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Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2012, OF 561/6 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, 1. ob die Stadt Frankfurt am Main in dem im Betreff benannten Bereich Eigentümerin von Grundstücken ist und wenn ja, von welchen? 2. ob von Seiten des Magistrats Überlegungen bestanden oder bestehen, die Buchenstraße zu verlängern, um gegebenenfalls Erschließungsmöglichkeiten für die langen Grundstücke zwischen Eichen- und Lärchenstraße zu schaffen? 3. ob der Magistrat in Anbetracht von fehlenden Flächen für Wohnraum und sozialen Einrichtungen wie z.B. Kinderbetreuungsplätzen oder senioren- und behindertengerechten Wohnungen in Griesheim auch hier seine Möglichkeiten gedenkt auszuschöpfen, um durch Überarbeitung des Bebauungsplanes und Schaffung neuer Erschließungsflächen Platz für Wohnungsbau und soziale Einrichtungen zu gewinnen. Begründung: Angeblich besitzt die Stadt Frankfurt am Main Grundstücke im vorgenannten Bereich. In Griesheim werden dringend Plätze für Wohnen in allen Lebenslagen als auch Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gesucht. Wenn die Stadt Eigentümerin von Grundstücken mitten in Griesheim sein sollte, ist es doch naheliegend, diese für den Bedarf der Griesheimer zu nutzen und Möglichkeiten zu schaffen, um die fehlenden Einrichtungen oder Wohnungen mitten in Griesheim bauen zu können. Hiermit würde die Stadt nicht nur ihrer sozialen Verpflichtung nachkommen, sondern würde mit brachliegenden Flächen auch noch Einnahmen erzielen. Sicherlich wäre in diesem Fall auch der ein oder andere Privateigentümer bereit, wenn die notwendigen Erschließungsmöglichkeiten vorhanden sind, selbst brachliegende Grundstücke einer Nutzung zuzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 24 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 561/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 292 2012 1. Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage OF 561/6 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 561/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)
Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektrostraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektrostraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2013, § 2590 - OA 292/12 OBR 6 - Zu 1.: Die Stadt Frankfurt am Main hat im Bereich zwischen S-Bahngleisen und Lärchenstraße, sowie Elektronstraße und Waldschulstraße folgenden Grundstücksbesitz: in der Verwaltung des Sportamtes diverse Flurstücke in Summe 10.761qm in der Verwaltung des Grünflächenamtes diverse Flurstücke in Summe 941qm in der Verwaltung des Amtes für Straßenbau- und Erschließung Flächen der Buchenstraße in Summe 1.268qm und in der Verwaltung des Liegenschaftsamtes befindet sich eine überwiegend als künftige öffentliche Grünfläche ausgewiesene Fläche östlich der Sportanlage (1.959qm), zwei Reststücke an der Buchenstraße (je 9qm) und das Erbbaugrundstück Gemarkung Griesheim Flur 15 Nr. 101/12 hält 507qm (Erbbaurecht bis 31.12.2043). Zu 2.: Im Rahmen des "Entwicklungskonzepts Griesheim - nördlich der Bahn" hat der Magistrat Vorschläge unterbreitet, geeignete Grundstücke im genannten Gebiet und darüber hinaus für Wohnnutzungen und evtl. erforderliche soziale Einrichtungen zu entwickeln. Welcher Weg für eine kurz- bis mittelfristige Nutzungsänderung entsprechender Grundstücke der effektivste ist, wird im weiteren Verfahren zu untersuchen sein. Der Magistrat schlägt hier zunächst die Beauftragung eines externen Dienstleisters vor, der das Gespräch mit den Eigentümern und Nutzern suchen soll. Ob die Änderung vorhandenen Planungsrechts notwendig werden wird, steht derzeit noch nicht fest. Die in der Ortsbeiratsanregung genannten Ziele werden auch im oben erwähnten Entwicklungskonzept verfolgt. Der Plan hierzu schlägt Handlungsbereiche vor, sowohl im hier genannten Gebiet (Verlängerung der Buchenstraße), als auch auf geeigneten Standorten westlich angrenzend. Besonders das hier genannte "Planungskonzept Nördlich Ahornstraße" bietet sich für eine baldige Entwicklung zu einem kleinen Wohnquartier an (Voraussetzung ist die standortnahe Verlagerung der vorhandenen Spielflächen). Beide Grundstücke sind im städtischen Eigentum und im Bebauungsplan SW 24a Nr.1, rechtsverbindlich seit dem 21.06.1977, als Allgemeines Wohngebiet bzw. Mischgebiet festgesetzt. Das Entwicklungskonzept einschließlich der vertieften Betrachtung der beiden hier genannten Planungskonzepte wurde dem Ortsbeirat in der Sitzung am 09.04.2013 vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 29.10.2013, OA 429 Antrag vom 24.10.2013, OF 855/6 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.11.2012, OA 292 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 11.09.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 429 2013 1. Die Vorlage B 448 dient unter Hinweis auf OA 429 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 855/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 429 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Kenntnis unter Hinweis auf OA 429) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP, FREIE WÄHLER und REP (B 448 = Kenntnis, OA 429 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und NPD (B 448 = Kenntnis, OA 429 = Annahme) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 429 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP gegen LINKE. (= Kenntnis unter Hinweis auf OA 429) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen LINKE., Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4048, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 Aktenzeichen: 61 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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