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Reflexion

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Griesheim: A 5 - Lärmmessung im Bereich der Siedlung Lindenhag

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2022, OF 531/6 Betreff: Griesheim: A 5 - Lärmmessung im Bereich der Siedlung Lindenhag Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in dem Bereich der Siedlung Lindenhag eine Luft- und Lärmmessung in der Siedlung nahe der Autobahn, möglichst bei Westwind und in verkehrsreichen Zeiten und möglichst bei Westwind, vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Begründung: Die A 5 führt hier direkt an der Siedlung vorbei. Die Lärmschutzwand nimmt nur einen geringen Teil des Lärms auf. Es ist daher dringend - auch in Anbetracht der geplanten Erweiterung der A 5 in diesem Bereich- geboten, hier eine Luft- und Lärmmessung vorzunehmen. Bei einem Ortstermin konnte man sich kaum unterhalten. Diese Geräuschkulisse geht den ganzen Tag. Daher ist es dringend geboten, dass hier eine aktuelle Messung vorgelegt wird. Die Lärmsituation ist bei Westwind noch unerträglicher als sonst. Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 227 2022 Die Vorlage OF 531/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Antragstenor als auch in der Begründung das Wort "Westwind" jeweils durch das Wort "Ostwind" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Griesheim: A 5 - Luft- und Lärmmessung in dem Bereich der Siedlung Lindenhag

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 227 entstanden aus Vorlage: OF 531/6 vom 08.08.2022 Betreff: Griesheim: A 5 - Luft- und Lärmmessung in dem Bereich der Siedlung Lindenhag Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Luft- und Lärmmessung nahe der Autobahn in dem Bereich der Siedlung Lindenhag, möglichst auch bei Ostwind und in verkehrsreichen Zeiten, vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Begründung: Die A 5 führt hier direkt an der Siedlung Lindenhag vorbei. Die Lärmschutzwand nimmt nur einen geringen Teil des Lärms auf. Es ist daher dringend - auch in Anbetracht der in diesem Bereich geplanten Erweiterung der A 5 - geboten, hier eine Luft- und Lärmmessung vorzunehmen. Bei einem Ortstermin konnte man sich kaum unterhalten. Diese Geräuschkulisse herrscht den ganzen Tag. Daher ist es dringend geboten, dass eine aktuelle Messung vorgelegt wird. Die Lärmsituation ist bei Ostwind noch unerträglicher als sonst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.02.2023, B 56 Antrag vom 10.03.2023, OF 721/6 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Volt, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage OA 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 2420, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 79 3

Griesheim A 5 - Luft- und Lärmmessung in dem Bereich der Siedlung Lindenhag

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.02.2023, B 56 Betreff: Griesheim A 5 - Luft- und Lärmmessung in dem Bereich der Siedlung Lindenhag Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.10.2022, § 2420 - OA 227/22 OBR 6 - Der Wunsch nach einer Lärm- und Luftschadstoffmessung im Bereich der autobahnnahen Siedlung Lindenhag ist zwar grundsätzlich nachvollziehbar, im Ergebnis stünden jedoch keine unmittelbaren Maßnahmen oder rechtliche Verpflichtungen, sodass der mit den Messungen verbundene Aufwand nicht gerechtfertigt werden kann und daher abgelehnt werden muss. Untersuchungen haben eine schnelle Abnahme der lufthygienischen Belastung mit zunehmender Entfernung von Autobahnen gezeigt. Aufgrund der bereits vorhandenen Lärmschutzwände, welche ähnlich dem Funktionsprinzip eines Schornsteins den freien Abtransport der Schadstoffbelastung in höheren Luftschichten begünstigen sowie der in Frankfurt am Main vorherrschenden Hauptwindrichtung aus südwestlichen Richtungen, sind in der Siedlung Lindenhag keine lufthygienischen Grenzwertüberschreitungen zu erwarten. Lufthygienische Grenzwerte beziehen sich immer auf ein vollständiges Kalenderjahr und werden in Frankfurt inzwischen flächendeckend - also auch in verkehrsreichen Straßenschluchten mit gehemmter Durchlüftung - eingehalten. Auch in Bezug auf die Lärmbelastung hätten die Ergebnisse von Lärmmessungen keinerlei Auswirkungen auf mögliche rechtliche Verpflichtungen des Baulastträgers zu Maßnahmen der Lärmsanierung. Lärm-Immissionsgrenzwerte gelten nur für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen und basieren ausschließlich auf Lärmberechnungen gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Somit finden diese im vorliegenden Fall keine Anwendung. Die freiwillige Lärmsanierung des Bundes an Autobahnen gemäß den "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" (Lärmschutz-Richtlinien-StV) findet darüber hinaus prioritär an Stellen mit sehr hoher Betroffenheit (beispielsweise fehlende Lärmschutzwände) statt. Zur themenverwandten OA 228, hat der Magistrat erneut eine ablehnende Stellungnahme der Autobahn GmbH mit folgendem Wortlaut erhalten: "Wir haben eine Neuberechnung der Lärmsituation für die Ortsteile Griesheim und Goldstein mit den aktuellen Verkehrszahlen aus 2019 im Zuge der A5 durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Vzul = 100 km/h entsprechend den maßgebenden "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom 23. November 2007 nicht gegeben sind. Zwar werden an einigen Gebäuden im Nahbereich die maßgeblichen Immissionsrichtwerte erreicht oder überschritten, jedoch wird die notwendige Pegelminderung von 3 dB(A) durch die verkehrsbeschränkende Maßnahme nicht erreicht. Die vorgeschlagene Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h im Tagzeitraum bzw. 60 km/h im Nachtzeitraum ist keinesfalls ein "einfaches Mittel", sondern eine tiefgreifende Einschränkung, welche mit der Funktion einer Autobahn im Regelfall nicht vereinbar ist." Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.03.2023, OF 721/6 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.09.2022, OA 227 Antrag vom 10.03.2023, OF 721/6 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 08.02.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: 1. Die Vorlage B 56 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 721/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU und fraktionslos gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme); GRÜNE und FDP (= Enthaltung) 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 56 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.04.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 56 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und FRAKTION (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3160, 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.04.2023 Aktenzeichen: 79 3

Griesheim/Goldstein: A 5 - Luft- und Lärmmessung sowie Lärmreduzierung

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2023, OF 721/6 Betreff: Griesheim/Goldstein: A 5 - Luft- und Lärmmessung sowie Lärmreduzierung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die B 56 als auch die B 62 werden zurückgewiesen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich vor dem Autobahnamt GmbH und dem Verkehrsministerium für seine Bürger und Bürgerinnen einzusetzen und 1. die mit OA 227 geforderte Luft- und Lärmmessung vorzunehmen bzw. zu fordern und sich nicht mit Zahlen aus 2019 abspeisen zu lassen. 2. gemäß der OA 228 - notfalls auch gerichtlich - eine Tempobeschränkung durchzusetzen, da die vorhandenen uralten Lärmschutzwände keinen ausreichenden Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen geben. Begründung: Die Antwort des Magistrats ist nicht akzeptabel. Er versteckt sich jeweils hinter der Antwort der Autobahn GmbH. Im Interesse seiner Bürger und Bürgerinnen sollte er aber alles unternehmen, um diese vor Luft- und Lärmverschmutzung zu schützen. Die Autobahn geht mitten durch Frankfurt. Somit also innerstädtisch. Sie ist faktisch 8spurig, da die beiden Standstreifen temporär mitbenutzt werden. Die Lärmschutzwand wurde nie erneuert. Stattdessen wurden Bäume gefällt, wodurch ungefiltert die Luft der Autobahn zu den Siedlungen getragen wird. Dass eine Geschwindigkeitsreduzierung nichts bewirken würde, ist eine Missachtung der vom Autolärm stark betroffenen Menschen und Ihrer Gesundheit. Denn jede Reduzierung hilft den betroffenen Menschen. Ein weitere Missachtung gegenüber den hier lebenden Menschen ist die Aussage, dass die Ergebnisse von Lärmmessungen keinerlei Auswirkungen auf mögliche rechtliche Verpflichtungen des Baulastträgers zu Maßnahmen der Lärmsanierung hätten. Nach der Aussage in der B 56 wären die Menschen also nicht schützenswert, weil sie ja ein "bisschen" uralte Lärmschutzwand haben. Die Lärmschutzwand ist und war für eine 6spurige Autobahn mit weniger Autoverkehr ausgelegt. Heute ist sie - egal ob faktisch oder formal - eine 8spurige Autobahn mit sehr viel mehr Verkehr. Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.02.2023, B 56 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.09.2022, OA 227 Anregung vom 06.09.2022, OA 228 Bericht des Magistrats vom 06.02.2023, B 56 Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 62 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: 1. Die Vorlage B 56 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 721/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU und fraktionslos gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme); GRÜNE und FDP (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4