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Landschaftsschutzgebiet Florianweg/Taschnerstraße Umwandlung LSG I in LSG II
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Betreff: Landschaftsschutzgebiet Florianweg/Taschnerstraße Umwandlung LSG I in LSG II Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge beschließen, dass das Landschaftsschutzgebiet zwischen Florianweg und Taschnerstraße wieder von einem Landschaftsschutzgebiet Zone I in ein Landschaftsschutzgebiet Zone II umgewandelt wird. Begründung: Durch eine Umwandlung in ein LSG II wäre das o.g. Gebiet besser geschützt. Die Zone II stellt den Schutz und die Erhaltung der unbebauten Landschaft in den Vordergrund. Die zuständigen Behörden werden auf diesem Weg in die Lage versetzt, in Zukunft wirksamer gegen illegale Bauten und andere Verletzungen der rechtlichen Grundlagen von Landschaftsschutzgebieten vorzugehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.05.2023, OF 182/16 Antrag vom 21.05.2023, OF 183/16 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.06.2023, OA 367 Antrag vom 13.06.2023, OF 193/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 160/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 160/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 160/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 183/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 690 2023 1. Die Vorlage OF 160/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 182/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF
Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂźe, Florianweg und TaschnerstraĂźe
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2023, OA 367 entstanden aus Vorlage: OF 193/16 vom 13.06.2023 Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und Taschnerstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird. Begründung: In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße im Westen, dem Florianweg im Norden und der Taschnerstraße im Süden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingartenanlage) und hausnahe Gärten. Diese wurde ursprünglich von dem jeweiligen Eigentümer der Grundstücke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese Grundstücke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese Grundstücke illegal für sich nutzen. Dabei werden diese Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet Zone I neben einer gärtnerischen Nutzung zur illegalen Errichtung von Gartenhütten, Grillplätzen, für Materialablagerungen, zum Abstellen von Fahrzeugen aller Art und für viele weitere Tätigkeiten verwendet, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen Eigentümern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht über genügend Personal verfüge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich rechtmäßige Eigentümer von Grundstücken möglicherweise Verstöße gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zuschulden kommen lassen, werden Verstöße von der Stadt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung verfolgt. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen für ein Landschaftsschutzgebiet verstoßen wird, sondern auch die Eigentümer durch die illegale Nutzung in ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt demgegenüber nichts. Damit verstößt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, Verstöße jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermaßen zu ahnden und unrechtmäßige Nutzungen überall im Stadtgebiet zu unterbinden. Die geschädigten Eigentümer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer Grundstücke selbst durch geeignete Maßnahmen zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 21.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 125 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3627, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023 Aktenzeichen: 79-1
Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂe, Florianweg und TaschnerstraĂe
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2023, OF 193/16 Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂe, Florianweg und TaschnerstraĂe Der Ortsbeirat mĂśge beschlieĂen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prĂźfen und zu berichten, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird. BegrĂźndung: In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler LandstraĂe im Westen, dem Florianweg im Norden und der TaschnerstraĂe im SĂźden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingarten-Anlage) und hausnahen Gärten. Diese wurde ursprĂźnglich von dem jeweiligen EigentĂźmer der GrundstĂźcke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese GrundstĂźcke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese GrundstĂźcke illegal fĂźr sich nutzen. Dabei werden neben einer gärtnerischen Nutzung diese GrundstĂźcke im Landschaftsschutzgebiet Zone I verwendet zur illegalen Errichtung von GartenhĂźtten, Grillplätzen, Materialablagerungen, Abstellen von Fahrzeugen aller Art und vielen weiteren Tätigkeiten, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen EigentĂźmern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. BegrĂźndet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht Ăźber genĂźgend Personal verfĂźge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich die rechtmäĂigen EigentĂźmer von GrundstĂźcken mĂśglicherweise VerstĂśĂe gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zu Schulden kommen lassen, werden diese von der Stadt verfolgt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen fĂźr ein Landschaftsschutzgebiet verstoĂen, sondern auch die EigentĂźmer durch illegale Nutzung in Ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt dem gegenĂźber nichts. Damit verstĂśĂt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, VerstĂśĂe jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermaĂen zu ahnten und unrechtmäĂige Nutzungen dann Ăźberall im Stadtgebiet zu unterbinden. Denn die geschädigten EigentĂźmer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer GrundstĂźcke selbst durch geeignete MaĂnahmen zu beenden. (Hier kĂśnnen sich einzelne Fragen aus dem Antrag der WBE anschlieĂen, nicht aber die Anträge zu den Ziffern 4., 5. und 6.!) Antragsteller: WBE CDU GRĂNE SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehĂśrende Vorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 367 2023 Die Vorlage OF 193/16 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRĂNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung)
Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstraûe, Florianweg und Taschnerstraûe
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstraûe, Florianweg und Taschnerstraûe Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.07.2023, ôÏ 3627 - OA 367/23 OBR 16 - Die vom Ortsbeirat angesprochene Verfolgung von VerstûÑûen gegen die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung "in anderen Gebieten" der Stadt durch die zustûÊndige Abteilung Naturschutz und BiodiversitûÊt als Untere NaturschutzbehûÑrde bezieht sich auf die flûÊchenhafte Bearbeitung von widerrechtlichen ZustûÊnden in ûÑkologisch hochwertigen Schutzbereichen wie in FFH-Gebieten oder aktuelle und intensive Eingriffe in die Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes. Die Bearbeitung dieser VorgûÊnge hat fû¥r den Magistrat oberste PrioritûÊt. Aufgrund der stadtweit hohen Anzahl an illegalen EingriffstatbestûÊnden kann das fû¥r die Kontrolle des gesamten Auûenbereiches und des Landschaftsschutzgebietes "Grû¥ngû¥rtel und Grû¥nzû¥ge in der Stadt Frankfurt am Main" zustûÊndige Team der Unteren NaturschutzbehûÑrde, derzeit in der Zone I nicht mit PrioritûÊt tûÊtig werden. Es ist deshalb nicht abschûÊtzbar, wann ein flûÊchenhaftes Vorgehen in dem Bereich zwischen Vilbeler Landstraûe, Florianweg und Taschnerstraûe erfolgen kann. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.09.2023, OF 211/16 dazugehûÑrende Vorlage: Anregung vom 13.06.2023, OA 367 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 ZustûÊndige Ausschû¥sse: Ausschuss fû¥r Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 30.08.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Die Vorlage B 328 wird bis zur nûÊchsten turnusmûÊûigen Sitzung zurû¥ckgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurû¥ckzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des Ausschusses fû¥r Klima- und Umweltschutz am 12.10.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. (ErmûÊchtigung gemûÊû ôÏ 12 GOS) Abstimmung: GRûNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ûkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Zurû¥ckweisung) Sonstige Voten/ProtokollerklûÊrung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 405 2023 1. Die Vorlage B 328 wird zurû¥ckgewiesen. 2. Die Vorlage OF 211/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, FDP und LINKE gegen GRûNE, SPD und BFF (= Kenntnis) zu 2. WBE, CDU, 2 GRûNE, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRûNE und SPD Beschlussausfertigung(en): ôÏ 3887, 21. Sitzung des Ausschusses fû¥r Klima- und Umweltschutz vom 12.10.2023 Aktenzeichen: 79-1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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