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Reflexion

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- Schutz der Senioren in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacher Straße 4, vor Kriminellen - Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 - Bereitstellung von Parkplätzen für Betreuungsdienste und Handw

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 144 Betreff: - Schutz der Senioren in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacher Straße 4, vor Kriminellen - Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 - Bereitstellung von Parkplätzen für Betreuungsdienste und Handwerker auf dem Grundstück Lauterbacher Straße 4 - Ausbau des Angebots für Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2019, § 3573 - OA 347/18 OBR 11 - Zu der OA 347 berichtet die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) wie folgt: zu 1. a) Vergabe aller Wohnungen nur an Senior/inn/en und sensibles Vorgehen bei der Auswahl der Senior/inn/en: Die Mietpreis- und Belegungsbindung endete für alle 92 Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4 zum 31.12.2010, damit auch die Zweckbestimmung "Seniorenwohnung". Seit dem 1.1.2011 handelt es sich um freifinanzierte Wohnungen, die ohne Einschränkungen auch an jüngere Menschen vermietet werden können. 68 Prozent der heute in der Lauterbacher Straße 4 bestehenden Mietverträge wurden nach dem 31.12.2010 abgeschlossen. Gleichwohl gibt es lediglich sechs Mieter/innen unter 50 Jahren. Rund 15 % der MieterInnen sind zwischen 50 und 60 Jahren alt, viele von ihnen profitieren aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen bereits heute von den bestehenden Angeboten der Seniorenbetreuung. Ein sensibles Vorgehen bei der Auswahl künftiger Mieter/innen ist selbstverständlich; dies gilt für alle Wohnungen der ABG FRANKFURT HOLDING, nicht nur für Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4. zu 1 b) Beendigung/Nichtverlängerung aller Mietverhältnisse, bei denen keine Nutzung entsprechend der Bestimmungen für eine Seniorenwohnanlage vorliegt: Alle 92 Mietverträge in der Lauterbacher Straße 4 sind reguläre, unbefristete Wohnungsmietverträge. § 573 BGB legt fest: "Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat." Ein berechtigtes Interesse liegt vor allem dann vor, wenn einzelne Mieter/innen sich nicht an Vereinbarungen halten und vertragliche Pflichten in erheblichem Maße verletzen. Ein Recht des Vermieters, allen Mieter/inne/n einer bestimmten Altersgruppe zu kündigen, weil er die Altersstruktur in seiner Liegenschaft ändern möchte oder weil er pauschal davon ausgeht, dass innerhalb dieser Altersgruppe eine besonders große Neigung zu Vertragsverstößen oder gar Kriminalität besteht, sieht der Gesetzgeber dagegen nicht vor. zu 1 c) Umwandlung der Liegenschaft Lauterbacher Straße 4 in eine reine Seniorenwohnanlage mit einem kleinen zusätzlichen Betreuungsangebot, Einrichtung eines Angebotes tagsüber für alle Bewohner/innen: Für die Seniorenbetreuung in der Lauterbacher Straße 4 fungiert die WOHNHEIM GmbH selbst als Trägerin. Es liegt deshalb in ihrem ureigenen Interesse dafür Sorge zu tragen, dass genügend Senior/inn/en in der Liegenschaft wohnen. Eine Selbstverpflichtung, die dortigen Wohnungen nur noch an Senior/inn/en zu vermieten, wird sich die WOHNHEIM jedoch nicht auferlegen. Die mit der Stadt Frankfurt vertraglich vereinbarten Leistungen des Betreuungsträgers bestehen u.a. in der Bereitstellung einer 24-stündigen Rufbereitschaft, der persönlichen Betreuung der Senior/inn/en durch Personal vor Ort, regelmäßigen wöchentlichen Sprechstunden, der Vermittlung ärztlicher Behandlung im Bedarfsfall, der Vermittlung ambulanter Hilfen zur häuslichen Pflege oder zur Führung des Haushaltes sowie der Beratung und Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Behörden. zu 2. Einrichtung von Parkplätzen für die Handwerker und die Betreuungsdienste der Bewohner auf dem Grundstück der Lauterbacher Straße 4. Die WOHNHEIM GmbH wird prüfen, ob es trotz bestehender Feuerwehrzufahrt möglich ist, nahe dem Hauseingang zwei Stellplätze für Kurzzeitparker einzurichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.12.2018, OA 347 Anregung vom 17.06.2019, OA 434 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 08.05.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.08.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4303, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 92 40

Mehr familiengerechte Sozialwohnungen

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 154 Betreff: Mehr familiengerechte Sozialwohnungen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2019, § 3516 - NR 710/18 FDP - Die genannten Häuser in der Bolongarostraße und der Meersburger Straße wurden in ihrer Entstehungszeit "Appartementhäuser" genannt, da sie fast ausschließlich über Ein-Zimmer-Wohnungen mit einer Größe zwischen 21 und 30 Quadratmetern verfügen. Die Wohnungen sind links und rechts entlang langer Flure angeordnet. Ihre Grundrisse sind nicht gespiegelt, so dass sich die Kochnischen und Bäder immer an der gleichen Stelle befinden und zwischen allen Wohnungen Versorgungsschächte liegen. Dies macht Wohnungszusammenlegungen schwierig und die Schaffung großer, familienfreundlicher Wohnungen, wofür in der Regel drei Wohnungen zusammengelegt werden müssten, nahezu unmöglich. Für die Liegenschaft in der Bolongarostraße besteht seit vielen Jahren eine vielbeachtete und vielgelobte Kooperation zwischen der WOHNHEIM GmbH und dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. Dem Frankfurter Verein wurde die Möglichkeit eingeräumt, in Kooperation mit dem Jugend- und Sozialamt sowie dem Wohnungsamt freiwerdende Wohnungen mit Wohnungslosen zu belegen, die von ihm betreut werden. Im Erdgeschoss des Hauses steht dem Verein ein Büroraum zur Verfügung, so dass Sprechstunden abgehalten werden und Sozialarbeiter/innen vor Ort präsent sein können. Durch diese Koppelung von Wohnraumversorgung, Einzelbetreuung und sozialer Hausbetreuung werden teure, aufwendige Versorgungsprogramme wie stationäre Unterbringungen und die Unterbringung in Hotels, Wohnheimen, Notübernachtungsstätten oder im betreuten Wohnen vermieden. Deshalb und aufgrund des erheblichen Bedarfs an Wohnraum für wohnungslose Menschen in Frankfurt an Main wurde im Jahr 2014 mit Zustimmung des Jugend- und Sozialamtes und des Amtes für Wohnungswesen die Kooperation zwischen der WOHNHEIM GmbH und dem Frankfurter Verein auf die Liegenschaft in der Meersburger Straße ausgeweitet. Dort besteht allerdings das Problem, dass es bislang keine geeigneten Räumlichkeiten gibt, die dem Frankfurter Verein eine dauerhafte Präsenz vor Ort ermöglichen würden. Die Betreuung muss punktuell von der Beratungsstelle Bleichstraße aus oder durch Besuche vor Ort erfolgen. Im Zuge der im Jahr 2020 anstehenden Sanierungsmaßnahmen soll für den Frankfurter Verein eine Möglichkeit zu kontinuierlicher Präsenz geschaffen werden. Die Bewohnerstrukturen in den beiden Häusern spiegeln weitgehend die sozio-demografischen Eckdaten der Wohnungslosigkeit in Deutschland wider. Die Wohnungen sind ausschließlich für Ein-Personen-Haushalte vorgesehen. Das Durchschnittsalter beträgt rund 55 Jahre; zwei Drittel der Mieter/innen sind älter als 50 Jahre. Männer machen knapp drei Viertel der Mieterschaft aus, der Anteil der deutschen Haushalte liegt bei 79 Prozent. Doch Wohnungslosigkeit kann viele verschiedene Ursachen haben. Die vom Frankfurter Verein betreuten wohnungslosen Menschen sind oftmals nur bedingt alleine wohnfähig und mit besonderen sozialen Schwierigkeiten belastet, neben niedrigen Bildungsabschlüssen, Arbeitslosigkeit und dem vollständigen Fehlen eines sozialen Netzwerkes spielen oft auch Suchtmittelmissbrauch, psychische Erkrankungen, Straffälligkeit und Gewalterfahrung eine große Rolle. Die Betreuung durch den Frankfurter Verein ist ein niedrigschwelliges Angebot speziell für nur eingeschränkt wohnfähige Menschen. Es zeichnet sich dadurch aus, professionell Hilfe zu leisten ohne strikte, kurzfristige Veränderungsansprüche an das Klientel zu stellen, die dieses völlig überfordern würden. Vielmehr wird darauf gesetzt, dass die Betreuten durch die Erfahrung, in einer eigenen Wohnung zu leben, nach und nach die Kontrolle über ihr Leben zurückgewinnen, wieder mehr Verantwortung übernehmen und an Selbstständigkeit gewinnen, um insgesamt eine positive Veränderung der persönlichen Lebenssituation zu erreichen. Im Idealfall sind diese Menschen am Ende des Prozesses wieder uneingeschränkt wohnfähig. Dann können sie, wenn sie dies wünschen, in eine normale Wohnung ohne Betreuungsangebot vermittelt werden. Das Amt für Wohnungswesen ist in diesen Fällen bereit, sie erneut als wohnungssuchend zu registrieren, obwohl sie in der Bolongarostraße oder der Meersburger Straße mit Wohnraum versorgt sind. Viele Bewohner/innen der beiden Häuser in der Bolongarostraße und der Meersburger Straße zeigen Verhaltensauffälligkeiten, die zwar in solch einem speziellen Wohnumfeld von der Nachbarschaft toleriert werden, das Leben in einem normalen Wohnumfeld aber unmöglich machen. Die vorhandene Betreuung kann diese Verhaltensauffälligkeiten, die zum Beispiel in übermäßigen Verschmutzungen von Wohnungen, Allgemeinbereichen und Außenanlagen, im häufigen Auftreten von Schadinsekten, in Geruchsbelästigungen durch mangelnde Körperhygiene, in wildem Urinieren, in Vandalismus und in Ruhestörungen zutage treten, abmildern, aber nicht gänzlich beseitigen. Diese Liegenschaften bieten deshalb kein geeignetes Umfeld für Familien mit Kindern. Es ist dringend davon abzuraten, hier Familienwohnungen einzustreuen. Anders als in anderen Liegenschaften mit vielen kleinen Wohnungen lässt sich in diesen Häusern durch eine solche Maßnahme keine soziale Stabilisierung erreichen. Im Gegenteil, anstelle der erhofften positiven Effekte für die Bewohner/innen wäre ein unlösbarer Zielkonflikt - auf der einen Seite der verständliche Wunsch nach einem intakten, familiengerechten Wohnumfeld, auf der anderen Seite die Erfordernis von Toleranz und Freiräumen - mit gravierenden Auswirkungen auf das nachbarschaftliche Miteinander vorprogrammiert. Damit die Liegenschaften nicht zu sozialen Brennpunkten werden, bedarf es fortwährender Bemühungen der Vermieterin und des Betreuungsträgers. Das Gebäude in der Bolongarostraße wurde 2009 komplett saniert und musste seither aufgrund von Vandalismusschäden mehrfach überarbeitet werden; zuletzt erfolgten 2018 umfangreichere Arbeiten. Im Jahr 2020 wird das Gebäude in der Meersburger Straße umfassend saniert und energetisch ertüchtigt. Außerdem erarbeiten die ABG FRANKFURT HOLDING und der Frankfurter Verein derzeit ein Konzept für mehr Präsenz vor Ort, mehr aufsuchende Betreuung und größere Kontinuität in der Betreuung sowie einen Vorschlag für ein auskömmliches Finanzierungsmodell. Auf dieser Basis könnten perspektivisch zwei weitere Liegenschaften mit insgesamt 175 Ein-Zimmer-Wohnungen zur Versorgung wohnungsloser Menschen mit eingeschränkter Wohnfähigkeit genutzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.12.2018, NR 710 Anregung vom 17.06.2019, OA 434 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6, 11 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 08.05.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung der KAV am 03.06.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis. 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.08.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4305, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 64 0

Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 434 entstanden aus Vorlage: OF 583/11 vom 17.06.2019 Betreff: Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften Vorgang: B 144/19; B 154/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Seniorenwohnungen in Fechenheim bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften seit dem 31.12.2010 weggefallen und wie viele neue Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Fechenheim entstanden sind; 2. ob ihm bekannt ist, dass bei der Wohnheim GmbH in der Wohnanlage Birsteiner Straße 67-117 Wohnungen nur noch an Bürger unter 60 Jahren vermietet werden; 3. wo die im Bericht B 154 beschriebenen Liegenschaften mit 175 Einzimmerwohnungen zur Versorgung wohnungsloser Menschen mit eingeschränkter Wohnfähigkeit sein werden. Begründung: Nach Auskunft der Wohnheim GmbH und des Magistratsberichtes B 144 sind seit dem 01.01.2011 alle Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4 freifinanzierte Wohnungen, die ohne Einschränkungen auch an andere Menschen vermietet werden, und keine Seniorenwohnungen mehr. Dieselbe Problematik ergibt sich in der Wohnanlage "Am Roten Graben" in Fechenheim. Dort wurde ebenfalls die Bindung "Seniorenwohnungen" aufgehoben und die Rentner werden dort systematisch verdrängt. Mit den steigenden Mieten ist es für ältere Menschen immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu finden. Diese Wohnungen nun für Senioren verschwinden zu lassen, ist keine geeignete Lösung, wenn die Wohnungsbaugesellschaften keinen neuen Wohnraum zur Verfügung stellen. Bei Vermietungsanfragen für Wohnungen in der Birsteiner Straße in Fechenheim wurde mehrfach von Bürgern berichtet, dass das Alter der Mieter abgefragt und mitgeteilt wurde, an Personen ab 60 Jahren würden diese Wohnungen nicht vermietet. Senioren sind durch die besonderen Kündigungsmodalitäten für Vermieter unattraktiv als neue Mieter. Auf dem Markt gibt es ohnehin keinen günstigen Wohnraum. Dies macht es für Senioren in Frankfurt fast unmöglich, günstigen und adäquaten Wohnraum zu finden. Wer stellt älteren Menschen noch günstigen, adäquaten Wohnraum mit guter Infrastruktur zur Verfügung, wenn er gleichzeitig weiß, dass diese Verträge möglicherweise schwierig oder gar nicht aufzulösen sind? Im Bericht B 154 wird beschrieben, dass eine Sanierung der Meersburger Straße 1 im Jahr 2020 ansteht. Es seien zwei weitere Liegenschaften mit 175 Einzimmerwohnungen gefunden worden. In der Erläuterung des Berichts B 154 wird darauf hingewiesen, dass eine Unterbringung in einem normalen Wohnumfeld nicht möglich sei. Die Verhaltensauffälligkeiten lassen sich nicht beseitigen. Aus dem Bericht B 154: "Viele Bewohner/innen der beiden Häuser in der Bolongarostraße und der Meersburger Straße zeigen Verhaltensauffälligkeiten, [. .] die das Leben in einem normalen Wohnumfeld aber unmöglich machen. Die vorhandene Betreuung kann diese Verhaltensauffälligkeiten, die zum Beispiel in übermäßigen Verschmutzungen von Wohnungen, Allgemeinbereichen und Außenanlagen, im häufigen Auftreten von Schadinsekten, in Geruchsbelästigungen durch mangelnde Körperhygiene, in wildem Urinieren, in Vandalismus und in Ruhestörungen zutage treten, abmildern, aber nicht gänzlich beseitigen. Diese Liegenschaften bieten deshalb kein geeignetes Umfeld [...] - mit gravierenden Auswirkungen auf das nachbarschaftliche Miteinander vorprogrammiert." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 144 Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 154 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 439 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 434 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 434 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4355, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 64 0

Beratung im Ortsbeirat: 4