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Reflexion

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Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe des Haardtwaldplatzes

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3037 entstanden aus Vorlage: OF 778/5 vom 03.02.2014 Betreff: Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe des Haardtwaldplatzes Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich Schwanheimer Straße/Haardtwaldplatz die sehr breite Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße für den Radverkehr in Richtung Osten freizugeben; 2. den Bereich Haardtwaldstraße, Trifelsstraße und das kurze Zwischenstück der Schwanheimer Straße zur Vereinheitlichung der Tempobeschilderung in die umliegende Tempo-30-Zone zu integrieren. Für den von der "Mainuferstraße" kommenden Kfz-Verkehr wird bereits vor der Einmündung in die Schwanheimer Straße das Verkehrszeichen Nr. 274.1 (Beginn einer Tempo-30-Zone) bzw. in der Gegenrichtung erst vor der Einmündung in das Niederräder Ufer das Verkehrszeichen Nr. 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone) aufgestellt. Begründung: Zu 1.: Zurzeit ist es für den Radverkehr nicht möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost im Bereich des Haardtwaldplatzes zu befahren. Diese Verbindung ist jedoch für den Radverkehr aus Richtung Niederräder Brücke/Hahnstraße eine attraktive, ampelfreie Parallelverbindung mit wenig Kfz-Verkehr. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. 6 Metern ausreichend für eine Freigabe in beide Richtungen. Zu 2.: Im angesprochenen Bereich gibt es auf kurzem Raum drei verschiedene Geschwindigkeitsregelungen: a) Tempo-30-Zone in der Schwanheimer Straße westlich und östlich des Haardtwaldplatzes, b) Tempo 50 im Bereich dazwischen und in der Zufahrt aus Richtung Mainufer sowie c) eine "runde 30" auf der Haardtwaldstraße und der Trifelsstraße. Da die beiden letztgenannten Straßen Wohnbebauung haben und an einen Spielplatz grenzen sowie zur Vereinheitlichung der Beschilderung, ist eine Tempo-30-Zone rund um den Platz sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1018 Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1459 Antrag vom 03.11.2019, OF 1452/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 501 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

Fortschreibung des gesamtstädtisch und regional bedeutsamen Radverkehrsnetzes

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B 108 Betreff: Fortschreibung des gesamtstädtisch und regional bedeutsamen Radverkehrsnetzes Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2005, § 10477 Das als Anlage zu diesem Magistratsbericht vorgelegte fortgeschriebene Netz basiert weiterhin auf der 1992 beschlossenen Radverkehrskonzeption unter Berücksichtigung der seither getroffenen Beschlüsse, eingetretenen Entwicklungen und daran angepassten Festlegungen. Seinerzeit wurden innerhalb dieses Netzes einzelne Radrouten identifiziert, die prioritär mit hohem Standard ausgebaut werden sollten. Zu diesen Standards sollte u. a. eine Radwegweisung, jedoch ausschließlich im Routenverlauf, gehören. Die starke Orientierung an den prioritären Routen steht angesichts der erfreulichen Entwicklung des Radverkehrs in den letzten Jahren zunehmend im starken Gegensatz zu den alltäglichen Mobilitätsbedürfnissen der meisten Frankfurter Radfahrenden und hat zudem dazu geführt, dass sich der "Radverkehrsnetz-Gedanke" noch nicht in die Alltagswahrnehmung durchsetzen konnte. Gleichzeitig haben sich in der langen Zeit der schrittweisen Umsetzung der Radverkehrskonzeption zahlreiche Randbedingungen und Einschätzungen, die zur damaligen Definition eines stadtweiten Netzes geführt haben, stark verändert. Beispielhaft seien hier folgende Aspekte genannt: - Das planerische Repertoire der Radverkehrsführungsmöglichkeiten hat sich deutlich erweitert. Neben baulichen Radwegen haben sich Radfahrstreifen oder Schutzstreifen auch an stark befahrenen Straßen als sinnvoller Lösungsansatz bewährt. Die Freigabe von Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen für den Radverkehr in Gegenrichtung konnte ebenfalls etabliert und flächenhaft umgesetzt werden. - Im Rahmen der Stadtentwicklung haben sich vorhandene Siedlungsbereiche durch Konversion stark verändert, sind durchlässiger für den Radverkehr geworden und heute selbst wichtige Quellen und Ziele (z. B. Europaviertel auf den Gleisfeld des ehemaligen Hauptgüter- und Rangierbahnhofs, Umwandlung ehemals militärisch genutzter Flächen in Wohngebiete). - Im Zuge der Stadtentwicklung wurden und werden auch neue Siedlungsbereiche, wie z. B. der Riedberg oder der Frankfurter Bogen erschlossen und waren in das Radverkehrsnetz zu integrieren. - In der Bauleitplanung hat der Radverkehr einen höheren Stellenwert erhalten. So weist der Regionale Flächennutzungsplan ein regional bedeutsames Radroutennetz aus, das sowohl bestehende Streckenabschnitte als auch geplante Strecken umfasst und auf der kommunalen Ebene Berücksichtigung finden muss. - Die oben beschriebenen Entwicklungen gelten in vergleichbarer Form auch für die Kreise, Städte und Gemeinden im Umland. In Verbindung mit der technischen Entwicklung bei elektrisch die Muskelkraft unterstützenden Fahrrädern (Pedelec) gewinnen auch größere, Stadtgrenzen überschreitende Distanzen eine immer größere Bedeutung für die Netzkonzeption, die angesichts der ungebrochen großen Pendlerströme in das Frankfurter Stadtgebiet positiv befördert werden sollte. Der Magistrat hat sich daher mit dem Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung, M 32 vom 18.02.2005, beauftragen lassen, die Radverkehrskonzeption zu aktualisieren. Das ist seitdem überwiegend anlassbezogen und punktuell erfolgt und soll auch zukünftig kontinuierlich immer dann erfolgen, wenn hierzu ein Bedarf gesehen wird. Das Netz der gesamtstädtisch und regional bedeutsamen Radverkehrsverbindungen dient der Verknüpfung der Stadtteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main untereinander und mit den Städten, Gemeinden und Ortsteilen des Umlandes. Im Fokus steht dabei der zielgerichtete Alltagsradverkehr, es enthält aber auch die Streckenabschnitte und Routen, auf denen der Freizeitradverkehr relativ gebündelt verläuft. Unter Berücksichtigung der bestehenden Netzstruktur und der gegebenen Topografie setzt es sich aus eher radial auf die Innenstadt zulaufenden Routen und eher tangential hierzu ausgerichteten Routen zusammen. Auch wenn im Alltag oft kürzere Distanzen zwischen zwei und fünf Kilometern überwiegen, wurde darauf geachtet, dass die Routen auch über weitere Strecken einen durchgehenden Verlauf von Wegebeziehungen ermöglichen. Dies auch, weil aufgrund der Erfahrungen in anderen Städten und Ballungsräumen zu Recht davon ausgegangen werden kann, dass mit einem flächenhaft beschilderten Radverkehrsnetz die mit dem Rad zurückgelegten Wegelängen tendenziell steigen, weil eine Orientierung auch jenseits tagesüblicher Wege möglich ist und dies einen zusätzlichen Anreiz für die Wahl des Verkehrsmittels Fahrrad darstellt. Das vorliegende fortgeschriebene Radverkehrsnetz ist bezüglich des zugrunde liegenden Straßen- und Wegenetzes überwiegend bestandsorientiert: Grundsätzlich wurden solche Netzbestandteile, die schon heute befahren werden können und befahren werden, aufgenommen. Hierbei flossen die Erkenntnisse aus der regionalen Meldeplattform Radverkehr mit ihren bisher über 3000 das Stadtgebiet von Frankfurt am Main betreffenden Meldungen ein. Ferner wird bewusst auf Unterscheidungen im Sinne einer Netzhierarchie (Haupt- und Nebenrouten, Netzverdichtungen mit Erschließungsfunktion, Netzbestandteile mit überwiegender Freizeitfunktion) verzichtet. Damit folgt die Netzdefinition der Alltagsempirie der Radfahrenden, für die das Kriterium der Netzhierarchie bei der Wahl ihrer Radwegeverbindungen durch die Stadt nicht das entscheidende Kriterium ist, sondern vielmehr die durchgängige und sichere Befahrbarkeit. Diese soll mit konkret ins Auge gefassten Netzergänzungen und Lückenschlüssen erreicht und die Orientierung mit einer flächenhaften Radwegweisung verbessert werden. In diesem Zusammenhang ist eines der wichtigsten Qualitätsmerkmale die Gewährleistung der Zielkontinuität, d. h. ein einmal angezeigtes Ziel muss im weiteren Wegweisungsverlauf immer wieder auftauchen. Das Wegweisungskonzept soll daher in enger Abstimmung mit den Lückenschlüssen umgesetzt werden. Die o. g. Netzlücken sind zum Teil Streckenabschnitte, die zwar heute schon legal mit dem Rad befahren werden können, auf denen die Radverkehrsführung jedoch teilweise Defizite aufweist (Ausbaustand, Verkehrssicherheit, Komfort). An anderer Stelle fehlen zumeist kurze Wegeverbindungen, um die bereits vorhandenen Netzelemente miteinander zu verknüpfen. Bei der Identifikation der Lücken ist die regionale Meldeplattform Radverkehr eine große Hilfe, aus deren Meldungen Defizite im Radverkehrsnetz abgeleitet werden können, aber auch erkennbar ist, wo überall Rad gefahren wird. Oftmals sind die Lücken aber auch dadurch gekennzeichnet, dass an Knotenpunkten die für den Radverkehr erforderlichen Abbiegebeziehungen nicht oder nur sehr umständlich befahren werden können, sodass in der derzeitigen Situation verstärkt mit verkehrswidrigem Verhalten gerechnet werden muss. Diese Lücken werden identifiziert, für die Abarbeitung priorisiert und sollen in den folgenden Jahren geschlossen werden. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen können weitgehend aus vorhandenen Haushaltsansätzen finanziert werden. Für einen im Einzelfall darüber hinausgehenden Mittelbedarf werden zu gegebener Zeit verwaltungsüblich gesonderte Beschlussvorlagen vorgelegt. Die Fortschreibung des Radverkehrsnetzes wurde im Vorfeld intensiv mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) beraten und unter enger Einbeziehung der dort vorhandenen ehrenamtlichen und ortskundigen Expertise zahlreicher Mitglieder erarbeitet, wofür der Magistrat an dieser Stelle seinen Dank und seine Anerkennung ausspricht. Anlage 1 (ca. 1,3 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.05.2014, OF 156/14 Antrag vom 13.05.2014, OF 386/4 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.05.2014, OM 3151 Antrag vom 22.09.2014, OF 1132/6 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3525 Auskunftsersuchen vom 20.04.2015, V 1308 Antrag vom 18.11.2015, OF 1006/9 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4796 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1979 Antrag vom 03.11.2019, OF 1452/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 501 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 09.04.2014 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung der KAV am 05.05.2014, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis. 33. Sitzung des OBR 2 am 05.05.2014, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 05.05.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1001 2014 1. Die Beratung der Vorlage B 108 wird so lange zurückgestellt, bis die Stellungnahme des Magistrats zu der Vorlage V 1001 vom 05.05.2014 vorliegt. 2. Die Vorlage OF 156/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 06.05.2014, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 06.05.2014, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 06.05.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 16 am 06.05.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER 30. Sitzung des OBR 13 am 06.05.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2014, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 08.05.2014, TO I, TOP 33 Die LINKE. stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Bericht B 108 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: a) Der Geschäftsordnungsantrag wird angenommen. b) Die Vorlage B 108 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. c) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. d) Der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreter des Magistrats einzuladen, die die Planungen vorstellen sollen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 3 am 08.05.2014, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 30. Sitzung des OBR 12 am 09.05.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates Vertreter des Magistrats einzuladen, die über die Konzeption bezüglich Kalbach/Riedberg berichten können. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 09.05.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 11 am 12.05.2014, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 4 am 13.05.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3151 2014 1. Die Vorlage B 108 dient unter Hinweis auf OM 3151 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 386/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 13.05.2014, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 16.05.2014, TO I, TOP 41 Es besteht Einvernehmen, dass der Ortsvorsteher Vertreterinnen und Vertreter des Magistrats einlädt, um die den Ortsbezirk 5 betreffenden Planungen im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Beschluss: a) Die Vorlage B 108 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 05.06.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Die Vorlage B 108 wird bis zur turnusmäßigen Sitzung am 11.09.2014 zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= keine Zurückstellung) bei Enthaltung LINKE. und fraktionslos 31. Sitzung des OBR 5 am 13.06.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: a) Die Vorlage B 108 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 16.06.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 108 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.06.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis) 32. Sitzung des OBR 9 am 10.07.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Die Vorlage B 108 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 14.07.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 108 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 11.09.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 108 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 12.09.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER 36. Sitzung des OBR 9 am 04.12.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 108 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 10.09.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 108 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 05.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und FDP Beschlussausfertigung(en): § 4628, 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.06.2014 Aktenzeichen: 61 1

Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1459 entstanden aus Vorlage: OF 387/5 vom 03.03.2017 Betreff: Verkehrsregelung um den Haardtwaldplatz Vorgang: OM 3037/14 OBR 5; ST 1018/14 Im Nachgang zur Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1018, hat eine Ortsbegehung stattgefunden, in der vom Straßenverkehrsamt folgende Änderungen vorgeschlagen wurden: 1. In der Haardtwaldstraße wird auf der östlichen Seite das Parken komplett auf der Fahrbahn angeordnet. Das Radfahren gegen die Einbahnstraße wird freigegeben; 2. in der Schwanheimer Straße wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben; 3. am Niederräder Ufer werden zwischen Tankstelle und Kreuzung zwei bis drei Parkplätze markiert; 4. die abknickende Vorfahrt Schwanheimer Straße/Trifelsstraße wird aufgehoben und dort ein Mini-Kreisel markiert; 5. auf der Trifelsstraße wird Schräg- statt Längsparken auf dem Gehweg angeordnet. Die Markierung einer Richtungsfahrbahn ist im Bereich der Parkplätze aufzuheben. Der Magistrat wird gebeten, diese Maßnahmen nunmehr umzusetzen. Begründung: Das Schrägparken in der Haardtwaldstraße hat sich nicht bewährt, weil für die Fußgänger meist keine ausreichende Gehwegbreite übrig bleibt. Außerdem ist das Parken auf Schrägparkplätzen bei Gegenverkehr zu unübersichtlich und sollte vermieden werden. Auf dem Niederräder Ufer verführt die separate Abbiegespur zur zügigen Weiterfahrt bis zur Trifelsstraße, wenn die Vorfahrtsregelung aufgehoben wird. Dem soll durch die Markierung von Parkplätzen entgegengewirkt werden. Das Schrägparken in der Trifelsstraße gleicht den Parkplatzverlust in der Haardtwaldstraße aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3037 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1018 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1770 Antrag vom 30.01.2018, OF 742/5 Anregung vom 16.02.2018, OA 224 Antrag vom 03.11.2019, OF 1452/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 501 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4715 entstanden aus Vorlage: OF 1301/5 vom 21.05.2019 Betreff: Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Schwanheimer Straße auf dem kurzen Teilstück zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße das Radfahren gegen die Einbahnstraße anzuordnen und 2. im gleichen Abschnitt eine Tempobegrenzung von 30 km/h wie auch in den Nachbarstraßen anzuordnen. Begründung: Zurzeit ist es für Radfahrende nicht möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost durchgehend zu befahren, da im Bereich des Haardtwaldplatzes auf ca. 50 Metern die Straße nicht für den Zweirichtungsradverkehr freigegeben ist. Diese Route von der Niederräder Brücke oder der Hahnstraße bis zur Niederräder Landstraße ist für Radfahrende besonders attraktiv, weil sie wenig Verkehr und keine Ampeln hat. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. sechs Metern ausreichend für eine Freigabe in beiden Richtungen. Die angrenzenden Straßen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße sowie die Schwanheimer Straße östlich und westlich des Haardtwaldplatzes haben bereits ein Tempolimit von 30 km/h. Daher kann die in diesem Abschnitt erlaubte höhere Geschwindigkeit gar nicht ausgenutzt werden. Die Anordnung der Begrenzung auf 30 km/h ist aber erforderlich, um die Freigabe der Einbahnstraße für den Fahrradverkehr zu gestatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1717 Antrag vom 03.11.2019, OF 1452/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 501 Aktenzeichen: 32 1

Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2019, OF 1452/5 Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße Vorgang: OM 3037/14 OBR 5; B 108/14; OM 1459/17 OBR 5; ST 1770/17; OM 4715/19 OBR 5; ST 1717/19 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, die etwa 60 Meter lange Strecke der Schwanheimer Straße zwischen Trifelstraße und Haardtwaldstraße für den Radverkehr freizugeben, wie dies im Bericht B 108/2014 - Fortschreibung Radverkehrsnetz vorgesehen ist. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen OM 3037/2014, 1459/2017 und 4715/2019 den Magistrat gebeten, die Schwanheimer Straße für den Radverkehr an der oben genannten Stelle durchlässig zu machen. Der Vorschlag des Ortsbeirates hat den Charme, dass er ohne bauliche Maßnahmen und ohne anderen Verkehrsteilnehmern etwas wegzunehmen, umzusetzen wäre: Auf dem kurzen Teilstück der Schwanheimer Straße, wo ohnehin nicht schneller als 30 km/h gefahren wird, wird Tempo 30 angeordnet und die Einbahnstraße wird für den Radverkehr freigegeben. Der Vorschlag des Ortsbeirates wird von der Verwaltung nicht goutiert, wie den Stellungnahmen ST 1770/2017 und ST 1717/2019 zu entnehmen ist. Erkennbar ist die Verwaltung nicht an einer Lösung interessiert. Vielmehr trägt sie detailreich vor, was alles nicht geht. Hier wiehert der Amtsschimmel. Der Magistrat wird verstehen, dass der Ortsbeirat nicht hinnimmt, dass die Umsetzung dieses kurzen, aber wichtigen Lückenschlusses im Verwaltungskleinklein vertrödelt wird. Der Ortsbeirat besteht nicht auf seinem Lösungsvorschlag, aber die Verwaltung muss jetzt zügig den Lückenschluss umsetzen. Schwanheimer Straße - 60 Meter Lücke im Radwegnetz Quelle: Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3037 Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B 108 Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1459 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1770 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4715 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1717 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 501 2019 Die Vorlage OF 1452/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4