Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 3

Grabungen und Funde auf dem Gebiet „In der Römerstadt 126-134“: Öffentlichkeit informieren und einbinden

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2022, NR 277 Betreff: Grabungen und Funde auf dem Gebiet "In der Römerstadt 126-134": Öffentlichkeit informieren und einbinden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Mit Bezug auf die archäologischen Ausgrabungen sowie bereits vorhandene archäologische Funde auf dem Gelände "In der Römerstadt 126-134" wird der Magistrat gebeten: 1. Im Rahmen der Einflussmöglichkeiten der Stadt Frankfurt als Mehrheits-eigentümerin an der ABG Frankfurt Holding, die Erbpachtnehmerin bzw. Besitzerin der Grundstücke ist, dafür Sorge zu tragen, dass der Bau von Wohnungen und anderen Gebäuden erst dann beginnt, wenn sichergestellt wurde, dass - die archäologischen Ausgrabungen den gesamten Baubereich umfassen, der bisher nicht untersucht wurde und die Funde gesichert wurden. Für die Ausgrabungen ist bislang circa 1 Jahr angesetzt. Sobald die römischen Denkmäler sichtbar sind, soll eine öffentliche Präsentation erfolgen. In diesem Rahmen sollen die Ergebnisse der Ausgrabungen vorgestellt werden und eine Diskussion um eine Erhaltung und Präsentation stattfinden. - auf Grundlage der Grabungsergebnisse ein Konzept für den weiteren Umgang mit den Fundstücken/Bodendenkmälern, deren Präsentation erarbeitet und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Dabei sind die Bürger*innen vor Ort, die Mitglieder des Ortsbeirats 8, die Vertreter*innen der betroffenen Ämter, des Archäologischen und Historischen Museums und des Denkmalamts Frankfurt sowie die zuständigen Magistratsmitglieder einzubinden. Dabei ist die ortsgebundene Authentizität und Erlebbarkeit am Fundort bzw. in dessen unmittelbarer Nähe sicherzustellen. Die Federführung dafür sollte beim Archäologischen Museum liegen. 2. Die im Parlamentsinformationssystem als vertraulich eingestufte Vorlage NR1061/19 sowie den dazugehörigen Bericht B106/20 der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Begründung: Durch weitere Ausgrabungen auf einem benachbarten Grundstück, die in den letzten beiden Jahren durchgeführt wurden, ist NIDA von internationaler Bedeutung für die althistorische und provinzialrömische Forschung geworden. Wissenschaftler*innen führten die Untersuchungen der Funde mit Forschungsmitteln des Bundes durch. Die Hinweise, dass diese Stadt, ihre militärische Funktion und ihre kulturgeschichtliche Bedeutung völlig neu bewertet und gesehen werden muss, wurden in wissenschaftlichen Kongressen bereits weltweit debattiert. Und die Erwartungen, die mit dem noch unversehrten Areal In der Römerstadt 126 -134 verbunden sind, sind hoch. Auf dem Gebiet der Bodendenkmäler gibt es seit langem konkurrierende Forschungsinteressen. Die substanzielle Erhaltung des Bodendenkmals am Ort ermöglicht zukünftigen Generationen sich neu und auch anders mit den Funden auseinanderzusetzen, die Sichtbarmachung im pädagogischen Kontext vor Ort eine Identifizierung mit dem eigenen Lebensort und seiner Geschichte. Vor diesem Hintergrund soll die Bebauung des Areals mit größtem Bedacht erfolgen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.08.2021, NR 95 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.12.2019, NR 1061 Bericht des Magistrats vom 06.03.2020, B 106 Anregung vom 24.03.2022, OA 170 Anregung vom 04.05.2023, OA 356 Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 112 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 09.02.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 95 wird im Rahmen der Vorlage NR 277 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 277 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 95) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 95 = Annahme ohne Zusatz, NR 277 = Ablehnung) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 17.02.2022, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 95 wird im Rahmen der Vorlage NR 277 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 277 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 95) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 95 wird im Rahmen der Vorlage NR 277 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 277 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 95) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 95 = Annahme, NR 277 = Ablehnung) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2022, TO II, TOP 2 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 95 wird im Rahmen der Vorlage NR 277 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 277 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 95) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 95 = Annahme ohne Zusatz, NR 277 = Ablehnung) 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage NR 277 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1312, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022 Aktenzeichen: 41

Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als „Archäologisches Fenster in die Römerzeit“ zugänglich machen

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 281/8 Betreff: Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als "Archäologisches Fenster in die Römerzeit" zugänglich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, 1. die dauerhafte Unterschutzstellung der folgenden, auf dem Baugrundstück In der Römerstadt 126-134 bislang mit den großflächigen Grabungen seit 1991 archäologisch festgestellten Befunde aus römischer Zeit (1. bis 3. Jhd.) zu prüfen mit dem Ziel einer möglichst umfänglichen Erhaltung in situ: - Villafundamente mit Resten einer Fußbodenheizung - Steinkeller mit erhaltenen Resten eines Wandputzes - Überreste der sog. "Weststraße" - ein Töpferofen mit erhaltener Tenne und Kuppelresten - Ensemble von drei Töpferöfen mit Schürgruben und Lochtennen - Sog. "Kultkeller" mit anschl. Gebäuderesten - Holzkeller (verbrannt) - Überreste Westhermen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die wirtschaftliche Nutzung von Grundstücksteilen mit Bodendenkmälern gemäß § 24 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes beschränkt werden kann, um einen möglichst geschlossenen Eindruck der aufgefundenen antiken Siedlungsstrukturen für die Nachwelt zu erhalten; 3. die neuesten Befunde (z.B. den Holzkeller) in das gemäß Beschluss zu NR 277 erstellte museale Konzept des Archäologischen Museums Frankfurt einzubeziehen; 4. dafür Sorge zu tragen, dass keine Baugenehmigung erteilt wird und keine Baumaßnahmen oder hierfür vorbereitende Arbeiten auf dem Ausgrabungsfeld stattfinden, bevor das finale museale Konzept und die abschließende Beratung der an Ort und Stelle zu erhaltenden Befunde mit der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat abgestimmt ist. Begründung: Je länger die Grabungen auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 dauern, desto mehr verfestigt sich der Eindruck, dass sich die Zug um Zug vom Team des Frankfurter Denkmalamtes freigelegten Bodenbefunde für eine Inwertsetzung von Resten der Römerstadt NIDA an Ort und Stelle eignen. Die original erhaltenen Architekturreste, die sich seit rund 1800 Jahren unverändert dort befinden, können wie ein "Fenster in die Römerzeit" genutzt werden und der Vermittlungsarbeit des Archäologischen Museums und der Schulen genauso dienen wie dem lokalen Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner in Heddernheim. Ein Verbleib der Befunde an ihrem authentischen Ort und ihre Integration in das Bauprojekt wären eine herausragende Leistung modernen kommunalen Wohnungsbaus. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 356 2023 Die Vorlage OF 281/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4