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Reflexion

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Stadtbahnbau, Grundstrecke C, Los 36, Nachrüstung von einem Aufzug in der U-Bahn-Station Westend hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 Betreff: Stadtbahnbau, Grundstrecke C, Los 36, Nachrüstung von einem Aufzug in der U-Bahn-Station Westend hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.1985, § 783 (M 10) - l. B 79/86 - 1. Der Nachrüstung der in Betrieb befindlichen U-Bahn-Station Westend der Grundstrecke C, Baulos 36, mit einem Personenaufzug wird zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 3.269 T€ werden bewilligt und freigegeben. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt am Main in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.002738 - Nachrüstung von Aufzügen in U-Bahn Stationen (U-Bahn Station Westend), Mittel in Höhe von 2.526 T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 31.12.2018 für Planungsleistungen bereits rd. 325 T€ (Stand 31.12.2018) verausgabt wurden. Die darüber hinaus auf dieser Projektdefinition zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 340 T€ stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung zum Doppelhaushalt 2020/21; b) die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 403 T€ aus der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.006701 "Barrierefreie Straßenbahnhaltestellen", erfolgt; c) ein Antrag zur Förderung der Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurde. Der Zuwendungsbescheid liegt seit dem 31.10.2018 vor und weist eine Förderung nach dem GVFG in Höhe von 1.332 T€ und nach dem FAG in Höhe von 95 T€ aus; d) im Rahmen des Projektes Stellplatzablösemittel in Höhe von 1.403 T€ verwendet werden sollen; e) die Jahresfolgekosten i.H. v. rd. 241 T€ in den jeweiligen Budgets sichergestellt sind und den Jahresfolgekosten jährliche Erträge in Höhe von rd. 95 T€ aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen. 4. Der Fällung der Bäume mit den Baumkatasternummern 64, 65, 66 und 67 wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Damit wird der Forderung nach einem mobilitätsgerechten Ausbau und barrierefreiem Zugang zu allen unterirdischen Stadtbahnstationen gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG), des Personenbeförderungsgesetztes und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.1985, § 783, entsprochen. Die aufgrund der Beschlussfassung zu den Magistratsberichten B 72 vom 03.03.1986 und B 79 vom 10.03.1986 begonnene barrierefreie Nachrüstung der in Betrieb befindlichen Stadtbahnstationen mit behindertengerechten Personenaufzügen wird, nach Abschluss der Phasen I und II in den Jahren 1992 bzw. 1994, mit vorliegender Maßnahme in Phase III fortgesetzt. Ziel der Nachrüstung ist ebenfalls, die Qualitätssteigerung sowie die Attraktivität des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) zu fördern, um dem Leitziel "Mobilität für Alle" folgend, mobilitätseingeschränkten Menschen die eigenständige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu ermöglichen. Der vorliegende Vortrag beinhaltet die Genehmigung der Vor- und Ausführungsplanung und der Mittel gemäß der beigefügten Kostenberechnung für die Nachrüstung der U-Bahnstation Westend mit einem Personenaufzug sowie die bereits mit dem Grünflächenamt (67) abgestimmte Fällung von 4 Bäumen und den entsprechenden Ersatzpflanzungen. Das Bauvorhaben soll nach gegenwärtigem Stand im Jahr 2019 begonnen und im 4. Quartal des Jahres 2021 fertiggestellt werden. B. Alternativen Im Verlauf der Planung der barrierefreien Erschließung der Stadtbahnstation Westend wurden mehrere Varianten geprüft. Einige der Varianten bestehen aus zwei Aufzügen, die ein aufwendiges Umsteigen in der B-Ebene erforderlich machen. Bei zwei weiteren Varianten sind Direktaufzüge vorgesehen. Im Zuge des Planungsprozesses haben sich Änderungen bezüglich der Anforderungen an den Aufzug ergeben haben. Der Fahrkorb muss nun dazu geeignet sein, eine Krankenliege aufzunehmen. Aufgrund der krankenliegefähigen Fahrkorbgröße von 1,40/2,10 m und der damit verbundenen Aufzugsaußenabmessungen war die Anordnungsmöglichkeit für den Aufzug nur noch bei zwei Varianten möglich. Diese beiden Varianten waren der Vertikalaufzug mit der Insellösung und der Schrägaufzug (Bochumer Modell). Alle anderen Varianten schieden aufgrund der benötigten Flächen aus. Bei diesen beiden Varianten besteht ein extrem großer finanzieller Unterschied. Die Baukosten des Schrägaufzuges fallen laut Kostenberechnung etwa doppelt so hoch aus, wie bei dem Vertikalaufzug. Bei der Ausführung als Schrägaufzug müsste außerdem während der Bauphase für ca. 4 - 5 Wochen eine Stationssperrung erfolgen, sowie ca. 40 - 50 Wochen Gleiswechselfahrten durchgeführt werden. Dadurch würden sich eine deutlich geringere Verfügbarkeit und einer starke Beeinträchtigung auf der C-Strecke ergeben. Aus Kostengründen, der kürzeren Bauzeit, dem schnelleren Zugang für mobilitätseingeschränkte Personen und der kurzen Fahrzeit des Aufzuges wurde die Direktaufzugsvariante (Insellösung) gewählt. Der Schutz der Fahrgäste auf der Verkehrsinsel wird mittels betonierter Stützmauern als Rammschutz und mit einem gesicherten und signalisierten Überweg gewährleistet. C. Lösung Die in Betrieb befindliche U-Bahn-Station Westend wird mit einem behindertengerechten Vertikalaufzug ausgerüstet. Entsprechend der Planunterlage wird ein Aufzug auf dem Mittelbahnsteig von der C zur A-Ebene führen. Der Aufzug endet dort in einer noch einzurichtenden Verkehrsinsel in der Mitte der Bockenheimer Landstraße, auf Höhe der Einmündung Myliusstraße. Die Erschließung der Verkehrsinsel erfolgt über einen Fußgänger-Überweg mit Ampelregelung. Die Bockenheimer Landstraße erhält dadurch stadtauswärts eine im Bereich der Mittelinsel verschwenkte Fahrspur und stadteinwärts nur noch eine überbreite Fahrspur. Eine Frischwasserleitung, die die Bockenheimer Landstraße rechtwinklig quert, muss aufgrund der Kreuzung mit dem Aufzugschacht verlegt werden. Bei dem Einbau des Personenaufzuges werden zusätzlich die in diesem Zusammenhang stehenden Belange des Brandschutzes gemäß den Forderungen des Brandschutzsachverständigen und der Technischen Aufsichtsbehörde des RP Darmstadt - Dezernat III 33.1 - berücksichtigt. Nähere Einzelheiten sind den Anlagen und der enthaltenen Bau- und Betriebsbeschreibung zu entnehmen. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: Die Gesamtausgaben betragen gemäß vorliegender Kostenberechnung: 3.269.000,00 € Kostenübersicht 1.1 Baukosten Straßenbau 239.380,00 € Aufzug 1.568.637,80 € Grün- und Freiflächen 19.000,00 € NRM Verlegung von Versorgungsleitungen 14.000,00 € Verkehrssignalanlagen 31.620,00 € Summe 1.1 1.872.637,80 € 1.2 Baunebenkosten Architekten und Ingenieurleistungen 711.722,16 € Gutachten und Beratung 116.460,00 € Allgemeine Baunebenkosten 412.240,80 € Summe 1.2 1.240.422,96 € 1.3 Aufrundung für Unvorhergesehenes (rd. 5,0 %) 155.939,24 € Gesamtkosten 3.269.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Die Planung erfolgt seit dem Jahr 2008. Die Umsetzung des Bauvorhabens wird im Zeitraum 2019 - 2021 erfolgen. Die Mittel werden wie folgt abfließen: bis einschließlich 31.12.2018 verausgabt : 325.238,24 € 2019: 600.000,00 € 2020: 1.340.000,00 € 2021: 1.003.761,76 € 3. Folgeinvestitionen: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalkosten keine b) Sachkosten Berechnungsgrundwerte Straßenbau Aufzug Grün- und Freiflächen Signalanlagen Versorgungsleitung Straße 239.380,00 € Aufzug 1.568.637,80 € Grün- und Freifläche 19.000,00 € Versorgungsleitungen 14.000,00 € Verkehrssignalanlage 31.620,00 € Architekten und Ingenieur 711.722,16 € Gutachten und Beratung 14.460,00 € 102.000,00 € Allg. Nebenkosten 150.269,80 € 239.001,00 € 10.566,00 € 12.404,00 € Unvorhergesehenes 155.939,24 € Summe 404.109,80 € 2.777.300,20 € 29.566,00 € 44.024,00 € 14.000,00 € 1. Bauunterhaltungskosten* Straßenbau 1.200 m2 1,30 € /m2 1.560,00 € Grün- und Freiflächen 29.566 € 5 % 1.478,30 € Verkehrssignalanlagen Unterhaltung 1 Stck 5.000 €/Stck 5.000,00 € Betrieb 1 Stck 1.500 €/Stck 1.500,00 € Instandsetzung 44.024 € 5 % 2.201,20 € 11.739,50 € 2. Abschreibung Aufzug BND*15 Jahre 1/15 von 2.777.300,20 € 185.153,35 € Straßenbau BND*30 Jahre 1/30 von 404.109,80 € 13.470,33 € Grün- und Freiflächen BND*15 Jahre 1/15 von 29.566,00 € 1.971,07 € Verkehrssignalanlagen BND*15 Jahre 1/15 von 44.024,00 € 2.934,93 € NRM Verlegung von Versorgungsleitungen BND 30 Jahre 1/30 von 14.000 € 466,67 € Gesamtsumme Abschreibung 3.269.000 € 203.996,35 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung Kalkulatorische Verzinsung (durchschnittlich) von: 3.269.000,00 € - 1.427.200,00 € = 1.841.800,00 € x 2,75%/p.a. / 2 = 25.324,75 € *) Zinssatz gem. HH-Rundschreiben 2019 vom 12.10.2017 Summe Jahresfolgekosten: 241.060,60 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 1.427.200,00 € / 15* Jahre 95.146,67 € * Abschreibung 6. Leistungen Dritter (Auflösung von Sonderposten): Zu Finanzierung der Gesamtaufwendungen werden: Zuwendungen des Bundes nach GVFG 1.332.100,00 € Zuwendungen des Landes nach FAG 95.100,00 € erwartet. Gesamteinnahmen 1.427.200,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges Es werden Mittel in Höhe von 1.403 T€ aus der Stellplatzablöse verwendet. Anlage _Bau-und_Betriebsbeschreibung (ca. 106 KB) Anlage _Grundrisse (ca. 495 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 16.09.2019, OA 460 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.09.2019, OF 911/2 Anfrage vom 14.11.2019, A 584 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 14.08.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Die Vorlage M 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 109 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 460 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 109 = Ablehnung, OA 460 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 109 wird so lange zurückgestellt, bis der Magistrat dem Ortsbeirat 2 dargelegt hat, wie der Aufzugsbau realisiert werden soll. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung der Zurückstellung) bei Enthaltung Piraten Die LINKE. gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Die Linken finden es ein Skandal das das Stadtparlament die Vorlage M 109 zum U-Bahn Aufzug Westend, trotz zurückstellungswünschen des zuständigen Ortsbeirat 2 wegen Beratungsbedarf nicht zurückgestellt hat. Und dies aus folgenden Gründen. 1. Ein Aufzug in der Straßenmitte ist für die Verkehrsteilnehmer die den Aufzug benutzen einen erhöhte Gefahr. Insbesondere für Kinder , und Alte Menschen. 2 Die Gefahr für Fußgänger, die den Gehweg vor dem Rewe in der Bockenheimer Landstraße Landstraße benutzen, wird durch den Radweg, der Genau am Rewe nach rechts zum Gehweg, ohne weiteren Grünstreifen dazwischen verschwenkt wird, stark zunehmen. 3. Die von uns zum Beschluß vorgelegte Vorlage weist eine erheblichen Mangel auf. Der in der Vorlage eingezeichnete Radweg hat nur die jetzige Breite von 1.10 m. Der beschlossene Radweg wird aber 2.20 m Breit sein. Wenn der Radweg breiter wird, ist kein platz mehr für die Fahrspur auf dieser Seite . Oder ist etwa geplant den Radweg an der Stelle weiterhin zu verengen. Wo beliebt da die angeblich gewollte Unterstützung des Rad und des Fußgänger Verkehrs." 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage M 109 wird so lange zurückgestellt, bis eine abschließende Stellungnahme des Magistrats auf die Vorlage OA 460 vorliegt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 109 wird zugestimmt. Abstimmung: 2 SPD, GRÜNE und Piraten gegen 1 SPD, FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Herr Emmert (BFF) gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Obwohl es mit einem Stufenaufzug in Linearmotortechnik möglich wäre, den U-Bahnhof Westend barrierefrei an den Odina-Bott-Platz anzubinden, besteht der Magistrat auf der Billiglösung eines Aufzuges, der in Straßenmitte an die Oberfläche kommt. Obwohl ich vielfach sowohl bei einem Ortstermin, als auch bei den Sitzungen des Ortsbeirates darauf hingewiesen habe, daß diese Lösung unverantwortlich und unnötig ist, bestehen der Magistrat und die Ortsbeiratsmehrheit darauf. Ich warne seit jeher davor, daß dieser Straßenmitten-Aufzug zur Todesfalle werden und in den Jahren nach seiner Fertigstellung Tote und zahlreiche Verletzte verursachen wird. Wer diesem Vorhaben zustimmt, trägt daran Mitschuld. Ich lehne dieses Vorhaben strikt ab." Beschlussausfertigung(en): § 4647, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 69 0

Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße - zukünftige Verkehrsführung im gesamten Westend mit bedenken

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 895/2 Betreff: Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße - zukünftige Verkehrsführung im gesamten Westend mit bedenken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. rechtzeitig im Zusammenhang mit den Planungen zur Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße (Ausbau Radverkehrswege und barrierefreie Zugang U-Bahnstation Westend) die möglichen Lenkungswirkungen auf den Umgehungsverkehr durch die Wohngebiete im nördlichen und südlichen Westend zu untersuchen und diese im OBR 2 vorzustellen; 2. kurzfristig die Situation an der Ampel Kettenhofweg / Ecke Mendelssohnstraße zu prüfen und zu berichten, ob die dortige Ampelschaltung in den Stoßzeiten morgens zwischen 8-10 Uhr sowie nachmittags zwischen 16-18 Uhr wie folgt angepasst werden kann: a) Verlängerung der Grünphase für den Autoverkehr der aus dem Kettenhofweg in die Mendelssohnstr. einbiegt und b) Schaltung der Grünphase für den Autoverkehr so, dass diese nicht parallel zur Grünphase der Fußgängerampel über die Mendelssohnstraße verläuft (und im Ergebnis mehrere Autos rechts abbiegen können); 3. kurzfristig die Führung des Radverkehrs im "Nadelöhr" des Kettenhofwegs im Kreuzungsbereich zur Mendelssohnstr. auf die Verkehrssicherheit zu prüfen. Begründung: Es gibt im Kettenhofweg bis zur Ampelkreuzung in den letzten Jahren ein zunehmendes Verkehrsaufkommen. Der Kettenhofweg wird stark als Umgehung zur Bockenheimer Landstr. frequentiert. Dies führt an der Ampelkreuzung zu erheblichem Stress durch Stauaufkommen für die Verkehrsteilnehmer und vor allem auch für die Anwohner (es gibt hier neben den Autos ein hohes Aufkommen an Fahrradverkehr und Fußgängern und neuerlich auch E-Scootern). Diese geschilderten Situationen finden vor allem zu Stoßzeiten morgens zwischen 8 Uhr und 10 Uhr sowie nachmittags zwischen 16 Uhr und 18.00 Uhr statt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.09.2019, OF 911/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 895/2 dahin gehend ab, dass diese als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und der Antragstenor um die Ziffer 1. "den Magistratsvortrag vom 12.08.2019, M 109, zurückzuziehen und vor dessen Neueinbringung und Realisierung zu prüfen und zu berichten, wie das Vorhaben mit den Planungen zum Ausbau der Radverkehrswege (Radentscheid) sowie der weiteren Verkehrsführung (Autos, Fußgänger etc.) in der Bockenheimer Landstraße zusammenpasst;" ergänzt wird sowie dass die bisherigen Ziffern 1. bis 3. zu den Ziffern 2. bis 4. werden. Beschluss: Anregung OA 460 2019 1. a) Die Ziffern 1., 2. und 4. der Vorlage OF 895/2 werden in der geänderten Fassung beschlossen. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OF 895/2 wird in der geänderten Fassung (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 911/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) Einstimmige Annahme b) GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen CDU, SPD und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. zu 2. CDU und SPD gegen FDP, 1 LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und 1 LINKE.

Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße und Auswirkung auf die Verkehrsführung im gesamten Westend Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.09.2019, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 895/2 vom 28.08.2019 Betreff: Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße und Auswirkung auf die Verkehrsführung im gesamten Westend Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Magistratsvortrag vom 12.08.2019, M 109, zurückzuziehen und vor dessen Neueinbringung und Realisierung zu prüfen und zu berichten, wie das Vorhaben mit den Planungen zum Ausbau der Radverkehrswege (Radentscheid) sowie der weiteren Verkehrsführung (Autos, Fußgänger etc.) in der Bockenheimer Landstraße zusammenpasst; 2. rechtzeitig im Zusammenhang mit den Planungen zur Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße (Ausbau Radverkehrswege und barrierefreier Zugang zur U-Bahn-Station "Westend") die möglichen Lenkungswirkungen auf den Umgehungsverkehr durch die Wohngebiete im nördlichen und südlichen Westend zu untersuchen und diese im Ortsbeirat 2 vorzustellen; 3. kurzfristig die Führung des Radverkehrs im "Nadelöhr" des Kettenhofwegs im Kreuzungsbereich zur Mendelssohnstraße auf die Verkehrssicherheit zu prüfen. Begründung: Ergebnis der Diskussion im Ortsbeirat 2. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 192 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 109 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 460 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 109 = Ablehnung, OA 460 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4647, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 66 0

Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße und Auswirkung auf die Verkehrsführung im gesamten Westend

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 192 Betreff: Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße und Auswirkung auf die Verkehrsführung im gesamten Westend Zu 1.: Die Planungen "Nachrüstung von einem Aufzug in der U-Bahn-Station Westend" und "Radverkehrsführung Bockenheimer Landstraße" werden derzeit magistratsintern aufeinander abgestimmt. Zu 2.: Im Rahmen der Planung "Radverkehrsführung Bockenheimer Landstraße" wird derzeit eine Verkehrssimulation erstellt. Das Ergebnis dieser Verkehrssimulation wird voraussichtlich Anfang 2020 vorliegen. Zu 3.: Die Verkehrsfläche wurde geprüft. Dabei wurden keine baulichen Schäden am Belag beziehungsweise an den Einbauten festgestellt (siehe beigefügte Fotos). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.09.2019, OA 460

Beratung im Ortsbeirat: 4