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Reflexion

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Ausstehende Abbiegespur auf der B 521

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2018, OF 491/10 Betreff: Ausstehende Abbiegespur auf der B 521 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - insbesondere Hessen Mobil - um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die seit Jahren erhoffte Abbiegespur auf der B521 zwischen Hofhausstraße und der Auffahrt auf die A661 umgehend realisiert werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 249 2018 Die Vorlage OF 491/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.10.2018, OA 319 entstanden aus Vorlage: OF 615/10 vom 08.10.2018 Betreff: Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg Vorgang: OA 249/18 OBR 10; ST 1692/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Planfeststellungsverfahren für die Abbiegespur auf der B 521 in Richtung Bad Homburg unmittelbar einzuleiten. Begründung: Die in Stellungnahme ST 1692 vorgesehene Verwirklichung des Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur in Verknüpfung mit einem Planfeststellungsverfahren für eine Radwegführung über die Autobahn an der Friedberger Landstraße wird, wie der Magistrat selbst ausführt, zu einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens führen. Das liegt daran, dass im Gegensatz zur Abbiegespur, für die, wie im Ortsbeirat schon vorgestellt, feststeht, was genau gemacht werden muss, für diese Radwegführung in der Tat viele Aspekte berücksichtigt werden müssen, die noch offen sind. Sie ist insbesondere auch von der Umgestaltung der Autobahneinmündung durch Hessen Mobil mit einer neuen Abbiegespur Richtung Offenbach nach rechts für den stadtauswärtsfahrenden Verkehr abhängig. Insofern ist eine solche Verknüpfung der Maßnahmen nicht sinnvoll, weil sie nur zu einer weiteren unnötigen Verzögerung der zur Entlastung von Preungesheim und Berkersheim von dem Schleichverkehr dringend erforderlichen Realisierung der Abbiegespur von der B 521 führen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.04.2018, OA 249 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1692 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 622 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 319 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 319 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OA 319 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3501, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 61 12

Beratung im Ortsbeirat: 4