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Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnüberführung EÜ Frankenallee hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 83 Betreff: Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnüberführung EÜ Frankenallee hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2007, § 2986 (M 184) 1. Dem Neubau des Geh- und Radweges zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnüberführung (EÜ) Frankenallee wird entsprechend den beigefügten Planunterlagen zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 17.200 T€ werden bewilligt und freigegeben. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) im Investitionsprogramm Mittel für die EÜ Frankenallee in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002807 - Unterführung Frankenallee, in Höhe von 7.000 T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 31.12.2020 bereits rd. 836 T€ für Planungsleistungen verausgabt sind, die Maßnahme wird über die Projektdefinition 5.002807 abgewickelt; b) die in der erweiterten Fortschreibung unter der Projektdefinition 5.002807 für die EÜ Frankenallee noch fehlenden Mittel in Höhe von 6.821 T€, in den HH 2022ff. eingestellt werden; c) die für den Radweg erforderlichen Mittel in Höhe von 2.471 T€ in der PG 16.03, PD 5.007005 - Radwegeprogramm, zur Verfügung stehen; d) die für den Vorplatz erforderlichen Mittel in Höhe von 908 T€ aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 - Programm Sammelveranschlagung Schöneres Frankfurt, zur Verfügung stehen; e) für die Gesamtbaumaßnahme ein Zuwendungsantrag nach dem Mobilitätsförderungsgesetz (MobiFöG) gestellt wird, wobei eine Förderung in Höhe von bis zu 10.280 T€ zu erwarten ist; die endgültige Höhe der Zuwendung ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus dem Zuwendungsbescheid des Fördermittelgebers; f) ebenfalls ein Antrag auf Stellplatzablösemittel gestellt wird; deren Höhe derzeit geprüft wird; eine Zusage über die Förderfähigkeit der Maßnahme liegt noch nicht vor; g) anteilige Jahresfolgekosten in Höhe von 544 T€ in den jeweiligen Budgets entstehen, denen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 147 T€ p. a. gegenüberstehen; h) die Verkehrs- und Brachlandflächen zum 31.12.2020 keinen Restbuchwert aufweisen, somit keine Sonderabschreibung erforderlich wird; i) es sich bei dem Teil-Vorhaben "Errichtung des Eisenbahnüberführungsbauwerkes" um eine Kreuzungsmaßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) § 11 handelt. Als neu hinzukommender Kreuzungsbeteiligter trägt die Stadt Frankfurt am Main die Kosten des Vorhabens. Dazu gehört auch ein Ablösebetrag an die DB Netz AG gemäß EKrG-Richtlinienwerk. Auf Wunsch der DB Netz AG wird die Stadt Auftraggeber der bauausführenden Firmen für das EÜ-Bauwerk; das Bauwerk wird mit Errichtung Eigentum der DB Netz AG. j) Es dient zur Kenntnis, dass Stadt und Bahn eine Kreuzungsvereinbarung abschließen werden; diese ist im Entwurf bereits verhandelt und in der Anlage beigefügt. Die Kreuzungsvereinbarung legt Ort und Maße des EÜ Bauwerks fest, regelt die Eigentumsverhältnisse und die Finanzierung sowie die grundsätzlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der beiden Beteiligten während Bau und Betrieb. k) Es dient zur Kenntnis, dass aufgrund einer grundsätzlichen Änderung der planerischen Rahmenbedingungen seit dem Jahr 2009 laufende Planungsarbeiten für das EÜ-Bauwerk in 2014 gestoppt werden mussten. Die von der DB Netz AG und ihrer damaligen Planungsgesellschaft DB Projektbau mbH im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main erbrachten planerischen und gutachterlichen Leistungen für das EÜ-Bauwerk wurden von der Stadt der DB Netz vergütet (Zahlung in Höhe von 444 T €). 4. Es möge ferner beschlossen werden, dass im Zuge der Maßnahme 5 Bäume zu fällen sind und mind. 40 Bäume neu gepflanzt werden sollen. Begründung: A - Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hatte mit Beschluss vom 15.11.2007, § 2986, zur Magistratsvorlage M 184 "Radroute 10 von der Innenstadt nach Höchst" bekräftigt, die bereits 1992 mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.1992, § 11549 festgelegte Radverkehrskonzeption für die Stadt Frankfurt am Main zu untermauern. In der Vorlage M 184 wird für den Abschnitt Denisweg bis Frankenallee auf die gesonderte Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung hingewiesen, die mit der M 186 "Neubau einer Bahnunterführung in der Frankenallee" vorgelegt und durch Beschluss vom 04.10.2007, § 2766, beschlossen worden ist. Auf diesen Vorplanungsbeschluss baut die vorliegende Magistratsvorlage auf. Die Frankenallee im Stadtteil Gallus wird durch den Bahndamm der Bahnstrecke 3603 (Frankfurt Wiesbaden) in zwei Abschnitte getrennt. Die Trennung ist während der Jahrhundertwende 19./20. Jahrhundert im Zuge der sukzessiven Errichtung von Straßenabschnitten der Frankenallee, einer Dammverbreiterung der Eisenbahn sowie der Errichtung eines ersten Teils eines Kreuzungsbauwerks 1920 historisch gewachsen. Im 1956 festgestellten rechtsgültigen Fluchtlinienplan F1718 ist die Frankenallee beidseitig des Bahndammes als Verkehrsfläche festgelegt. Der Neubau der Eisenbahnüberführung (EÜ) überbrückt die Trennung der Frankenallee und mit ihr die Trennung des Stadtteils Gallus. Die Geh- und Radwegeverbindung unter dem Bahndamm bildet ein zentrales Kettenglied im Verlauf der Radroute zwischen Höchst und der Innenstadt mit der Anbindung westlich entlang des Bahndammfußes an die Schmidtstraße. Diese Verbindung hat neben der innerstädtischen Bedeutung auch als mögliche Vorzugstrasse im Rahmen eines zukünftigen Radschnellweges Wiesbaden - Frankfurt einen hohen Stellenwert. Ebenfalls wird als untergeordnete Verbindung der Anschluss an den Bereich westlich der neuen EÜ über die Frankenallee entlang der Sackgassenenden Wickerer Straße und Rüsselsheimer Straße an die zentrale Schmidtstraße eingerichtet, womit zentrale Versorgungseinrichtungen erreicht werden können und der Stadtteil Gallus in Sachen Nahmobilität somit zusammenwächst. Der Neubau der Geh- und Radwegeverbindung mit der EÜ als zentralem Baustein geht westlich des Bauwerks einher mit einer stadtklimatisch bedeutsamen großzügigen Berücksichtigung von ausreichend Grün mit einer neuen Baumallee entlang des Bahndammes. Zudem wird im Eingangsbereich des Bauwerkes durch eine möglichst ansprechende Freimachung und Gestaltung des Geländes sowie eines mit dem Präventionsrat der Stadt Frankfurt am Main abgestimmten Beleuchtungskonzept der Entstehung von möglichen Angsträumen entgegengewirkt. Östlich des Bahndammes schließt das Vorhaben an Flächen an, die für eine stadträumlich ansprechende Umgestaltung im Rahmen des Investitionsvorhabens "Schöneres Frankfurt" vorgesehen sind (Umgestaltungsmaßnahme 3. BA Frankenallee. Der Durchbruch des Bahndammes und der notwendige Anschluss des neuen Geh- und Radweges an die Schloßborner Straße ermöglicht nun im Sinne der Nutzung von Synergieeffekten und der Baulogistik, den Vorbereich zwischen Bahndamm und Schloßborner Straße bereits vorab derart umzugestalten, dass die Funktionalität der Verkehrsflächen in Einklang mit stadtgestalterischen und in diesem Rahmen aufenthaltsgerechten Anforderungen gebracht werden kann. Auch hier ist zukünftig in Form von teilweise eingefassten Pflanzflächen viel Grün vorgesehen, zudem sollen zum Teil leuchtfähige Sonderelemente für ein attraktives Gesamtbild sorgen und wie auf der Westseite der möglichen Entstehung von Angsträumen entgegenwirken. Die Planung wurde in der Sitzung der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) am 12. Mai 2020 beschlossen. Das Beratungsergebnis ergänzt frühere KGV- und oben genannte Vorplanungsbeschlüsse zu den Teilmaßnahmen "Radroute 10 von der Innenstadt nach Höchst" und "Neubau einer Bahnunterführung in der Frankenallee" (Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung § 2986/2007 und § 2766/2007 zu M 186 bzw. M 184/2007) auf Basis des aktualisierten Sachstandes. B - Alternativen Keine. Im Vorplanungsbeschluss zum Neubau der EÜ § 2766/2007 war ursprünglich vorgesehen, das Bauwerk mit einer komfortablen lichten Weite von 9,00 m herzustellen. Dieses Bestreben musste auf Grund der im späteren Verlauf offensichtlich nicht vertretbaren Kosten in Verbindung mit den technischen Rahmenbedingungen in der Bahnanlage (u. a. Weichenlage) aufgegeben werden. Das Bauwerk weist nun bei einer lichten Höhe von 3,00 m und einer lichten Weite von 6,00 m eine Länge von rd. 34 m auf. Dies entspricht dem geforderten Mindestmaß gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Der Radweg entlang des Bahndammes sollte im ursprünglichen Konzept 4,00 m breit und auch für Fußgänger nutzbar sein. Durch die im Zuge der aktuellen städtischen und landesweiten massiven Dynamik und Förderung der radverkehrlichen Infrastruktur und der oben erwähnten möglichen Trasse des Radschnellweges Wiesbaden - Frankfurt westlich entlang des Bahndammes, verbunden mit den entsprechenden Qualitätsstandards des Landes Hessen, wird neben dem Radweg ein getrennter Gehweg provisorisch hergerichtet, um das zukünftige Fuß- und Radverkehrsaufkommen in verträglicher Weise auffangen zu können. Der Planungsumgriff fällt insgesamt großzügiger aus als bei den ursprünglichen Überlegungen. Der westliche Bereich ist mit dem Anschluss an die mittlere Schmidtstraße erweitert worden. Auf die Platzgestaltung östlich des Bahndammes ist weiter oben ebenfalls hingewiesen worden. Das Vorhaben nutzt Synergieeffekte aus mehreren Blickwinkeln (Verkehr und Stadtgestaltung) und ist für die Zukunft gewappnet. C - Lösung Eisenbahnüberführungsbauwerk Die Kreuzung des Geh-/Radweges mit der elektrifizierten, zweigleisigen Strecke Nr. 3603, Frankfurt Hbf - Wiesbaden Hbf, Streckenabschnitt Frankfurt Mainzer Landstraße - Frankfurt Höchst, sowie der auf dem gemeinsamen Bahndamm liegenden elektrifizierte, eingleisigen Strecken Nr. 3613, Frankfurt/M Hbf - Niddabrücke (Frankfurt Rödelheim) und einer Strecke mit der Nr. W22 - W32 wird durch ein Eisenbahnüberführungsbauwerk (EÜ) im Bahndamm realisiert. Im Bahndamm befindet sich in der westlichen Hälfte des Bahndamms eine mit Erdreich teilverfüllte Gewölbebrücke aus dem Jahr 1920, die ihre Lebensdauer erreicht hat und soweit zurückgebaut wird, dass ein Neubau über die vollständige Breite des Bahndamms möglich wird. Für die Lösungsfindung wurden die Kriterien der grundsätzlichen Baubarkeit unter Beachtung der Bestandssituation, Gesamtbaukosten, Unterhaltungskosten, Dauerhaftigkeit, Wartungsfreundlichkeit, bahn-betriebliche Möglichkeiten, der unvermeidbaren Eingriffe in die umgebende Natur und Landschaft und die Konformität mit dem Regelwerk der DB berücksichtigt. Das EÜ-Bauwerk ist vorbereitet für eine kurzfristig zu erwartende Lärmschutz-Maßnahme des Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes. Das neue Bauwerk wird als flach gegründeter unten offener Stahlbeton-Rahmen hergestellt, dessen Decke ca. 1,5 m mit Erde überschüttet ist. Die Flügel am Bauwerksende zur Abfangung des Bahndamms werden als Parallelflügel ausgeführt. Daher sind vorgelagert auch Stützwände für den Damm an der Grenze zum städtischen Gelände auszuführen. Das EÜ-Bauwerk wird seitlich des Bahndamms hergestellt und anschließend in die geböschte Baugrube zur Endlage eingeschoben. Die Baugrube wird nach einem entsprechenden Rückbau des Bahndamms hergestellt. Dammrückbau, Baugrubenaushub, Einschub des EÜ Bauwerks und Wiederherstellung des Bahndamms findet während einer mehrtätigen Totalsperrung des Bahnbetriebs statt. Um diese Totalsperrung so kurz wie möglich zu halten, wird dieser Teil der Bauarbeiten Tag und Nacht durchgehendend durchgeführt werden müssen. Die nächtlichen Lärmbelastungen überschreiten dabei Grenzwerte, die Schutzmaßnahmen erfordern werden. Rad- und Fußverkehr Innerhalb der rd. 34 m langen Eisenbahnüberführung (aus Sicht des Rad- und Fußverkehrs Unterführung) weist der Radweg eine Breite von 3,25 m und der angrenzende Gehweg eine Breite von 2,75 m auf. Der Verkehrsraum im Unterführungsbereich ist somit insgesamt 6,00 m breit. Beide Verkehrsflächen sind durch einen taktil erfassbaren 5-6 cm hohen Bordstein voneinander getrennt. Der Radweg wird mit einem hellen Asphalt versehen, der zu einer freundlichen Atmosphäre beitragen wird. Der Gehweg wird mit diagonal zu verlegenden hellgrauen Platten im Format 40 × 40 cm versehen. Westlich der Eisenbahnüberführung wird der Radweg entlang des Bahndammes bis zur Schmidtstraße mit Anschluss an den dortigen Denisweg auf einer Streckenlänge von rd. 550 m ebenfalls in Asphaltbauweise mit durchgefärbter heller Oberfläche ausgeführt. Die parallele, 2,50 m breite Gehwegfläche wird zunächst nur provisorisch vorgehalten und in Form von Magerrasen ausgeführt. Sie ist für eine mögliche zukünftige Herrichtung als befestigter Gehweg vorbereitet, die dann umgesetzt werden kann, wenn sich der Fußverkehr hier zahlenmäßig entsprechend entwickelt. Als untergeordnete Verbindung wird ein gemeinsamer Geh- und Radweg vom westlichen Eingang des Unterführungsbereiches entlang dem Sackgassenende der Wickerer Straße, am dortigen Spielplatz vorbei in Richtung Rüsselsheimer Straße und mittlere Schmidtstraße geschaffen. Diese Verbindung stellt in erster Linie eine attraktive Route zwischen Gallus-Ost und Gallus-West dar und ermöglicht u. a. das umwegfreie Erreichen von Versorgungseinrichtungen an der Schmidtstraße. Der 3, 00 m breite Geh- und Radweg wird in Form von Betonsteinpflaster 20 × 20 cm ausgeführt, westlich des Spielplatzes geht dieser in eine Nebenstraße über, die hier, der Geschichte folgend, Frankenallee wie östlich des Bahndamms heißt. In diesem Bereich wird das Längsparken geordnet, es verbleibt eine Restfahrbahn von 3,50 m Breite. Für die Wegeführung dieser untergeordneten Verbindung mussten aus Gründen der sozialen Sicherheit, für notwendige Trassenverlegungen als auch für die Schaffung von Baustelleneinrichtungsflächen zum Bau der EÜ, der außerhalb des Bahndamms mit erheblichem Flächenaufwand vorgenommen wird, städtische, bisher verpachtete Grabelandflächen leider weichen. Diese Flächen werden im öffentlichen Interesse mit geeigneten Grünflächen versehen. Insbesondere aus Gründen der Prävention ist dieses Vorgehen geboten, da am westlichen Zugang zur EÜ durch die fehlende Wohnbebauung - die am östlichen Eingang vorhanden ist - keine soziale Kontrolle zu erwarten ist. Dieser Vorschlag ist mit dem Präventionsrat der Stadt Frankfurt am Main abgestimmt. Östlich des Bahndammes verläuft der neue Geh- und Radweg mittig auf die Schloßborner Straße zu. Hier gilt eine Rechts-vor-links-Regelung. Der Bordstein der Schloßborner Straße wird bis an den Geh- und Radweg herangezogen, die Sackgassenenden der Frankenallee bis zum Bahndamm werden zu Gunsten einer attraktiven Platzgestaltung aufgehoben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Gutachten zur Kampfmittelsituation im gesamten Projektkorridor zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ein Risiko für das Vorhandensein von Kampfmitteln im Baugrund vorhanden ist. Es müssen daher vorausgehende und kontinuierlich baubegleitende Sondierungsarbeiten durchgeführt werden. Lichtsignalanlagen An der Schmidtstraße werden Geh- und Radweg mit einer Lichtsignalanlage gesichert über die Straße zum Denisweg geführt. Die Anordnung der einzelnen signaltechnischen Einbauten und die dazugehörigen Markierungen auf der Fahrbahn werden zu Gunsten des Radverkehrs und der verkehrstechnischen Abwicklung optimiert. Der Radverkehr soll eine Grün-Anforderungsmöglichkeit per Taster erhalten. Platzgestaltung Der östliche Bahndammvorplatz enthält den mittig aus der Unterführung kommenden Geh- und Radweg als zentralen verkehrlichen Baustein. Um eine möglichst attraktive und angstfreie Eingangssituation vor dem neuen Tunneleingang zu schaffen, ist es erforderlich die Flächen links und rechts des aus der EÜ kommenden Geh- und Radweges mit in die Planung einzubeziehen. Die rd. 1.300 m2 große Fläche bietet Platz für eine ansprechende Gestaltung, die zum einen den möglichst offenen angstfreien Blick in den Unterführungseingang zum Thema hat, zum anderen die vorgesehene Gestaltung der Frankenallee östlich der Schloßborner Straße verlaufenden Frankenallee im Rahmen des Investitionsprogramms "Schöneres Frankfurt" aufnimmt. Die vorliegende Gestaltungsplanung verwandelt die Fläche am östlichen Ende der Frankenallee in einen Platz mit besonderen Aufenthaltsqualitäten für die Quartiersbewohner und ist eine einladende Geste zu dem neuen Tunnelbauwerk. Die begehbaren Flächen auf dem Platz sind mit hellgrauen Betonsteinplatten der Größe 40 × 40 cm versehen, die in Nord-Süd-Richtung parallel zur Achse der Schloßborner Straße mit Bändern aus Natursteinkleinpflaster (Granit) strukturiert werden. Die Zufahrten zu den Gebäuden am Bahndamm sowie für die Feuerwehr werden über den Platz mit 20 × 20 cm Betonsteinpflaster anforderungsgerecht hergestellt. Die öffentliche Nutzung des Platzes wird durch eine zusätzliche Begrünung mit großflächigen, hochwertigen Grünbeeten gefördert, die von Stahl- bzw. Betonelementen mit Holzauflagen für Sitzgelegenheiten eingefasst sind. Das erweiterte Nutzungsangebot des Platzes für die Öffentlichkeit und die Transparenz des Raumes zielen auf eine größere soziale Kontrolle und ein erhöhtes Sicherheits-empfinden ab. Barrierefreiheit An den Kreuzungspunkten und Überwegen werden, entsprechend dem Arbeitsplan der Stadt Frankfurt am Main zur Barrierefreiheit, Leitelemente vorgesehen. Auf dem östlich des Bahndamms gelegenen Vorplatz ist für Menschen mit Seheinschränkungen auch eine Orientierung an einzelnen Kanten von Einbauelementen, z. B. Einfassungen von Grünflächen, möglich. Beleuchtung Von großer Bedeutung ist das auf dem östlichen Vorplatz verwirklichte Beleuchtungskonzept. Neben der notwendigen Straßenbeleuchtung mit je zwei Leuchten an der nördlichen und südlichen Platzseite (Typ WE-EF PFL 240 mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m) sind hier im Sinne einer gestalterischen Aufwertung und vor allem zur Verbesserung der sozialen Sicherheit ergänzend beleuchtete Sondereinbauelemente, sog. "beleuchtete cubes", ergänzend vorgesehen, die mit Hilfe einer Edelstahlkonstruktion auf die Betonsitzmauer montiert werden. Zudem werden die Stützmauern des Überführungsbauwerks an der Böschung mit schwenkbaren Bodeneinbaustrahlern angeleuchtet (ebenfalls auf der Westseite). Ziel ist es, den recht schmalen Tunneleingang und die sehr hohen Böschungsbereiche heller und freundlicher zu gestalten. Beide Maßnahmen dienen der Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls und der Gewaltprävention und sind mit dem Präventionsrat abgestimmt. Im Unterführungsbauwerk wird an der Decke ein durchgehendes LED-Lichtband mit geeigneter Einfassung als notwendige Beleuchtung eingesetzt. Im Gehwegbereich in der Unterführung und im Vorbereich des Eingangs werden ergänzend auf dem Boden vandalismussichere Bodenleuchten eingebaut, um das Helligkeitsniveau und das Sicherheitsempfinden zu erhöhen. Zudem trägt diese "Sondermarkierung" des Eingangsbereiches und der Durchwegung mit Lichtpunkten zur besseren Orientierung bei und dies bewirkt eine höhere Akzeptanz des Tunnelbauwerkes bei den Nutzern. Außerhalb des EÜ-Bauwerks werden entlang der Geh- und Radwege insgesamt 30 Straßenleuchten des Typs WE-EF PFL 230 mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m eingesetzt. Entlang des Bahndamms und in Richtung Wickerer Straße wird mittels einer Lichtsteuerung bei einer Benutzung des Weges dieser mit dem maximalen Lichtstrom beleuchtet bzw., wenn kein Benutzer detektiert wird, die Leuchtkraft auf ein festgelegtes Minimum reduziert. Dies reduziert den Stromverbrauch und trägt einen Betrag zum Schutz von Flora und Fauna bei. Begrünung Westlich entlang des Bahndammes sind im Bestand im Wesentlichen ein sich selbst ausbreitender bodennaher Pflanzen- und Strauchbestand im Verbund mit sich ebenso schnell verbreitenden Götterbäumen (Ailanthus altissima) festzustellen. Dieser Bestand wird im Großen und Ganzen zu Gunsten des Aufbaus einer neuen Baumreihe entlang des Geh- und Radweges entfernt. Insgesamt werden entlang des Bahndamms 32 neue Bäume gepflanzt, die Baumart ist noch festzulegen. Weitere 14 Bäume werden in den übrigen Bereichen, insbesondere im Bereich der vormaligen Kleingartenanlage und vereinzelt an anderen Stellen gepflanzt. Die Fläche der ehemaligen Kleingärten wird, in der Regel unter Erhalt der dortigen Bäume, weiterhin mit möglichst unterhaltsarmen Vegetationsflächen aufbereitet. Leider müssen im Zuge der Neugestaltung auch Bäume gefällt werden. Östlich des Bahndammes ist die Fällung von 5 Bäumen notwendig, um zum einen der Lage des Geh- Radweges Genüge leisten zu können, zum anderen um im Böschungsbereich den massiven baulichen Platzanforderungen beim Abbruch des Bahndammes in der kurzen vorgegebenen einwöchigen Sperrpause im Bahnbetrieb gerecht werden zu können. Im Gegenzug sieht die vorliegende Planung eine großzügige Begrünung des Vorplatzes mit ca. 500 m2 Grünbeeten und der Pflanzung von 5 neuen Bäumen vor. Entwässerung Die Oberflächenentwässerung erfolgt im Regelfall über Sinkkästen über eine Anschlussleitung direkt in den städtischen Mischwasserkanal. Ergänzt wird das Entwässerungssystem durch neue Ablaufschächte mit Teilsickerrohrleitungen, z. B. zwischen Wickerer und Rüsselsheimer Straße. In den Platzteilbereichen auf der Ostseite des Bahndamms kommen zusätzlich Schlitzrinnen zum Einsatz. Entlang des Bahndamms auf der Westseite wird die Entwässerung über eine bahnseitig angelegte Entwässerungsmulde organisiert. Versorgungstrassen Im Planungsgebiet verlaufen zahlreiche Bestandsleitungen, die zum Teil in Konflikt mit den Querschnittsanforderungen der Brückenbaumaßnahme stehen. Folgende Anpassungen sind daher erforderlich: Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) Die SEF hat im September 2020 bereits vorab einen Einstiegsschacht auf der Dammwestseite als Folge der Lage für die Vorfertigung des EÜ-Bauwerkes zum Zwecke der Freilenkung des Spartenkorridors zurückgebaut und wird diesen an anderer Stelle ab Sommer 2021 neu errichten. Netzdienste Rhein-Main (NRM) Strom: - Keine Maßnahmen notwendig. Gas: - Verlegung der vorhandenen Gasleitung aus einem Bereich südlich des EÜ-Bauwerks in den Spartenkorridor innerhalb des späteren Überführungsbauwerkes in ein vorhandenes Schutzrohr DN 1200. Wasser: - Analog der Sparte Gas Verlegung der vorhandenen Wasserleitung in den Spartenkorridor innerhalb des späteren Überführungsbauwerkes in ein vorhandenes Schutzrohr DN 1200. In diesem Rahmen werden mehrere Schächte teilweise bis ca. 1,50 m unter OK Gelände für die Freilenkung abgebrochen. Es entstehen für die Stadt Frankfurt im Regelungsbereich der Konzessionsverträge hierfür keine Kosten. Kosten für die Abschnitte, die auf Bahngelände liegen, wird die DB Netz die auf sie zufallende Kosten an die Stadt weiterreichen. Kommunikationsleitungen/ATA (Amt für Informations- und Kommunikationstechnik) - Analog der Maßnahmen der NRM Verlegung der vorhandenen ATA-Trasse in den Spartenkorridor in der Lage des neuen Überführungsbauwerkes. In diesem Rahmen ist eine Durchörterung des Bahndammes notwendig. Es entstehen für die Stadt Frankfurt am Main hierfür Kosten. Colt-Leitungen (Colt Networks) - Leitungslagen werden im Umfeld der neuen Eisenbahnüberführung komplett neu organisiert. Die die Ost-West-Achse mit dem neuen Leitungskorridor querende Leitungen entfallen, eine neue Trasse entsteht im Wesentlichen im Bereich südlich der Brücke. Es entstehen für die Stadt Frankfurt am Main hierfür keine Kosten. Straßenbeleuchtung Rhein-Main (SRM) - Neue Straßenbeleuchtung entlang der Geh- und Radwegachsen westlich entlang des Bahndammes sowie im zwischen EÜ-Bauwerk und Schloßborner Straße (sog. "aufgehende" Beleuchtung per Lichtsteuerung mit Leuchtentyp WE-EF PFL 230 mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m); - Neue Straßenbeleuchtung auf dem östlichen Vorplatz, 4 Leuchten des Typs WE_EF PFL 240 mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m; - Durchgehendes Lichtband in der Unterführung (Typ Designplan Tuscan), zusätzlich Bodenleuchten (Typ Selux Artica); - Lichtpunkte im Gehweg einseitig, innerhalb der Unterführung und im Vorbereich; - Leuchtsonderelemente ("Cubes") auf dem östlichen Vorplatz; - Beidseitig des Bahndammes schwenkbare Bodenstrahler zum Anleuchten der Stützmauer am Bahndamm Verkehrssignalanlagen/VSA (Straßenverkehrsamt) - Im Schnittpunkt der Schmidtstraße mit dem neuen Radweg westlich entlang des Bahndammes wird die vorhandene Fußgänger- und Radfahrenden-Signalisierung anforderungsgerecht angepasst. Es wird u. a. ein vorhandener Signalmast versetzt und die Furtmarkierungen entsprechend der Führungsachse Denisweg - neuer Radweg harmonisiert. Der Radverkehr erhält eine Grün-Anforderungsmöglichkeit bereits vor der Furt. EÜ-Bau In den Investitionskosten des Eisenbahnüberführungsbauwerks ist eine Kostenposition Unwägbarkeiten in Höhe von 1.190.000 € enthalten. Diese muss für Kosten vorgesehen werden, die aus einer Reihe potentieller relevanter sog. Bauablaufstörungen entstehen und deren Kosten gem. VOB im Falle des Eintretens der Auftraggeber zu tragen hat. Da der Projektterminplan der Bauphase auf eine von der DB Netz eingerichtete maximal einwöchige Sperrung der gesamten Bahnstrecke auszurichten ist, sind im Vergleich zu anderen städtischen Projekten selbst geringste Verzögerungen mit ggf. hohen Folgewirkungen wie z.B. Notwendigkeit für Beschleunigungsmaßnahmen und entsprechenden Folgekosten verbunden. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Auslösung und zeitlichen Auswirkungen von Störungen, der Anzahl und der Möglichkeiten im Einzelfall, diesen kostenneutral zu begegnen, ist eine überschlägliche Betrachtung von Störungsszenarien erfolgt und dem Kostenansatz dieser Position zu Grunde gelegt worden. Außergewöhnliche Kampfmittelrisiken sind damit nicht abgedeckt. Zeitliche Umsetzung Kernpunkt der zeitlichen Disposition des Vorhabens ist die von der Deutschen Bahn (DB) vorgegebene kurze Sperrzeit von rd. einer Woche für den dortigen Bahnbetrieb, in der der Bahndamm geöffnet, das Brückenbauwerk in seine endgültige Lage verschoben, und der Damm dann mit Wiederherstellung der Bahngewerke wieder verschlossen wird. Diese Sperrzeit ist nach derzeitigem Stand, vorbehaltlich der endgültigen Bestätigung der Bahn, für den Juli 2023 beantragt. Vor dem Einschub des Brückenbauwerkes sind die Trassenverlegungsarbeiten verschiedener Versorgungsträger durchzuführen, die zum Teil mit einer Durchörterung des noch nicht offenen Bahndamms verbunden sind. Da diese, einer bestimmten Logistik folgend, hintereinander abzuwickeln sind, beginnen diese vorbereitenden Arbeiten bereits im Sommer 2021 und dauern ca. ein Jahr. Vorab sind ab Anfang 2021 faunistische Maßnahmen durchzuführen, z. B. das Setzen von Schutzzäunen für die dort vorhandenen Mauereidechsen. Ab ca. Herbst 2022 werden die Baustraße für die Errichtung des Brückenbauwerkes hergerichtet und das Bauwerk dann westlich neben dem Bahndamm inkl. einer sog. Verschubbahn fertiggestellt, bevor es dann über die Verschubbahn im Sommer 2023 in den offenen Bahndamm eingeschoben wird. D - Kosten 1. Investitionsbedarf 17.200.000,00 € Kostenübersicht Titel Betrag (brutto) Investitionskosten 17.133.906,80 € I Brückenbauwerk EÜ 8.640.382,69 € II Geh-/Radweg 2.076.609,84 € III Vorplatz Frankenallee 787.220,91 € IV Garten- und Landschaftsbau 419.114,43 € V Beleuchtung 672.302,27 € VI LSA 82.000,00 € VII Kampfmittelsondierung 17.850,00 € VIII Maßnahmen Artenschutz 30.000,00 € IX Baunebenkosten EÜ 2.489.006,75 € X Baunebenkosten Geh-/Radweg 394.233,92 € XI Baunebenkosten Garten- und Landschaftsbau 42.000,00 € XII Baunebenkosten Vorplatz 0,00 € XIII Baunebenkosten LSA 44.000,00 € XIV Ablösebetrag Brückenbauwerk EÜ 1.439.186,00 € 2. Finanzbedarfszeitraum Kostenstand 31.12.2020 836.124,15 € 2021 350.000,00 € 2022 3.300.000,00 € 2023 9.863.875,85 € 2024 2.850.000,00 € 3. Folgeinvestitionen -keine- 4. Jahresfolgekosten a) persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten Berechnungsgrundwerte in €: EÜ Geh-/Radweg Vorplatz Gala Beleuchtung LSA I EÜ 8.640.382,69 II Geh-/Radweg 2.076.609,84 III Vorplatz 787.220,91 IV Garten- u. Landschaftsbau 419.114,43 V Beleuchtung 672.302,27 VI LSA 82.000,00 VII Kampfmittelsondierung 17.850,00 VIII Maßnahmen Artenschutz 30.000,00 Baunebenkosten 2.489.006,75 394.233,92 0,00 42.000,00 44.000,00 XIV Ablöse 1.439.186,00 Zwischensumme 12.616.425,44 2.470.843,76 787.220,91 461.114,43 672.302,27 126.000,00 1. Bauunterhaltungskosten Brückenbauwerk keine Geh-/Radweg (1,3 €/m2; 17 Tsd m2) 22.100,00 € Beleuchtung 0,00 € LSA (5% Bau- u. Baunebenkosten) 6.300,00 € Pflegearbeiten Gala (5% Bau- u. Baunebenkosten) 23.055,72 € Summe Unterhaltungskosten 51.455,72 € 2. Abschreibung (jährlich) Brückenbauwerk BND 70 Jahre 159.674,85 € Geh-/Radweg BND 30 Jahre 82.361,46 € Beleuchtung BND 20 Jahre 33.615,11 € Garten u. Landsch.bau BND 15 Jahre 30.740,96 € LSA BND 15 Jahre 8.400,00 € Summe Abschreibung 314.792,38 € (BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer) c) Kapitalkosten (Zinssatz 2,25 %) 177.309,16 € Summe Jahresfolgekosten 543.557,26 € Summe Jahresfolgekosten gerundet 544.000,00 € 5. Jahreserträge Auflösung aus Sonderposten 146.862,06 € 6. Leistungen Dritter Zuwendungen aus Hess. MobiFöG 60% 10.280.344,08 € Gesamteinnahmen 10.280.344,08 € Sonstiges Es werden ggf. Stellplatzmittel in noch nicht - bekannter Höhe verwendet Anlage _Bauwerksplan-Ansichten (ca. 3,5 MB) Anlage _Entwurf_Kreuzungsvereinbarung (ca. 132 KB) Anlage _Lageplan_1 (ca. 500 KB) Anlage _Lageplan_2 (ca. 733 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 29.06.2021, OA 34 Antrag vom 29.06.2021, OF 109/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.08.2007, M 184 Vortrag des Magistrats vom 31.08.2007, M 186 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 63 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Absätze des Antragstenors der Vorlage OF 109/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 34 2021 1. Der Vorlage M 83 wird unter Hinweis auf OA 34 und OM 381 zugestimmt. 2. Der Vorlage OF 109/1 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 2. Absätze 1 und 3: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Absatz 2: GRÜNE, SPD, LINKE. und Volt gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 34 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 34) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: IBF (M 83 = Annahme, OA 34 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (M 83 = Enthaltung, OA 34 = Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Der Vorlage M 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 34 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und IBF gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 34) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und IBF gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 391, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 66 2
Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnunterführung Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 83
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2021, OA 34 entstanden aus Vorlage: OF 109/1 vom 29.06.2021 Betreff: Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnunterführung Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 83 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.09.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 83, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass folgende textliche Passagen in der Begründung im Abschnitt "C - Lösung" geändert werden: 1. Lichtsignalanlagen (Seite 5): Der Satz "Der Radverkehr soll eine Grün-Anforderungsmöglichkeit per Taster erhalten." soll gestrichen und ersetzt werden durch "Die Lichtsignalanlage (LSA) soll eine Vorrangschaltung für den Busverkehr der Linie M34 erhalten und ansonsten den Rad- und Fußverkehr gegenüber dem MIV nicht benachteiligen.". 2. Begrünung (Seite 7): Der Satz "Die Fläche der ehemaligen Kleingärten wird, in der Regel unter Erhalt der dortigen Bäume, weiterhin mit möglichst unterhaltsarmen Vegetationsflächen aufbereitet." soll gestrichen und ersetzt werden durch "Die Fläche der ehemaligen Kleingärten soll nach Abschluss der Arbeiten so weit wie möglich wieder für Kleingartennutzung zur Verfügung gestellt werden.". 3. Entwässerung (Seite 7): Der Satz "Die Oberflächenentwässerung erfolgt im Regelfall über Sinkkästen über eine Anschlussleitung direkt in den städtischen Mischwasserkanal." soll gestrichen und ersetzt werden durch "Die Oberflächenentwässerung erfolgt im Regelfall über Versickerung über Mulden, Rigolen oder ähnliche vergleichbare Lösungen und nicht über eine direkte Einleitung in den städtischen Mischwasserkanal.". Begründung: Bedarfslichtsignalanlagen für Radfahrende an querenden übergeordneten Radwegen stellen eine Gefahr für Radfahrende dar, da lange Wartezeiten entstehen und der Radverkehr dadurch ausgebremst wird. Außerdem bedeutet das eine Benachteiligung der Radfahrenden gegenüber dem Pkw- und Lkw-Verkehr und steht im Gegensatz zur beabsichtigten Förderung des Radverkehrs. Die Bedarfstaster können zudem von Radfahrenden nur durch umständliches Absteigen bedient werden. Die ehemaligen Grabelandflächen können ohne Weiteres zu einem großen Teil den Kleingärtnerinnen bzw. Kleingärtnern wieder zurückgegeben werden, die die Flächen liebevoll pflegen und für mehr Biodiversität sorgen. Dadurch wird der städtische Pflegeaufwand verringert. Die Klimakatastrophe erfordert ein sofortiges Umdenken im Hinblick auf die Oberflächenentwässerung vor allem bei Neubaumaßnahmen. Eine direkte Einleitung von oberflächigem Regenwasser in die Mischwasserkanäle führt schon jetzt zur Überlastung der Kanalisation. Bäume im Stadtgebiet sterben ab, weil der Grundwasserspiegel kontinuierlich sinkt. Hitze, Trockenheit und Starkregenereignisse nehmen weiter zu. Das Konzept der "Schwammstadt" sieht vor, Oberflächenwasser in unmittelbarer Nähe versickern zu lassen und somit Pflanzen und Bäume vor Ort mit Wasser zu versorgen und die Überlastung der Kanalisation zu vermeiden. Das anfallende Regenwasser versorgt also auch die neu zu pflanzenden Bäume. Durch eine intelligente zukunftsweisende Planung von Versickerungsflächen entsteht in der Regel mehr entsiegelte Fläche ohne Mehrkosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 83 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 31.01.2022, B 26 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.07.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 34 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 34) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: IBF (M 83 = Annahme, OA 34 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (M 83 = Enthaltung, OA 34 = Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Der Vorlage M 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 34 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und IBF gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 34) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und IBF gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 34 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 391, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 796, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 Aktenzeichen: 66 2
Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnunterführung
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2021, OF 109/1 Betreff: Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnunterführung Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: In der Magistratsvorlage M83 sollen folgende textliche Passagen geändert werden: C - Lösung Seite 5: Lichtsignalanlagen Der Satz "Der Radverkehr soll eine Grün-Anforderungsmöglichkeit per Taster erhalten." soll gestrichen und ersetzt werden durch "Die LSA soll eine Vorrangschaltung für den Busverkehr der Linie M34 erhalten und ansonsten den Rad- und Fußverkehr gegenüber dem MIV nicht benachteiligen." Seite 7: Begrünung Der Satz "Die Fläche der ehemaligen Kleingärten wird, in der Regel unter Erhalt der dortigen Bäume, weiterhin mit möglichst unterhaltsarmen Vegetationsflächen aufbereitet." soll gestrichen und ersetzt werden durch "Die Fläche der ehemaligen Kleingärten soll nach Abschluss der Arbeiten so weit wie möglich wieder für Kleingartennutzung zur Verfügung gestellt werden." Seite 7: Entwässerung Der Satz "Die Oberflächenentwässerung erfolgt im Regelfall über Sinkkästen über eine Anschlussleitung direkt in den städtischen Mischwasserkanal." soll gestrichen und ersetzt werden durch "Die Oberflächenentwässerung erfolgt im Regelfall über Versickerung über Mulden, Rigolen oder ähnliche vergleichbare Lösungen und nicht über eine direkte Einleitung in den städtischen Mischwasserkanal." Begründung: Bedarfs-Lichtsignalanlagen für Radfahrende an querenden übergeordneten Radwegen stellen eine Gefahr für Radfahrende dar, da lange Wartezeiten entstehen und der Radverkehr dadurch ausgebremst wird. Außerdem bedeutet das eine Benachteiligung der Radfahrenden gegenüber dem PKW- und LKW-Verkehr und steht im Gegensatz zur beabsichtigten Förderung des Radverkehrs. Die Bedarfstaster können zudem von Radfahrenden nur durch umständliches Absteigen bedient werden. Die ehemaligen Grabelandflächen können ohne Weiteres zu einem großen Teil den Kleingärtner*innen wieder zurück gegeben werden, die die Flächen liebevoll pflegen und für mehr Biodiversität sorgen. Dadurch wird der städtische Pflegeaufwand verringert. Die Klimakatastrophe erfordert ein sofortiges Umdenken im Hinblick auf die Oberflächenentwässerung vor allem bei Neubaumaßnahmen. Eine direkte Einleitung von oberflächigem Regenwasser in die Mischwasserkanäle führt schon jetzt zur Überlastung der Kanalisation. Bäume im Stadtgebiet sterben ab, weil der Grundwasserspiegel kontinuierlich sinkt. Hitze, Trockenheit und Starkregenereignisse nehmen weiter zu. Das Konzept der "Schwammstadt" sieht vor, Oberflächenwasser in unmittelbarer Nähe versickern zu lassen und somit Pflanzen und Bäume vor Ort mit Wasser zu versorgen und die Überlastung der Kanalisation zu vermeiden. Das anfallende Regenwasser versorgt also auch die neu zu pflanzenden Bäume. Durch eine intelligente zukunftsweisende Planung von Versickerungsflächen entsteht in der Regel mehr entsiegelte Fläche ohne Mehrkosten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 83 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 63 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Absätze des Antragstenors der Vorlage OF 109/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 34 2021 1. Der Vorlage M 83 wird unter Hinweis auf OA 34 und OM 381 zugestimmt. 2. Der Vorlage OF 109/1 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 2. Absätze 1 und 3: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Absatz 2: GRÜNE, SPD, LINKE. und Volt gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnunterführung
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 31.01.2022, B 26 Betreff: Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnunterführung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.07.2021, § 391 Ziffer II. - OA 34/21 OBR 1 - Zu 1. Eine Vorrangschaltung für den die Schmidtstraße querenden Radverkehr ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht vorgesehen. Die Schmidtstraße bleibt gegenüber der querenden Radwegeverbindung vorfahrtberechtigt. Auch der Fußverkehr in Längsrichtung der Schmidtstraße hat Vorrang. Radfahrende sollen auf diesen Konfliktpunkt nur mit mäßiger Geschwindigkeit zufahren, die Anforderung ihrer Grünphase erfolgt über einen Taster oder eine Induktionsschleife. Im Rahmen der verkehrsabhängigen Schaltung wird die Reihenfolge und die Zeit festgelegt, in der die Anforderung des Linienbusverkehrs, des Kraftfahrzeug-Verkehrs sowie des Rad- und Fußverkehrs abgearbeitet wird. Zu 2. Während der Baumaßnahme, bis circa Ende 2024 also, werden alle verpachteten Grabelandflächen (nicht Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes) für die Baustelleneinrichtung und -abwicklung benötigt. Dies ist den bahnseitigen Rahmenbedingungen unter besonderer Berücksichtigung der von der Deutschen Bahn vorgegebenen einwöchigen Vollsperrung der Bahnstrecke im Herbst 2023 und den damit verbundenen logistischen Herausforderungen geschuldet. Zudem werden Gas- und Kommunikationsleitungen in Gartenbereiche verlegt. Wenn die Baumaßnahme beendet ist, wird ein Gartencharakter auf diesen Flächen nicht mehr erkennbar sein. Noch geprüft werden muss, inwieweit die Bestandsbäume erhalten werden können. Zudem wird mit der Kündigung der Pachtverträge erwartet, dass Einbauten wie Gartenhäuschen oder Teiche zurückgebaut werden. Der Magistrat ist im Sinne der von ihm der Stadtverordnetenversammlung vorgelegten und beschlossenen Magistratsvorlage M 83/2021 weiterhin der Auffassung, dass nach Abschluss der Arbeiten die Grabelandflächen für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden sollten. Andernfalls fühlen sich manche Menschen unsicher oder vermeiden Streckenabschnitte, die links und rechts eingezäunt und nicht einsehbar sind und zudem außerhalb der Bebauung liegen. Eine gestalterisch ansprechende, offene Begrünung beidseits des neuen Geh- und Radweges kann aus Sicht des Magistrats hingegen zu mehr Vertrauen und Sicherheit führen. Eine erneute Verpachtung der Grabelandflächen an die derzeitigen Pächterinnen und Pächter hält der Magistrat für derzeit nicht darstellbar. Bei einer Abwägung der Interessen wäre unter anderem auch zu prüfen, ob der Kreis der Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen der Wartelisten erweitert werden müsste. Wohl aber kann mit Beginn der Planung der landschaftsgärtnerischen Arbeiten geprüft werden, ob die öffentliche Begrünung auch gärtnerische Möglichkeiten beinhalten kann, zum Beispiel Urban Gardening. Auf diesem Wege hätte eine erweiterte Gruppe von Nutzenden gegebenenfalls Zugang zu den umworbenen Flächen. Dies beispielsweise mit dem Effekt, dass die Gemeinschaft im westlichen und östlichen Gallus weiter zusammenwachsen könnte. Zu 3. Die Art der Entwässerung hängt von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ab. Auf überwiegend bebauten beziehungsweise versiegelten Flächen wird im Regelfall über Sinkkästen oder Rinnen in den städtischen Mischwasserkanal entwässert. Dies ist im Bereich des östlich des Bahndammes gelegenen Vorplatzes der Fall. Westlich des Bahndammes gelangt das Wasser im Bereich des dammparallelen Radweges über die seitlichen Bankette in eine Entwässerungsmulde. Das Wasser versickert dort teilweise, teils gelangt es in das öffentliche Kanalsystem. Im Bereich der verpachteten Grabelandflächen fließt das Wasser über die Bankette frei in das Gelände. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.06.2021, OA 34 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.02.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage B 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Die PARTEI gegen GRÜNE, Volt und BFF (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1547, 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 02.05.2022 Aktenzeichen: 66 2
Beratung im Ortsbeirat: 4
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