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Reflexion

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Gemeinsame Sitzung von betroffenen Ortsbeiräten zum Thema beschleunigter Ausbau der A 5

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4189 entstanden aus Vorlage: OF 315/7 vom 20.06.2023 Betreff: Gemeinsame Sitzung von betroffenen Ortsbeiräten zum Thema beschleunigter Ausbau der A 5 In der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte der Stadt Frankfurt steht in § 4 Absatz 12 Satz 1: "Benachbarte Ortsbeiräte können sie gemeinsam betreffende Probleme in gemeinsamen Sitzungen beraten." Mit Verweis auf die Geschäftsordnung wird eine gemeinsame Sitzung aller betroffenen Ortsbeiräte einberufen, die von einem Ausbau der A 5 betroffen wären, sobald genauere Informationen bzw. die Machbarkeitsstudie vorliegen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat dringend aufgefordert, erneut die Machbarkeitsstudie der Autobahn GmbH anzufordern und in der Sitzung den Ortsbeiräten vorzustellen und zu erörtern. Begründung: Ein beschleunigter Ausbau der A 5 hätte eine immense Auswirkung für das Frankfurter Stadtgebiet. Mehrere Ortsbezirke und Tausende von Mitbürgerinnen und Mitbürgern wären davon betroffen. Mit Verweis auf § 4 Absatz 12 der Geschäftsordnung der Frankfurter Ortsbeiräte wird eine gemeinsame Sitzung der Ortsbeiräte beantragt, die von einem Ausbau betroffen wären und ebenfalls eine gemeinsame Sitzung anstreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2205 Antrag vom 06.02.2024, OF 373/7 Anregung vom 20.02.2024, OA 442 Antrag vom 22.10.2024, OF 1111/6 Anregung vom 29.10.2024, OA 497 Anregung vom 08.11.2024, OA 506 Aktenzeichen: 66-0

Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Informationsfreiheitsgesetz

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2024, OA 431 entstanden aus Vorlage: OF 465/12 vom 04.01.2024 Betreff: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Informationsfreiheitsgesetz Vorgang: V 76/21 OBR 12; OM 4310/23 OBR 12; ST 1640/23; B 318/23; ST 2219/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zu einem möglichen Ausbau der BAB 5 im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main und damit auch in Höhe von Kalbach-Riedberg nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei dem zuständigen Gericht einzureichen. Begründung: Mit Stellungnahme vom 30.10.2023, ST 2219, teilt der Magistrat mit, dass die "Nachfragen hinsichtlich der Machbarkeitsstudie zuletzt mit Hinweis auf die laufende Bedarfsplanüberprüfung hinhaltend beantwortet" und diese nicht vorgelegt wurde. Auch der Magistratsbericht vom 14.08.2023, B 318, sowie die Stellungnahme vom 07.08.2023, ST 1640, bringen keine Klarheit zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie. Daher erscheint eine Klage hier sehr gute Erfolgsaussichten zu versprechen. Andere Organisationen gehen mit Machbarkeitsstudien kommunikativer und transparenter um. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 76 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4310 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1640 Bericht des Magistrats vom 14.08.2023, B 318 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2219 Bericht des Magistrats vom 17.05.2024, B 188 Antrag vom 22.10.2024, OF 1111/6 Anregung vom 29.10.2024, OA 497 Anregung vom 08.11.2024, OA 506 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 431 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4389, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024 Aktenzeichen: 66-2

Griesheim - BAB 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.02.2024, OA 438 entstanden aus Vorlage: OF 933/6 vom 11.01.2024 Betreff: Griesheim - BAB 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz Vorgang: V 76/21 OBR 12; OM 4310/23 OBR 6; ST 1640/23; B 318/23; OA 388/23 OBR 6; ST 2219/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Offenlegung der Machbarkeitsstudie zu einem möglichen Ausbau der BAB 5 im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main und damit auch auf Höhe von Goldstein/Griesheim nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz zu beantragen und bei Ablehnung/Nichtbeantwortung die notwendigen Rechtsmittel beim zuständigen Gericht/bei der zuständigen Behörde einzulegen. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 30.10.2023, ST 2219, teilt der Magistrat mit, dass die "Nachfragen hinsichtlich der Machbarkeitsstudie zuletzt mit Hinweis auf die laufende Bedarfsplanüberprüfung hinhaltend beantwortet (...)" und diese nicht vorgelegt wurde. Auch der Magistratsbericht vom 14.08.2023, B 318, sowie die Stellungnahme vom 07.08.2023, ST 1640, bringen keine Klarheit zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie. Dabei würde eine Offenlegung und klare Kommunikation auch schon zum jetzigen Zeitpunkt die Bevölkerung einbinden und mitnehmen. Das Gefühl ist, mit solchen einschneidenden Planungen überfordert oder übergangen zu werden und irgendwann vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, ohne selbst zum jetzigen Zeitpunkt agieren zu können. Der Ausbau der BAB 5 beeinträchtigt die Bevölkerung entlang der BAB 5 extrem, deshalb müssen rechtzeitig Informationen aufgrund einer solchen einschneidenden Planung offen kommuniziert werden. Dabei gehören die Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz, wie die Daten über den Zustand von Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürlichen Lebensräumen, wie auch Informationen zu Lärm, Energie, Stoffen oder Strahlung dazu. Auch über Pläne und Programme, die sich tatsächlich oder möglicherweise auf die Umwelt auswirken, oder wichtige Faktoren über die Umsetzung von Umweltrecht oder Kosten-Nutzen-Analysen, die für die betroffene Bevölkerung von größter Wichtigkeit sind, müssen kommuniziert werden. Im Interesse seiner Stadtbevölkerung und hier insbesondere der betroffenen Stadtteile sieht der Ortsbeirat den Magistrat der Stadt Frankfurt in der Verantwortung, auch auf dem Klageweg sein Recht auf Information einzufordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 76 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4310 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1640 Bericht des Magistrats vom 14.08.2023, B 318 Anregung vom 12.09.2023, OA 388 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2219 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 253 Antrag vom 22.10.2024, OF 1111/6 Anregung vom 29.10.2024, OA 497 Anregung vom 08.11.2024, OA 506 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 49 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 438 wird dem Magistrat gemeinsam mit der Vorlage OA 431 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OA 438 wird dem Magistrat gemeinsam mit der Vorlage OA 431 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4570, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024

Machbarkeitsstudie zur BAB 5

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 346 Betreff: Machbarkeitsstudie zur BAB 5 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.06.2024, § 4748 - OA 275/22 OBR 12, l. B 111/24 - Zu 1.: Die Machbarkeitsstudie ist von der Autobahn GmbH nun im Juni 2024 veröffentlicht worden und kann unter https://www.autobahn.de/planen-bauen/projekt/machbarkeitsstudie-zum-ausbau-vom-f rankfurter-kreuz-bis-anschlussstelle-friedberg heruntergeladen werden. Zu 2.: Hierzu liegen dem Magistrat keine weitergehenden Informationen vor. Die Ergebnisse der laufenden Bedarfsplanüberprüfung sind vom Bund noch nicht veröffentlicht worden. Zu 3.: Die grundsätzlich ablehnende Position des Magistrats zu einem zehnstreifigen Ausbau der BAB 5 im Stadtgebiet bleibt bestehen. Inwieweit seitens der Autobahn GmbH eine Bereitschaft besteht, eine öffentliche Informationsveranstaltung durchzuführen, ist weiter unklar. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 29.10.2024, OA 497 Anregung vom 08.11.2024, OA 506 Antrag vom 21.10.2024, OF 565/12 Antrag vom 22.10.2024, OF 1111/6 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 11.11.2022, OA 275 Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 111 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2, 5, 6, 7, 8, 12, 15 Versandpaket: 18.09.2024 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung OA 497 2024 1. Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1111/6 wird in der vorgelegten Fassung als gemeinsamer Antrag von SPD, GRÜNE und Linke beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, Linke, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Kenntnis unter Hinweis auf OA 497) zu 2. Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Die Vorlage B 346 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 506 2024 1. Die Vorlage B 346 dient unter Hinweis auf OA 506 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 565/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 497 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 506 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 346 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 497 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 506 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5561, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 61-12

Machbarkeitsstudie zur BAB 5: Vorstellung in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung für die betroffenen Ortsbeiräte

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 565/12 Betreff: Machbarkeitsstudie zur BAB 5: Vorstellung in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung für die betroffenen Ortsbeiräte Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, unter Bezugnahme auf die ST 2205 vom 30.10.2023 (OM 4189, Ortsbeirat 7) sowie ST 2219 vom 30.10.2023 (OM 4310/23, Ortsbeirats 12 und 6 (OA 431/24 und OA 438/24) die Autobahn GmbH aufzufordern, die Machbarkeitsstudie in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung den betroffenen Ortsbeiräten vorzustellen und zu erläutern. Begründung: Politik lebt von Transparenz. Gerade in solchen einschneidenden Bereichen ist eine rechtzeitige Information der politischen Gremien und der Bürgerinnen und Bürger notwendig, um ein Vorhaben, welches durch eine Machbarkeitsstudie bereits gedacht ist, offenzulegen und mit den betroffenen Menschen rechtzeitig zu diskutieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 346 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 506 2024 1. Die Vorlage B 346 dient unter Hinweis auf OA 506 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 565/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Machbarkeitsstudie zur BAB 5: Vorstellung in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung für die betroffenen Ortsbeiräte Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 346

S A C H S T A N D : Anregung vom 08.11.2024, OA 506 entstanden aus Vorlage: OF 565/12 vom 21.10.2024 Betreff: Machbarkeitsstudie zur BAB 5: Vorstellung in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung für die betroffenen Ortsbeiräte Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 346 Vorgang: OM 4189/23 OBR 7; OM 4310/23 OBR 12; ST 2205/23; ST 2219/23; OA 431/24 OBR 12; OA 438/24 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Bezugnahme auf die Stellungnahmen vom 30.10.2023, ST 2205 (OM 4189) sowie ST 2219 (OM 4310, OA 431 und OA 438), die Autobahn GmbH aufzufordern, die Machbarkeitsstudie in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung den betroffenen Ortsbeiräten vorzustellen und zu erläutern. Begründung: Politik lebt von Transparenz. Gerade in solchen einschneidenden Bereichen ist eine rechtzeitige Information der politischen Gremien und der Bürgerinnen und Bürger notwendig, um ein Vorhaben, welches durch eine Machbarkeitsstudie bereits gedacht ist, offenzulegen und mit den betroffenen Menschen rechtzeitig zu diskutieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 346 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4189 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4310 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2205 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2219 Anregung vom 19.01.2024, OA 431 Anregung vom 06.02.2024, OA 438 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 497 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 506 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 497 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 506 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5561, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 66-0

Beratung im Ortsbeirat: 4