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Reflexion

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Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.05.2021, M 74 Betreff: Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 hier: Bau- und Finanzierungsvorlage I. Der vorliegenden Planung und Ausführung zur Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 wird zugestimmt. II. a) Es dient zur Kenntnis, dass für die Maßnahme Gesamtkosten i. H. v. 20.042 T€ anfallen, und in den Gesamtkosten eine Preisindexsteigerung bis zur Vergabe des wesentlichen Gewerks 691 T€ (+6%) berücksichtigt wurde. b) Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Maßnahme im IPG 2020-2023 im Produktbereich 32 - Personal- und Organisation, in der Produktgruppe 32.01 Personalservice und -controlling unter der Projektdefinition 5.009267 mit 20.114 T€ abgebildet ist. c) Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Maßnahme seit dem Jahr 2018 gemäß der Abgrenzungsrichtlinie der Stadt Frankfurt am Main dem Investitionsprogramm zugeordnet wird. Bereits in Vorjahren durchgeführte Sanierungsarbeiten, die nicht Gegenstand dieser Vorlage sind, wurden zum Teil aus der Bauunterhaltung (Ergebnishaushalt) finanziert, sowie in einem Volumen von 797 T€ im investiven Haushalt gebucht. Somit stehen für die Ausführung der nun zur Beschlussfassung vorgelegten Maßnahme insgesamt 19.317 T€ im Haushalt beim Projekt 5.009267 zur Verfügung. d) Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass durch die Reduzierung und Konzentration des Personal- und Organisationsamtes mit den betreuten Organisationseinheiten auf 2 Standorte, Münchener Straße 1 und Alte Mainzer Gasse 4, Synergieeffekte erzielt werden sollen. III. Die für die Durchführung der Gesamtmaßnahme zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 725 T€ sind für die Folgehaushalte anzumelden. IV. Die benötigten Mittel für die Gesamtsanierung in Höhe von 20.042 T€ werden vorbehaltlich der in Ziffer III. geschilderten haushaltsrechtlichen Beordnung zur Umsetzung der Maßnahme freigegeben. Begründung: Die sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main befindliche Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 wird als Dienstgebäude durch das Personal- und Organisationsamt verwaltet und genutzt. Die bislang hier durchgeführten Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen wurden nach der Anmietung der Liegenschaft Münchener Straße 1 vollständig dorthin verlagert, so dass die Alte Mainzer Gasse 4 künftig - mit Ausnahme des Veranstaltungssaals - ausschließlich für eine Büronutzung vorgesehen ist. Im Erdgeschoss werden zudem zwei kleinere Bereiche durch das Amt für Bau und Immobilien verpachtet und als Frisörsalon sowie als Ausstellungsraum der Städelschule genutzt. A. Zielsetzung Das Dienstgebäude des Personal- und Organisationsamtes wurde in den Jahren 1954 - 1955 als Erweiterungsbau des Römers und Sozialbau für städtische Mitarbeitende errichtet. In dem Gebäude wurde dazu ein Kantinenbereich mit Großküche hergestellt und im Untergeschoss eine Kegelbahn und eine Turnhalle mit errichtet. Das L-förmige viergeschossige Gebäude besteht aus zwei Hauptbaukörpern, die südöstlich aneinander anschließen. • Entlang der Alte Mainzer Gasse, in ostwestlicher Ausrichtung, befindet sich das "Bauteil A". Dieses ist an die Bebauungen, im Westen an die Wohnbebauung der Frankfurter Aufbau AG und im Osten an das Gebäude der Evangelischen Akademie, angeschlossen. • In Nordsüdausrichtung, zwischen der Fried-Lübbecke-Anlage im Osten und der Stellplatzfläche der Wohnbebauung im Westen, verläuft das "Bauteil B". Dieses schließt im Norden über einen Brückenbau an die Gebäude des Rathaus Römer und den Südbau an. Die Liegenschaft aus den 50er Jahren unterliegt den Bestimmungen des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) und wurde als Kulturdenkmal gem. § 2 HDSchG eingestuft. Das Gebäude befindet sich auf Grund des Alters und der einfachen Bauweise in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. In den letzten Jahrzehnten wurden bei Renovierungsarbeiten lediglich die unumgänglich notwendigen Maßnahmen durchgeführt und auf Grund der jeweils aktuellen räumlichen Erfordernisse die innere Struktur teilweise auch großflächig verändert. Im Rahmen dieser Neustrukturierungen wurden im Regelfall vorhandene Altinstallationen (Stromkabel, stillgelegte Wasserleitungen) nicht zurückgebaut und in den Wänden/Decken belassen. Bei den letzten großflächigen Umbaumaßnahmen wurde 1995 der Kantinen- und Küchenbereich zurückgebaut und Schulungs- und Büroräume zur Aufnahme und Integration des ehemaligen Amtes für Aus- und Fortbildung in das Personal- und Organisationsamt geschaffen. Hierbei wurden ebenfalls die Altinstallationen der Großküche nicht zurückgebaut. Mit der Sanierung des Dienstgebäudes und der künftig fast ausschließlichen Büronutzung erfolgt die Konzentration des Personal- und Organisationsamtes sowie großer Teile der betreuten Organisationseinheiten in den beiden zentral gelegenen Liegenschaften Münchener Straße 1 und Alte Mainzer Gasse 4. B. Alternativen Keine. Die naheliegende Alternative zur Gesamtsanierung wäre der Abbruch und Neubau des Gebäudes. Dies ist jedoch durch die denkmalschutzrechtliche Feststellung nicht möglich, da die Liegenschaft als besonders erhaltenswert eingestuft wurde und lt. Denkmalamt zudem eine einmalige Gebäudestruktur darstellt. Die Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 steht seit 2014 unter Denkmalschutz und ist gemäß § 10 HDSchG im Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen. Die denkmalschutzrechtliche Einstufung basiert auf § 11 HDSchG "Unbewegliche Kulturdenkmäler". Grundlage zur Einstufung als schutzwürdiges Gebäude ist, dass die Alte Mainzer Gasse 4 als Teil einer Gesamtanlage (Dom-/Römerbereich) die Neukonzeption des kriegszerstörten Areals und somit die typische Bauweise der fünfziger Jahre darstellt. Auch die Gestaltung im Inneren wird als besonders erhaltenswert eingestuft. Insbesondere die offenen Treppenhäuser und die großzügigen Flure mit der damaligen Farbgestaltung werden bei der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung hervorgehoben. Zudem ist die Ausstattung des Gebäudes mit einer Kegelbahn, einer Turnhalle und dem großen Veranstaltungssaal in einem Verwaltungsgebäude in Frankfurt am Main einmalig. C. Lösungen Das Personal- und Organisationsamt und die betreuten Organisationseinheiten können so nach der Sanierung der Alte Mainzer Gasse 4 von aktuell auf 7 im Innenstadtbereich verteilten an künftig zwei Standorten zusammengeführt werden. Während in der Münchener Straße 1 der Schwerpunkt auf dem Ausbildungs- und Fortbildungsbetrieb liegt, ist die Alte Mainzer Gasse 4 - mit Ausnahme des Veranstaltungssaals, der einen Teil des 3. und 4. Obergeschosses im Bauteil B einnimmt - in allen Etagen für eine ausschließliche Büronutzung vorgesehen. Das Gesamtgebäude soll brandschutz- und haustechnisch saniert und modernisiert werden. In Teilen finden Umstrukturierungen und Umnutzungen statt. Des Weiteren werden bauliche Verbesserungen zur Erwirkung des geforderten Arbeitsschutzes realisiert. Für den Zeitraum der Umbauarbeiten müssen alle Mitarbeitenden in anderen Gebäuden untergebracht werden, da die Eingriffe in die Bausubstanz keine normale Nutzung des Gebäudes ermöglichen. Die fremdgenutzten und vermieteten Räume im Erdgeschoss sind ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Das 1. Obergeschoss inkl. der Toilettenanlagen der Büro- und Verwaltungsbereiche ist bereits in Abstimmung mit dem Denkmalamt weitestgehend modernisiert und saniert worden. Die bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen mit unterschiedlichen Schwerpunkten (Kellerräume, Brandschutz etc.) und unterschiedlichem Umfang wurden bis 2017 aus konsumtiven Resten des Personal- und Organisationsamtes finanziert. Aufgrund des zunehmenden Sanierungsumfangs wurde die Gesamtmaßnahme in Abstimmung mit der Stadtkämmerei im Jahr 2018 dem IPG zugeordnet. Ab diesem Zeitpunkt wurden Ausgaben für die Sanierung des 1. OG i. H. v. 797 T€ im IPG gebucht, die nicht im Sinne der Kostenberechnung zum Projekt der Gesamtsanierung zählen. Daher stehen für die Maßnahme reduzierte Mittel i. H. v. 19.317 T€ zur Verfügung. Im Rahmen der mit dem Energiemanagement des Amtes für Bau und Immobilien abgestimmten energetischen Sanierung werden u. a. die Decke zum Kellergeschoss und die letzte Geschossdecke entsprechend dem Passivhausstandard gedämmt. Bei der technischen Ausstattung des Gebäudes werden die Lüftungsanlagen mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet und weitere Maßnahmen realisiert, durch die spürbare energetische Verbesserungen erreicht werden. Die Planung für den baulichen Wärmeschutz beruht auf der Grundlage der Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen (Stand 2019), wobei die Fassade des Gebäudes nach Vorgabe des Denkmalschutzes in seinem bauzeitlichen Erscheinungsbild erhalten bleiben soll. Aus diesem Grund ist das zusätzliche Aufbringen einer Außendämmung nicht möglich. Gleiches gilt für die Fensteranlagen, so dass z.B. keine 3-fach-Verglasung ausgeführt werden kann. Die Fenster erhalten jedoch eine Wärmeschutzverglasung gemäß EnEV 2016. Im Ergebnis kann der bauliche Wärmeschutz der Gebäudehülle im Mittel um ca. 58% gegenüber dem Bestand verbessert werden. Gleichwohl können die Vorgaben des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 2443 vom 06.09.2007 aufgrund der bautechnischen Zwänge und der Vorgaben des Denkmalschutzes nicht vollumfänglich eingehalten werden. Nach den Abstimmungen mit der Denkmalbehörde und dem Energiemanagement ergeben sich aus bautechnischer Sicht keine weiteren Möglichkeiten mehr zur energetischen Optimierung des Gebäudes. Geplante Maßnahmen Gesamtgebäude: Abgesehen von der Eingangsfassade samt Windfang sowie den Fassaden der Treppenhäuser 2 und 3, sollen alle Fenster, Fensteranlagen und Türen erneuert werden. Zusätzlich zu dieser energetischen Maßnahme soll ein neuer automatisch elektromotorisch betriebener, außenliegender Sonnenschutz ausgeführt werden. Alle Treppenhäuser werden auf Grundlage des historischen Befundes sowie der Abstimmungen mit dem Denkmalamt modernisiert. Eine Absturzsicherung wird über transparente Glasbrüstungen hinter den zu erhaltenden Geländern angebracht. Diese dient zudem zur statischen Unterstützung des Bestandsgeländers. Die geforderte Aufpralllast für öffentliche Gebäude kann dadurch erfüllt werden. Die An- und Austrittstufen werden aus arbeitsschutzrechtlichen und aus Gründen der Barrierefreiheit mit eingefrästen Messingleisten versehen. Einzelne Stufen müssen ausgetauscht werden, damit farbliche Kontraste geschaffen werden können. Die Aufzüge sollen zur Selbstrettung von mobilitätseingeschränkten Menschen genutzt werden. Aufzüge, die sich im Brandereignisbereich befinden, werden entsprechend nicht genutzt (letzte Evakuierungsfahrt in das Erdgeschoss). Da sich der Aufzug A2 nicht im Treppenraumbereich befindet, erhält dieser einen vorgesetzten Rauch-/Feuerschutzvorhang. Sämtliche Brandüberschlagsbereiche sollen bewertet und geregelt werden. Die Fensteröffnungen im Bereich der Innenecke der beiden Gebäudeteile werden geschossübergreifend mit Brandschutzfensteranlagen versehen. Zudem sollen auch die Fensteranlagen im Brückenbau sowie die Fensteranlagen in dem Sitzungsraum 115 als Brandschutzfensteranlagen ausgeführt werden. Die vorhandenen Toilettenanlagen im gesamten Gebäude werden saniert und erneuert. Untergeschoss: Im Untergeschoss in den Bauteilen A und B wird eine brandschutztechnische und energetische Sanierung vorgenommen, bei der die Dämmung der Geschossdecke zwischen UG und EG erfolgt und bestehende Brandschutzmängel, wie z.B. fehlende Brandschutztüren, beseitigt werden. Bestehende Lagerflächen sollen für Fahrradstellplätze hergerichtet werden. Der Raum unter dem Treppenlauf des Treppenhauses 2 soll nicht mehr als Lager genutzt werden. Es werden neue Räume für den Hausanschluss, den Hauptverteiler und die Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik (MSR) errichtet. Bestehende Einbauten aus der Bauzeit, wie z. B. die Kegelbahn - hier insbesondere mit der dazugehörigen Anlagentechnik, sowie alle bestehenden Bauteile im Bereich der vorhandenen Kegelbahn bleiben im Bestand erhalten und werden nicht saniert. Die vorhandenen originalen Holzfenster aus der Bauzeit sollen gemäß historischem Befund erhalten und aufgearbeitet werden. Zwei nicht mehr im Original vorhandenen Fenster werden durch Holzfenster gemäß der Optik der Bestandsfenster ausgetauscht. In der Dampfübergabestation werden keine brandschutztechnischen Maßnahmen an der Decke ausgeführt. Elektro-Schaltschränke sollen brandschutztechnisch eingehaust werden. Die Stahlkonstruktion wird im Bereich der Stützenfüße ertüchtigt. Im Bauteil B sind durch die notwendige Neuverlegung von Trinkwasserzuleitungen Decken partiell zu öffnen und wieder zu verschließen. Die bestehenden horizontalen Versorgungsschächte in den Bereichen der Fensterbrüstungen sollen nicht geöffnet und saniert werden. Altleitungen und Dämmungen sollen nicht zurückgebaut werden. Die Duschbereiche sollen Trennwände erhalten. Erdgeschoss und Außenanlagen: Die Maßnahmen in den Außenanlagen werden in Abstimmung mit dem Amt für Bau und Immobilien grundsätzlich durch das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) und das Grünflächenamt betreut und umgesetzt. Dies beinhaltet u. a. das Rückschneiden von Bäumen und eine Neubepflanzung in der Fried-Lübbecke-Anlage sowie das Aufstellen von Pollern zur Absicherung des zweiten Fluchtweges aus dem Treppenraum 3 und im Bereich des Notausstieges aus dem Keller. Die Ertüchtigung der Erschließungsbereiche (Außentreppen) gemäß den Vorgaben des Arbeitsschutzes werden umgesetzt. Auch die Markierung der neuen Stellplätze wird geplant. Im Bauteil A wird der Haupteingangsbereich am Treppenraum 1 aus denkmalschutz- und brandschutztechnischen Gründen umgestaltet. Die Pförtnerloge wird aus dem Treppenhausbereich in einen vorhandenen anderen Raum verlegt werden. Dieser Raum wird entsprechend umgestaltet. Dies entspricht zudem der in den 50er Jahren geplanten Lage der Pförtnerloge. Die bestehende Rampe wird mit neuen Handläufen versehen. Der Flur wird erweitert, um einen neuen barrierefreien zweiten Fluchtweg zu schaffen. Die Garagen werden zu Lagerräumen für Abfallbehälter umfunktioniert. Der Aufzug A2 erhält hier einen zusätzlichen Haltepunkt, dadurch wird der Flurbereich im EG durch den Aufzug auch barrierefrei erschlossen. Die angrenzende Wand zu dem vermieteten Bereich (Frisörsalon) soll schallschutztechnisch ertüchtigt werden. Im Bauteil B werden die Schulungsräume zu Büroräumen umgebaut. Es werden neue Zugänge zu den Büroräumen geschaffen. Die bestehende kurze Rampe wird mit Handläufen versehen. Es ist zudem in jeder Etage je eine Teeküche in den Bauteilen für die Büro- und Verwaltungstrakte vorgesehen. 1. Obergeschoss: Das 1. Obergeschoss ist weitestgehend saniert und fertiggestellt. Im Bauteil A werden die Sitzungssäle 114 und 115 sowie der Flurbereich vor den Sitzungssälen brandschutztechnisch und energetisch ertüchtigt und modernisiert. Im Bauteil B werden die Räume der ehemaligen Poststelle im Brückenbau brandschutztechnisch dem Treppenraum 3 zugeordnet und in dessen Optik hergerichtet (Natursteinboden). Der Brückenbau soll des Weiteren als barrierefreier Zugang zum Gebäudekomplex des Römers/Südbau hergerichtet werden. Es wird hierzu ein neuer Hebe-Plattformlift errichtet. Die bestehende Anlieferungsrampe wird zurückgebaut und die Treppe in ihrer ursprünglichen Form wiederhergestellt. Im Treppenhaus 1 wird eine Wand brandschutztechnisch ertüchtigt und die Toilettenanlage erhält eine neue Sichtschutztrennwand. 2. Obergeschoss: Im Bauteil A erfolgt eine Umwidmung von drei Büroräumen zu Technik- und Produktionsräumen für das LOGA-Personalabrechnungsverfahren. Durch die Verlagerung der Server zum Amt 16, können die bisher dafür genutzten Räume wieder zu Büroräumen umgebaut werden. Es entstehen zudem zwei neue EDV-Technikräume. Im Bauteil B werden zusätzliche Technik- und Funktionsräume durch Umwidmung von Büroräumen geschaffen. Durch den Rückbau einer Teeküche wird ein neuer direkter Zugang zu einem Büro geschaffen. 3. Obergeschoss: Im Bauteil A werden die Nutzungsbereiche des Veranstaltungssaals und der Büroräume baulich getrennt. Der Zugang in den neu strukturierten Bürobereich ist dann nur für autorisierte Personen möglich. Für den wiederherzurichtenden Veranstaltungssaal im Bauteil B werden im Bauteil A neue Toilettenanlagen für Mitarbeitende und Gäste des Veranstaltungssaals errichtet, zudem werden zusätzliche neue Toilettenanlagen für mobilitätseingeschränkte Personen geschaffen. Der Treppenraum 1 wird erweitert, hierfür wird die nördliche Wand abgebrochen. Der Fußboden wird analog zum Bestand mit Naturstein ausgelegt. Der Bereich östlich des Treppenhauses 1 wird zu einem neuen Foyerbereich umgestaltet. Dieser Bereich kann bei maximaler Nutzung des Veranstaltungssaals von weiteren 15 Personen genutzt werden. Es wird ein neuer Lagerraum und eine Vorbereitungs-Küche errichtet. Eine neue Bogentreppe wird in Abstimmung mit dem Denkmalamt im Bereich des Foyers erstellt. Diese schafft den erforderlichen zweiten Fluchtweg aus dem 4. Obergeschoss. Im Bauteil B wird der Bereich der bisherigen Schulungsräume östlich des Treppenraumes 1 nach den Vorgaben des Denkmalamts zum Veranstaltungssaal für 475 Menschen umgebaut. Dies erfolgt auf Grundlage des Erscheinungsbildes des Casinos aus den 50er Jahren. Bei vorgezogenen Bauteilöffnungen konnte festgestellt werden, dass diverse Bauelemente aus der Bauzeit noch vorhanden sind. Diese sollen nach Vorgabe des Denkmalamtes erhalten, aufgearbeitet und teilweise ergänzt werden. Beispielsweise sind hier folgende Elemente zu nennen: Der Parkettfußboden, die hölzerne Falt-/Schiebewand, die hölzernen Verkleidungen der Stützen, die hölzernen Verkleidungen der in Nischen liegenden Heizkörper. Die wiederherzustellende Bühne soll in Abstimmung mit dem Denkmalamt stirnseitig ebenfalls mit einer hölzernen Verkleidung versehen werden. Durch diese Gestaltung kann hinter der Holzverkleidung die Zuluft/ Nachströmung zur Entrauchung des Veranstaltungssaals eingebaut werden. Der neue Zugang zur Bühne wird barrierefrei über eine Lifttreppe ermöglicht. Zur Verdunkelung werden im Saal an allen großen Fensteranlagen innenliegende Vorhänge vorgesehen. Die hölzerne Treppe zur Technikzentrale soll durch eine neue, nicht brennbare Treppe ersetzt werden. 4. Obergeschoss: Westlich des Treppenraums 1 werden analog zum 3. Obergeschoss die Nutzungsbereiche des Veranstaltungssaals und der Büroräume baulich getrennt und neu strukturiert. Der Zugang in den Bürobereich ist dann nur für autorisierte Personen möglich. Östlich des Treppenraumes 1 werden zwei Besprechungsräume errichtet und die Empore zum Veranstaltungssaal wiederhergestellt. Diese ist ebenfalls über die neu zu errichtende Bogentreppe mit dem Foyer des Veranstaltungssaals im 3. Obergeschoss erreichbar. Im Bereich der Bogentreppe ist ein neues Oberlicht geplant, dass zudem auch der Entrauchung dient. Der in den 90er Jahren abgebrochene Balkon der Empore soll wieder, gemäß dem Erscheinungsbild der 50er Jahre, errichtet werden. Die Absturzsicherung des Balkons zu dem Veranstaltungssaal wird, wie mit dem Denkmalamt abgestimmt, über eine Glasbrüstung mit 1,10 m Höhe sichergestellt. Analog des historischen Erscheinungsbildes ist eine zusätzliche Stahlgeländerbrüstung von ca. 0,90 m Höhe vorgesehen. Auch hier sind hölzerne Stützenverkleidungen aus den 50er Jahren erhalten und werden entsprechend aufgearbeitet und ergänzt. Ein Parkettfußboden ist hier ebenfalls vorgesehen, diese Maßnahme ist mit dem Denkmalamt abgestimmt. Südlich der Empore sind mit Glastrennwänden abgegrenzte Besprechungsräume mit einem Bewirtungsbereich geplant. Die Empore des Veranstaltungssaals und die Besprechungsräume können von insgesamt maximal 68 Menschen genutzt werden. Die Empore ist für Stehveranstaltung vorgesehen. Die Besprechungsräume werden mit Glastrennwänden zum Veranstaltungsbereich abgetrennt, um so möglichst den Vorgaben des Denkmalamtes gerecht zu werden. Ursprünglich waren dort keine Besprechungsräume vorhanden. Im Bauteil B befindet sich der Luftraum des Veranstaltungssaals. Die zurzeit fehlende Decke im Veranstaltungsaal wird als akustisch wirksame Sichtdecke in Form einer Druckluft- und Kühldecke neu errichtet. Diese dient sowohl der energetischen als auch der brandschutztechnischen Ertüchtigung und Modernisierung. Des Weiteren wird eine Wartungsebene für den Dachraum geschaffen. Es werden zwei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Öffnungen) zur Entrauchung des Veranstaltungsaals im Deckenbereich erstellt. Nördlich des Luftraumes wird die neue Technikzentrale (Lüftung, Kühlung) errichtet. Für die Erschließung der Technikzentrale soll die bestehende Holztreppe abgebrochen und durch eine neue, nicht brennbare Treppe ersetzt werden. Des Weiteren ist geplant brandschutztechnisch das Treppenhaus 3 vertikal zu vergrößern. Dies dient ebenfalls der Entrauchung. Im Dachbereich werden zusätzliche RWA-Öffnungen geschaffen. In Abstimmung mit dem Denkmalschutz konnte dadurch auf RWA-Öffnungselemente an dem Sonderfenster verzichtet werden. Dachgeschoss und Dachdeckung: Im Bauteil A wird eine flächendeckende Dämmung nach Vorgabe der Bauphysik erstellt. Die Lüftungszentrale über dem Treppenraum 1 soll Richtung Osten erweitert werden. Das Dach wird mit einer Absturzsicherung als Seilsystem mit Sekuranten versehen. Die Bitumenbahn soll erhalten bleiben und nur ertüchtigt werden. Des Weiteren werden neue Dachluken geschaffen, um u. a. im Ereignisfall der Feuerwehr als Einstieg zu dienen. Künftige Nutzung des Veranstaltungssaals: Der Veranstaltungssaal wird nicht neu geplant und errichtet, sondern lediglich nach den Vorgaben des Denkmalamtes im Stil der Bauzeit wiederhergestellt. Eine Nutzung beispielsweise als Büroraum ist aufgrund der Raumhöhe sowie der Anordnung und Größe der Fenster an der West- bzw. Ostseite nicht möglich. Für die künftige Nutzung des Saals ergeben sich folgende Optionen: Zunächst ist die mögliche auch längerfristige Nutzung des Veranstaltungssaals als Interimstagungsstätte für die Plenarsitzungen der Stadtverordnetenversammlung während der erforderlichen Ertüchtigung des Plenarsaales hervorzuheben. Aus der Größe und der Lage des Veranstaltungssaals innerhalb des Römerkomplexes ergeben sich vielfältige Vorteile hinsichtlich der benötigten Infrastruktur für Plenarsitzungen und bezüglich der Nähe zum Büro der Stadtverordnetenversammlung, den Geschäftsstellenräumen der Fraktionen und der Sitzungsräume des Ältestenausschusses bzw. des Haupt- und Finanzausschusses. Für die Dauer der Nutzung als "provisorischer" Plenarsaal steht der Raum auch für Veranstaltungen aller Art zur Verfügung, wie sie aktuell bereits im regulären Plenarsaal stattfinden. Nach einer voraussichtlich mehrjährigen Nutzung durch die Stadtverordnetenversammlung steht der Saal als wertvolle Ergänzung des Angebots an Tagungs- und Veranstaltungsräumen im Rathausbereich zur Verfügung und kann für vielfältige Veranstaltungen aller Ämter und Betriebe mit entsprechendem Raumbedarf genutzt werden. Dienst- und Personalversammlungen können dort ebenso abgehalten werden wie Großgruppen-Workshops, Schulungsmaßnahmen, Ausschusssitzungen mit größerer Bürgerbeteiligung oder auch Tage der offenen Tür. Durch die bauliche Trennung des Veranstaltungsbereichs (inkl. Nebenräume) von den Büroräumen des Personal- und Organisationsamtes ist zusätzlich auch eine Nutzung durch externe Dritte beispielsweise für Mitglieder- oder Vollversammlungen, Pressekonferenzen und Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung problemlos möglich. Ein detailliertes Nutzungskonzept für die Zeit nach der Übergangsnutzung wird zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung der dann aktuellen Rahmenbedingungen erstellt. D. Kosten Produktbereich 32 - Personal- und Organisation - Produktgruppe 32.01 "Personalservice und -controlling" Projektdefinition 5.009267 "Sanierung des Dienstgebäudes Alte Mainzer Gasse 4" 1. Investitionsbedarf: 20.042 T€ brutto 2. Finanzbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Jahr Verpflichtungsermächtigung Mittelabfluss bis 2020 1.078 T€ 2021 6.000 T€ 5.000 T€ 2022 4.200 T€ 9.000 T€ 2023 4.964 T€ Gesamtsumme 20.042 T€ 3. Synergieeffekte - mögliche Einsparungen Durch die Konzentration des Personal- und Organisationsamtes und weitgehend auch der verwaltungsmäßig durch das Amt betreuten Organisationseinheiten in der Alte Mainzer Gasse 4 und der Münchener Straße 1 auf künftig zwei Standorte im Innenstadtbereich entstehen vielfältige Synergieeffekte. Insbesondere können die derzeit noch für Teile des Personal- und Organisationsamtes und der betreuten Organisationseinheiten angemieteten Büroflächen kontinuierlich abgemietet werden oder stehen für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung. Mit der Anmietung der Liegenschaft Münchener Straße 1 im Jahr 2017 wurde zudem die Voraussetzung geschaffen, die umfangreichen Sanierungsarbeiten in der Alte Mainzer Gasse 4 in einer Maßnahme durchzuführen und damit komplett sowie kostengünstiger abzuschließen. Die finanziellen Aspekte der Abmietung bzw. durch das Freimachen stadteigener Räumlichkeiten stellen sich aktuell wie folgt dar: Angemietete Liegenschaften Rottweiler Straße 18 (11.7, 11.A2, 11F, GSBV, öSBV) 458.000 €/p.a. (1.800 m2) Gutleutstraße 26 (11.1) . 192.000 €/p.a (800 m2) Sandgasse 6 (11B) 40.000 €/p.a. (174 m2) Zeil 57 (11D und 11.P) 148.000 €/p.a. (500 m2) Kurt-Schumacher-Str. 41 (Wohlfahrtsverein) 15.700 €/p.a. (93 m2) Gesamt . 853.700 €/p.a. (3.367 m2) nachrichtlich Alte Mainzer Gasse 17 - 19 (übergangsweise Nutzung durch 11.AL, 11.4 und 11.5) bereits abgemietet ca. 115.000 €/p.a. (655 m2) Stadteigene Liegenschaften (kalkulatorische Mieten) Bethmannstraße 3 (EG - ehem. 11.31) 29.000 €/p.a. (111 m2) Bethmannstraße 3 (1.OG - ehem. 11.1) . 171.600 €/p.a. (650 m2) Römerberg 23/AMG 4 (11.1) 58.600 €/p.a. (222 m2) Gesamt 259.200 €/p.a. (983 m2) 4. Folgeinvestitionen - Keine - 5. Jahresfolgekosten a. Personelle Folgekosten - Keine - b. Sachkosten Bauunterhaltungsmittel werden aus dem laufenden Budget (Ansatz i. H. v. 92.000,00 € p. a. bei Produktgruppe 32.01) gedeckt. Für die aufgrund der Gesamtsanierung notwendige vorübergehende Unterbringung von Personal in einer anderen Liegenschaft fallen zusätzliche Mietaufwendungen von ca. 210 T€ p.a. an, die aus dem vorhandenen Budget der Produktgruppe 32.01 Personalservice und -controlling bestritten werden. c. Kapitalkosten (1) Kalkulatorische Verzinsung Bei einem Zinssatz von derzeit 2,75 % beträgt die jährliche kalkulatorische Verzinsung rd. 275.578,00 € (2) Abschreibung Die Höhe der Abschreibung beläuft sich bei einer Nutzungsdauer von 50 Jahren p.a. auf rd. 401.000,00 € 6. Jahreserträge - Keine relevanten Erträge - 7. Leistungen Dritter - Keine - 8. Stellenplanmäßige Auswirkungen Keine - 9. Sonstiges - Entfällt - Anlage 01_Erlaeuterungsbericht (ca. 488 KB) Anlage 02_Ansicht_Nord_Sued_Ind_a_A4 (ca. 818 KB) Anlage 03_Ansicht_Ost_West_Ind_a_A4 (ca. 596 KB) Anlage 04_Grundriss_1-OG_Ind_a_A4 (ca. 169 KB) Anlage 05_Grundriss_2-OG_Ind_a_A4 (ca. 230 KB) Anlage 06_Grundriss_3-OG_Ind_a_A4 (ca. 290 KB) Anlage 07_Grundriss_4-OG_Ind_a_A4 (ca. 201 KB) Anlage 08_Grundriss_EG_Ind_a_A4 (ca. 244 KB) Anlage 09_Grundriss_UG_Ind_a_A4 (ca. 376 KB) Anlage 10_Schnitt_1-1_6-6_60_Ind_a_A4 (ca. 164 KB) Anlage 11_Grundriss_DA_Ind_a_A4 (ca. 66 KB) Anlage 12_Grundriss_DG_Ind_a_A4 (ca. 123 KB) Anlage 13_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 153 KB) Anlage 14_Objektbeschreibung (ca. 377 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 29.06.2021, OA 33 Antrag vom 29.06.2021, OF 108/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2025, M 8 Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung OA 33 2021 1. Der Vorlage M 74 wird unter Hinweis auf OA 33 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 108/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 74 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 33 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 74 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 33 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 33 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 74 = Annahme, OA 33 = vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 20.09.2021, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 33 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) und AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 74 und OA 33 = Enthaltung) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 33 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) und AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 33 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) und AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 383, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 630, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021 Aktenzeichen: 23 22

Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 Vortrag des Magistrats vom 28.05.2021, M 74

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2021, OA 33 entstanden aus Vorlage: OF 108/1 vom 29.06.2021 Betreff: Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 Vortrag des Magistrats vom 28.05.2021, M 74 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 28.05.2021, M 74, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass folgende Ergänzung zu Ziffer I. des Antragstenors aufgenommen wird: "Es soll geprüft werden, ob die Begrünung von Dachbereichen und Fassadenbereichen sowie die Installation von Fotovoltaikanlagen möglich sind. Die entsprechenden Mehrkosten sind zu ermitteln." Begründung: Die Auswirkungen der Klimakatastrophe auf die Innenstadt Frankfurts sind bereits jetzt enorm. Die Sommertemperaturen steigen regelmäßig über 40 Grad Celsius, Gebäude müssen aufwändig gekühlt werden und Insekten und Vögel finden immer weniger Lebensraum. Die Begrünung von Dachflächen und Fassadenteilbereichen helfen, den genannten Auswirkungen entgegenzutreten und sind zudem meist mit nur geringen Mehrkosten zu erreichen. Insbesondere die Kombination von Dachbegrünung und Fotovoltaik senkt die Oberflächentemperaturen auf Dachflächen und somit auch den Kühlbedarf im Sommer. Eine Dachbegrünung stellt auch eine zusätzliche Wärmedämmung dar und senkt den winterlichen Heizwärmebedarf, was in diesem Fall wegen der teils nicht durchgeführten Fassadendämmung von großer Bedeutung ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2021, M 74 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 436 Bericht des Magistrats vom 09.01.2023, B 3 Vortrag des Magistrats vom 17.01.2025, M 8 Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.07.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 74 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 33 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 74 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 33 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 33 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 74 = Annahme, OA 33 = vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 20.09.2021, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 33 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) und AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 74 und OA 33 = Enthaltung) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 33 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) und AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 33 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) und AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 383, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 630, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021 Aktenzeichen: 23 10

Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2021, OF 108/1 Betreff: Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: Ergänzung zu I. "Es soll geprüft werden, ob die Begrünung von Dachbereichen und Fassadenbereichen sowie die Installation von Photovoltaikanlagen möglich sind. Die entsprechenden Mehrkosten sind zu ermitteln." Begründung: Die Auswirkungen der Klimakatastrophe auf die Innenstadt Frankfurts sind bereits jetzt enorm. Die Sommertemperaturen steigen regelmäßig über 40°C, Gebäude müssen aufwändig gekühlt werden und Insekten und Vögel finden immer weniger Lebensraum. Die Begrünung von Dachflächen und Fassadenteilbereichen helfen, den genannten Auswirkungen entgegenzutreten und sind zudem meist mit nur geringen Mehrkosten zu erreichen. Insbesondere die Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaik senkt die Oberflächentemperaturen auf Dachflächen und somit auch den Kühlbedarf im Sommer. Eine Dachbegrünung stellt auch eine zusätzliche Wärmedämmung dar und senkt den winterlichen Heizwärmebedarf, was in diesem Fall wegen der teils nicht durchgeführten Fassadendämmung von großer Bedeutung ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2021, M 74 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung OA 33 2021 1. Der Vorlage M 74 wird unter Hinweis auf OA 33 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 108/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 hier: Mehrkostenvorlage

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.01.2025, M 8 Betreff: Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 hier: Mehrkostenvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.09.2021, § 630, Ziff. 2 (M 74, OA 33) 1. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Gesamtsanierung der Liegenschaft "Alte Mainzer Gasse 4" per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021, § 630 (M 74) Gesamtkosten von insgesamt 20.042 T€ bewilligt wurden. b) Mehr- und Zusatzkosten anfallen, die eine Nachbewilligung zusätzlicher Mittel von 9.258 T€ erforderlich machen. c) sich die Gesamtkosten auf 29.300 T€ belaufen werden. 2. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 9.258 T€ werden bewilligt. 3. Auf Anregung des Ortsbeirates 1 OA 33/2021 sollen Teile des Daches begrünt und mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet werden. Dies war in den ursprünglichen Planungen nicht vorgesehen. Zudem musste die Heizungsanlage umfassend saniert werden. Zur Deckung dieser Mehr- und Zusatzkosten werden 1.745 T€ aus dem Projekt 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" zur Verfügung gestellt. 4. Die Deckung der verbleibenden Mehrkosten erfolgt in Höhe von 1.513 T€ aus nicht verbrauchten Ansätzen des Projekts 5.002184 "Bewegliches Vermögen Amt 11" und im Übrigen aus nicht verbrauchten Ansätzen beim Projekt 5.009267 "Sanierung des Dienstgebäudes Alte Mainzer Gasse 4". Begründung: A. Zielsetzung Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021, § 630, sowie der beschlossenen Ortsbeiratsanregung OA 33 zur Installation einer Photovoltaikanlage und der Dachbegrünung der Liegenschaft erfolgten die Vergaben der Bauleistungen zur Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4. Es entstehen Mehrkosten und Mehrmassen durch Baukostensteigerungen und unvorhersehbare Mehraufwände, die sich erst im Rahmen der Abbrucharbeiten bzw. der vorbereitenden Arbeiten für nachfolgende Gewerke gezeigt haben. Die Mehrkostenvorlage beinhaltet die zurzeit vergebenen Hauptgewerke, bei denen die Vergaben zu einer erheblichen Kostenüberschreitung gegenüber der Bau- und Finanzierungsvorlage (BuF) geführt haben. Aktuell ist mit den bis jetzt beauftragten Leistungen das zu Verfügung stehende Budget ausgeschöpft. Der wesentliche Grund für die Mehrkosten bei der Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 liegt in den allgemeinen Preissteigerungen aufgrund der Corona Pandemie und des Krieges in der Ukraine. Seit der Erstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage (BuF) im August 2020 bis zur Ausschreibung der wesentlichen Gewerke im August 2022 kam es bei der Sanierung von Bürogebäuden zu einer durchschnittlichen Preissteigerung von ca. 33,39 % (Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt). Hochbauliche Gewerke, Technische Gebäudeausstattung, Nebenkosten und Honorare: Bei den hochbaulichen Leistungen kam es bei den Vergaben zu durchschnittlichen Mehrkosten von 37 %, die im Wesentlichen auf den allgemeinen Preissteigerungen beruhen und den Angaben des Hessischen Statistischen Landesamtes für diesen Zeitraum entsprechen. Zu den Mehrkosten aufgrund unvorhersehbarer zusätzlicher bzw. veränderter Leistungen gegenüber der BuF kam es, aus folgenden Gründen: · Zusätzliche Metallbauarbeiten zur Verstärkung der Dachkonstruktion für die neu zu errichtende Photovoltaikanlage. · Nachträgliche Änderungen im Brandschutzkonzept und dadurch erforderliche zusätzliche Brandschutztüren (T30). · Änderungen und neue Erkenntnisse bei den statischen Nachweisen, die nach der BuF bei den Leistungsverzeichnissen berücksichtigt werden mussten. · Bedingt durch die Schadstoffsanierung, die deutlich umfangreicher ausfiel als geplant, kam es zu Mehrmassen beim Decken- und Wandanstrich. In Abstimmung mit dem Brandschutzgutachter mussten zusätzliche Deckenfelder im EG und UG mit einem Brandschutzputz ausgeführt werden. Bei den Gewerken bzgl. der technischen Gebäudeausstattung kam es bei den Vergaben zu erheblichen Mehrkosten von 120%. Die Mehrkosten sind ebenfalls in den Preissteigerungen begründet. Bei den Vergaben für HKLS (Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär) kommt es aufgrund der hohen Auslastung der Firmen zu deutlich höheren Angeboten, als ursprünglich kalkuliert. Teilweise sind bei den Ausschreibungen zunächst keine Angebote eingegangen, so dass die Verfahren wiederholt werden mussten. Durch zusätzliche Dämmarbeiten bei den Heizungsrohren kam es zu Mehrmassen. Die Dämmung sollte ursprünglich erhalten bleiben. Durch die umfangreiche Betonsanierung an den Decken und Pfeilern, kann dies jedoch nicht umgesetzt werden. Die umfangreichen Planungsänderungen und zusätzlichen Leistungen führen zu einem höheren Honoraranspruch bei den planenden Architekten. B. Alternativen Die Fortsetzung der Maßnahme und die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist bei der Gesamtsanierung der stadteigenen Liegenschaft alternativlos. Ein Baustopp und infolgedessen keine Nutzbarkeit der städtischen Liegenschaft, wodurch dauerhafte Mietaufwendungen für Ausweichgebäude entstehen würden, ist unwirtschaftlich. C. Lösung Fortsetzung der Sanierung nach Genehmigung der Mehrkosten. D. Kosten 1. Investitionsbedarf (Mehrkosten): 9.258 T€ (brutto) Die Mittel sind zur Verfügung zu stellen bei: Projektgruppe: 32.01 Projektdefinition: 5.009267 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2025: 7.211 T€ 2026: 2.047 T€ Anlage _Kostendeckblatt_ABI (nicht öffentlich - ca. 64 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2021, M 74 Anregung vom 29.06.2021, OA 33 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 22.01.2025 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 10.02.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionberichtes) 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 8 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 24.02.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO II, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5800, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025

Beratung im Ortsbeirat: 4