Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 7

Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Betreff: Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2005, § 9154 (M 239) I. Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main wird gemäß § 14 Abs. 8 Satz 2 Hessisches ÖPNVG neu aufgestellt. II. Der "Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+" wird beschlossen. Der Magistrat wird beauftragt, bis zum Ende der Fünfjahresfrist gemäß § 14 Abs. 8 Satz 2 Hessisches ÖPNVG zu prüfen, ob dann ein neuer Nahverkehrsplan aufzustellen ist. Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen. III. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen. IV. Der Magistrat wird beauftragt, den "Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+" gemäß § 14 Abs. 8 Satz 1 Hessisches ÖPNVG in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen." Begründung: A - Zielsetzung: Nach dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (HessÖPNVG) gehört die Aufstellung eines lokalen Nahverkehrsplanes (NVP) zu den Pflichtaufgaben der Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Aufgabenträger sind Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern. Der NVP dient der Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV. Die Aufgabenträger definieren entsprechend den Maßgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und des HessÖPNVG im NVP die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, einschließlich dessen Umweltqualität. Dabei ist der ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge zu verstehen. Die Notwendigkeit zur Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird im HessÖPNVG genauso betont, wie die Wichtigkeit einer regelmäßigen Bedienung, möglichst kurzer Reisezeiten, Pünktlichkeit, Sicherheit, Sauberkeit und aktueller Fahrgastinformationen. Die letzte Fortschreibung des NVP erfolgte mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154 (M 239 vom 10.12.2004). Seither haben sich die Rahmenbedingungen des ÖPNV - sowohl in Frankfurt als auch generell - in vielerlei Hinsicht verändert. Die Stadt-, Bevölkerungs- und Verkehrsentwicklung ist dynamisch vorangeschritten; veränderte Mobilitätsbedürfnisse und ein verändertes Mobilitätsverhalten prägen die Erwartungen. Vor allem der Zuzug neuer Bevölkerung mit der Perspektive einer auf 810.000 Einwohner wachsenden Stadt stellt eine große Herausforderung für die kommenden Jahre dar. Die erweiterten Bestimmungen zur Herstellung der Barrierefreiheit nach dem novellierten PBefG sind ein weiterer Anlass für die Fortschreibung des NVP. Diese verlangen, dass die Nahverkehrspläne der Aufgabenträger ab dem 01.01.2022 die barrierefreie Gestaltung des ÖPNV beschreiben und Ausnahmen davon definieren. Der Nahverkehrsplan 2025+ ist im Entwurf vor der Corona-Krise entstanden, auch die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange spiegeln die Erfahrungen und Kenntnisse wider, die bis Anfang 2020 gesammelt wurden. Der Magistrat geht davon aus, dass die im Nahverkehrsplan 2025+ aufgestellten Annahmen zur Verkehrsentwicklung kurz- bis mittelfristig wieder eintreten werden und die in diesem NVP beschriebenen Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung des lokalen öffentlichen Personennahverkehrs in Frankfurt am Main somit korrekt beschrieben sind. B - Alternativen: Gemäß den Regelungen des HessÖPNVG können die Aufgabenträger nach fünf Jahren darüber entscheiden, ob ein bestehender NVP weitergelten soll oder neu aufzustellen ist. Die mit der Änderung des PBefG aus dem Jahre 2013 erweiterten Anforderungen und Bestimmungen zur Herstellung der Barrierefreiheit sind in der Struktur und mit den Aussagen des derzeit geltenden NVP rechtlich nicht zu erfüllen. Auch die aus der Zeit vor der Aufstellung des derzeit geltenden NVP stammenden Modellgrundlagen zur Stadt-, Bevölkerungs- und Verkehrsentwicklung sind größtenteils nicht mehr gültig, sodass eine Neuaufstellung erforderlich ist. C - Lösung: Busse und Bahnen bilden das Rückgrat für eine stadtverträgliche Gestaltung der Mobilität. Ein attraktiver und leistungsfähiger ÖPNV entlastet den Straßenverkehr, reduziert die klimaschädlichen CO2-Emissionen und senkt die Mobilitätskosten der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger. Gute ÖPNV-Verbindungen vergrößern das Arbeitskräftepotenzial der Frankfurter Wirtschaft und durch Besucherinnen und Besucher aus dem Umland werden Umsätze in Frankfurt am Main generiert. Dem Frankfurter ÖPNV kommt für die weitere Entwicklung und das zukünftige Wachstum der Stadt eine tragende Rolle zu. Der NVP 2025+ beleuchtet alle Facetten eines großstädtischen ÖPNV und stellt sie in ihren Zusammenhängen und Abhängigkeiten dar. Der öffentliche Personennahverkehr ist Teil des Gesamtverkehrssystems und trägt dazu bei, die Mobilitätsnachfrage zu befriedigen. Ziel ist es, den öffentlichen Personennahverkehr als wichtige Komponente zur Bewältigung des Gesamtverkehrsaufkommens zu stärken. Das Angebot desöffentlichen Personennahverkehrs ist daher vorausschauend, nutzerorientiert, attraktiv, leistungsfähig und effizient zu gestalten. Mit dem neuen NVP wird das Ziel verfolgt, einen bestmöglichen ÖPNV anzubieten. Der Frankfurter ÖPNV soll attraktiv, schnell und zuverlässig sein. Es gilt, den ÖPNV-Anteil am Modal Split möglichst weiter zu erhöhen und vor allem ausreichende ÖPNV-Kapazitäten für die wachsende Stadt zu schaffen. Darüber hinaus soll der Frankfurter ÖPNV sicher, umweltfreundlich und barrierefrei sein, wobei der Barrierefreiheit ein eigenes Kapitel in diesem NVP gewidmet wird. Außerdem müssen im ÖPNV Qualitätsverbesserungen erreicht werden: Hier sollen eine höhere Verlässlichkeit (einschließlich verbesserter Pünktlichkeit bzw. Anschlusssicherheit) und die Fahrgastinformation in den nächsten Jahren im Mittelpunkt stehen. Bei der Verfolgung aller genannten Ziele bleibt die Wirtschaftlichkeit im Sinne einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung als Verhältnis des ÖPNV-Nutzens zu den Kosten des ÖPNV im Fokus. Zum Nutzen des ÖPNV gehören vielfältige Kriterien, wie die Entlastung des Straßenverkehrs mit weniger Staus und Unfällen, die Reduktion klimaschädlicher Emissionen, die Erreichbarkeit der Arbeitsplatz- und Einkaufsstandorte in der Stadt. Das System ÖPNV weist eine Vielzahl einzelner Elemente und Merkmale auf, die erst im abgestimmten Zusammenspiel ein attraktives, wirtschaftliches und umweltfreundliches öffentliches Verkehrsangebot ergeben. Im vorliegenden NVP wird auf all diese Elemente und Merkmale eingegangen und es wird beschrieben, wie der ÖPNV in Frankfurt am Main künftig gestaltet werden soll. Auch wenn im NVP zum Teil detaillierte Standards enthalten sind, wie beispielsweise bei der Barrierefreiheit, ist der NVP trotzdem immer nur als Rahmenplan zu verstehen. Das bedeutet, dass von den im NVP festgelegten Standards auch abgewichen werden kann. Letztendlich stehen alle Anforderungen und die daraus resultierenden Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt und werden daher u.a. über die jährlichen Fahrplanvorlagen jeweils noch gesondert der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt. Der NVP hat zudem folgende Funktionen: - er ist Grundlage für die Ausschreibung, die Vergabe und die Genehmigung von ÖPNV-Leistungen - er dient als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln - er ist das Priorisierungsinstrument zum Erreichen der Barrierefreiheit, indem er die Abfolge von deren Umsetzung festlegt und die Ausnahmen begründet darstellt - er dokumentiert die angestrebte Weiterentwicklung des ÖPNV als Informationsquelle nach außen - er stellt stadtintern für viele tagtäglich direkt oder indirekt mit Fragen des ÖPNV befasste Akteure (traffiQ, VGF, ICB, Ämter, weitere Einrichtungen) eine verlässliche Handlungshilfe dar - er ist Teil der Gesamtstrategie zur langfristigen Weiterentwicklung des strategischen Masterplans Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, an der die verantwortlichen Stellen innerhalb der Stadt Frankfurt am Main kontinuierlich arbeiten. Gemäß PBefG und HessÖPNVG wurde im März 2020 ein Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der als Anlage beigefügten, von traffiQ kommentierten, Synopse zusammengeführt und - soweit übernommen - in den NVP eingearbeitet. Struktur des Nahverkehrsplans 2025+ Das erste Kapitel enthält u.a. eine Beschreibung von Funktion und Methodik des NVP, der gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Raumstruktur und der Nachfragepotenziale sowie der verwendeten Analyse- und Prognosemethodik. Im nächsten Kapitel sind die Ziele für den ÖPNV in Frankfurt, die Zielgruppen, die Umweltwirkungen, die ÖPNV-Finanzierung und Aussagen zum Tarif aufgeführt. Das dritte Kapitel beinhaltet eine Beschreibung der verschiedenen Verkehrsträger und Verknüpfungspunkte, definiert Netzkategorien, Linienbündel und Produkte. Hier sind auch Standards zur Auslastung, zum Taktangebot, zu den Verkehrszeiten sowie zur Zugänglichkeit definiert (Anforderungsprofil). Im vierten Kapitel wird gesondert das aktuelle und zukünftige ÖPNV-Angebot am Flughafen beschrieben. Die eigentlichen Maßnahmen sind dann im fünften Kapitel definiert. Die Maßnahmen dienen zum einen zum Beseitigen von Mängeln wie Überlastungen oder Erschließungslücken, aber auch dazu, den Frankfurter ÖPNV attraktiver zu machen und somit weniger PKW-Fahrten zu generieren und die Umwelt zu schonen. Die Maßnahmen sind in folgenden Maßnahmenbündeln zusammengefasst: - Maßnahmen wachsende Stadt - Beschleunigungsmaßnahmen - Verlängerung der Linie U 5 zum Römerhof - Metrobusnetz Stufe I - Metrobusnetz Stufe II - Maßnahmen im Busnetz - Neues Straßenbahnnetz - Vorschlagsnetz Für die Maßnahmen werden jeweils im Vergleich mit einer Basisprognose die Kosten ermittelt und die Wirkungen (zusätzliche Fahrgäste) abgeschätzt. Das Kapitel wird mit einem Ausblick auf die Perspektivnetze Schiene abgeschlossen. Im sechsten Kapitel befinden sich die Analysen, Standards und Maßnahmen zur Haltestelleninfrastruktur, zu Fahrzeugen, zur Verknüpfung der Verkehrsträger und zur ÖPNV-Beschleunigung. Das folgende siebte Kapitel beschreibt die gesetzlichen Grundlagen, die Analyse sowie Standards und Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Es beinhaltet auch eine Prioritätenfestlegung, eine Kostenschätzung sowie die Prozessbeschreibung zur Umsetzung der Barrierefreiheit. In diesem Kapitel werden auch grundsätzliche und zeitliche Ausnahmen von der Barrierefreiheit definiert. Im letzten und achten Kapitel des NVP finden sich Aussagen zum ÖPNV-Betrieb. Hierzu gehören u.a. Personal, Vertrieb, Fahrgastinformation, Sicherheit und Ordnung, Anliegen-, Maßnahmen-, Störfall- und Qualitätsmanagement sowie Pünktlichkeit und Anschlusssicherung. Der Anlagen- und Kartenband enthält zusätzliche Informationen zu einzeln Kapiteln des Hauptbandes, eine genaue Beschreibung der Linienbündel, Maßnahmenblätter für die Basisprognose sowie detaillierte Tabellen mit Standards zu Haltestellen und Fahrzeugen. Im Kartenteil sind beispielsweise die ÖPNV-Erschließung des Frankfurter Stadtgebietes sowie eine Prognose der Aus- und Belastung dargestellt. D - Kosten: Grundsätzlich gilt, dass die Umsetzung aller im NVP skizzierten Standards unter Finanzierungsvorbehalt steht. Ebenso gilt, dass das ÖPNV-Angebot ständig in Bezug auf die Nachfrage und die Stadt- und Verkehrsentwicklung überprüft wird. Der NVP führt Kosten zu den einzelnen Maßnahmenpaketen auf. Genaue Aussagen zu den Kostenwirkungen der Maßnahmen lassen sich erst nach Abschluss der konkreten Planungen zu den jetzt im NVP formulierten Planungsvorhaben treffen. Für die einzelnen Projekte bzw. für die Umsetzung der Maßnahmen wird zu gegebener Zeit jeweils eine eigene Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung herbeigeführt, die dann die exakten Kosten beinhaltet. Anlage _Anlagenband_S_1-73 (ca. 8,6 MB) Anlage _Anlagenband_S_74-146 (ca. 14,1 MB) Anlage _Nahverkehrsplan_2025 (ca. 7,3 MB) Anlage _Sypnose (ca. 1,6 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.02.2021, NR 1390 Anregung vom 27.11.2020, OA 642 Anregung vom 19.01.2021, OA 661 Anregung vom 19.01.2021, OA 662 Anregung vom 19.01.2021, OA 663 Anregung vom 25.01.2021, OA 673 Anregung vom 25.01.2021, OA 674 Anregung vom 25.01.2021, OA 675 Anregung vom 25.01.2021, OA 676 Antrag vom 09.11.2020, OF 523/4 Antrag vom 20.11.2020, OF 679/12 Antrag vom 17.11.2020, OF 1430/6 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Antrag vom 11.01.2021, OF 799/11 Antrag vom 11.01.2021, OF 800/11 Antrag vom 11.01.2021, OF 801/11 Antrag vom 03.01.2021, OF 1428/6 Antrag vom 01.01.2021, OF 1429/6 Antrag vom 17.01.2021, OF 1469/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.12.2004, M 239 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6878 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6931 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1879 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7104 Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 238 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1735 Antrag vom 20.06.2022, OF 351/10 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2462 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3927 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 17 Anregung vom 24.06.2024, OA 470 Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 59 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.10.2020 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 23.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6878 2020 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OM 6878 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 523/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 13 am 24.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf die Vorlage OM 6931 abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 642 2020 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 642 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 679/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 44. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2020, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage M 163 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Frequenz der Straßenbahnlinien entlang der Mainzer Landstraße nicht gesenkt wird und die Planungen für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen, insbesondere entlang der Mainzer Landstraße, sofort und nicht erst nach 2025 begonnen werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., 1 FDP, Die PARTEI und U.B. gegen 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 1428/6 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung OA 661 2021 Anregung OA 662 2021 Anregung OA 663 2021 Anregung an den Magistrat OM 7104 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 661, OA 662 und OA 663 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1430/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1428/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1429/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. ersatzlos gestrichen wird. 5. Die Vorlage OF 1469/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU, 1 LINKE und FDP 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 673 2021 Anregung OA 674 2021 Anregung OA 675 2021 Anregung OA 676 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 11

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main - Verlängerung der Straßenbahnlinie 12 bis nach Fechenheim „Schießhüttenstraße“ Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.01.2021, OA 674 entstanden aus Vorlage: OF 799/11 vom 11.01.2021 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main - Verlängerung der Straßenbahnlinie 12 bis nach Fechenheim "Schießhüttenstraße" Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 31.03.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass statt der Straßenbahnlinie 15 die Linie 12 zeitnah bis zu einer Realisierung der schienengebundenen Westanbindung Fechenheims bis zur Station "Schießhüttenstraße" in Frankfurt-Fechenheim verlängert wird. Die Linie 15 wird zukünftig nur bis zur "Hugo-Junkers-Straße" geführt. Begründung: Die Linie 12 endet heute außerhalb des Kernbereichs Fechenheims an der Hugo-Junkers-Straße in der Nähe des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße unmittelbar am ehemaligen Versandhandel Neckermann, der vor Ort einmal 4.000 Beschäftigte hatte. In Zukunft werden hier circa 100 Mitarbeiter in einem Rechenzentrum arbeiten. Mit dem Anschluss an das Kerngebiet Fechenheims würden 11.000 Bürgerinnen und Bürger sowie alle gut an Fechenheim angeschlossenen Fahrgäste einen zusätzlichen, attraktiven und schnellen Anschluss an die U 4 (westliches Seckbach und Konstablerwache) und ohne Umstieg direkt nach Bornheim bekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 94 Anregung vom 24.06.2024, OA 470 Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 674 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 674 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 674 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 580, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1127, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11

Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, Schießhüttenstraße

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 entstanden aus Vorlage: OF 149/11 vom 12.12.2021 Betreff: Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, Schießhüttenstraße Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie in der Sache § 7285 Beschlussausfertigung aus der 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021 bezüglich der Anregung vom 25.01.2021, OA 674, umgesetzt wird und wann mit einer Führung der Linie 12 bis zur neuen Endhaltestelle "Schießhüttenstraße" zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Antrag vom 17.05.2022, OF 194/4 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2222 Aktenzeichen: 92 11

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main 2025

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74 Betreff: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main 2025 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2023, § 4169 (M 197) I. Das im öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) festgelegte - und jährlich fortgeschriebene - Liniennetz und Leistungsangebot im lokalen Schienenverkehr (Stadt- und Straßenbahnlinien auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sowie die in den Hochtaunuskreis und in die Stadt Bad Homburg v.d.H. abgehenden Stadtbahnlinien) stellen gemeinsam mit den in der Anlage beschriebenen Maßnahmen den Leistungsumfang für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 dar. Damit werden die Vorgaben des Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt am Main konkretisiert sowie die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende Verkehrsbedienung im lokalen Schienenverkehr gemäß § 8 Abs. 3 PBefG abgebildet. II. Der Magistrat wird, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2024/25, beauftragt, die in der Anlage "Leistungsbeschreibung lokaler Schienenverkehr (Stadt- und Straßenbahn) 2025" beschriebenen - jährlich anzupassenden - Leistungsbestandteile für das Kalenderjahr 2025 durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) erbringen zu lassen. Die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hat die Erbringung dieser Leistungen durch die VGF zu veranlassen. Es dient der Kenntnis, dass die in der Leistungsbeschreibung 2025 aufgeführten Maßnahmen bei der VGF zu Mehraufwendungen in Höhe von voraussichtlich 1,495 Mio. Euro führen. III. Im Kalenderjahr 2025 werden von der VGF im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich 29,726 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer auf Stadtbahnen und Straßenbahnen erbracht. Ferner werden die dieser Verkehrsleistung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen Einnahmen sowie aus öffentlichen Mitteln im Jahr 2025 voraussichtlich 519,428 Mio. Euro betragen. Unter Beachtung der vorab gemäß öDA festgelegten Parameter sowie der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Maßnahmen wird gemäß des vorliegenden Entwurfes des Wirtschaftsplanes 2025 der VGF (Prognosestand Sommer 2023 im Rahmen des bis 31.12.2023 geltenden öDA) für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich ein durch die SWFH im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der VGF zu übernehmender Ausgleichsbetrag in Höhe von 259,126 Mio. Euro inklusive der zum Zeitpunkt der Prognose bekannten Anteile der Mehraufwendungen gemäß Ziffer II erforderlich sein. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in Ziffer III zugrundeliegenden Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2025 am 8. Dezember 2024, spätestens jedoch vor dem 31.12.2024, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen, um den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Dabei sind ausdrücklich die Kosten für den öDA nach den Vorgaben der Trennungsrechnung auszuweisen. V. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr wurden auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4169 (M 197), mit Inkrafttreten ab dem 01.01.2024 für 22,5 Jahre (bis Mitte 2046) direkt an die VGF vergeben. Nach den Vorgaben dieses öDA ist die vorläufige Bestimmung der maximalen Soll-Ausgleichsleistung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung jährlich zu ermitteln. Der vorliegende Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung dient somit der rechtssicheren Umsetzung der Direktvergabe für das Kalenderjahr 2025. B. Alternativen Es bestehen keine Alternativen zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Direktvergabe der Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Stadt- und Straßenbahn) in Frankfurt am Main an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF). C. Lösung Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung lässt der Magistrat die VGF mit der Durchführung des lokalen Schienenverkehrs (Stadt- und Straßenbahnlinien) im Stadtgebiet Frankfurt am Main für das Jahr 2025 beauftragen. Im Rahmen der Direktvergabe hat die Stadt Frankfurt am Main nunmehr ein umfangreiches Controlling durchzuführen, um die erforderlichen Berichtspflichten wahrnehmen zu können. Hierzu bedient sich der Magistrat der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (traffiQ) als Aufgabenträgerorganisation nach § 6 HessÖPNVG. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats wird Bezug genommen auf Art und Umfang der lokalen Schienenverkehrsleistungen im Rahmen des öDA für das Kalenderjahr 2025. Die im kommenden Kalenderjahr zu erbringende Leistung im Stadtgebiet Frankfurt am Main (einschließlich der abgehenden Linien U2 nach Bad Homburg und U3 in den Hochtaunuskreis) wird definiert und der zu gewährende Ausgleichsbetrag prognostiziert. Auf der Basis der Grundleistung soll die Leistung jährlich fortgeschrieben und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Dabei enthält die Anlage die Maßnahmen in Form der konkretisierten Fahrplanleistungen sowie weiterer Maßnahmen für das Jahr 2025, also zu den beiden Fahrplanjahren 2025 (gültig ab 8. Dezember 2024) und 2026 (gültig ab 14. Dezember 2025). Durch die jährliche Fortschreibung wird sichergestellt, dass die direkt an die VGF vergebene Leistung nicht statisch ist, sondern den Erfordernissen entsprechend fortentwickelt werden kann. Der vorab zu beschließende Ausgleichsbetrag ermöglicht es den kommunalen Gremien, die Kostenentwicklung dieses Teils der öffentlichen Daseinsvorsorge in einem transparenten Verfahren zu beobachten und zu steuern. Zu den Ziffern I und II In Ziffer I werden die lokalen Schienenverkehrsleistungen als ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 (3) PBefG definiert. Die in der Anlage "Leistungsbeschreibung 2025" beschriebenen Maßnahmen konkretisieren die von der VGF zu erbringende Leistung im lokalen Schienenverkehr (Stadt- und Straßenbahn) der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2025 gemäß dem öDA auf Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Auf Grundlage der Leistungen des vorangegangenen Jahres 2024 werden in der Anlage die davon abweichenden Fahrplanmaßnahmen für das Jahr 2025 beschrieben. Dabei sind folgende Veränderungen im Fahrplan der Stadtbahn und Straßenbahn vorgesehen: - Leistungsneutrale Anpassung der Fahrpläne der Linien U1, U2, U3, U8, U9 an sich ändernde Fahrpläne der S-Bahn-Linien S3, S4, S5, S6 gemäß Mitteilung des RMV. - Straßenbahn: neuer Fahrzeugtyp "T40" - Die Auslieferung wird auch in 2025 fortgesetzt werden; nach aktuellen Planungen wird ab Anfang 2025 die längere Variante des T-Wagens insbesondere auf der Linie 11 eingesetzt. - Einführung des neuen Tramkonzepts bzw. Straßenbahnnetzes gemäß Nahverkehrsplan (ohne Linie 13, Linie 19 bis Gravensteiner Platz, Linie 20 bis Waldfriedhof Goldstein); Umsetzung erst ab Fahrplanwechsel 14.12.2025. Die Maßnahmen führen danach insgesamt zu einer Erhöhung des fahrleistungsabhängigen Aufwands bei der VGF in Höhe von rund 0,321 Mio. Euro. Des Weiteren sind in 2025 Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur (hier insbesondere der barrierefreie Neu- und Ausbau von Haltestellen gem. VGF-Ausbauprogramm), Kommunikation, Vertrieb und Qualität in der Leistungsbeschreibung geplant. Deren Kosten in Höhe von rd. 1,175 Mio. Euro wurden noch nicht im VGF-Wirtschaftsplan 2025 berücksichtigt, da dessen Prognosezeitpunkt im Rahmen des bis zum 31.12.2023 geltenden öDA bereits im Sommer 2023 (VGF-Wirtschaftsplan 2024 an SWFH) lag. Diese Kosten fließen daher in die erforderliche Beschlussfassung des Magistrats (zur maximal zulässigen Soll-Ausgleichsleistung für das Kalenderjahr 2025) vor Beginn des Fahrplanjahres 2025 am 08.12.2024 ein. Insgesamt ergibt sich demnach für 2025 ein Mehraufwand gegenüber (der Wirtschaftsplanung) 2024 in Höhe von voraussichtlich 1,495 Mio. Euro (Werte gerundet auf dritte Nachkommastelle). Die in der Anlage definierten Fahrplanmaßnahmen werden mit Beginn des Fahrplanjahres 2025 am 08.12.2024 umgesetzt. Die weiteren Leistungsbestandteile und Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur, Kommunikation und Vertrieb werden entsprechend der festgelegten Terminlagen auch unterjährig umgesetzt. Zu den Ziffern III und IV Der in Ziffer III zur Beschlussfassung vorgelegte Ausgleichsbetrag hat Prognosecharakter (Prognose traffiQ vom 30.06.2023). Gegebenenfalls wird es erforderlich, die Einzelwerte entsprechend der Maßnahmen aus der Leistungsbeschreibung 2025 (u.a. Fahrplan-Wagenkilometer, zuzurechnenden Einnahmen bzw. sonstige zulässige Ausgleichsleistungen), welche die Basis der Kalkulation des maximalen Ausgleichsbetrages darstellen, noch unmittelbar vor Beginn des Kalenderjahres 2025 anzupassen. Da der Beschluss des Magistrats zum maximalen Ausgleichsbetrag allerdings erst im Dezember erfolgen kann, wird in diesem Fall bis zum Beginn des Fahrplanjahres nicht ausreichend Zeit verbleiben, um die Angelegenheit erneut der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hat in ihrem Beschluss vom 20.11.2023 zur Finanzierbarkeit des voraussichtlichen öDA-Ausgleichsbetrages 2025 darauf hingewiesen, dass eine Anweisung durch die SWFH-Gesellschafterversammlung zur Erbringung der öDA-Leistungsbeschreibung 2025 zu einer Reduzierung des Eigenkapitals der SWFH führen wird. D. Kosten Die Finanzierung des lokalen Schienenverkehrs der VGF erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV und durch den Verlustausgleich aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der SWFH. Anlage _Leistungsbeschreibung (ca. 64 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 24.06.2024, OA 470 Antrag vom 23.06.2024, OF 641/11 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 19 Vortrag des Magistrats vom 18.12.2009, M 252 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2010, M 119 Vortrag des Magistrats vom 10.11.2023, M 197 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16 Versandpaket: 05.06.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 470 2024 1. Der Vorlage M 74 wird unter Hinweis auf OA 470 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 641/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 4 am 25.06.2024, TO II, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 74 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung) 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage M 74 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 74 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 122 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 470 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt; Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Enthaltung) 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 74 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und BFF gegen 1 GRÜNE, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage M 74 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 74 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen WBE (= Ablehnung) bei Enthaltung Linke und BFF 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO II, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 74 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 74 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 74 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen Linke (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 74 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 74 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage M 74 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 74 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF gegen Linke (= Ablehnung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 470 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 74 = Ablehnung, OA 470 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 470 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 74 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen farbechte/Linke (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 74 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5023, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 Aktenzeichen: 92-12

Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Schießhüttenstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2024, OF 641/11 Betreff: Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Schießhüttenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistratsvorlage M74, vom 03.06.2024, wird zugestimmt unter der Maßgabe, dass die in der ST823 vom Magistrat bestätigte Maßnahme "Linie 12 nach Fechenheim bis zur Schießhüttenstraße", statt wie derzeit bis Hugo-Junkers-Straße, entsprechend dem Wortlaut bis zum Dezember 2025 umgesetzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 470 2024 1. Der Vorlage M 74 wird unter Hinweis auf OA 470 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 641/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Schießhüttenstraße Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.06.2024, OA 470 entstanden aus Vorlage: OF 641/11 vom 23.06.2024 Betreff: Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Schießhüttenstraße Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74 Vorgang: M 163/20; OA 674/21 OBR 11; V 267/22 OBR 11; ST 823/22 Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.09.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in der Stellungnahme ST 823 vom Magistrat bestätigte Maßnahme - "Straßenbahnlinie 12 nach Fechenheim bis zu ihrer neuen Endhaltestelle Fechenheim Schießhüttenstraße", statt wie derzeit bis zur Hugo-Junkers-Straße - entsprechend dem Wortlaut bis zum Dezember 2025 umgesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Anregung vom 25.01.2021, OA 674 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 442 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 122 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 470 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt; Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Enthaltung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 470 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 74 = Ablehnung, OA 470 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 470 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 470 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 5023, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 § 5359, 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.11.2024

Beratung im Ortsbeirat: 4