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Reflexion

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Instandsetzungsmaßnahmen an der Alten Turnhalle Kalbach

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2018, OM 2702 entstanden aus Vorlage: OF 260/12 vom 26.01.2018 Betreff: Instandsetzungsmaßnahmen an der Alten Turnhalle Kalbach Der Magistrat wird gebeten, mit dem Ortsbeirat 12 und der Gemeinschaft der Kalbacher Vereine und Gruppierungen Gespräche aufzunehmen, um Maßnahmen für den Fortbestand der Alten Turnhalle unter Einbeziehung einer energetischen Erneuerung der Heizungsanlage und einer barrierefreien Toilettenanlage zu erörtern. Um die A lte Turnhalle mittelfristig in Eigenverantwortung der Vereine fortzuführen, sollten die Gespräche mit dem Ziel geführt werden, ein Modernisierungskonzept einschließlich einer Kostenschätzung zu erstellen. Begründung: Die Alte Turnhalle Kalbach ist ein zentraler Veranstaltungsort im Stadtteil. Hier finden Feiern, Märkte, Messen, Feste, Vorführungen, Ehrungen, Empfänge und Preisverleihungen statt. In ihr tagt der Ortsbeirat 12 und Sport wird selbstverständlich auch betrieben. Während der Zeit des Neubaus der Schulsporthalle der Grundschule Kalbach und der Flüchtlingsunterbringung im Sport- und Freizeitzentrum Kalbach war sie ein geschätztes Ausweichquartier für die Sportlerinnen und Sportler. Um auch weiterhin den Vereinen, Institutionen und Gruppierungen einen geeigneten Raum der Begegnung anbieten zu können, sind auf jeden Fall eine energetische Sanierung und eine Sanierung der sanitären Anlagen vorzunehmen. Da die Stadt auch immer wieder die Halle in Nutzung genommen hat und sie vermutlich auch bei der anstehenden Sanierung des Sportzentrums Kalbach als Ausweichquartier benötigt, können die anstehenden Instandsetzungen nicht ausschließlich den Kalbacher Vereinen angelastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 965 Antrag vom 27.07.2018, OF 326/12 Antrag vom 29.07.2018, OF 331/12 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3466 Antrag vom 19.11.2018, OF 373/12 Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40 2

Veranstaltungsraum in der zu errichtenden Einrichtung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 entstanden aus Vorlage: OF 308/12 vom 03.05.2018 Betreff: Veranstaltungsraum in der zu errichtenden Einrichtung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad Vorgang: OA 193/17 OBR 12 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem noch von der Stiftung Waisenhaus zu erwerbenden Grundstück an der Straße Am Hasensprung (OA 193) nicht nur eine Kindertagesstätte, sondern auch ein vielseitig nutzbar, entsprechend groß dimensionierter Versammlungs- und Veranstaltungsraum gebaut werden kann. Dieser sollte nicht nur der Einrichtung selbst, sondern in gleichem Maße von den Kalbacher und Riedberger Gruppierungen und Vereinen sowie vom Ortsbeirat für dessen Sitzungen genutzt werden können. Wenn eine solche Planung möglich wäre, könnte dieser neue Anlaufpunkt für den Stadtteil perspektivisch eine hervorragende Ergänzung des bisherigen mangelhaften Raumangebots sein. Begründung: Schon mehrfach merkte der Ortsbeirat an, dass bei öffentlichen Bauten, wie zuletzt der IGS Kalbach-Riedberg, entsprechende Räume für die Nutzung im Stadtteil vorzusehen sind. Da das oben genannte Grundstück nun für Bildungs- und Betreuungszwecke gesichert wurde, ist dies bei diesem Neubau ebenso zu berücksichtigen. Insbesondere da hier noch nicht mit der Planung begonnen wurde, hat man die Chance, die nötigen Räume sinnvoll zu integrieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.11.2017, OA 193 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1973 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3833 Antrag vom 19.11.2018, OF 373/12 Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1556 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

Die alte Turnhalle in Kalbach als einzigen und vielfach genutzten öffentlichen Veranstaltungsraum für Vereine und Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils erhalten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3465 entstanden aus Vorlage: OF 330/12 vom 29.07.2018 Betreff: Die alte Turnhalle in Kalbach als einzigen und vielfach genutzten öffentlichen Veranstaltungsraum für Vereine und Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils erhalten Der Magistrat wird gebeten, die bisher in die Eigenverantwortung der Kalbacher Vereine und Gruppierungen übergebene alte Turnhalle im Grubweg 6 - auch im Falle der etwaigen zukünftigen Neuerrichtung eines für vergleichbare Nutzungen vorgesehenen Gebäudes an gleicher Stelle - auch weiterhin geeigneten Institutionen des Stadtteils Kalbach-Riedberg zur Nutzung in Eigenregie zu übertragen. Dazu ist mit einem spätestens zum Jahresende neu zu bildenden Vorstand der Vereine und Gruppierungen oder einem sich zur Verwaltung bereit erklärenden Verein ein neuer Mietvertrag zu verhandeln und abzuschließen, wobei der Ortsbeirat in Anbetracht des nach Abschluss der entsprechenden Prüfungen möglicherweise zu erwartenden Aufwandes für anstehende Renovierungsarbeiten anregt, dass etwaige Umbau-, Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten zukünftig vom Vermieter getragen werden, da die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass alleine aus den Mieteinnahmen der alten Turnhalle umfangreiche Maßnahmen nicht zu stemmen sind. Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte spricht sich der Ortsbeirat für die Erhaltung und öffentliche Nutzung der alten Turnhalle oder alternativ die Neuerrichtung eines für vergleichbare Nutzungen vorgesehenen Gebäudes an gleicher Stelle als Ausgleich für ein im Stadtteil Kalbach-Riedberg fehlendes Bürgerhaus aus. Dem Ortsbeirat ist ferner zu berichten, wie der Magistrat die von einer Gruppierung des Stadtteils am 24.07.2018 gegenüber dem Amt für Bau und Immobilien angezweifelte Rechtmäßigkeit der ohne Abstimmung und Kenntnis der Stadtteilvereine und des Ortsbeirats ausgesprochene Kündigung des derzeitigen Mietvertrage s beurteilt. Begründung: Die alte Turnhalle wird seit fast 20 Jahren in Eigenregie des Stadtteils verwaltet und regelmäßig vom Ortsbeirat, Sportvereinen, dem Kinderverein Kalbach, der Grundschule Kalbach und auch von Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils Kalbach-Riedberg genutzt. Im Hinblick auf die Größe von Kalbach-Riedberg benötigt der Stadtteil eine Kultur- und Sporthalle, die auch eine soziale Funktion als öffentlich nutzbare Halle erfüllt und, neben den Vereinen und Gruppierungen, auch Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden kann. Daher ist die weitere Nutzung dieser Halle zu regeln. Die am 07.06.2018 beim Amt für Bau und Immobilien eingegangene Kündigung des Mietvertrages erging ohne einen Beschluss des Vorstandes und der Mitglieder der Kalbacher Vereine und Gruppierungen. Da es hierzu vorher auch keine schriftliche Ankündigung gab, wurden sowohl die Vereine als auch die derzeitigen Nutzer und die Fraktionen des Ortsbeirats von dieser eigenmächtigen Entscheidung überrascht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.11.2018, OF 373/12 Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2240 Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Aktenzeichen: 52 1

Vertragsverhandlungen zur Alten Turnhalle mit Vereinen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3832 entstanden aus Vorlage: OF 364/12 vom 26.10.2018 Betreff: Vertragsverhandlungen zur Alten Turnhalle mit Vereinen In der Sitzung am 14.09.2018 hat Herr Stadtrat Schneider erklärt, dass die Alte Turnhalle über den 31.12.2018 hinaus von den Vereinen genutzt werden kann. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat umgehend gebeten, mit dem Riedberger SV und dem Kerbeverein Kalbach Vertragsverhandlungen mit der Ziel des Abschlusses eines neuen Vertrags aufzunehmen, die bis zum Jahresende 2018 abgeschlossen sein sollten, um einen Weiterbetrieb der Alten Turnhalle über den 31.12.2018 hinaus zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.11.2018, OF 373/12 Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 241

Weiternutzung der Alten Turnhalle im Grubweg 6

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3833 entstanden aus Vorlage: OF 352/12 vom 12.10.2018 Betreff: Weiternutzung der Alten Turnhalle im Grubweg 6 Vorgang: OM 3198/18 OBR 12 Attraktive Veranstaltungsräume sind wichtig für Kalbach-Riedberg. Diese sind essenziell für das gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Angebot im Stadtteil. Insbesondere Veranstaltungen wie z. B. die Kalbacher Kinderbuchmesse, der Weihnachtsmarkt oder das Angebot des Riedberger SV gilt es reibungs- und nahtlos zu ermöglichen. Der bauliche Zustand der Alten Turnhalle im Grubweg 6 macht ein langfristiges Angebot allerdings schwierig realisierbar. Der Magistrat wird an den in der Anregung OM 3198 einstimmig vom Ortsbeirat geforderten neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraum im Stadtteil erinnert und erneut gebeten, diesen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat zu realisieren. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, die Alte Turnhalle im Grubweg 6 zu erhalten, dass eine Nutzung für die Vereine möglich bleibt. Dies muss so lange erfolgen, bis Alternativen zur Verfügung stehen. Hierfür sind insbesondere, aber nicht ausschließlich die Themen Heizen, Schließen und Sanitär zeitnah zu betrachten. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 14.09.2018 wurde der Zustand der Alten Turnhalle präsentiert. Es wurden bauliche Mängel festgestellt, die eine langfristige Nutzung der Halle schwierig machen. Ungeachtet dessen muss die Alte Turnhalle noch so lange genutzt werden können, bis der neue Veranstaltungsraum am Kalbacher Stadtpfad zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 Antrag vom 19.11.2018, OF 373/12 Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 327

Konzeption und Finanzierung einer neuen Kindertagesstätte und eines neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraums am Kalbacher Stadtpfad

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2018, OF 373/12 Betreff: Konzeption und Finanzierung einer neuen Kindertagesstätte und eines neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraums am Kalbacher Stadtpfad Vorgang: OM 2702/18 OBR 12; OM 3198/18 OBR 12; ST 965/18; OM 3465/18 OBR 12; ST 1973/18; OM 3832/18 OBR 12; OM 3833/18 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ersatzweise ein Bau- und Nutzungskonzept einschließlich Finanzierungsvorlage für den vom Ortsbeirat 12 angeregten (siehe OM 3198 / 18.5.2018 und OM 3833 / 26.10.2018) und vom Dezernenten für Bau und Immobilien am 14.9.2018 befürworteten Neubau eines vielseitig nutzbaren Versammlungs- und Veranstaltungsraums in Kombination mit einer weiteren Kindertagesstätte für Kalbach am Kalbacher Stadtpfad zu erstellen, da in Kürze den Kalbach-Riedberger Vereinen die städtische "Alte Turnhalle" (Grubweg 6) durch Schließung entzogen wird und der Bedarf einer weiteren Kita in Kalbach bestätigt ist. Beim Nutzungskonzept ist zu berücksichtigen, das diese Räumlichkeiten so konzipiert werden, um die folgenden, vom Publikum stark frequentierten Veranstaltungen zu ermöglichen: Oldie Night des FS Kalbach Osterparty der Kerbeburschen Kinderbuchmesse "Klapperschlange" des Kindervereins Weihnachtsmarkt der Kalbacher Vereine und Gruppierungen Ortsbeiratssitzungen mit Bürgerbeteiligung (ca. 6 Mal jährlich) Sportkurse und -Veranstaltungen von Vereinen wie z. B. dem Riedberger Sportverein Basare für Baby- und Kinderbekleidung Daraus ergeben sich eine Reihe von Anforderungen an den Multifunktions-/Bewegungs-/Turnhallenraum: Innengröße des Hauptraums von ≥ 400 qm Nebenräume (barrierefrei): Umkleiden/Garderoben, Toiletten, Duschen, Lagerräume für Sport-Ausrüstung, aber auch für Bestuhlung und Tische Bodenbelag entweder universell nutzbar oder leicht für nicht-sportliche Nutzungen umrüstbar Ausreichende Deckenhöhe für Sportangebote Belüftung, Fluchtwege usw. ausreichend für eine Zulassung für mindestens 199 Personen (analog Alte Turnhalle). Separater Eingang zur Halle ohne Kita-Durchquerung Ggf. Möglichkeit einer Bühne Ggf. Möglichkeit zur Trennung des Raumes zur gleichzeitigen Nutzung durch Kita und Dritte. Für Veranstaltungen eine Küchenzeile und Tresen Der Ortsbeirat soll mindestens halbjährlich über den Fortschritt des Vorhabens informiert werden. Begründung: Die Anregungen des Ortsbeirats 12, die alte Turnhalle für die Vereine nutzbar zu erhalten bis ein Ersatzbau fertiggestellt ist (OM 2702 / 26.1.2018, OM 3465 / 10.8.2018, OM 3832 / 26.10.2018, OM 3833 / 26.10.2018), blieben ohne verbindliche Antworten. Vielmehr wurden die derzeitigen Nutzer aufgefordert, die Halle bis zum 31.12.2018 zu räumen. Um die Vereinsaktivitäten in dem Stadtteil Kalbach-Riedberg nicht auf Jahre hinaus zu beschränken, ist ein Ersatzbau zügig vorzubereiten. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2018, OM 2702 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 965 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3465 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1973 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3832 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3833 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 343 2018 Die Vorlage OF 373/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.08.2020, V 1747 entstanden aus Vorlage: OF 604/12 vom 12.08.2020 Betreff: Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad Vorgang: OA 343/18 OBR 12; B 147/19; OM 5642/20 OBR 12; ST 1346/20 In der Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1346, wird berichtet, dass eine sechsgruppige Kita mit einem durch den Stadtteil nutzbaren Mehrzweckraum geplant wird. Hierzu wurde vom Ortsbeirat ein Anforderungskatalog erarbeitet, welcher in der Vorlage OA 343 vom 30.11.2018 zu finden ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, über den Planungsstand bzgl. der Anlage und insbesondere des Mehrzweckraums am Kalbacher Stadtpfad zu berichten. Begründung: Ein entsprechend großer Veranstaltungsraum wird im Stadtteil dringend benötigt. Von daher sind diese Informationen für die Planungen von Veranstaltungen relevant. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 147 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5642 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1346 Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 585 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2000 Etatanregung vom 18.03.2022, EA 102 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

Kindertagesstätte Kalbacher Stadtpfad - Status des Neubaus

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7223 entstanden aus Vorlage: OF 707/12 vom 04.02.2021 Betreff: Kindertagesstätte Kalbacher Stadtpfad - Status des Neubaus Vorgang: OA 343/18 OBR 12; OM 5642/20 OBR 12; ST 1346/20 In der Stellungnahme vom 27.07.2020, ST 1346, berichtet der Magistrat, dass eine weitere sechsgruppige Kindertagesstätte mit einem durch den Stadtteil nutzbaren Mehrzweckraum geplant wird. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat gebeten, über den Status der Planung des Neubaus der Kindertagesstätte und des Versammlungs- und Veranstaltungsraums am Kalbacher Stadtpfad zu berichten. Begründung: Der Neubau der Kindertagesstätte und der Mehrzweckhalle an dieser Stelle wird im Stadtteil dringend benötigt. Nicht erst die Corona-Pandemie hat aufgezeigt, dass ein kulturelles Angebot essenziell für die Gesellschaft ist und auch Raum braucht. Die in der Vorlage OA 343 vom 30.11.2018 genannten Bedürfnisse bei der Planung des neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraums sind weiterhin zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5642 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1346 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 604 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 12 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4

Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab. Tagespfl. Mittel für den Neubau der Kita und des Mehrzweckraums Kalbacher Stadtpfad bereitstellen

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 18.03.2022, EA 102 entstanden aus Vorlage: OF 210/12 vom 18.03.2022 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab. Tagespfl. Mittel für den Neubau der Kita und des Mehrzweckraums Kalbacher Stadtpfad bereitstellen Vorgang: OA 343/18 OBR 12; V 1747/20 OBR 12; ST 2000/21 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2022 und folgende werden für den Neubau der Kita und des Mehrzweckraums Kalbacher Stadtpfad (siehe OA 343) Mittel in Höhe von 5.000.000 Euro eingestellt. Begründung: Der Kita-Neubau und ein entsprechend großer Veranstaltungsraum werden in Kalbach dringend benötigt. Mit der Stellungnahme vom 29.10.2021, ST 2000, wurde berichtet, dass gemeinsam mit Kita Frankfurt die Beplanung des Grundstücks und die Realisierung des Neubaus vorangetrieben wird. Die Haushaltsmittel sind bereitzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Auskunftsersuchen vom 28.08.2020, V 1747 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2000 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4318 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 07.04.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 30.05.2022, TO I, TOP 52 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 102 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

Neubau der Kita Kalbacher Stadtpfad

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4318 entstanden aus Vorlage: OF 413/12 vom 01.07.2023 Betreff: Neubau der Kita Kalbacher Stadtpfad Vorgang: OA 343/18 OBR 12; EA 102/22 OBR 12 Der Magistrat wird aufgefordert, über die Pläne und den zu erwartenden Zeitraum des Baus des geplanten Neubaus der Kita Kalbacher Stadtpfad zu berichten oder diese dem Ortsbeirat durch Vertreter des Magistrats persönlich vorzustellen. Begründung: Mit der Anregung OA 343 wurde der Neubau der Kita Kalbacher Stadtpfad vom Ortsbeirat 12 einstimmig verabschiedet. Dieser Antrag durchlief den Jugendhilfeausschuss, den Bildungsausschuss, es folgten im Laufe der Jahre mehrere Anträge und er wurde als Etat-Antrag vom 18.03.22, EA 102, gestellt. Trotz des eindeutigen Willens der Bürger und deren politischen Vertreter und mehrmaliger Aufforderung durch den Ortsbeirat, sich mit einer Stellungnahme zu äußern, kam keinerlei Reaktion vom Magistrat. Seit fünf Jahren läuft diese Anregung ohne eine Stellungnahme des Magistrats. Es ist jetzt höchste Zeit, dass der Magistrat reagiert, denn es geht hier schließlich um die Kalbacher Kinder und die Kinder vom Riedberg, die in das KiZ 10 gehen. Das Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad (KiZ 10) ist eine Containeranlage älterer Bauweise, welche stark reparaturanfällig ist. Vor allem bei aktuell sehr hohen Außentemperaturen stellt der Aufenthalt im Container meist eine große Belastung dar, sowohl für die Kinder als auch die Betreuer. Mehrere Eltern sowie der Elternbeirat des Kinderzentrums sind sehr verärgert über die Nichteinhaltung der Zusage der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, dass die zuvor kommunizierte "Übergangslösung" (die Betreuung der Kinder in der Containeranlage) schon seit langer Zeit keine Übergangslösung - sondern ein Dauerzustand - geworden ist. Zusätzlich kommt hinzu, dass in Kalbach ein sehr großer Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren vorhanden ist. Zu Beginn der Planung des neuen Gebäudes war mindestens eine U3-Gruppe geplant. Sollte diese entstehen, würde auch das zu einer großen Entlastung in Bezug auf Betreuungsplätze im U3-Bereich in ganz Kalbach führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Etatanregung vom 18.03.2022, EA 102 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2073 Aktenzeichen: 40-1

Beratung im Ortsbeirat: 4