Dritten durchgeführt. Den hiermit verbundenen Aufwand (für Befragungen, Testfahrten etc.) trägt traffiQ. Die Qualitätskriterien werden in zwei Kategorien eingeteilt objektive Qualitätskriterien (Kategorie A) In diese Kategorie fallen Merkmale, die durch Beobachtung bzw. Test objektiv gemessen werden. Die Kategorie A umfasst die Kriteriengruppen - Fahrgastinformation am Fahrzeug außen (Kriterien A 1-3), - Fahrgastinformation im Fahrzeug (Kriterien A 4-9), - Fahrgastinformationen an Haltestellen und Stationen (Kriterien A 10/11) und - Vertrieb (Kriterium A 12). subjektive Qualitätskriterien (Kategorie B) Die Qualität der einzelnen Kriterien dieser Kategorie wird durch die erfragte Zufriedenheit der Kunden mit den Leistungen der VGF wie folgt beschrieben: - Pünktlichkeit (Kriterium B 1) - Persönliche Sicherheit im Fahrzeug (Kriterium B 2) - Temperatur im Fahrzeug (Kriterium B 3) - Sauberkeit des Fahrzeugs (Kriterium B 4) - Fahrstil (Kriterium B 5) - Information bei Betriebsstörungen (Kriterium B 6) - Sauberkeit der Haltestellen und Stationen (Kriterium B 7) - Sicherheit der Haltestellen und Stationen (Kriterium B 8) - Qualität der Beratungs- und Verkaufskompetenz (Kriterium B 9) - Freundlichkeit des Verkaufspersonals (Kriterium B 10) Gemäß öDA, Anlage 1, Ziffer 10 der "Gesellschaftsrechtlichen Weisung - GrW" erstellt traffiQ jährlich für den Magistrat der Stadt Frankfurt einen Bericht über die Qualität der durch die VGF erbrachten Personenverkehrsdienste. Der Jahresbericht beschreibt die Qualitätsaspekte, die in den einzelnen Handlungsfeldern bzw. Ergänzenden Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für das Bezugsjahr (hier 2019) festgelegt wurden. Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt auf der traffiQ-Website. Im Jahr 2019 ergibt eine Gesamtbetrachtung, dass sich die Erhebungsergebnisse im Bereich der objektiven und subjektiven Kriterien sowohl bei der Straßenbahn als auch bei der U-Bahn wieder überwiegend im Rahmen des Toleranzbereichs oder sogar darüber befinden. Bei den objektiven Kriterien liegen 18 der 19 Einzelwerte im Toleranzbereich. Bei den subjektiven Kriterien liegen 8 der 18 Einzelkriterien im Toleranzbereich, weitere 8 sogar oberhalb der Soll-Wert-Obergrenzen. D - Kosten Die Finanzierung des lokalen Schienenverkehrs der VGF erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV und durch den Verlustausgleich durch den Ergebnisabführungsvertrag mit der SWFH. Anlage _Leistungsbeschreibung (ca. 661 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 01.06.2021, OA 21 Antrag vom 01.06.2021, OF 63/11 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 19 Vortrag des Magistrats vom 18.12.2009, M 252 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2010, M 119 Antrag vom 17.06.2021, OF 46/4 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 502 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 523 Antrag vom 26.08.2021, OF 162/2 Anregung vom 27.05.2024, OA 462 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16 Versandpaket: 28.04.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 55 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 21 2021 1. Der Vorlage M 55 wird unter Hinweis auf OA 21 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 54/1 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 FDP zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI sowie Abwesenheit 1 FDP 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 55 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 55 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 55 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FARBECHTE, FDP und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 55 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 63/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 4 am 08.06.2021, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 55 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP, Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 55 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage M 55 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 55 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 55 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 65 Beschluss: Der Vorlage M 55 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 21 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55 und OA 21 = Annahme) ÖkoLinX-ELF M 55 = Ablehnung, OA 21 = Enthaltung) FREIE WÄHLER (M 55 = Annahme, OA 21 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 55 = Enthaltung, OA 21 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 21 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FREIE WÄHLER gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 502 2021 1. Der Vorlage M 55 wird unter Hinweis auf OM 502 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 63/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 55 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 142, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 92 14
Haltestelle „Schwalbacher Straße“ nicht vergessen
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 54/1 Betreff: Haltestelle "Schwalbacher Straße" nicht vergessen Vorgang: M 51/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der M55 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass neben den bereits in der Leistungsbeschreibung unter Punkt "3 Infrastruktur und Barrierefreiheit 2022 - 3.1 Barrierefreier Neu- und Ausbau von Stationen und Haltestellen" aufgeführten Haltestellen auch die Haltestelle "Schwalbacher Straße" mit aufgenommen wird. Begründung: In der Leistungsbeschreibung ist die Haltstelle "Rebstöcker Straße" aufgeführt. Neben dieser Haltestelle ist die Haltestelle "Schwalbacher Straße" eine der am stärksten frequentierten Haltestellen der Linien 11 und 21 die noch nicht barrierefrei ausgebaut ist. Daher muss diese Station ebenfalls so schnell wie möglich umgebaut werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.03.2021, M 51 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.03.2021, M 51 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 21 2021 1. Der Vorlage M 55 wird unter Hinweis auf OA 21 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 54/1 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 FDP zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI sowie Abwesenheit 1 FDP
Haltestelle „Schwalbacher Straße“ nicht vergessen Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.06.2021, OA 21 entstanden aus Vorlage: OF 54/1 vom 24.05.2021 Betreff: Haltestelle "Schwalbacher Straße" nicht vergessen Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 55 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass neben den bereits in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer "3. Infrastruktur und Barrierefreiheit 2022 - 3.1 Barrierefreier Neu- und Ausbau von Stationen und Haltestellen" aufgeführten Haltestellen auch die Haltestelle "Schwalbacher Straße" mit aufgenommen wird. Begründung: In der Leistungsbeschreibung ist die Haltstelle "Rebstöcker Straße" aufgeführt. Neben dieser Haltestelle ist die Haltestelle "Schwalbacher Straße" eine der am stärksten frequentierten Haltestellen der Linien 11 und 21, die noch nicht barrierefrei ausgebaut ist. Daher muss diese Station ebenfalls so schnell wie möglich umgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1810 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 21 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55 und OA 21 = Annahme) ÖkoLinX-ELF M 55 = Ablehnung, OA 21 = Enthaltung) FREIE WÄHLER (M 55 = Annahme, OA 21 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 55 = Enthaltung, OA 21 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 21 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FREIE WÄHLER gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 142, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 90 31
Haltestelle "Schwalbacher Straße" nicht vergessen
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1810 Betreff: Haltestelle "Schwalbacher Straße" nicht vergessen Die Haltestelle "Schwalbacher Straße" ist in der Mittelfristplanung des barrierefreien Umbauprogramms enthalten. Sie kann leider aus Kapazitätsgründen und da die Nachbarhaltestelle bereits barrierefrei umgebaut wird, nicht kurzfristig barrierefrei umgebaut werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.06.2021, OA 21
Beratung im Ortsbeirat: 4
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