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Reflexion

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Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) „Neuer Stadtteil der Quartiere“ Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Betreff: Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2080 (M 176) I. Der Zwischenbericht über die bisherigen Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 (4) Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich der Leitidee eines künftigen Stadtteils der Quartiere als "Landschaf(f)tStadt" wird zur Kenntnis genommen (s. Anlage 1). II. Die vorbereitenden Untersuchungen sind auf der Grundlage zu vertiefen, dass eine Bebauung auf den Bereich östlich der BAB 5 konzentriert wird und dass das in der Leitidee des künftigen Stadtteils der Quartiere vorgesehene Quartier Steinbach Ost und die dafür erforderliche Haupterschließung entfällt (s. Anlage 2). Zudem müssen bei allen weiteren Verfahrensschritten neue Erkenntnisse und Rahmenbedingungen berücksichtigt werden (insb. zu Klima, Artenvielfalt, Lärm, Mobilität, zeitliche Abfolge für Umsetzung der Quartiere). III. Der Magistrat wird beauftragt, die für eine Umsetzung des o.g. Entwicklungsszenarios erforderlichen Anträge auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen/ Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) beim Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (s. Anlage 3). IV. Der Magistrat wird beauftragt, nach Abschluss der Zielabweichungsverfahren die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen (VU) der Stadtverordnetenversammlung vorzutragen. Auf deren Grundlage ist zu entscheiden, ob und wie ein städtebaulicher Entwicklungsbereich abgegrenzt werden soll. Begründung: Zu I.: Frankfurt braucht dringend weiteren Wohnraum: neue Quartiere für die Menschen, mit neuen Arbeitsplätzen, lebendigen Plätzen und ruhigen Grünflächen zum Erholen. Mit der M 176 vom 11.09.2017 brachte der Magistrat einen Vortrag in die Stadtverordnetenversammlung ein, in dem für Frankfurt-Nordwest vorbereitendene Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB vorgeschlagen wurden. Das Untersuchungsgebiet mit einer Größe von 550 ha wurde als Anlage dem Beschlussvortrag beigefügt. Als allgemeinen Ziele und Zwecke der Untersuchung wurde dargelegt, eine Umwandlung von bestehenden Freiflächen zu Wohn-, Misch- und/oder Gewerbeflächen südlich und westlich der Nordweststadt zu prüfen. Im Gebiet nördlich der Heerstraße sollte untersucht werden, ob und inwieweit die bislang für die Erweiterung des Gewerbegebiets nördlich Heerstraße vorgesehenen Flächen für Wohnnutzungen und wohnverträglichen gewerblichen Nutzungen umgeplant werden können. Die Flächen westlich der BAB 5 sollten " ... mit Blick auf eine mögliche Siedlungsentwicklung einer genaueren Betrachtung unterzogen werden." (M 176). Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main ist dem Beschlussvortrag im Wesentlichen gefolgt und hat mit Beschluss § 2080 vom 14.12.2017 den Magistrat beauftragt zu prüfen, ob innerhalb des Untersuchungsgebiets im Frankfurter Nordwesten die Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Baugesetzbuch (BauGB) gegeben sind. In der ersten Projektphase wurden vom Magistrat unter Hinzuziehung von Fachgutachtern die derzeit erkennbaren Sachverhalte, die für eine Einschätzung der Machbarkeit einer städtebaulichen Entwicklung von Belang sind, ermittelt. Diese Erkenntnisse bildeten wichtige Eingangsgrößen für eine Mehrfachbeauftragung von Studien zu Stadt und Landschaft. Über den Stand der vorbereitenden Untersuchungen wurden die STVV in einem kontinuierlichen Berichtswesen auf dem Laufenden gehalten (zuletzt B 442-2021). Im Ergebnis wurde von einer Jury die Studie "Quartiere im Kreislauf" CITYFÖRSTER architecture + urbanism (Hannover) mit urbanegestalt (Köln) ausgewählt. Das Raumbild der "Landschaf(f)tStadt" dient als städtebauliche Leitidee im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen. Es geht von einer Bebauung westlich und östlich der BAB 5 aus. Alle Prozessschritte wurden durch eine intensive Bürgerbeteiligung begleitet und durch ein Consilium aus unabhängigen Experten fachlich beraten. Eine umfassende Darstellung des Planungs-, Bürgerbeteiligungs- und Konsultationsprozesses mit Experten steht hier zur Verfügung: http://stadtplanungsamt-frankfurt.de/nordwest Die Erkenntnisse aus den Fachgutachten sowie die städtebauliche Leitidee der Studie "Quartiere im Kreislauf" von CITYFÖRSTER architecture + urbanism (Hannover) mit urbanegestalt (Köln) wurden nachfolgend in einer ersten Fassung des Zwischenberichts über die vorbereitenden Untersuchungen einschließlich eines städtebaulichen Rahmenplans verdichtet. Der so generierte städtebauliche Rahmenplan enthält grundsätzliche Aussagen zu Bau-, Erschließungs- und Freiflächen. Ebenso werden deren unterschiedliche Nutzungen aufgezeigt und die relevanten städtebaulichen Kennwerte ermittelt. Ende 2021 wurde eine Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger nach § 165 (4) i.V.m. § 139 BauGB durchgeführt. Der Zwischenbericht über die vorbereitenden Untersuchungen wurde nachfolgend um erste daraus gewonnenen Erkenntnisse, eine Zeit-/Maßnahmenplanung sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht auf Grundlage des Rahmenplans ergänzt. Auf dieser Basis wurden die Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich gemäß § 165 (3) Baugesetzbuch einer ersten Beurteilung unterzogen. Dabei wurde vorläufig von einem städtebaulichen Entwicklungsbereich ausgegangen, der weitgehend dem gesamten Untersuchungsgebiet entspricht. Die bisherigen Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen sind im vorliegenden Zwischenbericht (Anlage 1) dargestellt. Zu II. In der M 176 wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Siedlungskörper westlich der BAB 5 in Bezug auf seine Form sowie seine Verortung und Dimension genauer zu betrachten ist. Mit Blick auf die Siedlungsentwicklung der Nachbarkommunen wurde schon erkannt, dass die Nutzungen und die Erschließungsmöglichkeiten ebenfalls einer genaueren Betrachtung bedürfen. Das Konzept des Planungsteams CITYFÖRSTER architecture + urbanism (Hannover) und urbanegestalt (Köln) hat nachvollziehbar dargestellt, wie eine Planung aus der Landschaft entwickelt werden kann und gleichzeitig eine qualitätvolle Bebauung in hoher Dichte zu verwirklichen ist. Der Ansatz, westlich der BAB 5 ein Quartier vorzusehen, das als Erweiterung Steinbachs auf Frankfurter Gemarkung wirkt, ist nachvollziehbar, soll aber nicht weiter verfolgt werden (s. Anlage 2). Die Vorteile einer auf den Bereich östlich der BAB 5 beschränkten baulichen Entwicklung sind vor allem: - Die Eingriffe in die Wasserwirtschaft werden reduziert. - Die Betroffenheiten der landwirtschaftlichen Betriebe werden an dieser Stelle vermindert, da Siedlungsfläche entfällt und wertvoller Ackerboden geschont wird. Grundstücks- und Pachtflächentausch zwischen Ost- und Westseite werden voraussichtlich erleichtert. - Die Haupterschließung des Quartiers zur Rosa-Luxemburg-Straße wird entbehrlich. Die "koproduktive Landschaft" wird nicht durch ein Straßenbauwerk zerschnitten. Die lange anbaufreie Strecke ist darüber hinaus erschließungstechnisch unwirtschaftlich. - Für die im westlichen Bereich genehmigte Höchstspannungstrasse muss keine Verlagerung vorgenommen werden. - Der Schwerpunkt des Steinbacher Siedlungskörpers wird durch das Quartier Steinbach-Ost nicht gegen den Willen der Nachbarkommune weiter an den südlichen Rand gerückt und entfernt sich insoweit auch nicht weiter von der traditionellen Ortsmitte. Die Lösung, die nunmehr weiter verfolgt werden soll, sieht eine kompakte bauliche Entwicklung östlich der Bundesautobahn 5 (BAB 5) vor, die eine zügige Durchführung als Gesamtmaßnahme erwarten lässt. Auch bei diesem Entwicklungsszenario sind wesentliche Beiträge zur Deckung des erhöhten Bedarfs an Wohnstätten und die Schaffung von Arbeitsstätten möglich. Das städtebauliche Gerüst der Leitidee bleibt erhalten und ist weiterhin tragfähig. Die städtebauliche Entwicklung der Stadtquartiere und Freiräume orientiert sich östlich der BAB 5 unverändert an den Leitvorstellungen des prämierten Entwurfs von CITYFÖRSTER architecture + urbanism (Hannover) mit urbanegestalt (Köln). Im vorgeschlagene Entwicklungsszenario sind nach derzeitigem Stand - die Entwicklung von nunmehr drei gemischt genutzten neuen Stadtquartieren vorgesehen: "Neu-Weststadt", "Lachgrabenquartier" sowie "Produktives Praunheim", wobei der größte Nutzungsanteil dem Wohnen gewidmet ist, - besonders stark durchmischte Quartiersmitten mit Wohnen, Büro, Nahversorgung, Handel, Soziales, Kultur, Gastronomie geplant. Hier sind auch hybrid genutzte Einrichtungen mit sozialen und kulturellen Funktionen, Nahversorgung, Mobilitätsstation, Energiezentrale und gemeinschaftlichem Dachgarten verortet, - die Entwicklung des umgebenden Freiraums mit öffentlichen Grünflächen (stadtteilbezogene öffentliche Grünflächen wie der Steinbachtal-Park und das Park-Archipel, wohnungsnahe öffentliche Grünflächen z.B. entlang des Lachgrabens) geplant, - eine Verlagerung der Höchstspannungsleitungen auf die Westseite der BAB 5 vorgesehen, - die Realisierung einer Landschaftsbrücke für eine verbesserte Zugänglichkeit westlich der BAB 5 gelegener Freiräume geplant, - die Realisierung von Sportanlagen westlich der BAB 5 und - eine verkehrliche Haupterschließung der neuen Stadtquartiere sowie - die Entwicklung der "Koproduktiven Landschaft" als Erholungslandschaft mit bestehenden landwirtschaftlichen Nutzungen geplant. Im Vergleich zwischen der im Zwischenbericht angenommenen baulichen Entwicklung beidseits der BAB 5 und dem nun vorgeschlagenen Entwicklungsszenario mit einer kompakten baulichen Entwicklung östlich der BAB 5 ohne das Quartier Steinbach-Ost stellen sich die städtebaulichen Kennwerte wie folgt dar: Zwischenbericht mit Rahmenplan (Anlage 1) Entwicklungsszenario (Anlage 2) Siedlungsfläche (ha) 118 97 Einwohner 21.000 17.000 Wohneinheiten 8.400 6.800 Arbeitsplätze 6.000 5.300 Grundschulen 4 3 Weiterführende Schulen 2 2 Alle Angaben sind vorläufige Schätzwerte auf Basis des derzeitigen Planungsstandes. Durch eine kompakte bauliche Entwicklung neuer Stadtquartiere im Osten mit umgebenden Freiräumen entsprechend des Entwicklungsszenarios kann ein Eingriff in Natur- und Landschaft sowie in die landwirtschaftlichen Flächen im Untersuchungsraum voraussichtlich gegenüber dem Rahmenplan reduziert werden. Dies ist abhängig von einer zu erstellenden freiraumplanerischen Konzeption für den Nordwesten und der Ausgleichflächenkonzeption (s.u.). Durch die Weiterentwicklung des städtebaulichen Konzeptes werden eine Reihe von Zielkonflikten des ursprünglichen Entwurfes mit den Festlegungen der Regionalplanung und den Darstellungen der vorbreitenden Bauleitplanung (u.a. Bodenschutz, Klimaschutz, Regionaler Grünzug, Landwirtschaft, Grundwasserschutz) sowie der Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet reduziert. Somit kann mit dem vom Magistrat vorgeschlagenen Entwicklungsszenario eine städtebauliche Entwicklung vorgesehen werden, die bereits in einer ersten abwägenden Auseinandersetzung mit den öffentlichen und privaten Belangen die Auswirkungen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme auf dieser konzeptionellen Ebene erheblich reduziert. Eine wesentliche Idee des prämierten Entwurfes "Quartiere im Kreislauf" ist die Qualifizierung der freiräumlichen Entwicklung des Nordwestens des Untersuchungsgebietes zu einer sogenannten "koproduktiven Landschaft". Die Bedeutung dieses Landschaftsraums begründet sich aus der Multifunktionalität seiner verschiedenen Freiraumfunktionen, deren Wechselwirkungen untereinander und mit den benachbarten Siedlungsbereichen. Dieser Bereich soll vorrangig der landwirtschaftlichen Produktion dienen, Gartenland bereitstellen, Erholungs-, Sport- und Freizeitbedürfnisse der benachbarten Bevölkerung befriedigen, ökologische Funktionen wie z.B. den Erhalt und die Förderung der Biodiversität, die Regenwasserversickerung oder die Kaltluftentstehung erfüllen sowie Ausgleichsflächen aufnehmen. Als gliederndes Landschaftselement bildet dieser Bereich ein Gegengewicht zum besiedelten Raum und leistet wichtige Beiträge zur Freiraumvernetzung. Er soll daher von Bebauung freigehalten werden. Die Qualitäten dieses Landschaftsraums sollen im Sinne des Regionalparks RheinMain auch als Erholungs- und Erlebnisraum aufgewertet werden. Dieser Teilraum kann perspektivisch somit auch in eine Weiterentwicklung des GrünGürtels und seine Vernetzung mit dem Regionalpark einbezogen werden. Abhängig von einer noch zu entwickelnden Grundkonzeption für den Freiraum einschließlich des erforderlich werdenden Ausgleichs von Eingriffen in Natur und Landschaft wird zum derzeitigen Stand zu prüfen sein, ob die weiteren Maßnahmen in einem möglichen städtebaulichen Entwicklungsbereich westlich der BAB 5 mit dem Vorranggebiet Landwirtschaft des RPS/RegFNP vereinbar sind. In Abhängigkeit von der o.g. Ausgleichs- und Freiflächenkonzeption ist davon auszugehen, dass Teilbereiche westlich der BAB 5 nicht in einen künftigen städtebaulichen Entwicklungsbereich einbezogen werden müssen. Die vorbereitenden Untersuchungen sind nach derzeitigem Erkenntnisstand wie folgt anzupassen und durch vertiefende Betrachtung zu ergänzen: - Erhalt von landwirtschaftlichen Nutzungen westlich der BAB 5 - dadurch Neubewertung der reduzierten Auswirkungen auf die Landwirtschaft, - Entwicklung einer freiraumplanerischen Grundkonzeption unter Einbeziehung des bei einer städtebaulichen Entwicklung erforderlichen Ausgleichs von Eingriffen in Natur und Landschaft (s.o.), - Prognose der Realisierungsmöglichkeiten und Zeiträume der erforderlichen Verlagerung von Höchstspannungsleitungen auf die Westseite der BAB 5 auf der Basis von Gesprächen mit Stromnetzbetreibern und dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, - Konkretisierung der Entwicklungsaussagen zu Sportanlagen westlich der BAB 5, - Klärung, ob Bestandslagen in den künftigen Satzungsbereich einbezogen werden sollen, dort Maßnahmen erforderlich werden sowie ggf. Klärung der Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückeigentümer in diesem Bereich, - Bestimmung der räumlichen Abgrenzung eines künftigen städtebaulichen Entwicklungsbereichs. Der räumliche Bezug aller Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen auf einen künftigen Entwicklungsbereich ist durchgängig zu überprüfen, ggf. anzupassen und die Zeit-/ Maßnahmenplanung sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht zu überarbeiten. Zudem müssen bei allen weiteren Verfahrensschritten neue Erkenntnisse und Rahmenbedingungen berücksichtigt werden (insb. zu Klima, Artenvielfalt, Lärm, Mobilität, zeitliche Abfolge für Umsetzung der Quartiere). Es sollen insbesondere die Ergebnisse der Studie beachtet werden, die das Land Hessen und die Stadt Frankfurt derzeit zur Planung einer möglichen Park+Ride-Anlage an der Raststätte Taunusblick erarbeiten (Trasse für Schienenanbindung). Außerdem wird angestrebt, eine möglichst frühzeitige Entwicklung des Quartiers Produktives Praunheim zu ermöglichen. Zu III.: 1) Landesentwicklungsplan Hessen 2000 (LEP) Der Magistrat strebt gem. Ziffer II. des Beschlussvortrages eine städtebauliche Entwicklung an, die keine Abweichung von den Zielen der Raumordnung im Landesentwicklungsplan Hessen 2000 (LEP Hessen 2000) erfordert. Mit einer geplanten Verlagerung der derzeit östlich der BAB 5 im Untersuchungsgebiet geführten Höchstspannungsleitungen auf die Westseite der BAB 5 kann ein Konflikt mit dem im Ziel (Z) 5.3.4-7 der dritten Änderung des LEP Hessen (GVBl. 10.09.2018, S. 496) vermieden werden, in dem ein einzuhaltender Abstand von 400 m zu einer planungsrechtlich gesicherten Trasse einer Höchstspannungsleitung bei einer Festsetzung von Baugebieten, die dem Wohnen oder vergleichbar sensiblen Nutzungen dienen, festgelegt ist. 2) Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP) Die vom Magistrat gemäß Ziffer II des Beschlussvortrages angestrebte städtebauliche Entwicklung widerspricht einer Reihe von Zielen der Raumordnung im Regionalplan Südhessen/ Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010). Diese sind in der Anlage 3 (Abweichung von den Zielen der Raumordnung im RPS/RegFNP 2010) näher bezeichnet. Der Magistrat befindet sich im intensiven Austausch mit der Oberen Landesplanungsbehörde zur Vorbereitung eines Zielabweichungsantrages. Im Zuge der Beratung durch das Regierungspräsidium Darmstadt können sich noch Veränderungen der Antragsgegenstände ergeben. Im Abweichungsverfahren erfolgt auch eine Aussage der Oberen Naturschutzbehörde, ob für Teilflächen eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet in Aussicht gestellt werden kann. Eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung im RPS/RegFNP 2010 kann von der Regionalversammlung Südhessen auf Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt gemäß § 8 HLPG zugelassen werden. Ein Antrag auf Zielabweichung ist eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde und erfordert dementsprechend eine Ermächtigung des Magistrats durch die Stadtverordnetenversammlung. Legt die Stadtverordnetenversammlung nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen einen städtebaulichen Entwicklungsbereich fest, hat sie gemäß § 166 (1) BauGB ohne Verzug Bebauungspläne aufzustellen. Um sicherzustellen, dass diese Bebauungspläne gemäß § 8 (2) BauGB dann auch aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sind, strebt der Magistrat an, zu diesem Zeitpunkt parallel zu den Bebauungsplanverfahren Änderungen der vorbereitenden Bauleitplanung des Regionalverbands FrankfurtRheinMain zu beantragen. Zu IV: Auf Basis der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen ist sodann vom Magistrat abschließend zu beurteilen und darzulegen, ob die Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB gegeben sind. Der Magistrat wird der Stadtverordnetenversammlung mit einem Beschlussvortrag der Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs, der als Satzung beschlossen wird, zugleich ein geeignetes Durchführungsmodell für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme empfehlen. Anlage 1a_Plaene_separiert (ca. 13,6 MB) Anlage 1_Zwischenbericht_Ergebnisse_der_VU_ (ca. 9,9 MB) Anlage 2_Entwicklungsszenario_Variante_Ost (ca. 3,6 MB) Anlage 3_Abweichungen_von_Zielen_der_Raumordnung (ca. 378 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.11.2022, NR 537 Antrag vom 26.01.2023, NR 574 Anregung vom 17.01.2023, OA 299 Anregung vom 26.01.2023, OA 314 Anregung vom 26.01.2023, OA 315 Anregung vom 26.01.2023, OA 316 Anregung vom 26.01.2023, OA 317 Antrag vom 08.12.2022, OF 233/8 Antrag vom 28.12.2022, OF 235/7 Antrag vom 27.12.2022, OF 236/7 Antrag vom 22.12.2022, OF 236/8 Antrag vom 10.01.2023, OF 234/8 Antrag vom 03.01.2023, OF 234/7 Antrag vom 09.01.2023, OF 235/8 Antrag vom 14.01.2023, OF 245/7 Antrag vom 10.01.2023, OF 247/8 Antrag vom 23.01.2023, OF 251/8 Antrag vom 23.01.2023, OF 252/8 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3478 Anregung vom 15.06.2023, OA 371 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5699 Antrag vom 20.08.2024, OF 425/7 Auskunftsersuchen vom 05.09.2024, V 1008 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 7, 8 Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 537 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 181 = Annahme, NR 537 = Ablehnung) Gartenpartei (M 181 und NR 537 = Ablehnung) 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE., FDP und Gartenpartei (NR 537 = Ablehnung) AfD (NR 537 = Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 537 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 233/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. a) Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer und Dr. Kochsiek dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über Ziffer 1. des Tenors getrennt vom Rest der Vorlage OF 235/7 abgestimmt. Es besteht Einvernehmen, über den zweiten Spiegelstrich der Vorlage getrennt vom Rest der Vorlage OF 234/7 abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 299 2023 1. Die Vorlage M 181 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 235/7 wird (Ziffern 2. bis 4. bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 236/7 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 234/7 wird (Spiegelstriche 1, 3 und 4 bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 245/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Zustimmung) zu 2. GRÜNE, SPD, 2 farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zustimmung); 1 farbechte/LINKE, FDP und BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und FDP (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD und FDP gegen farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); CDU (= Enthaltung) zu 5. Zweiter Spiegelstrich: CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme) Rest der Vorlage: CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme) zu 6. Einstimmige Annahme 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 181 = Ablehnung, OA 299 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181 und OA 299 = Ablehnung) 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) Beschlussausfertigung(en): § 2630, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 61 0

„Neuer Stadtteil der Quartiere“ Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme § 165 (4) BauGB

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2022, OF 236/8 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme § 165 (4) BauGB DER ORTSBEIRAT 8 MÖGE BESCHLIESSEN: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Magistratsvorlage 181 abzulehnen und von Plänen einer Erweiterung der Nordweststadt und von Niederursel östlich der A 5 Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgrabenquartiers und der Bau der Neu-Weststadt abgelehnt. 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anhang der M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil "Lachgrabenquartier" erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mit sich bringen würde. Das Lachgrabenquartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgrabenquartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um 3° bis 5° Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um 1° bis 2,4 ° Celsius. (Siehe hierzu Anlage AN1-Zwischenbericht-Ergebnisse der Voruntersuchung, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch zu erkennen auf Abbildung 54 (S.141 ebenda), wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 20° Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter , dass die Nachtemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 15° bis 16° Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr 29°Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 20° und 22°Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten. Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen https://landesplanung.hessen.de/klima/landesweite-klim aanalyse Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030iger Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voran schreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet "Lachgrabenquartier" mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um 1°C bis 2,4°C bewußt in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die Neu-Weststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart Hauptmann Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine Klima-Barriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart Hauptmann Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer das gleiche Stereotyp aufgerufen: es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst May Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheid (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernent (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins, das Gebiet "In der Römerstadt" 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen, Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der 60ger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit den Autobahnen A5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien/Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts,dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart Hauptmann Ring, - wie es in der Planung vorgesehen ist - , wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen angenommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme

„Neuer Stadtteil der Quartiere“ Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Absatz 4 BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2023, OA 315 entstanden aus Vorlage: OF 236/8 vom 22.12.2022 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Absatz 4 BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Neufassung: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines "neuen Stadtteils der Quartiere" östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgraben-Quartiers und der Bau der Neu-Weststadt abgelehnt. Begründung: 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anlagen der Magistratsvorlage M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil Lachgraben-Quartier erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mitsichbringen würde. Das Lachgraben-Quartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur Magistratsvorlage M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgraben-Quartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um drei Grad bis fünf Grad Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celsius (siehe hierzu Anlage 1, Zwischenbericht über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch auf Abbildung 54 (Seite 141 ebenda) zu erkennen, wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 20 Grad Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter, dass die Nachttemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 15 Grad bis 16 Grad Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr von 29 Grad Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 20 Grad und 22 Grad Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten (Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen, https://landesplanung.hessen.de/ klima/landesweite-klimaanalyse). Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030er-Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voranschreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet Lachgraben-Quartier mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celcius bewusst in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die Neu-Weststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart-Hauptmann-Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine Klimabarriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart-Hauptmann-Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer der gleiche Stereotyp aufgerufen: Es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt, sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst-May-Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheidt (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernenten (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins und das Gebiet In der Römerstadt 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen sowie Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der sechziger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit der A 5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien bzw. Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts, dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart-Hauptmann-Ring - wie es in der Planung vorgesehen ist -, wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen angenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.02.2023, NR 592 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 61 0

Keinen „Neuen Stadtteil der Quartiere“ östlich A 5 - Ortsbeirat 8 zuhören!

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2023, NR 592 Betreff: Keinen "Neuen Stadtteil der Quartiere" östlich A 5 - Ortsbeirat 8 zuhören! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines "neuen Stadtteils der Quartiere" östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgraben-Quartiers und der Bau der Neu-Weststadt abgelehnt. Begründung: Begründung ist zitiert aus OA 315 aus dem Ortsbeirat 8: 1. Klimaökologische Begründung: "Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anlagen der Magistratsvorlage M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil Lachgraben-Quartier erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mit sich bringen würde. Das Lachgraben-Quartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur Magistratsvorlage M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgraben-Quartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um drei Grad bis fünf Grad Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celsius (siehe hierzu Anlage 1, Zwischenbericht über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch auf Abbildung 54 (Seite 141 ebenda) zu erkennen, wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 20 Grad Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter, dass die Nachttemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 15 Grad bis 16 Grad Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr von 29 Grad Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 20 Grad und 22 Grad Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten (Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen, https://landesplanung.hessen.de/klima/landesweite-klimaanalyse). Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030er-Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voranschreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet Lachgraben-Quartier mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celsius bewusst in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die Neu-Weststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart-Hauptmann-Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine Klimabarriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart-Hauptmann-Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde." Zitat Ende Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.01.2023, OA 315 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 22.02.2023 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.03.2023, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 592 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 537/22) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 592 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 537/22), LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.03.2023, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage NR 592 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 537/22), LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3107, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2023 Aktenzeichen: 61

Beratung im Ortsbeirat: 4