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Reflexion

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Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Betreff: Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I. Es dient zur Kenntnis, dass Verhandlungen zwischen der Frankfurt School of Finance & Management und dem Land Hessen mit dem Ziel geführt werden, das Grundstück Adickesallee Nr. 32-34 (ehemals Standort der Oberfinanzdirektion) der Hochschule als neuen Standort zur Verfügung zu stellen. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Hochschule bei erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen den bisherigen Standort an der Sonnemannstraße 9-11 aufgeben wird. II. Der Magistrat wird beauftragt, die vorgenannte Verlagerung stadtplanerisch und - soweit erforderlich - auch liegenschaftlich zu unterstützen. III.1 Für das Gebiet nördlich der Adickesallee zwischen den Einmündungen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion in Frankfurt am Main - Nordend ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 27.02.2012 zum Aufstellungsbeschluss. III.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, auf dem Grundstück der ehemaligen Oberfinanzdirektion einen Standort für eine Hochschule mit den zugehörigen Einrichtungen zu entwickeln. Für die westlich anschließenden Grundstücke sind die planerischen Voraussetzungen für ein gemischt genutztes Stadtquartier mit einem hohen Anteil von Wohnnutzungen zu schaffen. Das Grundstück Adickesallee / Eckenheimer Landstraße ist als Reservefläche für die Deutsche Nationalbibliothek zu sichern. III.3 Dem vorgelegten Rahmenkonzept vom 27.02.2012 wird als Grundlage der weiteren Bebauungsplanung zugestimmt. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu III. Das Plangebiet liegt nördlich des Alleenrings im Stadtteil Nordend-West. Der Allenring, der die gründerzeitlichen Stadterweiterungen umschließt, dient in diesem Bereich als Rückgrat für eine Reihe von bedeutsamen öffentlichen Nutzungen. Die Deutsche Nationalbibliothek, der Campus Westend mit der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, das neue Polizeipräsidium, der Hauptfriedhof, das Bürgerhospital, das St. Marien Krankenhaus und die Fachhochschule Frankfurt befinden sich in unmittelbarer Nähe. Als vierstreifige Grundnetzstraße führt der Alleenring direkt zur westlich anschließenden Bundesautobahn 66. Die Frankfurt School of Finance & Management blickt auf einen erfolgreichen Entwicklungsprozess zurück. Mit ihren Angeboten von berufsbegleitenden Bildungsabschlüssen, Seminaren bis hin zu firmenspezifischen Trainingsangeboten bildet sie einen bedeutenden Baustein der Hochschullandschaft der Rhein-Main-Region. Mittelbar trägt sie dazu bei, Frankfurts Position als wichtigster Finanzplatz in Kontinentaleuropa zu sichern und auszubauen. Das dynamische Wachstum der Dozenten- und Studentenzahlen hat zu der Notwendigkeit geführt, Nutzflächen außerhalb der Kerngebäude Sonnemannstraße 9-11 anzumieten und einen neuen Standort zu suchen, der auch das für die Zukunft angestrebte Wachstum ermöglicht. Im Rahmen einer intensiven Suche nach einem neuen Standort im Stadtgebiet fiel die Wahl auf das Gelände der ehemaligen Oberfinanzdirektion. Die Frankfurt School of Finance & Management führt deshalb intensive Verhandlungen mit dem Land Hessen bezüglich ihrer Verlagerung. Die zentrale Lage, die hervorragende Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Nahverkehr und dem Individualverkehr, die Grundstücksgröße und der Zuschnitt sowie die einheitlichen Eigentumsverhältnisse entsprechen den Anforderungen der Hochschule. Darüber hinaus besteht hier die Chance, die für die Hochschulnutzungen erforderlichen großen Gebäudekubaturen stadtverträglich in die Reihe der großen öffentlichen Nutzungen am Alleenring einzufügen und in Verbindung mit dem parkartigen südlichen Freibereich einen Campus mit unverwechselbarem städtebaulichen Profil zu schaffen. Das Gebäude der ehemaligen Oberfinanzdirektion wurde 1954-55 errichtet. Es ist ein bedeutendes Kulturdenkmal der städtebaulichen Phase des Aufbaus und der Erweiterung der Stadt nach dem Zweiten Weltkrieg. Dennoch ist seine vollständige Erhaltung in Frage gestellt, weil es mit Schadstoffen belastet ist, die eine umstandslose Weiternutzung ausschließen. Auch konnte bisher kein Konzept für eine denkmalgerechte Sanierung erarbeitet werden. Wie eine Entscheidung der Denkmalschutzbehörden ausgeht, ist indes für das Bebauungsplanverfahren nicht relevant. Im Sinne eines städtebaulichen Denkmalschutzes soll das Bebauungsplanverfahren die große Freifläche vor dem Kulturdenkmal sichern und für den Fall einer weitgehenden Aufgabe des Kulturdenkmals festsetzen, dass ein Nachfolgegebäude mit identischer Länge und Höhe gebaut wird. Dabei würde das aufgeständerte Kantinengebäude voraussichtlich erhalten bleiben können. Um die Nutzung Hochschule zu sichern, soll das Grundstück als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule entwickelt werden. Frankfurt hat aktuell einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen. Bis zum Jahr 2030 soll die Bevölkerung nach Berechnungen des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen um etwa weitere 42.000 Personen zunehmen. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Der Standort an der Adickesallee kann dafür einen wichtigen Beitrag leisten. Die westlich der ehemaligen Oberfinanzdirektion gelegenen Grundstücke des Bundes und des Landes Hessen sollen insofern als Misch- und Kerngebiet für Wohnungen und Nutzungen, welche das Wohnen und die Hochschule sinnvoll ergänzen, gesichert werden. Im Bereich an der Bertramstraße soll der Wohnanteil in einem Mischgebiet ungefähr 60 Prozent betragen. Das direkt westlich an die geplante Hochschule angrenzende Grundstück ist für "hochschulaffine", ergänzende Nutzungen geeignet. Der angestrebte Wohnanteil soll daher dort "nur" ungefähr 30 Prozent betragen, um zusätzlich Nutzungen wie Gastronomie, Kindertagesstätte, Studentenwohnheim, kleinere Läden für den täglichen Bedarf und Hotel (z.B. für Seminarteilnehmer der Hochschule) aufnehmen zu können. Die von Süden auf die Adickesallee stoßenden Straßen (Stettenstraße und Frauensteinstraße) sollen stadträumlich nach Norden in den Geltungsbereich verlängert werden und so die zukünftige Bebauung gliedern und die interne Erschließung aufnehmen. Das stadträumliche Konzept zeichnet sich ansonsten dadurch aus, dass der Platz vor dem Polizeipräsidium und die Freifläche vor der ehemaligen Oberfinanzdirektion hervorgehoben werden, indem der Zwischenbereich und der östlich anschließende Bereich als Straßenräume mit Baufluchten parallel zur Adickesallee enger gefasst werden. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung des Alleenrings und der daraus resultierenden Immissionen wird angestrebt, die Wohnnutzung erst in zweiter Reihe hinter einer Pufferbebauung von weniger sensiblen gewerblichen Nutzungen zu entwickeln. Die Notwendigkeit und Wirksamkeit eines solchen Konzeptes wird im Bebauungsplanverfahren zu untersuchen sein. Der östliche Bereich des Plangebietes an der Eckenheimer Landstraße soll für die Erweiterung der Deutschen Nationalbibliothek als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Bibliothek gesichert werden. Großflächiger Einzelhandel und Vergnügungsstätten sollen im gesamten Geltungsbereich ausgeschlossen werden. Der regionale Flächennutzungsplan (RegFNP), in Kraft getreten am 17.10.2011, stellt die Geltungsbereichsfläche überwiegend als "gemischte Baufläche - Bestand" und im Osten als Fläche für den Gemeinbedarf dar. Da in gemischten Bauflächen auch Anlagen für kulturelle Zwecke zulässig sind, kann das Sondergebiet - Hochschule als aus dem RegFNP entwickelt angesehen werden. Die Planung ist somit an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst. Für den Bereich des Plangebietes gelten die Fluchlinienpläne F1727 Bl1 vom 04.02.1957 und F1820 vom 18.12.1961, die lediglich Aussagen zu Straßen- und Baufluchtlinien enthalten. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich für das Plangebiet im Übrigen nach § 34 BauGB. Im Südosten grenzt der am 14.01.1986 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 462 unmittelbar an das Plangebiet an, der u.a. die Fläche der Deutschen Nationalbibliothek planungsrechtlich sichert. Südlich der Adickesallee schließt darüber hinaus die am 28.11.2000 in Kraft getretene Erhaltungssatzung Nr. 39 - Nordend I an das Plangebiet an. In Zusammenarbeit mit der Frankfurt School of Finance & Management soll ein Wettbewerb durchgeführt werden mit einem städtebaulichen Teil für den gesamten Geltungsbereich. Ziel ist dabei, das vorgelegte Rahmenkonzept anhand eines konkreten städtebaulichen Entwurfs in seinen Aussagen zu überprüfen und zu ergänzen, insbesondere die stadträumliche Rhythmisierung der Adickesallee und die angedachte Wegeverbindung / Sichtachse zur städtischen Pietät in der Eckenheimer Landstraße. Die genannten Entwicklungsabsichten machen es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Anlage _Lageplan (ca. 2,1 MB) Anlage _Rahmenkonzept (ca. 3,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.05.2012, OF 199/3 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.09.2012, OA 264 Anregung vom 14.03.2013, OA 346 Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 51 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4 Versandpaket: 25.04.2012 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4 am 08.05.2012, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 103 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.05.2012, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 103 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Ochs (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung) 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO I, TOP 35 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 199/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.05.2012, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 103 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 103 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, REP und Stv. Ochs gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) 12. Sitzung des OBR 3 am 21.06.2012, TO I, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage M 103 wird zurückgestellt, bis die Vorstellung der Pläne für die Bebauung des Areals Adickesallee im Ortsbeirat stattfindet. 2. Die Vorlage OF 199/3 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 23.08.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 103 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER Beschlussausfertigung(en): § 1743, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012 Aktenzeichen: 61 00

Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2012, OF 245/3 Betreff: Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee die Bebauungsplanung und die zukünftige Nutzung des Planungsgebietes so vorzusehen, daß das nördlich an das Planungsgebiet im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion und der ehemaligen Justizgebäude direkt angrenzende und im Bereich der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Ecke Bertramstraße) in der Nähe liegende Gelände des Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. in seiner bisherigen Nutzung für Sportzwecke einschließlich der Durchführung von regionalen und überregionalen Sportveranstaltungen auch perspektivisch nicht beeinträchtigt wird; und bei der Vergabe eines Baurechtes für das vorgesehene Gelände der School of Finance auf eine organisatorische und möglichst auch auf die gemeinsame Nutzung von Sportstätten baulich ausgerichtete Kooperation mit dem genannten Sportverein zur Förderung des Sports auch für Studenten zukunfts- und entwicklungsorientiert hinzuwirken und entsprechend auf das Land Hessen als derzeitigem Grundstückseigentümer noch vor dem alsbald geplanten Verkauf des Geländes der ehemaligen Oberfinanzdirektion und der ehemaligen Justizgebäude hinzuwirken. Dabei soll spezifisch die Option des Baus einer Mehrzwecksporthalle mit Möglichkeiten der Betreuung von Kindern und Jugendlichen auf dem Sportgelände im Nachbarbereich zur ehemaligen Oberfinanzdirektion nachhaltig berücksichtigt werden. Begründung: Die endlich absehbare Nutzung des Bereichs nördlich der Adickesallee ist eine Chance für das Nordend, aber auch für die Intensivierung von Sportaktivitäten in unserer Sportstadt Frankfurt am Main Das Areal nördlich der ehemaligen Behörden- und Justizgebäude an der Adickesallee neben dem Hessischen Rundfunk ist das zentralste großflächige Sportgelände unserer Stadt. Es bietet vielen jungen und älteren Bürgerinnen und Bürgern eine citynahe Möglichkeit sportlicher Betätigung. Diese Nutzung soll auch zukünftig erhalten bleiben und angemessenes Entwicklungspotential zur Verfügung haben. Zu diesem Entwicklungspotential gehört z.B. auch die die Option der Errichtung einer Mehrzwecksporthalle auf dem Sportgelände im nördlichen Nachbarbereich zur ehemaligen Oberfinanzdirektion. Dies bietet die Perspektive, eine sportliche und schulische Kooperation zum Vorteil von Kindern und Jugendlichen besonderes nachmittags und abends in geeigneten Räumlichkeiten umzusetzen. Im Übrigen bietet sich dadurch auch für Studentinnen und Studenten der zukünftigen School of Finance eine ortsnahe Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die zwei Punkte des Tenors der Vorlage OF 245/3 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 264 2012 1. Dem ersten Punkt der Vorlage OF 245/3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der zweite Punkt der Vorlage OF 245/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.04.2013, B 166 Betreff: Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2420 - OA 264/12 OBR 3 - Der Magistrat hat eine schalltechnische Untersuchung beauftragt, die u. a. die Sportlärmimmissionen untersucht und Anforderungen an den passiven Schallschutz definiert. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse sollen in die Bauleitplanung integriert werden. Ziel ist hierbei, ein Nebeneinander zwischen dem Sportclub SC 1880 und den geplanten Nutzungen herbeizuführen, so dass der Sportclub in seinem Bestand nicht einschränkt wird. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.06.2013, OF 433/3 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.09.2012, OA 264 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM 2668 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 10.04.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 23.05.2013, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 166 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.06.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis) 22. Sitzung des OBR 3 am 27.06.2013, TO I, TOP 50 Beschluss: 1. Die Vorlage B 166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2013, TO I, TOP 47 Beschluss: 1. Die Vorlage B 166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 29.08.2013, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage B 166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 26.09.2013, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Die Vorlage B 166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2013, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2668 2013 1. Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 433/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 3274, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.06.2013 Aktenzeichen: 61 00

Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen II

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM 2668 entstanden aus Vorlage: OF 433/3 vom 23.06.2013 Betreff: Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen II Vorgang: OA 264/12 OBR 3; B 166/13 Der Magistrat wird aufgefordert, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee entsprechend der Anregung des Ortsbeirates 3 vom 27.09.2012, OA 264, für das zukünftige Nebeneinander zwischen dem Betrieb des Sportclub Frankfurt 1880 e. V. auf seinem 70.000 Quadratmeter großen Sportgelände und den geplanten oder möglichen zukünftigen Nutzungen im Planungsgebiet (zukünftige Frankfurt School of Finance and Management auf dem Gelände der früheren Oberfinanzdirektion und des früheren Justizgeländes, Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) nicht nur den Bestand des Sportclubs zu bewahren, sondern auch dessen perspektivische Entwicklung nicht zu beeinträchtigen. Begründung: Der Magistrat hat mit seinem Bericht B 166 vom 08.04.2013 darauf hingewiesen, im Rahmen schalltechnischer Prüfungen würde u. a. der Sportlärm vom Gelände des Sportclubs untersucht und die Anforderungen an den passiven Schallschutz definiert. Das ist zu begrüßen, nicht jedoch das beschränkte Ziel eines bloßen Bestandsschutzes für den Sportbetrieb auf dem citynahen Sportgelände. Die lang währende zukünftige Nachbarschaft der unterschiedlichen Nutzungen erfordert darüber hinaus, wie vom Ortsbeirat 3 beschlossen, auch das Ausbleiben einer Beeinträchtigung der perspektivischen Nutzung des Sportgeländes. Gerade der heute gegebenen Anteil von 59 Prozent an sportaktiven Kindern und Jugendlichen der über 2.400 Vereinsmitglieder erfordert über die längere Zeitachse hinweg eine ständige Anpassung des Sportbetriebes an die Bedürfnisse der Sporttreibenden, nicht ein statisches Stehenbleiben bei dem Status des Jahres 2013. Nicht zuletzt die zukünftige Vereinbarkeit des Sportbetriebes mit der sich verändernden Lerntätigkeit von Schülern und Studierenden wird absehbar auch Anpassungen bei dem Sportbetrieb erfordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.09.2012, OA 264 Bericht des Magistrats vom 08.04.2013, B 166 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 256 Aktenzeichen: 61 00

Beratung im Ortsbeirat: 4