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Reflexion

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Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle -

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.07.2012, B 328 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.05.2012, § 1600 - OA 173/12 OBR 8 - zu a. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirates und der Forderung nach einem Verkehrskonzept fand ein ämterübergreifendes Abstimmungsgespräch statt, an dem das Straßenverkehrsamt, das Referat für Mobilitäts- und Verkehrsplanung, das Amt für Straßenbau und Erschließung sowie aufgrund der vorhandenen Stadtbahntrasse die VGF beteiligt wurden. Grundlage der Diskussion waren die derzeitigen Nutzungen und mögliche Umbaumaßnahmen. Da das Platzangebot im Bereich der Hessestraße/ Olof-Palme-Straße eingeschränkt ist, sind separate Abbiegespuren technisch nicht umsetzbar. Die westlich der Straße bestehende Bebauung und die Stadtbahntrasse ermöglichen keine Aufweitung des Knotenpunktes "An der Sandelmühle". Im Bereich der Straße "An der Sandelmühle" südlich des Plangebietes fehlt bislang der nördliche Gehweg. Durch die geplante Ausweisung von zusätzlicher Verkehrsfläche am Rande des Plangebietes wird die Herstellung dieses fehlenden Gehweges möglich. Eine Veränderung bzw. Ausbau des weiteren Straßenverlaufes im Bereich der Kleingartenanlage ist nicht geplant. Ein Ausbau ist auch aufgrund der Tatsache, dass diese Flächen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen nicht möglich. Für das Plangebiet besteht derzeit der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 537, der die Fläche als eingeschränktes Gewerbegebiet darstellt. Würde das Bebauungsplanverfahren Nr. 889 "An der Sandelmühle" nicht durchgeführt, würde ebenfalls zusätzlicher Verkehr durch eine andere, derzeit bereits zulässige Nutzung, entstehen. Das prognostizierte Verkehrsaufkommen ist bei einer gewerblichen Nutzung deutlich höher als bei einer Nutzung für Wohnen. Bei den Berechnungen der potenziellen Zusatzbelastung zum Bestand wurde auch geprüft, wie groß die Entlastung des Verkehrsknotenpunktes "An der Sandelmühle" durch den geplanten nördlichen Anschluss im Bereich der Kaltmühle wäre. Ergebnis war, dass die zu erwartende Entlastung marginal ist und das Verkehrsaufkommen an dem Knotenpunkt "An der Sandelmühle" sich nicht wesentlich verringern würde. Nach einem Vergleich der Vorteile dieser geplanten nördlichen Zufahrt mit den Nachteilen, den wirtschaftlichen Folgekosten, die durch das Brückenbauwerk und die erforderliche Neusignalisierung des Bahnübergangs Kaltmühle entstehen und den naturschutzrechtlichen Eingriffen in das vorhandene Landschaftsschutzgebiet und das bestehende Vogelschutzgehölz, wurde ämterübergreifend die Entscheidung getroffen, auf diese zweite Zufahrt zu verzichten. zu b. Bislang ist aus naturschutzrechtlichen Gründen unklar, ob der Fußweg überhaupt hergestellt wird. Es ist jedoch nicht geplant, dass der Fußweg am Urselbach durch das vorhandene Biotop oder durch die Kleingartenanlage führt. Der angedachte Fußweg soll südlich des Urselbaches verlaufen und östlich des Firmengeländes der Firma D.A. wieder auf die Straße "An der Sandelmühle" führen. Weder das Biotop, noch die Kleingartenanlage sind von dem Fußweg betroffen, da sie außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen und die Planungen sich auf den Geltungsbereich beschränken. zu c. Für den Hol- und Bringverkehr können sowohl auf dem Gelände der Kindertagesstätte als auch durch eine entsprechende Gestaltung im Straßenraum der Planstraße ausreichende Flächen hergestellt werden. zu d. Die erste Verkehrszählung fand an einem durchschnittlichen, mittleren Werktag im September 2011 statt. Zu diesem Zeitpunkt war aufgrund einer Baumaßnahme die Brücke über die Nidda zwischen Eschersheim und Heddernheim gesperrt. Im April 2012 wurde nach Abschluss der Bauarbeiten und Öffnung der Brücke eine stichprobenartige Wiederholung der Zählung im Kreuzungsbereich am Bahnübergang Sandelmühle vorgenommen. Die Zählung erfolgte wiederum an einem durchschnittlichen, mittleren Werktag, sodass ein Vergleich beider Zählungen erfolgen konnte. Dabei konnten keine wesentlichen Abweichungen festgestellt werden. Bei den Zu- und Abfahrten über den Bahnübergang im Bereich der Straße "An der Sandelmühle, die eine direkte Verbindung zur Brücke darstellt, gab es keine Unterschiede zwischen den beiden Zählungen. Der Vergleich beider Zählungen mit früheren Verkehrszählungen bestätigte, dass die Brückensperrung an der Nidda keinen erkennbaren Einfluss auf die Verkehrsmengen am Bahnübergang Sandelmühle hatte. zu e. Zielsetzung der Stadt Frankfurt am Main ist eine Reduzierung des Individualverkehrs. Die Berechnung der erforderlichen Anwohnerparkplätze erfolgt auf Basis der jeweils rechtskräftigen Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main. Vorgesehen ist gemäß der Stellplatzsatzung pro Wohneinheit die Herstellung eines Stellplatzes. Die Parkplätze, die für die geplanten Wohneinheiten benötigt werden, sind in dem vorgestellten Entwurf vom 10.02.2012 auf privaten Grundstücksflächen nachgewiesen. Zusätzliche Besucherparkplätze sind im öffentlichen Raum entlang der Straße geplant, auf dafür ausgewiesenen Flächen. Die Anzahl der erforderlichen Besucherparkplätze wird berechnet anhand der Anwohnerparkplätze und variiert zwischen 5 bis 15 Prozent des grundsätzlichen Bedarfs. Die geplanten Flächen für Besucherparkplätze ermöglichen die Herstellung von weiteren 15 Prozent. Im Bereich der Haltestelle und des geplanten Einzelhandels ist alleine die Herstellung von 18 Besucherstellplätzen möglich. Auf dem Grundstück der Kindertagesstätte werden für die Beschäftigten separate Stellplätze vorgesehen, sodass den Mitarbeitern grundsätzlich ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen. Für die Mitarbeiter des vorhandenen Gewerbebetriebes werden auf betriebseigenen Flächen weitere 50 Stellplätze geplant. Zielsetzung dabei ist eine Entlastung der angrenzenden Wohngebiete von dem Parkverkehr durch die Mitarbeiter des Betriebes. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 173 Anregung vom 24.01.2013, OA 315 Anregung vom 29.08.2013, OA 415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 01.08.2012 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 23.08.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.10.2012, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.10.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis) 13. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 02.10.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2112, 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 01.10.2012 Aktenzeichen: 61 00

Bebauungsplan Sandelmühle

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2013, OA 315 entstanden aus Vorlage: OF 278/8 vom 09.01.2013 Betreff: Bebauungsplan Sandelmühle Vorgang: B 328/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird mit Bezug auf den Bebauungsplan Sandelmühle beauftragt, 1. den generellen Verzicht auf die zweite Zufahrt zum Neubaugebiet gemäß Bericht des Magistrats vom 23.07.2012, B 328, Buchstabe a) zurückzunehmen. Der Knotenpunkt "An der Sandelmühle/Olof-Palme-Straße" muss entlastet werden; 2. die im oben genannten Bericht unter d) angeführten beiden Verkehrszählungen (2011 und 2012) im Detail (Anzahl, Fahrtrichtung, Zählpunkte, Zählzeitraum - Tagesdatum und Tageszeitraum) dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen; 3. bei den jeweiligen Bauanträgen, die mehr Stellplätze pro Wohneinheit einplanen, als die Stellplatzsatzung vorsieht, bis zu zwei Stellplätze pro Wohneinheit nicht zu verweigern; 4. bei den im Bebauungsgebiet als "sozialer Wohnungsbau" vorgesehenen Wohnbauten nicht - wie derzeit geübte Praxis - auf 30 Prozent der vorgeschriebenen Stellplätze zu verzichten. Begründung: zu 4.: Nach nur wenigen Jahrzehnten (z. B. 20 Jahre) läuft die Sozialbindung aus und die Stellplätze sind auf Dauer verloren. Daher sollen auch für die sozial geförderten Wohneinheiten bereits von Beginn an die für den privaten Wohnungsbau vorgeschriebenen Parkplätze in voller Zahl erstellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.07.2012, B 328 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 803 Anregung vom 29.08.2013, OA 415 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2013, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 315 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1., 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen LINKE. und Piraten (= Ablehnung), FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung), FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 315 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1., 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. und Piraten (= Ablehnung) und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2779, 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.02.2013 Aktenzeichen: 61 00

Erneute Befassung der OF 278/8 vom 09.01.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 353/8 Betreff: Erneute Befassung der OF 278/8 vom 09.01.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung In der Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013 (ST 803) wird der Antrag des Ortsbeirats - zur Schaffung einer zweiten Zuwegung zu dem in Planung befindlichen Neubaugebiet "An der Sandelmühle" (OF 278/8 vom 09.01.2013) - vollumfänglich abgelehnt. Zur Begründung wird im Wesentlichen angeführt, dass der Bau einer zweiten Zufahrt teuer und "mit dem Bau eines zweiten Anschlusses nördlich an die "Olof-Palme-Straße" (. .) keine strukturelle Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes "An der Sandelmühle" zu erwarten" ist. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Einschätzung des Magistrats hinsichtlich fehlender struktureller Verbesserung durch die Schaffung einer zweiten Zuwegung wird seitens des Ortsbeirats nicht geteilt. Bereits heute ist die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts "An der Sandelmühle/Olof-Palme-Straße" durch die Neugestaltung des Bahnübergangs erheblich gesunken, sodass inzwischen "alternative" Fahrtrouten durch die Wohngebiete genutzt werden. Der Ortsbeirat bittet daher, aufgrund der Wichtigkeit seines Anliegens, dass der Antrag OF 278/8 vom 09.01.2013 nicht im vereinfachten Verwaltungsweg bearbeitet, sondern stattdessen - wie im Antrag beabsichtigt - der Stadtverordneten-versammlung zur Befassung vorgelegt wird. Hierzu erneuert der Ortsbeirat seinen Beschluss zur OF 278 / 8 Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 29.08.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 415 2013 Die Vorlage OF 353/8 wird in geänderter Fassung beschlossen. Text siehe Anlage. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Wohngebiet An der Sandelmühle: Verkehrskonzept vor Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1330 entstanden aus Vorlage: OF 121/8 vom 07.03.2017 Betreff: Wohngebiet An der Sandelmühle: Verkehrskonzept vor Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 Vorgang: OA 415/13 OBR 8; ST 64/14; M 141/16; Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2016, § 711 Der Magistrat wird gebeten, vor dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 das von der Stadtverordnetenversammlung (§ 711 vom 17.11.2016) geforderte Verkehrskonzept zu erarbeiten und dem Ortsbeirat 8 und der Öffentlichkeit vorzustellen. Das Konzept soll den durch zahlreiche Veränderungen und Baumaßnahmen (Bebauung des Areals Sandelmühle, Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Heddernheim, Umbau des Bahnübergangs in der Hessestraße) zunehmenden Verkehr im Bereich Hessestraße/Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle/Kupferhammer aufnehmen und berücksichtigen. Das zu erstellende Verkehrskonzept soll Auskunft geben, wie der Verkehr während der jeweiligen Baumaßnahme und nach Abschluss dieser Maßnahmen geregelt werden soll. Der Magistrat wird im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016, § 711, außerdem gebeten, 1. eine nördliche zweite Zufahrt über die Kaltmühle (Brückenbauwerk) von einem zweiten, externen Gutachter prüfen zu lassen und die Ergebnisse zusammen mit der Auffassung des Magistrates (ST 64 v. 17.01.2014) dem Ortsbeirat vorzustellen. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist hinsichtlich der Baufenster ggf. so zu ändern, dass eine Straße zur geforderten Brücke über den Urselbach möglich ist; 2. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die Olof-Palme-Straße zwischen Marie-Curie-Straße und Lurgiallee zu verbreitern; 3. zu prüfen und zu berichten, wie die Auswirkungen der bestehenden Probleme zu Verkehrsspitzenzeiten an der Kreuzung Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle (Knotenpunkt mit Schienenquerung) bzw. infolge der Lichtsignalanlage vor dem Discount-Supermarkt an der Olof-Palme-Straße 7 auf das auch zukünftig bestehende Gewerbegebiet "An der Sandelmühle" gemildert werden können, wenn auf der Straße An der Sandelmühle zusätzlicher Verkehr für 250 Wohneinheiten und eine Kita zu erwarten ist. Begründung: Aktuell zeigen sich bereits bei der bestehenden Bebauung und den örtlichen Nutzungen zu Verkehrsspitzenzeiten erhebliche Probleme an der Kreuzung Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle/Hessestraße/Kupferhammer durch Rückstauungen. Die geplante Wohnbebauung sowie die weiteren Baumaßnahmen werden die verkehrlichen Belastungen dieser Kreuzung, einem Knotenpunkt mit Schienenquerung, nochmals erhöhen. Auch in der Begründung des Bebauungsplans heißt es: "Lösungsansätze, die zu einer strukturellen Verbesserung der Erschließung beitragen können, müssen das gesamte Umfeld in Heddernheim betrachten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind diese Lösungsansätze nicht umzusetzen." Deshalb ist es unbedingt notwendig, vor dem Bebauungsplanverfahren eine Lösung für den bestehenden und zusätzlichen Verkehr zu entwickeln. Die Öffentlichkeit (insbesondere die Anwohner, Nutzer des Verbrauchermarktes, Mitarbeiter des Gewerbebetriebs in der Sandelmühle, Gäste des Hotels, Restaurants und Campingplatzes und die jeweiligen Gewerbetreibenden) sowie der Ortsbeirat 8 sollten vor Beginn der oben aufgeführten Baumaßnahmen wissen, wie der Verkehr während der jeweiligen Bauphasen und nach Fertigstellung des Wohngebietes geregelt werden soll. Die erforderlichen zusätzlichen Verkehrskapazitäten zur Erschließung des geplanten Wohngebietes "An der Sandelmühle" müssen nach Ansicht des Ortsbeirates zwingend durch eine zweite Zufahrt in Höhe Kaltmühle hergestellt werden. Die Auffassung, es könne dort ein "autoarmes" Wohngebiet entwickelt werden, steht kaum mit der zu erwartenden Realität in Einklang. Es kann nur darum gehen, den Pkw-Verkehr möglichst flüssig zu führen, damit die Belastungen für die Anwohner etwa Am Kupferhammer oder An den Mühlwegen möglichst gering sind. Eine Entlastung des Zufahrtverkehrs könnte zum Beispiel durch eine Verbreiterung der Olof-Palme-Straße in ihrem nördlichen Teilabschnitt ermöglicht werden. Diese Strecke ist schon heute aufgrund der Nähe zur A 661 viel befahren und eine wesentliche und logische Erschließungsstraße für diesen Teil von Heddernheim. Da die Straße viel zu eng ist, auf ihr Tempo 30 gilt und zudem seitlich geparkt wird, kommt es zu erheblichen Fahrverzögerungen, die bei einer entsprechenden Verbreiterung der Straße wegfallen würden. Die Stadt sollte versuchen, die angrenzenden Grundstücke mit zum Teil überdimensionierten Flächen für Fußgängerwege und Straßenbegleitgrün als Teilflächen zu erwerben und die Straße entsprechend auszubauen. Davon profitieren Anwohner (weniger Lärm durch wieder anfahrende Fahrzeuge), Verkehrsteilnehmer, die zum Ortskern von Heddernheim fahren wollen, und vor allem auch der nach Heddernheim von der A 661 einfahrende Wirtschaftsverkehr. Durch den expandierenden Wohnungsbau fallen in Frankfurt weitere Gewerbeflächen weg. Das gilt auch für das Gebiet "An der Sandelmühle" mit rund 4,5 Hektar. Bleiben wird das Unternehmen Diehl Aerospace mit rund 400 Mitarbeitern. Für dieses wichtige Unternehmen der Luftfahrzeugausrüstung sollten durch die Entwicklung eines Wohngebietes in unmittelbarer Nachbarschaft wenigstens keine Nachteile entstehen. Eine gründliche Prüfung aller Möglichkeiten, wie die Verkehrserschließung zukünftig für alle Anlieger der Sandelmühle inklusive der dort ansässigen Unternehmen zufriedenstellend gewährleistet werden kann, ist aus Sicht des Ortsbeirates unverzichtbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.08.2013, OA 415 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 64 Vortrag des Magistrats vom 11.07.2016, M 141 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1126 Aktenzeichen: 61 00

Beratung im Ortsbeirat: 4