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Erfahrungsbericht der Koordinierungsstelle Kinder zur Lebenssituation Frankfurter Kinder
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 389 Betreff: Erfahrungsbericht der Koordinierungsstelle Kinder zur Lebenssituation Frankfurter Kinder Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2423 - E 78/90 SPD/GRÜNE, l. B 341/17 - Erfahrungsbericht der Koordinierungsstelle Kinder zur Lebenssituation Frankfurter Kinder Beteiligung als Haltung - Kinder gestalten Essenssituationen im Kindergarten 1. Einleitung Das Frankfurter Kinderbüro berichtet als kommunale Kinderinteressensvertretung regelmäßig über ausgewählte Aspekte der Lebenssituation Frankfurter Kinder. Im hier vorliegenden Bericht werden die Untersuchungsergebnisse der Frankfurter Kinderstudie 2019 zum Thema ‚Beteiligung von Kindern beim Essen in Frankfurter Kindergärten' aus der Praxis des Frankfurter Kinderbüros beleuchtet und eingeordnet. Die Datenerhebung für die Frankfurter Kinderstudie 2019 fand zwischen Oktober 2018 und April 2019 in vier Kindertageseinrichtungen in Frankfurt am Main statt. Es wurden in jeder Einrichtung drei qualitative Erhebungsmethoden angewendet: teilnehmende Beobachtung, Gruppeninterviews mit 4- und 5-jährigen Kindern und Gruppendiskussionen mit Fachkräften. Wie beteiligen sich Kindergartenkinder an der Gestaltung von Essenssituationen im Kindergarten? Welche Spielräume gestehen ihnen die Erwachsenen zu? Wie beurteilen Kinder und Fachkräfte Partizipationschance und Partizipationsgrad? Das sind die erkenntnisleitenden Fragen der vorgelegten Studie. Die erhobenen Daten werden in Einrichtungsporträts dargestellt. Die Portraits geben Auskunft über die Organisation und Gestaltung sowie das Erleben von Essenssituationen, insbesondere aus der Kinderperspektive. Zentrale Essensaspekte, die in allen Einrichtungen Bedeutung haben, werden zusammenfassend dargestellt. Dazu gehört die Auswahl der Speisen, das Eindecken und Abräumen der Tische, die Platzwahl, das Portionieren und Probieren sowie die herrschende Tischkultur und die Regeln, die am Tisch gelten. Die untersuchten Einrichtungen zeigen dabei Gemeinsamkeiten, aber auch deutliche Unterschiede im Umgang mit diesen Essensaspekten. Der vorliegende Erfahrungsbericht baut auf den Erkenntnissen der Erfahrungsberichte seit 2012 auf, insbesondere auf dem Bericht 2016 ‚Beteiligung von Kindern im Kindergarten'. In der quantitativen Studie 2016 wurden 4- und 5-Jährige im Kindergarten unter anderem zu ihren Einschätzungen gefragt, wie sie ihre Beteiligung in Essenssituationen wahrnehmen. Die Antworten der Kinder warfen tiefergehende Fragen auf: Wie kommen Kinder im Alter von vier und fünf Jahren zu den von ihnen geäußerten Überzeugungen? Warum antworteten 61,2% der befragten Kinder, dass sie ihren Teller im Kindergarten leer essen müssen? Warum antworteten nur 31,4 % der Kinder, dass sie ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Essens haben? Und warum stieg der Anteil von Kindern, die sagten, dass sie ihren Teller leer essen müssen, sogar auf 75%, wenn sie gleichzeitig sagten, dass sie ein Mitspracherecht bei der Essenauswahl haben? Vor dem Hintergrund, dass bereits 6,7% aller Frankfurter Kinder[1] bei den Schuleingangsuntersuchungen 2015/2016 übergewichtig waren und 3,9% sogar adipös waren, muss es ein Forschungsanliegen sein, mehr über die Gestaltung von Essenssituation im Kindergarten zu erfahren. Wird der Zusammenhang zwischen Übergewicht und weiteren soziodemografischen Merkmalen hergestellt, wird noch offensichtlicher, dass hier ein Handlungsauftrag begründet ist: Kinder mit einem Migrationshintergrund und aus schlechter gestellten Stadtteilen tragen ein höheres Risiko, übergewichtig oder adipös zu werden. Bedenkt man, dass die meisten der Kinder zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung erst zwischen 6 und 6 1/2 Jahren alt waren, tritt die Dringlichkeit des Themas noch deutlicher hervor. Die meisten Kindergartenkinder nehmen im Durchschnitt Frühstück, Mittagessen und Nachmittagssnack an fünf Tagen der Woche ein. Kindergärten tragen damit wesentlich zur Nahrungsversorgung bei bzw. haben auch großen Einfluss auf die Ernährungssituation der Kinder. Die Gestaltung von Essenssituationen berührt nicht nur gesundheitliche Fragen. Ebenso spielen religiöse, nachhaltige, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Fragen eine Rolle. Essen ist im Kindergarten täglich mehrfach gelebte Praxis und Pädagogik, also Alltag. Frühstück, Mittagessen und Snacks rhythmisieren den Tagesablauf. Viele Entscheidungen müssen getroffen werden, was gegessen wird, wie gegessen wird und was nach dem Essen geschieht. Jede dieser Entscheidungen kann Kinder sowohl Selbst- als auch Mitbestimmungsmöglichkeiten eröffnen. Diese reichen von der selbstbestimmten Verweigerung von Nahrung bis hin zur Mitbestimmung des Mittagessens für die ganze Einrichtung. Essen ist ein existenzielles Thema. Der Umgang von Fachkräften basiert sowohl stark auf biografischen als auch kulturellen Aspekten. Die Ergebnisse zeigen, dass Essenssituationen oft organisch und wenig gesteuert gestaltet werden. Dies betrifft den Umgang mit Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindergartenkindern im besonderen Maß. 2. Essen in Kindergärten: Kinderrechtliche Perspektive Mit seinen Erfahrungsberichten betritt das Frankfurter Kinderbüro Neuland. Auch der hier vorgelegte Bericht ist mit seinem Forschungsansatz deutschlandweit einmalig. Mit jedem Erfahrungsbericht wird die Frage vertieft: Was konkret gehört zu einem Beteiligungsvorgang? Welche Möglichkeiten haben Kinder ganz genau bei der Gestaltung eines tatsächlichen Vorgangs, sich zu beteiligen, z.B. bei der Gestaltung von Essenssituationen im Kindergarten? Wovon hängt die Chance ab, sich zu beteiligen und wovon das Ausmaß der Beteiligung, wenn sie sich beteiligen können? Um die Forschungsfragen zu beantworten, wurde zum ersten Mal ein qualitatives Forschungsdesign gewählt. Auch zum ersten Mal wurden Erziehende, hier Fachkräfte, befragt und beobachtet. Von vielen Kindertageseinrichtungen hört das Kinderbüro, dass sie partizipativ arbeiten. Doch bei der Frage, was genau Kindergartenkinder mitbestimmen können, stellt sich oft heraus, dass die Fachkräfte ausweichend antworten und keine konkreten Inhalte benennen können, oder dass die Beteiligungspraxis innerhalb einer Einrichtung sehr unterschiedlich gestaltet wird. Erziehende eröffnen oder verschließen Kindern Beteiligungsspielräume. Darum ist es zentral, sie in die Forschung einzubeziehen. Nur mit dem Einverständnis von Erziehenden kann Kindern verlässlich, konstant und systematisch Beteiligung ermöglicht werden. Unser Dank gilt allen vier Einrichtungen und ihren Trägern. Sie haben es zum ersten Mal möglich gemacht, tiefere Einblicke in die Gestaltung von Essenssituationen von Frankfurtern Kindergärten zu erhalten. Sie und ihre Offenheit ermöglichen es, das Handlungsfeld der Beteiligung praxisnah weiterzuentwickeln. Das Kinderbüro verbindet mit dem gewählten Forschungsdesign und den Ergebnissen der Studie sowie deren Reflektion in der Praxis die Hoffnung, Veränderungen für viele Kinder erwirken zu können. So kann der gesetzliche Auftrag das Recht von Kindern auf Gehör gemäß Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), der auch auf die Mitbestimmung in Essenssituationen in Frankfurter Kindergärten anzuwenden ist, erfüllt werden. Im Forschungsprozess wurde deutlich, dass gängige Stufenmodelle der Partizipation bei der untersuchten Fragestellung nur zum Teil greifen. Sie greifen dann, wenn es um die Regeln geht, die die Gestaltung von Essenssituationen bestimmen. Zum Beispiel bei den Fragen: Wer portioniert das Essen? Muss jedes Kind alles probieren? Muss jedes Kind zur gleichen Zeit frühstücken? Wer deckt den Tisch ab? Aber auch: Welche Beteiligungsstufe wird in den untersuchten Einrichtungen erreicht? Werden die Kinder hierbei nur informiert, werden sie angehört, können sie mitgestalten, mitentscheiden oder sogar selbst entscheiden? Kinder lernen im Kindergarten Gemeinschaft und soziales Miteinander. So werden sie ganz selbstverständlich in das gemeinsame Tun, in das Alltagsgeschehen einbezogen. So könnte z.B. bei der Gestaltung von Essenssituationen davon ausgegangen werden, dass sie beteiligt sind oder sich sogar beteiligen. Im klassischen Sinn der Partizipationsstufen kann dies aber nicht als Beteiligung verstanden werden, da die Kinder keinen Einfluss darauf haben, ob sie zum Beispiel den Tisch decken sollen oder können. Erst wenn sie die Chance hatten, sich am Regelwerk des Tischdeckens zu beteiligen, kann von einer Beteiligung im klassischen Sinn gesprochen werden. Auch ist der Umgang mit dem Recht auf Selbstbestimmung mit den gängigen Partizipationsmodellen nicht erklärbar. Essen ist Selbstbestimmung und bedarf nicht der Mitbestimmung von anderen. Was in den Mund gesteckt, gekaut und geschluckt wird, bestimmt ein Mensch selbst. Selbstbestimmung ist im Kindergartenalltag ein Spannungsfeld, das dazu führen kann, dass Grenzen der Kinder überschritten werden. Unabhängig davon, ob es sich um Beteiligung im klassischen Sinn, um soziales Lernen oder um Selbstbestimmung handelt - wesentlich ist bei allen aufgeworfenen Fragen: Fachkräfte haben die Verpflichtung, Kindergartenkinder das Recht auf Gehör zu ermöglichen und es größtmöglich umzusetzen (vgl. UN-KRK Artikel 12 inkl. der Allgemeinen Bemerkung Nr. 12). Sie haben die Verantwortung, Beteiligungschancen für Kindergartenkinder zu sehen und Beteiligung dauerhaft zu etablieren. 3. Essen in Kindergärten: Ausgewählte Aspekte des Fachfeldes Essenssituationen im Kindergarten werden bislang meistens mit dem Fokus ‚Gesunde Ernährung' betrachtet. Selbst- und Mitbestimmung von Kindern wird, wenn überhaupt, nur am Rande thematisiert. Auch die vorliegende Studie belegt diesen Blick. So legen Fachkräfte beispielsweise großen Wert auf eine ‚vernünftige' Ernährung. Sie äußern die Sorge, ob die Kinder genug essen und trinken. Sie stehen hierbei auch im Spannungsfeld zwischen Kindern und Eltern, wobei Eltern oft die Erwartung haben, dass ihre Kinder auch ‚wirklich' genug essen. Die Selbstbestimmung eines Menschen - hier eines Kindergartenkindes - wird als weniger bedeutend für das eigene Handeln eingestuft. Das bedeutet in der Konsequenz, dass Fachkräfte mit allen möglichen Mitteln die Nahrungsaufnahme manipulieren, zum Teil auch mit Zwang. Die Fachkräfte äußern auch, dass es ihnen sehr wichtig ist, Kindern eine Tischkultur zu vermitteln. Wann wird gesprochen? Wer nimmt wann wie viel? Wie werden Reste verteilt? Wie wird der Tisch gedeckt und Geschirr sowie Besteck benutzt? In welcher Reihenfolge soll die Nahrung aufgenommen werden? Die persönliche Überzeugung, was eine gute Tischkultur ist, leitet hierbei meist das pädagogische Handeln. Die gemeinsame Reflektion über das Thema Tischkultur im Team ist sehr selten. Selbst- und Mitbestimmungswünsche von Kindern werden beim Thema Tischkultur zumeist nicht beachtet. Die Erwachsenen dominieren die Situation. 4. Wichtige Erkenntnis aus Sicht des Frankfurter Kinderbüros Durch die Instrumente der teilnehmenden Beobachtung und des Gruppeninterviews wird das erzieherische Verhalten sehr greifbar gemacht. Es werden eine Vielzahl von Spielräumen bei der konkreten Ausgestaltung der Essenssituation beschrieben, sowohl auf der persönlichen Ebene als auch auf der Teamebene. Nicht selten werden auch Ambivalenzen und Spannungsfelder beschrieben. So stehen die eigenen Ansprüche durchaus den Ansprüchen der Kinder und Eltern sowie den Ansprüchen des Trägers und des Caterers gegenüber. Biografische Aspekte beeinflussen ebenso wie das eigene Unbehagen das Handeln. Die Erzieher*innen beschreiben die eigene Macht, Kinder manipulieren zu können. Es ist eindeutig beobachtbar, dass Mitbestimmungsrechte von Kindern bei Regelverstößen eingeschränkt oder ganz untersagt werden. Die hier vorliegende Studie fordert auf der einen Seite Träger auf, Strukturen zu überdenken und zu verändern; Fachkräfte brauchen die Gelegenheit zur (Selbst)Reflektion. Ein anstrengendes Unterfangen. Auf der anderen Seite liefert die Studie eine Vielzahl von Ansatzpunkten, um Kindergartenkindern ihre gesetzlich verankerten Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu gewähren. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Erwachsene im Allgemeinen und Fachkräfte im Besonderen den Ergebnissen der Frankfurter Kinderumfragen kritisch, skeptisch und sogar negierend gegenüberstehen. Es kommt darauf an, das positive Veränderungspotenzial der Umfragen zu erkennen und zu nutzen. Im Folgenden werden wichtige Erkenntnisse der Studie vorgestellt, die Ansatzpunkt für eine partizipativere Haltung und Alltagsgestaltungen bieten. Verlässliche, konstante und systematische Beteiligung von Kindergartenkindern - Bei den vier untersuchten Kindergärten wird deutlich, dass es wenige systematisch reflektierte Beteiligungsstrukturen gibt. In jeder Einrichtung gibt es Ansätze für partizipatives Vorgehen, aber keine der Einrichtungen verfügt über ein systematisches Beteiligungskonzept für die Gestaltung von Essenssituationen, das mit allen Beteiligten (Kinder, Eltern, Erzieher*innen, Leitung, Hauswirtschaft/Küche, Träger) eindeutig kommuniziert ist. Meistens hat sich der Umgang mit Essenssituationen urwüchsig entwickelt und wird durch das Tun an neue Kolleg*innen weitervermittelt. Diese passen sich häufig an die herrschenden Regeln an, ohne sie zu hinterfragen. - Es ist zu beobachten, dass in ein und derselben Einrichtung die Gestaltungspraxen zwischen den einzelnen Gruppen einer Einrichtung deutlich variieren. Erst durch die Gruppeninterviews wurde das Thema reflektiert und zur Sprache gebracht. Ein Konsens im Team war nicht in allen Einrichtungen gegeben. - Durch den Träger werden gewisse Strukturen vorgegeben, z.B. die Auswahl des Caterers, Doch zeigt sich in allen Einrichtungen, dass die Erzieher*innen großen Einfluss auf die Gestaltung der Essenssituation haben und dass sie diesen auch nutzen: In jeder Einrichtungen beschreiben die Befragten, dass sie Regeln in der Vergangenheit geändert haben. - In einigen Einrichtungen wird deutlich, dass die Erzieher*innen erkannt haben, dass ernsthafte Beteiligung der Kinder zu einer Erleichterung des eigenen Arbeitsalltags führt. - Kinder nehmen die von den Fachkräften beschriebenen Beteiligungsmöglichkeiten oft nicht wahr und beschreiben deutlich geringere Beteiligungsmöglichkeiten als die Erwachsenen. Sie nehmen keine eindeutig besprochenen und immer wieder transparent gemachten Regeln wahr. Die Möglichkeit der Beteiligung ist eher zufällig. Kinder erleben, dass Beteiligungsmöglichkeiten auch immer wieder entzogen werden, vor allem bei Regelverstößen durch Kinder. Frühstück und Mittagessen - zwei unterschiedliche Welten - In jeder Einrichtung ist ein - zum Teil großer - Unterschied zwischen dem Frühstück und dem Mittagessen beschreibbar. Ist das Mittagessen meist stark reglementiert, werden den Kindern bei der Gestaltung des Frühstücks größere Freiheiten eingeräumt. So können sie selbst wählen, wann sie in einem bestimmten Zeitfenster frühstücken, was sie frühstücken und neben wen sie sich setzen. Bestimmte Themen (z.B. das Probieren, die Lautstärke) werden bei Frühstück viel seltener angesprochen und auch seltener problematisiert. Einfluss der eigenen Sozialisation, Erziehung, Lebensart - In den Fachkräfteinterviews wird deutlich, dass die eigene Biographie einen großen Einfluss auf die Gestaltung der Essenssituationen hat. Es wird deutlich, dass sowohl die eigene Erziehung als auch die aktuelle Einstellung z.B. gegenüber Ernährung, Essen, Tischkultur das pädagogische Handeln beeinflusst. Das Gruppeninterview ist oft die erste Gelegenheit, im Team über die eigenen Werte zu reflektieren. Gleiche unter gleichen? - Die Regeln in Essenssituationen für Fachkräfte und Kinder unterscheiden sich. Kinder zum Beispiel müssen probieren. Selbst wenn Kinder bereits einmal probiert haben und die Speise nicht essen möchten, müssen sie diese sehr häufig immer wieder probieren. Fachkräfte können dies umgehen und vermeiden das Probieren von unerwünschten Speisen. Was ist eigentlich richtige Beteiligung? - Viele der Fachkräfte berichten über Unsicherheit darüber, was ‚richtige' Beteiligung ist. Qualitätskriterien für kindliche Beteiligung (vgl. Allgemeine Bemerkung zu Art. 12 UN-KRK) sind unbekannt. Ebenso fehlt das Handwerkzeug, z.B. ein Repertoire an Beteiligungsmethoden sowie Fortbildung und ausreichende Praxiserfahrungen bzw. Praxisreflektion Störungsfreie Abläufe - Die befragten Fachkräfte betonen immer wieder, wie wichtig ein störungsfreier Ablauf des Kindergartenalltags ist. Dies gilt vor allem für die zeitliche Lage des Mittagessens. Die Vormittagsaktivitäten genau auf die Essensbereitstellung abzustimmen, führt zu Stress. Um die Organisation zu gewährleisten, übernehmen dann Fach- und Hauswirtschaftskräfte Tätigkeiten, die auch von Kindern erledigt werden (können). Hier steht das ‚Abarbeiten' des Tagesablaufs kindlichen Selbst- und Mitbestimmungschancen entgegen. Umgang mit Eltern - Fachkräfte beschreiben die zum Teil schwierigen und manchmal auch vergeblichen Gespräche mit Eltern zu Fragen der Ernährung und zur Gestaltung von Essenssituationen. Zum Teil reagieren sie durch die Reflektion dieser Schwierigkeiten mit veränderten Regeln und Abläufen, die sie selbst und auch die Kinder entlasten. 5. Was nun? Die vorlegten Ergebnisse zeigen, dass alle vier untersuchten Einrichtung anpassungsfähig sind. Alle haben bereits die Erfahrung gesammelt, Selbst- und Mitbestimmungsrechte von Kindergartenkindern zu stärken. Dies bewertet das Kinderbüro als sehr gute Voraussetzung für die stärkere Verwirklichung der Kinderrechte im Kindergarten. Die Gestaltung von Essenssituationen bietet sehr viele Möglichkeiten des Lernens. Im Lernfeld Essen kann nicht nur der Ablauf als solcher als pädagogische Situation gestaltet werden: Warenkunde und Einkauf, Zubereitung von Lebensmitteln, Geschmacksschulung, Nachhaltigkeit, Geschichte und Kultur - all das kann Kindergartenkindern mit Selbst- und Mitbestimmungschancen nähergebracht werden. Wichtig hierbei ist die systematische pädagogische (Selbst-) Reflektion und Gestaltung. Diese orientiert sich an den Qualitätsmerkmalen des UN-Ausschuss Rechtes des Kindes für ernsthafte Beteiligung: Beteiligung ist transparent, informativ, freiwillig, achtungsvoll, bedeutsam, kinderfreundlich inklusiv, unterstützt durch Bildungsmaßnahmen, sicher, risikobewusst und rechenschaftspflichtig. Fachkräfte müssen vor der Beteiligung von Kindern den Entscheidungsrahmen für Kinder klären und ihn transparent Kindern, Eltern, Hauswirtschaftskräften und Küchenpersonal sowie dem ganzen Team vermitteln. Das nachstehende Beispiel verdeutlicht, in welchem Spannungsfeld Fachkräfte sich bei der Achtung von Selbst- und Mitbestimmungsrechten von Kindergartenkindern bewegen. Probieren von Speisen Das Probieren stellt Fachkräfte vor schwierige Entscheidungen: Auf der einen Seite haben sie den Auftrag, dass Kinder vielfältige Erfahrungen machen, genug und abwechslungsreich essen, sich nicht nur die ‚Rosinen' aus dem Essen picken. Auf der anderen Seite kennen sie selbst die Situation, etwas essen zu müssen, eine nicht schmackhafte Speise essen zu müssen, zum Essen gezwungen zu werden. Fachkräfte greifen in solchen Situationen auch zum Mittel des moralischen Drucks ("Wenn Du das nicht isst, bin ich ganz traurig" oder gar zur Sanktion ("Wenn du das nicht isst, gibt es keinen Nachtisch"). Was tun? Der erste Schritt heißt Selbstreflektion: Wie stehe ich selbst zum Probieren? Was habe ich als Kind erlebt? Was erleichtert mir probieren? Wie wichtig finde ich probieren? Der zweite Schritt ist das regelmäßige Austauschen der unterschiedlichen Erfahrungen und Werthaltungen im Team, in der Einrichtung, mit dem Träger. Dann ist die Diskussion auf der Grundlage der Kinderrechte zu führen: Welche Regeln gelten in unserem Team, unserer Einrichtung, bei unserem Träger für das Probieren von Speisen für Kindergartenkinder? Diese Diskussion muss aus der Perspektive des Kindes geführt werden: Welche pädagogische Haltung, welche pädagogischen Herangehensweisen eignen sich am besten dazu, Menschen Selbstbestimmung, Selbstwirksamkeit und Mitbestimmung zu ermöglichen? Welche eignen sich, Kindergartenkinder zu befähigen, über sich selbst Auskunft zu geben, sie zu respektieren und ihnen immer wieder Lernmöglichkeiten zu bieten? Das Ziel von Beteiligung ist es, mündige Entscheidungen zu treffen. Die Erfahrung machen zu dürfen, dass Entscheidungen Konsequenzen haben, ist essentiell. Zu erfahren, dass die eigene Entscheidung im Ergebnis nicht immer angenehm ist, ist für die kindliche Entwicklung sehr wichtig (zum Beispiel eine, zwei oder drei Wochen nur Nudeln ohne Soße). Ebenso brauchen Kinder die Erfahrung, sich über das Ergebnis der eigenen Entscheidung zu beschweren und sich beim nächsten Mal genauso oder doch anders zu entscheiden. Durch diese Erfahrungen in basalen Bereichen des Lebens, z.B. bei der Ernährung, entwickeln Kinder bereits im Kindergarten ein gutes Gespür für ihre Interessen und erleben, dass sie und ihre Meinung zählen und ernst genommen werden. Ebenso erfahren sie, dass sie nicht alleine auf der Welt sind, sondern, dass sie im sozialen Miteinander zu Lösungen alltäglicher Themen und Probleme kommen, dass sie ihre Selbstwahrnehmung stärken (Was tut mir gut? Was bekommt mir nicht?). Auch Fachkräfte brauchen bei der Entwicklung kindergerechter Beteiligung den Mut, vieles auszuprobieren. Auch Erwachsene können Kinder nicht qua ihrer Stellung der älteren Person ‚einfach so' beteiligen. Auch sie brauchen Erfahrungen, wie welche Beteiligungsmethoden in welchen Konstellationen mit welchen Kindern gelingen. Und sie brauchen das Zutrauen in die Kinder, vernunftbegabte Personen zu sein, die sich nicht selbst schaden. Kinder können sehr häufig selbst gut für sich sorgen. Wenn sich die Selbstfürsorge (noch) nicht entwickeln konnte, ist es für die Selbstständigkeit der Kinder wichtig, sie zu erlernen. Räume der Selbst- und Mitbestimmung eignen sich für diese Lernprozesse sehr gut. Neugierde sowie Geduld mit sich und den anderen sind von Vorteil für diesen Lernprozess. 6. Fazit Die Gestaltung von Essenssituationen im Kindergarten wird bisher ausschließlich von Erwachsenen geprägt. Die hier vorgelegte Studie zeigt auf, dass es in diesem Themenfeld sehr viele Möglichkeiten zur ernsthaften und systematischen Beteiligung von Kindergartenkindern gibt. Werden oft die Grenzen des eigenen Handelns aufgezeigt, wird doch in der Gesamtbetrachtung deutlich, dass es in jeder Einrichtung - unabhängig von ihrer vorgegebenen Struktur - eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten gibt. Mut zur eigenen und zur Teamreflektion ist gefragt. Durch Reflektion des erzieherischen Handelns und Fortbildung können verlässliche, transparente und nachvollziehbare Beteiligungsmöglichkeiten für Kindergartenkinder entstehen. Spielräume können erkannt und genutzt werden. Oft führt der Weg zu mehr Beteiligung über Umwege. Doch wer nichts ausprobiert und nicht den Erfolg des eigenen Handelns analysiert, verspielt die Chance, dass bereits Kinder im Alter von vier und fünf Jahren erfahren, dass ihre Stimme gehört wird und Gewicht hat. Kinder mit Ausdauer und Interesse zuzuhören, ist ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg für mehr Mitbestimmung im Kindergarten. Die Maxime des pädagogischen Handelns muss der Respekt gegenüber der kindlichen Entscheidung sein. Anlage 1 Frankfurter Kinderstudie 2018 zum Thema "Beteiligung beim Essen in Frankfurter Kindertageseinrichtungen" (nur digital verfügbar) Anlage _Frankfurter_Kinderstudie_2018 (ca. 8,1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 05.12.2022, OA 287 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.10.2017, B 341 Antrag vom 08.11.2022, OF 529/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2022, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 13 am 01.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 389 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2022, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 08.11.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung) 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 73. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.12.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 287 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 287 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 389 = Kenntnis, OA 287 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF (B 389 = Kenntnis, OA 287 = Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.01.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 287 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 287 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (B 389 = Kenntnis, OA 287 = Annahme) FDP (B 389 = Kenntnis, OA 287 = Ziffer 1. und 2. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung) AfD (B 389 = Kenntnis, OA 287 = vereinfachtes Verfahren) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 287 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 287 wird abgelehnt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Lauterwald, Dalhoff, Gannoukh, Friedrich, Schnitzler und Schenk dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU, AfD und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2793, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 51
Konzept zur Beteiligung von Kindergartenkindern in Essenssituationen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2022, OF 529/2 Betreff: Konzept zur Beteiligung von Kindergartenkindern in Essenssituationen Vorgang: B 389/22 Mit Blick auf den Erfahrungsbericht der Koordinierungsstelle B 389 vom 10.10.2022 möge der Ortsbeirat beschließen, dass der Magistrat prüft und an den Ortsbeirat 2 berichtet: 1. welche Maßnahmen er trifft, um ein Konzept zur systematischen Beteiligung von Kindergartenkindern bei der Gestaltung von Essenssituationen zu entwickeln, und bis wann ein solches Konzept vorliegen und im Ortsbezirk umgesetzt sein soll; 2. welche Fortbildungen er Erziehenden/ Fachkräften anbietet, um Kindergartenkinder alters- und entwicklungsgerecht an Essenssituationen zu beteiligen; 3. weshalb der o.g. Bericht, zu dem die Daten im Oktober 2018 und April 2019 erhoben wurden, erst 2,5 Jahre später im Oktober 2022 veröffentlicht wurde. Begründung: Kinder an der Gestaltung von Essenssituationen zu beteiligen ist ein wichtiger Schritt, um ihnen zu lernen, sich gesund zu ernähren, aber auch selbstbestimmt ihren Alltag zu gestalten und Grenzen zu setzen. Der Ortsbeirat 2 begrüßt daher, dass das Frankfurter Kinderbüro die ‚Beteiligung von Kindern beim Essen in Frankfurter Kindergärten' in einem deutschlandweit einmaligen Forschungsansatz untersucht und Neuland bei diesem wichtigen Thema betreten hat. Zentrale Erkenntnis der Untersuchung ist u.a., dass es in den vier untersuchten Kindergärten kein systematisches Beteiligungskonzept für Kinder gebe, die Gestaltungspraxen je nach Gruppe in derselben Einrichtung deutlich variiere, es erhebliche Unterschiede beim Frühstück und Mittagessen gebe, die eigene Sozialisation der Fachkraft erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der Essenssituation habe und viele Fachkräfte unsicher seien, was eine ‚richtige' Beteiligung von Kindern bei der Gestaltung von Essenssituationen ist (S. 5-7 des Berichts B 389). Aufgrund der in dem Bericht B 389 festgestellten Defizite wird der Magistrat gebeten zu berichten, welche Schritte er unternimmt, um ein Konzept zu entwickeln, dass Kindergartenkinder systematisch alters- und entwicklungsgerecht an Essensituationen beteiligt werden, und welche Fortbildungen hierzu Fachkräften angeboten werden (Ziff. 1-2). Angesichts der hohen Zahl an Kindern und Kindergarteneinrichtungen ist das Thema von besonderer Relevanz für den Ortsbeirat 2. Bei der Schuleingangsuntersuchung 2015/ 2016 waren 6,7% aller Frankfurter Kinder übergewichtig und 3,9% adipös (S. 2 des Berichts B 389). Angesichts dieser Zahlen wird der Magistrat gebeten zu berichten, weshalb die Veröffentlichung des Berichts 2,5 Jahre gedauert hat, obwohl schon vor 6 Jahren ein Handlungsbedarf erkennbar war (Ziff. 3). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 389 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 287 2022 Die Vorlage OF 529/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Wortlaut "um ihnen zu lehren" durch den Wortlaut "um sie zu lehren" ausgetauscht wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Konzept zur Beteiligung von Kindergartenkindern in Essenssituationen Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 389
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 287 entstanden aus Vorlage: OF 529/2 vom 08.11.2022 Betreff: Konzept zur Beteiligung von Kindergartenkindern in Essenssituationen Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 389 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 27.04.2023 und 11.09.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Mit Blick auf den Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 389, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Maßnahmen er trifft, um ein Konzept zur systematischen Beteiligung von Kindergartenkindern bei der Gestaltung von Essenssituationen zu entwickeln, und bis wann ein solches Konzept vorliegen und im Ortsbezirk umgesetzt sein soll; 2. welche Fortbildungen er Erziehenden/Fachkräften anbietet, um Kindergartenkinder alters- und entwicklungsgerecht an Essenssituationen zu beteiligen; 3. weshalb der o. g. Bericht, zu dem die Daten im Oktober 2018 und April 2019 erhoben wurden, erst zweieinhalb Jahre später im Oktober 2022 veröffentlicht wurde. Begründung: Kinder an der Gestaltung von Essenssituationen zu beteiligen ist ein wichtiger Schritt, um sie zu lehren, sich gesund zu ernähren, aber auch selbstbestimmt ihren Alltag zu gestalten und Grenzen zu setzen. Der Ortsbeirat 2 begrüßt daher, dass das Frankfurter Kinderbüro die Beteiligung von Kindern beim Essen in Frankfurter Kindergärten in einem deutschlandweit einmaligen Forschungsansatz untersucht und Neuland bei diesem wichtigen Thema betreten hat. Zentrale Erkenntnis der Untersuchung ist u. a., dass es in den vier untersuchten Kindergärten kein systematisches Beteiligungskonzept für Kinder gebe, die Gestaltungspraxen je nach Gruppe in derselben Einrichtung deutlich variiere, es erhebliche Unterschiede beim Frühstück und Mittagessen gebe, die eigene Sozialisation der Fachkraft erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der Essenssituation habe und viele Fachkräfte unsicher seien, was eine "richtige" Beteiligung von Kindern bei der Gestaltung von Essenssituationen ist (siehe Seite 5 bis 7 des Magistratsberichts B 389). Aufgrund der in dem Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 389, festgestellten Defizite wird der Magistrat gebeten zu berichten, welche Schritte er unternimmt, um ein Konzept zu entwickeln, dass Kindergartenkinder systematisch alters- und entwicklungsgerecht an Essensituationen beteiligt werden, und welche Fortbildungen hierzu Fachkräften angeboten werden (Ziffern 1. bis 2.). Angesichts der hohen Zahl an Kindern und Kindergarteneinrichtungen ist das Thema von besonderer Relevanz für den Ortsbeirat 2. Bei der Schuleingangsuntersuchung 2015/2016 waren 6,7 Prozent aller Frankfurter Kinder übergewichtig und 3,9 Prozent adipös (siehe Seite 2 des Magistratsberichts B 389). Angesichts dieser Zahlen wird der Magistrat gebeten zu berichten, weshalb die Veröffentlichung des Magistratsberichts zweieinhalb Jahre gedauert hat, obwohl schon vor sechs Jahren ein Handlungsbedarf erkennbar war (Ziffer 3.). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 389 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.11.2023, B 443 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 287 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 287 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 389 = Kenntnis, OA 287 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF (B 389 = Kenntnis, OA 287 = Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.01.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 287 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 287 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (B 389 = Kenntnis, OA 287 = Annahme) FDP (B 389 = Kenntnis, OA 287 = Ziffer 1. und 2. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung) AfD (B 389 = Kenntnis, OA 287 = vereinfachtes Verfahren) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 287 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 287 wird abgelehnt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Lauterwald, Dalhoff, Gannoukh, Friedrich, Schnitzler und Schenk dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU, AfD und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 74. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Den Fragen 1 und 2 der Vorlage OA 287 wird zugestimmt. b) Die Frage 3 der Vorlage OA 287 wird abgelehnt. 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 12.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 287 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 16.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 287 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2793, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 § 3398, 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 12.06.2023 § 3927, 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 16.10.2023 Aktenzeichen: 40-4
Beratung im Ortsbeirat: 4
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