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Reflexion

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Drohende Überlastung der Infrastruktur für Kinder durch Bezug der Berghöfe?

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 06.05.2022, V 399 entstanden aus Vorlage: OF 238/12 vom 06.05.2022 Betreff: Drohende Überlastung der Infrastruktur für Kinder durch Bezug der Berghöfe? Der Magistrat wird gebeten, über die voraussichtlichen Auswirkungen des sukzessiven Bezugs der Berghöfe mit circa 390 Wohnungen auf die Infrastruktur für Kinder im Stadtteil im laufenden und den kommenden drei Jahren zu berichten. Dabei sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden: 1. Mit welchen Auswirkungen rechnet der Magistrat hinsichtlich des Bezugs der Berghöfe auf die Auslastung von Grundschule, Kindergärten, Horte, ESB und Krippen? a) Wie ist die Prognose des Magistrats z. B. anhand des Plans (Bauabschnitte) von zukünftig fertiggestellten Dreizimmer- und Vierzimmerwohnungen und deren durchschnittlicher Belegung von Kindern in Bezug auf den Zuzug von Kindern? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und circa Alter der Kinder, mit dem gerechnet wird. b) Welche Vorkehrungen trifft der Magistrat, um hier eine adäquate Betreuung der Kinder im Stadtteil sicherzustellen? 2. Aus welchen Gründen verzögert sich der Bau der neuen Räumlichkeiten für die Kita Sonnenwind und welche Maßnahmen hat/plant der Magistrat (getroffen), um eine zügige Fertigstellung des Neubaus zu gewährleisten? 3. Wann kann die Kita Sonnenwind die neuen Räumlichkeiten mit einer zusätzlichen Gruppe beziehen und damit auch der Schule bzw. der ESB mehr Freiraum schaffen? 4. Welche Fortschritte konnte der Magistrat bei seiner Suche nach einer Fläche für die 13. Kita auf dem Riedberg erzielen? 5. Mit welchen Maßnahmen will der Magistrat kurzfristig Abhilfe schaffen in Bezug auf die fehlenden Kindergartenplätze? Begründung: Die Grundschule Riedberg versucht sich, so gut es geht, auf die wachsende Schülerinnen- und Schülerzahl vorzubereiten durch Umwidmung von Räumen und weitere organisatorische Maßnahmen. Aber auch hier kann vorerst nur mit den Schülerinnen und Schülern geplant werden, die bis zum 15.07.2022 (Ende des Prognoseverfahrens für das Schuljahr 2022/2023) angemeldet sind. Es ist aber damit zu rechnen, dass unterjährig noch weitere Kinder sowohl in die Schule als auch in den Kindergarten kommen werden/möchten. Dieser Prozess wird mit der weiteren Fertigstellung von Bauabschnitten in den nächsten Jahren weiter andauern. Als bessere Alternative für das vom Magistrat vorgelegte Konzept zur Schaffung einer neuen Kitagruppe durch Fluktuation in der Kita Sonnenwind und der umliegenden Kitas und Horte wurde von dem damaligen Stadtrat Schneider und der damaligen und jetzigen Stadträtin Weber der Neubau der Kita Sonnenwind auf dem Grundstück Ecke Marie-Curie-Straße und Zur Kalbacher Höhe versprochen. Als Zeithorizont hatten die Stadträtin und der Stadtrat ausgehend von Oktober 2019 circa drei Jahre angegeben. Damit sollten im Herbst 2022 im Gebäude der Grundschule Riedberg Räume zur Nutzung der Schule und der ESB frei werden vor dem Hintergrund der wachsenden Schülerinnen- und Schülerzahlen. Wäre dieser Zeitplan eingehalten worden, wäre die Raumsituation weniger angespannt. Die Kita Sonnenwind ist vom Baufortschritt für die neue Kita absolut abhängig, da sie bereits heute 60 Kinder auf der Warteliste hat, die bis Ende des Jahres einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz haben. Aber noch nicht einmal die zusätzliche Gruppe, die die neue Kita haben wird, kann diesen Bedarf decken. Noch dazu werden mit dem Bezug der Berghöfe weitere Plätze benötigt. Hier muss der Magistrat dringend tätig werden und weitere Betreuungsmöglichkeiten schaffen durch den Neubau der Kita Sonnenwind und den Bau einer weiteren Kita. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2370 Anregung vom 19.01.2024, OA 433 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 12 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4

Kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze für das Baugebiet „Berghöfe“ schaffen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3476 entstanden aus Vorlage: OF 344/12 vom 12.01.2023 Betreff: Kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze für das Baugebiet "Berghöfe" schaffen Der Magistrat wird gebeten, 1. durch weitere Container auf dem Gerichtsplatz zeitnah und ohne große Kosten für Erschließungsmaßnahmen zusätzliche Betreuungsplätze zu errichten und 2. eine mögliche Trägerschaft durch die Kita Sonnenwind des Caritasverbandes mit dem Träger zu prüfen. Begründung: Aktuell sind 111 Wohnungen in 14 Häusern mit neuen Bewohnerinnen und Bewohnern bezogen. Darunter befinden sich auch Familien mit Kindern. 16 Häuser sind noch in der Fertigstellung. Daher sind dringend neue Betreuungsplätze anzubieten. Um eine zeitnahe Errichtung zu ermöglichen, könnten die neu zu schaffenden Betreuungsplätze z. B. an die dort ansässige Kita Sonnenwind angegliedert werden. Dies muss allerdings mit dem Träger besprochen und abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1781 Anregung vom 19.01.2024, OA 433 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-7

Kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze für das Baugebiet "Berghöfe" schaffen

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1781 Betreff: Kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze für das Baugebiet "Berghöfe" schaffen Die Wohnbaumaßnahme "Berghöfe" ist entsprechend in der Kita-Entwicklungsplanung für den gesamten Riedberg berücksichtigt worden. Ein 13. Kita-Standort war zur Bedarfsdeckung aus der Wohnungsbautätigkeit auf dem Riedberg vorgesehen, diese Fläche wurde jedoch für die dritte Grundschule benötigt (Judith-Kerr-Schule). Die aktuelle Ausbauplanung am Riedberg stellt sich wie folgt dar: Der anvisierte Zeitplan für die Errichtung des 4-gruppigen Kita-Neubaus auf dem städtischen Grundstück Am Bonifatiusbrunnen als Ersatzneubau für die Kita Sonnenwind in der Trägerschaft des Caritasverbands Frankfurt e.V. mit einer Erweiterung um 21 Plätze für Kindergartenkinder sieht einen Baubeginn für Mitte 2024 vor. Die Fertigstellung wird Mitte 2026 erwartet. Eine Erweiterung der Gruppigkeit des Ersatzneubaus wird zurzeit durch das Amt für Bau und Immobilien (ABI) geprüft. Entscheidend ist hier die Größe der Außenfläche. Ebenfalls wird die Planung eines Kita-Neubaus am Kalbacher Stadtpfad für das derzeit in einer Containeranlage befindliche KIZ 10 am Kalbacher Stadtpfad in der Trägerschaft von Kita Frankfurt vorangetrieben. Eine Erhöhung der Gruppigkeit des geplanten fünfgruppigen Neubaus befindet sich aktuell in Prüfung. Diese Kita-Einrichtung wird bei der Versorgung des Riedbergs bereits mitberücksichtigt, wie bislang auch das KIZ 10 am Kalbacher Stadtpfad als Bestandkita. Die derzeitige Versorgungssituation im Schulbezirk der Grundschule Riedberg in dem die Wohnbaumaßnahme "Berghöfe" und die Kita Sonnenwind liegen, erreicht derzeit mit 333 Plätzen für 345 Kinder in dieser Altersgruppe eine Versorgung von 97%. Nach Umsetzung der Erweiterung der Kita Sonnenwind wird eine Versorgungsquote von 103% erreicht. Hervorzuheben ist die erhöhte Bedarfssituation im Schulbezirk der Marie-Curie-Schule. Hier wird eine Versorgung von 82% in der Altersgruppe der drei bis sechs Jährigen erzielt. Zurzeit stehen 529 Plätze für 642 Kinder in dieser Altersgruppe zur Verfügung. Die Versorgung der Kinder unter drei Jahren erreicht in gesamten Planungsbezirk Kalbach/Riedberg eine Versorgungsquote von 62%. Insgesamt stehen 559 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für 904 Kindern dieser Altersgruppe zur Verfügung. Das Stadtschulamt steht in Kontakt mit dem Träger der Kita Sonnenwind, mit dem Ziel, mögliche Optionen einer vorzeitigen Neuschaffung von 21 Kindergartenplätzen im Vorgriff auf den Kita-Neubau Am Bonifatius Brunnen zu überprüfen. Eine Prüfung der bestehenden Räumlichkeiten der Kita Sonnenwind und der Containeranlage der ESB hat bereits am 09.03.2023 stattgefunden. Die Prüfung dieser möglichen Optionen dauert noch an. Das Stadtschulamt wird dem Ortsbeirat 12 über das endgültige Prüfergebnis unaufgefordert zu gegebener Zeit berichten. Die Bereitstellung eines 13. Kita-Standorts ist weiterhin von entscheidender Bedeutung, aber auch die Option, neue Kita Einrichtungen in bestehenden Liegenschaften zu installieren wird weiterhin verfolgt. Hierfür sind bislang keine Liegenschaften gefunden worden. Falls dem Ortsbeirat leerstehende Liegenschaften auf dem Riedberg bekannt sind, können diese unter Angabe der konkreten Adresse sowie Kontaktdaten einer Ansprechperson an folgende E-Mailadresse gemeldet werden: Kita-sofortprogramm.amt40@stadt-frankfurt.de. Das Stadtschulamt nimmt dann umgehend eine Eignungsprüfung vor. Falls es durch den Zuzug von Familien in das neue Wohnquartier "Berghöfe" kurzfristig zu Engpässen in der Versorgung mit Kindergartenplätzen kommen sollte, wird den Familien empfohlen, sich über das kindernetfrankfurt.de auch in Kitas der umliegenden Stadtteile vorzumerken. Hier gibt es u.a. in Kalbach, Niederursel und Bonames eine leichte Überversorgung an Kindergartenplätzen. Insbesondere im benachbarten Kalbach sind Überkapazitäten im Kindergartenbereich noch gegeben; einzelne Einrichtungen sind noch aktuell in der Platzvergabe für den Herbst 2023. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3476 Anregung vom 19.01.2024, OA 433

Dreizehnte Kita auf dem Riedberg

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 474/12 Betreff: Dreizehnte Kita auf dem Riedberg Das Bildungsdezernat hat mit ST 2370 vom 24.11.2023, ST 1781 vom 28.08.2023 hingewiesen, dass keine freie Fläche für eine 13. Kia zur Verfügung steht. Darüber hinaus sucht stadtweit das Bildungsdezernat bei politisch Verantwortlichen und über die Bevölkerung für Kitas und Schulen geeignete Flächen und bittet diese dem Dezernat vorzuschlagen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf dem brach liegenden unbebauten Grundstück (s. Plan) an der "Mart-Stam-Straße" Ecke "Walter-Gropius-Straße", "Ernst-Balser-Straße" eine Nutzung für eine 13. Kita gegebenenfalls mit öffentlich nutzbaren (anmietbaren) Räumen vorstellbar ist. Begründung: Foto HA: Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Dem Ortsbeirat 12 ist bekannt, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Inflation, steigende Baustoffkosten und Zinserhöhungen geändert haben. Darüber hinaus stehen stadtweit nur wenige geeignete Flächen für Schulen und Kitas zur Verfügung. Daher ist eine solche Nutzung dort gut vorstellbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 433 2024 Die Vorlage OF 474/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Hierzu ist gegebenenfalls die Verkaufsbereitschaft des gegenwärtigen Eigentümers zu prüfen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Beratung im Ortsbeirat: 4