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Reflexion

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Multifunktionsarena auf dem Stadiondreieck Areal P9

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 119 Betreff: Multifunktionsarena auf dem Stadiondreieck Areal P9 I. Es dient zur Kenntnis, dass sich das Areal P9 im Eigentum der Stadt Frankfurt befindet (Anlage 1) und im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 846 - Sportpark Waldstadion liegt. Der Bebauungsplan Nr. 846 wurde am 17.11.2005 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und ist am 02.05.2006 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan Nr. 846 setzt für das Areal P9 "SO Sportpark" fest. Damit liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Multifunktionsarena auf dem Areal P9 vor. II. Es dient zur Kenntnis, dass für eine Multifunktionsarena auf dem Areal P9 eine Machbarkeitsstudie erarbeitet wurde (Anlage 2). III. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass der Magistrat auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie die erforderlichen Planungen für eine Multifunktionsarena vorantreibt. Die Federführung hierfür hat der Magistrat der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH (SSF) übertragen. IV. Der Magistrat beabsichtigt, vertieft zu prüfen, ob eine ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Grundlage besteht, um die Multifunktionsarena auf P9 errichten zu können. Dazu sind, insbesondere um den Zielen der Bau- und Mobilitätswende sowie der Klimaziele der Stadt Frankfurt zu entsprechen, im Hinblick auf einen Modalsplit mit einem Schwerpunkt auf dem Umweltverbund auch die städtebaulichen, sicherheits- und verkehrstechnischen Voraussetzungen zu klären. Da das Mobilitätskonzept für die Multifunktionshalle im Zusammenhang mit dem gesamten Sportpark Stadion betrachtet werden muss, wird ein neues Mobilitätskonzept für den gesamten dann erweiterten Sportpark Stadion erstellt werden, der den Schwerpunkt auf nachhaltige Mobilitätsformen legt. Dabei wird eine umfassende Parkraumraumbewirtschaftung für den gesamten Sportpark Stadion und die Umgebung erarbeitet. Gemäß den Beschlüssen der Klimaallianz wird bereits in diesem Planungsschritt eine zumindest abstrahierte Co2-Gesamtbilanz inklusive grauer Energie und Erschließung sowie eine Flächenbilanz ökologischer relevanter Eingriffe aufgestellt, zum Vergleich wird dabei die Ist-Situation herangezogen und Ausgleichsmöglichkeiten vor Ort aufgeführt. V. Zudem prüft der Magistrat mögliche Vergabe- und Realisierungsmodelle für die Multifunktionsarena. VI. Der Magistrat bezieht die Profivereine, weitere Stakeholder und Bürger:innen in die weiteren Planungen und Untersuchungen mit ein. VII. Die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklung mbH (SSF) beauftragt die erforderlichen Planungen und Untersuchungen. Hierfür werden der Gesellschaft Planungsmittel in Höhe von 750 T€ im Wege der Kapitaleinlage zur Verfügung gestellt. Dies gilt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2022. VIII. Ebenso vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes, wird die Stadt Frankfurt am Main als Gesellschafterin der SSF beschließt eine Zuzahlung von 750 T€ aus Gesellschaftermitteln in die Kapitalrücklage der SSF gemäß § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB, damit die Gesellschaft die Vorplanungen für die Multifunktionshalle durchführen kann. Die Deckung erfolgt aus dem Produktbereich 21.15, Projektdefinition 5.001363. IX. Über die Ergebnisse wird den Stadtverordneten berichtet. Alle weiteren Entscheidungen über die Realisierung der Multifunktionsarena am Standort P9 ergeben sich aus einem Folgebeschluss. Begründung: A. Zielsetzung Ziel ist die zeitnahe Realisierung einer multifunktionalen Arena für den Spielbetrieb der Frankfurter Profi-Teams sowie für nationale und internationale Sport- und Kulturevents. Die Arena soll Spielstätte für außergewöhnliche Sport- und Kultur-Events werden und wird dadurch das bereits vorhandene Angebot nachhaltig ergänzen. Aufgrund ihrer besonderen Lage am Stadion verbindet die Arena in ganz besonderer Weise die Historie des Ortes und seiner sportlichen Legacy mit der sportlich-kulturellen Zukunft der Sportstadt Frankfurt im Zentrum der Metropolregion. Der Sportpark mit Stadion und Arena wird damit zum neuen Eingangstor vom Süden in die Stadt. Bau und Betrieb der Arena sollen unter anderem in Bezug auf die Aspekte Ökologie, Baustoffe, Energieversorgung und Mobilität beispielhaft darstellen, wie die Stadt Frankfurt ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen will. Für den Sport soll die Arena den Frankfurter Profiteams wie auch nationalen und internationalen Sportevents eine langfristige Perspektive bieten. Sie wird damit zu einer unverzichtbaren Voraussetzung für eine erfolgreiche und wirtschaftlich solide Weiterentwicklung der Teams und der Sportstadt Frankfurt. Mit der Arena soll auch das kulturelle Angebotsspektrum der Stadt für die Bürgerinnen und Bürger ausgeweitet werden Im nationalen und internationalen Wettbewerb der Städte soll sich die Arena zu einem sportlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Standortfaktor entwickeln. Zudem schaffen Bau und Betrieb Arbeitsplätze und bewirken eine nachhaltige Wertschöpfung für die Region. Das Areal P9 befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt und ist über einen Mietvertrag an die Sportpark Stadion Frankfurt GmbH (SSF) vermietet, die mit der Eintracht Frankfurt GmbH einen gewerblichen Mietvertrag über die Flächennutzung abgeschlossen hat. B. Alternativen Zwar wäre der bisher diskutierte Standort am Kaiserlei oder am Flughafen unter Umständen eine Alternative, diese würde sich jedoch aufgrund des fehlenden Planungsrechts für eine Multifunktionshalle und auch, da die Flächen nicht im Eigentum der Stadt befinden, wahrscheinlich nicht so zeitnah umsetzen lassen wie der Standort P9. Für den Standort Kaiserlei wird eine solide vergaberechtliche Lösung erarbeitet. C. Lösung Damit sich Frankfurt am Main wie auch die Region für die vielen sport- und kulturaffinen Bürgerinnen und Bürger erfolgreich weiterentwickeln kann, muss die vorhandene Lücke in den Veranstaltungsstätten zeitnah geschlossen werden. Nach Lage der Dinge ist das derzeit nur auf dem Standort P9 auf dem Gelände der SSF möglich. Um die sportliche und wirtschaftliche Nutzung langfristig zu sichern, ist es erforderlich, dass sich Betrieb und Unterhaltung der Arena im Wesentlichen aus dem Spielbetrieb der Profi-Teams und darüber hinaus über die Vermarktung von Kulturevents und anderen Veranstaltungen finanzieren. Die Stadt Frankfurt am Main ist zu 100 % an der SSF beteiligt. Die Gesellschafterin beabsichtigt, eine Kapitalerhöhung in Höhe von 750 T€ zur Refinanzierung der Vorplanung an einer Multifunktionshalle. Die Kapitalerhöhung soll in Höhe des Nennwerts (ohne Agio) als Bareinlage aus Gesellschaftermitteln in die Kapitalrücklage der SSF gemäß § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB erfolgen. Diese Mittel aus der Kapitalerhöhung dürfen einzig zur Finanzierung der Vorplanungen für verwendet werden. D. Kosten 1. Finanzierungsbedarf Die Kosten für die Projektsteuerung sind auf max. 750.000 Euro für den Zeitraum 2022 bis 2024 begrenzt. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Auf das Haushaltsjahr 2022 entfallen anteilig 250.000 Euro, auf 2023 400.000 Euro und auf 2024 100.000 Euro. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen 4. Jahresfolgekosten Auch diese Kosten sind abhängig von den weiteren Prüfungsergebnissen. Hierüber wird ein Folgebeschluss eingebracht. Anlage 1_Lageplan (ca. 194 KB) Anlage 2_Machbarkeitstudie (ca. 2,4 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.08.2022, OF 504/5 Antrag vom 16.08.2022, OF 505/5 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 07.10.2022, OA 255 Bericht des Magistrats vom 22.11.2024, B 431 Bericht des Magistrats vom 05.05.2025, B 166 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 27.07.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 119 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 537/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport) 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 10. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 15.09.2022, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2022, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: 1 AfD (= Annahme) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, 1 AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen 3 AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 255 2022 1. Der Vorlage M 119 wird unter Hinweis auf die OA zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 504/5 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 505/5 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 537/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung AfD zu 2. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Annahme bei Enthaltung LINKE. Beschlussausfertigung(en): § 2236, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 Aktenzeichen: 52 2

Planung zum Parkhaus/Multifunktionsarena Areal P9 ergänzen: Konzept für Park-and-ride am Stadion vorantreiben

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 537/5 Betreff: Planung zum Parkhaus/Multifunktionsarena Areal P9 ergänzen: Konzept für Park-and-ride am Stadion vorantreiben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordneten, bei der für 750.000 € im Magistrat beschlossenen vertieften Prüfung des Parkplatzes P9 am Stadion als Standort für eine geplante Multifunktionshalle den zu prüfenden Sachverhalt wie folgt zu erweitern: Es sollte zusätzlich geprüft werden, ob und wie das für eine Multifunktionsarena vorgesehene Parkhaus wochentags tagsüber für den Pendlerverkehr als P&R Parkhaus genutzt werden kann, erweitert um ein entsprechendes ÖPNV-Angebot. Begründung: Der mögliche Bau der Multifunktionshalle wertet den Standort weiter auf und erhöht die Anzahl der möglichen Veranstaltungen am Stadion erheblich. Ggf. wird daher auch ein erweitertes ÖPNV Angebot erforderlich werden. Daneben werden tagsüber unter der Woche dringend Stellplätze für P&R benötigt. Die Verkehrswende gelingt, wenn der Pendlerverkehr in die Stadt reduziert wird. Um Synergieeffekte bei Planung und Finanzen zu nutzen, sollte daher im Rahmen der umfangreichen Planungen für die Multifunktionshalle auch die Nutzung der vorgesehenen Parkplätze für Park&Ride geprüft werden. Dabei sind neben der S-Bahn-Anbindung auch eine höhere Taktung der Straßenbahnen zum Stadion, sowie das Einrichten von Schnellbuslinien in die Überlegungen einzubeziehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.08.2022, OF 505/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 504/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 537/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 505/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 537/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 119 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 537/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 255 2022 1. Der Vorlage M 119 wird unter Hinweis auf die OA zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 504/5 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 505/5 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 537/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung AfD zu 2. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Annahme bei Enthaltung LINKE.

Beratung im Ortsbeirat: 4