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Reflexion

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Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) „Neuer Stadtteil der Quartiere“ Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Betreff: Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2080 (M 176) I. Der Zwischenbericht über die bisherigen Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 (4) Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich der Leitidee eines künftigen Stadtteils der Quartiere als "Landschaf(f)tStadt" wird zur Kenntnis genommen (s. Anlage 1). II. Die vorbereitenden Untersuchungen sind auf der Grundlage zu vertiefen, dass eine Bebauung auf den Bereich östlich der BAB 5 konzentriert wird und dass das in der Leitidee des künftigen Stadtteils der Quartiere vorgesehene Quartier Steinbach Ost und die dafür erforderliche Haupterschließung entfällt (s. Anlage 2). Zudem müssen bei allen weiteren Verfahrensschritten neue Erkenntnisse und Rahmenbedingungen berücksichtigt werden (insb. zu Klima, Artenvielfalt, Lärm, Mobilität, zeitliche Abfolge für Umsetzung der Quartiere). III. Der Magistrat wird beauftragt, die für eine Umsetzung des o.g. Entwicklungsszenarios erforderlichen Anträge auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen/ Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) beim Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (s. Anlage 3). IV. Der Magistrat wird beauftragt, nach Abschluss der Zielabweichungsverfahren die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen (VU) der Stadtverordnetenversammlung vorzutragen. Auf deren Grundlage ist zu entscheiden, ob und wie ein städtebaulicher Entwicklungsbereich abgegrenzt werden soll. Begründung: Zu I.: Frankfurt braucht dringend weiteren Wohnraum: neue Quartiere für die Menschen, mit neuen Arbeitsplätzen, lebendigen Plätzen und ruhigen Grünflächen zum Erholen. Mit der M 176 vom 11.09.2017 brachte der Magistrat einen Vortrag in die Stadtverordnetenversammlung ein, in dem für Frankfurt-Nordwest vorbereitendene Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB vorgeschlagen wurden. Das Untersuchungsgebiet mit einer Größe von 550 ha wurde als Anlage dem Beschlussvortrag beigefügt. Als allgemeinen Ziele und Zwecke der Untersuchung wurde dargelegt, eine Umwandlung von bestehenden Freiflächen zu Wohn-, Misch- und/oder Gewerbeflächen südlich und westlich der Nordweststadt zu prüfen. Im Gebiet nördlich der Heerstraße sollte untersucht werden, ob und inwieweit die bislang für die Erweiterung des Gewerbegebiets nördlich Heerstraße vorgesehenen Flächen für Wohnnutzungen und wohnverträglichen gewerblichen Nutzungen umgeplant werden können. Die Flächen westlich der BAB 5 sollten " ... mit Blick auf eine mögliche Siedlungsentwicklung einer genaueren Betrachtung unterzogen werden." (M 176). Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main ist dem Beschlussvortrag im Wesentlichen gefolgt und hat mit Beschluss § 2080 vom 14.12.2017 den Magistrat beauftragt zu prüfen, ob innerhalb des Untersuchungsgebiets im Frankfurter Nordwesten die Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Baugesetzbuch (BauGB) gegeben sind. In der ersten Projektphase wurden vom Magistrat unter Hinzuziehung von Fachgutachtern die derzeit erkennbaren Sachverhalte, die für eine Einschätzung der Machbarkeit einer städtebaulichen Entwicklung von Belang sind, ermittelt. Diese Erkenntnisse bildeten wichtige Eingangsgrößen für eine Mehrfachbeauftragung von Studien zu Stadt und Landschaft. Über den Stand der vorbereitenden Untersuchungen wurden die STVV in einem kontinuierlichen Berichtswesen auf dem Laufenden gehalten (zuletzt B 442-2021). Im Ergebnis wurde von einer Jury die Studie "Quartiere im Kreislauf" CITYFÖRSTER architecture + urbanism (Hannover) mit urbanegestalt (Köln) ausgewählt. Das Raumbild der "Landschaf(f)tStadt" dient als städtebauliche Leitidee im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen. Es geht von einer Bebauung westlich und östlich der BAB 5 aus. Alle Prozessschritte wurden durch eine intensive Bürgerbeteiligung begleitet und durch ein Consilium aus unabhängigen Experten fachlich beraten. Eine umfassende Darstellung des Planungs-, Bürgerbeteiligungs- und Konsultationsprozesses mit Experten steht hier zur Verfügung: http://stadtplanungsamt-frankfurt.de/nordwest Die Erkenntnisse aus den Fachgutachten sowie die städtebauliche Leitidee der Studie "Quartiere im Kreislauf" von CITYFÖRSTER architecture + urbanism (Hannover) mit urbanegestalt (Köln) wurden nachfolgend in einer ersten Fassung des Zwischenberichts über die vorbereitenden Untersuchungen einschließlich eines städtebaulichen Rahmenplans verdichtet. Der so generierte städtebauliche Rahmenplan enthält grundsätzliche Aussagen zu Bau-, Erschließungs- und Freiflächen. Ebenso werden deren unterschiedliche Nutzungen aufgezeigt und die relevanten städtebaulichen Kennwerte ermittelt. Ende 2021 wurde eine Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger nach § 165 (4) i.V.m. § 139 BauGB durchgeführt. Der Zwischenbericht über die vorbereitenden Untersuchungen wurde nachfolgend um erste daraus gewonnenen Erkenntnisse, eine Zeit-/Maßnahmenplanung sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht auf Grundlage des Rahmenplans ergänzt. Auf dieser Basis wurden die Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich gemäß § 165 (3) Baugesetzbuch einer ersten Beurteilung unterzogen. Dabei wurde vorläufig von einem städtebaulichen Entwicklungsbereich ausgegangen, der weitgehend dem gesamten Untersuchungsgebiet entspricht. Die bisherigen Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen sind im vorliegenden Zwischenbericht (Anlage 1) dargestellt. Zu II. In der M 176 wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Siedlungskörper westlich der BAB 5 in Bezug auf seine Form sowie seine Verortung und Dimension genauer zu betrachten ist. Mit Blick auf die Siedlungsentwicklung der Nachbarkommunen wurde schon erkannt, dass die Nutzungen und die Erschließungsmöglichkeiten ebenfalls einer genaueren Betrachtung bedürfen. Das Konzept des Planungsteams CITYFÖRSTER architecture + urbanism (Hannover) und urbanegestalt (Köln) hat nachvollziehbar dargestellt, wie eine Planung aus der Landschaft entwickelt werden kann und gleichzeitig eine qualitätvolle Bebauung in hoher Dichte zu verwirklichen ist. Der Ansatz, westlich der BAB 5 ein Quartier vorzusehen, das als Erweiterung Steinbachs auf Frankfurter Gemarkung wirkt, ist nachvollziehbar, soll aber nicht weiter verfolgt werden (s. Anlage 2). Die Vorteile einer auf den Bereich östlich der BAB 5 beschränkten baulichen Entwicklung sind vor allem: - Die Eingriffe in die Wasserwirtschaft werden reduziert. - Die Betroffenheiten der landwirtschaftlichen Betriebe werden an dieser Stelle vermindert, da Siedlungsfläche entfällt und wertvoller Ackerboden geschont wird. Grundstücks- und Pachtflächentausch zwischen Ost- und Westseite werden voraussichtlich erleichtert. - Die Haupterschließung des Quartiers zur Rosa-Luxemburg-Straße wird entbehrlich. Die "koproduktive Landschaft" wird nicht durch ein Straßenbauwerk zerschnitten. Die lange anbaufreie Strecke ist darüber hinaus erschließungstechnisch unwirtschaftlich. - Für die im westlichen Bereich genehmigte Höchstspannungstrasse muss keine Verlagerung vorgenommen werden. - Der Schwerpunkt des Steinbacher Siedlungskörpers wird durch das Quartier Steinbach-Ost nicht gegen den Willen der Nachbarkommune weiter an den südlichen Rand gerückt und entfernt sich insoweit auch nicht weiter von der traditionellen Ortsmitte. Die Lösung, die nunmehr weiter verfolgt werden soll, sieht eine kompakte bauliche Entwicklung östlich der Bundesautobahn 5 (BAB 5) vor, die eine zügige Durchführung als Gesamtmaßnahme erwarten lässt. Auch bei diesem Entwicklungsszenario sind wesentliche Beiträge zur Deckung des erhöhten Bedarfs an Wohnstätten und die Schaffung von Arbeitsstätten möglich. Das städtebauliche Gerüst der Leitidee bleibt erhalten und ist weiterhin tragfähig. Die städtebauliche Entwicklung der Stadtquartiere und Freiräume orientiert sich östlich der BAB 5 unverändert an den Leitvorstellungen des prämierten Entwurfs von CITYFÖRSTER architecture + urbanism (Hannover) mit urbanegestalt (Köln). Im vorgeschlagene Entwicklungsszenario sind nach derzeitigem Stand - die Entwicklung von nunmehr drei gemischt genutzten neuen Stadtquartieren vorgesehen: "Neu-Weststadt", "Lachgrabenquartier" sowie "Produktives Praunheim", wobei der größte Nutzungsanteil dem Wohnen gewidmet ist, - besonders stark durchmischte Quartiersmitten mit Wohnen, Büro, Nahversorgung, Handel, Soziales, Kultur, Gastronomie geplant. Hier sind auch hybrid genutzte Einrichtungen mit sozialen und kulturellen Funktionen, Nahversorgung, Mobilitätsstation, Energiezentrale und gemeinschaftlichem Dachgarten verortet, - die Entwicklung des umgebenden Freiraums mit öffentlichen Grünflächen (stadtteilbezogene öffentliche Grünflächen wie der Steinbachtal-Park und das Park-Archipel, wohnungsnahe öffentliche Grünflächen z.B. entlang des Lachgrabens) geplant, - eine Verlagerung der Höchstspannungsleitungen auf die Westseite der BAB 5 vorgesehen, - die Realisierung einer Landschaftsbrücke für eine verbesserte Zugänglichkeit westlich der BAB 5 gelegener Freiräume geplant, - die Realisierung von Sportanlagen westlich der BAB 5 und - eine verkehrliche Haupterschließung der neuen Stadtquartiere sowie - die Entwicklung der "Koproduktiven Landschaft" als Erholungslandschaft mit bestehenden landwirtschaftlichen Nutzungen geplant. Im Vergleich zwischen der im Zwischenbericht angenommenen baulichen Entwicklung beidseits der BAB 5 und dem nun vorgeschlagenen Entwicklungsszenario mit einer kompakten baulichen Entwicklung östlich der BAB 5 ohne das Quartier Steinbach-Ost stellen sich die städtebaulichen Kennwerte wie folgt dar: Zwischenbericht mit Rahmenplan (Anlage 1) Entwicklungsszenario (Anlage 2) Siedlungsfläche (ha) 118 97 Einwohner 21.000 17.000 Wohneinheiten 8.400 6.800 Arbeitsplätze 6.000 5.300 Grundschulen 4 3 Weiterführende Schulen 2 2 Alle Angaben sind vorläufige Schätzwerte auf Basis des derzeitigen Planungsstandes. Durch eine kompakte bauliche Entwicklung neuer Stadtquartiere im Osten mit umgebenden Freiräumen entsprechend des Entwicklungsszenarios kann ein Eingriff in Natur- und Landschaft sowie in die landwirtschaftlichen Flächen im Untersuchungsraum voraussichtlich gegenüber dem Rahmenplan reduziert werden. Dies ist abhängig von einer zu erstellenden freiraumplanerischen Konzeption für den Nordwesten und der Ausgleichflächenkonzeption (s.u.). Durch die Weiterentwicklung des städtebaulichen Konzeptes werden eine Reihe von Zielkonflikten des ursprünglichen Entwurfes mit den Festlegungen der Regionalplanung und den Darstellungen der vorbreitenden Bauleitplanung (u.a. Bodenschutz, Klimaschutz, Regionaler Grünzug, Landwirtschaft, Grundwasserschutz) sowie der Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet reduziert. Somit kann mit dem vom Magistrat vorgeschlagenen Entwicklungsszenario eine städtebauliche Entwicklung vorgesehen werden, die bereits in einer ersten abwägenden Auseinandersetzung mit den öffentlichen und privaten Belangen die Auswirkungen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme auf dieser konzeptionellen Ebene erheblich reduziert. Eine wesentliche Idee des prämierten Entwurfes "Quartiere im Kreislauf" ist die Qualifizierung der freiräumlichen Entwicklung des Nordwestens des Untersuchungsgebietes zu einer sogenannten "koproduktiven Landschaft". Die Bedeutung dieses Landschaftsraums begründet sich aus der Multifunktionalität seiner verschiedenen Freiraumfunktionen, deren Wechselwirkungen untereinander und mit den benachbarten Siedlungsbereichen. Dieser Bereich soll vorrangig der landwirtschaftlichen Produktion dienen, Gartenland bereitstellen, Erholungs-, Sport- und Freizeitbedürfnisse der benachbarten Bevölkerung befriedigen, ökologische Funktionen wie z.B. den Erhalt und die Förderung der Biodiversität, die Regenwasserversickerung oder die Kaltluftentstehung erfüllen sowie Ausgleichsflächen aufnehmen. Als gliederndes Landschaftselement bildet dieser Bereich ein Gegengewicht zum besiedelten Raum und leistet wichtige Beiträge zur Freiraumvernetzung. Er soll daher von Bebauung freigehalten werden. Die Qualitäten dieses Landschaftsraums sollen im Sinne des Regionalparks RheinMain auch als Erholungs- und Erlebnisraum aufgewertet werden. Dieser Teilraum kann perspektivisch somit auch in eine Weiterentwicklung des GrünGürtels und seine Vernetzung mit dem Regionalpark einbezogen werden. Abhängig von einer noch zu entwickelnden Grundkonzeption für den Freiraum einschließlich des erforderlich werdenden Ausgleichs von Eingriffen in Natur und Landschaft wird zum derzeitigen Stand zu prüfen sein, ob die weiteren Maßnahmen in einem möglichen städtebaulichen Entwicklungsbereich westlich der BAB 5 mit dem Vorranggebiet Landwirtschaft des RPS/RegFNP vereinbar sind. In Abhängigkeit von der o.g. Ausgleichs- und Freiflächenkonzeption ist davon auszugehen, dass Teilbereiche westlich der BAB 5 nicht in einen künftigen städtebaulichen Entwicklungsbereich einbezogen werden müssen. Die vorbereitenden Untersuchungen sind nach derzeitigem Erkenntnisstand wie folgt anzupassen und durch vertiefende Betrachtung zu ergänzen: - Erhalt von landwirtschaftlichen Nutzungen westlich der BAB 5 - dadurch Neubewertung der reduzierten Auswirkungen auf die Landwirtschaft, - Entwicklung einer freiraumplanerischen Grundkonzeption unter Einbeziehung des bei einer städtebaulichen Entwicklung erforderlichen Ausgleichs von Eingriffen in Natur und Landschaft (s.o.), - Prognose der Realisierungsmöglichkeiten und Zeiträume der erforderlichen Verlagerung von Höchstspannungsleitungen auf die Westseite der BAB 5 auf der Basis von Gesprächen mit Stromnetzbetreibern und dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, - Konkretisierung der Entwicklungsaussagen zu Sportanlagen westlich der BAB 5, - Klärung, ob Bestandslagen in den künftigen Satzungsbereich einbezogen werden sollen, dort Maßnahmen erforderlich werden sowie ggf. Klärung der Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückeigentümer in diesem Bereich, - Bestimmung der räumlichen Abgrenzung eines künftigen städtebaulichen Entwicklungsbereichs. Der räumliche Bezug aller Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen auf einen künftigen Entwicklungsbereich ist durchgängig zu überprüfen, ggf. anzupassen und die Zeit-/ Maßnahmenplanung sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht zu überarbeiten. Zudem müssen bei allen weiteren Verfahrensschritten neue Erkenntnisse und Rahmenbedingungen berücksichtigt werden (insb. zu Klima, Artenvielfalt, Lärm, Mobilität, zeitliche Abfolge für Umsetzung der Quartiere). Es sollen insbesondere die Ergebnisse der Studie beachtet werden, die das Land Hessen und die Stadt Frankfurt derzeit zur Planung einer möglichen Park+Ride-Anlage an der Raststätte Taunusblick erarbeiten (Trasse für Schienenanbindung). Außerdem wird angestrebt, eine möglichst frühzeitige Entwicklung des Quartiers Produktives Praunheim zu ermöglichen. Zu III.: 1) Landesentwicklungsplan Hessen 2000 (LEP) Der Magistrat strebt gem. Ziffer II. des Beschlussvortrages eine städtebauliche Entwicklung an, die keine Abweichung von den Zielen der Raumordnung im Landesentwicklungsplan Hessen 2000 (LEP Hessen 2000) erfordert. Mit einer geplanten Verlagerung der derzeit östlich der BAB 5 im Untersuchungsgebiet geführten Höchstspannungsleitungen auf die Westseite der BAB 5 kann ein Konflikt mit dem im Ziel (Z) 5.3.4-7 der dritten Änderung des LEP Hessen (GVBl. 10.09.2018, S. 496) vermieden werden, in dem ein einzuhaltender Abstand von 400 m zu einer planungsrechtlich gesicherten Trasse einer Höchstspannungsleitung bei einer Festsetzung von Baugebieten, die dem Wohnen oder vergleichbar sensiblen Nutzungen dienen, festgelegt ist. 2) Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP) Die vom Magistrat gemäß Ziffer II des Beschlussvortrages angestrebte städtebauliche Entwicklung widerspricht einer Reihe von Zielen der Raumordnung im Regionalplan Südhessen/ Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010). Diese sind in der Anlage 3 (Abweichung von den Zielen der Raumordnung im RPS/RegFNP 2010) näher bezeichnet. Der Magistrat befindet sich im intensiven Austausch mit der Oberen Landesplanungsbehörde zur Vorbereitung eines Zielabweichungsantrages. Im Zuge der Beratung durch das Regierungspräsidium Darmstadt können sich noch Veränderungen der Antragsgegenstände ergeben. Im Abweichungsverfahren erfolgt auch eine Aussage der Oberen Naturschutzbehörde, ob für Teilflächen eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet in Aussicht gestellt werden kann. Eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung im RPS/RegFNP 2010 kann von der Regionalversammlung Südhessen auf Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt gemäß § 8 HLPG zugelassen werden. Ein Antrag auf Zielabweichung ist eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde und erfordert dementsprechend eine Ermächtigung des Magistrats durch die Stadtverordnetenversammlung. Legt die Stadtverordnetenversammlung nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen einen städtebaulichen Entwicklungsbereich fest, hat sie gemäß § 166 (1) BauGB ohne Verzug Bebauungspläne aufzustellen. Um sicherzustellen, dass diese Bebauungspläne gemäß § 8 (2) BauGB dann auch aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sind, strebt der Magistrat an, zu diesem Zeitpunkt parallel zu den Bebauungsplanverfahren Änderungen der vorbereitenden Bauleitplanung des Regionalverbands FrankfurtRheinMain zu beantragen. Zu IV: Auf Basis der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen ist sodann vom Magistrat abschließend zu beurteilen und darzulegen, ob die Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB gegeben sind. Der Magistrat wird der Stadtverordnetenversammlung mit einem Beschlussvortrag der Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs, der als Satzung beschlossen wird, zugleich ein geeignetes Durchführungsmodell für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme empfehlen. Anlage 1a_Plaene_separiert (ca. 13,6 MB) Anlage 1_Zwischenbericht_Ergebnisse_der_VU_ (ca. 9,9 MB) Anlage 2_Entwicklungsszenario_Variante_Ost (ca. 3,6 MB) Anlage 3_Abweichungen_von_Zielen_der_Raumordnung (ca. 378 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.11.2022, NR 537 Antrag vom 26.01.2023, NR 574 Anregung vom 17.01.2023, OA 299 Anregung vom 26.01.2023, OA 314 Anregung vom 26.01.2023, OA 315 Anregung vom 26.01.2023, OA 316 Anregung vom 26.01.2023, OA 317 Antrag vom 08.12.2022, OF 233/8 Antrag vom 28.12.2022, OF 235/7 Antrag vom 27.12.2022, OF 236/7 Antrag vom 22.12.2022, OF 236/8 Antrag vom 10.01.2023, OF 234/8 Antrag vom 03.01.2023, OF 234/7 Antrag vom 09.01.2023, OF 235/8 Antrag vom 14.01.2023, OF 245/7 Antrag vom 10.01.2023, OF 247/8 Antrag vom 23.01.2023, OF 251/8 Antrag vom 23.01.2023, OF 252/8 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3478 Anregung vom 15.06.2023, OA 371 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5699 Antrag vom 20.08.2024, OF 425/7 Auskunftsersuchen vom 05.09.2024, V 1008 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 7, 8 Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 537 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 181 = Annahme, NR 537 = Ablehnung) Gartenpartei (M 181 und NR 537 = Ablehnung) 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE., FDP und Gartenpartei (NR 537 = Ablehnung) AfD (NR 537 = Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 537 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 233/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. a) Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer und Dr. Kochsiek dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über Ziffer 1. des Tenors getrennt vom Rest der Vorlage OF 235/7 abgestimmt. Es besteht Einvernehmen, über den zweiten Spiegelstrich der Vorlage getrennt vom Rest der Vorlage OF 234/7 abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 299 2023 1. Die Vorlage M 181 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 235/7 wird (Ziffern 2. bis 4. bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 236/7 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 234/7 wird (Spiegelstriche 1, 3 und 4 bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 245/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Zustimmung) zu 2. GRÜNE, SPD, 2 farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zustimmung); 1 farbechte/LINKE, FDP und BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und FDP (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD und FDP gegen farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); CDU (= Enthaltung) zu 5. Zweiter Spiegelstrich: CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme) Rest der Vorlage: CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme) zu 6. Einstimmige Annahme 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 181 = Ablehnung, OA 299 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181 und OA 299 = Ablehnung) 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) Beschlussausfertigung(en): § 2630, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 61 0

Gesundheitsversorgung im „Stadtteil der Quartiere“

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2023, OF 234/8 Betreff: Gesundheitsversorgung im "Stadtteil der Quartiere" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat ergänzt für den Schlussbericht über die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 (4) BauGB, wie für den geplanten "Stadtteil der Quartiere" ausreichende Kapazitäten für die medizinische Versorgung entstehen. Es soll insbesondere geprüft werden, wie viele zusätzliche Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Apotheken und Krankenhausbetten benötigt werden. Ein besonderer Fokus ist dabei auf die bestmögliche Versorgung mit Kinderarztpraxen zu legen. Begründung: Der Zwischenbericht geht mit keiner Silbe auf Einrichtungen der medizinischen Versorgung für den geplanten Stadtteil ein. Im Gegenteil: Damit das östlich der A5 gelegene Plangebiet überhaupt verkehrlich angebunden werden kann, sollen publikumsintensive Nutzungen, die auch mit dem Pkw angefahren werden, wie z.B. Arztpraxen, auf ein Minimum beschränkt werden (S. 156). Zu einer wichtigen infrastrukturellen Voraussetzung des Ballungsraums Frankfurt-Rhein-Main, der medizinischen und besonders der fachärztlichen Versorgung, gibt der Zwischenbericht ansonsten keine Auskunft, wie die Stadtplanung sich die Gesundheitsversorgung des neuen Stadtteils vorstellt. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Krankenhausbetten in Frankfurt rückläufig. In den Stadtteilen gibt es immer weniger Apotheken. Besonders am Stadtrand, zum Beispiel im neuen Stadtteil Riedberg, gibt es derzeit eine totale Unterversorgung mit Kinderärzten und wichtige Vorsorgeuntersuchungen bleiben aus. Viele Eltern warten viele Stunden in den Ambulanzen der Krankenhäuser, bis die Kinder behandelt werden. Der Zwischenbericht ist demnach auch in dieser Hinsicht reine Augenwischerei. Es wird gutes Wohnen versprochen, vor allem für Familien, aber die Lebensqualität für die zukünftig geplanten 17.000 Einwohner hängt auch von der Frage der Gesundheitsversorgung ab, die hier anscheinend nicht mitgeplant wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme

Gesundheitsversorgung im „Stadtteil der Quartiere“ Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2023, OA 314 entstanden aus Vorlage: OF 234/8 vom 10.01.2023 Betreff: Gesundheitsversorgung im "Stadtteil der Quartiere" Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat ergänzt für den Schlussbericht über die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Absatz 4 BauGB, wie für den geplanten "Stadtteil der Quartiere" ausreichende Kapazitäten für die medizinische Versorgung entstehen. Es soll insbesondere geprüft werden, wie viele zusätzliche Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Apotheken und Krankenhausbetten benötigt werden. Ein besonderer Fokus ist dabei auf die bestmögliche Versorgung mit Kinderarztpraxen zu legen. Begründung: Der Zwischenbericht geht mit keiner Silbe auf Einrichtungen der medizinischen Versorgung für den geplanten Stadtteil ein. Im Gegenteil: Damit das östlich der A 5 gelegene Plangebiet überhaupt verkehrlich angebunden werden kann, sollen publikumsintensive Nutzungen, die auch mit dem Pkw angefahren werden, wie z. B. Arztpraxen, auf ein Minimum beschränkt werden (Seite 156). Zu einer wichtigen infrastrukturellen Voraussetzung des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main, der medizinischen und besonders der fachärztlichen Versorgung, gibt der Zwischenbericht ansonsten keine Auskunft, wie die Stadtplanung sich die Gesundheitsversorgung des neuen Stadtteils vorstellt. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Krankenhausbetten in Frankfurt rückläufig. In den Stadtteilen gibt es immer weniger Apotheken. Besonders am Stadtrand, zum Beispiel im neuen Stadtteil Riedberg, gibt es derzeit eine totale Unterversorgung mit Kinderärzten und wichtige Vorsorgeuntersuchungen bleiben aus. Viele Eltern warten viele Stunden in den Ambulanzen der Krankenhäuser, bis die Kinder behandelt werden. Der Zwischenbericht ist demnach auch in dieser Hinsicht reine Augenwischerei. Es wird gutes Wohnen versprochen, vor allem für Familien, aber die Lebensqualität für die zukünftig geplanten 17.000 Einwohner hängt auch von der Frage der Gesundheitsversorgung ab, die hier anscheinend nicht mitgeplant wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 189 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023

Gesundheitsvorsorge im „Stadtteil der Quartiere“

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 189 Betreff: Gesundheitsvorsorge im "Stadtteil der Quartiere" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.02.2023, § 2795 Ziffer 4 - OA 314/23 OBR 8 - In Deutschland ist ein wohnortnaher Zugang zur Gesundheitsversorgung als ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel gesetzlich verankert und wird auch in Frankfurt-Nordwest umgesetzt werden. Im derzeitigen Rahmenplan sind Gesundheitseinrichtungen in allen Gebieten, die dem Wohnen dienen, möglich. In den weiteren Realisierungsstufen zum geplanten "Stadtteil der Quartiere" werden Praxen für Ärzte, Therapeuten und andere Gesundheitseinrichtungen genauer verortet. Wegen der Nähe zum ÖPNV werden insbesondere die sog. CYC-Hubs sich hierfür eignen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.01.2023, OA 314 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 10.05.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 189 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 06.07.2023, TO I, TOP 107 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 189 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 78 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 189 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3491, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023 Aktenzeichen: 53-1

Beratung im Ortsbeirat: 4