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Reflexion

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Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2023, OF 446/11 Betreff: Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat möge, analog der Außenstelle der Stadtpolizei in Frankfurt West, im Frankfurter Osten eine Außenstelle der Stadtpolizei einrichten. Sollte dies zeitnah nicht umsetzbar sein, sind Ordnungsbeamte der Stadtpolizei dem Ortsbezirk 11 direkt vor Ort den Stadtteilen fest in ausreichender Anzahl zuzuordnen. Begründung: Bürger haben seit langem das Gefühl, im Frankfurter Osten kann "jeder machen was er will". Es gibt nur unzureichende Kontrollen. Bürger werden aufgefordert, selber als "Hilfssherif" aktiv zu werden, und sollen Ordnungswidrigkeiten beim Ordnungsamt selber anzeigen. Abgemeldete Altautos stehen oft Jahre auf Parkplätzen im öffentlichen Raum und keiner kümmert sich darum. Das Fahren und Parken auf Fußwegen, sogar vor Schulen und Kindergärten scheint "legalisiert." Geschwindigkeitsübertretungen sind inzwischen kein Grund mehr aktiv zu werden. Radwege werden zugeparkt. In Landschaftsschutzgebieten werden Autos rechtswidrig geparkt. Großveranstaltungen mit nicht zulässigem Lärmpegel und Beeinträchtigungen werden ohne Genehmigung an Sonntagen durchgeführt. Der Ortsbeirat hat regelmäßig Bürger, die sich über die Mängel und fehlende Kontrollen beschweren. Am Wochenende ist schon überhaupt nicht mehr an Kontrollen jeglicher Art zu denken, weil nur zwei Fahrzeuge dem Ordnungsamt für die gesamte Stadt Frankfurt vorhanden sind. In der Innenstadt allerdings, sieht man an allen Orten und zu jeder Zeit Ordnungsbeamte in Zweiergruppen. Überprüfungen, wer z.B. auf dem öffentlichen Parkplatz in Alt-Fechenheim ein Park-Ticket zieht, finden fast gar nicht statt. Kurzzeitparkplätze werden als Dauerparkplätze genutzt. Behindertenparkplätze von Nichtberechtigten zugeparkt. Bürgersteige werden laufend vollflächig zugeparkt. Bei Anrufen beim Ordnungsamt kommen dann meist folgende Antworten: "Das ist zu weit weg", "Da ist der Wagen ja "nur" für diese eine Sache den halben Tag unterwegs" oder "Wir brauchen die Wagen in der Innenstadt", "Leider gehen andere Veranstaltungen/Gebiete vor" oder "Eines der Fahrzeuge ist kaputt", oder "Wir haben kein Personal dafür". . . Mehrfach wurde der Zustand angemahnt, aber es passiert einfach nichts im Frankfurter Osten. Das muss sich ändern. Der Einsatz der Bürger als "Hilfs-Sheriffs" führt weder zum gewollten Ziel/Erfolg noch ist dies im Gesetz vorgesehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 353 2023 Die Vorlage OF 446/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten oder Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2023, OF 532/11 Betreff: Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten oder Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen Vorgang: OA 353/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezugnehmend auf den Magistratsbericht B 358/23 Der Magistrat möge, analog der Außenstelle der Stadtpolizei in Frankfurt West, im Frankfurter Osten eine Außenstelle der Stadtpolizei einrichten. Sollte dies zeitnah nicht umsetzbar sein, sind Ordnungsbeamte der Stadtpolizei dem Ortsbezirk 11 direkt vor Ort, den Stadtteilen fest in ausreichender Anzahl zuzuordnen. Begründung: Die OA 353 wird zurückgewiesen. Der Inhalt geht nicht auf alle Punkte ein. Der Antrag hat sich eben nicht nur auf die Verkehrsüberwachung bezogen. Gemäß der Website der Stadt Frankfurt, Ordnungsamt, sind eben die im Antrag genannten Punkte von dem Ordnungsamt auszuführen: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/ae mter-und-institutionen/ordnungsamt/stadtpolizei/aufga-bengebiete-der-stadtpolize i Bürger beschweren sich in der Ortsbeiratssitzung, dass die Stadtteile mit Sperrmüll vermüllen, Altfahrzeuge im Stadtteil über Monate/Jahre herumstehen, Lärmquellen vorhanden sind, Geruchsbelästigungen vorliegen, verkehrswidrige Zustände (die Gefahren mit sich bringen) vorhanden sind, Drogenkonsum/-verkauf auf Spielplätzen und Plätzen für Jugendliche stattfindet, Graffitibekämpfung nicht stattfindet, Fahren und Parken im Wald (Landschaftsschutzgebiet) stattfindet, störendes und gefährdendes Verhalten am Mainufer und den Parks gegeben ist, insgesamt "Ordnungswidrigkeiten" stattfinden. Die Bürger werden im Frankfurter Osten mit ihren Problemen alleine gelassen. Zu einzelnen Anmerkungen des Magistratsbericht B358/23: Zu Seite 2 Bericht Absatz 1: Es wird verkannt, dass sich der Schwerpunkt der Beschwerdelage nicht nur im Bereich der Verkehrsüberwachung befindet. Die in der Beschwerde genannten Punkte sind allesamt Aufgaben des Ordnungsamtes, wie sich aus der eigenen Website des Ordnungsamtes sehr gut ersehen lässt. Es wäre sinnvoll, wenn die Stadtpolizei ebenfalls in einer Außenstelle Ost angesiedelt würde. Da viele Beschwerden vorliegen, die bei der Stadtpolizei angesiedelt sind. Zu Seite 2 Bericht Absatz 2: Es handelt sich hier unter anderem um die Landschaftsschutzgebiete Teufelsbruch und Fechenheimer Mainbogen. Es lagen Beschwerden vor, die seitens der Behörde nicht bearbeitet werden konnten, da keine Kapazitäten vorhanden waren, ebenso trifft dies für die Jahre davor zu. Das Problem ist, dass seitens des Amts nichts aufgenommen wurde. Bei den Bürgern findet daher zunehmend eine Resignation statt, da bei Anrufen nicht weitergeholfen werden kann. Zu Seite 2 Bericht Absatz 3: In den Jahren 2019 und 2022 (2020 und 2021 fand keine Großveranstaltung statt) wurde zum Beispiel auf den unzulässigen Lärm an Sonntagen bei der Veranstaltung "Dynamit auf Rädern" und ähnliche hingewiesen. (Feiertagsgesetz). Die Bürger haben verschiedene Aussagen der Behörde erhalten: "Es läge eine Genehmigung vor, es sei nicht zu laut, "Ordnungswidrigkeitsanzeigen würde man gleich in den Papierkorb werfen, wenn man jetzt eine zugefaxt bekäme" etc. In diesem Jahr hatten die Bürgerinitiative Fechenheim-Nord und andere Bürger vorgesorgt und im Vorfeld bereits angefragt, was getan würde, damit die Lärmbelästigungen diesmal eingedämmt würden. Fazit ist, dass eine oder mehrere Ordnungswidrigkeiten gegen den Veranstalter ausgesprochen werden mussten. Die Großveranstaltungen in der PSD Arena (FSV Stadion) sind für den Stadtteil Riederwald eine unzumutbare Belastung. Hier finden keine bis ausreichenden Ordnungsmaßnahmen statt. Die Veranstalter halten sich nicht an die Vorgaben. Die Stadt Frankfurt hat die Verpflichtung den Bürgern gegenüber, diese Einhaltungen zu überprüfen. Zu Seite 2 Bericht Absatz 4: Die Stadtpolizei und das Ordnungsamt sind nie ausreichend besetzt. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass einfach zu wenig Personal vorhanden ist. Frankfurt ist gewachsen, so auch die einzelnen Stadtteile, aber die zuständigen Ämter scheinen nicht mitgewachsen zu sein. Es langt einfach nicht aus, präventive Überwachungsmaßnahmen/sonstige Maßnahmen nur an den Brennpunkten, insbesondere im Innenstadtbereich und Bahnhofsgebiet durchzuführen. Zu Seite 2 Bericht Absatz 5: Es mag sein, dass Kontrollen und Streifenfahrten erfolgen. Im Ortsbezirk 11 jedoch nicht an ausreichender Zahl. Dies liegt auch daran, dass die Stadt Frankfurt dazu zu wenig Personal hat. Das Ordnungsamt hatte dazu mehrfach in Telefonaten ausgeführt, dass eine Fahrt in den Ortsbezirk 11 eine weite Fahrt sein und sodann ein Einsatz in einem "anderem Gebiet" nicht mehr möglich wäre. Zu Seite 2 Bericht Absatz 6: Es ist davon auszugehen, dass das Personal im Ortsbezirk 11 ausreichend zu tun hätte und nicht vorgehalten werden muss, bis es zum Einsatz kommt. Der Ortsbezirk 11 kann nicht darunter leiden müssen, dass die Stadt Frankfurt es versäumt hat, ausreichend Personal bereit zu stellen um die Aufgaben auszuführen. Die Stadt Frankfurt muss tätig werden. Das Personal wird vor Ort im Ortsbezirk 11 benötigt. Der angebrachte Satz "Insofern sind Polizeiwachen oder-posten nicht automatisch der erhoffte Zugewinn an Sicherheit, sondern dienen eher der subjektiven Sicherheitswahrnehmung der Bürger:in-nen" passt in diesem Zusammenhang gar nicht. Die benannten Probleme sind vorhanden. Und können nur durch zuständige Beamte:innen gelöst werden. Das hat nichts mit subjektiver Sicherheitswahrnehmung nichts zu tun. Die Probleme müssen gelöst werden und das geht nur, wenn Beamte:innen vor Ort eingesetzt sind und für den Ortsbezirk 11 tätig sind. Der Einsatzort muss im Ortsbezirk 11 sein, da die Beamten:innen ansonsten den halben Tag im Auto sitzen, um durch die diversen Staus in den Ortsbezirk 11 zu gelangen. Das ist uneffektiv. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 358 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.04.2023, OA 353 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 413 2023 1. Die Vorlage B 358 wird unter Hinweis auf OA 413 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 532/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zu Beginn des Tenors der Satz "Der Bericht B 358 wird zurückgewiesen" eingefügt und der erste Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten oder Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 358

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2023, OA 413 entstanden aus Vorlage: OF 532/11 vom 24.11.2023 Betreff: Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten oder Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 358 Vorgang: OA 353/23 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht B 358 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, analog der Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Westen, im Frankfurter Osten eine Außenstelle der Stadtpolizei einzurichten. Sollte dies zeitnah nicht umsetzbar sein, sind Ordnungsbeamte der Stadtpolizei dem Ortsbezirk 11 direkt vor Ort den Stadtteilen fest und in ausreichender Anzahl zuzuordnen. Begründung: Der Inhalt geht nicht auf alle Punkte ein. Die Anregung hat sich nicht nur auf die Verkehrsüberwachung bezogen. Gemäß der Webseite der Stadt Frankfurt, Ordnungsamt, sind eben die in der Anregung genannten Punkte vom Ordnungsamt auszuführen: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/ae mter-und-institutionen/ordnungsamt/stadtpolizei/aufgabengebiete-der-stadtpolizei Bürger beschweren sich in Ortsbeiratssitzungen, dass die Stadtteile mit Sperrmüll vermüllen; Altfahrzeuge im Stadtteil über Monate/Jahre herumstehen; Lärmquellen vorhanden sind; Geruchsbelästigungen vorliegen; verkehrswidrige Zustände, die Gefahren mit sich bringen, vorhanden sind; Drogenkonsum/-verkauf auf Spielplätzen und Plätzen für Jugendliche stattfindet; Graffitibekämpfung nicht stattfindet; Fahren und Parken im Wald (Landschaftsschutzgebiet) stattfindet; störendes und gefährdendes Verhalten am Mainufer und den Parks gegeben ist und insgesamt "Ordnungswidrigkeiten" stattfinden. Die Bürger werden im Frankfurter Osten mit ihren Problemen alleine gelassen. Einzelne Anmerkungen zum Magistratsbericht B 358: Zu Absatz 1: Es wird verkannt, dass sich der Schwerpunkt der Beschwerdelage nicht nur im Bereich der Verkehrsüberwachung befindet. Die in der Beschwerde genannten Punkte sind allesamt Aufgaben des Ordnungsamtes, wie sich aus der eigenen Webseite des Ordnungsamtes sehr gut ersehen lässt. Es wäre sinnvoll, wenn die Stadtpolizei ebenfalls in einer Außenstelle Ost angesiedelt werden würde, da viele Beschwerden vorliegen, die in der Zuständigkeit der Stadtpolizei liegen. Zu Absatz 2: Es handelt sich hier unter anderem um die Landschaftsschutzgebiete Teufelsbruch und Fechenheimer Mainbogen. Es lagen Beschwerden vor, die seitens der Behörde nicht bearbeitet werden konnten, da keine Kapazitäten vorhanden waren, ebenso trifft dies für die Jahre davor zu. Das Problem ist, dass seitens des Amtes nichts aufgenommen wurde. Bei den Bürgern findet daher zunehmend eine Resignation statt, da bei Anrufen nicht weitergeholfen werden kann. Zu Absatz 3: In den Jahren 2019 und 2022 (2020 und 2021 fand keine Großveranstaltung statt) wurde zum Beispiel auf den unzulässigen Lärm an Sonntagen bei der Veranstaltung "Dynamit auf Rädern" und ähnlichen Veranstaltungen hingewiesen (Feiertagsgesetz). Die Bürger haben verschiedene Aussagen der Behörde erhalten: "Es läge eine Genehmigung vor", "es sei nicht zu laut", "Ordnungswidrigkeitsanzeigen würde man gleich in den Papierkorb werfen, wenn man jetzt eine zugefaxt bekäme" etc. In diesem Jahr hatten die Bürgerinitiative Fechenheim-Nord und andere Bürger vorgesorgt und im Vorfeld bereits angefragt, was getan werden würde, damit die Lärmbelästigung diesmal eingedämmt wird. Fazit ist, dass eine oder mehrere Ordnungswidrigkeiten gegen den Veranstalter ausgesprochen werden mussten. Die Großveranstaltungen in der PSD Bank Arena (FSV-Stadion) sind für den Stadtteil Riederwald eine unzumutbare Belastung. Hier werden keine ausreichenden Ordnungsmaßnahmen durchgesetzt. Die Veranstalter halten sich nicht an die Vorgaben. Die Stadt Frankfurt hat die Verpflichtung den Bürgern gegenüber, die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen. Zu Absatz 4: Die Stadtpolizei und das Ordnungsamt sind nie ausreichend besetzt. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass zu wenig Personal vorhanden ist. Frankfurt ist gewachsen, so auch die einzelnen Stadtteile. Die zuständigen Ämter scheinen nicht mitgewachsen zu sein. Es reicht nicht aus, präventive Überwachungsmaßnahmen/sonstige Maßnahmen nur an den Brennpunkten, insbesondere im Innenstadtbereich und im Bahnhofsgebiet, durchzuführen. Zu Absatz 5: Es mag sein, dass Kontrollen und Streifenfahrten erfolgen, im Ortsbezirk 11 jedoch nicht in ausreichender Anzahl. Dies liegt auch daran, dass die Stadt Frankfurt zu wenig Personal hat. Das Ordnungsamt hatte dazu mehrfach in Telefonaten ausgeführt, dass eine Fahrt in den Ortsbezirk 11 eine weite Fahrt sei und sodann ein Einsatz in einem "anderem Gebiet" nicht mehr möglich wäre. Zu Absatz 6: Es ist davon auszugehen, dass das Personal im Ortsbezirk 11 ausreichend zu tun hätte und nicht vorgehalten werden muss, bis es zum Einsatz kommt. Der Ortsbezirk 11 darf nicht darunter leiden, dass die Stadt Frankfurt es versäumt hat, ausreichend Personal bereitzustellen, um die Aufgaben auszuführen. Die Stadt Frankfurt muss tätig werden. Das Personal wird vor Ort im Ortsbezirk 11 benötigt. Der angebrachte Satz "insofern sind Polizeiwachen oder -posten nicht automatisch der erhoffte Zugewinn an Sicherheit, sondern dienen eher der subjektiven Sicherheitswahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger" passt in diesem Zusammenhang gar nicht. Die benannten Probleme sind vorhanden und können nur durch zuständige Beamtinnen und Beamte gelöst werden. Das hat nichts mit subjektiver Sicherheitswahrnehmung zu tun. Die Probleme müssen gelöst werden und das geht nur, wenn Beamtinnen und Beamte vor Ort eingesetzt werden und im Ortsbezirk 11 tätig sind. Der Einsatzort muss im Ortsbezirk 11 sein, da die Beamtinnen und Beamten ansonsten den halben Tag im Auto sitzen, um durch die diversen Staus in den Ortsbezirk 11 zu gelangen. Das ist uneffektiv. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 358 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.04.2023, OA 353 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 880 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 29.11.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 11.12.2023, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 358 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 413 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2023, TO II, TOP 65 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 358 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 413 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 23. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 29.01.2024, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 413 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 358 = Kenntnis, OA 413 = Ablehnung) BFF-BIG (B 358 = Kenntnis, OA 413 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (B 358 = Kenntnis, OA 413 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 413 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4182, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 § 4335, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024 Aktenzeichen: 32-0

Beratung im Ortsbeirat: 4