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Reflexion

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Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängern

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2018, OF 395/11 Betreff: Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Absprache mit dem Ortsbeirat im Theodor Haubach Weg Lärmmessungen durchzuführen. Die Ergebnisse sind zu veröffentlichen. Die Lärmschutzwand auf der A661 in Richtung Süden zur Riederwälder Seite ist zu kurz, um die BewohnerInnen vor dem nahen Autobahnlärm zu schützen, eine Verlängerung ist erforderlich. Begründung: Die Lärmschutzwand an der A661 auf der Riederwälder Seite nach dem Erlenbruch in Richtung Süden ist zu kurz, um den Theodor Haubach Weg und die Raiffeisenstraße bis Höhe Rümelinstraße vor dem Autobahnlärm zu schützen. Vor Allem nachts, bei Westwind und bei Regen ist die Geräuschentwicklung extrem stark. Zusätzlich zum Rollgeräusch verursacht das Überfahren der Verbindungen zwischen den Brückensegmenten jedes Mal ein lautes knallendes Geräusch. Ein ständiger Lärmteppich verhindert, insbesondere im Theodor Haubach Weg, die Nachtruhe. Der Lärm schallt vom Ende der Lärmschutzwand in die Siedlung. Schlafen ist nur bei geschlossenen Fenstern möglich. Die aktuellen Planungen zum RWT und dem Ausbau der A661 sehen hier keine Änderungen vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 293 2018 Die Vorlage OF 395/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.12.2018, B 389 Betreff: Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2018, § 3112 - OA 293/18 OBR 11 - Grundsätzlich haben bestehende Verkehrswege Bestandsschutz, ein Rechtsanspruch auf lärmmindernde Maßnahmen besteht daher nicht. Im Rahmen des Ausbaus der Bundesautobahn A 66 "Riederwaldtunnel" wird der Schutz vor Lärm entsprechend der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) neu gestaltet. Der Schutz vor Lärm erfolgt hier sowohl durch aktive als auch durch passive Lärmschutzmaßnahmen. Aktive Maßnahmen sind zum Beispiel Lärmschutzwände, der Einbau lärmmindernder Fenster ist dagegen eine passive Maßnahme. Die Messung von Lärm, selbst wenn er hoch belastend wäre, begründet keinen Rechtsanspruch auf lärmmindernde Maßnahmen. Gemäß der oben genannten 16. BImSchV kann einzig eine Berechnung des Verkehrslärms Maßnahmen begründen. Eine Berechnung im Sinne einer Prognose künftiger Verkehrsverhältnisse wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Riederwaldtunnels vorgelegt. Auf Grundlage dieser Untersuchung wurde der beim Ausbau notwendige Schutz vor Lärm ermittelt, lärmmindernde Maßnahmen werden entsprechend dimensioniert. Im Bereich des Theodor-Haubach-Weges werden die unteren Geschosse der Wohnhäuser durch eine Lärmschutzwand geschützt, die Wohnungen in den oberen Stockwerken benötigen zusätzlich Schallschutzfenster, um die rechtlichen Anforderungen zu erreichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 293 Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4641 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.12.2018 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 389 wird zurückgewiesen. Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU, BFF und FDP (= Kenntnis) 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.02.2019, TO I, TOP 76 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 102 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3682, 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 14.02.2019

Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung auf den Bericht B 389

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4641 entstanden aus Vorlage: OF 550/11 vom 19.04.2019 Betreff: Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung auf den Bericht B 389 Vorgang: OA 293/18 OBR 11; B 389/18 Der Magistrat wird gebeten, sich erneut mit der Anregung OA 293 vom 13.08.2018 zu befassen. Der dazu abgegebene Bericht zielt auf die A 66 und den Anschluss auf die A 661, nicht aber auf den eigentlichen Tenor der Ortsbeiratsanregung. Es stellt sich zudem die Frage, ob dem Magistrat bekannt ist, dass es eine Zusage von Hessen Mobil aus dem Kontext des Planfeststellungsverfahrens für den Riederwaldtunnel gibt, die Lärmauswirkungen südlich des Erlenbruchs in die Untersuchungen zum Projekt "A 661" mit einzubeziehen. Begründung: Der Bericht des Magistrats geht am Thema vorbei. Er bezieht sich auf den Lärm aus dem geplanten Tunnelprojekt an der A 66 bzw. der Brücke nahe der U-Bahn-Station "Johanna-Tesch-Platz", nicht aber auf den Lärm von der A 661 (Bestand) wegen der zur kurzen Lärmschutzwand und der Knall-Geräusche von der alten Brücke über die Straße, die zur Hessengarage und zur Metro führt ("Am Riederbruch"). Dieser Lärm ist von dem Tunnelprojekt nur insofern betroffen, als der Verkehr auf der A 661 zunehmen wird. Zudem bezieht sich die Antwort des Magistrats auf den Riegelbau im Theodor-Haubach-Weg direkt an der Autobahn, nicht auf die Häuser entlang der Südseite des Theodor-Haubach-Wegs, des Johanna-Tesch-Platzes und der Raiffeisenstraße. Nach Aussage von Hessen Mobil sollen im Zuge des Projektes "A 661" die Lärmschutzberechnungen erweitert werden und den von Süden kommenden Schall der A 661 mit erfassen. Hessen Mobil räumt ein, dass die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes - das auf den Tunnel ausgerichtet war - den Schall ausgeblendet hat. Es gibt eine Zusage, die Lärmauswirkungen des Riederwaldtunnels und der A 661 zu erfassen und beide Bereiche in dem Verfahren zur Lärmschutzwand an der A 661, also im A 661-Verfahren, mit abzuarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 293 Bericht des Magistrats vom 07.12.2018, B 389 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1578 Aktenzeichen: 61 12

Beratung im Ortsbeirat: 4