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Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführen
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 Betreff: Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2102 - NR 450/17 CDU/SPD/GRÜNE - Zwischenbericht: Mit Bericht B 287 hat der Magistrat im Jahr 2010 der Stadtverordnetenversammlung den Ergebnisbericht "Park-and-Ride in Frankfurt am Main, Standortuntersuchung" vorgelegt. Mit Beschluss vom 30.09.2010, § 8831, hat die Stadtverordnetenversammlung die Vorlage zur Kenntnis genommen und den Vorschlag des Magistrats, welche Standorte vertieft zu untersuchen seien, modifiziert. Zu diesen acht beschlossenen Standorten stellt sich der Sachstand wie folgt dar: Kaiserlei: Die Rahmenplanung Kaiserlei wurde inzwischen gemeinsam mit der Stadt Offenbach fortgeschrieben. Es ist erkennbar, dass die Verkehrsabwicklung ein maßgeblicher limitierender Faktor für die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich ist. Vor diesem Hintergrund wurden stadtübergreifend deutliche Stellplatzeinschränkungen für den Bereich Kaiserlei festgesetzt. Ein zusätzliches P+R-Angebot an dieser Stelle würde die prognostizierte Verkehrskapazität der geplanten Verkehrsanlagen überschreiten und kann daher bis auf weiteres nicht in Aussicht genommen werden. In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung zur geplanten Multifunktionshalle wird ein P+R-Angebot im Bereich Kaiserlei zu einem späteren Zeitpunkt ggf. erneut bewertet. Neu-Isenburg: Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Jahr 2010 standen am P+R-Platz Stadtgrenze Neu-Isenburg noch ausreichende Kapazitätsreserven zur Verfügung. Nach der Durchbindung der Linie 17 durch die Stresemannallee zur Stadtgrenze Neu-Isenburg ist die P+R-Nachfrage hier deutlich gestiegen. Aufgrund der Vollauslastung bzw. zeitweisen Überlastung wäre ein Ausbau ausgesprochen wünschenswert; ein Ausbau der bestehenden Anlage ist jedoch aufgrund der Lage im Wald forst- und naturschutzrechtlich limitiert. Der Magistrat prüft derzeit, ob außerhalb der Waldflächen Areale zur Erweiterung des P+R-Angebots herangezogen werden können. Tank- und Rastanlage Taunusblick: Alle bisherigen Untersuchungen zur Stadtbahnverlängerung bis zu einer potenziellen P+R-Großanlage an der T+R Taunusblick bzw. darüber hinaus nach Steinbach haben gezeigt, dass die Fahrgastpotenziale bei weitem nicht ausreichen, um die Investition und den Betrieb einer Stadtbahnverlängerung volkswirtschaftlich zu rechtfertigen. Die Untersuchungen haben zudem gezeigt, dass sich die potenziellen Nutzer zu einem erheblichen Teil aus Verkehrsteilnehmern rekrutieren würden, die heute auf der Relation Mittelhessen - Frankfurt mit dem Regionalzug unterwegs sind. Da darüber hinaus die Autobahnverwaltung die Schaffung einer P+R-Großanlage u.a. mit Hinweis auf die Bestimmungen des Fernstraßengesetzes ablehnt, wird das Vorhaben bis auf weiteres nicht weiterverfolgt. Eschborn-Süd: Nach nachvollziehbarer Einschätzung der Stadt Eschborn (auf deren Gemarkung das bestehende P+R-Parkdeck steht) ist die bestehende hohe Nachfrage weit überwiegend den Beschäftigten im Umfeld zuzuordnen und nicht dem P+R-Verkehr. Eine Erweiterung des Standorts ist deshalb - auch mit Blick auf die bereits sehr angespannte verkehrliche Situation - nicht zielführend. Fechenheim: Ein P+R-Angebot kann hier nur im Zusammenhang mit der geplanten nordmainischen S-Bahn im Umfeld der geplanten S-Bahn-Station Fechenheim zwischen verlängerter Ernst-Heinckel-Straße und Cassellastraße geschaffen werden. Der Magistrat prüft im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens B 895, ob Flächen für ein P+R-Angebot ausgewiesen werden können. Mertonviertel: Bei diesem möglichen Standort handelte es sich zunächst um die Aufstockung eines privaten Parkhauses an der Lurgiallee. Der Eigentümer wurde angeschrieben, zeigte jedoch kein Interesse. Mittlerweile ist ein Eigentümerwechsel erfolgt. Im Rahmen des Bebauungsplan-verfahrens Nr. 922 "Nördlich Lurgiallee" wird der Magistrat erneut die Chancen für ein P+R-Angebot an dieser Stelle ausloten. Rebstockbad: Für die in Frage kommenden Flächen sehen bestehende Bebauungspläne jeweils höherwertige Nutzungen vor. Im Zusammenhang mit Abstimmungen zur Anpassung der Planungen des Rebstockbereiches wird das Thema P+R noch einmal erörtert werden; die Aussichten auf Umsetzung sind jedoch eher gering. Unterliederbach: Der Eigentümer der Fläche, die HLB Basis AG, betreibt selbst keine P+R-Anlagen, steht der Bereitstellung des Geländes für eine bauliche Aufwertung des bestehenden Parkplatzes aber grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Da Teile der Fläche wiederkehrend von der HLB als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt werden, ist eine Erweiterung des bestehenden P+R-Angebots an dieser Stelle nicht möglich. Die vom Magistrat vorgeschlagenen Standorte Friedberger Landstraße, Eschersheim, Rödelheim und Preungesheim sollten lt. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nicht weiter untersucht werden. Unter geänderten Rahmenbedingungen könnten diese Standorte jedoch wieder von Interesse sein. So wäre z.B. die Möglichkeit zur Einrichtung eines P+R-Platzes auf Flächen an der Friedberger Landstraße nordöstlich der A 661 erneut zu überprüfen, sofern sich im Rahmen der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplanes die Idee einer neuen Straßenbahnverbindung Unfallkrankenhaus - Friedberger Landstraße verfestigen sollte. Die erneute Standortuntersuchung für P+R-Plätze in der Nähe der Stadtgrenze soll daher im engen Zusammenhang mit der geplanten Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans - Teilbereich Schiene durchgeführt werden. Ergebnisse sind nicht vor 2019 zu erwarten. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 09.04.2018, OA 240 Antrag vom 08.04.2018, OF 351/11 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.11.2017, NR 450 Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 240 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 Versandpaket: 14.03.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 240 2018 1. Die Vorlage B 77 wird unter Hinweis auf OA 240 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 351/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 13.04.2018, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 21. Sitzung des OBR 9 am 19.04.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 77 = Kenntnis, OA 240 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 77 = Zurückweisung, OA 240 = Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2747, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 61 10
Park-and-ride-Plätze in Fechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2018, OF 351/11 Betreff: Park-and-ride-Plätze in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge bei der Prüfung der Park + Ride Flächen für Fechenheim, ausser der Nordmainischen S-Bahn, ebenfalls die Auswirkungen durch den Bau der Autobahn durch den Frankfurter Osten (Riederwaldtunnel) in die Betrachtungen mit einbeziehen Begründung: Nach den jetzigen Planungen sollen die Nordmainische S-Bahn und der Riederwaldtunnel mit der Autobahn durch den Frankfurter Osten zeitgleich fertiggestellt werden. Dadurch ergeben sich erhebliche Entlastungen für die Hanauer Landstraße und freier Verkehr in die Innenstadt. Der Fahrzeugverkehr auf der Hanauer Landstraße soll sich nach den Verkehrsuntersuchungen von Hessen Mobil durch den Autobahnbau dort halbieren ( -20.000 Kfz ). Der nach der Fertigstellung der Anbindung der Autobahn A66 massiv zunehmende Stau morgens und abends auf der A661, wird im Jahr 2030 grundsätzlich ein P+R Angebot weiterhin attraktiv erscheinen lassen. Bei Fertigstellung der Autoanbindung A66 an die A661 werden die Fahrzeuge P+R Angebote an den Autobahnabfahrten bevorzugen, da für die Angebote auf der Hanauer Landstraße die Autobahn bereits in Maintal mit einem Umweg verlassen werden muss. Einige Menschen werden durch die bessere Anbindung allerdings die P+R Angebote Borsigallee nicht mehr in Anspruch nehmen und lieber die Autobahnabfahrten von der A661 nutzen. Bei entsprechenden Flächen dort sollten hier ebenfalls Lösungen gesucht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 240 2018 1. Die Vorlage B 77 wird unter Hinweis auf OA 240 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 351/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Park-and-ride-Plätze in Fechenheim Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.04.2018, OA 240 entstanden aus Vorlage: OF 351/11 vom 08.04.2018 Betreff: Park-and-ride-Plätze in Fechenheim Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge bei der Prüfung der Park-and-ride-Flächen für Fechenheim, außer der Nordmainischen S-Bahn, ebenfalls die Auswirkungen durch den Bau der Autobahn durch den Frankfurter Osten (Riederwaldtunnel) in die Betrachtungen mit einbeziehen Begründung: Nach den jetzigen Planungen sollen die Nordmainische S-Bahn und der Riederwaldtunnel mit der Autobahn durch den Frankfurter Osten zeitgleich fertiggestellt werden. Dadurch ergeben sich erhebliche Entlastungen für die Hanauer Landstraße und freier Verkehr in die Innenstadt. Der Fahrzeugverkehr auf der Hanauer Landstraße soll sich nach den Verkehrsuntersuchungen von Hessen Mobil durch den Autobahnbau dort halbieren (-20.000 Kfz). Der nach der Fertigstellung der Anbindung der Autobahn A 66 massiv zunehmende Stau morgens und abends auf der A 661, wird im Jahr 2030 grundsätzlich ein Park-and-ride-Angebot weiterhin attraktiv erscheinen lassen. Bei Fertigstellung der Autoanbindung A 66 an die A 661 werden die Fahrzeuge Park-and-ride-Angebote an den Autobahnabfahrten bevorzugen, da für die Angebote auf der Hanauer Landstraße die Autobahn bereits in Maintal mit einem Umweg verlassen werden muss. Einige Menschen werden durch die bessere Anbindung allerdings die Park-and-ride-Angebote Borsigallee nicht mehr in Anspruch nehmen und lieber die Autobahnabfahrten von der A 661 nutzen. Bei entsprechenden Flächen dort sollten hier ebenfalls Lösungen gesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1408 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 77 = Kenntnis, OA 240 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 77 = Zurückweisung, OA 240 = Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2747, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 3
Beratung im Ortsbeirat: 4
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