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Reflexion

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Den Ortsbeirat stets an grundhaften Erneuerungen von Straßen im Ortsbezirk 1 von Anfang an beteiligen

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 569/1 Betreff: Den Ortsbeirat stets an grundhaften Erneuerungen von Straßen im Ortsbezirk 1 von Anfang an beteiligen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) b eschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat ist schon zu Beginn von Planungen zur grundhaften Erneuerung von Straßen und Plätzen an der Planung zu beteiligen. Dies kann durch einen Vortrag des Magistrats oder eine öffentliche Anhörung geschehen. Begründung: In den letzten Monaten hat der Ortsbeirat mehrfach erst aus der Presse erfahren, dass und wie Straßen und Plätze grundhaft erneuert wurden. In der Regel wurden insbesondere Straßen in althergebrachter Weise saniert oder modernisiert. Ein unsägliches Beispiel ist die Kaiserstraße, die nach Asphalterungsarbeiten in exakt der gleichen Weise wieder dem Verkehr übergeben wurde. Dringend notwendige Aspekte wie Begrünung, Radverkehrsanlagen, bessere Bedingungen für Fußgehende, Entsiegelung oder Versickerungsfähigkeit für Regen werden regelmäßig kaum bis gar nicht berücksichtigt. Änderungen an den Planungen sind zum Zeitpunkt von Pressemeldungen nicht mehr möglich. Damit werden große Chancen zur Verbesserung des Stadtklimas und der Verkehrssicherheit vertan. Offenbar benötigen Teile der Verwaltung die Beteiligung des Ortsbeirates und neuen Schwung in Richtung einer klimaresilienten Schwammstadt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung OA 233 2022 Die Vorlage OF 569/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mobilitätswende II: Grundhafte Erneuerung von Straßen und Plätzen nicht ohne Beteiligung des Ortsbeirates 1

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 782/1 Betreff: Mobilitätswende II: Grundhafte Erneuerung von Straßen und Plätzen nicht ohne Beteiligung des Ortsbeirates 1 Vorgang: B 14/23; OA 233/22; OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Ortsbeirat weist die Vorlage B14 aus 2023 zurück und fordert den Magistrat auf, den Ortsbeirat 1 über alle Instandsetzungs-, Erhaltungs-, Umgestaltungs- und Verschönerungsmaßnahmen im öffentlichen Straßen-raum frühzeitig zu informieren und bereits im Planungsstadium zu beteiligen. Begründung: Werden Maßnahmen im Ortsbeirat vorgestellt, dann sind diese in der Regel bereits zu Ende geplant und Änderungen oder Optimierungen sind nur noch in minimalem Maße möglich. Grundsätzliche Wünsche des Ortsbeirates, die auch im Zuge einer Instandhaltung ganz oder teilweise kostengünstig umgesetzt werden könnten, müssen oft zu einem späteren Zeitpunkt mit hohem Kostenaufwand nachgeholt werden. Dies führt zu Unverständnis und Unbehagen in der Bevölkerung, da Baumaßnahmen oft mehrfach und innovative Maßnahmen erst mit deutlicher Verzögerung umgesetzt werden. Das in der OA 233 vom 16.08.2022 genannte Beispiel der Kaiserstraße, die nach Asphaltierungsarbeiten im Stil der autogerechten 70er Jahre dem Individualverkehr wieder übergeben wurde, ist und bleibt eine vertane Chance und ein ständiges Ärgernis. Das kann künftig vermieden werden, wenn der Ortsbeirat beteiligt wird und seine Kompetenz einbringt. Foto: Alexander Mitsch, Beispiel Kaiserstraße Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.09.2022, OA 233 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 14 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3769 2023 Die Vorlage OF 782/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, BFF und Die Partei (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4