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Reflexion

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Zukunft der denkmalgeschützten Praunheimer Werkstätten - temporäre Heimat für Flüchtlinge und zentraler Baustein des Rahmenplans zur Entwicklung des Praunheimer Ortskerns

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4792 entstanden aus Vorlage: OF 601/7 vom 01.12.2015 Betreff: Zukunft der denkmalgeschützten Praunheimer Werkstätten - temporäre Heimat für Flüchtlinge und zentraler Baustein des Rahmenplans zur Entwicklung des Praunheimer Ortskerns Anfang 2016 werden die ehemaligen und denkmalgeschützten Praunheimer Werksstätten zur vorübergehenden Heimat für bis zu 200 Menschen. Der Ortsbeirat begrüßt die vielfältigen Bemühungen des Magistrats für eine angemessene Unterbringung geflüchteter Menschen und unterstützt auch die Unterbringung im Gebäude der ehemaligen Praunheimer Werkstätten. Dabei ist die Unterbringung im Saal, dem Verbindungstrakt zur Werkstatt sowie dem Werkstattgebäude nur als temporäre Notlösung gedacht, während im vorderen Verwaltungstrakt auch dauerhaft Wohnungen für Flüchtlinge etc. eingerichtet werden sollen. Das Gebäude ist zugleich ein zentraler Baustein des Rahmenplans zur Entwicklung des Praunheimer Ortskerns, der in einer Planungswerkstatt durch die Bevölkerung entwickelt worden ist, und sollte in seiner denkmalgeschützten Grundstruktur erhalten bleiben. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, beim Umbau und Betrieb folgende Aspekte zu beachten: 1. Um- und Einbauten, die zum Wohle der Flüchtlinge vorgenommen werden, sollten die im Rahmenplan vorgeschlagenen späteren Nutzungen nicht gefährden. Dazu gehören insbesondere folgende Nachnutzungen/Projekte: a) Nutzung des Saals als multifunktionaler Veranstaltungsort für die Bürgerinnen und Bürger; b) künstlerische Nutzung der Werkstattgebäude; c) H eimat für den Jugendclub Praunheim; d) Gastronomische Teilnutzung; e) Öffnung des Geländes zur Nidda. 2. Die denkmalgeschützte Grundstruktur des Gebäudes wird nicht zerstört und bestehende Wände im Werkstattgebäude nicht herausgerissen. 3. Die Arbeit des Jugendclubs und die künstlerische Nutzung sollten nach Möglichkeit bereits in die anstehende Zwischennutzung integriert werden - auch um auf diese Weise ein Kennenlernen und gemeinsame Aktivitäten zwischen der Praunheimer Bevölkerung und den neuen Bewohnerinnen und Bewohner zu ermöglichen. 4. Sobald es die Situation zulässt, sollte das Gebäude wieder für die im Rahmenplan angedachten Nutzungen zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 488 Antrag vom 23.04.2018, OF 279/7 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3141 Antrag vom 03.06.2019, OF 376/7 Anregung vom 18.06.2019, OA 437 Antrag vom 19.08.2024, OF 423/7 Antrag vom 11.11.2024, OF 460/7 Anregung vom 26.11.2024, OA 508 Aktenzeichen: 61 00

Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 460/7 Betreff: Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten Vorgang: OM 4792/15 OBR 7; ST 488/16 Im Rahmenplan Praunheim von 2013 heißt es: "Das denkmalgeschützte Bauwerk der Praunheimer Werkstätten soll in seinem Bestand geschützt werden. Anstelle der heute eher introvertierten Nutzung wird für die Praunheimer Werkstätten zukünftig eine Nutzung angestrebt, die zu einer nachhaltigen Belebung des Ortskerns Praunheim beiträgt.....Angestrebt wird eine Kombination von Nutzungen aus den Bereichen Kultur, Kunst, Soziales, Gesundheit, Gastronomie und Gewerbe." Nach dem Auszug der Werkstätten wurde das Ensemble von der KEG erworben und es gab konkrete Pläne hier ein offenes Zentrum für Kunst und Kultur zu etablieren, dass sich selbst trägt. Diese Pläne konnten aus nachvollziehbaren Gründen nicht weiterverfolgt werden, denn seit Anfang 2016 werden die Gebäude als temporäre Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt. Diese Entscheidung wurde vom Ortsbeirat mitgetragen. In der Stellungnahme vom 14.03.2016, ST 488, berichtet der Magistrat aber auch; "Sobald die Situation es zulässt, soll an der geplanten Folgenutzung aus der Planungswerkstatt festgehalten werden. Ein dauerhaftes Wohnen für Flüchtlinge ist aufgrund des temporären Charakters der Ein- und Umbauten nicht möglich." Im Jahr 2025 hat der Magistrat dann den Betreibervertrag mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten um fünf Jahre, d.h. bis zum 30.09.2025, verlängert. Auch diese Entscheidung hat der Ortsbeirat mitgetragen, weil das Gebäude unbedingt für eine angemessene Unterbringung der geflüchteten Menschen in Frankfurt benötigt wurde. Eigentlich wäre es nun an der Zeit die temporäre Nutzung als Unterkunft für geflüchtete Menschen zu beenden und die Gebäude endlich der ursprünglich geplanten Nutzung zuzuführen. Der Ortsbeirat nimmt allerdings zu Kenntnis, dass die aktuelle Situation bei der Unterbringung für geflüchtete Menschen eine Schließung der Unterkunft nicht zulässt und eine abermalige Verlängerung der aktuellen Nutzung um fünf Jahre unerlässlich ist. Allerdings hält es der Ortsbeirat für nötig, den Bürger:innen eine klare Perspektive im Sinne des Rahmenplans Praunheim zu bieten. In den letzten Jahren ist zudem der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten als Träger der Unterkunft von seinem bisherigen offenen und kooperativen Konzept immer weiter abgerückt. Nicht nur die Kooperation mit engagierten Bürger:innen wurde beendet, auch die Zusammenarbeit mit den im Komplex wohnenden Künstler:innen wurde eingestellt. Leider haben weiter Maßnahmen des Trägers dazu beigetragen, dass eine gute Zusammenarbeit im Stadtteil mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten nicht mehr vorstellbar ist. Die vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der am 30.09.2025 auslaufende Vertrag mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten wird nicht verlängert. 2. Es wird ein neuer Träger für die Unterkunft gesucht, der bei seiner Arbeit folgende Ansätze berücksichtigt: - Das freiwillige Engagement von Bürger:innen wird ausdrücklich unterstützt. - Angebote zur Kooperation mit den auf dem Gelände wohnenden Menschen Künstler:innen werden wohlwollend geprüft und bei Interesse der Bewohner:innen auch ermöglicht. - Es werden aktiv Wege gesucht, um das Gelände stärker zum Stadtteil zu öffnen. Denkbar wäre z.B. ein regelmäßiges Nachbarschaftscafé. 3. Der Vertrag mit dem neuen Träger endet spätestens am 1.10.2030. Bereits ein Jahr davor beginnt ein Konzeptvergabeverfahren um die zukünftige Nutzung der Gebäude im Sinne des Rahmenplans Praunheim sicherzustellen. 4. Werden aufgrund sinkender Bedarfszahlen Teile des Gebäudes nicht mehr benötigt, wird schon vorzeitig eine Zwischennutzung im Sinne des Rahmenplans Praunheim ermöglicht. 5. Sofern der Magistrat über den 1.10.2030 hinaus einen Bedarf für eine Unterkunft in Praunheim sieht, so sucht er aktiv und frühzeitig nach Alternativen. Denkbar wäre dies z.B. im zukünftigen urbanen Mischgebiet nördlich der Heerstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4792 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 488 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 23 Es besteht Einvernehmen, über die Vorlage OF 460/7 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 508 2024 Die Vorlage OF 460/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die im Satz nach dem Zitat der Stellungnahme genannte Jahreszahl von "2025" auf "2020" geändert wird. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); farbechte/Linke (= Enthaltung) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD, farbechte/Linke, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) Ziffern 4. und 5.: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4