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Reflexion

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Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle -

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.07.2012, B 328 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.05.2012, § 1600 - OA 173/12 OBR 8 - zu a. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirates und der Forderung nach einem Verkehrskonzept fand ein ämterübergreifendes Abstimmungsgespräch statt, an dem das Straßenverkehrsamt, das Referat für Mobilitäts- und Verkehrsplanung, das Amt für Straßenbau und Erschließung sowie aufgrund der vorhandenen Stadtbahntrasse die VGF beteiligt wurden. Grundlage der Diskussion waren die derzeitigen Nutzungen und mögliche Umbaumaßnahmen. Da das Platzangebot im Bereich der Hessestraße/ Olof-Palme-Straße eingeschränkt ist, sind separate Abbiegespuren technisch nicht umsetzbar. Die westlich der Straße bestehende Bebauung und die Stadtbahntrasse ermöglichen keine Aufweitung des Knotenpunktes "An der Sandelmühle". Im Bereich der Straße "An der Sandelmühle" südlich des Plangebietes fehlt bislang der nördliche Gehweg. Durch die geplante Ausweisung von zusätzlicher Verkehrsfläche am Rande des Plangebietes wird die Herstellung dieses fehlenden Gehweges möglich. Eine Veränderung bzw. Ausbau des weiteren Straßenverlaufes im Bereich der Kleingartenanlage ist nicht geplant. Ein Ausbau ist auch aufgrund der Tatsache, dass diese Flächen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen nicht möglich. Für das Plangebiet besteht derzeit der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 537, der die Fläche als eingeschränktes Gewerbegebiet darstellt. Würde das Bebauungsplanverfahren Nr. 889 "An der Sandelmühle" nicht durchgeführt, würde ebenfalls zusätzlicher Verkehr durch eine andere, derzeit bereits zulässige Nutzung, entstehen. Das prognostizierte Verkehrsaufkommen ist bei einer gewerblichen Nutzung deutlich höher als bei einer Nutzung für Wohnen. Bei den Berechnungen der potenziellen Zusatzbelastung zum Bestand wurde auch geprüft, wie groß die Entlastung des Verkehrsknotenpunktes "An der Sandelmühle" durch den geplanten nördlichen Anschluss im Bereich der Kaltmühle wäre. Ergebnis war, dass die zu erwartende Entlastung marginal ist und das Verkehrsaufkommen an dem Knotenpunkt "An der Sandelmühle" sich nicht wesentlich verringern würde. Nach einem Vergleich der Vorteile dieser geplanten nördlichen Zufahrt mit den Nachteilen, den wirtschaftlichen Folgekosten, die durch das Brückenbauwerk und die erforderliche Neusignalisierung des Bahnübergangs Kaltmühle entstehen und den naturschutzrechtlichen Eingriffen in das vorhandene Landschaftsschutzgebiet und das bestehende Vogelschutzgehölz, wurde ämterübergreifend die Entscheidung getroffen, auf diese zweite Zufahrt zu verzichten. zu b. Bislang ist aus naturschutzrechtlichen Gründen unklar, ob der Fußweg überhaupt hergestellt wird. Es ist jedoch nicht geplant, dass der Fußweg am Urselbach durch das vorhandene Biotop oder durch die Kleingartenanlage führt. Der angedachte Fußweg soll südlich des Urselbaches verlaufen und östlich des Firmengeländes der Firma D.A. wieder auf die Straße "An der Sandelmühle" führen. Weder das Biotop, noch die Kleingartenanlage sind von dem Fußweg betroffen, da sie außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen und die Planungen sich auf den Geltungsbereich beschränken. zu c. Für den Hol- und Bringverkehr können sowohl auf dem Gelände der Kindertagesstätte als auch durch eine entsprechende Gestaltung im Straßenraum der Planstraße ausreichende Flächen hergestellt werden. zu d. Die erste Verkehrszählung fand an einem durchschnittlichen, mittleren Werktag im September 2011 statt. Zu diesem Zeitpunkt war aufgrund einer Baumaßnahme die Brücke über die Nidda zwischen Eschersheim und Heddernheim gesperrt. Im April 2012 wurde nach Abschluss der Bauarbeiten und Öffnung der Brücke eine stichprobenartige Wiederholung der Zählung im Kreuzungsbereich am Bahnübergang Sandelmühle vorgenommen. Die Zählung erfolgte wiederum an einem durchschnittlichen, mittleren Werktag, sodass ein Vergleich beider Zählungen erfolgen konnte. Dabei konnten keine wesentlichen Abweichungen festgestellt werden. Bei den Zu- und Abfahrten über den Bahnübergang im Bereich der Straße "An der Sandelmühle, die eine direkte Verbindung zur Brücke darstellt, gab es keine Unterschiede zwischen den beiden Zählungen. Der Vergleich beider Zählungen mit früheren Verkehrszählungen bestätigte, dass die Brückensperrung an der Nidda keinen erkennbaren Einfluss auf die Verkehrsmengen am Bahnübergang Sandelmühle hatte. zu e. Zielsetzung der Stadt Frankfurt am Main ist eine Reduzierung des Individualverkehrs. Die Berechnung der erforderlichen Anwohnerparkplätze erfolgt auf Basis der jeweils rechtskräftigen Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main. Vorgesehen ist gemäß der Stellplatzsatzung pro Wohneinheit die Herstellung eines Stellplatzes. Die Parkplätze, die für die geplanten Wohneinheiten benötigt werden, sind in dem vorgestellten Entwurf vom 10.02.2012 auf privaten Grundstücksflächen nachgewiesen. Zusätzliche Besucherparkplätze sind im öffentlichen Raum entlang der Straße geplant, auf dafür ausgewiesenen Flächen. Die Anzahl der erforderlichen Besucherparkplätze wird berechnet anhand der Anwohnerparkplätze und variiert zwischen 5 bis 15 Prozent des grundsätzlichen Bedarfs. Die geplanten Flächen für Besucherparkplätze ermöglichen die Herstellung von weiteren 15 Prozent. Im Bereich der Haltestelle und des geplanten Einzelhandels ist alleine die Herstellung von 18 Besucherstellplätzen möglich. Auf dem Grundstück der Kindertagesstätte werden für die Beschäftigten separate Stellplätze vorgesehen, sodass den Mitarbeitern grundsätzlich ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen. Für die Mitarbeiter des vorhandenen Gewerbebetriebes werden auf betriebseigenen Flächen weitere 50 Stellplätze geplant. Zielsetzung dabei ist eine Entlastung der angrenzenden Wohngebiete von dem Parkverkehr durch die Mitarbeiter des Betriebes. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 173 Anregung vom 24.01.2013, OA 315 Anregung vom 29.08.2013, OA 415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 01.08.2012 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 23.08.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.10.2012, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.10.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis) 13. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 02.10.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2112, 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 01.10.2012 Aktenzeichen: 61 00

Bebauungsplan Sandelmühle

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2013, OF 278/8 Betreff: Bebauungsplan Sandelmühle Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen: 1. Der generelle Verzicht auf die zweite Zufahrt zum Neubaugebiet (B 328 vom 23.07.2012 Abs. a)) wird zurückgenommen. Der Knotenpunkt "An der Sandelmühle/Olaf-Palme-Straße" muss entlastet werden. 2. Die in der B328 Abs. d) angeführten beiden Verkehrszählungen (2011 und 2012) werden im Detail (Anzahl, Fahrtrichtung, Zählpunkte, Zählzeitraum (Tagesdatum und Tageszeitraum)) zur Verfügung gestellt. 3. Werden bei den jeweiligen Bauanträgen mehr Stellplätze pro Wohneinheit eingeplant, als dies in der Stellplatzsatzung vorgesehen ist, werden bis zu zwei Stellplätze pro Wohneinheit nicht verweigert. 4. Bei den im Bebauungsgebiet vorgesehenen Wohnbauten als "Sozialer Wohnungsbau" wird nicht - wie derzeit geübte Praxis - auf 30% der vorgeschriebenen Stellplätze verzichtet. Nach nur wenigen Jahrzehnten (z.B. 20 Jahre) läuft die Sozialbindung aus und die Stellplätze sind auf Dauer verloren. Daher sollen auch für die sozial geförderten Wohneinheiten bereits von Beginn an die für den privaten Wohnungsbau vorgeschriebenen Parkplätze in voller Zahl erstellt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 315 2013 Die Vorlage OF 278/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4