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Erneuerung eines Teilabschnitts der Talstraße in Kalbach Erarbeitung eines Konzepts zur Straßengestaltung als Mischfläche mit Aufenthaltsqualitäten für Fußgänger
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Erneuerung eines Teilabschnitts der Talstraße in Kalbach - Erarbeitung eines Konzepts zur Straßengestaltung als Mischfläche mit Aufenthaltsqualität für Fußgänger
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Grundsanierung der Talstraße und der Bonifatiusstraße hier: Freigabe der Vorplanung sowie der Planungsmittel für die weiterführende Planung
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4 Betreff: Grundsanierung der Talstraße und der Bonifatiusstraße hier: Freigabe der Vorplanung sowie der Planungsmittel für die weiterführende Planung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2006, § 1227 (OA 222) I. Der Vorplanung zur Umgestaltung der Talstraße und der Bonifatiusstraße wird zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen; b) zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist (FAG/MobiFöG) und ggf. entsprechende Förderanträge zu stellen; c) eine Bau-/Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Umsetzung der Maßnahme der Gesamtinvestitionsbedarf auf 4.489 T € geschätzt wird. b) für die Maßnahme Planungsmittel in Höhe von 938 T € aus der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.007629 "Grunderneuerung der Talstraße", zur Verfügung stehen, von denen bereits rd. 51 T€ verausgabt wurden. IV. Die Planungsmittel in Höhe von brutto 938 T € werden bewilligt und freigegeben. Begründung: A. Zielsetzung Mit der Umgestaltung der Tal- und Bonifatiusstraße sollen die folgenden Ziele erreicht werden: - Eine Verkehrsberuhigung in der Talstraße. - Eine Steigerung der Verkehrssicherheit vor allem für den Fuß- und Radverkehr durch geschwindigkeitsreduzierende Elemente im Straßenraum. - Eine Steigerung der Übersichtlichkeit durch eine bauliche Beordnung des Längsparkens im südlichen Seitenraum. - Eine Steigerung der Benutzungsfreundlichkeit der Wege durch die Erneuerung des Straßenoberbaus. Aktuell weisen Straße und Gehwege zahlreiche Risse und Flickstellen sowie Senkungen des gesamten Oberbaus auf. Bordsteine sind durch häufige Kfz-Überfahrten gebrochen und abgesackt. - Ermöglichung einer selbstständigen Nutzung des Straßenraums für mobilitätseingeschränkte oder sehbehinderte Personen durch einen barrierefreien Umbau der Nebenflächen und Straßenquerungen gemäß dem aktuellen Regelplan "Barrierefreiheit für Frankfurt". B. Alternativen Alternativ zu der im Abschnitt C beschriebenen Lösung wurde die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches untersucht. Aufgrund dessen, dass die Talstraße wegen des Linienverkehrs jedoch vorfahrtsberechtigt bleiben muss, wurden diese Überlegungen in der Abstimmung verworfen. Ebenfalls nicht weiter verfolgt wurde ein Lösungsansatz, den Straßenraum im Bestand zu sanieren. Da hiermit keine strukturellen Verbesserungen für die Verkehrsteilnehmer erreichbar gewesen wären, wurde auch dieser Lösungsansatz verworfen. In den weiteren Planungsalternativen wurden unterschiedliche Fahrbahn- und Gehwegbreiten mit dem Ziel untersucht, die Linienhaftigkeit der Straßenabschnitte zu unterbrechen und damit eine Verkehrsberuhigung zu erreichen sowie den Gehweg auf der Nordseite der Talstraße, der gleichzeitig Schulweg ist, durch eine Verbreiterung deutlich aufzuwerten. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile wurde die im Abschnitt C beschriebene Planungslösung als bevorzugte Planungsvariante ausgewählt. C. Lösung Talstraße Nach Abwägung der möglichen Planungslösungen mit den Fachämtern wurde die hier zur Beschlussfassung vorliegende Vorplanung der Talstraße als bevorzugte Planungsvariante ausgearbeitet. Diese sieht im Abschnitt zwischen den Straßen "An der Grünhohl" und der "Bonifatiusstraße" auf einer Strecke von ca. 800 Metern eine grundhafte Erneuerung der Talstraße mit einer neuen Querschnittsaufteilung vor. Der Straßenraum soll wie folgt neu gegliedert werden: - Gehwege mit einer mittleren Breite von 2,0 Meter, - Fahrbahnbreite von in der Regel 6,0 Meter, mit partiellen Einengungen, - Kfz-Längsstellplätze mit einer Mindestbreite von 2,0 Meter, - Setzen neuer Bäume, wo möglich, - Barrierefreier Ausbau der vorhandenen Bushaltestellen. Die Breite des südlichen Gehweges variiert in überwiegenden Bereichen zwischen 1,50 Metern und 4,0 Metern. Der nördliche Gehweg, der gleichzeitig als Schulweg dient, wird im Zuge der Umgestaltung verbreitert, um eine größere Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die geplanten Parkbuchten werden mit einer Breite von 2,0 Metern am südwestlichen Fahrbahnrand vorgesehen. Dafür wird die vorhandene Fahrbahnbreite am Beginn der Strecke (Kreuzung An der Grünhohl), von ca. 7,0 Meter auf 6,0 Meter Breite verjüngt. Im westlichen Planungsabschnitt der "Talstraße" zwischen den Hausnummern 40 und 46 (ca. 35 Meter) sowie den Hausnummern 52 und 56 (ca. 25 Meter) wird die Fahrbahnbreite von 6,0 Meter auf 5,0 Meter verringert, um einer Geschwindigkeitsreduzierung und die Mindestbreite des südlichen Gehweges von 1,50 Meter bei gleichzeitigem Längsparken zu erreichen. Der im Bestand markierte Fußgängerüberweg in Höhe der Hausnummer 40 wird durch die geplante verkehrsberuhigende bauliche Einengung der Fahrbahn weiterhin ermöglicht. Die Einengung der Fahrbahn auf Höhe des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) bietet den querenden Schülerinnen und Schülern zusätzlichen Schutz und unterstreicht die Wartepflicht des Kfz-Verkehrs. Untergeordnete Einmündungen im Bereich zwischen den Straßen "Im Kirschwäldchen" und "Bonifatiusstraße" und die Einmündung der Straße "Alte Riedbergstraße" werden als Gehwegüberfahrten geplant, sodass der Vorrang des Fußverkehrs vor dem Kraftfahrzeugverkehr deutlich wird. Für die Herstellung der Barrierefreiheit wurden die aktuellen Regelpläne "Barrierefreier Bushaltestellenausbau" und "Barrierefreiheit für Frankfurt" zugrunde gelegt. Im Bereich der Einmündungen der untergeordneten Straßen (In den Seewiesen, Im Kirchenwäldchen und der südliche Anschluss der Bonifatiusstraße) werden Fahrbahnanhebungen vorgesehen, um wiederum eine Reduzierung der Kfz-Geschwindigkeiten zu bewirken und um ein leichteres, barrierefreies Queren der Bereiche zu ermöglichen. Im Planungsbereich befindet sich die Bushaltestelle "Alte Riedbergstraße". Diese Bushaltestelle, die von den Linien 28 und 29 angefahren wird, wird barrierefrei nach dem aktuellen Regelplan der Stadt Frankfurt an Main "Barrierefreier Bushaltestellenausbau" geplant. Aufgrund örtlicher Zwänge wurde eine Bordsteinhöhe von +18 cm anstatt 22 cm gewählt. Die Lage des Fußgängerüberweges wird durch die Einmündung, die Bushaltestelle und vorhandene Grundstückszufahrten definiert. Durch die vorgesehene Umgestaltung der "Talstraße" soll die Parksituation im Planungsbereich geordnet werden. Die Längsstellplätze entstehen an der Südseite der Talstraße. Zur Vermeidung des Falschparkens werden auf gesamter Länge entlang der Nordseite der Talstraße Bordsteine außerhalb der Zufahrtsbereiche mit einem Auftritt von min. 12 cm vorgesehen. Die Bereiche der Zufahrten werden über die Oberflächengestaltung sichtbar gemacht, um die Einfahrten vom Parkverkehr frei zu halten. Die Stellplatzbilanz zum Bestand ist ausgeglichen. Die Vorplanung sieht außerdem eine zusätzliche Begrünung auf der südlichen Seite vor. Es werden sechs Baumstandorte im Bereich der Kfz-Stellplätze vorgesehen, sofern die noch zu prüfende bestehende Trassensituation dies zulässt. Bonifatiusstraße Die "Bonifatiusstraße" liegt in einer Tempo-30-Zone und entlang der westlichen Straßenseite befindet sich ein Gehweg mit zwei Grundstückszufahrten zu angrenzender Bebauung. Östlich wird die Fahrbahn von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt. Der Straßenraum soll auf einer Länge von ca. 110 Metern im Zuge der Umgestaltung der Talstraße saniert werden. Gleichzeitig soll der Querschnitt der "Bonifatiusstraße" erweitert werden. Die Planung sieht eine Fahrbahnbreite von 6,50 Metern, beidseitige Längsparkstreifen mit einer Breite von 2,0 Metern und einen beidseitigen 2,0 Meter breiten Gehweg vor. Durch die Anordnung von beidseitigen Längsparkstreifen können dort zusätzlich 19 Kfz-Stellplätze geschaffen werden. Der Straßenquerschnitt vergrößert sich von heute ca. 8,0 Meter auf zukünftig 14,50 Meter, wodurch auf der Ostseite landwirtschaftliche Teilflächen in Anspruch genommen werden müssen. Im Anschluss an einen Stadtverordnetenbeschluss zur Vorplanung wird die Stadt Frankfurt am Main die nötigen Schritte für eine Beordnung dieser in städtischer Vermögensverwaltung befindlichen Fläche einleiten. Die betroffenen Straßenkreuzungen und Fußgängerüberwege werden barrierefrei nach dem aktuellen Regelplan der Stadt Frankfurt am Main "Barrierefreiheit für Frankfurt" geplant. Der Bereich der Einmündung "Bonifatiusstraße"/Im Kirschenwäldchen" wird auf Gehwegniveau angehoben, um auch hier eine Reduzierung der Kfz-Geschwindigkeiten zu bewirken und um ein barrierefreies Queren der Bereiche zu erleichtern. D. Kosten Die Gesamtkosten (brutto) für die bauliche Umsetzung der Maßnahme werden auf 4.489.000,- € (brutto) geschätzt. Abweichend von dem unter "4.2 Veranschlagungsgrundsätze" im Rundschreiben zum Haushalt 2020/2021 vom 05.10.2018 festgelegten Planungsmittelansatz von 10% der Gesamtkosten muss auf der Grundlage aktueller Angebote mit Planungskosten in Höhe von 938T€ (brutto) gerechnet werden. Finanzierungsbedarfszeitraum der Planungsmittel mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt (Stand August 2020) 50.907,96 € 2021: 250.000,00 € 2022: 250.000,00 € 2023: 150.000,00 € 2024: 150.000,00 € 2025: 87.092,04 € Anlage _Lagepl_Bonifatiusstr (ca. 952 KB) Anlage _Lagepl_Talstr_Blatt_1 (ca. 1,9 MB) Anlage _Lagepl_Talstr_Blatt_2 (ca. 1,8 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 19.02.2021, OA 679 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.05.2006, OA 16 Anregung vom 03.11.2006, OA 222 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 13.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 4 wird unter Hinweis auf OA 679 zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 679 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme); AfD und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 4 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 679 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 4 = Annahme, OA 679 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (M 4 und OA 679 = Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 679 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7292, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 66 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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