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Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, FechenheimNord, CarlBenzStraße untereinander und mit Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2019, OF 548/11 Betreff: Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: die Regierungsparteien des Römerbündnisses haben in Ihrem Etat Antrag E18 auf die Wichtigkeit und die dringliche Umsetzung einer Regionaltangente Ost zur Verkehrsentlastung des Frankfurter Ostens hingewiesen. Allerdings ist auch innerhalb der Stadtgrenzen der dringliche Ausbau des ÖPNVs im Frankfurter Osten geboten. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt für die schienengebundene Verbindung der Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim Nord, Fechenheim Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim Nord, Carl-Benz Straße untereinander und mit Offenbach wird eine Machbarkeitsstudie erstellt. Hierbei wird die Realisierung dieser Verbindung auch mit der Möglichkeit einer Verschwenkung der Linie U4 ab der Borsigallee nach Südosten und der Nutzung des im Zuge der nordmainischen S-Bahn zu realisierenden Tunnels unter den Bahngleisen geprüft. Begründung: In Offenbach ist solch eine Verbindung mit Frankfurt seit mehreren Monaten Thema und signalisiert auch seitens Offenbachs das Interesse. Diese Verbindung würde wichtige Teile beider Städte miteinander näher bringen und endlich die großen Gewerbegebiete im Frankfurter Osten untereinander verbinden und das mit schienengebundenem ÖPNV. Diese Maßnahme kann zu einem wichtigen Bestandteil einer signifikanten Reduktion des motorisierten Individualverkehrs im Frankfurter Osten und in der Verbindung nach Offenbach werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 397 2019 Die Vorlage OF 548/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Betreff: Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4130 - OA 397/19 OBR 11 - Wegen der dynamischen Entwicklung Frankfurts und der besonderen Rolle, die in diesem Zusammenhang dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zukommt, wird die Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans Frankfurt am Main - Teil Schiene 2030 vorbereitet. Im Rahmen der GVP-Untersuchungen werden verschiedene Infrastrukturmaßnahmen zur Optimierung der Schienenanbindung des Frankfurter Ostens untersucht. So wird z. B. - die Straßenbahnverlängerung von der Hugo-Junkers-Straße nach Offenbach, - die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen, - die Stadtbahnverlängerung von der Endhaltestelle Enkheim zum Riedbad/Riedschule und - ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch über die Wächtersbacher Straße nach Osten zur Verknüpfung mit dem Regionalverkehr geprüft. Erst bei einem positiven Ergebnis im Rahmen der GVP-Untersuchungen werden die Maßnahmen durch entsprechende Machbarkeitsstudien konkretisiert. Ob darüber hinaus ein Bedarf an Schienenmaßnahmen besteht, wie z.B. eine tangentiale Verbindung zwischen den vom Ortsbeirat genannten Bereichen, wird im Rahmen der GVP-Untersuchungen geklärt. Der Anregung des Ortsbeirates, eine Verschwenkung der Linie U 4 unter Nutzung des im Zuge der Nordmainischen S-Bahn zu realisierenden Tunnels unter den Bahngleisen zu prüfen, ist der Magistrat mit folgendem Ergebnis gefolgt. Aufbauend auf der Vorplanungsvorlage (Vortrag des Magistrats M 34 vom 19.02.2010), der vom Ortbeirat 11 am 15.03.2010 und mit Beschluss § 7874 am 25.03.2010 von der Stadtverordnetenversammlung zugestimmt wurde, ist eine Straßenunterführung in Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße vom Magistrat in das Planfeststellungsverfahren zu Nordmainischen S-Bahn eingebracht worden. Diese Planung sieht eine Unterquerung der Gleise vor, die nördlich direkt an die Orber Straße und südlich direkt an die Hanauer Landstraße angebunden wird. Die nördliche wie die südliche Rampe zur Unterquerung erreicht mit ungefähr 8 % eine Neigung, die nicht stadtbahngängig ist. Um mit Stadtbahnfahrzeugen befahren werden zu können, müssten die Rampen auf ungefähr die doppelte Strecke verlängert werden. Dies hätte zur Folge, dass sowohl die Orber Straße als auch die Hanauer Landstraße jeweils auch noch unterfahren werden müssten. Der Magistrat wird daher an der im laufenden Planfeststellungsverfahren der Nordmainischen S-Bahn als "Eisenbahnüberführung Ernst-Heinkel-Straße" bezeichneten Planung festhalten. Sollten im Rahmen der GVP-Untersuchungen stadtbahnwürdige Verkehrswerte für eine der Anregung des Ortsbeirates entsprechende Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile ermittelt werden, ist anschließend deren technische Realisierbarkeit in Machbarkeitsuntersuchungen vertiefend zu klären. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.05.2019, OA 397 Antrag vom 14.10.2019, OF 629/11 Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5346 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11, 16 Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4890, 35. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.12.2019 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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