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Reflexion

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Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und Schwimmbad

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 484/8 Betreff: Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und Schwimmbad Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: In der Ausschreibung 25-2019-00359 vom 27. 08. 2019 (Amtsblatt Nr 35 Seiten 2071/72) für Planungsleistungen für die Ernst-Reuter-Schulen ist u. a. auch der Zeitplan festgelegt. Danach sollen die Maßnahmen 2029 abgeschlossen sein. Dies ist nach den Anfang des Jahrzehnt vorgenommenen Planungsüberlegungen für die Sanierung und dem Neubau der Sporthallen sowie Schwimmhalle an den Ernst-Reuter-Schulen ein sehr langer Zeitraum und bedeutet für die Schule über weitere viele Jahre Notlösungen für die Planung und Durchführung des Unterrichts an diesen Schulen. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu beauftragen, 1. den in der Ausschreibung 25-2019-00359 vom 27. 08. 2019 (Amtsblatt Nr 35 Seiten 2071/72) für Planungsleistungen für die Ernst-Reuter-Schulen genannten Zeitplan zügig umzusetzen und möglichst vor 2029 abzuschließen, damit sich die Schulen nicht noch länger mit Notlösungen für die Planung und Durchführung des Unterrichts behelfen muss sowie 2. die für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen notwendigen Flächen planungsrechtlich zu sichern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 475 2019 Die Vorlage OF 484/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im unter Ziffer 1. Des Antrages das Wort "möglichst" durch das Wort "deutlich" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und Schwimmbad

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.05.2020, B 235 Betreff: Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und Schwimmbad Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2020, § 5087 - OA 475/19 OBR 8 - Zu 1. Die für die weitere Planungsphase derzeit erforderlichen Mittel stehen bereits im Haushalt zur Verfügung. Darüber hinaus werden im Projektverlauf die notwendigen Beschlüsse vorbereitet, um eine verzögerungsfreie Umsetzung zu gewährleisten. Der Magistrat wird mit Fortschreiten des Planungsverlaufs den gemeinsamen Austausch mit der Schule intensivieren, um Einschränkungen während der Bauphase zu minimieren. Zu 2. Im Rahmen der Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen werden ausschließlich zur Verfügung stehende Grundstücke beplant. Diese Flächen sind bereits durch die bestehenden Bebauungspläne NW 83a Nr. 1 und NW 83b Nr. 1 als Baugrundstücke für den Gemeinbedarf Schule ausgewiesen und somit planungsrechtlich gesichert. Detaillierte Abstimmungen mit den genehmigenden Institutionen finden im Verlauf des weiteren Planungsprozesses statt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.10.2019, OA 475 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 24.08.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6084, 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 24.08.2020 Aktenzeichen: 40 2

Beratung im Ortsbeirat: 4