Reflexion
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Geplante Kita Gladiolenstraße für Krippenkinder
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1599 entstanden aus Vorlage: OF 124/15 vom 11.09.2012 Betreff: Geplante Kita Gladiolenstraße für Krippenkinder Vorgang: ST 1498/12; OA 161/12 OBR 15 Der Ortsbeirat begrüßt nach wie vor den Bau einer neuen Kita für Krippenkinder in Nieder-Eschbach und verweist auf die am 24.04.2012 vorgestellte Planung im Ortsbeirat. Im Zuge der vorgestellten Planung hat der Ortsbeirat hinsichtlich der Andienung Optimierungsvorschläge beschlossen. Mit der Stellungnahme ST 1498 hat der Magistrat auf Basis eines umfassenden Straßenausbaus (inkl. Straßenentwässerung und bis zu sieben Ausweichbuchten sowie Zufahrtsmöglichkeiten für Lkw) die Vorschläge aus Kostengründen abgelehnt. Hierzu ist festzustellen, dass es Intention des Ortsbeirats war, lediglich eine einfache streckenmäßige Nutzung der vorgeschlagenen landwirtschaftlichen Wege nur durch Pkw der Kita-Eltern sowie des Kita-Personals zu ermöglichen, um hierbei eine Entlastung des Ziel- und Quellverkehrs (d. h. Hinbringen und Abholen der Krippenkinder) in der bestehenden verkehrsberuhigten und als Spielstraße ausgewiesenen Gladiolenstraße zu erzielen. Ein kompletter Straßenausbau aus erschließungsrechtlicher Sicht mit Entwässerung war ausdrücklich nicht das Ziel. Für diesen begrenzten Nutzerkreis ist im Übrigen die Anlegung von maximal zwei bis drei Buchten auf der gesamten Strecke völlig ausreichend. Der Ortsbeirat weist lediglich auf die Notwendigkeit eines einfachen Standards für Pkw hin und regt eine für alle tragbare Lösung zur zusätzlichen Andienung der neuen Kita an. Diese Intention ist bei der Beantwortung der OA 161 zu beachten. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat wird gebeten, Bezug nehmend auf seine Stellungnahme ST 1498 umgehend einen Bericht zum aktuellen Sachstand und zur weiteren Entwicklung des Baus der neuen Kita Gladiolenstraße mit den Rahmenbedingungen vorzulegen. In diesem Zusammenhang soll auch zeitnah die noch vom Magistrat ausstehende Stellungnahme zur Anregung OA 161 vorgelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.03.2012, OA 161 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1498 Anregung vom 02.11.2012, OA 282 Antrag vom 14.11.2012, OF 137/15 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1800 Bericht des Magistrats vom 21.12.2012, B 557 Bericht des Magistrats vom 17.05.2013, B 265 Aktenzeichen: 66 0
Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.10.2012, M 221 Betreff: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6356 (M 246) 1. Dem Neubau der Kindertageseinrichtung für 6 Gruppen in Frankfurt Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße, wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Der Neubau entspricht nicht dem Standardraumprogramm für eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung. 3. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto 5.139.089 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. 4. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2012-2015 enthalten. 5. Die Verrechnung der Bauaufwendungen erfolgt unterjährig zunächst in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100, PSP-Elemente 5.002770.500.104.100 bis 700. Am Jahresende sind aus den Anlagen im Bau die im jeweiligen Jahr verausgabten Mittel an den Eigenbetrieb "Kita Frankfurt" zu übertragen. Die vom Eigenbetrieb direkt beschaffte Ausstattung wird im Vermögensplan des Eigenbetriebs gebucht. 6. Es wird gebilligt, dass zur Finanzierung der Investition durch den Eigenbetrieb städtische Investitionszuschüsse bis zu 5.139.089 € aus der Produktgruppe 20.02 gewährt werden. Es dient zur Kenntnis, dass die Auszahlung der Investitionszuschüsse in Höhe der im jeweiligen Jahr angefallenen Bauaufwendungen erfolgt, für die bis 2011 angefallenen Planungskosten bereits ein Investitionszuschuss von 91.598,61 € geleistet wurde und die jährlich notwendigen Sollveränderungen im Rahmen der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zulässig sind. 7. Es dient zu Kenntnis, dass zur Teilfinanzierung keine Zuschüsse vom Bund oder dem Land Hessen in Anspruch genommen werden können. Die ausfallenden Drittmittel in Höhe von 900.000 € werden aus dem veranschlagten Gesamtbudget bei der Projektdefinition 5.002770 gedeckt ggf. werden darin enthaltene Projekte zurückgestellt oder gestrichen. 8. Aus pädagogischen und ablauforganisatorischen Gründen werden die Flure dieser Kindertageseinrichtung als Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen anerkannt und eine Flurbreite (ohne Garderobenschienen) bis maximal 2,30 Meter akzeptiert. 9. Für die barrierefreie Zugänglichkeit der zweigeschossigen Kindertageseinrichtungen werden die Neubauten mit einem Plattformlift ausgestattet. 10. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Kindertageseinrichtung auf einem städtischen Grundstück errichtet wird. Die damit zusammenhängenden Lasten, insbesondere die Verkehrssicherheitspflicht, und die Rechte, die mit der eigenständigen Nutzung und Bewirtschaftung zusammenhängen, werden ab dem Zeitpunkt der Nutzung als Kindertageseinrichtung an den Betrieb 48 übertragen. 11. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen im Stadtteil Nieder-Eschbach, sowie zur Sicherstellung des gesetzlichen Anspruchs ab 2013 für Kinder unter 3 Jahren, ist die Errichtung der Kindertageseinrichtung in der Gladiolenstraße in Nieder-Eschbach notwendig. Nähere Ausführungen dazu siehe Anlage 1. B) Alternativen Keine C) Lösung Durch die Errichtung des Neubaus werden 6 Gruppen entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Es handelt sich hierbei um 6 U3-Gruppen. Das vorliegende Raumprogramm entspricht dem Standardraumprogramm in der Aufteilung und der Gesamtfläche. Eine spätere Nutzung für andere Altersgruppen ist möglich. An den Neubau einer Kindertageseinrichtung werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. So muss das Gebäude dem Baurecht entsprechen und gleichzeitig für Kinder von 0-12 Jahren über die Zeit ihres Aufenthalts eine angemessene Aufenthaltsqualität bieten. Um diesen betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden, sind für Kindertageseinrichtungen Brandschutzkonzepte zu entwickeln, die eine schnelle und sichere Entfluchtung des Gebäudes auch mit Kleinstkindern ermöglicht. Nach Auswertung der Erfahrungen im Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen wird dies erreicht, indem alle Gruppenräume direkte Ausgänge ins Freie erhalten. Im Obergeschoss wird dies durch Fluchtbalkone mit möglichst zwei entgegengesetzten Treppen erreicht. Dieses Brandschutzkonzept ermöglicht außerdem, im Innern auf aufwendige Brandschutzeinrichtungen (z. B schwergängige Türanlagen) zu verzichten. Der Dorfplatz und die Stichflure können somit auch kindgerecht gestaltet und als Aufenthalts- und Erlebnisraum genutzt werden. Sie sind der pädagogische Ort, an dem Kinder in Kindertageseinrichtungen "ihre Wege" gehen, sich bewegen (gerne auch mit einem "Fahrzeug" wie dem Bobbycar), zusammenkommen und sich wieder neu orientieren, ihren Erfahrungsraum erweitern, indem sie z.B. nach einer Eingewöhnungsphase, die sehr oft eng an den Gruppenraum und die Gruppenerzieherin gebunden ist, die andere Gruppe besuchen, in der Küche etwas holen, sich mit ihrer Freundin aus der Nachbargruppe treffen und dabei noch Umwege machen, z.B. die Schuhe oder Jacken in der Garderobe zählen, um zu prüfen, wer alles da ist, oder wer Nachmittags noch im Haus ist u. A. Je nach Form der Flure werden diese auch für Treffen bei gruppenübergreifenden Aktivitäten, zum Singen bei Geburtstagen oder an Festen als Ergänzung zum Mehrzweckraum und als Ausstellungsfläche für z.B. eine Bilderausstellung zu einem Projekt der Kindertageseinrichtung, genutzt. In jedem Fall sind die Flure auch als pädagogische Nutz-Fläche zu betrachten. Sie bieten, wie alle Räume in einer Kindertageseinrichtung, erstaunliche Lernerfahrungen für Kinder an. In den Fluren werden die gruppenzughörigen Garderoben dargestellt. Diese bieten Platz für bis zu 25 Kinder. Garderoben sind der Ort, an dem Kinder und Eltern begrüßt und verabschiedet werden, an dem Kinder lernen sich selbständig anzuziehen und "Ordnung" zu halten, wenn sie z.B. zu unterschiedlichen Zeiten am Tag in Kleingruppen oder als ganze Gruppe das Haus verlassen. Insbesondere für die Bring- und Abholsituationen sind sie auch der Ort für kurze Gespräche zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften zu täglichen Ereignissen. Daher dienen auch diese Flächen nicht im strengen Sinn nur als Verkehrsfläche, sondern sind ebenfalls Teil der pädagogischen Arbeit. Im Besonderen wird bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren dieser Raumbereich als Kommunikations- und Versorgungsbereich genutzt. Es sollte genügend Raum vorhanden sein, um Kleinstkinder zu legen, um sie anzuziehen und Eltern / Erziehern zu ermöglichen sich sitzend, zu unterschiedlichen Betreuungshandlungen, den Kindern zu widmen. Insgesamt zeigt auch die Entwicklung der Betreuungszeiten, dass die Gebäude eine hohe Aufenthaltsqualität bieten müssen. So werden alle Frankfurter Kindertageseinrichtungen als Ganztagseinrichtungen konzipiert. Dies beinhaltet an 5 Tagen die Woche eine tägliche Öffnungszeit von mindestens 9,5 Stunden (bei besonderem Bedarf im Stadtteil gibt es noch erweiterte Öffnungszeiten). Dabei können die Eltern wählen, ob sie einen Ganztags- oder Teilzeitplatz in Anspruch nehmen. Die Entwicklungserhebung (Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main vom 19.11.2010) stellt vom Jahr 2000 bis 2009 einen kontinuierlichen Anstieg der Ganztagsbetreuung dar. Ganztags-, Teilzeit-, Halbtagsbetreuung 2000: 48% 20% 33% 2004: 50% 25% 25% 2008: 63% 22% 15% 2009: 64% 22% 14% Für die Betreuung der unter Dreijährigen werden in der Regel nur Ganztags- und Teilzeitplätze angeboten. Der Neubau wird gemäß städtischen Beschlüssen im Passivhausstandard wie auch barrierefrei errichtet. Die Barrierefreiheit wird durch einen Plattformlift erreicht. Neben dem Anspruch der wohnortnahen Betreuung von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Eltern und Personal mit ebenfalls diesen Einschränkungen, kommen in Einrichtungen für unter Dreijährige auch die Beförderung von Kinderwagen u.Ä. im Gebäude hinzu. Ein separater Speiseaufzug ist nicht erforderlich. D) Kosten 1. Investitionsbedarf 5.139.089 € 2. Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsbedarf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf 2010-2011 91.598,61 € 91.598,61 € 2012 1.839.781,00 € 1.511.934,00 € 2013 3.207.709,39 € 2.603.588,39 € 2014 - 931.968,00 € 3. Zugehörige Folgekosten keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten 1.140.626 € b) sachliche Folgekosten (Bewirtschaftungskosten) 35.000 € - Größere Bauunterhaltung 30.835 € c) Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 4,75 % keine bei Eigenbetrieben - Abschreibung keine 5. Jahreserträge a) voraussichtliche Elternentgelte 140.000 € b) Landeszuschuss 180.000 € 6. Leistung Dritter keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen a) Neuschaffung von 1 Stelle Kindertagesstättenleitung, EGr. S15 TVöD = 68.940 € b) Neuschaffung von 1 Stelle stellvertr. Kindertagesstättenleitung, EGr. S13 TVöD = 64.930 € c) Neuschaffung von 15,2 Stellen Erzieher/in, EGr. S8 TVöD = 865.488 € d) Neuschaffung von 1 Stelle Köchin/Koch, EGr.5 TVöD = 43.550 € e) Neuschaffung von 0,9 Stellen Kochfrau/Kochmann, EGr.3 TVöD = 36.738 € f) Neuschaffung von 1,56 Stellen Hausangestellte/r, EGr.2Ü TVöD = 60.980 € 8. Sonstiges keine Anlage 1 (ca. 187 KB) Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 334 KB) Anlage _Erlaeuterung_Kostendeckblatt (ca. 64 KB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 92 KB) Anlage _Plaene (nicht öffentlich - ca. 1,2 MB) Anlage _Soll-Ist-Vergleich (ca. 119 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.11.2012, NR 445 Anregung vom 02.11.2012, OA 282 Antrag vom 16.10.2012, OF 131/15 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.12.2008, M 246 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 10.10.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 02.11.2012, TO I, TOP 8 Die FREIE WÄHLER-Fraktion gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Die FREIEN WÄHLER enthalten sich mit dem Hinweis, dass die Zustimmung erfolgt, sobald die Andienung bzw. verkehrliche Erschließung dargelegt wird." Die Vorlage OF 131/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD und FPD erklärt. Beschluss: Anregung OA 282 2012 1. Der Vorlage M 221 wird unter Hinweis auf OA 282 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 131/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 221 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 282 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.11.2012, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 221 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 282 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Zurückstellung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Zurückstellung) 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2012, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 445 wird abgelehnt. 3. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 282 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 282 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und RÖMER gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 445) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. a) CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., Piraten und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) b) CDU, GRÜNE, LINKE., Piraten und RÖMER gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 221 = Annahme, NR 445 und OA 282 = Ablehnung) NPD (M 221 und OA 282 = Enthaltung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 445 wird abgelehnt. 3. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 282 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 282 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 445) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. a) CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., Piraten und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) b) CDU, GRÜNE, LINKE., Piraten und RÖMER gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 221 und OA 282 = Enthaltung) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 221 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 445 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2400, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 40 4
Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße; zusätzliche Andienungsmöglichkeit schaffen (OM 1599)
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2012, OF 131/15 Betreff: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße; zusätzliche Andienungsmöglichkeit schaffen (OM 1599) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vorlage M 221 wird grundsätzlich zugestimmt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, ungeachtet der grundsätzlichen Zustimmung zur Kita Gladiolenstraße, dass, unter Hinweis auf die zuletzt in der OM 1599/2012 vom Ortsbeirat ergänzend dargestellte Schaffung einer zusätzlichen Andienung der KITA über einen lediglich für PKW befahrbaren Feldweg, dieser Vorschlag in der weiteren Planung weiterhin Berücksichtigung findet und eine Umsetzung angestrebt wird. Es sollen aus diesem Grunde die hierzu anfallenden zusätzlichen Kosten für eine entsprechende einfache Ertüchtigung des Feldweges ermittelt werden. Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel zur Umsetzbarkeit bleiben dem Ergebnis der weiteren Prüfung vorbehalten. Begründung: Die abschließende Stellungnahme des Magistrats zu der OA 161 sowie zu der hierzu ergänzend durch die am 28.09.2012 vom Ortsbeirat 15 angeregte Ausbauvariante (OM 1599/2912) steht noch aus. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.10.2012, M 221 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 02.11.2012, TO I, TOP 8 Die FREIE WÄHLER-Fraktion gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Die FREIEN WÄHLER enthalten sich mit dem Hinweis, dass die Zustimmung erfolgt, sobald die Andienung bzw. verkehrliche Erschließung dargelegt wird." Die Vorlage OF 131/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD und FPD erklärt. Beschluss: Anregung OA 282 2012 1. Der Vorlage M 221 wird unter Hinweis auf OA 282 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 131/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße: zusätzliche Andienungsmöglichkeit schaffen Vortrag des Magistrats vom 05.10.2012, M 221
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2012, OA 282 entstanden aus Vorlage: OF 131/15 vom 16.10.2012 Betreff: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße: zusätzliche Andienungsmöglichkeit schaffen Vortrag des Magistrats vom 05.10.2012, M 221 Vorgang: OA 161/12 OBR 15; OM 1599/12 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vorlage M 221 wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, ungeachtet der grundsätzlichen Zustimmung zur Kita Gladiolenstraße und wie bereits in der Anregung OM 1599 ergänzend dargestellt, die Schaffung einer zusätzlichen Andienung der Kita über einen lediglich für Pkw befahrbaren Feldweg sicherzustellen. Dieser Vorschlag soll bei der weiteren Planung weiterhin Berücksichtigung finden und umgesetzt werden. Es sollen aus diesem Grund die hierzu anfallenden zusätzlichen Kosten für eine entsprechende einfache Ertüchtigung des Feldweges ermittelt werden. Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel zur Umsetzbarkeit bleiben dem Ergebnis der weiteren Prüfung vorbehalten. Begründung: Abschließende Stellungnahmen des Magistrats zu den Anregungen OA 161 und OM 1599 stehen noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.10.2012, M 221 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1599 Anregung vom 02.11.2012, OA 282 Bericht des Magistrats vom 28.01.2013, B 64 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 07.11.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.11.2012, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 221 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 282 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Zurückstellung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Zurückstellung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 221 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 282 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2012, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 445 wird abgelehnt. 3. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 282 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 282 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und RÖMER gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 445) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. a) CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., Piraten und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) b) CDU, GRÜNE, LINKE., Piraten und RÖMER gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 221 = Annahme, NR 445 und OA 282 = Ablehnung) NPD (M 221 und OA 282 = Enthaltung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 445 wird abgelehnt. 3. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 282 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 282 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 445) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. a) CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., Piraten und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) b) CDU, GRÜNE, LINKE., Piraten und RÖMER gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 221 und OA 282 = Enthaltung) 9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.11.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage OA 282 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2400, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 40 2
Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße: zusätzliche Andienungsmöglichkeiten schaffen
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.01.2013, B 64 Betreff: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße: zusätzliche Andienungsmöglichkeiten schaffen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2400 - OA 282/12 OBR 15 - Der Magistrat hat die vom Ortsbeirat vorgeschlagene, alternative verkehrliche Anbindung der neuen Kita über zwei Feldwege erneut überprüft. Eine Andienung über den Feldweg - Variante 1a - nördlich des Taunengrabens ist aufgrund der Lage innerhalb der Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes rechtlich nicht umsetz-bar. Eine erforderliche landschaftsschutzrechtliche Genehmigung kann nicht in Aussicht ge-stellt werden. Um die verkehrliche Andienung der Kita über den Feldweg Variante 1b zu realisieren, sind die in der Stellungnahme ST 1498 zur EA 30 bereits genannten umfangreichen Baumaßnahmen erforderlich. Diese beinhalten . einen durchgehenden auch für LKW geeigneten Straßenausbau . eine Straßenentwässerung, da öffentliche Straßen nicht in Privatgelände entwässert werden dürfen, . eine Straßenbeleuchtung, . bis zu sieben Ausweichbuchten in ausreichender Dimensionierung für den Begegnungsverkehr sowie . einen Schutzzaun entlang der U-Bahntrasse Ein "einfacherer Ausbau" ist aufgrund der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Frankfurt nicht möglich. Wie ebenfalls in der Stellungnahme zur EA 30 bereits aufgeführt, steht auch das für die Ausweichbuchten benötigte Gelände weder im Eigentum der Stadt, noch liegt Planungsrecht für den Ausbau vor. Somit entstehen unverhältnismäßig hohe Kosten für den Grunderwerb und die Herstellungsmaßnahmen, sowie weitere Folgekosten für Unterhaltung, Straßenreinigung und Winterdienst. Selbst bei Umsetzung eines Feldwegausbaus ist es durch die vorhandene öffentliche Erschließung über die Gladiolenstraße, sowie deren Anbindung zur Ortsmitte über die Dahlienstraße, naheliegend, dass der Eltern-Bring- und Abholdienst auch weiterhin über die vorhandene direkte Wegebeziehung erfolgen wird. Eine Einschränkung der verkehrlichen Nutzung dieser öffentlichen Straßen ist grundsätzlich nicht möglich. Durch den Bau der Kita fällt bereits ein Bolzplatz weg. Der bestehende, von Kindern und Jugendlichen auch genutzte Bolzplatz soll nach der Baumaßnahme wieder hergerichtet und weiter als Bolzplatz zur Verfügung gestellt werden. Ein geeignetes Grundstück zur Verlegung des Bolzplatzes steht nicht zur Verfügung. Außerdem ist eine Versiegelung der Fläche als Stellplatzfläche/Wendefläche aus ökologischen Gründen abzulehnen. Demnach kann der Anregung des Ortsbeirats, eine Zu- und Abfahrt zur neuen Kita über einen durchgehend asphaltierten Feldweg mit Stellplätzen und einer Wendefläche auf dem Bolzplatz, nicht entsprochen werden. Im Falle einer zukünftigen Erschließung des im Regionalen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Baugebietes wird der Magistrat eine Erschließung der Kita über den in Rede stehenden Feldweg (Variante 1b) noch einmal überprüfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 02.11.2012, OA 282 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 64 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.03.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 11.03.2013, TO I, TOP 66 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. und SPD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis) 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2897, 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 11.03.2013 Aktenzeichen: 40 2
Beratung im Ortsbeirat: 4
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