Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 2

Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder Weg

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2023, OF 463/3 Betreff: Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der derzeit entwickelten Verkehrskonzepte die Idee der Blocks bzw. der Superblocks für das Gebiet zwischen der Eschersheimer Landstraße, dem Alleenring, der Eckenheimer Landstraße und dem Anlagenring aufzugreifen. Mit Superblocks ist gemeint, das Gebiet - im Sinne von Quartierslösungen - in mehrere kleine Quartiere einzuteilen, in denen jede Adresse mit dem Auto erreichbar bleibt, aber gleichzeitig Durchgangsverkehr stark verringert wird. Dabei soll pilotierend bereits während der Testphase der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße ein oder mehrere solcher Blocks eingerichtet werden. Begründung: Die Umgestaltung einer Straße als fahrradfreundliche Nebenstraße zeigt erwartungsgemäß immer Auswirkungen auf umliegende Straßen. Um den Durchgangsverkehr auf große Grundnetzstraßen zu lenken, ist ein größeres Umfeld mitzubetrachten. Wo das so umgesetzt wird (Beispiel Barcelona) funktionieren solche Verkehrsregelungen gut. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 463/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 344 2023 Die Vorlage OF 463/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "Eckenheimer Landstraße" durch die Worte "Friedberger Landstraße" ersetzt und, dass die Worte "aber gleichzeitig Durchgangsverkehr stark verringert wird" im Antragstenor ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)

Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4143 entstanden aus Vorlage: OF 542/3 vom 13.06.2023 Betreff: Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen Vorgang: OA 344/23 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Finkenhofstraße im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Bornwiesenweg zur Anliegerstraße umgewidmet werden kann. Dabei soll auch Bezug zu den Auswirkungen auf andere Straßen genommen werden. Begründung: Die Finkenhofstraße ist die schmalste Durchgangsstraße im Nordend. Die nördliche Gehwegseite, an der Längsparken gestattet ist, weist eine Breite zwischen 0,55 Meter und 0,85 Meter auf. Auf der südlichen, parkplatzfreien Gehwegseite beträgt die Breite zwischen 0,70 Meter und maximal 1,0 Meter. Fußgängerinnen und Fußgänger mit Einkaufstaschen, Kinderwagen oder Gehhilfen sehen sich häufig gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Diese ist jedoch so schmal, dass z. B. die Wagen der Müllabfuhr oder des Rettungsdienstes oft nur durch Befahren des südlichen Gehwegs weiterkommen. Diese ohnehin schon prekäre Situation hat sich mit der Umgestaltung des Oeder Wegs durch massiven Ausweichverkehr erheblich zugespitzt. Auf den Bezug zur Anregung vom 23.03.2023, OA 344, Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder Weg, wird hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.03.2023, OA 344 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1939 Aktenzeichen: 66-5

Beratung im Ortsbeirat: 4