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Reflexion

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Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium in Fechenheim

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2023, OF 389/11 Betreff: Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium in Fechenheim Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, frühzeitig potentielle Standorte für ein Gymnasium in Fechenheim zu prüfen. Vorrangig soll die Prüfung folgende Gebiete umfassen - Fechenheim Bez 51 492 Flur 18, Flurstücknr. 16/120 - Brachliegende Gewerbeflächen entlang der Orber-Straße - das Gelände Wächtersbacherstraße, das aktuell noch von der Firma Wilhelm-Brandenburg genutzt wird (eine Produktionsverlagerung ist in der Planung) Darüber hinaus werden geeignete Vorschläge seitens des Magistrates für mögliche, potenzielle Flächen für die Errichtung eines Gymnasiums in Fechenheim vom Ortsbeirat ebenfalls begrüßt. Begründung: Es fehlt vor allem im östlichsten Stadtteil Frankfurts ein Gymnasium. Ein Gymnasium in Fechenheim würde den Stadtteil deutlich attraktiver machen und städtisch aufwerten. Es sollte daher frühzeitig nach möglichen Standorten gesucht werden, um eine solche Bebauung zu ermöglichen. Folgende Standorte sollten geprüft werden: Das Flurstück 16/120 gehört zum Bebauungsplan 873 Ferdinand-Porsche-Straße und wird aktuell als Container Lagerplatz der FES genutzt. Es grenzt im Norden unmittelbar an den Bebauungsplan 698 Dieburger Straße. Mit dem B 698 werden 250 Wohneinheiten und eine Kita entstehen. Eine Grundschule ist in unmittelbarer Nähe bereits vorhanden. Östlich davon wird der neue Fechenheimer Grünzug mit Wiese und Park inkl. Freizeit- und Sportmöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche geplant. Entlang des Grünzugs liegt zudem noch ein frei gehaltenes Gelände für eine Straßenbahntrasse, die die Nordmainische S-Bahn über die Ernst-Heinkel-Straße mit dem Dieburger Wohngebiet und einem zukünftigen Gymnasium verbinden könnte. Die Sportanlagen der SpvvG Fechenheim liegen ebenfalls in fußläufig erreichbarer Nähe. Bezüglich einer möglichen Umwidmung von gewerblichen Brachflächen, hat es die Freie Christliche Schule vorgemacht und das ehemalige Fabrikgelände der Fa. Weishaupt so umgebaut, dass darin die Private Schule Platz findet. Solche Flächen könnten in der Orber Straße und zukünftig auf dem Wilhelm-Brandenburg Gelände eruiert und langfristig erschlossen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 331 2023 Die Vorlage OF 389/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im gesamten Antrag hinter dem Wort "Gymnasium" die Wörter "oder gymnasiale Oberstufe" ergänz werden, sowie im Tenor ein vierter Spiegelstrich mit den Worten "ehemalige Willmannschule in Fechenheim" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder gymnasiale Oberstufe in Fechenheim

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.03.2023, OA 331 entstanden aus Vorlage: OF 389/11 vom 16.02.2023 Betreff: Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder gymnasiale Oberstufe in Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, frühzeitig potenzielle Standorte für ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim zu prüfen. Vorrangig soll die Prüfung folgende Gebiete umfassen: 1. Fechenheim, Bezirk 51 492, Flur 18, Flurstück 16/120; 2. die brachliegenden Gewerbeflächen entlang der Orber Straße; 3. das Gelände Wächtersbacher Straße, das aktuell noch von der Firma Wilhelm Brandenburg GmbH & Co OHG genutzt wird (eine Produktionsverlagerung ist in Planung); 4. ehemalige Willmannschule in Fechenheim. Darüber hinaus werden geeignete Vorschläge seitens des Magistrates für potenzielle Flächen für die Errichtung eines Gymnasiums oder einer gymnasialen Oberstufe in Fechenheim ebenfalls begrüßt. Begründung: Es fehlt vor allem im östlichsten Stadtteil Frankfurts ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe. Ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim würde den Stadtteil deutlich attraktiver machen und städtisch aufwerten. Es sollte daher frühzeitig nach möglichen Standorten gesucht werden, um eine solche Bebauung zu ermöglichen. Folgende Standorte sollten geprüft werden: Das Flurstück 16/120 gehört zum Bebauungsplan Nr. 873 Ferdinand-Porsche-Straße und wird aktuell als Containerlagerplatz der FES genutzt. Es grenzt im Norden unmittelbar an den Bebauungsplan Nr. 698 Nördlich Dieburger Straße. Durch den Bebauungsplan Nr. 698 werden 250 Wohneinheiten und eine Kita entstehen. Eine Grundschule ist in unmittelbarer Nähe bereits vorhanden. Östlich davon wird der neue Fechenheimer Grünzug mit Wiese und Park inkl. Freizeit- und Sportmöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche geplant. Entlang des Grünzugs liegt zudem noch ein frei gehaltenes Gelände für eine Straßenbahntrasse, die die Nordmainische S-Bahn über die Ernst-Heinkel-Straße mit dem Wohngebiet Dieburger Straße und einem zukünftigen Gymnasium oder einer gymnasialen Oberstufe verbinden könnte. Die Sportanlagen der Spvvg. Fechenheim 03 liegen ebenfalls in fußläufig erreichbarer Nähe. Bezüglich einer möglichen Umwidmung von gewerblichen Brachflächen hat es die Freie Christliche Schule vorgemacht und das ehemalige Fabrikgelände der Firma Max Weishaupt GmbH so umgebaut, dass darin die private Schule Platz findet. Solche Flächen könnten in der Orber Straße und zukünftig auf dem derzeitigen Gelände der Firma Wilhelm Brandenburg eruiert und langfristig erschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 17 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3999 Antrag vom 21.12.2023, OF 536/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4932 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 331 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage OA 331 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 3286, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023 Aktenzeichen: 40 2

Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Planung eines Gymnasiums/einer gymnasialen Oberstufe in Fechenheim

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 24.04.2023, EA 17 entstanden aus Vorlage: OF 414/11 vom 27.03.2023 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Planung eines Gymnasiums/einer gymnasialen Oberstufe in Fechenheim Vorgang: OA 331/23 OBR 11 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 46 vom 24.03.2023, Entwurf Haushalt 2023 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2023 - 2026. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden für die Planung eines Gymnasiums oder einer gymnasialen Oberstufe die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 eingestellt. Zum Beispiel wird als Standort die Schule am Mainbogen oder werden die in der Vorlage OA 331 genannten Standor te vorgeschlagen. Begründung: Die Einwohnerzahlen Frankfurts wachsen stetig und der Bau weiterer Schulen ist elementar für die notwendige Grundversorgung an Bildung. Dabei ist zu beachten, dass Bildungschancen in den Stadtteilen gleich verteilt sind und einer sozialen und sozialräumlichen Ungleichheit entgegengewirkt wird. Städtische Gymnasien und gymnasiale Oberstufen fehlen in Frankfurt hauptsächlich in den äußeren Stadtbezirken, u. a. in Fechenheim, wo zukünftig auch noch neue Wohngebiete entstehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2023, OA 331 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 15.05.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.07.2023, TO I, TOP 71 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage EA 17 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP (= Ablehnung) CDU und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.07.2023, TO II, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 17 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Was wird aus der Willmannschule?

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3999 entstanden aus Vorlage: OF 466/11 vom 17.05.2023 Betreff: Was wird aus der Willmannschule? Vorgang: OA 331/23 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 mitzuteilen, welche Planungen es für das Gebäude der ehemaligen Willmannschule in Fechenheim gibt. Falls es noch keine endgültigen Nutzungspläne gibt, wird der Magistrat gebeten, z u prüfen und zu berichten, ob das Gebäude für eine Kita oder eine gymnasiale Oberstufe genutzt werden kann. Die Liegenschaft ist regelmäßig entsprechend zu pflegen. Begründung: Seit dem Umzug der Freien Christlichen Schule und einer weiteren Zwischennutzung steht das Gebäude leer und verwahrlost. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2023, OA 331 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2072 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20

Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder einer gymnasialen Oberstufe in Fechenheim

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2023, OF 536/11 Betreff: Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder einer gymnasialen Oberstufe in Fechenheim Vorgang: OA 331/23 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat transparent und zeitnah Informationen zur Prüfung der in der OA 331/2023 genannten Flächen vorzulegen. Begründung: Im Frankfurter Osten bedarf es dringend einem Gymnasium oder einer gymnasialen Oberstufe. Dieser Bedarf im wirklichen Frankfurter-Osten sollte nicht leichtfertig aufgegeben werden, alternative Standorte sind auch in Fechenheim vorhanden. Daher ist es umso unverständlicher, dass der Presse aktuell zu entnehmen ist, dass das Gymnasium Ost mittlerweile den Arbeitstitel Stadtgymnasium erhalten hat und langfristig voraussichtlich in die Günthersburghöfe ziehen wird. Eine ausgewogene und flächendeckende Stadtplanung hinsichtlich Bildungschancen sollte zwingend auch die äußeren Stadtteile berücksichtigen, die schon viel zu lange in dieser Hinsicht vernachlässigt wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2023, OA 331 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4932 2024 Die Vorlage OF 536/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4932 entstanden aus Vorlage: OF 536/11 vom 21.12.2023 Betreff: Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim Vorgang: OA 331/23 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat transparent und zeitnah Informationen zur Prüfung der in der Vorlage OA 331 genannten Flächen vorzulegen. Begründung: Im Frankfurter Osten bedarf es dringend eines Gymnasiums oder einer gymnasialen Oberstufe. Dieser Bedarf im Frankfurter Osten sollte nicht leichtfertig aufgegeben werden, alternative Standorte sind auch in Fechenheim vorhanden. Daher ist es umso unverständlicher, dass der Presse aktuell zu entnehmen ist, dass das Gymnasium-Ost mittlerweile den Arbeitstitel "Stadtgymnasium" erhalten hat und langfristig voraussichtlich in die Günthersburghöfe ziehen wird. Eine ausgewogene und flächendeckende Stadtplanung hinsichtlich Bildungschancen sollte zwingend auch die äußeren Stadtteile berücksichtigen, die schon viel zu lange in dieser Hinsicht vernachlässigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2023, OA 331 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4