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Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße/Gießener Straße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124 Betreff: Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße/Gießener Straße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Auf Antrag des Oberbürgermeisters vom 17.10.2019 I. 1 Für das Gebiet "Nördlich Weinstraße / Gießener Straße" in Frankfurt am Main - Preungesheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 14.05.2019 zum Aufstellungsbeschluss. Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB angewendet wird. I. 2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Ziel der Planung ist die Arrondierung des Ortsteils Preungesheim östlich der Gießener Straße unter Berücksichtigung der Erhaltungssatzung Nr. 28 - Preungesheim. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll Planungsrecht für ein neues Wohngebiet geschaffen werden, in dem unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Bedarf an Wohnraum im Frankfurter Stadtgebiet Rechnung getragen werden. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten städtebaulichen Entwurfs vom 14.05.2019 einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und für diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen. III. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt sind. IV. Es dient zur Kenntnis, dass über einen städtebaulichen Vertrag ein Anteil von 30 % der Bruttogeschossfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau und ein Anteil von 10 bis 15 % der Bauflächen für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt gesichert werden sollen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. - IV. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand des Stadtteils Preungesheim, nördlich der Weinstraße und östlich der Gießener Straße. Es umfasst die Parzellen Gemarkung 0509, Flur 11, Flurstück 168/3 und 58/6 mit einer Größe von circa 5.000 m2. Bestand und städtebauliche Situation Das Plangebiet liegt westlich des historischen Ortskernes, der überwiegend durch zweigeschossige Wohngebäude mit zum Teil wechselnden Gebäudehöhen und dazugehörigen Nebengebäuden geprägt ist. Südöstlich vom Plangebiet liegt die städtische Kita 15. Nördlich befinden sich privaten Gärten, westlich angrenzend die Gießener Straße und die städtische Parzelle Gemarkung 0509, Flur 11, Flurstück 168/4 mit dicht bestandenem wertvollem Baumbestand, die als Freibereich für die vorhandenen Kindertagesstätten genutzt wird. Das Plangebiet selbst wird vom Eigentümer als Pachtland an private Mieter zur Gartennutzung vergeben. Westlich der Gießener Straße liegen im südlichen Bereich Wohnhochhäuser, im nördlichen Bereich landwirtschaftliche Flächen. Das Plangebiet ist über die U-Bahnlinie 5 gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Planungsrecht Im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP) des Regionalverbands Frankfurt RheinMain, rechtswirksam seit 17.10.2011, wird das Plangebiet als Wohnbaufläche - geplant dargestellt. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan NO 81c Nr. 2 - Preungesheim Süd vom 21.06.1977 setzt für das Gebiet Landwirtschaftliche Fläche fest. Das Plangebiet (ehemaliger Pfarrweingarten) ist Bestandteil der Erhaltungssatzung Nr. 28 - Preungesheim vom 01.12.2009. Da es sich bei dem Plangebiet mit dem Ziel der Entwicklung eines Wohngebietes um eine nur 5.000 m2 große Fläche im Außenbereich handelt, die direkt an den Ortsteil anschließt, wird das Planverfahren nach § 13b BauGB durchgeführt, das genau auf diesen Vorgaben basiert. Die Anwendungsvoraussetzungen nach BauGB, wonach der Bebauungsplan nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründen darf, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen oder Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäischer Vogelschutzgebiete tangiert, sind erfüllt. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkung von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13b in Verbindung mit § 13a (2) Nr. 1 und § 13 (3) Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung sowie dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Anlass und Ziel Die Stadt Frankfurt am Main hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Nach den Angaben des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen der Stadt Frankfurt vom 30.06.2018 (Ausgabe 13/2018) waren zu diesem Zeitpunkt 744.115 Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet. Gemäß der Bevölkerungsvorausberechnung von Mitte 2015 wird diese Zahl bis zum Jahre 2030 auf 810.000 Einwohnerinnen und Einwohner steigen, bis zum Jahre 2040 auf 830.000. Im geplanten Wohngebiet können auf einer Fläche von ca. 5.000 m2 ca. 30 bis 35 Wohneinheiten geschaffen werden. Es sind sowohl Einfamilienhäuser als auch Wohnungen im Geschosswohnungsbau geplant. Mit dieser Mischung soll ein breites Angebot an unterschiedlichen Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines neuen Wohngebietes zu schaffen und den Ortsrand Preungesheim zu arrondieren. Da das Plangebiet im Bereich der Erhaltungssatzung Nr. 28 - Preungesheim liegt, werden die Ziele der Satzung durch die Ausbildung einer kleinteiligen Baustruktur sowie die Aufnahme von Hofstrukturen bei der Planung aufgenommen. Über einen städtebaulichen Vertrag soll ein Anteil von 30 % der Bruttogeschossfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau und ein Anteil von 10 bis 15 % der Bauflächen für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt gesichert werden. Städtebauliches Konzept Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 915 soll auf Grundlage des vorliegenden Städtebaulichen Entwurfs entwickelt werden. Erschließung Das Plangebiet wird über die Weinstraße, die zukünftig Einbahnstraße sein wird, erschlossen. Für die Ein- und Ausfahrt ist von der Kreuzung Ecke Gießener Straße / Weinstraße, die mit einer Ampelanlage ausgestattet ist, ein Mindestabstand von 24 m einzuhalten. Zusätzlich kann das Plangebiet über eine Zufahrt von der Gießener Straße Richtung stadtauswärts angebunden werden. Die geplante Erschließungsstraße im Plangebiet zwischen der Einfahrt Gießener Straße und der Zufahrt bzw. Ausfahrt an der Weinstraße soll als private Erschließungsstraße in Form einer Mischverkehrsfläche hergestellt werden. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage nachgewiesen werden. Es ist geplant, die Zufahrt in einem Gebäude nahe der Gießener Straße zu integrieren. Besucherstellplätze können westlich entlang der privaten Erschließungsstraße angeordnet werden. Städtebau Der alte Ortskern des Stadtteils Preungesheim ist geprägt durch ehemalige Hofreiten oft mit zweigeschossigen, giebelständigen Wohnhäusern direkt an der Straßenflucht sowie kleinteiligen Handwerkshäusern. Diese Baustruktur soll im Plangebiet durch eine kleinteilige Gliederung der zwei- bis dreigeschossigen Baukörper aufgenommen werden. Direkt an der Weinstraße, wo eine Struktur von giebelständigen Hofreiten vorherrscht, soll dieser Gebäudetyp fortgeführt und im Plangebiet als Haustyp neu interpretiert werden. Im nördlichen Bereich des Plangebietes soll durch die Anordnung der Bebauung, die teilweise durch hofartige Strukturen gegliedert ist, ein neuer vom Straßenverkehr abgeschirmter rechteckig begrünter Freiraum mit Spielbereich und Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden. An der Ostseite der städtischen Kindertagesstätte ist entlang der neuen privaten Erschließungsstraße eine Gebäudezeile geplant, die ebenfalls kleine Hofstrukturen aufweist und die Freiflächen Richtung Osten orientiert. Die dreigeschossige Bebauung an den Endpunkten des großen rechteckigen Freiraumes und der Gebäudezeile soll gegenüber der Einfahrt an der Gießener Straße - durch streng gefasste Baukanten - eine Platzsituation bilden. Grünflächen Es ist beabsichtigt, erhaltenswerten wertvollen Baumbestand in die Planung zu integrieren. Eine große Eiche im Grenzbereich des Plangebietes und der westlich angrenzenden städtischen Fläche, südlich der Einfahrt an der Gießener Straße soll den Eingang ins Plangebiet bilden. Die bestehende Trauerweide an der Weinstraße soll den Freiraum der neuen Bebauung zur östlich gelegenen Kita abgrenzen. Die privaten Freibereiche und Gärten sind der geplanten Bebauung auf der Rückseite direkt zugeordnet. Im nördlichen Plangebiet soll eine große geschützte Grünfläche als Gemeinschaftsanlage zum Spielen und Aufenthalt entstehen. Die geplanten Besucherstellplätze und Müllsammelplätze sollen westlich der privaten Erschließungsstraße in eine begrünte Fläche integriert werden. Weiteres Vorgehen Der städtebauliche Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 915 wird unter Berücksichtigung begleitender Gutachten weiterentwickelt und konkretisiert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB soll zeitnah durchgeführt werden. Zur Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens wird hiermit der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert, der es dem Magistrat ermöglicht, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, sofern die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nicht geändert werden. Außerdem wir das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt. Die beabsichtigte Planung stellt eine Maßnahme zur Schaffung von Wohnbauflächen, auf Flächen, die an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Preungesheim anschließen, dar. Anlage 1_Lageplan (ca. 1 MB) Anlage 2_Staedtebaulicher_Entwurf (ca. 366 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 22.10.2019, OA 478 Anregung vom 22.10.2019, OA 479 Antrag vom 10.09.2019, OF 831/10 Antrag vom 07.10.2019, OF 860/10 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2021, M 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 124 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 831/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 124 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 33. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.09.2019, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 124 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 124 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 14 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 860/10 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 478 2019 Anregung OA 479 2019 1. Der Vorlage M 124 wird unter Hinweis auf die Vorlagen OA 478 und OA 479 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 831/10 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 860/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu Ziffern 1. und 2. b) sowie Satz 2 und 3 der Begründung: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. a) CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) c) CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung) d) SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) zu Satz 1. der Begründung: CDU, 2 GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.10.2019, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme); LINKE. und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF und FRANKFURTER (M 124, OA 478 und OA 479 = Annahme) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 124 und OA 479 = Ablehnung, OA 478 = Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) sowie FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4823, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 61 00
Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2019, OF 831/10 Betreff: Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener so ergänzen, dass in einem der vorgesehenen dreistöckigen Gebäude die Nutzung für ein medizinisches Versorgungszentrum oder eine große Gemeinschaftspraxis möglich ist. Begründung: Der Ortsbezirk 10 ist laut Aussage in der FAZ vom 05.09.2019 in den Stadtteilen Berkersheim, Eckenheim und Frankfurter Berg bereits jetzt mit Hausärzten chronisch unterversorgt. Er ist damit der vom Hausärztemangel am gravierendsten betroffene Ortsbezirk. Diese Lage wird sich zunehmend verschlechtern, da einige der in ihm praktizierenden Hausärzte ein Alter erreichen, dass sie sich aus dem aktiven Berufsleben zurückziehen wollen und nur sehr schwer Nachfolger für ihre Hausarztpraxen finden. Nach Aussage der kassenärztlichen Vereinigung in einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema am 03. September 2019 liegt dies auch daran, dass Berufseinsteiger auf Grund ihrer Lebensumstände nicht unbedingt eine eigene Praxis aufmachen wollen, sondern zunächst lieber angestellt werden möchten. Hierfür kann die Kommunalpolitik nur gute Ausgangsbasen schaffen, indem sie die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft, um entsprechend größere Einheiten räumlich zuzulassen, in denen mehrere Ärzte gemeinsam praktizieren und Kollegen anstellen können oder ein medizinisches Versorgungszentrum eingerichtet werden kann. Solche Plätze sind im Ortsbezirk 10 nicht zu zahlreich. Gesundheitsdezernent Majer hat deshalb in der genannten Veranstaltung die Ortsbeiräte ausdrücklich aufgefordert, darauf zu achten, dass in Neubaugebieten die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für solche medizinischen Versorgungseinrichtungen geschaffen werden. Das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 915 eignet sich hierfür hervorragend, weil es verkehrstechnisch optimal erreichbar ist und aus allen unterversorgten Gebieten des Ortsbezirks hervorragend mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Endhaltestelle der U 5 und die Haltestelle Sigmund-Freud-Straße zu erreichen ist. Auch müsste einer der vorgesehenen dreigeschossigen Gebäudekörper den notwendigen Platz aufweisen. So könnten also attraktivere Voraussetzungen geschaffen werden, dass sich wieder Hausärzte in dem unterversorgten Gebiet niederlassen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 124 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 831/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 14 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 860/10 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 478 2019 Anregung OA 479 2019 1. Der Vorlage M 124 wird unter Hinweis auf die Vorlagen OA 478 und OA 479 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 831/10 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 860/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu Ziffern 1. und 2. b) sowie Satz 2 und 3 der Begründung: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. a) CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) c) CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung) d) SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) zu Satz 1. der Begründung: CDU, 2 GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)
Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassen Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.10.2019, OA 478 entstanden aus Vorlage: OF 831/10 vom 10.09.2019 Betreff: Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassen Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener Straße - so zu ergänzen, dass in einem der vorgesehenen dreistöckigen Gebäude die Nutzung für ein medizinisches Versorgungszentrum oder eine große Gemeinschaftspraxis möglich ist. Begründung: Der Ortsbezirk 10 ist laut Aussage in der FAZ vom 05.09.2019 in den Stadtteilen Berkersheim, Eckenheim und Frankfurter Berg bereits jetzt mit Hausärzten chronisch unterversorgt. Er ist damit der vom Hausärztemangel am gravierendsten betroffene Ortsbezirk. Diese Lage wird sich zunehmend verschlechtern, da einige der in ihm praktizierenden Hausärzte ein Alter erreichen, dass sie sich aus dem aktiven Berufsleben zurückziehen wollen und nur sehr schwer Nachfolger für ihre Hausarztpraxen finden. Nach Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung in einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema am 03.09.2019 liegt dies auch daran, dass Berufseinsteiger aufgrund ihrer Lebensumstände nicht unbedingt eine eigene Praxis aufmachen wollen, sondern zunächst lieber angestellt werden möchten. Hierfür kann die Kommunalpolitik nur gute Ausgangsbasen schaffen, indem sie die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft, um entsprechend größere Einheiten räumlich zuzulassen, in denen mehrere Ärzte gemeinsam praktizieren und Kollegen anstellen können oder ein medizinisches Versorgungszentrum eingerichtet werden kann. Solche Plätze sind im Ortsbezirk 10 nicht zu zahlreich. Gesundheitsdezernent Majer hat deshalb in der genannten Veranstaltung die Ortsbeiräte ausdrücklich aufgefordert, darauf zu achten, dass in Neubaugebieten die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für solche medizinischen Versorgungseinrichtungen geschaffen werden. Das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 915 eignet sich hierfür hervorragend, weil es verkehrstechnisch optimal erreichbar ist und aus allen unterversorgten Gebieten des Ortsbezirks hervorragend mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Endhaltestelle der U 5 und die Haltestelle "Sigmund-Freud-Straße" zu erreichen ist. Auch müsste einer der vorgesehenen dreigeschossigen Gebäudekörper den notwendigen Platz aufweisen. So könnten also attraktivere Voraussetzungen geschaffen werden, dass sich wieder Hausärzte in dem unterversorgten Gebiet niederlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.10.2019, OA 479 Bericht des Magistrats vom 07.02.2020, B 58 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 23.10.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.10.2019, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme); LINKE. und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF und FRANKFURTER (M 124, OA 478 und OA 479 = Annahme) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 124 und OA 479 = Ablehnung, OA 478 = Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) sowie FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4823, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.10.2019, OA 479 entstanden aus Vorlage: OF 860/10 vom 07.10.2019 Betreff: Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124 Vorgang: OA 478/19 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vorlage M 124 wird unter Hinweis auf die Vorlagen OA 478 und OA 479 zugestimmt. 2. Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit dem Investor gebeten, zu prüfen und zu berichten, dass nach Möglichkeit a) Passivhausstandard, b) mit Blick auf die benachbarten U-Bahn- und Bushaltestellen ein Ärztehaus und c) auch genossenschaftliches Wohnen vorgesehen wird und d) im Gegenzug bezüglich einer etwaigen Bebauung der Kleingartenanlage An der Wolfsweide endgültig Verzicht erklärt wird. Begründung: Die Erhaltungssatzung wird mit dem Magistratsvortrag M 124 im alten historischen Ortskern des alten Preungesheim außer Kraft gesetzt. Zudem wird beschleunigt geplant. Dabei erscheint es jedoch nicht nachvollziehbar, warum zudem auch auf sämtliche ökologische und andere wichtige Gesichtspunkte bei dem Bauvorhaben vor Ort verzichtet werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.10.2019, OA 478 Bericht des Magistrats vom 07.02.2020, B 57 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 23.10.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.10.2019, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme); LINKE. und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF und FRANKFURTER (M 124, OA 478 und OA 479 = Annahme) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 124 und OA 479 = Ablehnung, OA 478 = Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) sowie FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4823, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 61 00
Beratung im Ortsbeirat: 4
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