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Reflexion

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Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnr. 807/2 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach Lohrberg, Klingenweg

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2024, OF 569/11 Betreff: Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnr. 807/2 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach Lohrberg, Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge prüfen, ob das Grundstück Seckbach Bez. 39 512, Flur 21, Flurstücksnr. 807/2 und 807/5 zum unbeplanten Innenbereich gehört und umgewidmet werden muss. Begründung: Das Grundstück war Anfang der 90. Jahre Wohnbaufläche. Dann wurde die Grenze zum Außenbereich neu gezogen. Aus den beiliegenden Auszügen aus dem Landschaftskataster (Anlagen 1-3) und einer Ortsbesichtigung einiger Ortsbeiratsmitglieder ergibt sich, dass unverständlicherweise diese Fläche aus der Fluchtlinie des Außenbereichs abzweigt. Das Grundstück ist von allen Seiten von Bebauung eingegrenzt: Mediacampus, Straße und Budge Stift, sowie weitere Wohngebäude. Der Ortsbeirat ist mit den Unterzeichnern des Antrags, der Meinung, dass es sich bei der abgezweigten Enklave um ein Innenbereich gemäß § 34 BauGB handelt, zumal der regionale Flächennutzungsplan Nutzung Wohnbau ausweist. Es handelt sich um eine Geschlossenheit im Sinne Von Zusammengehörigkeit und somit nicht um Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Wir bitten dies zu überprüfen und eventuelle Maßnahmen einzuleiten, im Sinne von einer Herausnahme aus dem Außenbereich. Anlage 1 (ca. 207 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 193 KB) Anlage 3 (nicht öffentlich - ca. 194 KB) Antragsteller: SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 446 2024 Die Vorlage OF 569/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff als auch im Tenor das Flurstück "807/4" hinzugefügt wird. Abstimmung: SPD, CDU und LINKE. gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnrn. 807/2, 807/4 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach-Lohrberg, Klingenweg

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.03.2024, OA 446 entstanden aus Vorlage: OF 569/11 vom 19.02.2024 Betreff: Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnrn. 807/2, 807/4 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach-Lohrberg, Klingenweg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob das Grundstück Seckbach, Gemarkung 0512, Flur 21, Flurstücksnr. 807/2, 807/4 und 807/5 zum unbeplanten Innenbereich gehört und umgewidmet werden muss. Begründung: Das Grundstück war Anfang der Neunzigerjahre Wohnbaufläche. Dann wurde die Grenze zum Außenbereich neu gezogen. Aus den beiliegenden Auszügen (Anlagen 1 bis 3) und einer Ortsbesichtigung einiger Ortsbeiratsmitglieder ergibt sich, dass unverständlicherweise diese Fläche aus der Fluchtlinie des Außenbereichs abzweigt. Das Grundstück ist von allen Seiten durch Bebauung eingegrenzt: Mediacampus, Straße und Henry-und-Emma-Budge-Stiftung sowie weitere Wohngebäude. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass es sich bei der abgezweigten Enklave um ein Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch handelt, zumal der regionale Flächennutzungsplan eine Nutzung für Wohnbau ausweist. Es handelt sich um eine Geschlossenheit im Sinne von Zusammengehörigkeit und somit nicht um einen Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch. Der Ortsbeirat bittet, dies zu überprüfen, und eventuelle Maßnahmen, im Sinne von einer Herausnahme aus dem Außenbereich, einzuleiten. Anlagen: Anlage 1 Anlagen 2 und 3 (nicht öffentlich) Anlage 1 (ca. 207 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 193 KB) Anlage 3 (nicht öffentlich - ca. 194 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.08.2024, B 316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 13.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 446 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage OA 446 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4726, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024

Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücknr. 807/2, 807/4 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach-Lohrberg, Klingenweg

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.08.2024, B 316 Betreff: Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücknr. 807/2, 807/4 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach-Lohrberg, Klingenweg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.05.2024, § 4726 - OA 446/24 OBR 11 - Bereits im Rahmen der Bauvoranfrage zum genannten Grundstück im Klingenweg, zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses, wurde die planungsrechtliche Situation hier umfangreich geprüft. Diese Bauvoranfrage wurde im Juli 2023 negativ beschieden. Die planungsrechtlichen Gründe dafür möchten wir hiermit noch einmal darlegen: Seitens des Stadtplanungsamtes kann der Annahme zur Zugehörigkeit der Flurstücke 807/2, 807/4 und 807/5 zum unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) nicht gefolgt werden. Die zur Wohnbebauung angefragten Grundstücke befinden sich im Ortsteil Seckbach in einem Bereich, der als Enklave zum eigentlichen Ortskern von Seckbach einzuordnen ist. Er ist geprägt durch gemeinnützige Flächen in Form eines Schulcampus sowie einer Alten- und Pflegeeinrichtung. Darüber hinaus gibt es einige wenige Wohngebäude. Die zur Bebauung angefragten Grundstücke sind Bestandteil des Frankfurter Grüngürtels sowie eines Landschaftsschutzgebietes. Diese Grundstückseigenschaften spiegeln sich auch im Bodenrichtwert, mit 31€/m2, wieder. Da sich die vorhandenen Wohnbauflächen nicht fortlaufend entwickeln und in der Fläche vergrößern sollen, werden diese als Bestand betrachtet. Die maßstabsbildende Kraft der vorhandenen Bebauung endet hier mit den nördlichen Gebäudekanten der Gebäude Klingenweg 108 und 110 bzw. Wilhelmshöherstraße 279, die eine eindeutige Linie des Bebauungszusammenhanges bilden. Das Gebäude Klingenweg 102 ist bei der Betrachtung nicht heranzuziehen. Hierfür liegt keine Baugenehmigung zur Nutzung als Wohngebäude vor. Im Jahr 1954 wurde hier lediglich eine Gartenhütte auf Widerruf genehmigt. Die Darstellung des Grundstücks in der Hauptkarte des Regionalen Flächennutzungsplanes - Planstand 2010 (RegFNP) ist nicht eindeutig zuzuordnen. Zum einen ist der RegFNP aufgrund seiner Maßstäblichkeit nicht parzellenscharf und zum anderen wird dieser Teilbereich durch ein Symbol für die Ausweisung der weiterführenden Schule überlagert. Die Darstellungen haben hier bzgl. ihrer Ausdehnung einen gewissen Darstellungsspielraum. Zudem handelt es sich beim RegFNP um eine vorbereitende Bauleitplanung und um keine verbindliche Bauleitplanung, die Baurecht schafft. Aufgrund der dargelegten Rahmenbedingungen sind die o.g. Flurstücke nach § 35 BauGB als Außenbereich zu beurteilen. Wohnbebauung ist kein privilegiertes Vorhaben nach § 35 BauGB und daher unzulässig. Seitens des Stadtplanungsamtes ist an den Abgrenzungen zum Grüngürtel und Grünzug festzuhalten. Es gibt immer wieder Anfragen im Bereich Seckbach, mit dem Wunsch, Teile dieser Flächen in Wohnbauflächen zu entwickeln. Eine Bauleitplanung zur Entwicklung von zusätzlichen Wohnbauflächen ist für den Ortsteil Seckbach zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.03.2024, OA 446 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 21.08.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 316 wird zurückgewiesen. Abstimmung: SPD, CDU, Linke und FDP gegen GRÜNE (= Kenntnis) 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.11.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 316 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5236, 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.11.2024

Beratung im Ortsbeirat: 4