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1. Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof - hier: - Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB - Anordnung einer Umlegung nach § 46 (1) BauGB 2. Vorkaufssatzung Nr. 1 - Am Römerhof - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.09.2018, M 167 Betreff: 1. Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof - hier: - Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB - Anordnung einer Umlegung nach § 46 (1) BauGB 2. Vorkaufssatzung Nr. 1 - Am Römerhof - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB I. 1 Für das Gebiet Am Römerhof in Frankfurt am Main - Bockenheim / Gallus ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 18.06.2018. I. 2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit einer Grundschule und einer weiterführenden Schule geschaffen werden. Ziel des Bebauungsplans ist darüber hinaus die Verbesserung der Erschließungssituation durch eine teilweise veränderte Verkehrsführung und den Ausbau der Straße Am Römerhof inklusive der Trassensicherung für eine Verlängerung der Stadtbahnlinie 5. II. Der Magistrat wird beauftragt, die entsprechenden formalen Schritte zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main vom 12.05.2010 im Bereich des Aufstellungsbeschlusses einzuleiten. Die im räumlichen Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses entfallenen Flächen des Frankfurter GrünGürtels werden im Umgriff des GrünGürtelparks Nieder-Eschbach ausgeglichen. III. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans zu beantragen, sowie beim Regierungspräsidium Darmstadt, Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen, einen Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 zu stellen. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eine Umlegung nach § 46 (1) BauGB anzuordnen, wenn und sobald diese zur Vorbereitung der erforderlichen Neuordnung der Grundstücksverhältnisse im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof erforderlich ist. V. Der vorgelegte Entwurf der Vorkaufssatzung Nr. 1 - Am Römerhof wird nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB als Satzung beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16 (2) BauGB durchzuführen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Es ist vorgesehen, den an der Straße Am Römerhof befindlichen städtischen Omnibus-Betriebshof innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes zu verlagern, wodurch eine wohnbauliche Entwicklung auf den heutigen Gewerbeflächen angestoßen werden soll. Durch die Verlagerung des Betriebshofs kann ein Areal von insgesamt etwa 5 ha freigeräumt und einer Wohnnutzung zugeführt werden. Die Bebauung der frei werdenden Flächen soll den Auftakt für die Entwicklung des "Römerhof-Quartiers" mit insgesamt ca. 2.000 Wohneinheiten bilden. Hierbei ist vorgesehen, das Quartier abschnittsweise zu entwickeln. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof liegt südlich des Rebstockparks unterhalb der Kleingartenanlage "KGV Römerhof 1947 e.V." und der Sportanlage Rebstock. Es umfasst die gewerblichen Nutzungen entlang der Straße Am Römerhof sowie die durch den Polizeisportverein Grün-Weiß e.V. und den Fußballverein SG Rot-Weiß Frankfurt e. V. genutzten Sportflächen und den städtischen Omnibusbetriebshof. Ebenfalls Teil des Geltungsbereichs ist der gewerbliche Gebrauchtwagenhandel südlich der Straße Am Römerhof. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 29 ha. Der Großteil des Plangebiets wird von dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 683 - Rebstock, in Kraft getreten am 23.11.1999, überlagert. Er weist die Flächen oberhalb der Straße Am Römerhof teilweise als Gewerbegebiet, teilweise als Fläche für Versorgungsanlagen - Omnibus-Betriebshof - aus. Die von dem Polizeisportverein Grün-Weiß e.V. und dem Fußballverein SG Rot-Weiß Frankfurt e.V. genutzten Sportflächen sind als Öffentliche Grünfläche - Sportfläche - und Öffentliche Grünfläche - Schießanlage - festgesetzt. Die von der Messe als Parkplatz für Wohnmobile genutzte Fläche im Nordosten des Geltungsbereichs ist als Öffentliche Grünfläche - Parkanlage - ausgewiesen. Das Plangebiet stellt in seinem heutigen Zustand ein typisches Gewerbegebiet dar, das insbesondere durch Kfz-affine Nutzungen geprägt ist, wie dem Omnibus-Betriebshof, der Kfz-Zulassungs-behörde, dem TÜV Hessen, dem Service-Zentrum "Rund um's Auto" des Ordnungsamtes oder dem Fernreiseunternehmen Touring. Die durch die Neuplanung wegfallenden Gewerbeflächen werden im Rahmen der Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms quantitativ oder qualitativ ausgeglichen. Die Versiegelung der Baugrundstücke ist erheblich, wobei ein vergleichsweise großer Anteil auf die privaten Erschließungsflächen (einschließlich der Stellplätze für Kfz und Busse) entfällt. Das Feldbahnmuseum liegt ebenfalls innerhalb des Plangebietes und ist ein technisches Museum in privater Trägerschaft, das bereits seit 1985 an dem heutigen Standort südlich des Rebstockparks besteht. Das Feldbahnmuseum verfügt über eine eigene Fahrstrecke innerhalb des Parks, die einmal pro Monat, an den sogenannten "Fahrtagen", genutzt wird. Im Westen des Plangebiets liegen Sportflächen, die durch den Polizeisportverein Grün-Weiß e.V. und den Fußballverein SG Rot-Weiß Frankfurt e.V. genutzt werden. Aufgrund der Größe der Sportanlage eignet sich der Standort für eine weiterführende Schule (Gymnasium). Die Schießsportanlage im Norden der Anlage bleibt bis auf Weiteres erhalten. Um die Ausübung des Schießsports auch künftig, in direkter Nachbarschaft zu der/n Schule/n konfliktfrei ermöglichen zu können, soll die Schießsportanlage eingehaust werden. Im Rahmen der weiteren Planungsüberlegungen wird geprüft, die Schießsportanlage im Kellergeschoss der Neubebauung zu berücksichtigen. Ferner wird der Verlust der Sportflächen quantitativ oder qualitativ ausgeglichen. Südlich der Straße Am Römerhof grenzt ein etwa 6 m hoher, teilweise befestigter Bahndamm an. Oberhalb des Bahndamms liegt eine natur- und artenschutzrechtliche Ausgleichsfläche, die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum Rückbau des Güterbahnhofs für die Populationen der dort beheimateten Mauer- und Zauneidechsen sowie der Ödlandschrecken angelegt wurde. Im Südosten grenzt eine Brach- bzw. Lagerfläche an die Ausgleichsfläche an. Nördlich der Straße Am Römerhof soll eine verdichtete Wohnbebauung realisiert werden. Bei der Umsetzung des Bebauungsplans sind 30 % der Wohnbaufläche für den geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Bei einer Bebauung durch öffentliche Wohnungsbaugesellschaften sollen 40 % der Wohnbauflächen der neu entstehenden Wohnungen im geförderten Wohnungsbau entstehen. 15 % der neu entstehenden Geschossfläche sollen an alternative Wohnformen, Baugruppen sowie Genossenschaften vergeben werden. Ein zentraler Quartiersplatz soll als Treffpunkt dienen und z.B. einem Wochenmarkt angemessenen Raum bieten. Die Nahversorgung innerhalb des Quartiers mit Gütern des täglichen Bedarfs soll durch wohnungsnahe Läden gesichert werden. Zur Deckung der Betreuungsbedarfe von Unterdreijährigen und Kindergartenkindern werden innerhalb des Geltungsbereichs mehrere Kindertagesstätten erforderlich. Das Bebauungs- und Nutzungskonzept für die Flächen nördlich der Straße Am Römerhof wird in einem kooperativen Verfahren ermittelt. Zu einzelnen Bauabschnitten sollen im weiteren Entwicklungsverlauf architektonische Wettbewerbe ausgelobt werden. Die westlich an den Bahndamm mit Eidechsenhabitat angrenzenden Flächen des heutigen Gebrauchtwagenhandels sollen in den Geltungsbereich einbezogen werden, um z.B. etwaige Erschließungserfordernisse im Zusammenhang mit dem Umbau der Straße Am Römerhof und der dortigen Führung des schienengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) befriedigen zu können. Zu II: Durch die beabsichtigten planungsrechtlichen Änderungen werden Flächen des Frankfurter GrünGürtels in einer Größe von etwa 88.000 qm entfallen. Der Frankfurter GrünGürtel soll an anderer Stelle entsprechend erweitert werden. Vorgesehen ist dieser Ausgleich im Gebiet des GrünGürtelparks Nieder-Eschbach. Der GrünGürtelpark Nieder-Eschbach liegt nördlich des Harheimer Weges zwischen dem Eschbach und den Ortslagen Bonames und Nieder-Eschbach. Zudem muss die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" im Wege eines Teillöschungsverfahrens geändert werden. Der Magistrat wird entsprechende formale Schritte in Bezug auf die Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" vom 12.05.2010 einleiten. Zu III. Im Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain ist der östliche Teil des Plangebiets nördlich der Straße Am Römerhof als Fläche für den Gemeinbedarf (Bestand), der westliche Teil als gewerbliche Baufläche (Bestand) dargestellt. Die heutige durch den Polizeisportverein Grün-Weiß e.V. und den Fußballverein SG Rot-Weiß Frankfurt e.V. genutzte Fläche ist als Grünfläche (Bestand) mit der Zweckbestimmung Sportanlage dargestellt und wird von den Festlegungen Vorranggebiet Regionaler Grünzug sowie Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen überlagert. Das Plangebiet wird von Ost nach West sowie im östlichen Bereich von der Mitte Richtung Süden von Hauptverkehrsstraßen durchzogen. Der Bereich südwestlich dieser Straßen ist ebenfalls als Grünfläche ausgewiesen und wird auch von den Festlegungen Vorranggebiet Regionaler Grünzug sowie Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen überlagert. Des Weiteren wird das Plangebiet von einer überörtlichen Fahrradroute (Bestand) durchzogen. Zur Anpassung des RegFNP an die geänderten Planungsziele ist dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB entsprechend zu ändern. Des Weiteren ist zur Anpassung des Regionalplans Südhessen (RPS) / RegFNP 2010 an die geänderten Planungsziele ein Zielabweichungsverfahren gemäß § 8 (2) HLPG durchzuführen. Die Planung einer weiterführenden Schule auf den Flächen des heute durch den Polizeisportverein Grün-Weiß e.V. und SG Rot-Weiß Frankfurt e. V. genutzten Flächen beeinträchtigt das Vorranggebiet Regionaler Grünzug und widerspricht damit den regionalplanerischen Zielsetzungen. Darüber hinaus bereitet die Planung im Umfang von mehr als 5 ha die Umnutzung von Flächen, die im RPS / RegFNP 2010 als gewerbliche Bauflächen dargestellt sind, in gemischte Bauflächen vor. Gemäß den textlichen Festsetzungen des RPS / RegFNP 2010 stellt die Darstellung gewerblicher Bauflächen zugleich die Festlegung des Vorranggebiets Industrie und Gewerbe dar. Die geplante Umnutzung dieses Vorranggebiets in ein Vorranggebiet Siedlung widerspricht daher den genannten regionalplanerischen Zielsetzungen. Zu IV. Zur Realisierung des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 919 wird eine Neuordnung der vorhandenen Grundstückssituation erforderlich. Sofern eine vollständige Neuordnung der Grundstücke nicht durch privatrechtliche Regelungen erfolgt, soll ein Baulandumlegungsverfahren nach §§ 45 ff. BauGB oder eine vereinfachte Umlegung nach §§ 80 ff. BauGB durchgeführt werden. Nach § 78 BauGB trägt die Gemeinde die Verfahrenskosten und die nicht durch die Geldleistungen nach § 64 (3) BauGB gedeckten Sachkosten. Die zu erwartenden Einnahmen aus der Abschöpfung der Umlegungsvorteile oder anderer durch das Verfahren bewirkter Ausgleichsleistungen werden die Verfahrens- und Sachkosten decken. Zu V. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof städtebauliche Maßnahmen durchzuführen. Das Gewerbegebiet Am Römerhof ist Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Frankfurt am Main und besitzt eine besondere Bedeutung für die Wohnbaulandentwicklung innerhalb des Frankfurter Stadtgebiets. Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 919 soll hierbei die planungsrechtlichen Grundlagen für ein gemischt genutztes, urbanes Quartier mit etwa 2.000 Wohneinheiten und Schulstandorte für eine weiterführende Schule sowie eine Grundschule schaffen. Die Erschließung des Quartiers durch den motorisierten Individualverkehr und den ÖPNV erfordert hierbei eine Anpassung der Straße Am Römerhof sowie die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 nach Westen. Zur Umsetzung dieser Ziele kann es notwendig sein, bebaute und unbebaute Grundstücke zu erwerben, um sie im Sinne der definierten städtebaulichen Zielvorstellungen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Zur Sicherung dieser Entwicklung soll für Teilbereiche des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB erlassen werden. Da die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, auf den Flurstücken im Geltungsbereich der Vorkaufssatzung Nr. 1 - Am Römerhof städtebauliche Maßnahmen durchzuführen, kann sie an diesen Grundstücken ein besonderes Vorkaufsrecht geltend machen. Die durch die Vorkaufssatzung ggf. entstehenden Kosten werden aus den laufenden Haushaltsmitteln des Amtes für Bau und Immobilien, das für derartige Grundstücksgeschäfte Mittel vorhält, finanziert. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,8 MB) Anlage 2_Vorkaufssatzung (ca. 496 KB) Anlage 3_Geltungsbereichskarte (ca. 1,1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 29.10.2018, OA 322 Antrag vom 26.10.2018, OF 683/2 Antrag vom 15.08.2019, OF 885/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.04.2024, M 57 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 15 Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 25.10.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und LINKE.; FDP und BFF (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 26. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung OA 322 2018 1. a) Die Vorlage M 167 wird bis zur Öffentlichen Vorstellung des Bebauungsplans im Ortsbeirat zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 683/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Text als Einleitung vorangestellt wird: "Der Ortsbeirat 2 begrüßt die Überlegungen des Magistrats zur Bebauung des Quartiers Am Römerhof" Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP, Piraten und BFF bei Enthaltung 1 GRÜNE und LINKE. zu 2. CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP, Piraten und BFF bei Enthaltung 1 GRÜNE und LINKE. 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 29.10.2018, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und PARTEI gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 25. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 30.10.2018, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 167 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 322 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückstellung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 167 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Fraktion (M 167 = Annahme) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 322 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 322 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die für eine Bebauung durch öffentliche Wohnungsbaugesellschaften vorgesehenen 40 % im geförderten Wohnungsbau zu 15 % im ersten Förderweg und 25 % im zweiten Förderweg gebaut werden und in beiden Fällen eine gleichmäßige Verteilung auf die verschiedenen Stufen unter den betreffenden städtischen Richtlinien angestrebt wird. Der Magistrat wird beauftragt, die ABG Frankfurt Holding mit einem Gesellschafterbeschluss entsprechend zu beauftragen. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 322 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz), BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 322) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 167 = Ablehnung, OA 322 = Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die für eine Bebauung durch öffentliche Wohnungsbaugesellschaften vorgesehenen 40 Prozent im geförderten Wohnungsbau zu 15 Prozent im ersten Förderweg und zu 25 Prozent im zweiten Förderweg gebaut werden und in beiden Fällen eine gleichmäßige Verteilung auf die verschiedenen Stufen unter den betreffenden städtischen Richtlinien angestrebt wird. Der Magistrat wird beauftragt, die ABG Frankfurt Holding mit einem Gesellschafterbeschluss entsprechend zu beauftragen. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 322 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz), BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 322) sowie FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage M 167 wird bis zur Vorstellung des Bebauungsplans im Ortsbeirat zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird unter Hinweis auf OA 322 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 885/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen 1 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und Piraten zu 2. CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen 1 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und Piraten Beschlussausfertigung(en): § 3335, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 § 3475, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2018, OF 683/2 Betreff: Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: 1. Die Verabschiedung der M 167 wird bis zur Öffentlichen Vorstellung und Diskussion des Bebauungsplans Nr. 919 "Am Römerhof' im Ortsbeirat-2 zurückgestellt (maximal bis 31.03.2019). 2. Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der öffentlichen Vorstellung des Bebauungsplans Nr. 919 im OBR 2 insbesondere die folgenden Fragen zu beantworten: - Was passiert mit dem Feldbahnmuseum? - Wie sollen die wegfallenden Sportflächen qualitativ und in räumlicher Nähe ersetzt werden? - Warum und mit welchen Maßgaben will die Stadt Architektur-Wettbewerbe ausloben? - Was passiert mit dem derzeit an dieser Stelle aktiven Gewerbe (z.B. TÜV, Touring)? - Was passiert mit dem Bus-Betriebshof, nachdem die Verlagerung nach Höchst wohl nicht kommen wird? - Was passiert mit den Parkplätzen und Zufahrten zu den Kleingartenanlagen? - Was passiert mit dem Wohnmobilstellplatz der Messe Frankfurt? Wo sollen die Messecamper in Zukunft stehen? - Was passiert mit dem neu erbauten Servicezentrum "Rund ums Auto"? - Wird die dem OBR 2 in Aussicht gestellte Brücke zwischen dem Rebstockpark neu und dem neuen Wohnviertel realisiert? Begründung: Informationsbedarf. Der Magistrat hatte seinerzeit dem OBR 2 zugesagt, den Bebauungsplan in öffentlicher Sitzung des Ortsbeirates im betroffenen Stadtteil vorzustellen und die Bürger (m/w) so frühzeitig zu informieren und zu beteiligen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.09.2018, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung OA 322 2018 1. a) Die Vorlage M 167 wird bis zur Öffentlichen Vorstellung des Bebauungsplans im Ortsbeirat zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 683/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Text als Einleitung vorangestellt wird: "Der Ortsbeirat 2 begrüßt die Überlegungen des Magistrats zur Bebauung des Quartiers Am Römerhof" Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP, Piraten und BFF bei Enthaltung 1 GRÜNE und LINKE. zu 2. CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP, Piraten und BFF bei Enthaltung 1 GRÜNE und LINKE.
Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof Vortrag des Magistrats vom 21.09.2018, M 167
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2018, OA 322 entstanden aus Vorlage: OF 683/2 vom 26.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof Vortrag des Magistrats vom 21.09.2018, M 167 Der Ortsbeirat 2 begrüßt die Überlegungen des Magistrats zur Bebauung des Quartiers Am Römerhof. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Verabschiedung der Vorlage M 167/18 wird bis zur öffentlichen Vorstellung und Diskussion des Bebauungsplans Nr. 919 "Am Römerhof" im Ortsbeirat 2 zurückgestellt (maximal bis 31.03.2019). 2. Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der öffentlichen Vorstellung des Bebauungsplans Nr. 919 im Ortsbeirat 2 insbesondere die folgenden Fragen zu beantworten: a) Was passiert mit dem Feldbahnmuseum? b) Wie sollen die wegfallenden Sportflächen qualitativ und in räumlicher Nähe ersetzt werden? c) Warum und mit welchen Maßgaben will die Stadt Architektur-Wettbewerbe ausloben? d) Was passiert mit dem derzeit an dieser Stelle aktiven Gewerbe (z. B. TÜV, Touring)? e) Was passiert mit dem Bus-Betriebshof, nachdem die Verlagerung nach Höchst wohl nicht kommen wird? f) Was passiert mit den Parkplätzen und Zufahrten zu den Kleingartenanlagen? g) Was passiert mit dem Wohnmobilstellplatz der Messe Frankfurt? Wo sollen die Messecamper in Zukunft stehen? h) Was passiert mit dem neu erbauten Servicezentrum "Rund ums Auto"? i) Wird die dem Ortsbeirat 2 in Aussicht gestellte Brücke zwischen dem Rebstockpark neu und dem neuen Wohnviertel realisiert? Begründung: Informationsbedarf. Der Magistrat hatte seinerzeit dem Ortsbeirat 2 zugesagt, den Bebauungsplan in öffentlicher Sitzung des Ortsbeirates im betroffenen Stadtteil vorzustellen und die Bürger (m/w) so frühzeitig zu informieren und zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.09.2018, M 167 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.08.2019, OF 885/2 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 30.10.2018, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 167 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 322 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückstellung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 167 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Fraktion (M 167 = Annahme) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 322 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 322 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die für eine Bebauung durch öffentliche Wohnungsbaugesellschaften vorgesehenen 40 % im geförderten Wohnungsbau zu 15 % im ersten Förderweg und 25 % im zweiten Förderweg gebaut werden und in beiden Fällen eine gleichmäßige Verteilung auf die verschiedenen Stufen unter den betreffenden städtischen Richtlinien angestrebt wird. Der Magistrat wird beauftragt, die ABG Frankfurt Holding mit einem Gesellschafterbeschluss entsprechend zu beauftragen. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 322 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz), BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 322) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 167 = Ablehnung, OA 322 = Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die für eine Bebauung durch öffentliche Wohnungsbaugesellschaften vorgesehenen 40 Prozent im geförderten Wohnungsbau zu 15 Prozent im ersten Förderweg und zu 25 Prozent im zweiten Förderweg gebaut werden und in beiden Fällen eine gleichmäßige Verteilung auf die verschiedenen Stufen unter den betreffenden städtischen Richtlinien angestrebt wird. Der Magistrat wird beauftragt, die ABG Frankfurt Holding mit einem Gesellschafterbeschluss entsprechend zu beauftragen. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 322 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz), BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 322) sowie FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 3335, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 § 3475, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Planungsgebiet „Am Römerhof“
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2019, OF 885/2 Betreff: Planungsgebiet "Am Römerhof" Vorgang: OA 322/18 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wird gebeten, einen gemeinsamen Ortstermin des OBR 2 mit Vertretern des OBR 1 sowie des Planungs- und des Umweltdezernats zu organisieren, bei dem die Trassenführung der Verlängerung der U 5 über das Baugebiet "Am Römerhof' unter Einbeziehung des "Eidechsen-Habitats" am Ende des Europaviertels diskutiert wird. Insbesondere soll das Umweltdezernat seine ablehnende Haltung zu der vom Planungsdezernat befürworteten Trassenführung erläutern. Der M 167 wird unter der Maßgabe der OA 322 zugestimmt. Begründung: Erkenntnisse aus der öffentlichen Vorstellung der Planung zum Baugebiet "Am Römerhof" im Juni 2019. Mehrere Bürger und auch Vertreter des Planungsdezernats befürworten eine Trassenführung unter Einbezug des "Eidechsen-Habitats". Es ist nicht ohne weiteres erkennbar, warum das "Eidechsen-Habitat" nicht Teil der Trasse sein kann, wo das Habitat doch entstanden ist, um den Eidechsen, die im Bereich der Schienen des ehemaligen Hauptgüterbahnhof gelebt haben, den angestammten Lebensraum zu erhalten. Dieser muss jetzt künstlich regelmäßig von Pflanzenbewuchs befreit werden. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.09.2018, M 167 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.10.2018, OA 322 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird unter Hinweis auf OA 322 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 885/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen 1 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und Piraten zu 2. CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen 1 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und Piraten
Beratung im Ortsbeirat: 4
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