Reflexion
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Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115 entstanden aus Vorlage: OF 112/7 vom 14.01.2017 Betreff: Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße Vorgang: M 32/16; V 15/16 OBR 7; ST 1003/16 Die Antwort des Magistrats in der Stellungnahme ST 1003 wird als unzureichend zurückgewiesen. Ziel der Anfrage V 15 war, zu erfahren, welche Investoren Interesse am Kauf des oben genannten Grundstücks gezeigt haben. Dies geht aus der Anfrage deutlich hervor. Umso unbefriedigender ist die Antwort des Magistrats. Er bleibt damit weit hinter den Informationen zurück, die den Ortsbeiratsmitgliedern aus anderer Quelle bereits vorliegen. Da davon auszugehen ist, dass ein zukünftiger Gewerbestandort in diesem Gebiet mit großer Wahrscheinlichkeit gravierende Auswirkungen auf die Verkehrssituation besonders in den Bereichen Gaugrafenstraße/Westerbachstraße und Am Seedamm/Guerickestraße haben wird, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen konkret zu beantworten: - Welches Gewerbe ist für die Liegenschaft Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße vorgesehen? - Mit welcher zusätzlichen Verkehrsbelastung wird kalkuliert? - Existiert bereits ein übergreifendes Verkehrskonzept, welches alle möglichen Verkehrswege (auch über die Heerstraße) betrachtet? Weiterhin wird der Magistrat in diesem Zusammenhang aufgefordert, ein umfassendes und übergreifendes Verkehrskonzept vorzustellen, welches alle verkehrstechnischen Mehrbelastungen, die aus der Entwicklung des Gewerbegebiets Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße, dem Gewerbegebiet nördlic h der Heerstraße und dem Neubau des Gymnasiums in Westhausen resultieren, beinhaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2016, M 32 Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 15 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1003 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 736 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Aktenzeichen: 23 11
Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2238 entstanden aus Vorlage: OF 213/7 vom 09.10.2017 Betreff: Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße Vorgang: OM 2576/08 OBR 7; ST 1521/08 Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle "Gaugrafenstraße" Richtung Rödelheim einen Zebrastreifen von der Mittelinsel über die Westerbachstraße anlegen zu lassen. Die Westerbachstraße ist dafür auf eine Fahrspur zu reduzieren (siehe Skizze), z. B. durch die Verlängerung des Parkstreifens und die Anlage einer Busspur. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die in der Stellungnahme ST 1521 zugesagte Maßnahme endlich umzusetzen. Begründung: In dem Gebiet zwischen Gaugrafenstraße, Westerbachstraße und BAB 5 befinden sich mehrere Wohngebäude und es wird ein großes Gewerbegebiet entwickelt. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Angestellte in diesem Gebiet sollten die Möglichkeit haben, den ÖPNV gefahrlos zu nutzen. In Richtung Bahnhof Rödelheim gibt es die Bushaltestelle "Gaugrafenstraße" der Linie 55 auf der Südseite der Westerbachstraße. Diese Haltestelle ist aber nur mit großer Gefahr zu erreichen, da es keinen Fußgängerüberweg über die an dieser Stelle zweispurige Westerbachstraße Richtung Rödelheim gibt. Deshalb sollte dort ein Übergang eingerichtet werden, damit die Haltestelle, aber auch der weiterführende Weg zum Sportplatz und an die Nidda (Naherholungsgebiet) sicher erreicht werden können. Relativ unkompliziert bietet sich hierfür ein Übergang von der Mittelinsel (Einmündung Gaugrafenstraße) auf die südliche Seite der Westerbachstraße an, in Verbindung mit dem Vorschlag Punkt 4 in der Vorlage OM 2576 vom 09.09.2008. Hierzu muss, um der Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO zu genügen, die Westerbachstraße (Richtung Osten) auf eine Fahrspur beschränkt werden. Verkehrstechnisch ist dies kein Problem, da die Westerbachstraße von Sossenheim kommend bis zur Autobahnquerung (BAB 5) ohnehin nur über einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung verfügt und erst an der Einmündung Gaugrafenstraße zusätzlicher Verkehr dort einfließt, der erst ab dort eine mehrspurige Verkehrsführung begründet. Die zweispurige Verkehrsführung bereits ab der Autobahnquerung führt bislang nur zu überflüssigen, teils riskanten Überholmanövern in Verbindung mit häufig überhöhten, unzulässigen Geschwindigkeiten. Der bisherige rechte Fahrstreifen in diesem Bereich könnte ab Autobahnquerung als Parkstreifen und im Bereich der Bushaltestelle bis zur Einmündung Gaugrafenstraße als Busspur ausgewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2008, OM 2576 Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2008, ST 1521 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 261 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrskollaps auf der Westerbachstraße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.05.2018, OA 256 entstanden aus Vorlage: OF 271/7 vom 23.04.2018 Betreff: Verkehrskollaps auf der Westerbachstraße verhindern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, die direkte Anbindung des Gewerbegebiets "Gaugrafenstraße" an die Wilhelm-Fay-Straße durch den Bau einer neuen Brücke über die BAB 5 möglichst bald zu gewährleisten. 2. Zudem wird der Magistrat beauftragt, die folgenden Maßnahmen für eine Entlastung der Westerbachstraße und der Gaugrafenstraße auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen und eine Kostenschätzung durchzuführen: a) Anbindung der Eschborner Landstraße an die Lorscher Straße im Bereich des Gewerbegebiets und Schaffung einer Zufahrt von der Lorscher Straße aus Richtung Rödelheim auf die BAB 66; b) Schaffung einer Zufahrt von der Guerickestraße auf die Abbiegespur von der BAB 66 zur BAB 5 in Richtung Bad Homburg. Begründung: Gerade im Berufsverkehr ist der Bereich Gaugrafenstraße/Westerbachstraße schon jetzt völlig überlastet. Durch die geplante Erschließung eines bisher brachliegenden Gewerbeareals an der Gaugrafenstraße, Erweiterungen bei der Firma Continental Teves AG & Co. oHG und den Bau und die Schaffung neuer Wohnungen und Gewerbeeinrichtung nördlich von Praunheim wird sich diese Situation sukzessive verschärfen. Die bisher geplanten Maßnahmen, die einen verbesserten Verkehrsfluss zur BAB-Anschlussstelle Rödelheim gewährleisten sollen, greifen zu kurz. Langfristig wird nur eine zusätzliche Anbindung an das Autobahnnetz Abhilfe schaffen können. Da eine vollwertige Anschlussstelle nicht realisierbar ist, müssen Ersatzlösungen geprüft werden, die zumindest für einen Teil des Kfz-Verkehrs eine sinnvolle Alternative darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.10.2018, B 333 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 16.05.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OA 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.06.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 256 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE LINKE. und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 256 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2782, 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 11.06.2018 Aktenzeichen: 32 1
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße/Gaugrafenstraße
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 27.11.2018, EA 244 entstanden aus Vorlage: OF 315/7 vom 11.11.2018 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße/Gaugrafenstraße Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel eingestellt, um in weiteren Untersuchungen endlich eine mit der Autobahnverwaltung abgestimmte Lösung für eine alternative Autobahnanbindung zur Anschlussstelle Rödelheim zu finden. Begründung: Die B 333 und B 346 machen deutlich, dass der Magistrat erfreulicherweise nach einer Alternative zur Anschlussstelle Rödelheim sucht. Es soll bereits einen Magistratsvorschlag an die Autobahnverwaltung geben. Mit der weiteren Erschließung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße und Gaugrafenstraße wird insbesondere der gewerblich bedingte Verkehr zunehmen. Schon jetzt ist die Westerbachstraße häufig völlig überlastet. Die geplante Umgestaltung der Westerbachstraße wird dieses Problem nicht lösen können. Eine Entlastung kann nur eine alternative Autobahnanbindung bringen, die einen Teil des Gewerbeverkehrs abwickeln kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 966 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 13.12.2018 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 55 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 244 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 61 10
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2022, OA 164 entstanden aus Vorlage: OF 115/7 vom 02.03.2022 Betreff: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4, wird unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Trotz der Eigenschaften als vormalige gartenbauwirtschaftliche Fläche ist eine vollständige Kompensation der verloren gegangenen Grünfläche zu gewährleisten. 2. Die vorgesehene durchgängige Begrünung aller vorhandenen Dachflächen und die Kombination mit Fotovoltaikanlagen sollen überall dort, wo es technisch möglich ist, konsequent umgesetzt werden. 3. Es sollen Sharing-Konzepte, insbesondere des Wirtschaftsverkehrs, geprüft werden, um die Anzahl der täglichen Fahrten zu reduzieren. 4. In die Stellplatzanforderungen sind explizit auch Radabstellanlagen miteinzubeziehen. 5. Angesichts dessen, dass sich das verkehrsplanerische Fachgutachten auf Zahlen aus 2016 bezieht, ist jährlich, zumindest in den ersten Jahren, über die verkehrlichen Auswirkungen zu berichten und der Ortsbeirat in mögliche Anpassungen der Busrouten miteinzubeziehen. 6. Unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung des Busbetriebshofs werden die Planungen und Verhandlungen mit der Autobahn GmbH über einen zusätzlichen Autobahnanschluss im Bereich der Westerbachstraße und/oder Gaugrafenstraße prioritär vorangetrieben. Begründung: Grundsätzlich stimmt der Ortsbeirat den Umzugsplänen des Busbetriebshofs der ICB zu. Allerdings sind damit verkehrliche Mehrbelastungen für den Stadtteil Rödelheim verbunden, die es unbedingt zu minimieren gilt. Auch wenn die Busse nicht zu den Spitzenstunden verkehren werden, sollen die Busse u. a. über die Westerbachstraße auf die Autobahn geleitet werden. Dieser Bereich ist bereits heute stark ausgelastet. Die Forderung des Ortsbeirats nach einer zusätzlichen Autobahnanbindung bleibt bestehen. Grundlage der Planungen sind zudem Verkehrserhebungen aus 2016, die als veraltet gelten dürften und schon gar nicht zukünftige Entwicklungen an der Gaugrafenstraße und dem Flint-Areal (Berufsschulcampus der Handwerkskammer) abbilden können. Daher muss ggf. nachgesteuert werden. Von Beginn an müssen aber die Kriterien für die Entwicklung eines solchen Projektes in Zeiten der Klimakrise stimmen. Neben ökologischen Gesichtspunkten ist auch ein diversifiziertes Mobilitätsangebot sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Antrag vom 20.09.2022, OF 202/7 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 4, OA 164 und OA 165 = Annahme, NR 249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 9. Sitzung des Ältestenausschusses am 31.03.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1499, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 61 00
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Betreff: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.03.2022, § 1499 Ziffer III. - OA 164/22 OBR 7 - Zu 1.: Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 1a BauGB die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) in der Abwägung nach § 1 (7) BauGB zu berücksichtigen. Diesen gesetzlichen Vorgaben folgend werden die Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt und quantitativ und qualitativ bewertet. Der trotz der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung des Eingriffs verbleibende Eingriff wird in Anlehnung an das Frankfurter Modell zur Kompensation von Eingriffen ausgeglichen. Dementsprechend wird auch der Eingriff in die gartenbauwirtschaftliche Fläche ausgeglichen werden. Der Magistrat befindet sich aktuell mit dem Vorhabenträger in Abstimmung zu möglichen Ausgleichsflächen. Zu 2.: Für die Dachflächen, auf denen die Anlage von Solargründächern technisch möglich ist, werden diese im Bebauungsplan zwingend festgesetzt. Der Vorhabenträger muss diese rechtsverbindlichen Festsetzungen umsetzen. Der Magistrat wird die Umsetzung dieser Vorgabe durch den Vorhabenträger überprüfen und überwachen. Zu 3.: Der Magistrat unterstützt grundsätzlich Konzepte, die zu einem geringeren Verkehrsaufkommen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) führen und die angestrebte Verkehrswende unterstützen. Dazu gehören auch Sharing-Konzepte, sowie Radabstellanlagen auf dem Grundstück. Unter den gegenwärtigen Randbedingungen hat der Magistrat jedoch keine geeigneten Regelungsmöglichkeiten, um eine derartige Bündelung vorzuschreiben oder zu fördern. Der zukünftige Betreiber des Busbetriebshofs hat aber grundsätzlich die Möglichkeit, sich eines Logistikdienstleisters zu bedienen, der eine Bündelung von Liefervorgängen durchführt. Die Anregung zu Sharing-Konzepten wird an den Vorhabenträger weitergeleitet und mit diesem geprüft und erörtert. Zu 4.: Entsprechend der Stellplatzsatzung sind durch den Vorhabenträger auch Fahrrad-Abstellanlagen vorzusehen. Der Magistrat wird die Umsetzung dieser Vorgabe durch den Vorhabenträger überprüfen und überwachen. Zu 5.: Mit Beschluss des Bebauungsplans ist eine jährliche Evaluierung nicht erforderlich. Das vorliegende Gutachten weist trotz des Alters der Daten nach, dass die verkehrlichen Auswirkungen sehr gering sind. Wenn die möglichen Auswirkungen evaluiert werden sollen, müsste dies freiwillig durch den Vorhabenträger geschehen. Zu 6.: Der Magistrat wird auf den zusätzlichen Autobahnanschluss an dieser Stelle hinarbeiten. Die Autobahn GmbH hat zugesagt, die Frage einer besseren Anbindung der Lorscher Straße an die im Nordwestkreuz verknüpften Autobahnen A5 und A66 im Rahmen der Machbarkeitsstudie für den zehnstreifigen Ausbau der A5 zu integrieren. Diesbezügliche Ergebnisse liegen dem Magistrat noch nicht vor. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Antrag vom 05.09.2022, OF 197/7 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2022, OA 164 Antrag vom 20.09.2022, OF 202/7 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 13.07.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 197/7 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2547, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022 Aktenzeichen: 61 00
1. Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Betreff: 1. Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - in Frankfurt am Main - Rödelheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 07.03.2022 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, die aktuellen gewerblichen Nutzungen planungsrechtlich zu sichern, zu strukturieren und dabei insbesondere die Flächen für emittierendes Gewerbe, allen voran für Produktionsgebäude aber auch für Lagerhallen und Werkstätten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude zu erhalten. Damit wird dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm entsprochen. Zudem sollen Umweltbelange, insbesondere Aspekte des Klimaschutzes, stärker berücksichtigt und im Hinblick darauf die Durchgrünung erhöht werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich ist circa 94,8 Hektar groß und liegt im Ortsteil Rödelheim. Im Norden wird das Gebiet durch die A66 begrenzt. Ausgenommen ist eine Teilfläche westlich der Guerickestraße, dort befindet sich aktuell der Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße - in Aufstellung. Im Osten folgt die Grenze des Geltungsbereichs zunächst den Gleisen der Homburger Bahn, bis diese die Eschborner Landstraße kreuzt. Die Grenze des Geltungsbereichs folgt dann den Straßenverläufen der Eschborner Landstraße, der Wolf-Heidenheim-Straße, der Straße Am Seedamm und dem nordöstlichen Teil der Gaugrafenstraße. Danach verläuft die Grenze nördlich der Flurstücke 45/23, 45/10 und 111/45 bis zum Zentmarkweg, welchem sie dann bis zur Grünanlage folgt, welche die Wolf-Heidenheim-Straße und die Westerbachstraße verbindet. Der Grünanlage folgend und den Rödelheimer Friedhof an seiner westlichen Seite passierend überquert die Grenze des Geltungsbereichs die Westerbachstraße und quert den südlich liegenden Block östlich des Flurstücks 90/9 direkt zur Strubbergstraße. Der weitere Verlauf folgt zunächst der Strubbergstraße nach Westen, dann der Straße In der Au nach Norden, bis zum Flurstück 7/4. An dieser Stelle verläuft die Grenze südlich der Flurstücke 7/4 und 97/5 nach Westen bis zum Westerbach. Auf der Westseite des Westerbachs umfasst die Begrenzung die Bebauung nach Süden bis zum Flurstück 31/1; an dessen südlicher Seite sie nach Westen verläuft. Danach folgt die Geltungsbereichsgrenze der Bundesautobahn A5 nach Norden bis zum Autobahnkreuz Frankfurt am Main Nordwest. Bestand und städtebauliche Situation Bestand im Geltungsbereich Das Gebiet setzt sich aus mehreren Teilbereichen zusammen, die jeweils im Bestand unterschiedlich geprägt sind: - Die Friedrich-Kahl-Straße und ihr Umfeld sind bereits jetzt gewerblich genutzt, hauptsächlich von Betrieben im KFZ-Bereich, zusätzlich finden sich ein Hotel, ein Gartenbauhandel und Wohngebäude. Das Gebiet um die Friedrich-Kahl-Straße ist als Stichstraße von der Lorscher Straße aus erschlossen. Prägend für das Gebiet ist die Lage am Nordwestkreuz und die dadurch sehr hohe Lärmbelastung. Die angrenzenden Flächen, aktuell noch als Baumschule genutzt, werden über den Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße - neu geordnet, dort soll künftig ein Busbetriebshof angesiedelt werden. - Die landwirtschaftlichen Flächen zwischen Lorscher Straße, Guerickestraße, A66 und den Bahngleisen werden aktuell als Ackerflächen und teilweise als Freizeitgärten genutzt. Die Erschließung erfolgt von der Guerickestraße aus. Die Lorscher Straße ist nicht zur Erschließung dieser Fläche geeignet, da sie durch einen topgraphischen Versprung durch die Fläche getrennt wird. - Zwischen der Eschborner Landstraße und der Lorscher Straße besteht der Bestand hauptsächlich aus großformatigen Gewerbebauten. Teilweise handelt es sich um produzierendes Gewerbe (Possmann, vormals Günther & Co.), teilweise um Rechenzentren. Zusätzlich finden sich große und kleine Bürobauten (Bosch, Deutsche Flugsicherung) und vereinzelt Wohngebäude. In der bestehenden Nutzungsmischung fallen die Metropolitan School Frankfurt und ein Hotel als besondere Nutzungen heraus. - Westlich der Straße Am Seedamm und südlich der Eschborner Landstraße bilden die beiden Standorte von SEGRO und DHL, mit großmaßstäblichen Gewerbe- und Logistikbauten und eher geringen Gebäudehöhen, typologische Besonderheiten gegenüber dem restlichen Geltungsbereich. Als ganzheitlich neu geplantes Areal weist das SEGRO-Gelände eine sehr klare Gliederung und regelmäßige Bauform auf. - Der Bestand im Schultheißenweg und Umfeld besteht aus einer kleinteiligen Bebauungsstruktur mit gewerblicher Nutzung sowie teilweise vorhandenen Wohngebäuden. Die Maßstäblichkeiten der Gebäude unterscheiden sich stark: große Lagerhallen mischen sich mit kleinen Gewerbebauten, Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten. Große Teilflächen sind unbebaut, aber versiegelt. Diese werden als Lager- oder Stellplatzflächen genutzt. Die verschiedenen Nutzungen - Gewerbe und Wohnen - sind räumlich sehr eng verschränkt, teilweise auf unmittelbar benachbarten Parzellen und in Gebäuden mit gemeinsamen Brandmauern. - Nahe am Ortskern Rödelheim, im Flint-Areal und Umgebung, findet sich mittelgroßes bis kleinteiliges Gewerbe mit einer feingliedrigen Erschließungsstruktur, Mischnutzungen und Gemengelagen in direkter Nachbarschaft zu Wohngebieten. Die Strukturen sind historisch gewachsen, teilweise ungeordnet, und weisen unterschiedliche Maßstäblichkeiten auf. Dominierend ist das sich noch in Betrieb befindliche Werk der Firma Flint. Dieses wurde bereits zum einen Teil an die Stadt Frankfurt am Main sowie zum anderen Teil an die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main verkauft. Mittelfristig sollen dort ein Neubau einer berufsbildenden Schule sowie ein Ausbildungszentrum der Handwerkskammer entstehen. Mobilität Der S-Bahn-Haltepunkt Rödelheim befindet sich in circa 1 Kilometer Entfernung. Das Plangebiet wird durch Buslinien mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen. Die Erschließung für den Radverkehr ist verbesserungswürdig. Trotz der Lage am Nordwestkreuz in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den Bundesautobahnen A5, A66 und A648 ist das Plangebiet nur über Umwege und sensible, beziehungsweise stark belastete Streckenabschnitte an das Autobahnnetz angeschlossen. Überlegungen zu einer direkten Anbindung an die Autobahn haben bisher nicht zum Ziel geführt. Oberflächengewässer Der Westerbach fließt durch das Plangebiet. Die Gewässerrandstreifen und das Überschwemmungsgebiet sind entsprechend zu beachten. An den Geltungsbereich angrenzende Flächen An die nördliche Geltungsbereichsgrenze schließen die noch unbebauten Freiflächen des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße - und die Gewerbeflächen der Guerickestraße an. Die westliche Geltungsbereichsgrenze stellt die A5 dar, an die Richtung Westen landwirtschaftlich genutzte Flächen und vereinzelt Freizeitgärten anschließen. Im Norden des Geltungsbereichs schließen weitere Gewerbeflächen sowie Grün- und Freiflächen beziehungsweise landwirtschaftliche Flächen an. Im Süden und Osten schließt sich der Ortsteil Rödelheim an, der durch eine überwiegende Wohnnutzung geprägt ist. Planungsgrundlagen Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) In der Hauptkarte des RPS/RegFNP 2010 ist das Plangebiet fast vollständig als "Gewerbliche Baufläche, Bestand" dargestellt. Ein kleiner Teilbereich im Osten des Plangebietes (Ende der Breitlacherstraße) ist als "Gemischte Baufläche, Bestand" dargestellt, ebenso eine circa 1,2 Hektar große Fläche östlich der Gaugrafenstraße/südlich der Kleingartenanlage Am Seedamm. Innerhalb des Geltungsbereiches, westlich der Straße Seegewann, befindet sich ein Umspannwerk, das im RPS/RegFNP 2010 als "Fläche für Versorgungsanlagen, Elektrizität" dargestellt ist. Im Norden des Plangebietes ist eine "Regional bedeutsame Schienenverkehrsstrecke, Bestand" dargestellt. Im nördlichen und südlichen Bereich queren "Überörtliche Fahrradrouten, Bestand" das Plangebiet. "Sonstige regional bedeutsame Straßen, Bestand" queren das Plangebiet im nördlichen Bereich der Planung. Eine "Sonstige Produktenleitung (in der Regel Gas), Bestand" ist im Norden des Plangebiets dargestellt. Im Westen des Plangeltungsbereiches wird die "Gewerbliche Baufläche, Bestand" von einem Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz überlagert. Die Bundesautobahnen A5 und A648 grenzen an das Plangebiet an und sind im RPS/RegFNP 2010 als "Bundesfernstraße, mindestens vierstreifig, Bestand" dargestellt. Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes können als aus den flächennutzungsplanbezogenen Darstellungen des RPS/RegFNP 2010 entwickelt gelten. Die im RPS/RegFNP 2010 dargestellte "Gewerbliche Baufläche, Bestand" stellt zugleich die Festlegung des regionalplanerischen Vorranggebietes Industrie und Gewerbe dar. Die "Gemischten Bauflächen, Bestand" stellen gemäß Kapitel 3.4.1 zugleich das regionalplanerische Vorranggebiet "Siedlung, Bestand" dar. Die geplanten Festsetzungen stehen nicht im Widerspruch zu regionalplanerischen Zielfestlegungen und können daher gemäß § 1 (4) BauGB als an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst gelten. Die Beikarte 1 (Vermerke, nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen) des RPS/RegFNP 2010 weist mehrere Denkmäler im Gebiet aus: ein flächiges Denkmal im Bereich der Firma Possmann sowie mehrere punktuelle Denkmäler, im Gebiet verteilt. Zudem werden im Gebiet mehrere Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, ausgewiesen; diese Belastungen finden sich im Bereich nordöstlich der Lorscher Straße, nördlich der Eschborner Landstraße, auf dem SEGRO-Areal, auf dem Flint-Areal, sowie im Bereich südlich der Westerbachstraße. Im westlichen Teil des SEGRO-Areals und südlich der Westerbachstraße sind Überschwemmungsgebiete entlang des Westerbachs nachrichtlich übernommen. Die Beikarte 2 (Regionaler Einzelhandel) enthält für den Geltungsbereich keine spezifischen Festlegungen. Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss § 7283 vom 04.03.2021 die Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP) als Rahmenkonzept beschlossen. Die Fortschreibung des GEP benennt als Teilkonzept der Stadtentwicklungsplanung Ziele und Handlungsprioritäten und dient als Orientierungsrahmen für die Entwicklung von Flächen für Industrie und Gewerbe. Es fungiert als Leitfaden für zukünftige Entscheidungen und Planungen und ist als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Die im GEP beschriebenen Flächen 7.1, 7.1.1, 7.1.2 und 7.1.3 liegen zu weiten Teilen innerhalb des Geltungsbereiches. Für alle diese Flächen soll gemäß des GEP neues Baurecht entstehen. Insofern folgt der Aufstellungsbeschluss den Zielen des GEP. Als Nutzungskategorie wird für fast alle Flächen "Gewerbe (emittierend)" angestrebt. Diese Nutzungskategorie soll laut GEP vorbehalten sein für "überwiegend Produktions-, Lager- und Werkstätten, Büro- und Verwaltungsgebäude sind in der Regel betriebszugehörig untergeordnet; restriktiver Umgang mit ausnahmsweise zulässigen Nutzungen und Beherbergungsstätten; vorwiegend nicht erheblich emittierende Gewerbebetriebe". Für die Teilfläche 7.1.1 wird ein "Stadtteilgewerbe (eingeschränkt emittierend)" angestrebt; diese Kategorie wird charakterisiert als "kleinteiliges Gewerbe mit hohen Anteilen ausnahmsweise zulässiger Nutzungen und Wohnanteilen im Bestand oder dem direkten Umfeld; restriktiver Umgang mit Wohnnutzungen und Beherbergungsstätten; nicht erheblich beziehungsweise wesentlich emittierende Gewerbebetriebe." Für den gesamten Geltungsbereich legt die Anlage 2 des GEP außerdem eine Aufmerksamkeitszone fest. Die Aufmerksamkeitszone sieht vor, dass bei heranrückender Wohnbebauung beziehungsweise zu genehmigenden Wohnbauvorhaben das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber dem industriellen beziehungsweise gewerblichen Bestand besondere Berücksichtigung findet. Laut GEP sollen in Gewerbeflächen keine Einzelhandelsnutzungen angesiedelt werden, um zum einen Flächenkonkurrenzen mit produzierendem Gewerbe zu vermeiden und zum anderen den Einzelhandel in zentralen Lagen zu halten (siehe auch Einzelhandels- und Zentrenkonzept). Damit sind im Rahmen der weiteren Ausarbeitung Einzelhandelsnutzungen auszuschließen. Ebenfalls fordert das GEP für den Bereich Rödelheim eine verbesserte Autobahnanbindung, um die bereits jetzt angespannte verkehrliche Situation zu entspannen. Dazu sind Flächen im Bebauungsplan vorzuhalten. Außerdem sind die Auswirkungen des Gewerbeverkehrs auf das Plangebiet und das Umfeld bei der Aufstellung des Plans zu berücksichtigen. Aufgrund des erhöhten Wachstums von Rechenzentren in Gewerbe- und Industriegebieten und den daraus resultierenden Herausforderungen wie Bodenpreissteigerungen in Verbindung mit Verdrängungseffekten, Beeinträchtigungen des Stadtbildes, Immissionskonflikten zu nachbarschaftlichen Nutzungen sowie einem erhöhten Stromverbrauch werden aktuell die Erhaltungs- und Entwicklungsziele sowie Maßnahmen des GEPs 2021 überarbeitet. Einhergehend mit dieser Aktualisierung der Ziele des GEPs 2021, welches Gewerbegebiete für emittierendes sowie produzierendes Gewerbe und Industrie sichern soll, kann das Wachstum von Rechenzentren durch planerische Steuerung auf sogenannte Eignungsgebiete, welche die benötigte Infrastruktur für Rechenzentren stadträumlich effizient bündeln, konzentriert werden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich ein geeigneter Bereich östlich der Guerickestraße; westlich der Guerickestraße sollen bereits bestehende Rechenzentren gesichert werden. Im übrigen Geltungsbereich sollen Rechenzentren ausgeschlossen werden, um diese Flächen für produzierendes Gewerbe zu sichern. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB ist das städtische Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018 ein Belang, welcher in der Abwägungsentscheidung im Rahmen der Bauleitplanung insbesondere zu berücksichtigen ist. Die Anlage 6 des Konzepts definiert Bereiche, in denen Bebauungspläne aufgestellt werden sollen, um je nach Erforderlichkeit Einzelhandel oder bestimmte Sortimente auszuschließen. Die Gewerbegebiete in Rödelheim sind eines dieser Ausschlussgebiete; damit dient die Aufstellung des Bebauungsplans zur Umsetzung der Forderungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts. Landschaftsplanung und Ökologie Landschaftsplan In der Bestandsdarstellung des Landschaftsplans von 2001 des damaligen Umlandverbandes Frankfurt (UVF) wird das Plangebiet weitestgehend als bestehende Siedlungsfläche dargestellt. Landschaftsplanerische und ökologische Entwicklungsziele für das Gebiet sind Erhaltung und Erhöhung der Durchgrünung dieser Siedlungsflächen. Die noch unbebauten Flächen nördlich der Lorscher Straße unterliegen laut Landschaftsplan gartenbaulicher und baumschulischer Nutzung und sind als mögliche Siedlungserweiterungsfläche gekennzeichnet. Freiflächenentwicklungsplan Als ein integratives Instrument der gesamtstädtischen Freiraumplanung formuliert der Freiflächenentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main (FFEP vom 27.05.1999) die kommunalen freiraumplanerischen Zielvorgaben für das Plangebiet. Im FFEP ist fast die gesamte Fläche als Siedlungsfläche dargestellt; zum großen Teil als Fläche "mit Handlungsbedarf im Hinblick auf ein hohes Entsiegelungspotential" (Versiegelungsgrad über 90%). Die noch unbebauten Flächen nördlich der Lorscher Straße sind dargestellt als "Geplante Siedlungserweiterung unter Berücksichtigung landschaftsplanerischer Grundsätze". In den Randbereichen der Verkehrsflächen werden Flächen für Wald, Gehölze, Feldgehölze, Eingrünungen von Verkehrswegen und Schutzpflanzungen dargestellt. Klimaplanatlas Der Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt am Main als fachliche Grundlage der Beurteilung der klimatischen Situation im Stadtgebiet stellt den überwiegenden Teil des Plangebiets als bebaute Fläche mit einer moderaten, örtlich zur starken Überwärmung tendierenden klimaökologischen Wertigkeit dar. Die landwirtschaftlichen Flächen im Norden sind als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete beschrieben. Bebauungspläne Durch das Plangebiet werden die folgenden, bereits rechtsverbindlichen Bebauungspläne überplant: - NW 24a Nr. 1 (Inkrafttreten: 28.01.1967): Der Bebauungsplan trifft Festsetzungen für den Bereich südlich der Eschborner Landstraße, entlang der Straße Am Seedamm. Für die Bereiche westlich der Straße Am Seedamm wird ein Industriegebiet (GI) festgesetzt, mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 und einer Baumassenzahl (BMZ) von 3,0. Für den Bereich östlich der Straße Am Seedamm wird direkt an der Kreuzung mit der Eschborner Landstraße ein Block Gewerbegebiet (GE) festgesetzt, mit zwingend zwei zulässigen Vollgeschossen, einer GRZ von 0,8 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2. Nördlich der Wolf-Heidenheim-Straße setzt der Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit Baugrenzen und einer zwingenden Geschossigkeit von drei Vollgeschossen fest. - NW 24a Nr. 2 (Inkrafttreten: 21.06.1977): Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans erstreckt sich nördlich der Eschborner Landstraße, rund um den Stützeläckerweg und die Guerickestraße, inklusive der A5 und bis zum Bebauungsplan NW 24b Nr. 2. Für den Bereich westlich der Guerickestraße wird ein Industriegebiet (GI) mit einer GRZ von 0,7 und einer BMZ von 6,0 festgesetzt. Eine kleinere Fläche im Westen des Gebietes wird als GI-Fläche mit einer GRZ von 0.7 und einer GFZ von 3.0 festgesetzt. Für den Bereich östlich der Guerickestraße wird ein Gewerbegebiet (GE) mit einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 1,6 festgesetzt. - NW 24b Nr. 2 (Inkrafttreten: 21.06.1977): Dieser Bebauungsplan betrifft den östlichen Teil des Bereichs nördlich der Eschborner Landstraße und setzt dort ein Gewerbegebiet (GE) fest, mit einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 1,2. Außerdem wird der Verlauf der Bahnanlagen für die S-Bahn mit möglichen Erweiterungsflächen planungsrechtlich gesichert. - NW 44c Nr. 1 (Inkrafttreten: 04.09.1965): Dieser Bebauungsplan setzt für den Bereich östlich der Friedrich-Kahl-Straße und nördlich der Lorscher Straße eine gartenbauwirtschaftliche Fläche fest. - NW 44c Nr. 2 (Inkrafttreten: 11.03.1969): Der Geltungsbereich umfasst den Bereich der Friedrich-Kahl-Straße sowie umliegende Verkehrsflächen (Autobahn). Für die Friedrich-Kahl-Straße wird durchgehend ein Industriegebiet (GI) festgelegt; außerdem wird eine GRZ von 0,7 und eine BMZ von 3,0 festgelegt. - NW 44d Nr. 1 (Inkrafttreten: 19.06.1965): Dieser Bebauungsplan schließt östlich an den Geltungsbereich des NW44c Nr. 1 an und setzt ebenso wie dieser eine gartenbauwirtschaftliche Fläche für den Bereich nördlich der Lorscher Straße fest. - NW 44d Nr. 2 (Inkrafttreten: 07.06.1974): Dieser Bebauungsplan betrifft den Geltungsbereich im äußersten Nordosten und setzt dort Verkehrsflächen für die A66 fest. B285 (Inkrafttreten: 19.06.1984): Die durch die neue Planung zu überlagernde Teilfläche setzt für den Block direkt südlich der Westerbachstraße ein Gewerbegebiet (GE) mit einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 1,6 fest. Weiter überlagert der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans die folgenden Fluchtlinienpläne ganz oder teilweise: F840, F960, F1302, F1317, F1325, F1326, F1484, F1638, F1770, F1834 Bl1. Die Fluchtlinienpläne setzen Fluchtlinien für Straßen und Gebäude fest und definieren damit die vorhandenen Straßenverläufe und -breiten. Innerhalb der Geltungsbereiche der Fluchtlinienpläne kommt darüber hinaus § 34 BauGB zur Anwendung. Erhaltungssatzung Im Osten des aufzustellenden Bebauungsplans liegt eine Teilfläche der Erhaltungssatzung E34 (Ortskern Rödelheim). Die Satzung schützt die städtebauliche Eigenart des historischen Ortskerns. Da der Bebauungsplan hier die bestehende Nutzung sichern soll, ist kein Konflikt mit der Erhaltungssatzung zu erwarten. Anlass, Erfordernis und Ziele Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt gemäß Gewerbeflächenentwicklungsprogramm das Ziel, die Flächen langfristig für emittierendes Gewerbe beziehungsweise für Stadtteilgewerbe zu sichern. Aktuelle Entwicklungen wie Grundstückskäufe und Bauvoranfragen deuten darauf hin, dass unerwünschte Ansiedlungen von Rechenzentren zu befürchten sind. Deshalb besteht akuter Regelungsbedarf zur planungsrechtlichen Steuerung der Flächen. Für weite Teile des Plangebietes wird die Gebietstypik Gewerbegebiete, emittierendes Gewerbe angestrebt. Diese sieht überwiegen emittierende Produktions-, Lager- und Werkstätten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude und einen restriktiven Umgang mit untergeordneten beziehungsweise ausnahmsweise zulässigen Gewerbegebietsnutzungen vor. Nicht in Konkurrenz tretende Einrichtungen beziehungsweise synergetische Nutzungen wie die geplante berufsbildende Schule und das Ausbildungszentrum sollen planungsrechtlich ermöglicht werden. Bei den beschriebenen, vorhandenen Gemengelagen (enges Miteinander von gewerblichen Nutzungen und Wohngebäuden) sollen die vorhandenen Wohnnutzungen erhalten, eine Ausweitung der Wohnnutzungen aber vermieden werden. Hier wird die Gebietstypik des Stadtteilgewerbes, welches im GEP formuliert ist, mit nicht wesentlich /erheblich emittierenden gewerblichen Nutzungen angestrebt. Im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts soll der Bebauungsplan Einzelhandel im gesamten Gebiet ausschließen. Ebenso sollen Rechenzentren nur in den definierten Eignungsgebieten zulässig sein. Damit werden konkurrierende Nutzungen ausgeschlossen und die Flächen für weniger umsatzstarke, emittierende Gewerbe gesichert. Die verkehrlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Anbindung an die sollen für die weitere Konzeption des Bebauungsplans eine zentrale Rolle spielen. Strukturelle Zunahmen im motorisierten Individualverkehr sollen vermieden werden. Außerdem soll der Bebauungsplan, im Rahmen der planungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten, die Umweltbelange insbesondere die Belange des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel bestmöglich vertreten. Dazu gehören etwa die Prüfung der Themen Wassermanagement, Erhöhung der Durchgrünung, Fassaden- und Dachbegrünung, Ausbau erneuerbarer Energien. Anlage 1_Lageplan (ca. 2,1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.09.2022, OF 200/7 Antrag vom 20.09.2022, OF 201/7 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.10.2022, OA 247 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2796 Antrag vom 13.03.2023, OF 272/7 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3663 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 27.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 06.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 121 wird auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, und Volt; LINKE. und FRAKTION (= Enthaltung) 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Die Vorlage M 121 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 33 Der Antrag von LINKE. und BFF-BIG die Beratung der Vorlage M 121 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen wird mit den Stimmen von GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen die Stimmen von LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION bei Enthaltung der AfD abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 121 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2022, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 247 2022 Anregung an den Magistrat OM 2796 2022 1. Der Vorlage M 121 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 200/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 201/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgende Fassung erhält: "Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen durchzuführen: Bezüglich des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP) 1. werden die Rechenzentren in den Planungen angehalten, entsprechende Vorkehrungen für Abwärme und Fernwärme für umliegende Gebäude/Bereiche einzurichten. 2. Der Bereich östlich der Guerickestraße als zukünftiger Standort für Rechenzentren ist nur unter dieser Bedingung genehmigungsfähig. Bezüglich der Landschaftsplanung und Ökologie 1. werden im Bebauungsplan die Flächen präzisiert, die für eine Entsieglung infrage kommen. 2. Es wird ein durchgängiger autofreier und grüner Streifen von der Westerbachstraße bis zur Guerickestraße mit einer Verbindung zum Holzweg mit einem befestigten Fahrradweg eingerichtet." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2238, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 Aktenzeichen: 61 00
Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 202/7 Betreff: Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Vorgang: OA 164/22; B 283/22 Die jährliche Evaluierung einer vernünftigen Verkehrsplanung in einem sehr belasteten Gebiet in Verbindung mit dem neuen Busdepot und eine Unterrichtung des Ortsbeirats werden gewährleistet. Ein Junktim vom zehnstreifigen Autobahnausbau mit der Frage einer besseren Anbindung der Lorscher Straße an die im Nordwestkreuz verknüpften Autobahnen A5 und A66 findet nicht statt. Begründung: Die Forderungen des Ortsbeirats, formuliert in der OA 164, wurden abgelehnt mit der Begründung, dass die verkehrlichen Auswirkungen trotz veralteter Datenlage "sehr gering sind" und auf den Vorhabenträger verwiesen wird. Abgesehen davon, dass eine derartige Behauptung in die Zukunft vermessen erscheint, wird hier die Verantwortung der Stadt weggeschoben. Die verkehrliche Situation ist schon seit langem Gegenstand von Anträgen (OF 315/7 2018, OA 256 2018, OF 270/7 2018, OF 213/7 2017, OM 1115 2017). Weitere Gewerbeansiedlungen sowie ein zusätzlicher Busverkehr werden das Verkehrsaufkommen insgesamt erhöhen. Eine Lösung ist bislang nicht in Sicht. Dabei stellt der Magistrat selbst in der M 121 fest, dass es sich in diesem Bereich um ein Plangebiet handelt, das "nur über Umwege und sensible, beziehungsweise stark belastete Streckenabschnitte" handelt (S.5). In Punkt 6 wird der zusätzliche Autobahnanschluss, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, verbunden mit dem zehnspurigen Ausbau der A5. Angesichts der Klimakatastrophe verbietet sich eine weitere Versiegelung von Böden, auch würde dies den Autoverkehr nicht minimieren. Dieses Junktim wird vom OBR abgelehnt. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2022, OA 164 Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die beiden Sätze des Tenors der Vorlage OF 202/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 248 2022 Die Vorlage OF 202/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Satz 1: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Satz 2: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2022, OA 248 entstanden aus Vorlage: OF 202/7 vom 20.09.2022 Betreff: Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Vorgang: OM 1115/17 OBR 7; OM 2238/17 OBR 7; OA 256/18 OBR 7; EA 244/18 OBR 7; OA 164/22 OBR 7; M 121/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben umzusetzen: Die jährliche Evaluierung einer vernünftigen Verkehrsplanung in einem sehr belasteten Gebiet in Verbindung mit dem neuen Busdepot und eine Unterrichtung des Ortsbeirats werden gewährleistet. Ein Junktim vom zehnstreifigen Autobahnausbau mit der Frage einer besseren Anbindung der Lorscher Straße an die im Nordwestkreuz verknüpften Autobahnen 5 und 66 findet nicht statt. Begründung: Die Forderungen des Ortsbeirats, formuliert in der Vorlage OA 164, wurden abgelehnt mit der Begründung, dass die verkehrlichen Auswirkungen trotz veralteter Datenlage "sehr gering sind" und auf den Vorhabenträger verwiesen wird. Abgesehen davon, dass eine derartige Behauptung in die Zukunft vermessen erscheint, wird hier die Verantwortung der Stadt weggeschoben. Die verkehrliche Situation ist schon seit langem Gegenstand von Anregungen (EA 244/18, OA 256/18, OBR 7, OM 2238/17, OM 1115/17). Weitere Gewerbeansiedlungen sowie ein zusätzlicher Busverkehr werden das Verkehrsaufkommen insgesamt erhöhen. Eine Lösung ist bislang nicht in Sicht. Dabei stellt der Magistrat selbst in der Vorlage M 121 fest, dass es sich in diesem Bereich um ein Plangebiet handelt, das "nur über Umwege und sensible, beziehungsweise stark belastete Streckenabschnitte" angeschlossen ist (S. 5). In Punkt 6. wird der zusätzliche Autobahnanschluss, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, verbunden mit dem zehnspurigen Ausbau der A 5. Angesichts der Klimakatastrophe verbietet sich eine weitere Versiegelung von Böden, auch würde dies den Autoverkehr nicht minimieren. Dieses Junktim wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115 Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2238 Anregung vom 08.05.2018, OA 256 Etatanregung vom 27.11.2018, EA 244 Anregung vom 22.03.2022, OA 164 Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2547, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022 Aktenzeichen: 61 00
Beratung im Ortsbeirat: 4
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