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Reflexion

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Radroute 10 von der Innenstadt nach Höchst

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 31.08.2007, M 184 Betreff: Radroute 10 von der Innenstadt nach Höchst Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2005, § 10274 (M 190) I. Die vorgelegte Vorplanung zur Radroute 10 von der Innenstadt nach Höchst wird zustimmend zur Kenntnis genommen. II. Der Magistrat wird beauftragt: a) auf der Grundlage der beschlossenen Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, b) zu prüfen, ob die Maßnahmen zuwendungsfähig im Sinne der FAG / GVFG - Förderung sind und ggf. frühzeitig entsprechende Anträge zu stellen, c) zu prüfen, in welchem Umfang die Maßnahme anteilig aus Stellplatzablösemitteln finanzierbar ist und d) der Stadtverordnetenversammlung für die Maßnahme eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass die Gesamtkosten für die hier erforderlichen Maßnahmen auf etwa 1,023 Mio. € geschätzt werden. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001068, Kostenstellenbereich 66/0. Näheres regelt die zu gegebener Zeit noch vorzulegende Bau- und Finanzierungsvorlage. Begründung: A) Zielsetzung: In seinem Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung M 217 vom 16.10.1992 hat der Magistrat eine Radverkehrskonzeption für die Stadt Frankfurt am Main vorgelegt, die ein umfassendes, stadtweites Radverkehrsnetz beinhaltet. Unter anderem ist darin die Verbindung zwischen dem Stadtteil Höchst und der Innenstadt mit einer durchgehenden Radverkehrsverbindung für den Alltags- und Freizeitverkehr enthalten. Die Radroute 10 (Innenstadt - Höchst) soll als Stadtteilverbindung eingerichtet werden und verläuft von der Innenstadt zum Hauptbahnhof, durch das Gallusviertel zum Denisweg, weiter zur Werner-Bockelmann-Straße nach Nied und zum Bahnhof Höchst. Die Realisierung der Maßnahme setzt in Teilabschnitten (Innenstadt Höchst) die Öffnung der Südumgehung Höchst (verlängerte Leunastraße) zur Verkehrsentlastung von Höchst und Nied voraus. Die Führung durch die Ortsbezirke 1 und 6 erfolgt überwiegend auf vorhandenen Radwegen bzw. Wohnwegen und vom Kfz-Verkehr wenig benutzten Nebenwegen. B) Alternativen: Die Führung der Radroute entspricht mit Ausnahme der unter I. beschriebenen Abschnitte der o. g. Radverkehrskonzeption. Alternativen waren nicht zu untersuchen. C) Lösung: I. Abweichungen von der Radverkehrskonzeption Bahnhof Höchst bis Dalbergplatz Die Planung berücksichtigt den Beschuss der StVV vom 27.01.2005, § 8596 zur Vorlage M 256 vom 17.12.2004, der vorgibt, dass die Route zwischen Dalbergplatz und Bahnhof Höchst in West-Ost-Richtung mittels eines Schutzstreifens in der Dalbergstraße herzustellen ist und für die Ost-West-Verbindung die Strecke vom Dalbergplatz durch die Hostato- und Justinuskirchstraße verlaufen soll (siehe Plan 1). Ludwig-Scriba-Straße bis Oeserstraße Die Radverkehrskonzeption sieht einen Routenverlauf über die Bolongarostraße, Holzlachstraße und eine neu herzustellende Niddaquerung mit Anbindung an die Oeserstraße in Höhe des S-Bahnhofs Nied vor. Dieser Routenverlauf beinhaltet viele Richtungsänderungen und Umwege. Eine beidseitige Einrichtungsführung durch die Bolongarostraße wäre in Richtung Innenstadt umständlich, da sie zwei Querungen jeweils an den signalgeregelten Knotenpunkten mit der Ludwig-Scriba-Straße und der Mainzer Landstraße erfordert. Vorgeschlagen wird daher ein Zweirichtungsradweg entlang der Ludwig-Scriba-Straße und Bolongarostraße (nordseitig) bis zur Holzlachstraße. Dessen ungeachtet, ist langfristig eine Führung abseits der Hauptverkehrsstraßen bis zum S-Bahnhof Nied entsprechend der Radverkehrskonzeption mit einer neuen Niddabrücke weiterhin anzustreben. Im weiteren Verlauf der Route wird der Radverkehr durch die Bolongarostraße bis zur Oeserstraße im Mischverkehr oder auf vorhandenen nicht benutzungspflichtigen (sog. "anderen Radwegen") geführt (siehe Plan 3). Oeserstraße In Nied ist der in der Radverkehrskonzeption vorgesehene Routenverlauf über die Oeserstraße bis zum Bahnübergang und weiter bis zur Birminghamstraße nicht verkehrssicher und übersichtlich zu gestalten. In dem Teilabschnitt der Oeserstraße zwischen Im Sechholder und Birminghamstraße sind Radverkehrsanlagen nicht realisierbar, da der Straßenraum hier für keine Flächenreserven bietet. Zur Umfahrung des Bahnübergangsbereiches wird die Radroute über folgende verkehrsberuhigte Nebenstraßen geführt: Im Sechholder, Auf dem Berg (Teilabschnitt mit Netzunterbrechung für Kfz-Verkehr) und Auf dem Gleichen. Die vorgeschlagene Alternativführung durch die Tempo 30-Zone ist bei gleicher Weglänge ohne weitere Maßnahmen für den Radverkehr gut nutzbar. Denisweg - Frankenallee Hierzu hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung eine gesonderte Vorlage zugeleitet. Hafenstraße - Kaiserstraße Gemäß der Radverkehrskonzeption verläuft die Verbindung zwischen der Hafenstraße und der Kaiserstraße über die Niddastraße, Rudolfstraße, Poststraße und den Bahnhofsvorplatz. Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes ist auf Grund der historisch gewachsenen Struktur und der Vielzahl der Einbauten im Bestand keine sichere Radverkehrsführung in beiden Fahrtrichtungen herstellbar. Erst eine grundlegende Neugestaltung des gesamten Vorplatzes kann den Handlungsspielraum für die Herstellung sicherer Radverkehrsanlagen bieten. Die Integration der Fahrradroute ist bei den Umbauplänen zu berücksichtigen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde der Routenverlauf kleinräumig verändert. Mit der Führung über die Niddastraße bis zur Moselstraße kann als Zwischenlösung bis zu einer grundlegenden Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes eine bahnhofsnahe sichere Führung angeboten werden. Die alternativ betrachtete Führung über die Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Karlstraße ist zu bahnhofsfern und erfordert für die Herstellung von Radverkehrsanlagen zudem einen linienhaften Eingriff in die Stellplätze an der Mainzer Landstraße. Daher wurde diese Lösung nicht weiter verfolgt. Die nachfolgende Beschreibung der Maßnahmen zur Planung der Radroute erfolgt nach der Lageplan-Nummerierung aufsteigend bzw. von Westen nach Osten. II. Maßnahmenbeschreibung Plan 1 Dalbergstraße und Knotenpunkt Dalbergstraße / Kasinostraße Die Planung der Radroute in der Dalbergstraße orientiert sich an der gültigen Beschlusslage (§ 8596 vom 27.01.2005), die die Führung in West-Ost-Richtung über einen Schutzstreifen in der Dalbergstraße und für die Ost-West-Verbindung eine Streckenführung durch die Hostato- und Justinuskirchstraße festlegt. Der Knotenpunkt Dalbergstraße / Kasinostraße wird als Kreisverkehrsplatz ausgebaut. Der Radverkehr wird im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Die Planung geht zudem von der Umsetzung des Stadtteilverkehrsplanes Höchst 2002 aus, in dem die Kasinostraße als einstreifige Straße vorgesehen ist. Plan 2 Kasinostraße - Emmerich-Josef-Straße - Knotenpunkt Emmerich-Josef-Straße / Zuckschwerdtstraße / Ludwig-Scriba-Straße Die Hauptroute zwischen der Kasinostraße und der Zuckschwerdtstraße verläuft über einen bahnparallelen Weg, der über eine Verbreiterung des westlichen Seitenraums der Zuckschwerdtstraße und signalgeregelte Radfahrerfurten an die Ludwig-Scriba-Straße angebunden wird. Die Befahrbarkeit des Straßenzugs Kasinostraße - Emmerich-Josef-Straße als Alternativroute für den Radverkehr in beiden Richtungen wird - z. B. über Schutz- und Radfahrstreifen (wie in der Vorplanung eingetragen) - oder eine Führung, die im Rahmen der in Bearbeitung befindlichen Vorplanung zur Grunderneuerung der Emmerich-Josef-Straße und des Andreasplatzes noch zu konkretisieren ist, sichergestellt. In der Ludwig-Scriba-Straße werden Fußgänger und Radfahrer im Seitenraum auf der Nordseite geführt. Die Trennung von Geh- und Radweg ist bei der vorhandenen Breite nicht sinnvoll. Hier ist daher ein gemeinsamer Geh-/Radweg mit einheitlichem Belag für beide Richtungen vorgesehen. Plan 3 Bolongarostraße - Oeserstraße In der Bolongarostraße wird der Radverkehr auf der Nordseite zwischen Holzlachstraße und Ludwig-Scriba-Straße auf einem Zweirichtungsradweg (b = 2,50 m) geführt, der durch einen 0,75 m breiten Sicherheitstrennstreifen von der Fahrbahn abgesetzt ist. Plan 4 Oeserstraße - Denisweg Im o. g. Abschnitt der Oeserstraße bestehen keine Flächenreserven für durchgängige Radverkehrsanlagen. Südwestlich des S-Bahnhofs Nied wird der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Hier ist bereits eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vorhanden (Schule). Nordöstlich des S-Bahnhofs Nied sind beidseitig kurze Radwege im Seitenraum der Straße vorhanden, die an der Einmündung Im Sechholder enden. Diese sollen über den Einmündungsbereich hinweg markiert werden. Die Benutzungspflicht ist aufzuheben, die Radwege verbleiben als "andere Radwege" ohne Benutzungspflicht. Damit wird der wiederholte Wechsel zwischen Fahrbahn und Seitenraum vermieden. Anschließend verläuft die Route über die Birminghamstraße und die Werner-Bockelmann-Straße (Mischverkehr auf der Fahrbahn) und ab der Einmündung Mumm-von-Schwarzenstein-Straße über vorhandene sowie eine neue herzustellende Wegverbindung zum Denisweg. Diese Wohnwege werden durch Zeichen 240 als gemeinsame Geh- und Radwege ausgewiesen. Plan 5/6 Denisweg Der Denisweg ist bereits heute eine gut nutzbare Verbindung zwischen Nied und der Hellerhof-Siedlung bzw. dem Gallus. Die vorhandene Beschilderung ist abschnittsweise um die Freigabe für den Radverkehr zu ergänzen. In Teilabschnitten westlich des Weges Zum Linnegraben sowie zwischen A 5 und Schmidtstraße ist eine durchgehende Beleuchtung erforderlich. An der Kreuzung Waldschulstraße wird durch Zeichen 138 StVO auf querende Radfahrer hinzuweisen. Plan 7 Denisweg - Frankenallee Hierzu wurde seitens des Magistrates bereits eine gesonderte Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung gefertigt. Plan 8 Frankenallee West Im Abschnitt der Fahrradroute zwischen der Schloßborner Straße und der Hufnagelstraße führt die Route durch eine bestehende Tempo-30-Zone. Die vorhandenen "anderen Radwege" werden ohne Benutzungspflicht beibehalten, sodass die Radfahrer wahlweise im Mischverkehr auf der Fahrbahn fahren oder bei individuellen Unsicherheiten auf die "anderen Radwege" ausweichen können. Plan 9 Frankenallee Ost In diesem Abschnitt sind ebenfalls beidseitig Radwege vorhanden, die hier auf Grund der Regelungen im Kfz-Verkehr mit einer Benutzungspflicht belegt sind. Die Radwege sind in unterschiedlichem Zustand und abschnittsweise hinsichtlich Breite und Ausbildung nicht anforderungsgerecht. Um eine einheitliche Radverkehrsführung in der Frankenallee zu erhalten, ist beabsichtigt, den Bereich der Frankenallee zwischen Hufnagelstraße und der Europaallee in die bestehende Tempo 30 Zone zu integrieren. Eine ausgearbeitete Tempo-30-Zonenplanung wird in Kürze dem OBR zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Benutzungspflicht der bestehenden Radwege wird aufgehoben, die Flächen bleiben jedoch als "andere Radwege" bestehen, sodass wie in der Frankenallee West die Radfahrer wahlweise im Mischverkehr auf der Fahrbahn fahren oder bei individuellen Unsicherheiten auf die "anderen Radwege" ausweichen können. Plan 10 + 12 Frankenallee - Hafenstraße Im Teilbereich der Fahrradroute zwischen Frankenallee und der Kreuzung der Hafenstraße mit der Mainzer Landstraße wird die Radverkehrsplanung zum Europaviertel Ost übernommen. Von der Kreuzung der Hafenstraße mit der Mainzer Landstraße bis zur Niddastraße wird der bestehende einseitige Zweirichtungsradweg der Hafenstraße genutzt. Am Knotenpunkt mit der Niddastraße wird in Richtung Innenstadt zwischen der vorhandenen Furt und der Fahrbahn eine Linksabbiegemöglichkeit mit separatem Radfahrersignal geschaffen. In Fahrtrichtung stadtauswärts wird in der Niddastraße eine aufgeweitete Aufstellfläche angelegt, um das Queren der Hafenstraße für den Radverkehr sicher zu gestalten. Plan 13 Hafenstraße - Moselstraße Durch die Niddastraße wird der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Das derzeit für alle Fahrzeuge außer der nicht im Linienbetrieb verkehrenden Straßenbahn gesperrte Teilstück der Niddastraße zur Düsseldorfer Straße wird für den Radverkehr freigegeben. Die Querung der Düsseldorfer Straße im Zuge der Niddastraße erfolgt signalisiert parallel zur Fußgängerfurt. Dazu sind westlich der Düsseldorfer Straße neben der Integration in die Signalisierung vor allem die Anpassungen in der Beschilderung und der Möblierung im Aufstellbereich erforderlich. Auf der Ostseite der Düsseldorfer Straße ist zwischen der Furt und dem Durchlass zur östlichen Niddastraße die Anlage eines baulichen Radweges erforderlich, da eine Mitbenutzung des Gehweges im Arkadenbereich durch Radfahrer bei dem vorhandenen Fußgängeraufkommen nicht zu empfehlen ist. Im Fahrbahnbereich endet der Parkstreifen in Höhe des Durchlasses. Mit der Anlage des Radweges wird der Beginn der Fahrbahnaufweitung auf zwei Fahrstreifen nur um etwa 27 m verschoben. Die Anlage des Radweges auf Hochbordniveau ist aus Sicherheitsgründen notwendig, da die Radfahrer hier in beiden Fahrtrichtungen fahren. Die Querung des Gehweges erfolgt direkt zwischen dem Radweg und dem Durchlass. Östlich des Durchlasses soll durch Markierungen auf die Durchfahrt der Radfahrer hingewiesen werden, damit der Bereich freigehalten wird. Die Querung der Karlstraße erfolgt gesichert durch eine Querungshilfe, die auf dem hier beginnenden mittleren der drei Fahrstreifen angeordnet wird. Die Sichtbeziehungen sind gut und mit der vorgelagerten Signalanlage ergeben sich ausreichende Zeitlücken im Kfz - Verkehr um jeweils einen der verbleibenden Fahrstreifen sicher zu queren. Östlich der Karlstraße wird in der vorhandenen Fahrbahn ein Aufstellbereich für Radfahrer markiert. Plan 14 Niddastraße - Kaiserstraße Auf diesem Streckenabschnitt werden die Radverkehrsanlagen der Fahrradroute Bockenheim - Museumsufer genutzt. Plan 15 + 16 Moselstraße - Roßmarkt In dem Teilabschnitt zwischen Moselstraße und Gallusanlage besteht kein Handlungsbedarf. Der Radverkehr wird hier verträglich im Mischverkehr in der Fahrbahn geführt. Eine Anlage von Schutzstreifen ist aus Platzgründen und einem hohen Anteil von Lieferverkehr nicht zu verwirklichen. Der Teilabschnitt zwischen Gallusanlage und Neue Mainzer Straße ist eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts. In Einbahnrichtung wird der Radverkehr im Mischverkehr geführt. Für die Gegenrichtung (Richtung Bahnhof) wurde ein baulicher Radweg für Radfahrer in 2003 neu hergestellt. Die Beschilderung und die Anpassung der Markierungen in den Anschlussknoten werden nach Abschluss einer Baustelle in diesem Bereich ergänzt. Handlungsbedarf besteht in diesem Teilabschnitt allein für Radfahrer in Fahrtrichtung Innenstadt. Der Rückstau der wartenden Kfz an der Lichtsignalanlage Neue Mainzer Straße ist für Radfahrer häufig nicht passierbar. Mit einem kurzen Radwegteilstück kann hier die Verkehrsqualität für Radfahrer deutlich verbessert werden. Das Sicherheitskonzept der EZB lässt entsprechende Maßnahmen zwar derzeit nicht zu, mit dem Umzug der EZB sollte der Handlungsspielraum zur Anlage eines Radwegteilstückes genutzt werden. Hierbei sind ggf. bezüglich der Materialwahl passende Entscheidungen zu treffen. Der Teilabschnitt zwischen der Neuen Mainzer Straße und dem Kaiserplatz ist ebenfalls eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts. In Einbahnrichtung fahren die Radfahrer im Mischverkehr auf der Fahrbahn. Der Rückstau der wartenden Kfz an der Lichtsignalanlage Friedensstraße ist für Radfahrer häufig nicht passierbar. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, einen kurzen Vorbeifahrstreifen anzulegen und mit einer Absenkung das Auffahren auf den Radweg zu ermöglichen. Der aufgeweitete Aufstellbereich verbessert die Sicherheit und die Verkehrsqualität für Radfahrer in der Fahrbeziehung Bethmannstraße. Für den Radverkehr in der Gegenrichtung wird der bestehende Radweg in Fahrtrichtung Bahnhof genutzt. Der Radweg ist auf dem Kaiserplatz aus gestalterischen Gründen unterbrochen. Die Beschilderung wird auf das unbedingt Notwendige reduziert. In dem Teilabschnitt zwischen Kaiserplatz und Roßmarkt besteht kein Handlungsbedarf. Plan 17 Roßmarkt Anschluss an und Übernahme der beschlossenen Vorplanung zur Umgestaltung von Straßen im Zusammenhang mit der vorgesehenen Änderung der Verkehrsführung in der westlichen Innenstadt (M 178/05, § 10306/05). D) Kosten: Nach einer überschlägigen Kostenschätzung addieren sich die Kosten für die bauliche Umsetzung der geplanten Radroute 10, Innenstadt - Höchst einschließlich 19 % Mehrwertsteuer wie folgt: Streckenabschnitt geschätzte Kosten 1 Dalbergstraße - Dalbergplatz Im Zuge der allgemeinen Maßnahme zum Umbau der Dalbergstraße / Dalbergplatz ist die Radwegplanung mit einbezogen. -,-- 2 Kasinostraße - Emmerich-Josef-Straße Herstellung von Radwegneuanlagen und Markierung 37.291,63 3 Ludwig-Scriba-Straße / Zuckschwerdtstraße Knotenpunktsausbau, herstellen von Radwegneuanlagen und Markierung 47.404,84 4 Ludwig-Scriba-Straße Ausbau des Zweirichtungsradweges im nördliche Seitenraum der Straße. 89.123,56 5 Bolongarostraße Ca. 250 m langer Straßenumbau und Herstellung eines 2,50 m breiten gemeinsamen Geh.-und Radweges im Zweirichtungsverkehr auf der Nordseite der Bolongarostraße. 78.346,63 6 Oeserstraße Markierung und Beschilderung 1.368,50 7 Werner-Bockelmann-Straße Neue Wegverbindung (ca. 60m, 3m Breit) entlang der Bahn herstellen mit neuem Anschluss zum Denisweg. 13.000,75 8 Denisweg Verkehrsgerechter Ausbau, u. a. Beleuchtung bis Schmidtstraße. 198.432,00 9 Wegeverbindung Schmidtstraße bis Frankenallee Querung der Schmidtstraße. Wegeverbindung zur Frankenallee einschließlich Kreuzungsbauwerk mit der Bahnstrecke. Hierzu wurde seitens des Magistrates bereits eine gesonderte Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung gefertigt. -,-- 10 Umbau der Frankenallee Einrichtungen für eine sichere Radverkehrsführung in der Tempo 30 Zone 436.963,42 11 Querung mit der Hafenstraße Markierung und Beschilderung sowie Signalisation. 19.159,00 12 Führung in der Niddastraße, Querung Düsseldorfer Straße Markierung und Beschilderung sowie Signalisation. 33.562,46 13 Führung in der Niddastraße, Querung der Karlstraße Markierung und Beschilderung. 6.842,50 14 Kaiserstraße (Neue Mainzer Straße bis Roßmarkt) Radwegeteilstück, Markierung und Beschilderung. 16.422,00 15 Roßmarkt Radwegeteilstück, Markierung und Beschilderung sowie Signalisation. 44.749,95 Gesamtsumme inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer 1.022.667,24 Anlage Plan_11 (ca. 1,8 MB) Anlage Plan_12_und_13 (ca. 1,9 MB) Anlage Plan_14_und_15 (ca. 1,8 MB) Anlage Plan_16_und_17 (ca. 1,4 MB) Anlage Plan_1_und_2 (ca. 1 MB) Anlage Plan_3_und_4 (ca. 3,2 MB) Anlage Plan_5_und_6 (ca. 1,7 MB) Anlage Plan_7_und_8 (ca. 2,1 MB) Anlage Plan_9_und_10 (ca. 1,8 MB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 30.10.2007, OA 513 Antrag vom 20.09.2007, OF 617/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.09.2005, M 190 Bericht des Magistrats vom 18.01.2008, B 28 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 83 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 6 Versandpaket: 05.09.2007 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 18.09.2007, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 184 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2007, TO I, TOP 25 Die LINKE.-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag der LINKE.-Fraktion wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 184 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1.: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FDP (= Annahme), bei Enthaltung E.L. zu 2.: Annahme bei Enthaltung LINKE. 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.09.2007, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 184 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.09.2007, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 184 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.10.2007, TO II, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 184 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 17. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2007, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 513 2007 1. Der Vorlage M 184 wird unter Hinweis auf OA 513 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 617/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Eingangsformulierung wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich zu der mit der Vorlage M 184 vorgelegten Planung die folgenden drei Punkte voranzutreiben:". Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF; der Vertreter der FDP ist bei der Abstimmung nicht anwesend. zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF; der Vertreter der FDP ist bei der Abstimmung nicht anwesend. 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.11.2007, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1. und 2.a) der Vorlage OA 513 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2.b) und 2.c) der Vorlage OA 513 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG b) CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 184 = Annahme unter Berücksichtigung OA 513, OA 513 = Annahme) NPD (M 184 = Annahme, OA 513 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2007, TO II, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1. und 2.a) der Vorlage OA 513 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. b) und 2.c) der Vorlage werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF b) CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2007, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 513 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der Ziffer 2.a) der Vorlage OA 513 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt c) Die Ziffern 2.b) und 2.c) der Vorlage OA 513 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und NPD gegen BFF (= Annahme unter Berücksichtigung OA 513) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF und NPD b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF gegen NPD (= Prüfung und Berichterstattung) c) CDU, GRÜNE, FAG und NPD gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2986, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2007 Aktenzeichen: 66 2

Radroute 10 von der Innenstadt nach Höchst Vortrag des Magistrats vom 31.08.2007, M 184

S A C H S T A N D : Anregung vom 30.10.2007, OA 513 entstanden aus Vorlage: OF 617/6 vom 20.09.2007 Betreff: Radroute 10 von der Innenstadt nach Höchst Vortrag des Magistrats vom 31.08.2007, M 184 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich zu der mit der Vorlage M 184 vorgelegten Planung die folgenden drei Punkte voranzutreiben: a) Führung der Fahrradroute 10, wie in der Planung vorgesehen, von der Ludwig-Scriba-Straße entlang des Bahndammes bis zur Nidda und von der dortigen, neu zu errichtenden Brücke über die Nidda dann auf dem ebenfalls parallel zur Bahn verlaufenden bestehenden Weg bis zur Schranke Oeserstraße; b) Führung der Fahrradroute 10 von der Schranke an der Oeserstraße den Denisweg entlang bis auf die Wege im Bereich der Bebauung an der Werner-Bockelmann-Straße und von dort, wie in der Planung beschrieben, weiter Richtung Griesheim; c) Befestigung des in Nied zwischen der Schranke an der Oeserstraße und der Lärmschutzwand vor der Bebauung Werner-Bockelmann-Straße unterbrochenen, zurzeit nur noch als Trampelpfad bestehenden Denisweges als regulärer Fuß- und Radweg. Begründung: Die in der vorgelegten Planung beschriebene Variante, von Höchst kommend am Bahndamm entlang bis zur Nidda, ist unbedingt auszuführen. Von der Niddaüberquerung aus drängt sich für den weiteren Verlauf dann der Weg neben der Bahn bis zur Schranke Oeserstraße auf. Nach Überqueren des beschrankten Übergangs sollte die Route dann weiter dem Denisweg folgen. Die Radfahrer wären so völlig abseits von der stark befahrenen Bolongaro- und Oeserstraße, über die die Planer die Radfahrer leiten wollen. Sie müssten auch nicht den in der Planung beschriebenen Zickzackkurs durch Nied im Bereich Werner-Bockelmann-Straße fahren. Der Weg würde so viel attraktiver und auch sicherer. Um die oben genannte unterbrochene Verbindung des Deniswegs wiederherzustellen, müssen nur ca. 200 Meter Verbindungsweg neu befestigt werden, die jetzt als Trampelpfad schon bestehen und in ihrer Breite ausreichend sind. Die benötigten Flurstücke sind im Besitz der Deutschen Bahn AG; es sind im Einzelnen die Flurstücke 102, 134/1, 134/2 und 135/1. Laut gültigem Bebauungsplan Nr. 296 sind sie allesamt als öffentliche Fläche ausgewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.08.2007, M 184 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.01.2008, B 28 Bericht des Magistrats vom 20.02.2009, B 103 Bericht des Magistrats vom 03.08.2009, B 653 Bericht des Magistrats vom 29.03.2010, B 203 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 31.10.2007 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.11.2007, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1. und 2.a) der Vorlage OA 513 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2.b) und 2.c) der Vorlage OA 513 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG b) CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 184 = Annahme unter Berücksichtigung OA 513, OA 513 = Annahme) NPD (M 184 = Annahme, OA 513 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2007, TO II, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1. und 2.a) der Vorlage OA 513 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. b) und 2.c) der Vorlage werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF b) CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2007, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 513 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der Ziffer 2.a) der Vorlage OA 513 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt c) Die Ziffern 2.b) und 2.c) der Vorlage OA 513 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und NPD gegen BFF (= Annahme unter Berücksichtigung OA 513) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF und NPD b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF gegen NPD (= Prüfung und Berichterstattung) c) CDU, GRÜNE, FAG und NPD gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2986, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2007 Aktenzeichen: 66 2

Beratung im Ortsbeirat: 4