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Reflexion

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Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Nordwestlich Auf der Steinern Straße in Frankfurt am Main - Nieder-Eschbach ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 29.06.2018 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Um dem dringenden Bedarf an Schulstandorten im Frankfurter Norden gerecht zu werden, soll mit der Aufstellung des Bebauungsplans Planungsrecht für eine weiterführende Schule und eine Grundschule geschaffen werden. Ergänzend soll Planungsrecht für den ersten Bauabschnitt der Ortsrandstraße, für eine den Bestand arrondierende Wohnbebauung mit unterschiedlichen Wohnformen sowie eine Kindertagesstätte entstehen. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzeptes vom 29.06.2018 einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und für diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen. III. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. IV. Der Magistrat wird beauftragt, die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans nach § 8 (3) BauGB beim Regionalverband FrankfurtRheinMain zu beantragen. V. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - wird im Nordwesten an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - angepasst. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. - V. Lage des Plangebiets Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Stadtteils Nieder-Eschbach östlich der bebauten Ortslage. Am südöstlichen Rand des Plangebietes gehört ein kleiner Teil bis zur Wegemitte Auf der Steinern Straße zum angrenzenden Stadtteil Bonames. Bestand und städtebauliche Situation Das Plangebiet ist im Norden und Westen von bestehender Wohnbebauung und im Südosten von den Stadtbahngleisen der U-Bahn-Linien U2 und U9 sowie dem Weg Auf der Steinern Straße umgeben. Nordöstlich sowie jenseits der Stadtbahn grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Westen liegen zwei Flurstücke, auf denen sich Freizeitgärten befinden. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 11,3 ha. Planungsrecht Im Regionalen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet überwiegend als "Wohnbaufläche, geplant" dargestellt. Ein Teil ist als "Grünfläche Parkanlage" in Kombination mit "Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz" bzw. "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" dargestellt. Die geplante Ortsrandstraße ist als "Sonstige regional bedeutsame Straße oder örtliche Hauptverkehrsstraße, geplant" dargestellt. An der bestehenden Stadtbahntrasse ist ein "Haltepunkt im U-/Stadt- oder Straßenbahnverkehr, geplant" dargestellt. Im Hinblick auf die Planung einer weiterführenden Schule ist eine Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplanes an die geänderten Planungsziele im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erforderlich. Das Plangebiet ist aktuell als unbeplanter Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB einzustufen. Anlass und Ziel Im Norden von Frankfurt besteht ein dringender Bedarf an Standorten für eine weiterführende Schule und eine Grundschule. Die August-Jaspert-Schule in Bonames und die Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach können den aus dem Bevölkerungszuwachs und den im Umfeld geplanten neuen Baugebieten resultierenden Bedarf an Grundschulplätzen nicht mehr allein decken, so dass eine zusätzliche Grundschule notwendig wird. Der geplante Standort liegt innerhalb des Überschneidungsgebiets zwischen den beiden Schulbezirken der genannten Schulen und ist daher sehr gut für eine neue Schule mit einem neuen Grundschulbezirk geeignet. Im integrierten Schulentwicklungsplan 2015 - 2019 wird ein besonderes Augenmerk auf die Deckung des weiter steigenden Bedarfs an Plätzen im gymnasialen Bildungsgang gelegt. Um diesem Bedarf zu begegnen, ist für diesen Zeitraum die Gründung von zwei weiteren Gymnasien vorgesehen. Für das neu gegründete Gymnasium Nord, dessen Standort aktuell in Praunheim/Westhausen liegt, war bislang ein Standort im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - südlich der Stadtbahntrasse vorgesehen. Dieser Standort soll nun in den Bereich nordwestlich der Stadtbahntrasse in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923 verlegt werden. Mit der Konzentration der beiden geplanten Schulstandorte im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923 soll eine beschleunigte Bereitstellung der Flächen und somit eine zügigere Fertigstellung der Schulen erreicht werden. Für die im Bereich des Plangebietes geplante Stadtbahnhaltestelle der Linien U2 und U9 ist parallel zum Bebauungsplanverfahren ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Dieses soll mit erhöhter Priorität bearbeitet werden, so dass die Haltestelle mit der Eröffnung der Schulen in Betrieb gehen kann. Aufgrund der anhaltend hohen Wohnraumnachfrage sollen neben den beiden Schulen Nachbarschaften mit Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen entstehen. Es ist geplant, 30 % der geplanten Bruttogrundfläche im Geschosswohnungsbau für den geförderten Wohnungsbau zu sichern. Der entstehende Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschulalter soll durch den Bau einer Kindertagesstätte im Plangebiet gedeckt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße befindet sich im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, der die Erschließung und Neugestaltung des gesamten Gebietes im Osten und Nordosten von Bonames zu einem Wohnstandort zum Inhalt hat. Es wird die Teilung des Plangebietes in zwei Planverfahren vorgenommen (Bebauungsplan Nr. 923 (Teilbereich 1) und Bebauungsplan Nr. 516 (Teilbereich 2)). Der Bereich südöstlich der Stadtbahntrasse soll wie bislang als Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg mit entsprechend verkleinertem Geltungsbereich weitergeführt werden. Das städtebauliche Konzept ist dabei an die neue städtebauliche Konstellation im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923 anzupassen. Strukturkonzept Der aufzustellende Bebauungsplanentwurf Nr. 923 soll auf Grundlage des vorliegenden Strukturkonzeptes entwickelt werden. Erschließungssystem Die äußere Erschließung des Plangebiets soll über eine neu errichtete Ortsrandstraße, die im Norden mit einem Kreisverkehr an die Homburger Landstraße und die Berner Straße angeschlossen werden soll, erfolgen. Im Südosten soll die Ortsrandstraße an den Harheimer Weg anschließen, wobei das Planungsrecht für die Herstellung der durchgehenden Verbindung von Nieder-Eschbach nach Harheim mit dem Bebauungsplan Nr. 516 geschaffen werden soll. Das Grundgerüst der inneren Erschließung bildet eine an die Ortsrandstraße angeschlossene nach Südwesten um das Gymnasium herum und entlang der neuen Stadtbahnhaltestelle führende neue Planstraße. Durch die Verbindung mit den beiden Enden der Heinrich-Berbalk-Straße entsteht eine Ringverbindung mit dem angrenzenden Bestandsgebiet. Die Heinrich-Berbalk-Straße ist nur noch mit einer Notüberfahrt für Feuerwehr und Müllfahrzeuge an die Homburger Landstraße angeschlossen, so dass nun auch deren Anbindung über die Ortsrandstraße erfolgt. In Verlängerung des nördlichen und südlichen Endes des Erschließungsringes sollen zwei Übergänge über die Stadtbahntrasse entstehen. Somit besteht eine durchgehende Fuß- und Radwegeverbindung in das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 516 sowohl von der Heinrich-Berbalk-Straße, als auch vom Konrad-Duden-Weg. Städtebau Das geplante 6-zügige Gymnasium soll im Zentrum des Plangebietes zwischen Heinrich-Berbalk-Straße und dem Konrad-Duden-Weg untergebracht werden. Um eine Belebung auch jenseits der Öffnungszeiten des Gymnasiums zu bewirken, soll im Verfahren geprüft werden, ob eine Hybridnutzung des Gymnasiums mit Wohnen, Handel und Dienstleistungen entlang der Haltestelle möglich ist. Die Grundschule soll am Standort zwischen der neuen Stadtbahnhaltestelle und der Ortsrandstraße liegen. Somit sind die beiden Schulen durch die unmittelbare Nähe zur neuen Stadtbahnhaltestelle und die neue Planstraße optimal erschlossen. Im Norden und im Süden ist ergänzender III- bis IV-geschossiger Wohnungsbau geplant. In den Übergangsbereichen zu den bestehenden Einzel- und Reihenhausstrukturen sind II- bis III-geschossige Häuser geplant, um einen städtebaulichen Übergang zwischen Bestand und Neuplanung zu schaffen. Die für das Gebiet notwendige Kindertagesstätte ist östlich der Fußwegeachse Konrad-Duden-Weg geplant. Alternativ ist auch eine Verlagerung auf das große Grundstück der Grundschule möglich. Grünflächen Als Verbindungselement in der Freiraumstruktur ist ein Grünflächenband nordöstlich des Gymnasiums geplant. Dieses Band führt von der Heinrich-Berbalk-Straße zur südlichen Stadtbahnquerung. Es soll zusätzlich Funktionen der Regenwasserbewirtschaftung aufnehmen und diese mit der Freiraumnutzung kombinieren. Eine Weiterführung des grünen Freiraumbandes nach Südosten in das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 516 ist geplant. Am südwestlichen Ende der Heinrich-Berbalk-Straße ist ein Spielplatz vorgesehen. Weiteres Vorgehen Das Strukturkonzept zum Bebauungsplan Nr. 923 wird unter Berücksichtigung begleitender Untersuchungen weiterentwickelt und konkretisiert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB sollen zeitnah durchgeführt werden. Um das Bebauungsplanverfahren zu beschleunigen, wird hiermit der Aufstellungsbeschluss qualifiziert. Dies ermöglicht dem Magistrat, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nicht geändert werden. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,5 MB) Anlage 2_Strukturkonzept (ca. 443 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 23.11.2018, OA 332 Antrag vom 20.11.2018, OF 184/15 Antrag vom 20.11.2018, OF 185/15 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.04.2023, M 47 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 14.11.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 332 2018 Auskunftsersuchen V 1055 2018 1. Der Vorlage M 211 wird unter dem Hinweis auf die hierzu beschlossenen Vorlagen OA 332 und V 1055 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 184/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 185/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung um folgenden Satz ergänzt wird: "Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsenses abändert." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Ablehnung) 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 03.12.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 211 = Annahme, OA 332 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 211 = Ablehnung, OA 332 = Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3491, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 61 00

Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2018, OF 185/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Im B-Plan 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße werden folgende Punkte berücksichtigt: 1. Die Angaben WA III-IV auf den beiden Wohnflächen im Norden des B-Plans werden zu WA II-III redziert und somit der vorhandenen Bebauung besser angepasst. 2. Die Anzahl der Wohneinheiten im B-Plan 923 wird derart festgesetzt, dass die Gesamtanzahl der Wohneinheiten von 1580, die in den vier Konferenzen zum (alten) B-Plan 516 Am Eschbachtal Harheimer Weg festgesetzt wurde, in der Summe mit den mit dem (neuen) noch aufzustellenden Rest-B-Plan 516 nicht überschritten wird. 3. Zusätzliche Staffelgeschosse werden ausgeschlossen. 4. Der vorhandene Bolzplatz im Norden des B-Plan 923 am heutigen Knick der Heinrich-Berbalk-Straße bleibt im Bereich erhalten und wird ggfs. den neuen Gegebenheiten angepasst. 5. Die im B-Plan 516 bereits vorgesehenen begleitenden Fahrradwege entlang der gesamten Ortsrandstraße sind auch im B-Plan 923 auszuweisen und bei der Erstellung der Teilstraße mit zu bauen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 332 2018 Auskunftsersuchen V 1055 2018 1. Der Vorlage M 211 wird unter dem Hinweis auf die hierzu beschlossenen Vorlagen OA 332 und V 1055 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 184/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 185/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung um folgenden Satz ergänzt wird: "Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsenses abändert." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Ablehnung)

Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.11.2018, OA 332 entstanden aus Vorlage: OF 185/15 vom 20.11.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Die Angaben WA III-IV auf den beiden Wohnflächen im Norden des Bebauungsplans werden zu WA II-III reduziert und somit der vorhandenen Bebauung besser angepasst. 2. Die Anzahl der Wohneinheiten im Bebauungsplan Nr. 923 wird derart festgesetzt, dass die Gesamtanzahl der Wohneinheiten von 1580, die in den vier Konferenzen zum (alten) Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harh eimer Weg festgesetzt wurde, in der Summe mit denen mit dem (neuen) noch aufzustellenden Rest-Bebauungsplan Nr. 516 nicht überschritten wird. 3. Zusätzliche Staffelgeschosse werden ausgeschlossen. 4. Der vorhandene Bolzplatz im Norden des Bebauungsplans Nr. 923 am heutigen Knick der Heinrich-Berbalk-Straße bleibt im Bereich erhalten und wird ggf. den neuen Gegebenheiten angepasst. 5. Die im Bebauungsplan Nr. 516 bereits vorgesehenen begleitenden Fahrradwege entlang der gesamten Ortsrandstraße sind auch im Bebauungsplan Nr. 923 auszuweisen und bei der Erstellung der Teilstraße mit zu bauen. Begründung: Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsens abändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 766 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 28.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 03.12.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 211 = Annahme, OA 332 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 211 = Ablehnung, OA 332 = Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 15 am 03.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3491, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 61 00

Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 766 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Zu Frage 1: Die Angaben zur Anzahl der Vollgeschosse im Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 923 weisen noch eine dem Verfahrensstand entsprechende Spannweite auf. Im Zuge der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs werden diese konkretisiert. Im Norden des Plangebiets soll direkt an die bestehenden Reihenhausstrukturen angeknüpft werden und die gleiche Anzahl von zwei Vollgeschossen festgesetzt werden. Die Planungen zu den beiden Baufeldern am direkten Gebietseingang sind noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich ist vorgesehen, das Entree durch Geschosswohnungsbau städtebaulich zu fassen. Zu Frage 2: Die Anzahl der Wohneinheiten kann nicht direkt festgesetzt werden. In den Bebauungsplänen Nr. 923 und Nr. 516 werden aber die Grundflächenzahl, die überbaubaren Grundstückflächen und die Anzahl der Vollgeschosse so festgesetzt werden, dass rund 1.480 Wohneinheiten entsprechenden 148.000 qm Geschossfläche ermöglicht werden. Zu Frage 3: Die Planungen zur Steuerung von Staffelgeschossen sind noch nicht abgeschlossen. Ein genereller Ausschluss von Staffelgeschossen über das gesamte Gebiet sollte abhängig vom jeweiligen Gebäudetyp betrachtet werden. Zu Frage 4: Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 516 werden neue Grünflächen und Freizeitangebote entstehen, in die auch Ballspielflächen bzw. Bolzplätze integriert werden. Der durch den Bau der Ortsrandstraße möglicherweise teilweise zu verkleinernde Bolzplatz wird dadurch in jedem Fall ersetzt werden. Zu Frage 5: Die Ortsrandstraße wird wie bisher beidseitig Radverkehrsanlagen erhalten. Diese werden auch im ersten Bauabschnitt hergestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.11.2018, OA 332 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126

Stand Grundstückserwerb, Bebauungsplanverfahren Nr. 923, Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 entstanden aus Vorlage: OF 238/15 vom 31.05.2023 Betreff: Stand Grundstückserwerb, Bebauungsplanverfahren Nr. 923, Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben Vorgang: OA 332/18 OBR 15; OM 4230/19 OBR 15; ST 913/19; OM 5760/20 OBR 15; ST 1063/20; ST 766/21; M 91/22; OM 2850/22 OBR 15; OM 3043/22 OBR 15; V 548/22 OBR 15; ST 410/23; ST 965/23 Der Magistrat wird gebeten, über den Stand des Bauplanverfahrens Nr. 923 Auskunft zu geben und mitzuteilen, was bislang unternommen wurde, um die noch nicht im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstücke zu erwerben, und wann mit einem vollständigen Erwerb zu rechnen ist, damit mit dem so dringend benötigten Bau der Grundschule und des Gymnasiums Nord endlich begonnen werden kann. Begründung: Der Bau der beiden Schulen muss dringend vorangetrieben werden. Die Michael-Grzimek-Schule platzt aus allen Nähten. Die eigentlich dreizügige Schule wird im Moment vierzügig, in einem Jahrgang fünfzügig geführt. Die Schule ist auf diese hohe Schülerzahl nicht ausgelegt. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, für Schülerinnen und Schüler wie auch für Lehrerinnen und Lehrer. Das Gymnasium Nord sollte zeitnah dorthin gebracht werden, wo es so dringend benötigt wird. Der Auslagerungsstandort, zu dem die Kinder täglich mit dem Schulbus gebracht werden müssen, sollte keine Dauerlösung sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.11.2018, OA 332 Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4230 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 913 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5760 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1063 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 766 Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2850 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3043 Auskunftsersuchen vom 25.11.2022, V 548 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 410 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 965 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1891 Aktenzeichen: 61-00

Beratung im Ortsbeirat: 4