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Maßvolle Nachverdichtung „Am Stockborn“ Aufstellung des Bebauungsplanes Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2012, OA 170 entstanden aus Vorlage: OF 157/8 vom 07.03.2012 Betreff: Maßvolle Nachverdichtung "Am Stockborn" Aufstellung des Bebauungsplanes Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für den Entwurf des qualifizierten Aufstellungs- und Offenlagebeschlusses für eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes "Am Stockborn 1-7" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8361) folgende Maßgaben zu berücksichtigen: 1. Die Zahl der zu errichtenden Wohneinheiten wird gemäß Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36, auf 50 begrenzt. 2. Die Zahl der möglichen Vollgeschosse für die Wohnbebauung unmittelbar entlang der Oberfeldstraße und der Straße Am Alten Schloß wird mit einer Festlegung auf maximal zwei Vollgeschosse an die Umgebung angepasst. 3. Der Magistrat verhandelt mit dem Investor, entlang der Straßen Oberfeldstraße und Am Alten Schloß Einfamilienhaus- und/oder Einfamilienreihenhausbebauung zu verwirklichen, um einen Wohnqualitäts- und Wertverlust der Immobilien in den genannten Straßen abzuwenden. Begründung: Medienberichten zufolge plant die Mannheimer Bamac GmbH auf dem Grundstück Am Stockborn 1-7 neben einem Lebensmittelmarkt mit 800 qm Verkaufsfläche, einer Apotheke, einer Drogerie und einer Bäckerei auch bis zu 120 Wohnungen. Es ist erfreulich, dass es für das seit dem Wegzug des Deutschen Vereins ungenutzte Areal nach dem Scheitern der LIDL-Pläne jetzt endlich eine neue Perspektive gibt. Allerdings ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass 120 Wohneinheiten - davon 30 Prozent Anteil geförderter Wohnungen - klar überdimensioniert sind. So sieht auch das kürzlich veröffentlichte Wohnbauland-Entwicklungsprogramm für das neu aufgenommene Wohnbaugebiet maximal 50 Wohneinheiten vor. Schon diese Zahl ist gemessen am Wohnumfeld (vorwiegend Einfamilienhäuser) relativ hoch, erscheint aber angesichts des fortschreitenden Bedarfs an preiswertem Wohnraum in der Stadt als hinnehmbar. Einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse vom 30.01.2012 zufolge plant der Investor in diesem Bereich allerdings mit drei oder vier Vollgeschossen, was keineswegs der ortstypischen Einfamilienhausbebauung an der Oberfeldstraße und der Straße Am Alten Schloß (WR-Gebiet) entspricht. Diesbezüglich waren die 2004 vorgestellten Planungen des Investors Langstrof Bauingenieurgesellschaft mbH (Bad Nauheim), die eine Randbebauung des Areals mit Einfamilienhäusern vorschlugen, überzeugender. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.08.2012, B 371 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 28.03.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 26.04.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.05.2012, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 171 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 36 = Kenntnis, OA 170 = Annahme, OA 171 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER, NPD, REP und Stv. Ochs (B 36 = Kenntnis, OA 170 und OA 171 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 36 = Zurückweisung, OA 170 und OA 171 = Annahme) 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.05.2012, TO I, TOP 34 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 171 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 171 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD, REP und Stv. Ochs gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1723, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockbornhier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2016, OA 713 entstanden aus Vorlage: OF 671/8 vom 21.01.2016 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.04.2016 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1.Die Aufstellung des Bebauungsplans soll nicht, wie in Ziffer 1.1. des Vortrags des Magistrats vom 11.12.2015, M 219, vorgesehen, "auf der Grundlage des Rahmenplans vom 30.07.2015" erfolgen, sondern nur unter Einbeziehung dieser Rahmenplanung. 2. Die im städtebaulichen Konzept vorgesehene fünfgeschossige, fast geschlossen gestufte Riegelbebauung ("Band") gegenüber der Straße Am Stockborn ist gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8361, stärker aufzulockern und an die Umgebung anzupassen. Das Gebäude Praunheimer Weg 169 (Seniorenwohnanlage) ist dabei nicht als maßgebend und typisch für die Umgebung in die Planung einzubeziehen. 3. Die umgebungstypische GRZ von 0,4 soll nicht überschritten werden. 4. Eine maximale Zahl an Bäumen soll über die als Ergebnis des Baumgutachtens festgestellte Anzahl hinaus im Plangebiet erhalten beziehungsweise nachgepflanzt werden. 5. Pro Wohneinheit darf eine Anzahl von 1,5 Pkw-Stellplätzen nicht unterschritten werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass konkrete stadtplanerische Schritte zur Bebauung der Liegenschaften Am Stockborn 1-7 für eine Wohnnutzung unternommen werden. Das seit Jahren ungenutzte Areal wird somit einer sinnvollen Verwendung zugeführt. Die im Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219, vorgestellte Rahmenplanung sieht für zwei Straßenzüge und drei dahinter gelegene Mehrfamilienhäuser eine Blockrandbebauung vor. Die Grundstücke liegen an dem Einfallstor von Praunheim zur Nordweststadt. Das Konzept einer fünfdreiviertelgeschossigen Blockrandbebauung ist ortsuntypisch. Im Vergleich zum Bestand drängen die sich aus der Rahmenplanung ergebenden Bebauungsgrenzen zu stark nach außen. Damit die Bäume im Innenhof wurzeln können, wird in dem Rahmenkonzept auch die Tiefgarage bis zum Grundstücksrand gebaut. Der bisherige Baumbestand soll größtenteils gerodet und neue Bäume fünf bis zehn Meter nach außen versetzt auf bisherigen Gehwegflächen gepflanzt werden. Die Lichtachsen der Straßen- und Gehwegflächen auf der Oberfeldstraße werden durch die vorrückende Bebauung und die nach vorne verlagerten Bäume schluchtenartig verschmälert. Somit kann womöglich im Bereich der Straße Am Stockborn das hohe Verkehrsaufkommen nicht mehr kompensiert werden. In verschiedenen Gesprächen mit Bürgern und unmittelbaren Anwohnern wurde sehr stark zum Ausdruck gebracht, dass ihnen die derzeit im neu zu bebauenden Gebiet befindliche "grüne Insel" sehr am Herzen liegt. Insofern fordert der Ortsbeirat dazu auf, im Rahmen der Bebauung möglichst viele der vorhandenen Bäume zu erhalten und Ersatzpflanzung auf dem Grundstück vorzunehmen. Der Ortsbezirk 8 ist geprägt durch eine überwiegend zu Wohnzwecken errichtete Bebauung. Entsprechend hoch ist der kontinuierliche Parkdruck. Im Einflussbereich des Planungsgebiets wird die zur Verfügung stehende Parkfläche bereits durch die dort wohnhaften Anwohner und deren Gäste überfrequentiert. Im Umfeld sind dem Ortsbeirat keine weiteren Flächen bekannt, die zusätzlich ausgewiesen werden könnten. Insofern ist im Hinblick auf die Schaffung einer hohe Anzahl von Pkw-Stellplätzen auf dem zu bebauenden Gelände größtmögliches Entgegenkommen notwendig. Frühere, den Anwohnern vorgelegte Planungen zeigten, dass dieser Ansatz auch vom Investor getragen wurde, da zu dieser Zeit bereits eine Tiefgarage mit etwa 150 Stellplätzen vorgesehen wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO I, TOP 27 Der Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Beratung der Vorlagen M 219 und OA 713 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE und FDP abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 713 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen OA 713) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Neubebauung nicht auf der Grundlage des Rahmenplans erfolgt, sondern sich an den bisherigen Bauflächen orientiert, um den Baumbestand weitgehend zu erhalten); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 713 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (M 219 = Annahme) Stv. Krebs (M 219 = Enthaltung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 713 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn gegen SPD (= Annahme im Rahmen OA 713) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Neubebauung nicht auf der Grundlage des Rahmenplans erfolgt, sondern sich an den bisherigen Bauflächen orientiert, um den Baumbestand weitgehend zu erhalten); BFF und Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 713 = Prüfung und Berichterstattung) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 713 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 6768, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 § 215, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.06.2016 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2016, § 6768, Ziff. 2 - OA 713/16 OBR 8 - 1. Der Rahmenplan zum Aufstellungsbeschluss stellt den Verhandlungsstand mit dem Investor aus 2015 dar. Bei der Weiterentwicklung des städtebaulichen Entwurfs zu einem Bebauungsplan werden sich Veränderungen ergeben, die ein künftigen Gebäude besser in die Umgebung einpassen und mehr Rücksicht auf den Baumbestand nehmen als der Rahmenplan. 2. Die vorgesehene fünfgeschossige Bebauung an der Straße Am Stockborn soll unter anderem der Lärmminderung der dahinter liegenden Wohnbebauung dienen. Die Gebäudezeile an der Tiefgaragenzufahrt wird durch Staffelungen in der Höhe und Breite gegliedert. Durch drei Rücksprünge von erheblicher Breite und Tiefe wird die Wahrnehmung des Gebäudes in mehrere Einzelelemente gegliedert, aufgelockert und damit stärker an die offene Bebauung der Umgebungsbebauung angepasst. Es werden Am Stockborn kleine Vorgärten entstehen und neue Baumpflanzungen. 3. Das Gelände hat durch die heutige Bebauung mit der eingeschobenen Tiefgarage eine hohe Ausnutzung. Die geplante Baumaßnahme ermöglicht eine brachgefallene Fläche zu revitalisieren und rund 120 Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Bei diesem Bauprojekt wird ein Untergeschoss eingefügt, das zwar möglichst große Rücksicht auf den Baumbestand nimmt, aber bis zu 80% der Fläche unterbaut. Darauf werden sowohl Gebäude als auch neue Gartenflächen errichtet, so dass die sichtbare Freifläche die Grundflächenzahl von 0.4 nicht überschreiten wird. 4. Die Bepflanzung des Grundstücks wurde in etwa zeitgleich mit der Bebauung auf dem z.T. in der Höhe modellierten Gelände angelegt. Mit dem Abriss der Gebäude und der Veränderung der Baustruktur sowie der Angleichung des Geländes an die Umgebung, können zahlreiche Bäume nicht erhalten werden. Im Bereich Am Alten Schloss und an der Oberfeldstraße werden jedoch acht bis neun alte und große Bäume erhalten. Dafür musste die bisher gezeigte Rahmenplanung verändert werden. Bedingt durch das Alter der Bäume fallen sie größtenteils unter die städtische Baumschutzsatzung. Deshalb sind Ersatzpflanzungen- möglichst vor Ort - zu tätigen. Die zuständigen städtischen Ämter werden in die Umsetzung einbezogen. 5. Die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt legt einen Stellplatzschlüssel von 1 Stellplatz / Wohneinheit fest. Die derzeitige Planung sieht unter Einbeziehung von Besucherstellplätzen einen Schlüssel von 1 zu 1,2 Stellplätzen vor. Ein Stellplatzschlüssel von 1 zu 1,5 würde aufgrund der entsprechend größer zu bauenden Tiefgarage den Baumerhalt wertvoller Bäume entlang Am alten Schloss bis zur Oberfeldstraße nicht ermöglichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 14.09.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 240 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.11.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 240 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 240 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 240 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 240 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 996, 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.02.2017 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.04.2017, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 154/8 vom 20.04.2017 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: M 219/15; Beschl. d. Stv.-V, § 6768/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - zu beachten: 1. Im Bereich der Straße Am Alten Schloß und an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitestmöglich zu erhalten. 2. Die Bauhöhe ist grundsätzlich auf vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Parallel zum Praunheimer Weg kann eine höhere Bebauung angestrebt werden, die sich an der Höhe der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage orientiert. Die Geschosszahl der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016, § 6768, nicht über drei zuzüglich eines Dachgeschosses hinausgehen. Insgesamt darf das Maß der baulichen Nutzung unter Einbeziehung der Dachgeschosse eine Bruttogeschossfläche von 12.000 Quadratmeter nicht überschreiten. 3. Die Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils mindestens drei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben. Begründung: Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits vorhandenen Seniorenwohnanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu gestalten. Der Erhalt des Baumbestandes an dem Straßenbereich Am Alten Schloß/Oberfeldstraße sowie ein zumindest teilweiser Erhalt des vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1733 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2017, TO I, TOP 79 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 73 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1391, 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.05.2017 Aktenzeichen: 61 00
Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 entstanden aus Vorlage: OF 369/8 vom 12.11.2018 Betreff: Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7 Vorgang: OA 140/17 OBR 8; ST 1733/17; OA 316/18 OBR 8 Auf dem Grundstück Am Stockborn 1 - 7 wurden am 06.11.2018 begonnen, die Bäume zu fällen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob 1. eine gültige Baumfällgenehmigung vorliegt, 2. die evtl. gültige Baumfällgenehmigung unter Vorbehalt steht, 3. die vorliegenden Baumgutachten nicht einer Baumfällgenehmigung entgegenstehen, 4. die Tatsache, dass der Bebauungsplan noch nicht geändert ist, einer Baumfällgenehmigung entgegen steht, 5. die Beschlüsse des Ortsbeirats hinsichtlich des Baumbestands (u.a. OA 316 vom 25.10.2018 und OA 140 vom 20.04.2017) nicht berücksichtigt werden sollen und 6. der Magistrat gegenüber dem Investor oder dem Veranlasser der Baumfällungen Maßnahmen ergreift (wenn ja, welche), falls keine gültige Genehmigung vorliegt. Begründung: Die ab dem 06.11.2018 gefällten Bäume fallen unter die Baumschutzsatzung. Einem Anwohner wurde in einem Telefongespräch mitgeteilt, dass seit mehr als einem Jahr eine Genehmigung für die Fällung der Bäume vorliege. Es konnte aber keine Auskunft von Seiten der Stadt Frankfurt in dem Telefongespräch gegeben werden, ob die Genehmigung unter einem Vorbehalt stehe. Eine Baumfällgenehmigung kommt in Hinblick auf bereits vorliegende Gutachten nur zur Ermöglichung einer öffentlich-rechtlich zulässigen Bebauung des Grundstücks in Betracht, denn bis auf einen Baum sind alle absolut gesund. Für das Grundstück kann es aber derzeit keine Baugenehmigung geben, weil der Bebauungsplan noch nicht geändert wurde. Allenfalls kann es eine Abbruchgenehmigung geben. Für eine Abbruchgenehmigung kann aber nicht die Fällung von 31 Bäumen erteilt worden sein. Für den Abbruch der Gebäude dürfte wahrscheinlich kein einziger Baum zu fällen sein. Falls doch, kann ein solches Erfordernis nur in Bezug auf einige wenige Bäume bestehen. Der Ortsbeirat 8 hat mehrfach die Anregung beschlossen (siehe u.a. OA 316 vom 25.10.2018 und OA 140 vom 20.04.2017), dass der Baumbestand auf diesem Grundstück weitestgehend erhalten und die Bebauungsplanung entsprechend angepasst werden soll. Die jetzt begonnenen Fällungen stehen den Anregungen des Ortsbeirats entgegen. Es entsteht der Eindruck, dass der Investor mit dem Vorgehen Fakten schaffen will bzw. Fakten schafft, damit das Argument der Baumerhaltung im politischen Prozess des Bebauungsplanverfahrens nicht mehr beachtet werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1733 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 532 Aktenzeichen: 79 2
Beratung im Ortsbeirat: 4
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