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Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung: Anschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen und Tempokonzept
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 Betreff: Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung: Anschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen und Tempokonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1429 Anlage 7 - E 11/17 CDU/SPD/GRÜNE, B 162/18 - Zu 1a.: Zusätzlich zum (bereits auf Veranlassung der Obersten Straßenverkehrsbehörde mit "zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22-6 Uhr" beschilderten) Abschnitt "Höhenstraße" wird der Magistrat aufgrund der Ergebnisse des Verkehrsversuchs beantragen, die sich daran anschließenden Abschnitte "Nibelungenallee" und "Rothschildallee" ebenfalls mit "zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22-6 Uhr" zu beschildern. Diese Abschnitte sind von dichter Wohnbebauung und Kliniknutzung geprägt. Für den gesamten Straßenzug über alle drei Abschnitte hinweg werden mit einer Umsetzung der Beschilderung auch die ebenfalls im Rahmen des Verkehrsversuchs erprobten Lichtsignalprogramme geschaltet. Für die weiteren Abschnitte des Verkehrsversuchs beabsichtigt der Magistrat derzeit keine Anträge zu stellen. Zu 1b.: Auf den vorstehend genannten Abschnitten wird die Städtische Verkehrspolizei Geschwindigkeitskontrollen, vornehmlich mit den "Enforcement Trailern", durchführen. Der Enforcement-Trailer gilt gemäß des Hessischen Erlasses des Ministeriums des Innern und für Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" als stationäre Anlage. Somit müssen auch die verbindlichen Vorgaben für stationäre Anlagen eingehalten und die Standorte bei der Hessischen Polizeiakademie (HPA) beantragt und von dieser geprüft werden. In der Nibelungenallee hat die Städtische Verkehrspolizei von der HPA genehmigte Standorte für den Enforcement-Trailer. Es werden dort bereits Kontrollen durchgeführt. Allerdings erfolgte die Prüfung und Genehmigung der Standorte mit dem aktuellen Tempolimit 50 km/h. Bei einer Änderung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit muss die HPA erneut kontaktiert werden. Da für die Beantragung unter anderem eine situationsaktuelle Langzeitmessung durchgeführt und ein aktueller Verkehrszeichenplan eingereicht werden muss, kann die Beantragung bei der HPA erst nach der Einführung von "Tempo 30 nachts" erfolgen. Für die Rothschildallee kann ebenfalls erst nach Vorlage einer situationsaktuellen Langzeitmessung und eines aktuellen Verkehrszeichenplanes nach Einführung von "Tempo 30 nachts" die Beantragung bei der HPA erfolgen. Somit wird der Beschluss unter Vorbehalt einer Aufstellmöglichkeit in der Rothschildallee und den erforderlichen Genehmigungen seitens des HPA umgesetzt. Zu 2.: Mit Datum 06.11.2018 wurde ein zweiter Enforcement-Trailer inklusive Ersatzakkumulatoren beschafft und ist seitdem in Betrieb. Ein in dem Trailer eingesetztes Messsystem kann im Dauerbetrieb über mehrere Tage autark arbeiten. Der Trailer selbst kann zielorientiert an verschiedenen Messstellen eingesetzt werden. Von diesen Anlagen verspricht sich der Magistrat eine höhere Wirksamkeit als bei klassischen stationären Anlagen, welche primär geeignet sind, die Geschwindigkeit punktuell durchzusetzen. Die jeweiligen Einsatzorte für die Enforcement-Trailer erfolgen unter Beachtung des o. g. einschlägigen ministeriellen Erlasses. Zu 3.: Es wurde bereits eine zusätzliche Planstelle im Bereich Geschwindigkeitskontrollen/ Auswertung (Städtische Verkehrspolizei) geschaffen. Für die Durchführung von mobilen Geschwindigkeitskontrollen im gesamten Stadtgebiet stehen der Städtischen Verkehrspolizei elf Planstellen zur Verfügung, wobei zurzeit drei Planstellen aufgrund von Fluktuationen nicht besetzt sind. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 10.09.2019, OA 454 Antrag vom 10.09.2019, OF 379/4 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.04.2017, E 11 Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 162 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4 Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 4 am 10.09.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 454 2019 1. 1. Die Vorlage B 315 dient unter Hinweis auf OA 454 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 379/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 379/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen CDU (= Zurückweisung); dFfm (= Enthaltung) zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP und dFfm (= Enthaltung) zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP und dFfm (= Enthaltung) 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 454 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 315 = Kenntnis, OA 454 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 57 Beschluss: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 454 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4851, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 32 4
Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.09.2019, OA 454 entstanden aus Vorlage: OF 379/4 vom 10.09.2019 Betreff: Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, neben der Beantragung einer "zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr" für die Nibelungenallee und Rothschildallee im Nordend auch die westliche Habsburgerallee und die Wittelsbacherallee, wo sie Bundesstraßen sind, in diesen Antrag mit einzubeziehen. Begründung: Die Lärm- und Schadstoffbelastungen auf der Nibelungen- und Rothschildallee unterscheiden sich nicht von denen in der Habsburger- und Wittelsbacherallee, denn es ist der gleiche Straßenzug mit den Bundesstraßen 3 und 8. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2020, ST 668 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 454 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 315 = Kenntnis, OA 454 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 57 Beschluss: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 454 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4851, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019
Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2019, OF 379/4 Betreff: Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Der Magistrat wird gebeten, neben der Beantragung einer 'zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22-6 Uhr' für die Nibelungenallee und Rothschildallee im Nordend auch die westliche Habsburgerallee und die Wittelsbacherallee, wo sie Bundesstraße ist, in diesen Antrag mit einzubeziehen. Begründung: Die Lärm- und Schadstoffbelastungen auf der Nibelungen- und Rothschildallee unterscheiden sich nicht von denen in der Habsburger- und Wittelsbacherallee, denn es ist der gleiche Straßenzug mit den Bundesstraßen B 3 und B 8. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 4 am 10.09.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 454 2019 1. 1. Die Vorlage B 315 dient unter Hinweis auf OA 454 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 379/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 379/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen CDU (= Zurückweisung); dFfm (= Enthaltung) zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP und dFfm (= Enthaltung) zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP und dFfm (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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