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Reflexion

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Welche Planungen gibt es für den Ortsbezirk 7 bezüglich der Kühlräume gemäß des Hitzeaktionsplans?

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 740 entstanden aus Vorlage: OF 332/7 vom 28.08.2023 Betreff: Welche Planungen gibt es für den Ortsbezirk 7 bezüglich der Kühlräume gemäß des Hitzeaktionsplans? Im Rahmen des Hitzeaktionsplans werden "kühle Orte" für die Bevölkerung ausgewiesen. Diese sind aber derzeit nur für die Innenstadt ausgewiesen, für den Ortsbezirk 7 fehlen bisher diese Informationen. Deshalb wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Sollen weiterhin nur "kühle Orte" angegeben werden, oder werden auch gemäß der Empfehlungen des deutschen Städtetags echte Kühlräume angeboten? 2. Welche Planungen hat der Magistrat für die Kühlräume im Ortsbezirk begonnen? 3. Sind bereits Einrichtungen identifiziert und können diese auch größere Menschengruppen aufnehmen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 68 Beratung im Ortsbeirat: 7

Welche Planungen gibt es für den Ortsbezirk 7 bezüglich der Kühlräume gemäß des Hitzeaktionsplans?

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 68 Betreff: Welche Planungen gibt es für den Ortsbezirk 7 bezüglich der Kühlräume gemäß des Hitzeaktionsplans? Die Idee der Schaffung von Klimaschutzräumen in Frankfurt nach Vorbild der "refugis climàtics" in Barcelona kann grundsätzlich befürwortet werden. Die Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen seitens des Bundesministeriums unter Punkt VII Langfristige Stadtplanung und Bauwesen benennen die Möglichkeit von Schutzräumen. Die Rahmenbedingungen in Frankfurt sind noch endgültig festzulegen in Bezug auf Verantwortung und notwendige Ressourcen für den Betrieb. Das Klimareferat bietet Unterstützung bei der Identifizierung geeigneter Orte an. Folgende Maßnahmen werden bereits umgesetzt zum Schutz der Bevölkerung vor Hitze: Eine Kühle Orte-Karte wurde im Sommer 2023 veröffentlicht. Sie ist online einsehbar und als ausgedruckte Karte. Diese Karte wird kontinuierlich erweitert und aktualisiert. Ziel ist, erreichbare kühle Orte für möglichst alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt zu verzeichnen. Der Hitzebus versorgt vor allem Obdachlose an Tagen mit übermäßiger Wärme mit kühlen Getränken und unterstützt sie, schattige Orte aufzusuchen und möglichst der Hitze angepasste, luftige Kleidung zu tragen. Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen werden gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7c Baugesetzbuch (BauGB) grundsätzlich "umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt" berücksichtigt. Bebauungspläne sollen zudem "eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung [...] gewährleisten [und] dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern [und] den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern" (§ 1 Abs. 5 BauGB). Über den Festsetzungskatalog des § 9 BauGB können in Bebauungsplänen aus städtebaulichen Gründen verschiedene planungsrechtliche Regelungen getroffen werden, die mitunter auch zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen können (beispielsweise durch die Festsetzung einer Grünfläche oder Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern oder sonstigen Bepflanzungen). Des Weiteren können im Rahmen der Bauberatung beziehungsweise Baugenehmigung über die Regelungen in der Gestaltungssatzung Freiraum und Klima der Stadt Frankfurt (Freiraumsatzung) Maßnahmen von Antragstellenden eingefordert werden, die kühlende Effekte auf Gebäude beziehungsweise ihre Umgebung generieren können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 740 Antrag vom 06.02.2024, OF 370/7 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5122 Antrag vom 12.11.2024, OF 463/7 Anregung vom 26.11.2024, OA 509

Klimaschutzräume und kühle Orte im Ortsbezirk 7: Wie geht es weiter nach der Stellungnahme ST 68?

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5122 entstanden aus Vorlage: OF 370/7 vom 06.02.2024 Betreff: Klimaschutzräume und kühle Orte im Ortsbezirk 7: Wie geht es weiter nach der Stellungnahme ST 68? Vorgang: V 740/23 OBR 7; ST 68/24 Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks geplant hat. Aus der Stellungnahme ST 68, die aus der Anfrage V 740 entstanden ist, wird jedoch nicht ersichtlich, wie die nächsten konkreten Verfahrensschritte aussehen. Es seien noch Rahmenbedingungen festzulegen, insbesondere bezüglich der Verantwortlichkeiten und der notwendigen Ressourcen für den Betrieb. Zum jetzigen Zeitpunkt fehlen u. a. noch ortsbezirksspezifische Angaben. Daher werden der Magistrat, namentlich das Klimareferat und das ABI, um eine detaillierte Erläuterung des Prozesses gebeten sowie darum, darzulegen, wann dieser abgeschlossen sein soll bzw. wann mit der Einrichtung der Klimaschutzräume gerechnet werden kann. Liegenschaftsvorschläge für diese kühlen Räume sind dem Ortsbeirat so bald wie möglich vorzulegen. Außerdem bittet der Ortsbeirat um Auskunft, wann auf der online einsehbaren "Kühle Orte-Karte" Orte aus dem Ortsbezirk 7 hinzugefügt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 740 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 68 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1865 Antrag vom 12.11.2024, OF 463/7 Anregung vom 26.11.2024, OA 509 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-3

Konzept für Klimaschutzräume vorlegen und verwaltungsinterne Verantwortlichkeiten klären

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 463/7 Betreff: Konzept für Klimaschutzräume vorlegen und verwaltungsinterne Verantwortlichkeiten klären Vorgang: V 740/23 OBR 7; ST 68/24; OM 5122/24 OBR 7; ST 1865/24 Sowohl in der ST 68 als auch in der ST 1865 befürwortet der Magistrat die Einrichtung von sog. Klimaschutzräumen nach dem Vorbild der "refugis climàtics" in Barcelona. Diese sollen für vulnerable Gruppen als Hitzeschutzräume im Sommer fungieren und vorrangig in Stadtteilen mit wenig Grün und öffentlich zugänglichen Gebäuden eingerichtet werden. In den vorgelegten Stellungnahmen wird zum einen darauf abgestellt, dass noch Rahmenbedingungen festzulegen seien, insbesondere bezüglich der Verantwortlichkeiten und der notwendigen Ressourcen für den Betrieb. Zum anderen werde die Prüfung und Umsetzungsplanung im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie 2.0 erfolgen. Über den Prozess und die Zeitplanung herrscht weiterhin Unklarheit. Es macht Sinn bestehende städtische Liegenschaften, darunter auch diejenigen von Beteiligungsgesellschaften und Stiftungen, zu prüfen und solche zu identifizieren, die für die Weiterverfolgung des Ansatzes genutzt werden könnten. Einige sind in der Kühle-Orte-Karte der Stadt Frankfurt auch schon aufgeführt. Diese könnten mit den Hilfsmitteln, die in der ST 1865 für die Ausstattung der Klimaschutzräume skizziert sind, ergänzt werden. Daraus ergibt sich, dass neben dem Klimareferat und dem Gesundheitsamt auch das Amt für Bau und Immobilien beteiligt sein sollte. Es wird der Anschein erweckt, dass die Zuständigkeiten nicht klar unter den verantwortlichen Ämtern geregelt sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird beauftragt, ein inhaltliches Konzept auszuarbeiten bzw. die bisherigen inhaltlichen Konzeptionierungen für die Einrichtung der Klimaschutzräume zu vertiefen. Daraus soll ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung erfolgen, der auch eine Priorisierungsliste der ausgewählten Räumlichkeiten in den jeweiligen Stadtteilen enthält. Im Rahmen dieses Prozesses werden die verwaltungsinternen Zuständigkeiten geklärt und fachspezifisch aufgeteilt. Nach Abschluss des beauftragten Konzeptes sollen diese den Ortsbeiräten und Stadtverordneten kommuniziert werden. Die Ergebnisse der Konzeptausarbeitung sind den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 740 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 68 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5122 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1865 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 509 2024 Die Vorlage OF 463/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und 1 farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 farbechte/Linke (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4