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Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main Fortschreibung 2012 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.01.2013, B 36 Betreff: Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2012 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9388 - NR 405/94 JHA, l. B 502/11 - Gliederung 1. Allgemeines 2. Entwicklung der Kinderzahlen 3.Entwicklung des Angebots in Kindertageseinrichtungen 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren/Rechtsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr ab 2013 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten 3.3 Entwicklung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder/Ganztagsentwicklung an Grundschulen 4. Ausblick: Planung der Angebotserweiterungen 2012 bis 2016 4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren 4.2 Ausbauplanung im Bereich Kindergarten 4.3 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Anlagen: Anlage 1 Versorgung von Kindern unter 3 Jahren 2011 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 2 Kindergartenversorgung 2011 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 3 Schulkinderversorgung 2011 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 4 Ausbau und Veränderungen des Kita-Platzangebots von November 2010 bis November 2011 Anlage 5 Kita-Neubauten ab 2012 in Bau oder in Vorbereitung Anlage 6 Bestandserhebung der Kindertageseinrichtungen nach Planungs- und Schulbezirken zum 1.11.2011 1. Allgemeines Es gehört zu den erklärten kommunalpolitischen Prioritäten des Magistrats auch für die XVII. Wahlperiode 2011 - 2016, Frankfurt am Main zur Familienstadt (weiter) zu entwickeln und die frühkindliche Bildung zu intensivieren und qualitativ zu verbessern. Dieses Entwicklungsziel gewinnt an Bedeutung durch Eintreten des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Betreuung am 01.08.2013 (siehe auch Seite 10). Der vorliegende Bericht schreibt die in den 90er Jahren begonnene Berichterstattung der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung fort (vgl. zuletzt B 502 vom 09.12.2011). Datengrundlage sind die Kita-Bestandserhebung zum Stichtag 01.11.2011 sowie Auswertungen der Einwohnerstatistik bezüglich relevanter Altersjahrgänge zum Jahresende 2011. § Im Teil 2 wird zunächst die Entwicklung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main kurz dargestellt; § Teil 3 beschreibt die Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- im und Hortbereich bis 2016 auf der Basis wichtiger Eckdaten; § Teil 4 gibt einen Ausblick auf die Maßnahmen zur Angebotserweiterung in den Jahren 2012 bis 2016 im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergartenbereich, im Hortbereich und bei den Betreuungsangeboten an den Grundschulen. Wie in den Vorjahren wird der Bericht durch eine Reihe von Anlagen ergänzt: § Die Anlagen 1, 2 und 3 stellen auf der Ebene der 77 Grundschulbezirke und der 35 Kita- Planungsbezirke sowie der Angebote mit gesamtstädtischem Bezug (Kita- Planungsbezirk 99) Informationen zu Kinderzahlen, Platzbestand und Versorgungsquoten in den 3 Altersgruppen bereit; § Mit Anlage 4 wird die große Zahl von Angebotsveränderungen nach Bezirken, Einrichtungen und Altersstufen dokumentiert, die zwischen den Stichtagserhebungen zum 01.11.2010 und 01.11.2011 erfolgt sind; § Anlage 5 gibt einen Überblick über die in Bau oder Vorbereitung befindlichen Kita-Neubauvorhaben. § In der Anlage 6 befindet sich die komplette Bestandserhebung zum 1.11.2011. Hier sind alle bestehenden Kindertageseinrichtungen nach Kita-Planungs- und Schulbezirken aufgeführt. Es finden sich Angaben zur Adresse der Einrichtungen, zu den jeweils betreuten Altersgruppen, zu vorhandenen und tatsächlich belegten Plätzen, zu Mädchen und Jungen in den Einrichtungen, zur Betreuungszeit und zur Auslastung. 2. Entwicklung der Kinderzahlen Ein zentraler Faktor für die Kita-Entwicklungsplanung ist, dass in Frankfurt am Main entgegen dem allgemeinen Trend nun schon seit 12 Jahren steigende Kinderzahlen bei den Kindern von der Geburt bis zum Schuleintritt zu verzeichnen sind. Nach den Hochrechnungen ist mit einer Fortsetzung dieses Trends noch bis mindestens 2013 zu rechnen. Die Steigerung hat inzwischen das Grundschulalter erreicht. Die kleinräumliche Analyse zeigt, dass neben den Neubaugebieten hohe Zuwächse insbesondere in den innenstadtnahen, bevölkerungsreichen Stadtteilen festzustellen sind. Die Kinderzahlen im Bereich der Kinder von 0 bis unter 3 Jahren (3 Jahrgänge / 0- bis unter 3-Jährige; Geburtsjahre 2009 bis 2011) sind, wie im vergangenen Jahr prognostiziert, angestiegen. Nach starken Anstiegen in 2004 (+414) und 2005 (+654) flachte der Anstieg der Kinderzahlen 2006 (+271) und 2007 (+148) wieder ab. Im Jahr 2008 lässt sich wieder ein stärkerer Anstieg beschreiben (+431) der im Jahr 2009 nochmals ansteigt (+462). Im Jahr 2010 ist eine geringfügige Abflachung des Anstiegs zu verzeichnen (+314) die sich im Jahr 2011 fortsetzt (+295). Absolut sind die Kinderzahlen von 20.611 im Jahr 2010 um 295 Kinder auf 20.906 im Jahr 2011 gestiegen. Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung für die Jahre 2011 bis 2015 war im letzten Bericht bei den 3 Jahrgängen der Kinder von 0 bis unter 3 Jahren von einer Steigerung um durchschnittlich 385 Kinder pro Jahr ausgegangen worden. Die Prognose wurde aufgrund der abgeflachten Zuwächse im Jahr 2010 nach unten korrigiert. Da diese leichte Abflachung bei der Steigerungsrate auch im jetzigen Berichtsjahr 2011 erkennbar ist (im Jahr 2011 Anstieg um 295 Kinder), wird für die Folgejahre 2012 bis 2016 eine Mittelwertberechnung auf der Basis der Zuwächse von 2005 bis 2011 vorgenommen. Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre jährlich 368 Kinder. Die hochgerechneten Gesamtzahlen relativieren sich in der absoluten Höhe erfahrungsgemäß etwas durch Wanderungsbewegungen / Fluktuation (z.B. Wegzug von Familien ins Umland); der ansteigende Trend ist jedoch deutlich erkennbar. Die Kinderzahlen in den für den Kindergartenbesuch im Jahr 2011/2012 relevanten Jahrgängen (3,5 Jahrgänge / 3 bis 6 jährige Kinder; Geburtsjahre 2005 bis 2008) sind ebenfalls, wie im vergangenen Jahr prognostiziert, gestiegen. Nach schwächeren Anstiegen in 2004 (+26), 2005 (+140) und 2006 (+105) entwickelte sich der Anstieg der Kinderzahlen 2007 (+595), 2008 (+455) und 2009 (+437) sehr viel umfangreicher. Im Jahr 2010 lag der Zuwachs erstmals über der Marke von 600 Kindern (+615). Dieser Wert stieg 2011 nochmals leicht an (+632). Absolut sind die Kinderzahlen von 22.089 im Jahr 2010 um 632 Kinder auf 22.721 im Jahr 2011 gestiegen. Damit lag der tatsächliche Anstieg in dieser Altersgruppe sogar über der Prognose aus dem Jahr 2010. Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung bis ins Jahr 2014 (3,5 Jahrgänge, Mittelwertberechnung) wird weiterhin von einer Steigerung bei den Kinderzahlen um im Durchschnitt 400 Kinder pro Jahr ausgegangen. Berechnungsgrundlage für diesen Trend ist die Entwicklung in den vergangenen 7 Jahren (2005 bis 2011) unter Berücksichtigung der Geburtenzahlen zum 31.12.2011 im Bereich der zu diesem Zeitpunkt 0- bis unter 3-Jährigen (2012 bis 2014). Die für 2012/13/14 errechneten Prognosezahlen (23.368, 24.152 bzw. 24.320 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 647, 784 bzw. 165 Kinder) wurden nach unten korrigiert: die Abweichungen zwischen Hochrechnungs- und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden 7 Jahren erheblich: die tatsächlichen Zuwächse der Kindergartenkinder reduzierten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Deshalb wird für 2012 bis 2014 von jeweils 400 zusätzlichen Kindern dieser Altersgruppe ausgegangen. Die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung in 2012 erfolgt nach Vorliegen der Einwohnerstatistik am Stichtag 31.12.2012. Dieses Verfahren hat sich im Vergleich Prognose von 2007 und tatsächliche Entwicklung 2008 als realitätsnah bestätigt. Prognostiziert war 2007 ein Anstieg um ca. 400 Kinder, der tatsächliche Anstieg im Jahr 2008 betrug 455 Kinder. Auch bei der Prognose von 2008 zeigt sich eine relativ realistische Einschätzung im Vergleich mit der tatsächlichen Entwicklung 2009. Prognostiziert war 2008 ein Anstieg um 400 Kinder, der tatsächliche Anstieg im Jahr 2009 betrug 437 Kinder. Obwohl im Jahr 2010 ein stärkerer Anstieg zu verzeichnen war, der sich 2011 fortsetzte, ist aufgrund der Abflachung der Zuwächse bei den 0 bis 3jährigen Kinder die Beibehaltung der Prognose (jährlich +400 Kinder) gerechtfertigt. Für die Jahre 2015 und 2016 wird die Prognose über eine Mittelwertberechnung der Entwicklung zwischen 2005 und 2011 erstellt. Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre 2015 und 2016 jährlich 426 Kinder. Bei den Kindern im Grundschulalter (4 Jahrgänge) ist erkennbar, dass ab 2003 die Gesamtzahlen der Bezugsjahrgänge - nach einer kontinuierlichen Abnahme seit 1998 - wieder angestiegen sind, was sich bis 2016 und auch darüber hinaus fortsetzen wird. Berechnungsgrundlage für die Prognose 2012 bis 2016 ist die Zahl der zum 31.12.2011 in Frankfurt lebenden 1- bis 9-Jährigen Kinder. Auch im Bereich dieser Altersgruppe wurden die für 2012 bis 2016 errechneten Prognosezahlen (23.838, 24.609, 25.440, 26.145 bzw. 26.960 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 660, 771, 831, 705 bzw. 815 Kinder) nach unten korrigiert: die Abweichungen zwischen Hochrechnungs- und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden 7 Jahren erheblich: die tatsächlichen Zuwächse der Kinder halbierten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Im Berichtsjahr 2011 sind die Kinderzahlen allerdings erstmals weit stärker als prognostiziert angestiegen. Dies ist auf einen "Bugwelleneffekt" zurückzuführen (starke Jahrgangsbreiten die sich über den U3-Bereich in den Kindergarten- und nunmehr in den Schulkinderbereich fortgesetzt haben). Deshalb wird die Prognose hier leicht angehoben und für 2012 bis 2016 nun von jährlich 400 zusätzlichen Kindern ausgegangen. Die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung in 2012 erfolgt nach Vorliegen der Einwohnerstatistik zum 31.12.2012. Auch andere Daten und Erkenntnisse (u.a. insgesamt hoher Auslastungsgrad, kaum noch frei gemeldete Plätze und viele Anfragen bei der "Infobörse Kita-Angebote", Einschätzungen der Kita-Leitungen zu unberücksichtigten Vormerkungen und aktuellen Versorgungsengpässe in einigen Stadtteilen) bestätigen eine weiter steigende Nachfrage und einen entsprechenden Handlungsbedarf. 3. Entwicklung des Angebots in Kindertageseinrichtungen Die Stadt Frankfurt am Main hat das Platzangebot seit Beginn der 90er Jahre konsequent ausgebaut. Vor allem als Folge der seit dem Jahr 2000 wieder steigenden Kinderzahlen bedarf jedoch das Ziel, den geltenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu gewährleisten und für Kinder unter 3 Jahren ab 2013 einzulösen, weiterer Anstrengungen. Auch für die Grundschulkinder ist ein zahlenmäßig ausreichendes und verlässliches Angebot zu schaffen. Dies kann allerdings nur im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung ermöglicht werden. Die folgende Tabelle zeigt, dass in den vergangenen 9 Jahren ein erheblicher Ausbau der Platzkapazität in allen Altersstufen erfolgt ist. Auch im Jahr 2011 konnten wieder Verbesserungen erreicht werden. Wegen der stark steigenden Kinderzahlen und der Gefährdung des Rechtsanspruchs wurde für die Maßnahmenplanung ab 2004 der vorrangige Ausbau des Kindergartenangebots festgelegt. Die Erweiterung der Hortplätze wurde im Gegenzug begrenzt, allerdings durch stärkere Erweiterung schulischer Betreuungsangebote wieder ausgeglichen. Im Bereich der unter 3 jährigen Kinder konnte durch Erweiterung des Angebots in Krippen/Krabbelstuben und in alterserweiterten Gruppen in Kindergärten ein Platzausbau von 586 Plätzen erreicht werden. Der im vergangenen Jahr geplante Ausbau um 878 Plätze in dieser Altersgruppe konnte nicht erreicht werden, da die geplanten Erweiterungen über das Sofortprogramm wegen immer größerer Schwierigkeiten geeignete Liegenschaften zu finden nicht vollumfänglich umgesetzt werden konnten. Einige geplante Projekte werden erst im Jahr 2012 umgesetzt. Die im Jahr 2007 erstmals (geschätzte) Zahl der in Kindertagespflege betreuten unter 3 jährigen Kinder wurde 2008 bereinigt. 2009, 2010 und 2011 lässt sich jeweils wieder ein Zuwachs verzeichnen. Für den Zeitraum vor 2007 liegen für Plätze in Tagespflege keine verlässlichen Zahlen vor. Entwicklung des Gesamtangebots an Kita-Plätzen 2003 - 2011 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren / Rechtsanspruch für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr ab 2013 Bei den Platzzahlen (Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen) erfolgte in den Jahren von 2003 bis 2011 ein kontinuierlicher Ausbau des Angebots um insgesamt 3.678 Plätze. Im Bericht B 300 vom 12.06.2006 wurde ein Zuwachs von ca. 300 Plätzen für das Jahr 2006 kalkuliert, tatsächlich konnten netto 405 neue Plätze geschaffen werden. Im Jahr 2007 war ebenfalls eine Erweiterung um 300 Plätze vorgesehen. Auch in diesem Jahr konnte dieses Ausbauziel mit tatsächlich 455 neuen Plätzen übertroffen werden. Im Berichtsjahr 2008 konnte das geplante Ausbauziel von 500 Plätzen erstmals nicht erreicht werden, es wurden nur 317 neue Plätze geschaffen. Auch im Jahr 2009 konnte das im Vorjahr gesetzte Ausbauziel von 832 Plätzen nicht ganz erreicht werden. Es wurden 630 neue Plätze geschaffen. Ebenso konnte das Ausbauziel von 986 Plätzen für das Jahr 2010 nicht erreicht werden. Es wurden 708 neue Plätze geschaffen. Auch im aktuellen Berichtsjahr 2011 konnte das geplante Ausbauziel von 878 Plätzen nicht erreicht werden. Wegen zeitlicher Verzögerungen bei einigen Projekten wurden 586 neue Plätze geschaffen. Damit wurden 67% des Ausbauzieles erreicht. Trotzdem konnte damit in dem beschriebenen Zeitraum der Versorgungsgrad in Tageseinrichtungen im Bereich der Kinder unter 3 Jahren auf 26 % ausgebaut werden. Absolut standen zum 01.11.2011 insgesamt 5.482 Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen zur Verfügung. Vor allem in dieser Altersgruppe (0- bis unter 3-Jährige Kinder) wird ein nicht unerheblicher Teil der Kinder in Tagespflege betreut. Durch die Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) und des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) wird diesem Teil der Kinderbetreuung ein erweiterter rechtlicher Rahmen verliehen. Bei der Planung des Gesamtangebots für diese Altersgruppe ist die Tagespflege als gleichrangige Angebotsform mit zu berücksichtigen. Im Jahr 2007 wurde für die Zahl der Kinder unter 3 Jahren in Kindertagespflege ein Schätzwert von 529 Tagespflegeverhältnissen ermittelt. Dieser wurde im Jahr 2008 durch die nun verlässlich vorliegenden Daten bereinigt. Nach den Daten der Tagespflegebörse wurde von 375 Tagespflegeverhältnissen zum Stichtag 01.11.2008 für Kinder unter 3 Jahren ausgegangen. Im Jahr 2009 ist diese Zahl auf 576 Tagespflegeverhältnisse für Kinder unter 3 Jahren angestiegen. 2010 stieg diese Zahl auf 592 an. Im Berichtsjahr 2011 ist nun nochmals ein Zuwachs auf 658 Plätze zu verzeichnen. Rechnet man diese Plätze bei Tagespflegepersonen mit ein, ergibt sich eine Gesamtzahl von 6.140 Plätzen. Mit diesem Angebot wird ein Versorgungsgrad von 29 % in Bezug auf die 3 Jahrgänge der unter 3-Jährigen erreicht. Das Versorgungsziel wird seit dem Bericht B 864 vom 02.10.2009 mit 50 % in Bezug auf 3 Jahrgänge (0- bis unter 3-Jährige) beziffert. Aus heutiger Sicht ist dieses Versorgungsziel allerdings nicht bis 2013 erreichbar (vgl. Kapitel 4.1). Mit Wirkung zum 1.1.2005 sind durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) erweiterte Verpflichtungen zum Platzausbau für die Tagesbetreuung von unter drei Jahre alten Kindern in das SGB VIII aufgenommen worden. Hier wird in § 24 Abs. 3 u.a. die Verpflichtung zur Vorhaltung von Plätzen in Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder unter 3 Jahren beschrieben, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder aufnehmen wollen, bzw. sich in Ausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches erhalten. Im § 24a sieht das SGB VIII eine Übergangsregelung für den Fall vor, dass diese Verpflichtung zum 1. Januar 2005 nicht umgesetzt werden kann. Danach ist die Verpflichtung spätestens ab dem 1. Oktober 2010 zu erfüllen. Der Magistrat geht davon aus, dass zur Einlösung dieses Anspruchs in Frankfurt am Main ein Versorgungsgrad von ca. 30% in Bezug auf die drei Jahrgänge der unter Dreijährigen nötig wäre. Bei der aktuellen Versorgungssituation (29%) ist dieses Ziel unter anderem auch wegen steigender Kinderzahlen noch nicht erreicht worden, der Ausbau muss weiter forciert werden. Um einen Versorgungsgrad von 30% zu erreichen, würden rechnerisch noch 132 Plätze benötigt. Der Magistrat geht zurzeit davon aus, dass dieses Versorgungsziel im Jahr 2012 erreicht wird. Im Jahr 2007 hat die Bundesregierung die Initiative zu einem weit über die Verpflichtungen des TAG hinausgehenden Platzausbau für Kleinkinder unter drei Jahren ergriffen. Mit den Ländern wurde ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege vom vollendeten ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres vereinbart. Dieser Rechtsanspruch tritt am 01.08.2013 in Kraft. Zur Einlösung dieses Rechtsanspruchs, der auch weitgehende Ansprüche auf Förderung für Kinder unter einem Jahr umfasst, hält der Bund in Übereinstimmung mit den Ländern ab 01.08.2013 die Bereitstellung von insgesamt 750.000 Betreuungsplätzen, das entspricht einem Versorgungsgrad von 35% bezogen auf die ersten drei Lebensjahre, für erforderlich. Am 10.12.2008 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG) beschlossen. Hierin sind die beschriebenen Ziele und Maßnahmen enthalten. Der als Ausbauziel benannte Versorgungsgrad von 35% gilt als bundesweiter Mittelwert. In Großstädten und Ballungsräumen wird übereinstimmend von einem deutlich höheren erforderlichen Versorgungsgrad ausgegangen. Ab 01.08.2013 gilt der uneingeschränkte (subjektive, d. h. individuell einklagbare) Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege für jedes Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Im neuen Kinderförderungsgesetz wurde auch der o.g. § 24 neu gefasst: § 24 SGB VIII Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn 1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder 2. die Erziehungsberechtigten a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten. (2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Gemäß § 24 a SGB VIII kann ein Träger der öffentlichen Jugendhilfe bis 31.07.2009 von der Übergangsregelung gemäß § 24a SGB VIII Gebrauch machen, die ihn verpflichtet, ab dem 1. Oktober 2010 mindestens ein Angebot vorzuhalten, das eine Förderung aller Kinder ermöglicht, 1. deren Erziehungsberechtigte a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten; Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten; 2. deren Wohl ohne eine entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist. Zur Einlösung des Rechtsanspruchs hält der Magistrat bis 2013 die Umsetzung eines Versorgungsgrads von mindestens 50%, bezogen auf die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen wären zwischen 2012 und 2013 ca. 4.300 zusätzliche Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege einzurichten (siehe dazu die folgende Tabellenübersicht). Das stellt nicht nur die Stadt Frankfurt, sondern auch die Träger von Kindertageseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen. Wegen stärker steigender Kinderzahlen musste die Planung im Jahr 2009 dahingehend verändert werden, dass für die Jahre 2012 und 2013 zusätzlich je 330 Plätze mehr als 2008 kalkuliert umgesetzt werden müssten (vgl. B 695 vom 19.11.2010). Diese insgesamt weiteren 660 Plätze für unter 3 jährige Kinder können wegen baulichen Verzögerungen bei Kita-Neubauten, Mangel an geeigneten Grundstücken für Kita-Neubauten in einigen Regionen, dem Mangel an geeigneten Liegenschaften für Umsetzungen im Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung und wegen dem aktuellen Fachkräftemangel bis 2013 nicht realisiert werden. Die Platzausbauplanung zur Einlösung des Rechtsanspruchs ab 2013 legt der Magistrat mit diesem Bericht vor (siehe Kapitel 4.1). Null- bis Dreijährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen Die in der Tabelle abgebildeten Ausbauzahlen (Veränderungen zum Vorjahr) beinhalten für die Jahre 2012 und 2013 jährlich 800 neue Plätze für unter 3jährige über das Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung. Die darüber hinausgehenden Ausbauzahlen beschreiben die Erweiterungen in Neubauten. Die zurzeit in Planung befindlichen Krippen-Neubauten werden voraussichtlich erst 2013 fertig gestellt, was den starken Anstieg der Ausbauzahlen in diesem Jahr erklärt. Im städtischen Haushalt 2012 wurden die Ausbauzahlen für die mittelfristige Finanzplanung bis 2015 korrigiert. Die veränderten Versorgungsgrade betragen für 2012 = 33,5%, für 2013 = 40%, für 2014 = 41,2% und für 2015 = 41,8%. Durch einen Budgetvermerk werden allerdings Überschreitungen der Betriebskostenzuschüsse bis zu einem maximalen Betreuungsgrad von 48% im Finanzplanungszeitraum bis 2015 zugelassen (vgl. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012, § 1720). Aus diesem Grund wird in diesem Bericht die ursprünglich vorgesehene Ausbauplanung beibehalten. Betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen Insbesondere im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren befassen sich immer mehr Betriebe und Unternehmen in Frankfurt am Main mit dem Gedanken, die Kinderbetreuung für ihre Mitarbeiter betrieblich zu fördern. Seit dem Jahr 1992 besteht dabei in Frankfurt die Möglichkeit, dieses betriebliche Engagement durch eine städtische Förderung finanziell zu unterstützen. Je nachdem wie weit eine betriebliche oder betriebsnahe Kindertageseinrichtung sich für Stadtteilkinder öffnet, bestand bisher die Möglichkeit der finanziellen Förderung durch die Stadt in 5 abgestuften Förderkriterien (gem. Magistratsbeschluss vom 24.04.1992). Diese wurden 2009 vereinfacht und für die Betriebe und Unternehmen attraktiver gestaltet (vgl. Magistratsvortrag M 131 vom 19.06.2009 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6322 vom 09.07.2009). Auf der Grundlage des Frankfurter Programms zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Einrichtungen sind in den letzten 20 Jahren zahlreiche Einrichtungen vor allem für Kinder unter 3 Jahren und Kindergartenkinder bei verschiedensten Unternehmen entstanden. Abgestimmt auf die Arbeits- und Organisationsformen der Betriebe gibt es solche Einrichtungen im Bereich der Banken und Kreditinstitute, bei Krankenhäusern und Kliniken, bei Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei Hochschulen und in letzter Zeit auch bei mittelständischen Unternehmen in verschiedenen Branchen. Betrieben werden diese Einrichtungen zum größten Teil durch Träger der freien Jugendhilfe, die sich auf dieses Angebotssegment spezialisiert haben. Die größten Träger in diesem Bereich in Frankfurt am Main sind: · Gesellschaft zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Kindereinrichtungen e.V. · pme Familienservice gGmbH · Le Jardin gGmbH Zurzeit werden in diesem Segment in Frankfurt am Main 39 Einrichtungen betrieben, die 1.164 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, 688 Kindergartenplätze und 35 Hortplätze zur Verfügung stellen. Dies sind insgesamt 1.887 Plätze in betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen. Im Jahr 2008 wurden 2 neue Einrichtungen eröffnet (Krippe Niederrad, Lyoner Str. 34 und Krippe Obermainanlage 3; beide in Trägerschaft des Familienservice) und eine betriebliche Einrichtung erweitert (Fluggi-Land Kinderarche, Hubert-Kallenbach-Str. 59). Im Jahr 2009 sind neu dazugekommen: · Kita FBC, Mainzer Landstr. 46 (Familienservice) · Kita Campus Riedberg, Altenhöferallee 1b (Fördergesellschaft) · Krabbelstube "UNIversum", Bockenheimer Landstr. 133 (Fördergesellschaft) Die Kita "Hessischer Rundfunk", Am Steinernen Stock 7 (Fördergesellschaft) wurde 2009 erweitert. Im Jahr 2010 sind neu eröffnet worden: · Kita Jardin Rödelheim, Rödelheimer Landstr. 44 (Le jardin) · Kita Unterlindau 21 (Familienservice) · Kita Opernturm, Bockenheimer Anlage 47 (Familienservice) · Kita "Energiebündel", Solmsstr. 42 - 44 (Familienservice) · Krabbelstube "Grünschnäbel", Eckenheimer Landstr. 66 (Fördergesellschaft) Im Jahr 2011 wurde schließlich noch neu eröffnet: · Krabbelstube Galvanistrasse, Galvanistr. 29 (Fördergesellschaft) · Krabbelstube Le jardin am Hof, Trakehnerstr. 7 (Le jardin) Der Magistrat beabsichtigt, bei der umfangreichen Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen (vgl. Kap. 4.1) ca. 25% des Ausbaus über betrieblich geförderte Einrichtungen zu realisieren. Betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen Träger Einrichtung Adresse Alter Betrieb/Unternehmen Sozialpäd. Verein "Kindervilla Kunterbunt" Kettenhofweg 27 0 - 6 Jahre Allianz-Versicherung Fördergesellschaft "Uni-Strolche Theodor-Stern-Kai 7,Hs17 0 - 6 Jahre Universitätsklinik Fördergesellschaft "Kleine Fische" Brückenstr. 45 0 - 3 Jahre Fischer-Verlag Fördergesellschaft "Räuberhöhle" Bettinastr. 34c 0 - 3 Jahre Gesundheitsamt Fördergesellschaft Villa Dante EZB I Dantestraße 7 0 - 6 Jahre EZB Fördergesellschaft Europäische Zentralbank II Dantestraße 5 0 - 6 Jahre EZB Fördergesellschaft Europäische Zentralbank III Schubertstraße 11-15 0 - 6 Jahre EZB Fördergesellschaft "Rappelkiste" Wilhelm Eppstein Str. 2 0 - 6 Jahre Markuskrankenhaus Fördergesellschaft Kita am Huthpark Friedberger Landstr. 430 0 - 6 Jahre BG Unfallklinik Fördergesellschaft "Ultraschall" Richard Wagner Str. 36 0 - 6 Jahre Bürgerhospital Fördergesellschaft "Waschbären" Albert Blank Str. 28b 0 - 6 Jahre Höchst AG Aventis Fördergesellschaft "Hessischer Rundfunk" Am Steinernen Stock 7 0 - 3 Jahre Hessischer Rundfunk Fördergesellschaft "Hessischer Rundfunk" Am Steinernen Stock 1 0 - 6 Jahre Hessischer Rundfunk Fördergesellschaft Kita OLG Falkensteiner Str. 24 0 - 6 Jahre Oberlandesgericht Fördergesellschaft "Zauberhut" Gutleutstr. 128 0 - 6 Jahre Finanzamt Fördergesellschaft Kita Deutsche Bank Klüberstraße 14 0 - 6 Jahre Deutsche Bank Fördergesellschaft "Kita auf dem Campus" Grüneburgplatz 1 0 - 6 Jahre Universität Fördergesellschaft Krabbelstube im Atricom Lyoner Str. 15 0 - 3 Jahre Verschiedene (u.a. VDMA) Fördergesellschaft Kita Campus Riedberg Altenhöferallee 1b 0 - 6 Jahre Universität Fördergesellschaft Krabbelstube "UNIversum" Bockenheimer Landstr.133 0 - 3 Jahre Universität Fördergesellschaft Krabbelstube"Grünschnäbel" Eckenheimer Landstr.66 0 - 3 Jahre Merz AG Fördergesellschaft Krabbelstube Galvanistraße Galvanistr. 29 0 - 3 Jahre Deutsche Bank Terminal for kids Fluggi-Land Kinder Arche Hugo-Kallenbach-Str. 59 0 - 3 Jahre Flughafen AG Familienservice Kids & Co Guiollettstr. 18-22 0 - 12 Jahre Commerzbank u.a. Familienservice Kids Chance Niedenau 25 0 - 3 Jahre Clifford Chance Familienservice Krippe Obermainanlage Obermainanlage 3 0 - 3 Jahre EZB u.a. Familienservice Krippe Niederrad Lyoner Str. 34 0 - 3 Jahre Deka Bank u.a. Familienservice Kita Opernturm Bockenheimer Anlage 47 0 - 3 Jahre UBS Familienservice Kita FBC Mainzer Landstrasse 46 0 - 6 Jahre Verschiedene (u.a. Bankhaus Metzler) Familienservice Kita "Energiebündel" Solmsstraße 42 - 44 0 - 3 Jahre Mainova Familienservice Kita Unterlindau Unterlindau 21 0 - 6 Jahre Citigroup, Maple Bank, Commerzbank KfW Kita KfW Schumannstraße 67 3 - 12 Jahre Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Le jardin Jardin palmito Ginnheimer Landstr. 11 0 - 3 Jahre Deutsche Bundesbank u.a. Le jardin Int Kinderkrippe Le Jardin Kurhessenstr. 92 0 - 6 Jahre Deutsche Bundesbank u.a. Le jardin Jardin Rebgärten Rebgärten 54 0 - 3 Jahre Deutsche Bank/DWS Le jardin Jardin DWS Krippe Untermainkai 44 0 - 3 Jahre DWS Le jardin Jardin preschool Rödelheim Rödelheimer Landstr. 44 3 - 6 Jahre Deutsche Bundesbank Le jardin Jardin palmito KS Rödelheim Rödelheimer Landstr. 44 0 - 3 Jahre Deutsche Bundesbank Le jardin Le jardin am Hof Trakehnerstr. 7 0 - 3 Jahre Senkenbergmuseum und KfW 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten Seit dem Jahr 2000 erfolgt ein kontinuierlicher Ausbau des Kindergarten-Platzangebots um insgesamt 3.903 Plätze. Allein in den vier letzten Jahren wurden 1.666 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen (2008 +342 Plätze, 2009 +389 Plätze, 2010 +435 Plätze, 2011 +500 Plätze, vgl. Anlage 4). Dem stand ein Anstieg um 2.139 Kinder gegenüber. So ist der Versorgungsgrad trotz erheblichem Platzausbau zwischen 2010 und 2011 gleichgeblieben. Er beträgt 2011, bezogen auf 3,5 Jahrgänge, 93%. Um der zu erwartenden weiterhin deutlichen Zunahme der Kinderzahlen gerecht zu werden und auch den Versorgungsgrad wieder zu verbessern, sind weiterhin große Anstrengungen beim Kindergarten-Platzausbau erforderlich. Dabei kommt es auch vorrangig darauf an, in Bezug auf den Versorgungsgrad eine größere regionale Ausgewogenheit zu erreichen. Zusätzlich zu den Angebotserweiterungen im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung (jährlich 320 neue Plätze) werden in erheblichem Umfang zusätzliche Platzkapazitäten in den vorgesehenen Kita-Neubauten geschaffen (vgl. Anlage 5). Die unter 3.1 beschriebenen geplanten Platzerweiterungen für Kinder unter 3 Jahren verstärken das Erfordernis einer lückenlosen Anschlussbetreuung im Kindergarten zum vollendeten 3. Lebensjahr der Kinder. Kann der Wechsel nicht zum 3. Geburtstag erfolgen, hat dies zur Folge, dass Dreijährige in Krippen und Krabbelstuben bleiben müssen, diese Plätze also nicht mit Kleinkindern belegt werden können. Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat im Rahmen des Berichtes B 864 vom 2.10.2009 (Beschluss der StVV vom 28.01.2010 § 7474) das Versorgungsziel im Kindergartenbereich auf 100% angehoben. Drei- bis Sechsjährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen Die Entwicklung der Betreuungsdauer im Kindergarten Die Erweiterung der Anteile von Ganztags- und Zweidrittel-Plätzen am Gesamtangebot im Kindergartenbereich wurde bereits im Bericht vom 18.02.2000 (B 102) ausdrücklich als Ziel der Angebotsplanung benannt. Der letzte Bericht (B 502 vom 09.12.2011) beschrieb die kontinuierliche Ausweitung der Anteile von Zweidrittel- und Ganztagsplätzen und bekräftigte das Ziel einer schrittweisen Veränderung bzw. bedarfsgerechten Weiterentwicklung in enger Zusammenarbeit mit den Trägern. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung seit dem Jahr 2000: Entwicklung der Betreuungszeiten in Kindergärten von 2000 bis 2011 Ganztags Zweidrittel Halbtags 2000 48% 20% 33% 2004 50% 25% 25% 2008 63% 22% 15% 2010 65% 23% 12% 2011 68% 21% 11% Das Ziel einer bedarfsgerechten Ausweitung des Anteils an Ganztagsplätzen wird im Grundsatz von allen Trägerbereichen unterstützt. Für die praktische Umsetzung sind zusätzliche Ressourcen (Stellenanteile, Betriebskostenzuschüsse) kalkuliert. Mittel für erforderliche bauliche Veränderungen (insbesondere Küchen / Mittagessenversorgung) können im Rahmen des Investitionsförderprogramms für Kitas in freier Trägerschaft beantragt werden. Der städtische Träger (Kita Frankfurt, Betrieb 48) beabsichtigt den Anteil der Ganztagsplätze in seinen Kindergärten auf 65% anzuheben. Die Verteilung von Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplätzen stellt sich bei den verschiedenen Trägerbereichen differenziert dar: Betreuungsdauer im Kindergarten nach Trägerbereichen (2011) Der Anteil der Ganztagsplätze im Kindergartenbereich beträgt bei Einrichtungen in katholischer Trägerschaft 62%, beim städtischen Träger ebenfalls 62%, in evangelischer Trägerschaft 70%, bis hin zu 76% bei den anderen freien Trägern. Demgegenüber ist der Anteil der Halbtagsplätze bei Einrichtungen in katholischer und städtischer Trägerschaft am höchsten (jeweils 15%) und bei den anderen freien Trägern am geringsten (4%). 3.3 Entwicklung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Die Stadt Frankfurt am Main hat ab Anfang 2008 die Vormittags-Parallelangebote für Kinder im Grundschulalter beendet und die Hortöffnung in allen Schulbezirken auf die Zeit ab 11.30 Uhr (in den Ferien weiterhin ganztägig) verlagert. Damit wird der Absicht Rechnung getragen, dass die Schule zumindest am Vormittag der Ort der Bildung und Betreuung für alle ihre Kinder ist (vgl. M 7 vom 18.01.2008, Beschluss der StVV § 3685 vom 18.03.2008) und damit auch für alle Kinder, nicht nur für Hortkinder, ein verlässlicher Zeitrahmen gewährleistet ist. Seit diesem Zeitpunkt (2008) hat ein erheblicher Ausbau des Platzangebots stattgefunden, weil bei den Grundschulkindern die Nachfrage nach Plätzen stetig gestiegen ist. Zwischen 2008 und 2011 wurden insgesamt 997 neue Betreuungsplätze für Schulkinder geschaffen (236 Hortplätze und 761 Plätze in Betreuungsangeboten an Schulen). Zum 01.11.2011 standen den Grundschulkindern 9.130 Hortplätze und 3.054 Plätze in schulischen Betreuungsangeboten zur Verfügung, dies ergibt gesamt 12.184 Plätze (Versorgungsgrad 53%). Das bestehende Hortangebot soll in Zukunft erhalten bleiben aber nicht weiter ausgebaut werden. Eine komplette Umwandlung in Betreuungsangebote an Schulen ist aus organisatorischen und räumlichen Gründen nicht möglich. In Einzelfällen (Horte an Schulen) wird es weiterhin Umwandlungen von Horten in Erweiterte Schulische Betreuung geben. Die Erweiterung des Gesamtangebots wird zukünftig über die Angebotsform Erweiterte Schulische Betreuung stattfinden. Horte werden nur noch in Ausnahmefällen (z.B. in Kita-Neubauten in Wohnungsneubaugebieten, in denen keine neue Schule entsteht) neu eingerichtet. Mit dem Start des Projektes "Offene Frankfurter Ganztagsschule" im Jahr 2009 verfolgt die Stadt das Ziel, auf kommunaler Ebene die Ganztagsschulentwicklung zu unterstützen und voranzutreiben. Ausgangspunkt ist eine schulbezogene Bestandsaufnahme und Bündelung von Angeboten/Ressourcen mit Relevanz zur Ganztagsentwicklung. Darüber hinaus geht es um die Weiterentwicklung und die verlässliche Etablierung der Kooperationsbezüge von Schulen mit ihren Partnern aus dem Schulbezirk oder Stadtteil, wozu auch die Horte und Betreuungsangebote an Schulen gehören. Das Betreuungsangebot an den Grundschulen als Angebot des Schulträgers nach § 15 Hess. Schulgesetz wurde ausgebaut und weiterentwickelt. Dies betrifft zum einen das für alle offene, entgeltfreie Frühbetreuungsangebot, das inzwischen flächendeckend vorgehalten wird. Zum anderen stehen zum Stichtag 1. November 2011 insgesamt 3.054 Plätze für Schulkinder in der Über-Mittag-Betreuung und am Nachmittag zur Verfügung. 1.952 Plätze davon sind mittlerweile solche in der Erweiterten schulischen Betreuung (ESB). Dieses Angebot wurde inzwischen in seinen Rahmenbedingungen weitgehend denen der Horte gleichgestellt, so bei den Elternentgelten und den Öffnungszeiten (bis 15 oder 17 Uhr; während der Schulferien ganztags). Konzeptionell ist eine enge Abstimmung und Kooperation mit der Schule (wie z.B. Ganztagsangeboten, Schulprofil etc.) vorgesehen. Der aktuelle Versorgungsgrad in Bezug auf die 4 Jahrgänge der Grundschulkinder beträgt für die Angebotsformen Hort und Betreuungen an Schulen zusammen 53%. Wie im Bericht B 469 vom 28.07.2008 erstmalig geschehen, wurde eine rechnerische Bereinigung dieses Wertes um den Anteil von Hortplätzen vorgenommen, die von älteren Kindern (11 bis 12 Jährige), die weiterführende Schulen besuchen, belegt sind (2007 waren dies 800 Plätze, 2008 waren dies 705 Plätze, 2009 waren es 679 Plätze, 2010 waren es 628 Plätze und 2011 sind dies nur noch 590 Plätze). Dies ist auf verbesserte ganztägige schulische Angebote in der Sekundarstufe I, aber auch auf die Einführung der verkürzten Schulzeit an Gymnasien und Schulen mit gymnasialem Bildungsgang zurückzuführen. Die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit von 9 auf 8 Jahre (G8) hat dazu geführt, dass sich der Unterricht vermehrt in den Nachmittag erstreckt. Als Begründung für die weiter steigende Nachfrage nach Betreuungsangeboten für Grundschüler kann u.a. angeführt werden, dass durch die Erweiterung der täglichen Betreuungsdauer im Kindergarten (Verlagerung von Halbtags- auf Zweidrittel- und Ganztagsbetreuung) viele Familien mit ihrer Berufstätigkeit und sonstiger Lebensplanung auf Entlastung durch ein Kita-Angebot eingestellt sind und beim Übergang der Kinder vom Kindergarten in die Grundschule auf eine Fortsetzung des Betreuungsangebots im vergleichbaren zeitlichen Rahmen angewiesen sind. Hinzu kommt, dass Eltern die Förderung ihrer Kinder in Horten und schulischen Betreuungsangeboten sehr schätzen und Kinder hier gerne ihren Nachmittag mit Kindern ihrer Altersgruppe verbringen. Ebenfalls ist erkennbar, dass ab 2003 die Schülerzahlen nach einer kontinuierlichen Abnahme seit 1998 vor allem im Grundschulbereich wieder angestiegen sind, was sich 2011 nochmals fortgesetzt hat. Die Planung für die Altersgruppe der Schulkinder beruht auf dem gesetzlichen Auftrag, dass u.a. für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsdeckendes Betreuungsangebot vorzuhalten ist (vgl. § 24 II SGB VIII - KJHG). Allerdings besteht für schulpflichtige Kinder bisher weder nach dem SGB VIII noch nach hessischem Landesrecht (Hessisches Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch - HKJGB; Hessisches Schulgesetz) ein einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Für die Planung von Betreuungsangeboten für Schulkinder sind strukturelle und inhaltliche Veränderungen in den Grundschulen von großer Relevanz. Dies gilt zum einen für die Einführung der verlässlichen Halbtags-Grundschule, zum zweiten für den Ausbau von Betreuungsangeboten (Frühbetreuung, Über-Mittag-Betreuung und Erweiterte schulische Betreuung) an Grundschulen durch den Schulträger und zum dritten für die Entwicklung hin zu ganztägig arbeitenden Schulen im Rahmen der Richtlinie des Landes Hessen "Ganztagsprogramm nach Maß". Bei der Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung sind institutionell gesicherte Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitangebote für Schulkinder zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Angebote im Bereich der Über-Mittag-Betreuung und der Erweiterten schulischen Betreuung an Grundschulen in Verantwortung des Schulträgers sowie für ganztägig arbeitende Schulen (Grundschulen und Sekundarstufe), aber auch - besonders für Schulkinder ab 10 Jahren - Einrichtungen und Projekte der offenen Kinder- und Jugendarbeit (u.a. Kinderhäuser und die sog. "Teenie-Projekte"), die ebenfalls Mittagstisch und Hausaufgabenbetreuung vorhalten. Der hohe Bedarf in Bezug auf Betreuungsangebote für Grundschulkinder ist weiterhin klar erkennbar. In den vergangenen Jahren war dieser höhere Bedarf nur in den innenstadtnahen Planungs- und Schulbezirken zu verzeichnen. Heute stellt sich die Situation so dar, dass im gesamten Stadtgebiet ein weitergehender Bedarf erkennbar ist. Belege hierfür sind die Rückmeldungen aus den jährlich stattfindenden Planungsforen (in denen die Kindertageseinrichtungen in regionalen Bezügen ihre Wartelisten abgleichen), Rückmeldungen von Kita-Leitungen, vermehrte Nachfrage nach Betreuungsangeboten in der Infobörse Kita-Angebote und klar erkennbare Überbelegungen in den Horten, den Schülerläden und der Erweiterten Schulischen Betreuung, die mittlerweile das ganze Schuljahr über nicht mehr abgebaut werden können. Vor diesem Hintergrund und der unter Punkt 3.2 beschriebenen Steigerung bei der Ganztagsquote in Kindergärten (68% Ganztagsplätze, 21% Zweidrittelplätze und nur noch 11% Halbtagsplätze) wurde das Versorgungsziel im Bereich der Betreuungsangebote für Grundschulkinder seit dem Bericht im Jahr 2010 auf 65% erhöht (vgl. B 695 vom 19.11.2010). Für die weitere Planung schlägt der Magistrat vor, das Versorgungsziel im Bereich der Betreuungsangebote für Grundschulkinder an der Ganztagsquote im Kindergartenbereich zu orientieren. Für den weiteren Ausbau der Erweiterten schulischen Betreuung an Grundschulen standen im Haushalt 2010/11 Mittel für jährlich 300 weitere Plätze zur Verfügung. Dabei wurden teilweise auch vorhandene Angebote der Über-Mittag-Betreuung in Erweiterte schulische Betreuung umgewandelt, um ein bedarfsgerechteres Angebot zu schaffen. Um das Ausbauziel mittelfristig zu erreichen, hat der Magistrat für die Folgejahre ab 2012 die Ausbaukapazitäten im Bereich der Angebotsform Erweiterte schulische Betreuung auf jährlich 600 Plätze erhöht. Damit könnte, bei entsprechend der Prognose ansteigenden Kinderzahlen, bis zum Jahr 2016 ein Versorgungsgrad von 63% erreicht werden. Sechs- bis Zehnjährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen Ganztägig arbeitende Grundschulen in Frankfurt am Main Derzeit erhalten 32 Grundschulen (inklusive der verbundenen Grund-, Haupt- und Realschulen, IGS, KGS, sowie der Förderschulen mit Grundstufe. vgl. Anlage) auf Basis der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz des Hessischen Kultusministeriums vom 01.11.2011 eine finanzielle Förderung und zusätzliche personelle Verstärkung. Im Rahmen des aktuellen 3jährigen "Ganztagsprogramms nach Maß" des Landes Hessen kommen zum Sommer 2012 weitere 3 Grundschulen hinzu. Überwiegend handelt es sich um Schulen mit Ganztagsangeboten - Profil 1 (ehemals "Schule mit Pädagogischer Mittagsbetreuung"). Diese Schulen müssen an mindestens drei Tagen in der Woche eine erweiterte Lern- und Betreuungszeit anbieten. Ein freier Träger der Jugendhilfe, der Förderverein oder ein anderer geeigneter Träger organisiert als Partner der Schule vor und nach einem warmen Mittagessen eine Hausaufgabenbetreuung, Fördereinheiten sowie Bildungs-, Freizeit- und Bewegungsangebote, die gemeinsam mit Lehrkräften als AG-Programm bis mindestens 14:30 Uhr stattfinden. Hierbei kann ein Einstieg in einen rhythmisierten Schulalltag und eine variable Verteilung von regulärem Unterricht und ergänzenden Bildungsangeboten auf Vor- und Nachmittag erprobt werden. Ganztägig arbeitende Grundschulen reagieren auf veränderte Lebensbedingungen von Kindern und Familien und auf die Anforderungen einer modernen Wissensgesellschaft, in der jeder/jedem einzelnen eine hohe Eigenverantwortung für den eigenen Bildungsprozess abverlangt wird. Viele Grundschulen machen sich somit auf den Weg, Bildung und Betreuung als ein ganzheitliches Konzept zu betrachten und umzusetzen. Es finden vermehrt Kooperationen zwischen Schulen und Kindertageseinrichtungen im Schulbezirk bzw. im Stadtteil statt; aber auch am Ort Schule wird die Notwendigkeit gesehen, das Erweiterte Schulische Betreuungsangebot und ein Ganztagsprogramm täglich bis 17.00 Uhr in den Schulalltag zu integrieren. Die Schulen reagieren, mit Hilfe der städtischen Förderungsprogramme, auf einen stark gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen, die neben den Horten auch am Ort Schule gewünscht werden. Dieses Bildungs- und Betreuungsangebot ist an mittlerweile 33 Grundschulen mit insgesamt 1.952 Plätzen (Stand: Januar 2012) ein flankierendes Angebot zu der oben beschriebenen "Einstiegsform" in die Schule mit Ganztagsangeboten - Profil 1. Ein weiterer Ausbau für das Schuljahr 2012/2013 ist in der Umsetzung. Als Reaktion auf steigende Kinderzahlen und höherer Belange von Eltern nach verlässlicher Betreuung bis 17.00 Uhr sieht die weitere Planung eine Aufstockung dieses Ausbauprogramms auf 600 Plätze/Jahr vor. Weitere Formen von ganztägig arbeitenden Schulen nach der Definition der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 des Hessischen Schulgesetzes sind Schulen mit Ganztagsangeboten - Profil 2 (ehemals "Ganztagsschule mit offener Konzeption" (tägliches AG-Angebot bis 17.00 Uhr) und Ganztagsschule - Profil 3 (ehemals Ganztagsschule mit gebundener Konzeption) (tägliche Angebote mit Regelunterricht am Nachmittag und AGs bis 17.00 Uhr). Aktuell bieten folgende Grundschulen und verbundene Schulen mit Grundstufe in unterschiedlichem Umfang ganztägige Angebote an (vgl. auch Anlage 3): 1. Adolf-Reichwein-Schule G Zeilsheim Profil 2 2. Albert-Schweitzer-Schule G Frankfurter Berg Profil 1 3. Albrecht-Dürer-Schule G Sossenheim Profil 1 4. Bonifatiusschule G Bockenheim Profil 1 5. Bürgermeister-Grimm-Schule F Gallus Profil 1 6. Charles-Hallgarten-Schule F Bornheim Profil 3 7. Ebelfeldschule G Praunheim Profil 1 8. Engelbert-Humperdinck-Schule G Westend Profil 1 9. Elsa-Brändström-Schule G Westend Profil 1 10. Erich-Kästner-Schule G Niederursel Profil 1 11. Georg-Büchner-Schule IGS Bockenheim Profil 1 12. Grundschule Riedberg G Riedberg Profil 1 13. Gruneliusschule G Oberrad Profil 2 14. Holzhausenschule G Westend Profil 1 15. Hostatoschule GH Höchst Profil 1 16. Konrad-Haenisch-Schule GHR Fechenheim Profil 1 17. Käthe-Kollwitz-Schule G Zeilsheim Profil 1 18. Liebfrauenschule G Innenstadt Profil 2 19. Linnèschule G Bornheim Profil 1 20. Meisterschule GH Sindlingen Profil 3 21. Merianschule G Nordend Profil 2 22. Mosaikschule F Niederursel Profil 3 23. Panoramaschule F Nied Profil 3 24. Münzenbergerschule G Eckenheim Profil 2 25. Peter-Petersen-Schule KGS Eschersheim Profil 1 26. Römerstadtschule G Heddernheim Profil 1 27. Theobald-Ziegler-Schule G Preungesheim Profil 2 28. Valentin-Senger-Schule (Außenstelle der Comeniusschule) G Bornheim Profil 1 29. Viktor-Frankl-Schule F Dornbusch Profil 3 30. Walter-Kolb-Schule GHR Unterliederbach Profil 1 31. Willemerschule G Sachsenhausen Profil 1 32. Zentgrafenschule G Seckbach Profil 3 Die hessische Landesregierung hat erklärt, auch zukünftig die Anzahl und das Angebot von Ganztagsschulen auszubauen. Allerdings wurden der Stadt Frankfurt am Main für die Schuljahre 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 lediglich 30 LehrerInnenstellen für den Ausbau von ganztägig arbeitenden Schulen zur Verfügung gestellt. Neben den schon festgeschriebenen Zuweisungen für zwei Förderschulen und zwei Gesamtschulen im Aufbau wurden diese Stellen überwiegend im Grundschulbereich eingesetzt. Das bedeutet in der Folge, dass zum Schuljahr 2012/2013 noch drei Grundschulen, die Grundschulen Harheim, Kalbach und die Schule am Erlenbach (in Nieder-Erlenbach) hinzukommen. Für das Schuljahr 2013/2014 wird ein neues Bewerbungsverfahren durch das Land Hessen initiiert. 4. Ausblick: Planung der Angebotserweiterungen 2012 bis 2016 Der Magistrat plant in den kommenden Jahren den Ausbau des Angebots im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder in allen Altersgruppen. Im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren geschieht dies auf dem Hintergrund der in Kapitel 3.1 beschriebenen gesetzlichen Änderungen, die bis zum 1.08.2013 den individuellen Rechtsanspruch für Kinder zwischen dem vollendeten 1. und 3. Lebensjahres begründen. Es wird davon ausgegangen, dass zur Einlösung dieses Rechtsanspruchs ein Versorgungsgrad von 50% in Bezug auf die 3 Jahrgänge der unter 3jährigen Kinder in Frankfurt am Main erreicht werden muss. Hierzu wäre eine Erweiterung um ca. 4.300 Plätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege für diese Altersgruppe nötig. Realistischerweise muss aus heutiger Sicht davon ausgegangen werden, dass dieses Ziel nicht bis zum Jahr 2013 erreicht werden kann. Im Bereich der Angebote für Kinder im Kindergartenalter ist der weitere Ausbau zur Sicherung des seit 1996 bestehenden Rechtsanspruchs erforderlich, um den entstehenden Mehrbedarf durch steigende Kinderzahlen abzudecken. Gleichzeitig ist der verstärkte Anschluss-Betreuungsbedarf bei einem umfänglich ausgebautem Angebot für Kinder unter 3 Jahren zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wurde ab 2009 das Versorgungsziel im Kindergartenbereich geändert. Der angestrebte Versorgungsgrad von 95% in Bezug auf 3,5 Jahrgänge (Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt) wurde auf 100% angehoben. (vgl. B 864 vom 2.10.2009; Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7474). Hierzu plant der Magistrat eine Erweiterung um ca. 3.100 Kindergartenplätze in den Jahren von 2012 bis 2016. Auch im Bereich der Angebote für Kinder im Grundschulalter ist ein weiterer Ausbau erforderlich. Auch hier geschieht dies vor dem Hintergrund steigender Kinderzahlen. Gerade durch den massiven Ausbau des Kindergartenangebots und insbesondere wegen der steigenden Ganztagsquote im Kindergarten entsteht bei vielen Familien ein Folgebedarf. Vor diesem Hintergrund und den in Kapitel 3.3 beschriebenen Bedarfsentwicklungen wurde das Versorgungsziel im Bereich der Angebote für Grundschulkinder 2010 von 50% auf 65% in Bezug auf 4 Jahrgänge (Grundschulkinder) angehoben (vgl. B 695 vom 19.11.2010). Ab 2012 wird sich das Versorgungsziel nunmehr an die der Entwicklung der Ganztagsquote in Kindergärten orientieren. Um eine bedarfsgerechte Versorgung zu sichern, ist wie in den vergangenen Jahren ein weiterer Ausbau des Angebots geplant. Vorrangig wird dies über den Ausbau des Angebots der Erweiterten schulischen Betreuung angestrebt. In dieser Angebotsform wird zwischen 2012 und 2016 eine Erweiterung um ca. 3.000 Plätze geplant. Seit der mit diesem Bericht dokumentierten Bestandserhebung zum Stichtag 1. November 2011 bis zum Mai 2012 wurde das Platzangebot im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im Schulkinderbereich durch Neugründungen und Erweiterungen von Kita-Projekten im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung weiter ausgebaut. Eine größere Zahl weiterer Projekte wurde vorbereitet und wird im Laufe des 2. Halbjahres 2012 und 1. Halbjahres 2013 zur Verfügung gestellt. Die Planung und - häufig kurzfristige - Umsetzung dieser Projekte bedarf gesicherter finanzieller Rahmenbedingungen und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Stadtschulamt und Trägern, Dachverbänden und Fördervereinen. 4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren Im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren muss in den nächsten Jahren noch ein flächendeckender Ausbau im gesamten Stadtgebiet geplant werden. Im Jahr 2011 war ursprünglich ein Ausbauziel von 878 zusätzlichen Plätzen in diesem Alterssegment geplant. Da sich geplante Projekte verzögert haben und die Suche nach geeigneten Liegenschaften immer schwieriger wird, wurde diese Zahl im Jahr 2011 nicht erreicht. Es konnten 586 neue Plätze in Krippen und Krabbelstuben geschaffen werden. Ab 2012 ist die Inbetriebnahme einer größeren Anzahl von Kita-Neubauten vorgesehen, für die die Planungen im Jahr 2009 eingeleitet wurden. Nur so kann der dann geltende Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege für diese Altersgruppe eingelöst werden. Hierfür ist eine Änderung in der Form der geplanten Maßnahmen erforderlich. In den vergangenen Jahren wurde die Erweiterung dieser Angebote fast ausschließlich über kleine Projekte (ein- bis zweigruppige Krabbelstuben) realisiert. Um den erforderlichen Platzausbau für Kinder unter drei Jahren umzusetzen, sind gemeinsam mit den Trägern der freien Jugendhilfe neue Maßnahmeformen zu entwickeln (größere Einrichtungen, kombinierte Einrichtungen mit Kindergarten- und Krippen-/Krabbel-stubenangebot, Umwandlung bestehender Kindergartengruppen, Einplanung des Bedarfs für unter drei Jährige in zukünftigen Neubauten). Eine Priorisierung nach Stadtteilen oder Planungsbezirken ist im Bereich der Angebote für unter Dreijährige nicht sinnvoll. Im Grunde besteht flächendeckend im gesamten Stadtgebiet noch ein Ausbaubedarf. Für eine erste Strukturierung der Ausbauplanung wurden für das Stadtgebiet sechs Planungsregionen gebildet: · Region Mitte (Ortsbezirke 1, 2 und 3) · Region Ost (Ortsbezirke 4, 11 und 16) · Region Süd (Ortsbezirk 5 + Schwanheim/Goldstein) · Region West (Ortsbezirk 6 ohne Schwanheim/Goldstein) · Region Mitte-Nord (Ortsbezirke 7, 8, 9, 10 ohne Bonames) · Region Nord (Ortsbezirke 12, 13, 14, 15 + Bonames) Die Situation stellt sich in den Planungsregionen zum 1.11.2011 wie folgt dar: Da im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren ein großer Teil des Angebots im Bereich der Einrichtungen mit gesamtstädtischem Bezug angesiedelt ist (Angebote der betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen, aber auch Angebote mit speziellem pädagogischem Profil, z.B. bilinguale Einrichtungen, Waldorfpädagogik, Montessoripädagogik etc.), geht der Magistrat davon aus, dass ca. 20 bis 25 % der Versorgung über diese Einrichtungen abgedeckt werden kann. Diese Einrichtungen betreuen Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet. Nur betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen betreuen Kinder auch aus dem Umland. Das bedeutet, dass die angestrebte Versorgungsquote in den Regionen 40% beträgt. In der Summe wird so das Versorgungsziel für die Gesamtstadt (50%) angestrebt. Dieses Ziel ist allerdings bis 2013 aus heutiger Sicht nicht erreichbar. Gründe hierfür sind: · Im Bereich der Neubauten ist es zu baulichen Verzögerungen gekommen. Für einige der geplanten Neubauten konnten bisher keine geeigneten Flächen (Grundstücke) gefunden werden · Im Bereich des Sofortprogramms (Anmietung von Gewerbe- oder Wohnraum und Umwandlung in Kindertageseinrichtungen) wird es immer schwieriger geeignete Liegenschaften zu finden · Bei der Erweiterung im Bestand (bei bestehenden Kitas des städtischen Eigenbetriebs/Betrieb 48 und bei katholischen und evangelischen Kirchengemeinden) sind geplante Maßnahmen in einigen Fällen nach näherer Prüfung nicht umsetzbar, weil z.B. die Kosten wesentlich höher sind als ursprünglich veranschlagt oder die Substanz vorhandener Gebäude einen Anbau/Erweiterung aus baulichen Gründen nicht zulässt. · Die in Kapitel 2 beschriebenen Steigerungen bei den Kinderzahlen in Frankfurt am Main (durch Zunahme der Geburten und durch Zuzüge). · Über alle Trägerbereiche hinweg ist zunehmend ein Mangel an Fachkräften spürbar. Die Fachschulen haben zwar die Ausbildungskapazitäten für Erzieher und Erzieherinnen erweitert und Angebote für Quereinsteiger und berufsbegleitende Ausbildungsformen entwickelt, bisher allerdings nicht in ausreichendem Maß. Der nötige Ausbaubedarf stellt sich regional in sehr unterschiedlichem Umfang dar. Um in den beschriebenen Regionen einen Versorgungsgrad von 40% zu erreichen wären rein rechnerisch folgende Erweiterungen nötig: · In der Region Mitte-Nord - 1.247 Plätze · In der Region West - 929 Plätze · In der Region Mitte - 850 Plätze · In der Region Ost - 573 Plätze · In der Region Süd - 492 Plätze · In der Region Nord - 283 Plätze Der Magistrat geht davon aus, dass ein bedarfsgerechtes Angebot in den Regionen, ähnlich wie im Bereich des Hortangebots, unterschiedlich ausfallen wird. Nach anfänglichen Ausbaubemühungen in allen Regionen wird spätestens ab 2012 zu prüfen sein, wie sich der konkrete Bedarf in den einzelnen Regionen (und Stadtteilen) darstellt. Dieser kann dann in einigen Regionen auch bei einem Versorgungsgrad über 40%, in anderen Regionen auch darunter liegen. Der Ausbau im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren wird in den kommenden Jahren über 3 verschiedene Instrumente realisiert: 1. Über das Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung (Umsetzung durch Anmietung bestehender Liegenschaften wie Ladenlokale, Büro- und Gewerberäume, Wohnungen) inklusive Erweiterungen/Umbauten/Anbauten bei bestehenden Einrichtungen in Eigentum freier Träger. Über dieses Programm soll der Großteil des Ausbaus realisiert werden. 2. Über Erweiterungen/Umbauten/Anbauten bei bestehenden Einrichtungen im Bereich des kommunalen Trägers (Eigenbetrieb Städtische Kitas - Betrieb 48). 3. Über Kita-Neubauten. Für den Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren sind zusätzlich zu den bereits geplanten Kita-Neubauten in Neubaugebieten 14 weitere Neubau-Standorte vorgesehen. Darüber hinaus werden in den bereits geplanten Kita-Neubauten auch noch weitere Plätze für unter Dreijährige eingerichtet. In Federführung des Stadtschulamtes und unter Beteiligung der verschiedenen Trägerbereiche wurde eine Steuerungsgruppe "Kita 2013 - Platzausbau U3" gegründet. Aufgabe dieser Steuerungsgruppe ist die dauerhafte Begleitung und Steuerung des Ausbauprogramms für unter drei jährige Kinder in Frankfurt am Main in enger Kooperation mit den beteiligten Trägern und Dachverbänden. Aus dieser Steuerungsgruppe heraus wurden weitere Arbeitsgruppen mit spezifischen Arbeitsaufträgen gebildet: · AG Fachkräfte-Bedarf (Arbeitsschwerpunkt ist in Bezug auf die Fachkräfte-Gewinnung die Frage, wie dauerhaft ausreichende Fachkräfte für den massiven Ausbau geworben und in Frankfurt gehalten werden können; in Bezug auf die Fachkräfte-Qualifizierung die Frage der Aus- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften sowohl in Hinblick auf Quantität (erhöhter Bedarf an Fachkräften) als auch der Qualität (spezielle Aus- und Weiterbildungsinhalte in Bezug auf unter drei jährige Kinder)) · AG Qualitätsstandards (Arbeitsschwerpunkt war die Entwicklung von Qualitätsstandards in Bezug auf Räume, Personal und pädagogisches Konzept). Die Arbeitsergebnisse dieser (zeitlich befristeten) Arbeitsgruppe wurden Ende 2009 in der Steuerungsgruppe vorgestellt In Bezug auf die geplanten Kita-Neubauten (14 Kinderkrippen) hat das Stadtschulamt auf der Grundlage des Bestandes und des kalkulierten Bedarfs bereits Vorschläge zur ungefähren Lage der Neubauten gemacht (vgl. Anlage 5, Seite 3 bis 4, Krippe 1 bis Krippe 14) und in eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung des Hochbauamtes eingebracht (Lenkungskreis Kita-Ausbau). Zum jetzigen Zeitpunkt ist erkennbar, dass wohl nicht alle geplanten Neubauten bis zum Jahr 2013 fertig gestellt werden können. Bei einigen Standorten muss mit einer Fertigstellung erst in den Jahren 2014 und 2015 gerechnet werden. 4.2 Ausbauplanung im Bereich Kindergarten Für die Planung von Kita-Neubauten wie für die Entscheidung über neue Sofortprogramm-Projekte wird mit dem Schwerpunkt Kindergarten eine Priorisierung nach Stadtteilen erarbeitet, die jährlich fortgeschrieben wird. Aus einer Gesamtbetrachtung unterschiedlicher Versorgungsaspekte in den einzelnen Planungsbezirken (Versorgungsgrade, Bestandsdaten, Entwicklung der Kinderzahlen, eingeleitete und geplante Erweiterungsprojekte, Neubaugebiete, Mitversorgung durch oder für andere Planungsbezirke) ergibt sich für 2011 / 2012 folgendes Bild: Planungsbezirke mit hohem Handlungsbedarf · Bockenheim · Bornheim/Ostend · Eckenheim/Preungesheim · Eschersheim/Dornbusch · Frankfurter Berg · Ginnheim · Griesheim · Heddernheim/Niederursel · Innenstadt/Altstadt · Kalbach/Riedberg · Nied · Niederrad · Nordend · Praunheim · Rödelheim · Sachsenhausen · Sindlingen · Sossenheim · Westend · Zeilsheim Planungsbezirke mit erhöhtem Handlungsbedarf · Bergen-Enkheim · Fechenheim · Harheim · Nieder-Eschbach/Bonames · Oberrad · Riederwald · Schwanheim In einigen Planungsbezirken lässt sich eine überdurchschnittliche Entwicklung beim Anstieg der Kinderzahlen verzeichnen. Hierzu zählen insbesondere die Planungsbezirke · Bornheim/Ostend · Bockenheim (vor allem Neubaugebiet Rebstock, Schulbezirk Georg-Büchner-Schule) · Sachsenhausen · Nordend (vor allem Neubaugebiet New Atterberry, Schulbezirk Comeniusschule) · Gallus (vor allem Neubaugebiet Europaviertel) · Westend · Niederrad · Kalbach/Riedberg (vor allem Neubaugebiet Riedberg) · Eckenheim/Preungesheim (vor allem Neubaugebiet Frankfurter Bogen) Während in einigen dieser Bezirke der entstehende Bedarf durch ein gut ausgebautes Angebot im Kindergartenbereich (noch) kein Problem darstellt (z.B. im Gallus), besteht in anderen Bezirken hoher Handlungsbedarf. In Eschersheim/Dornbusch, Bornheim/Ostend, Zeilsheim, Heddernheim/Niederursel, Ginnheim, Sossenheim, Sachsenhausen, Nordend, Westend und Bockenheim muss über entsprechende Erweiterungen und Ausbauplanungen der Versorgungsgrad weiter angehoben werden. In den Neubaugebieten Frankfurter Bogen (Preungesheim) und Riedberg (Kalbach) sind wegen Verzögerungen bei den geplanten Neubauten Zwischen- und Übergangslösungen umgesetzt worden. In Oberrad, Bockenheim, Gallus, Nordend, Bornheim/Ostend, Niederrad, Griesheim, Innenstadt/Altstadt, Bergen-Enkheim, Höchst, Sossenheim, Hausen, Heddernheim, Dornbusch und Sachsenhausen sind 2012 mehrere Sofortprogramm-Projekte in Planung. Im Jahr 2011 konnten mehrere Kita-Neubauten in Betrieb genommen werden, die die Versorgungssituation im Kindergartenbereich verbessert haben: · Atterberry I "Solitär" (Nordend) · Atterberry II "an der Grundschule" (Nordend) · Kinder- und Familienzentrum Platanenstraße (Griesheim) · Europaviertel I (Gallus) · Kita An den Aspen (Harheim) In Zeilsheim, Frankfurter Berg, Nieder-Erlenbach, Bornheim/Ostend, Nied, Höchst und Sachsenhausen sind Kita-Neubauten in Bau oder in Planung, die eine Verbesserung der Versorgung im Kindergartenbereich bewirken werden. Im Neubaugebiet "Frankfurter Bogen" in Preungesheim sind 2 Kita-Neubauten in Bau (Weilbrunnstraße und Goldpeppingstraße). Auf dem Riedberg werden 2012 voraussichtlich die nächsten 3 Kita-Neubauten fertiggestellt (Riedberg Mitte, Schöne Aussicht I, Altkönigblick II). In den Neubaugebieten Europaviertel sind 5 und im Rebstock 2 weitere Kita-Neubauten in Planung. In manchen Regionen können Versorgungslücken durch Angebote in benachbarten Planungsbezirken etwas abgemildert werden. Z.B. werden in Hausen, einem rein rechnerisch überversorgtem Planungsbezirk, auch Kinder aus Rödelheim und Praunheim versorgt oder in Höchst (ebenfalls rechnerisch überversorgt) Kinder aus Nied und Sossenheim. 4.3 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Auch Ausbauplanungen im Bereich der Angebote für Schulkinder sind zur Bedarfsdeckung weiterhin erforderlich. Begründet ist dies durch den Zuwachs an Kindern dieser Altersgruppe und dem Bedarf, der in der Inanspruchnahme von Ganztagsplätzen im Kindergarten sichtbar wird. Die Abdeckung durch die Grundschule beschränkt sich im Wesentlichen auf den Vormittag. Das bedeutet für Familien mit doppelter Berufstätigkeit der Eltern, dass mit dem Tag der Einschulung der Kinder eine "Betreuungslücke" zwischen 11:30 bis 17 Uhr entsteht. Diese kann im vollen Umfang nur der Hort oder die "Erweiterte Schulische Betreuung" an Grundschulen (s. unter 3.3) schließen. Angebote der pädagogischen Mittagsbetreuung (erster Schritt zur Ganztagsschule; Landesprogramm) oder die klassischen Betreuungsangebote der "Über-Mittag-Betreuung" (finanziert über den Schulträger) sind für diese Familien zeitlich oft nicht ausreichend. Auch Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden von den Eltern nicht kompensatorisch wahrgenommen, obwohl auch dort ein Mittagstisch, eine Hausaufgabenbetreuung und eine umfängliche freizeitpädagogische Betreuung angeboten werden. Wie in Kapitel 3.3 beschrieben, wird sich das Versorgungsziel in Bezug auf die 4 Jahrgänge der Grundschulkinder an der Entwicklung der Ganztagsquote in Kindergärten orientieren, um ein bedarfsgerechtes Angebot zu erreichen. Mit Beginn des Jahres 2008 wurde an allen Grundschulen eine offene Frühbetreuung eingerichtet. Seit 01.01.2008 wird die Frühbetreuung an allen 77 städtischen Grundschulen in Frankfurt am Main angeboten. Das Hortangebot in Kindertageseinrichtungen wurde in der Folge auf die Zeit von 11:30 - 17:00 Uhr festgesetzt. Der Ausbau der Erweiterten schulischen Betreuung erfolgt in analogem Zeitrahmen verbindlich von 11:30 - 17:00 mit ganztägiger Ferienbetreuung. Im Jahr 2006 wurden zunächst an zwei Grundschulen (Theobald-Ziegler- und Liebfrauenschule) zeitlich erweiterte Betreuungsangebote bis 17 Uhr (einschließlich ganztägige Ferienbetreuung) erprobt. Diese Angebotsform der "Erweiterten Schulischen Betreuung" (ESB) stellt eine Weiterentwicklung der Übermittag-Betreuung dar und wurde ab dem Schuljahr 2007/08 an vier weiteren Grundschulen eingerichtet. (Linnéschule, Friedrich-Fröbel-Schule, Grundschule Riedberg, Liesel-Östreicher-Schule). Im Jahr 2008 wurde dieses Angebot an bereits vorhandenen Standorten nochmals um 25 Plätze erweitert. Im Jahr 2009 konnten insgesamt 538 Plätze in dieser Angebotsform an weiteren 10 Schulen geschaffen werden (Pestalozzischule, Willemerschule, Friedrich-List-Schule, Robert-Blum-Schule, Albrecht-Dürer-Schule, Walter-Kolb-Schule, Adolf-Reichwein-Schule, Diesterwegschule, Astrid-Lindgren-Schule, Peter-Petersen-Schule). Im Jahr 2010 konnten mehrere ESB erweitert werden und an 5 Schulen neu eingerichtet werden (Bürgermeister-Grimm-Schule, Holzhausenschule, Merianschule, Valentin-Senger-Schule, Minna-Specht-Schule) Dabei wurden, neben der Neuschaffung von Plätzen, bestehende "Über-Mittag-Betreuungen" erweitert und umgewandelt, da deren Betreuungszeit bis 14.00 Uhr nicht mehr bedarfsgerecht ist. Im Zuge einer Vereinheitlichung der Angebote am Ort Schule und der Einbindung in die Ganztagsschulentwicklung wurden auch in einigen Fällen Hortangebote mit der Übermittagbetreuung zu einer Erweiterten Schulischen Betreuung ausgebaut (z.B. in der Minna-Specht-Schule). Im Jahr 2011 wurden in neun Schulen Erweiterte Schulische Betreuungen neu eingerichtet oder erweitert. Insgesamt stehen in dieser Angebotsform in Frankfurt am Main mit Stand des Schuljahres 2011/2012 nun 1.952 Plätze zur Verfügung. Das Angebot der Erweiterten Schulischen Betreuung (inklusive der Städtischen Betreuungen) wurde an folgenden Grundschulen eingerichtet: Elsa-Brändström-Schule Liebfrauenschule Merianschule Theobald-Ziegler-Schule Käthe-Kollwitz-Schule Linnèschule Minna-Specht-Schule Adolf-Reichwein-Schule Holzhausenschule Astrid-Lindgren-Schule Freiligrathschule Albrecht-Dürer-Schule Bonifatiusschule Diesterwegschule Albert-Schweitzer-Schule Eichendorffschule Valentin-Senger-Schule Fried-Lübbecke-Schule (Außenstelle der Comeniusschule) Friedrich-Fröbel-Schule Friedrich-List-Schule Grundschule Riedberg Liesl-Oestreicher-Schule Peter-Petersen-Schule Pestalozzischule Robert-Blum-Schule Willemerschule Walter-Kolb-Schule Hellerhofschule Ludwig-Weber-Schule Textorschule Kerschensteinerschule Brentanoschule August-Jaspert-Schule Ab dem Jahr 2012 ist ein Ausbau der Erweiterten Schulischen Betreuung um 600 Plätze jährlich geplant. Dies wird teilweise auch durch die Umwandlung bestehender Angebote in der Über-Mittag-Betreuung und einer zahlenmäßigen Aufstockung geschehen. Zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 wurden 580 neue Plätze in Erweiterter schulischer Betreuung geschaffen. Diese wurden an folgenden Schulen eingerichtet: Hellerhofschule (Gallus) 20 Plätze Michael-Grzimek-Schule (Nieder-Eschbach) 40 Plätze Grundschule Kalbach (Kalbach) 30 Plätze 2. Grundschule Riedberg (Riedberg) 60 Plätze Grundschule Harheim (Harheim) 30 Plätze Schule am Erlenbach (Nieder-Erlenbach) 40 Plätze Fried-Lübbecke-Schule (Eschersheim) 10 Plätze Eichendorffschule (Griesheim) 20 Plätze Willemerschule (Sachsenhausen) 60 Plätze Konrad-Haenisch-Schule (Fechenheim) 80 Plätze Engelbert-Humperdinck-Schule (Westend) 65 Plätze Schule am Landgraben (Bergen-Enkheim) 50 Plätze Valentin-Senger-Schule (Bornheim) 45 Plätze Brentanoschule (Rödelheim) 10 Plätze Kerschensteinerschule (Hausen) 20 Plätze Gesamt: 580 Plätze 5 . Umsetzungsvorbehalt Dem Haushaltsplan 2012 und der mittelfristigen Finanzplanung 2012-2015 wurde ein Platzausbau zu Grunde gelegt, der auf der bei Aufstellung prognostizierten Entwicklung der Kinderzahlen und der durch das Haushaltssicherungskonzept veränderten Einschätzung der Umsetzbarkeit der Investitionen bzw. Investitionsförderungsmaßnahmen basiert. Für den Fall, dass entgegen dieser Einschätzung ein vom Magistrat angestrebter, schnellerer Platzausbau umsetzbar sein sollte, wurde ein Überschreitungsvermerk aufgenommen, der es ermöglicht, dass Betriebskostenzuschüsse an die nichtstädtischen Träger von Kindertageseinrichtungen in Höhe der im Entwurf des Haushaltsplans 2012 geplanten Höhe (vor Haushaltssicherungskonzept) ausgezahlt werden können, wenn sonst das bis 2015 angestrebte Versorgungsziel von 48% im Bereich der Kinder unter 3 Jahren nicht erreicht werden kann. Die im Bericht dargestellte Ausbauplanung enthält Ausweitungen gegenüber der beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung 2012-2015 und geht auch über die nach derzeitigem Planungsstand voraussichtlich im Entwurf des Haushaltsplans 2013 und der mittelfristigen Finanzplanung 2013-2016 vorgesehenen Ausbauzahlen hinaus. Für die Planung und Umsetzung des Platzausbaus sind die Regelungen des SGB VIII § 24 und die in den jeweiligen Haushaltsplänen enthaltenen Platzentwicklungen - unter Einbeziehung von evtl. Überschreitungsvermerken - maßgebend. Anlage 1_Krippenversorgung_2011 (ca. 13 KB) Anlage 2_Kindergartenversorgung_2011 (ca. 12 KB) Anlage 3_Schulkinderversorgung_2011 (ca. 18 KB) Anlage 4_Veraenderungen (ca. 20 KB) Anlage 5_Kita-Neubauten (ca. 16 KB) Anlage 6_Erhebung_2011 (ca. 462 KB) Anlage _Deckblatt_Bestandserhebung (ca. 6 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 09.04.2013, OA 356 Antrag vom 17.02.2013, OF 261/7 Antrag vom 09.02.2013, OF 277/7 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.12.2011, B 502 Antrag vom 28.05.2013, OF 752/6 Antrag vom 28.05.2013, OF 755/6 Anregung vom 18.06.2013, OA 393 Auskunftsersuchen vom 18.06.2013, V 761 Bericht des Magistrats vom 24.01.2014, B 15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 23.01.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 04.02.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 05.02.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung der KAV am 11.02.2013, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 36 wird auf Wunsch von GRÜNE und SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 12 am 15.02.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 14 am 18.02.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2013, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: a) Die Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 13 am 19.02.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 4 am 19.02.2013, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 22.02.2013, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.03.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 20. Sitzung des OBR 2 am 04.03.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 05.03.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 261/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Da die genannte Liegenschaft nicht im Bezirk des Ortsbeirates 7 liegt, wird die Angelegenheit nicht behandelt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 05.03.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER und Fraktionslos (= Zurückweisung) 18. Sitzung des OBR 8 am 07.03.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2013, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 36 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 09.04.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 356 2013 1. Die Vorlage B 36 dient unter Hinweis auf OA 356 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 261/7 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung REP 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 15.04.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 20. Sitzung des OBR 3 am 18.04.2013, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 27.05.2013, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER und Piraten (B 36 = Kenntnis, OA 356 = Prüfung und Berichterstattung) RÖMER (B 36 = Kenntnis, OA 356 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 36 = Zurückweisung, OA 356 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (B 36 = Kenntnis, OA 356 = Ablehnung) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und RÖMER (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3243, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 Aktenzeichen: 40 4
Einrichtung einer KiTa für Kinder unter 3 Jahren
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2013, OF 261/7 Betreff: Einrichtung einer KiTa für Kinder unter 3 Jahren Bezug nehmend auf die dringend erforderliche Schaffung von zusätzlichen Kindertageseinrichtungen für unter 3jährige, wird dem Magistrat dringend nahe gelegt, in der Liegenschaft Breitlacher Straße 89 ein solches Angebot zu verwirklichen und danach gegebenenfalls einem freien Träger zu übergeben. Das Erdgeschoss, in dem sich zuvor ein Getränkemarkt befand, steht zur Vermietung frei. Der Eigentümer ist an einer solchen Nutzung interessiert; einem Anbau, damit eine zweigruppige Einrichtung entstehen kann, steht von seiner Seite nichts im Wege. Die Liegenschaft befindet sich in einem Wohngebiet mit zahlreichen jungen Familien. Darüber hinaus ist eine perfekte Bus- und S-Bahn Anbindung vorhanden. Begründung: Angesichts der Tatsache, dass ab 01. August 2013 Eltern einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer Kleinkinder haben, empfiehlt es sich, dass der Magistrat das umsetzt, was er selbst in seinem Bericht B 36 auf Seite 26 darstellt, nämlich dass der Ausbau der Angebote für Kinder unter 3 Jahren im Rahmen des Sofortprogramms durch Anmietung bestehender Liegenschaften wie Ladenlokale, Büro- und Gewerberäume realisiert werden soll. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.01.2013, B 36 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 05.03.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 261/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Da die genannte Liegenschaft nicht im Bezirk des Ortsbeirates 7 liegt, wird die Angelegenheit nicht behandelt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 09.04.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 356 2013 1. Die Vorlage B 36 dient unter Hinweis auf OA 356 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 261/7 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung REP
Einrichtung einer Kita für Kinder unter drei Jahren Bericht des Magistrats vom 18.01.2013, B 36
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.04.2013, OA 356 entstanden aus Vorlage: OF 261/7 vom 17.02.2013 Betreff: Einrichtung einer Kita für Kinder unter drei Jahren Bericht des Magistrats vom 18.01.2013, B 36 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezug nehmend auf die dringend erforderliche Schaffung von zusätzlichen Kindertageseinrichtungen für unter Dreijährige, wird der Magistrat beauftragt, in der Liegenschaft Breitlacherstraße 89 ein solches Angebot zu verwirklichen und danach gegebenenfalls einem freien Träger zu übergeben. Das Erdgeschoss, in dem sich zuvor ein Getränkemarkt befand, steht zur Vermietung frei. Der Eigentümer ist an einer solchen Nutzung interessiert; einem Anbau, damit eine zweigruppige Einrichtung entstehen kann, steht von seiner Seite nichts im Wege. Die Liegenschaft befindet sich in einem Wohngebiet mit zahlreichen jungen Familien. Darüber hinaus ist eine perfekte Bus- und S-Bahn-Anbindung vorhanden. Begründung: Angesichts der Tatsache, dass ab 1. August 2013 Eltern einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer Kleinkinder haben, empfiehlt es sich, dass der Magistrat das umsetzt, was er selbst in seinem Bericht B 36 auf Seite 26 darstellt, nämlich dass der Ausbau der Angebote für Kinder unter drei Jahren im Rahmen des Sofortprogramms durch Anmietung bestehender Liegenschaften wie Ladenlokale, Büro- und Gewerberäume realisiert werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.01.2013, B 36 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 449 Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 30 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 10.04.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 15.04.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.05.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 27.05.2013, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER und Piraten (B 36 = Kenntnis, OA 356 = Prüfung und Berichterstattung) RÖMER (B 36 = Kenntnis, OA 356 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 36 = Zurückweisung, OA 356 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (B 36 = Kenntnis, OA 356 = Ablehnung) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und RÖMER (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3243, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 Aktenzeichen: 40 4
Einrichtung einer Kita für Kinder unter drei Jahren
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 449 Betreff: Einrichtung einer Kita für Kinder unter drei Jahren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.06.2013, § 3243 - OA 356/13 OBR 7 - Zwischenbericht: Die Ausbauplanung im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder strebt ein flächendeckendes, wohnortnahes Angebot an. Das Versorgungsziel liegt gesamtstädtisch bei einem Platzangebot für 50% aller Kinder unter drei Jahren (40% werden in den Stadtteilen versorgt und weitere 10% in sog. gesamtstädtischen Einrichtungen mit besonderen pädagogischen Angeboten wie z.B. betriebliche oder bilinguale Kitas). Im Rahmen der Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz wird die vorgeschlagene Liegenschaft des Ortsbeirates geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 09.04.2013, OA 356 Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 30 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 7 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 11.09.2013 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 24.09.2013, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 04.11.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 449 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3827, 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 04.11.2013 Aktenzeichen: 40 4
Beratung im Ortsbeirat: 4
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