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Reflexion

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Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 112 Betreff: Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.09.2023, § 3763 - OA 4/21 OBR 11, B 355/21 - Die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (NHW) hat im Jahr 2015 ein integriertes Mobilitätskonzept erstellt. Es erfolgte die Festlegung von fünf Pilotquartieren (darunter im Bestand die Adolf-Miersch-Siedlung in Niederrad sowie im Neubau in der Boskoopstraße in Preungesheim) und dort umzusetzender Maßnahmen; u.a. öffentliche Ladeinfrastruktur für E-PKW (mit je 22 kW und zwei Ladepunkte), sowie E-Carsharing, E-Lastenrad-Sharing und wettergeschützten Fahrradabstellanlagen. Durch die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln des Landes Hessen konnte die Umsetzung dieser Maßnahmen flankiert werden. Seit Frühjahr 2020 stehen die genannten Maßnahmen den Mieter:innen der NHW sowie Dritten in den Pilotquartieren zur Verfügung. Weitere Standorte mit öffentlicher Ladeinfrastruktur befinden sich aktuell in Frankfurt (Hausen) und Offenbach (Goethequartier). Darüber hinaus werden in Baunatal an einem NHW Standort weitere öffentliche und private Ladepunkte in Betrieb genommen. Für diesen Standort wurde im Januar 2024 eine Kooperation zwischen der NHW bzw. deren Tochter MET und der EAM Natur Energie aus Kassel geschlossen. Ziel der Vereinbarung soll es sein, einen Standard zu etablieren, um Mieter:innen in Mehrfamilienhäusern einen unkomplizierten und attraktiven Zugang zu Ladeinfrastruktur ermöglichen zu können, der auf die hessenweit etwa 7.400 Wohngebäude der NHW angewendet werden kann. Aufgrund hoher Investitions- und Betriebskosten für öffentliche Ladeinfrastruktur ist eine Rentabilität und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Nicht zu vernachlässigen bezüglich dieser Maßnahmen sind hohe potenzielle Folgekosten durch notwendige Netzerweiterungen und die Komplexität des rechtlichen Rahmens. Grundsätzlich können Fördermittel und entwirrende Genehmigungsprozesse der öffentlichen Verwaltung die Machbarkeit von Ladeinfrastruktur an einzelnen Standorten verbessern. Ziel der NHW ist es, die Angebote für E-Carsharing, E-Lastenrad-Sharing und Ladeinfrastruktur weiter auszubauen. Die ABG FRANKFURT HOLDING rüstet in Kooperation mit der Mainova ihre öffentlichen Parkplätze mit Elektro-Ladeinfrastruktur aus. Über 300 Ladepunkte werden in nächster Zeit geschaffen. Mieter:innen der ABG FRANKFURT HOLDING, die einen festen Stellplatz bei der ABG gemietet haben, können diese kontaktieren, um prüfen zu lassen, ob Ladeinfrastruktur dargestellt werden kann. Darüber hinaus ist die 80-Prozent-Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Jahresende 2022 ausgelaufen, sodass neue Fördermöglichkeiten in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung zu prüfen sind. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.04.2024, OF 617/11 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.05.2021, OA 4 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 355 Anregung vom 15.04.2024, OA 454 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 5, 7, 10, 11 Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 454 2024 1. Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 617/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU (= Ablehnung) 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Zurückweisung) 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung); AfD (= Enthaltung) 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 28.05.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4749, 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 04.06.2024 Aktenzeichen: 92-0

Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes Frankfurt

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2024, NR 908 Betreff: Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes Frankfurt Vorbemerkung: Der Schutz des Klimas durch die Reduktion der Treibhausgasemissionen und die Anpassung an die nicht mehr abwendbaren Folgen des Klimawandels stellen eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit dar. Die Stadt Frankfurt trägt als größte Stadt Hessens und als fünftgrößte Stadt Deutschlands hierbei eine besondere Verantwortung und muss daher mit gutem Beispiel vorangehen. Die Koalition aus GRÜNEN, SPD, FDP und Volt hat mit ihrem Antritt 2021 die Klimapolitik ins Zentrum ihres Handelns gerückt und ambitionierte Ziele formuliert. Seitdem wurde ein großes Klimaschutzpaket "Klimaneutrales Frankfurt 2035. Grundsatzbeschlüsse", eine "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2.0", eine bundesweit vorbildliche "Gestaltungssatzung Freiraum und Klima", eine umfassende "Solaroffensive für Frankfurt", ein Programm "10.000 neue Stadtbäume bis 2030", ein "Leitfaden zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung" und das sehr attraktive städtische Förderprogramm "Klimabonus" beschlossen und viele weitere Maßnahmen in die Wege geleitet. Im städtischen Haushalt wurden für den Zeitraum 2022 bis 2025 insgesamt zusätzliche 245 Millionen Euro für Investitionen in Klimamaßnahmen in der Stadt bereitgestellt. Parallel dazu haben sich engagierte Bürger*innen in Frankfurt zusammengetan, um Ideen zu entwickeln, wie Frankfurt noch schneller klimaneutral und noch lebenswerter gemacht werden könnte. Die Initiator*innen des "Klimaentscheid Frankfurt" haben daraufhin insgesamt 15 Forderungen entwickelt und an die Stadt Frankfurt gerichtet. Über 23.000 Frankfurter*innen haben sich diesen Forderungen angeschlossen. Da die Koalition das inhaltliche Anliegen des Klimaentscheids teilt, haben sich die Koalition und der Klimaentscheid in einem mehrmonatigen, vertrauensvollen und sehr konstruktiven Gesprächsprozess darauf verständigt, wie der von der Koalition eingeleitete klimapolitische Aufbruch durch neue Ideen, ergänzende Maßnahmen und mehr Tempo bei der Umsetzung verstärkt werden kann. Die vereinbarten Maßnahmen werden mit dem vorliegenden Antrag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Die Initiator*innen des "Klimaentscheid Frankfurt" haben sich im Gegenzug bereit erklärt, den Bürger*innenentscheid zurückzuziehen. Damit wird deutlich: Die Stadtpolitik und die Bürger*innen in Frankfurt ziehen an einem Strang, um Frankfurt gemeinsam schnellstmöglich klimaneutral zu machen und um die hohe Lebensqualität in Frankfurt auch in Zeiten des Klimawandels weiter zu verbessern. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Volle Transparenz, jährliche Treibhausgas-Bilanz und CO2-Restbudget: Auf Initiative der Koalition hat die Stadtverordnetenversammlung bereits im Mai 2022 ein großes Klimaschutzpaket mit dem Titel "Klimaneutrales Frankfurt 2035: Grundsatzbeschlüsse" beschlossen, welches Frankfurt ermöglichen soll, seinen Beitrag zur Erreichung des Pariser Abkommens von 2015 zu leisten (§ 1650 vom 12.05.2022). Darin wird angestrebt, das Stadtgebiet Frankfurts bis 2035 klimaneutral zu machen. In diesem Zusammenhang wurde formuliert: "Der Erfolg der kommunalen Klimaschutzanstrengun gen misst sich einzig und allein an der Reduzierung von Treibhausgas(THG)-Emissionen. Das Ziel der Klimaneutralität ist dahingehend zu verstehen, dass sich Reduktionsziele und Zwischenziele dabei an den verbleibenden THG-Restmengen orientieren, welche in Frankfurt noch maximal emittiert werden dürfen, um den eigenen Beitrag zur Einhaltung des internationalen Abkommens von Paris sicherstellen zu können, und damit die Beiträge der Stadt Frankfurt einem errechneten Beitrag zur Einhaltung des Gesamtpfades zur Klimaneutralität entsprechen." Im Rahmen des großen Klimaschutzpakets hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, eine jährliche Energie- und THG-Bilanzierung für das gesamte Gebiet der Stadt zu erstellen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Der Bericht "Kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzierung in Frankfurt am Main" vom ifeu-Institut vom Dezember 2023 für das Bilanzjahr 2021 liegt vor. Dadurch haben die Stadtpolitik, die Stadtverwaltung, die Bürger*innen, die interessierte Öffentlichkeit und die Wissenschaft die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, wo wir als Stadtgesellschaft gerade auf dem Weg zur Erreichung der anvisierten Klimaneutralität im Stadtgebiet bis 2035 stehen, in welchen Bereichen wie hohe THG-Emissionen entstehen und wo Maßnahmen ansetzen könnten, um die THG-Emissionen weiter senken zu können. Auf Initiative der Koalition hat die Stadtverordnetenversammlung im März 2022 beschlossen, auf einer Anzeige an einem zentralen Ort in Frankfurt und auf der Internetseite der Stadt Informationen über die Entwicklung bei der Senkung der THG-Emissionen, über das verbliebene rechnerische Restbudget, über best practice-Beispiele sowie über anstehende Veranstaltungen im Klimabereich im Stadtgebiet bereitzustellen (§ 1466 vom 31.03.2022). Dabei sollen möglichst aktuelle Informationen über die Entwicklung der THG-Emissionen im Zeitverlauf sowie attraktive und motivierende Visualisierungen von durchgeführten oder geplanten klimarelevanten Maßnahmen angezeigt werden (z. B. klimasensible Platzumgestaltungen, Photovoltaik-Anlagen auf Schuldächern oder begrünte Fassaden). Hierfür soll im Jahr 2024 in der "Verkehrsinsel" auf der Hauptwache eine Anzeigentafel mit einer Vielzahl relevanter Informationen zu den THG-Emissionen und zu konkreten Maßnahmen und Erfolgen im Klimabereich aufgestellt werden. II. Stärkung und Ausbau der Kooperationen innerhalb der Stadtverwaltung und zwischen Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft: In Frankfurt bestehen bereits seit vielen Jahren Arbeitsgruppen zur engen Abstimmung und Zusammenarbeit der vielen beteiligten städtischen Akteur*innen, beispielsweise bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel oder bei der Entwicklung von neuen Leitlinien und Satzungen für die klimasensible Stadtentwicklung. Im Rahmen der seit 2008 bestehenden "Koordinierungsgruppe Klimawandel (KGK)" haben beispielsweise alle beteiligten Ämter und Gesellschaften unter der Leitung des Klimareferates die Klimaanpassungsstrategie, den Klimawandelaktionsplan und die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima entwickelt. Diese gelebte Kultur der engen ämterübergreifenden Zusammenarbeit soll fortgesetzt und ausgebaut werden. Eine Untergruppe der Koordinierungsgruppe Klimawandel trifft sich regelmäßig, um die Anwendung der Gestaltungssatzung Freiraum und Klima ämterübergreifend zu begleiten und weiter zu optimieren. In 2024 soll unter der Leitung des Klimareferates eine "Task Force Kommunale Wärmeplanung" eingerichtet werden, die den Prozess zur Kommunalen Wärmeplanung abstimmt. Der Magistrat bereitet derzeit die konstituierende Sitzung des unabhängigen wissenschaftlichen "Klimabeirats" vor, der die Stadtpolitik und die Stadtverwaltung auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse im Klimabereich beraten soll. III. Offensive zur Beschleunigung der energetischen Sanierung von Gebäuden: Die Stadt Frankfurt nimmt an der Kampagne "Aufsuchende Energieberatung" der LandesEnergieAgentur teil. Im Zentrum steht hier die energetische Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern. Sossenheim ist der erste Stadtteil, der von dieser Kampagne profitiert. 2023 wurde diese aufsuchende Beratung im Stadtteil Nied durchgeführt. Es ist geplant, als nächstes auch den Stadtteil Kalbach in dieses Programm aufzunehmen. Die Stadt Frankfurt hat sich außerdem erfolgreich um eine KFW-Förderung beworben, mit der in zwei Quartieren in Sossenheim integrierte energetische Quartierskonzepte erstellt und ein begleitendes Sanierungsmanagement finanziert werden. Die Stadt arbeitet dabei mit der "Innovation City Management GmbH" zusammen, die in Bottrop wegweisende Erfahrungen in diesem Bereich sammeln konnte. In Gebieten mit baugleichen Gebäuden sollen die Eigentümer*innen der Gebäude gezielt auf die Potenziale der seriellen Sanierung hingewiesen werden (wie z. B. das Energiesprong-Prinzip). Die Stadt ergreift eine Vielzahl von weiteren Maßnahmen, um die energetische Sanierungsquote im Stadtgebiet deutlich anzuheben. Da der größte Teil der Gebäude im Stadtgebiet Bestandsgebäude sind, kommt der nachträglichen energetischen Sanierung dieser Gebäude, insbesondere durch private Eigentümer*innen, eine zentrale Bedeutung zu. Die Stadt legt im Jahr 2024 eine überarbeitete Version des bestehenden städtischen Förderprogramms für Modernisierung und energetische Sanierung privater Gebäude vor. Darin soll u. a. der Einsatz ökologischer Dämmstoffe besonders gefördert werden. Bereits auf Grundlage des bestehenden Förderprogramms kann in Frankfurt ergänzend zur Förderung des BAFA bzw. der KfW ein Förderzuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten gewährt werden. Diese Förderquote soll auch mit der Überarbeitung der Förderrichtlinien nicht gesenkt werden. Die Stadt soll ihre Angebote zu einer kostenlosen Erstberatung im Bereich energetische Sanierung im Rahmen eines organisatorisch weiterentwickelten Informations- und Beratungszentrums deutlich ausbauen, damit sich möglichst viele Bürger*innen über energetische Sanierung informieren und beraten lassen können. Im Rahmen des großen Klimaschutzpakets wurde dies bereits grundsätzlich beschlossen. Über diverse Etat-Anträge wurden außerdem bereits Mittel für Personalaufstockung, Raummiete und Sachmittel sowie für die Rechtsberatung bei der möglichen Umwandlung des e. V. in eine gGmbH bereitgestellt. Die Stadt Frankfurt bewirbt sich um eine Förderung aus dem Programm "European Local ENergy Assistance" (ELENA) der Europäischen Investitionsbank zur Beschleunigung der energetischen Sanierung von Gebäuden im Stadtgebiet. Die Stadt startet im Rahmen ihrer "Sanierungsoffensive" geeignete Maßnahmen, um die Sanierung der stadteigenen Gebäude bis 2030 und darüber hinaus stark beschleunigen zu können. IV. Gemeinsame Umsetzung der "Solaroffensive für Frankfurt": Auf Initiative der Koalition hat die Stadtverordnetenversammlung im September 2022 im Rahmen der "Solaroffensive für Frankfurt" die Einführung einer kommunalen Förderung für Solaranlagen (Photovoltaik und Solarthermie) für private Haushalte, Unternehmen und Vereine beschlossen. Hierfür wurde das bestehende Förderprogramm "Frankfurt frischt auf" unter dem neuen Titel "Klimabonus" so weiterentwickelt, dass jetzt auch Solaranlagen, Batteriespeicher, Ladeinfrastruktur und Wasserspeicher (Zisternen) darüber gefördert werden können (https://frankfurt.de/themen/klima-und-energie/stadtklima/klimabonus). Das neue Förderprogramm trat am 3.11.2023 in Kraft. Die Stadt Frankfurt macht dieses attraktive Programm durch eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit in der Stadtgesellschaft bekannt. Die jährliche Zubaurate auf privaten Dachflächen wird kontinuierlich gemonitort, soll regelmäßig veröffentlicht und möglichst jedes Jahr gesteigert werden. Bis 2030 soll eine jährliche Zubaurate von 100 MWp pro Jahr erreicht werden. Auf der digitalen Anzeige an der Hauptwache und auf der städtischen Internetseite werden die tagesaktuellen Zahlen zum Ausbau der Photovoltaik im Stadtgebiet auf der Grundlage der Informationen des bundesweiten Städtewettbewerbs "Wattbewerb" angezeigt. V. Pflanzung von Bäumen: Die Stadt Frankfurt setzt das von der Koalition eingebrachte und bereits beschlossene Programm "10.000 neue Stadtbäume bis 2030" (§ 3437 vom 22.06.2023) mit Hochdruck um. Im Rahmen dieses stadtweiten und mehrjährigen Programms sollen 10.000 neue Stadtbäume an geeigneten neuen bzw. aufgewerteten bisherigen Standorten im Straßenraum, auf Plätzen und in öffentlichen Grünanlagen gepflanzt werden. Über ergänzende Etat-Anträge haben die Fraktionen der Koalitionsparteien bereits umfangreiche Mittel für die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Grünflächenamt für die zentrale Planung von Baumpflanzungen sowie für den Einsatz innovativer Technologien zur Identifizierung neuer Baumstandorte in Gebieten mit hoher Leitungsdichte im Untergrund bereitgestellt (E 143/23 und E 49/23). Die Ortsbeiräte werden eingeladen, unter Beteiligung der Bürger*innen potenziell geeignete Standorte für die Pflanzung neuer Stadtbäume im Ortsbezirk zu nennen, die dann möglichst bis zur nächsten Pflanzperiode vom Grünflächenamt und vom Amt für Straßenbau und Erschließung geprüft werden. Eine zentrale Herausforderung für die Identifizierung neuer Baumstandorte und die Nachpflanzung von Bäumen an bisherigen Standorten sind die vielen Leitungen im Untergrund. Die Wurzeln der Bäume benötigen ausreichend Wurzelraum und die Wurzeln können Leitungen beschädigen. Die Stadt Frankfurt geht daher noch im Laufe des Jahres 2024 auf die Ver- und Entsorgungsträger im Stadtgebiet zu, um geeignete und möglichst standardisierte Vereinbarungen darüber zu entwickeln, wie der Schutz der Leitungen im Boden mit der Pflanzung von Stadtbäumen in Einklang gebracht werden kann und wie im Falle von Beschädigungen der Leitungen durch das Wurzelwerk der Bäume etwaige Reparaturkosten getragen werden. Hierfür kann es hilfreich sein, auf mögliche praktische Erfahrungen aufzubauen, welche andere Städte mit solchen Vereinbarungen gemacht haben (z.B. Erfurt). An Standorten, an welchen Bäume gefällt werden mussten, werden neue Stadtbäume in der darauffolgenden Pflanzsaison nachgepflanzt, sofern der Standort als geeignet erachtet wird bzw. durch entsprechende Maßnahmen aufgewertet werden kann. Sollte es aufgrund von Leitungen nicht möglich sein, die Nachpflanzung eines Baumes vorzunehmen, werden vogel- und insektenfreundliche, standortgerechte Sträucher oder Blühpflanzen auf die ehemalige Baumscheibe gesetzt. Das bereits bestehende Programm "Der geschenkte Baum" wird fortgeführt, stärker beworben und so ausgebaut, dass die jährliche Anzahl der standortgerechten und klimaresilienten Bäume, die über dieses Programm auf privaten Flächen im Stadtgebiet gepflanzt werden, weiter gesteigert werden kann. Dies könnte beispielsweise in Form einer "Challenge" mit einer bestimmten Zielvorgabe geschehen, die zum Mitmachen motiviert (ähnlich wie in Dresden die Aktion "Pro Einwohner*in wird ein Baum gepflanzt") und deren fortlaufender Stand im Internet bzw. auf der geplanten digitalen Anzeigentafel über Klimathemen auf der Hauptwache veröffentlicht wird. Es wird geprüft, ob hierfür beispielsweise auch ein Gutschein für einen widerstandsfähigen, dem Klimawandel angepassten Baumsetzling in das sogenannte "Willkommenspaket für die Eltern Neugeborener" in Frankfurt aufgenommen werden kann. Dadurch könnte gleichzeitig die Identifikation der Einwohner*innen mit ihrer Stadt und die Pflanzung von Bäumen auf privaten Flächen unterstützt werden. VI. Pflanzung von Mini-Wäldchen: Auf Initiative der Koalition hat die Stadtverordnetenversammlung bereits am 22.06.2023 beschlossen, dass im Frankfurter Stadtgebiet bis 2025 mindestens drei Mini-Wäldchen nach der Miyawaki-Methode angelegt werden sollen - prioritär in Gebieten, die im "Klimaplanatlas" der Stadt Frankfurt als Gebiete mit "starker Überwärmung" (rot) oder "moderater Überwärmung" (gelb) gekennzeichnet sind und in welchen die Kühlung des Mikroklimas daher besonders wichtig ist (§ 3435 vom 22.06.2023). Die Stadtverwaltung ist gerade dabei, hierfür geeignete Flächen zu identifizieren, die sich möglichst im Eigentum der Stadt befinden und möglichst in bislang versiegelten und von Überwärmung betroffenen Gebieten liegen. Die zum Teil stark versiegelten Schulhöfe werden im Rahmen der Flächensuche für die Anlage von Mini-Wäldchen mit berücksichtigt (siehe hierzu auch B 351/2023). Ein erstes Mini-Wäldchen wurde am 9. Dezember 2023 im Grünzug "Gederner Straße" in Eckenheim auf Flächen des Grünflächenamtes angepflanzt. Initiatorin ist die Initiative "MainWäldchen - Tiny Forests Frankfurt", die auf ca. 100m2 unter Einbeziehung der Nachbarschaft und mit Unterstützung des Grünflächenamtes ein Mini-Wäldchen realisiert hat. Weitere Standorte für zusätzliche Mini-Wäldchen sind aktuell noch in der Prüfung. Dabei werden die Ortsbeiräte in die nähere Auswahl einbezogen. Die Stadtverwaltung informiert fortlaufend z.B. auf der Internetseite www.frankfurt.de darüber, welche Standorte bereits geprüft wurden und aus welchen Gründen sie für geeignet bzw. nicht geeignet gehalten werden. VII. Begrünung von Gebäuden: Die Stadt Frankfurt verstärkt und beschleunigt ihre Anstrengungen zur Begrünung der Dächer und Fassaden von städtischen Gebäuden. Auch die städtischen Gesellschaften sollten sich an diesen Regelungen orientieren. Die Koalition hat hierzu bereits eine ganze Reihe von Anträgen eingebracht, welche von der Stadtverordnetenversammlung bereits beschlossen wurden. Hierzu zählen insbesondere die Verabschiedung der bundesweit wegweisenden "Gestaltungssatzung Freiraum und Klima" (2023) und der Etat-Antrag "Einführung eines Gründachpotenzialkatasters und Erfassung der vorhandenen Gründächer" (E 99/2022). In 2022 wurde außerdem die sehr umfassende "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2.0" (2022) beschlossen. Die Stadt stellt sicher, dass ab jetzt standardmäßig bei allen anstehenden Sanierungen von städtischen Gebäuden und beim Neubau von städtischen Gebäuden die Begrünung von Fassaden und Dächern tatsächlich realisiert wird (Überprüfung der Bau- und Finanzierungsvorlagen). Die neue "Gestaltungssatzung Freiraum und Klima" der Stadt Frankfurt und die aktuellen "Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen" des Amts für Bau und Immobilien stellen hierfür die zentralen Grundlagen dar. Die städtischen Gebäude, bei welchen eine Dach- und/oder Fassadenbegrünung realisiert wurde, werden in regelmäßigen Abständen und in geeigneter Form der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht, damit von diesen Gebäuden ein Demonstrations- und Nachahmungseffekt auf die Gesellschaft ausgehen kann. Die einzelnen Maßnahmen, ihre Notwendigkeit und Wirkung werden vor Ort auf geeigneten Medien einfach und ansprechend dargestellt, ebenso die Fördermöglichkeiten bei der privaten Umsetzung. Bei allen Straßenbahn- und Bushaltestellen und Trafogebäuden im Frankfurter Stadtgebiet, bei welchen eine Sanierung ansteht oder welche neu gebaut werden, wird eine Dachbegrünung mit winterharten, robusten Gewächsen sichergestellt. Das bereits beschlossene Gründachpotenzialkataster (E 99/22) soll bis Ende 2024 veröffentlicht werden. VIII. Sanierung der Standorte von Bestandsbäumen: Die Stadt Frankfurt erstellt ein Umsetzungs- und Bewässerungskonzept mit konkretem Zeitplan, das die Sanierung derjenigen Standorte von alten Bestandsbäumen besonders berücksichtigt, welche ohne Sanierungsmaßnahmen akut in ihrer Vitalität gefährdet sind. Bis Ende 2026 sollen insgesamt mindestens 250 Standorte von akut in ihrer Vitalität gefährdeten alten Bestandsbäumen insbesondere in der Innenstadt saniert werden. In drei Pilotprojekten - in der Kaiserstraße, in der Ostzeil und in der Dreieichstraße - wird bis spätestens Ende 2024 geprüft, durch welche konkreten Maßnahmen die Standorte der in ihrer Vitalität akut gefährdeten Bestandsbäume jeweils optimal saniert werden können. Dabei sollen, wenn möglich, die Bestandsbäume erhalten bleiben. Die Maßnahmen zur Sanierung der Baumstandorte in den drei Pilotgebieten sollen bis Ende 2025 abgeschlossen werden. IX. Entsiegelungskonzept und Begrünung: Auf Initiative der Koalition hat die Stadtverordnetenversammlung bereits im Sommer 2022 den Magistrat beauftragt, ein "Entsiegelungskonzept" für das Frankfurter Stadtgebiet zu erstellen (§ 1837 vom 09.06.2022). Derzeit werden vom Magistrat die Rahmenbedingungen für ein Entsiegelungskonzept geprüft. Dabei soll untersucht werden, ob in Konkretisierung bestehender Planunterlagen (zum Beispiel Klimaplanatlas) GIS-basierte Untersuchungen erste Entsiegelungspotenziale als Planungsgrundlage aufzeigen könnten. Die Stadt Frankfurt legt die Karte zu den Entsiegelungspotenzialen bis Ende 2024 vor. Auf der Grundlage dieser Übersicht können diejenigen Flächen identifiziert werden, deren Entsiegelung einen besonders großen Beitrag zur Abkühlung des Stadtklimas leisten könnte. Unabhängig vom Vorliegen eines Gesamtkonzeptes hat die Stadt das Thema Entsiegelung im Rahmen von zahlreichen Konzepten, Leitfäden, gesamtstädtischen und teilräumlichen Planungen und Förderprogrammen aufgegriffen. Beispielhaft seien hier zu nennen: die "Frankfurter Strategie zur Anpassung an den Klimawandel 2.0", der "Freiflächenentwicklungsplan", der "Leitfaden für klimaangepasste Platzgestaltung", das überarbeitete und am 03.11.2023 in Kraft getretene Förderprogramm "Klimabonus" sowie das "Arten- und Biotopschutzkonzept". Die Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Plätze im Stadtgebiet wird beschleunigt umgesetzt. Bis spätestens Ende 2026 werden die Umgestaltungen von zwei weiteren öffentlichen Plätzen abgeschlossen. Neben der bereits in Planung befindlichen klimaangepassten Umgestaltung des Riedbergplatzes wurden mit der beschlossenen Magistratsvorlage "Weiterentwicklung der Platzfolge Rathenauplatz/Goetheplatz/Roßmarkt" (M 145/23) bereits die hierfür erforderlichen Voraussetzungen geschaffen. Es wird ein Sofortprogramm aufgelegt, über welches geeignete Flächen, insbesondere versiegelte Verkehrsinseln, Flächen zwischen Baumscheiben und weitere Flächen im Straßenraum, - insbesondere in hochgradig versiegelten, besonders von Überwärmung betroffenen und stark von der Bevölkerung genutzten Gebieten - entsiegelt und attraktiv, klimaangepasst und artenreich bepflanzt werden können. Es wird angestrebt, dadurch bis Ende 2026 insgesamt rund 1.000 m2 zu entsiegeln und zu bepflanzen. Zur schnellen Umsetzung des Programms soll eine Task Force aus Grünflächenamt, Amt für Straßenbau und Erschließung und ggf. weiteren Einheiten gebildet werden. Die ökologische Aufwertung von artenarmem Straßenbegleitgrün, wie bereits vom Grünflächenamt durchgeführt, soll weitergeführt werden. X. Regenwassermanagement: Die Stadt stellt bei der Sanierung bzw. Umgestaltung bestehender öffentlicher Plätze und bei der Neuanlage neuer öffentlicher Plätze sicher, dass das Regenwasser für die Bewässerung des öffentlichen Grüns auf den Plätzen genutzt wird. Falls erforderlich, sollen Regenwasserspeicher zum Einsatz kommen. Bei der konkret anstehenden klimaangepassten Umgestaltung des Riedbergplatzes, des Rathenauplatzes, des Goetheplatzes und des Roßmarktes wird geprüft, wie das anfallende Regen- bzw. Oberflächenwasser am besten für die Bewässerung der Bäume und der Grünflächen genutzt werden kann. Die Stadt prüft, ob bzw. in welcher Form die städtischen Schulen auf niedrigschwellige Art und Weise dabei unterstützt werden könnten, das auf den Schuldächern anfallende Regenwasser zu speichern und für die Bewässerung der Schulgärten zu nutzen. Dabei soll geprüft werden, ob die im Rahmen eines Modellversuchs aufgestellte erste Regentonne im öffentlichen Raum der "Höchster Stadtgärtner*innen" oder vergleichbare Ansätze in anderen deutschen Städten (z.B. Essen) auch stadtweit in Frankfurt eingeführt werden könnten. Die Stadt Frankfurt identifiziert in Zusammenarbeit mit der Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) geeignete Flächen, die durch entsprechende Maßnahmen für die Rückhaltung von Regenwasser, insbesondere bei Starkregenereignissen, genutzt werden können. Beispielsweise könnten Spielplätze oder Parks so gestaltet werden, dass sie im Falle eines Starkregenereignisses Regenwasser zurückhalten können. XI. Maßnahmen zur Umsetzung des Masterplan Mobilität: Der Masterplan Mobilität der Stadt Frankfurt enthält unter anderem das Ziel, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) bis spätestens 2035 von 57% (2018) auf 47% zu reduzieren. Dies wird jedoch als Mindestziel begriffen. Von Verkehrswissenschaftler*innen empfohlene und im Masterplan aufgegriffene Maßnahmen, wie z.B. Ausbau, Beschleunigung und Zuverlässigkeit des ÖPNV, flächendeckende Einführung der Parkraumbewirtschaftung, Geschwindigkeitsbegrenzung, Ausbau der P+R-Kapazitäten, Digitalisierung, Ausweitung des Radwegenetzes auf die äußeren Stadtteile, "On-demand-Services" (z.B. Rufbusse) sowie Information und Beratung der Einpendler*innen über Umstiegsmöglichkeiten werden so schnell wie möglich auf ihre rechtliche und praktische Umsetzbarkeit geprüft und, bei positiver Prüfung, hierzu geeignete Bau- und Finanzierungsvorlagen eingebracht und geeignete Fördermittelanträge eingereicht mit dem Ziel, deutlich niedrigere Werte für den Anteil des MIV zu erreichen. Höhe und Anteil des MIV werden turnusgemäß 2028 erneut erhoben und möglichst bereits Anfang 2029 veröffentlicht. XII. Erhöhung des Anteils des "Umweltverbunds" zur Herstellung der Wahlfreiheit bei den Verkehrsmitteln: Alle Bürger*innen sollen sich frei entscheiden können, welches Verkehrsmittel sie nutzen möchten. Zur Herstellung dieser Wahlfreiheit bei den Verkehrsmitteln arbeitet die Stadt darauf hin, den öffentlichen Raum gerecht auf die unterschiedlichen Verkehrsarten zu verteilen und für Nutzer*innen des Umweltverbunds (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV und Sharing-Angebote) attraktiver zu machen. Zur Herstellung der Wahlfreiheit bei den Verkehrsmitteln stellt die Stadt Frankfurt bei ihren Planungen im Straßenraum sicher, dass der Anteil des Umweltverbunds bis 2028 deutlich ausgebaut werden kann. Zur Wahlfreiheit gehört auch, dass der Straßenraum so sicher und attraktiv gestaltet wird, dass sich auch Kinder sowie ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen als Radfahrer*innen und Fußgänger*innen ihren Bedürfnissen entsprechend im öffentlichen Raum fortbewegen können. Die Stadt Frankfurt achtet darauf, dass bei Neu- und Umplanungen im öffentlichen Raum die Belange aller Verkehrsarten gleichberechtigt berücksichtigt werden. Neue Quartiere sollen so geplant werden, dass der Umweltverbund als schnelle und bequeme Fortbewegungsmöglichkeit von Anfang an eingeplant wird und ein eigenes Auto nicht benötigt wird. In Bestandsstraßen kann es, wenn der begrenzte öffentliche Raum keine gleichzeitige Nutzung durch alle Verkehrsmittel zulässt, im Sinne der Herstellung einer gerechten und zukunftsorientierten Verteilung des öffentlichen Raumes und der Ermöglichung von Wahlfreiheit notwendig sein, den bisherigen Vorrang für den motorisierten Individualverkehr zugunsten einer Gleichberechtigung aller Verkehrsarten zurückzufahren, um beispielsweise bestehende Lücken im Fußverkehrs-, Radverkehrs- oder ÖPNV-Netz schließen zu können oder einen besseren Verkehrsfluss für den Umweltverbund zu ermöglichen (z.B. durch Vorrangschaltungen für den ÖPNV, kaum Wartezeiten und längere Grünphasen an Fußgängerampeln). Die Stadt arbeitet mit Hochdruck daran, den Verkehrsfluss zu beschleunigen. Um alle Ampeln der Stadt zentral steuern zu können, wird aktuell die Leitzentrale überarbeitet. Damit soll zukünftig besser über alle ampelgeregelten Kreuzungen hinweg eine Vorrangschaltung des ÖPNV gewährleistet werden. Die geplante Vorrangschaltung soll neben Straßenbahnlinien auch U-Bahn- und Bus-Linien einschließen. XIII. Anreize für den Umstieg auf den ÖPNV: Die Stadt Frankfurt startet ein Pilotprojekt, um neu zugezogenen Bürger*innen einen finanziellen Anreiz zur Nutzung des ÖPNV im Stadtgebiet zu geben. Hierfür erhalten sie bei der Anmeldung im Bürgeramt oder auf eine andere geeignete Weise ein einmaliges kostenloses personengebundenes Monatsticket für alle öffentlichen Nahverkehrsangebote im Stadtgebiet Frankfurt. Die Maßnahme wird nach 24 Monaten auf ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis hin evaluiert und soll bei Erfolg fortgesetzt werden. Es wird erwartet, dass dadurch viele neu in Frankfurt gemeldete Bürger*innen das ÖPNV-Angebot kennen und schätzen lernen und nach Ablauf des Schnupper-Tickets auch weiterhin nutzen werden. Die Stadt Frankfurt startet ein Pilotprojekt, durch welches die dauerhafte Abmeldung von privaten Autos im Stadtgebiet finanziell unterstützt wird. In Frankfurt gemeldete private Halter*innen, welche ihr vor dem 01.01.2024 in Frankfurt zugelassenes Auto abmelden und sich verpflichten, mindestens 3 Jahre kein neues Auto im Haushalt anzumelden, sollen einmalig eine kostenlose Jahreskarte für den ÖPNV im Stadtgebiet erhalten. Im Falle einer Neuanmeldung eines Autos innerhalb der 3 Jahre muss der Betrag für die Jahreskarte zurückgezahlt werden. Die Maßnahme wird nach 36 Monaten auf ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis hin evaluiert und soll bei Erfolg fortgesetzt werden. Die Stadt Frankfurt startet spätestens in 2025 ein Pilotprojekt, um frisch gebackene in Frankfurt gemeldete Eltern in der Phase der Familiengründung mit dem ÖPNV-Angebot im Stadtgebiet vertraut zu machen und damit die Wahrscheinlichkeit für eine regelmäßige Nutzung des ÖPNV im Familienalltag zu erhöhen. Die in Frankfurt wohnenden Eltern von neu geborenen Kindern sollen dabei einmalig ein kostenloses Monatsticket möglichst mit einem frei wählbaren Gültigkeitsbeginn für das ÖPNV-Angebot im Stadtgebiet erhalten. Für die Abwicklung bietet sich ein Couponing-Verfahren des RMV an. Die Maßnahme wird nach 24 Monaten auf ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis hin evaluiert und soll bei Erfolg fortgesetzt werden. XIV. Bereitstellung von Flächen für ein stadtweites System an Mobilitätsstationen für Sharing-Angebote: Die Stadt Frankfurt strebt an, bis spätestens Ende 2030 ein stadtweites Netz mit mindestens 500 Mobilitätsstationen mit unterschiedlicher Größe aufzubauen, welches sicherstellt, dass sowohl im Stadtzentrum als auch in den peripheren Stadtteilen verschiedene Sharing-Angebote bereitgestellt werden können. Die Stadt bietet hierfür Anbieter*innen von Sharing Mobility (Car Sharing, E-Scooter, konventionelle Leihräder, E-Bikes, Lastenräder) entsprechend der Nachfrage ein Platzangebot im Straßenraum in Form von unterschiedlich großen Mobilitätsstationen an. Angestrebt werden mindestens 300 kleine Stationen (mit E-Scootern und/oder Leihrädern) und mindestens 200 mittlere bis große Stationen (mit mindestens 2 Car Sharing-Kfz und vielen weiteren Angeboten). Die Öffentlichkeit wird in die Planung des stationsbasierten Verleihsystems z.B. in Form eines Runden Tisches mit einbezogen. Die Stadt stellt die erforderlichen Mittel für Planung und Einrichtung eines stadtweiten Netzes an Mobilitätsstationen, in welchem unterschiedliche private Anbieter*innen eigenwirtschaftlich Sharing-Angebote bereitstellen, schrittweise bis 2030 in den städtischen Haushalt ein. Alle in Frage kommenden Fördermittel von EU, Bund, Land und sonstigen Fördermittelgebern sind nach Möglichkeit abzurufen. XV. Mehr Sicherheit und Raum für den Fußverkehr: Die Stadt Frankfurt verstärkt und beschleunigt ihre Anstrengungen zur Herstellung eines durchgehenden, sicheren und barrierefreien Netzes an Gehwegen, insbesondere in den besonders von Fußgänger*innen frequentierten Hauptachsen für den Fußverkehr. Dadurch sollen alle Fußgänger*innen, insbesondere auch Fußgänger*innen mit Kinderwägen (einschließlich Zwillingswägen) oder Rollatoren, Rollstuhlfahrer*innen, Schulkinder, Fahrradfahrende Kinder unter acht Jahren und Flaneur*innen ausreichend Platz auf den Gehwegen erhalten. Der Masterplan Mobilität und das Fußverkehrskonzept stellen eine wichtige Grundlage dar, um diejenigen Gehwegabschnitte zu identifizieren, die freigeräumt, umgeplant oder baulich verbreitert werden müssen, damit Lücken im Netz geschlossen werden können. Dabei wird auch auf möglichst viele sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger*innen geachtet und Querungslücken baulich freigehalten, damit lange Umwege für Fußgänger*innen vermieden werden. Als Sofortmaßnahme initiiert die Stadt Frankfurt Ideenwettbewerbe für die Stadtteilzentren, wie dort die Sicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrenden (insbesondere auch Kindern) unter Steigerung von Aufenthaltsqualität und Berücksichtigung der Interessen des Einzelhandels, der Gastronomie, der Passant*innen und der Anwohner*innen an Begrünung, ÖPNV-Anbindung, Parkplätzen in angemessener Entfernung und verfügbaren Lastenrädern erhöht werden kann. Auf dieser Grundlage werden im Anschluss entsprechende Maßnahmen geplant und umgesetzt. Die Maßnahmen sind mit den zuständigen Ortsbeiräten abzustimmen und bedürfen deren Zustimmung. Bei der Neu- und Umplanung aller neuen Straßen im Stadtgebiet wird sichergestellt, dass Gehwege mindestens 1,5m, abhängig von den Gegebenheiten vor Ort wenn möglich 2,5m breit und frei von Hindernissen sind, dass in regelmäßigen Abständen Sitzbänke und Bäume zur Beschattung eingeplant und sichere Querungsmöglichkeiten vorgesehen werden. Der/die Fußverkehrsbeauftragte der Stadt Frankfurt kümmert sich um die Belange des Fußverkehrs. Die Öffentlichkeit wird eingeladen konkrete Vorschläge einzubringen. XVI. Modellversuch zur Einführung von Spielstraßen und sonstigen verkehrsberuhigten Bereichen in den Ortsbezirken: Die Stadt Frankfurt zielt darauf ab, den öffentlichen Raum an vielen Stellen so weiterzuentwickeln, dass er als attraktiver Aufenthalts-, Spiel-, Bewegungs- und Begegnungsort, insbesondere auch für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen, wohnortnah genutzt werden kann. Die Neuanlage und Sanierung von öffentlichen Grünflächen oder Spielplätzen und die Entsiegelung und Begrünung des Straßenraums mit Bäumen spielt hier eine zentrale Rolle. In Gebieten, in welchen es verhältnismäßig wenig Grünflächen oder Spielplätze gibt, können die Umwidmung von Straßen oder Straßenabschnitten in Spielstraßen, die Sperrung von Straßenbereichen für den MIV vor geeigneten Schulen, die Einrichtung von temporären Spielstraßen, die Aufstellung von Stadtmobiliar und bepflanzten Kübeln entlang von verkehrsberuhigten Straßenabschnitten, die Einführung temporärer Nachbarschaftsstraßen sowie die Entsiegelung und Begrünung von öffentlichen Plätzen und Fußgängerzonen geeignete Maßnahmen darstellen. Die Stadt Frankfurt lädt 2024 alle interessierten Ortsbeiräte dazu ein, sich für die Teilnahme an einem einjährigen Modellversuch zur Entwicklung von bespielbaren Flächen auf Straßen und versiegelten Plätzen in den Stadtteilen zu bewerben. Das zuständige Dezernat unterstützt im Rahmen des Modellversuchs 2024/2025 bis zu 3 Ortsbeiräte bei der Planung und Umsetzung je einer Maßnahme. Die Erfahrungen mit der Umsetzung der Maßnahmen sollen im zweiten Halbjahr 2025 ausgewertet werden. Wenn sich der Ansatz bewährt hat, sollen 2026/2027 bis zu 3 weitere Ortsbeiräte dabei unterstützt werden, ihre Vorschläge zur Errichtung von bespielbaren Flächen auf Straßen und versiegelten Plätzen zu planen und umzusetzen. XVII. Finanzierung der vereinbarten Maßnahmen: Die Finanzierung der vereinbarten Maßnahmen erfolgt über den Haushalt der Stadt Frankfurt (insbesondere über die sog. "Klimatöpfe"), die systematische Akquise von Fördermitteln sowie die gezielte Einwerbung von privaten Spendenmitteln aus der Stadtgesellschaft. XVIII. Berichterstattung und Monitoring der Umsetzung: Der Magistrat wird aufgefordert, jeweils im ersten Quartal 2025, 2026 und 2027 einen Bericht über den aktuellen Stand der Umsetzung der Vereinbarungen vorzulegen und zu veröffentlichen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 15.04.2024, OA 452 Antrag vom 12.04.2024, OF 618/11 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.04.2024, OA 454 Vortrag des Magistrats vom 02.06.2025, M 88 Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 94 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 452 2024 1. Der Vorlage NR 908 wird unter Hinweis auf OA 452 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 618/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auch die Rechenzentren in Frankfurt bei der Klimapolitik zu berücksichtigen, insbesondere die Klimabelastung durch den Stromverbrauch und die Nutzung der Abwärme" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage NR 908 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen Linke (= Ablehnung) 29. Sitzung des OBR 4 am 16.04.2024, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage NR 908 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage NR 908 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, SPD und Linke (= Zustimmung) 26. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.04.2024, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 908 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 452 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (NR 908 und OA 452 = Ablehnung) Volt (NR 908 = Annahme, OA 452 = Annahme im Rahmen M 44/22) Gartenpartei (NR 908 = Ablehnung, OA 452 = Annahme ohne Zusatz) 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage NR 908 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und 1 BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme); 1 BFF und FDP (= Enthaltung) 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.04.2024, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 908 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 452 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage NR 908 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen 2 CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 2 CDU und BFF (= Enthaltung) 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage NR 908 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage NR 908 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE und CDU gegen GRÜNE, SPD, FDP und BFF (= Kenntnis) 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 908 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 452 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (NR 908 und OA 452 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (NR 908 = Ablehnung, OA 452 = Annahme) 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage NR 908 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen GRÜNE und SPD (= Kenntnis) 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage NR 908 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); farbechte/Linke (= Enthaltung) 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage NR 908 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen Linke, AfD und fraktionslos (= Zurückweisung); CDU und 1 FDP (= Enthaltung) 29. Sitzung des OBR 13 am 23.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage NR 908 wird zugestimmt. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage NR 908 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen Linke (= Ablehnung) 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage NR 908 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage NR 908 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU, Linke, AfD und BFF (= Ablehnung) 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage NR 908 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF (= Ablehnung) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.04.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 908 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 452 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (NR 908 = Votum im Plenum, OA 452 = Annahme) Gartenpartei (NR 908 = Ablehnung, OA 452 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 908 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. 1. Der Vorlage OA 452 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 zugestimmt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Edelmann, Dr. Langner, Witsch, Schwander, Zieran, Dr. Mehler-Würzbach, Dr. Knacker und Nagel sowie von Stadträtin Heilig dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und 2 FRAKTION gegen CDU, Linke, AfD, 2 FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. zu 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage NR 908 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4688, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024 Aktenzeichen: 79-3

ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.04.2024, OA 454 entstanden aus Vorlage: OF 617/11 vom 15.04.2024 Betreff: ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen Vorgang: B 112/24; NR 908/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Zwischenbescheid des Magistrats vom 28.08.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Um die Klimaziele 2035 für die Stadt Frankfurt zu erreichen, wird der Magistrat gebeten, mit der ABG FRANKFURT HOLDING und der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH ( NHW) Kontakt aufzunehmen, um für ihre Mieter umgehend a) Mieterstromangebote durch lokale Fotovoltaikanlagen zu machen. Die Anzahl der Fotovoltaikanlagen auf den Häusern der ABG und NHW sind drastisch zu erhöhen und die Vorteile an die Mieter weiterzugeben (sieben Cent ist die normale Vergütung für die Stromeinspeisung aus Fotovoltaikanlagen - die ABG verlangt derzeit 20 Cent von ihren Mietern); b) nicht öffentliche, objektbezogene Elektroauto-Ladepunkte an den Stellplätzen für die individuellen Mieter einzurichten. 2. Der Magistrat wird gebeten, auf Charge Point Operators (CPO) wie EnBW, Tesla oder Ionity etc. einzuwirken, damit diese für die Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) kostenfrei acht Schnellladeparkplätze auf dem Freigelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee einrichten. Begründung: Im Bericht B 112 wird von der ABG berichtet, dass die Wohnungsbaugesellschaft die Option einer 80-prozentigen Förderung für Ladestationen versäumt habe, da diese bereits Ende 2022 ausgelaufen sei. Dies kann als ein grober wirtschaftlicher Fehler der Geschäftsleitung zum Schaden der ABG gewertet werden. Mietshäuser "müssen" zukünftig Ladepunkte haben, so werden diese attraktiver für die Bewohner, und das führt dazu, dass sich diese auch Elektroautos anschaffen. Klimaneutralität bis 2035 bedeutet dezentrale Energieversorgung auf allen Dächern. Nur wenn alle mitmachen besteht eine Chance, die Klimaziele für 2035 zu erreichen. Werden wir ohne die Ladepunkte und ohne Elektroautos die Klimaziele 2035 erreichen? Selbst die PBG hat es seit drei Jahren nicht geschafft, auf deren ungenutzten Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus am Autobahnende wenigstens acht kleine Schnellladeplätze "kostenfrei" bauen zu lassen. Die Angebote dazu lagen bereits vor - eine weitere für die Stadt Frankfurt nachteilige Entscheidung der ABG und eine erneute Entscheidung gegen die Klimaziele der Stadtregierung Frankfurts. Die Antworten der PBG in den Berichten des Magistrats zu den Anfragen wirken wie eine Farce. Betrachtet man die Antworten genauer, so sieht man, dass diese überhaupt nicht zum angesprochenen Thema passen. Der Eindruck entsteht, dass ein Praktikant die Beantwortung übernommen hat. Ein vermutlich vorgeschobenes Argument einer elektrischen Nichtverfügbarkeit der Leistung beim Park-and-ride-Parkhaus konnte bereits im Vorfeld durch eine Rückfrage bei der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) entkräftet werden. Warum wird das Geschäftsfeld E-Mobilität von der PBG nicht richtig erschlossen? Der Eindruck, dass die ABG kein ernsthaftes Interesse hat, die regenerativen Energien zu fördern und die Klimaziele 2035 zu erfüllen, verhärtet sich immer mehr. Was ist Mieterstrom? Der Vermieter, hier die ABG, baut eine Fotovoltaikanlage auf sein Haus und die Mieter bekommen diesen Strom vergünstigt von der ABG verkauft. In der Regel bekommt der Vermieter 20 Cent vom Mieter, anstelle der sieben Cent für die Einspeisung ins Netz. Ein äußerst lukratives Geschäft. Der Vorteil ist, dass sich die Anlagenkosten bis zu dreimal so schnell und schon in wenigen Jahren amortisiert haben, die weiteren 20 Jahre sind dann quasi aufwandsfreie Reinerträge. Es geht sogar noch schneller, wenn man zusätzliche Ladepunkte hat (abschließbare Steckdosen reichen dabei schon aus). Auch die sehr hoch angesetzte Förderung für Wallboxen (fast 100 Prozent) wurde von der ABG bisher leider völlig "verschlafen". Das Angebot der ABG ist, dass ein Mieter sich melden könne und man dann prüfen würde, ob es dargestellt werden kann, am gemieteten Stellplatz auf Kosten des Mieters eine Ladeinfrastruktur herzustellen. Dies klingt, wenn man die Kundenorientierung der ABG kennt, wie ein Witz. Die ABG hat in Mieterumfragen im Quartier Fechenheim auf dem letzten Platz, sogar hinter der Vonovia, abgeschlossen. Es hätten die beschriebenen Angebote für Mieter der ABG längst fast kostenneutral und gewinnbringend umgesetzt werden können. Diese Angebote sollten nun wenigstens durch die letzte verbliebene Möglichkeit der Bundesregierung in einer Mieterstromlösung umgesetzt werden. Ganz besonders, weil die Fotovoltaikanlagenpreise seit einem Jahr um etwa 50 Prozent gefallen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 112 Antrag vom 19.03.2024, NR 908 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 24.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.05.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 28.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 454 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4777, 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 04.06.2024 § 5334, 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.11.2024

Beratung im Ortsbeirat: 4