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Reflexion

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Die Anlage von Rasengleisen bei Straßen- und Stadtbahnen vorantreiben

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 Betreff: Die Anlage von Rasengleisen bei Straßen- und Stadtbahnen vorantreiben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4263 Ziffer III - NR 902/19 CDU/SPD/GRÜNE - Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) plant in den nächsten 5 Jahren folgende Straßen- und Stadtbahnstreckenabschnitte zu erneuern, die auch grundsätzlich als grünes Gleis angelegt werden könnten. Straßenbahnstrecken: Streckenabschnitt im Bereich der Wittelsbacher Allee, ca. 300 m zweigleisige Strecke Streckenabschnitt im Bereich der Mörfelder Landstraße, ca. 500 m zweigleisige Strecke Streckenabschnitt im Bereich alt Fechenheim, ca. 750 m zweigleisige Strecke Streckenabschnitt Mainzer Landstraße (Stadtteil Nied) ca. 1000 m zweigleisige Strecke In Summe : ca. 2550 m zweigleisige Strecke Stadtbahnstrecken: Streckenabschnitt Am Industriehof, ca. 300 m zweigleisige Strecke Streckenabschnitt Marbachweg, ca. 300 m zweigleisige Strecke Streckenabschnitt Ludwig Landmann Straße, ca. 1000 m zweigleisige Strecke Streckenabschnitt am Hohen Weg, ca. 1000 m zweigleisige Strecke Überführungsgleis Schloßstraße, ca. 900 m zweigleisige Strecke In Summe: ca. 3500 m zweigleisige Strecke Die Mehrkosten von grünem Gleis zu konventionellen Oberbau unterliegen sehr starken Unterschieden und sind von der erforderlichen Bauart abhängig. Für die einfachste Ausführung, die z. B. im August dieses Jahres in Niederrad im Bereich der Adolf-Miersch-Straße angelegt wurde, ist mit ca. 300 Euro/Meter zweigleisige Strecke zu rechnen. Für Gleise im Stadtbahnsystem oder auch höher belasteten Straßenbahnstrecken (≥ 2 Linien) müssen rd. 2.000 Euro/Meter zweigleisige Strecke angenommen werden. Ursache hierfür ist die erforderliche Bauausführung des Tragsystems mit Betonlängsbalken. Im Frankfurter Streckennetz ist diese Bauart z.B. auf dem Riedberg ausgeführt worden. Die VGF bevorzugt ein Grüngleis einzubauen, was abgesehen von den üblichen Instandsetzungsarbeiten am Gleis im Idealfall keine zusätzlichen Pflegearbeiten, insbesondere Bewässerung der Vegetation erforderlich macht. Beispielhaft steht hier die Bepflanzung mit Sedum. Inwiefern sich dies in der Praxis wirklich auf langer Sicht umsetzen lässt, kann derzeit nicht beantwortet werden. Eigene Erfahrungswerte und der Austausch zum Thema mit anderen Verkehrsbetrieben werden gesammelt. Berücksichtigt werden muss auch, dass bei größeren Instandsetzungsarbeiten am Gleis, wie Schienenwechsel u. ä., das Grüngleis in erheblichen Maß zerstört und zumindest der Pflanzbereich (Boden Vegetation) wieder neu hergestellt werden muss. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 20.01.2020, OA 517 Antrag vom 05.12.2019, OF 739/9 Antrag vom 04.12.2019, OF 982/2 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.06.2019, NR 902 Antrag vom 11.04.2023, OF 289/7 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 15 am 22.11.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2019, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 395 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 11 am 02.12.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 739/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2019, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 517 2020 1. Die Vorlage B 395 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 982/2 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen, um zu prüfen und zu berichten, wie der Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu geordnet werden kann (siehe Überlegungen, den mittigen Gleiskörper als Straßenfläche umzubauen und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg zu nutzen)." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung) 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 395 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 517 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 517) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 395 = Kenntnis, OA 517 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 517) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 395 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5214, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 92 14

Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2019, OF 982/2 Betreff: Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Der Magistr at wird gebeten: - Der Vorlage B 395 wird unter der Maßgabe zugestimmt, das Überführungsgleis in der Schloßstraße aus dem Programm zur Gestaltung als Rasengleis auszunehmen. - Die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen und den Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu zu ordnen. Hierzu wird der mittige Gleiskörper als Straßenfläche umgebaut und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg genutzt. - Entsprechende Planungs- und Ausführungsmittel sind bereit zu stellen. Begründung: Laut Bericht B 395 vom 04.11.2019 soll in den nächsten 5 Jahren auch das zweigleisige 900 Meter lange Überführungsgleis in der Schloßstraße erneuert werden. Der Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke sollte dabei neu Gedacht werden. Vom Fahrradbüro sind in der Oktobersitzung 2019 Ideen vorgelegt worden, wie breitere Fahrradwege und Sicherheitsabstände zu fahrenden und parkenden Fahrzeugen realisiert werden könnten. Mit dem heutigen Straßenquerschnitt ist dies nicht zu gewährleisten, da die Sicherheitsabstände zwischen parkenden Fahrzeugen und Fahrradspur zu gering sind und auch der Abstand zum rollenden Verkehr nicht ausreicht. Die Erneuerung der Überführungsgleise ist eine einmalige Chance der Schloßstraße ein neues Gesicht zu geben, Individualverkehr, Radverkehr und Fußgänger können auf ausreichend breiten und getrennten Flächen ihre Mobilität nutzen. Heutiger unhaltbarer Zustand Quelle: ADFC So könnte die Zukunft aussehen Quelle: ADFC Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 517 2020 1. Die Vorlage B 395 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 982/2 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen, um zu prüfen und zu berichten, wie der Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu geordnet werden kann (siehe Überlegungen, den mittigen Gleiskörper als Straßenfläche umzubauen und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg zu nutzen)." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung)

Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2020, OA 517 entstanden aus Vorlage: OF 982/2 vom 04.12.2019 Betreff: Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage B 395 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass das Überführungsgleis in der Schloßstraße aus dem Programm zur Gestaltung als Rasengleis ausgenommen wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen, um zu prüfen und zu berichten, wie der Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu geordnet werden kann (siehe Überlegungen, den mittigen Gleiskörper als Straßenfläche umzubauen und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg zu nutzen). 3. Entsprechende Planungs- und Ausführungsmittel sind bereitzustellen. Begründung: Laut Bericht vom 01.11.2019, B 395, soll in den nächsten fünf Jahren auch das zweigleisige, 900 Meter lange Überführungsgleis in der Schloßstraße erneuert werden. Der Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke sollte dabei neu gedacht werden. Vom Radfahrbüro sind in der Oktobersitzung 2019 Ideen vorgelegt worden, wie breitere Fahrradwege und Sicherheitsabstände zu fahrenden und parkenden Fahrzeugen realisiert werden könnten. Mit dem heutigen Straßenquerschnitt ist dies nicht zu gewährleisten, da die Sicherheitsabstände zwischen parkenden Fahrzeugen und Fahrradspur zu gering sind und auch der Abstand zum rollenden Verkehr nicht ausreicht. Die Erneuerung der Überführungsgleise ist eine einmalige Chance, der Schloßstraße ein neues Gesicht zu geben, Individualverkehr, Radverkehr und Fußgänger können auf ausreichend breiten und getrennten Flächen ihre Mobilität nutzen. Heutiger unhaltbarer Zustand: Quelle: ADFC So könnte die Zukunft aussehen Quelle: ADFC Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 182 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6763 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.01.2020 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 395 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 517 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 517) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 395 = Kenntnis, OA 517 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 517) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5214, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 92 14

Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 182 Betreff: Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2020, § 5214 Ziffer 2. - OA 517/20 OBR 2 - Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424, zum Bürgerbegehren Radentscheid Frankfurt am Main ist der Magistrat beauftragt, Radschnellwegverbindungen in die Region einzurichten. Die Schloßstraße ist Teil des projektierten Radschnellwegs Frankfurt - Taunus. Für diesen wird derzeit eine Machbarkeitsstudie erstellt. Dabei wird auch die Aufteilung des Straßenquerschnitts grundsätzlich neu betrachtet. Die Planungen für die Gleiserneuerung in der Schloßstraße werden entsprechend in enger ämterübergreifender Abstimmung weitergeführt. Die ursprünglich vorgesehene Begrünung des Überführungsgleis in der Schloßstraße (B 395/2019) wird nicht weiterverfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2020, OA 517 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6763 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 22.04.2020 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO II, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 5927, 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.06.2020 Aktenzeichen: 92 14

Neue Mobilität fördern - Schloßstraße attraktiver machen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 entstanden aus Vorlage: OF 1123/2 vom 04.08.2020 Betreff: Neue Mobilität fördern - Schloßstraße attraktiver machen Vorgang: OA 517/20 OBR 2; Beschl. d. Stv.-V., § 5214/20 Der Magistrat wird unter Hinweis auf die Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 20.01.2020, OA 517, gebeten, 1. die bestehenden Gleise auf der Schloßstraße, auf denen die neue Straßenbahnlinie 13 verkehren soll, dementsprechend umzubauen, dass eine gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Kfz und die Straßenbahn möglich ist. Hierdurch rückt die gemeinsam genutzte Fahrbahn in die Mitte der Schloßstraße; 2. den durch die Maßnahme unter Ziffer 1. geschaffenen Raum für die Schaffung von sicheren, breiten und vom übrigen Verkehr getrennten Radwegen und der Bepflanzung der Schloßstraße, vorrangig mit Bäumen, zu nutzen. Darüber hinaus können so die Parkplätze für die Anwohnerinnen und Anwohner erhalten werden. Begründung: Die "Maßnahmen des Maßnahmenbündels 6 - Neues Straßenbahnnetz" sehen vor, dass die neue Straßenbahnlinie 13 vom Industriehof zum Hauptbahnhof, unter anderem auf den bestehenden Gleisen durch die Schloßstraße, verkehrt. Darüber hinaus verläuft der künftige Fernradweg durch die Schloßstraße. Diese zukunftsweisenden Verkehrsinfrastrukturprojekte bieten die Möglichkeit, die Schloßstraße umzugestalten und als Ort neuer Mobilität und als Ort für die Menschen attraktiver zu machen. Wird die neue Straßenbahnlinie 13 auf den bestehenden abgegrenzten Gleisen geführt, geht jede Möglichkeit verloren, den Straßenraum umzugestalten. Eine gemeinsame Nutzung der Straßenmitte durch die Straßenbahn und den motorisierten Verkehr ermöglicht, den übrigen Raum für einen getrennten Radweg, Parkplätze sowie Bepflanzung zu nutzen. Da die Straßenbahn nur im Zehn-Minuten-Takt fahren soll, ist die Störung für den Autoverkehr gering. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2020, OA 517 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 239 Antrag vom 05.07.2021, OF 117/2 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 460 Antrag vom 27.08.2021, OF 122/2 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 812 Aktenzeichen: 92 14

Gefährliche Situationen für Fahrradfahrer in der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße unterbinden

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6763 entstanden aus Vorlage: OF 1225/2 vom 26.10.2020 Betreff: Gefährliche Situationen für Fahrradfahrer in der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße unterbinden Vorgang: OA 517/20 OBR 2; B 182/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße schnellstens Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, wie Geschwindigkeitskontrollen, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie Nötigung und Missachtung des Überholverbots gegenüber Zweiradfahrern und des Abstandsgebots, durchzuführen; 2. eine Informationskampagne für Fahrradfahrer und Kfz-Führer durchzuführen, um auf die geänderten Verkehrsregeln in dem Straßenabschnitt hinzuweisen. Die meisten Fahrradfahrer nutzen aus Unkenntnis die sogenannte Dooring-Zone wie einen Fahrradsteifen und begeben sich dadurch in eine gefährliche Situation. Kfz-Führer missachten besonders häufig die Sicherheitsgeschwindigkeit von 30 km/h und das geltende Überholverbot von Zweirädern; 3. um auf das Tempolimit hinzuweisen, große Tempo-30-Markierungen auf dem Straßenbelag aufzubringen; 4. um die derzeitige Situation nachhaltig zu verbessern, die Planung zum Umbau des Straßenquerschnitts mit hoher Priorität voranzutreiben, siehe hierzu die entsprechenden Vorlagen, OA 517 vom 20.01.2020 und B 182 vom 20.04.2020. Begründung: Nach der Neumarkierung des Straßenraums wissen viele Radfahrende nichts von ihrem Recht, ausschließlich den Straßenraum nutzen zu können, stattdessen wird noch vielfach die sogenannte Dooring-Zone genutzt, die eigentlich den Sicherheitsabstand zu parkenden Kraftfahrzeugen wahren soll. Kfz-Führer missachten häufig das Tempolimit von 30 km/h, das Überholverbot von Zweirädern und die Abstandregel von 1,5 Metern gegenüber Zweirädern. Manche Kfz-Führer bedrängen Fahrradfahrer mit einem Hupkonzert und fahren zu dicht auf, um in einem günstigen Ausgenblick zu überholen, ohne die Sicherheitsabstandsregel einzuhalten. Es ist daher dringend geboten, alle Verkehrsteilnehmer auf die geänderten Verkehrsregeln in der Schloßstraße durch entsprechende Aufklärung in den Medien und durch Informationsflyer hinzuweisen. Manche Ältere erinnern sich noch an die Sendung "Der 7. Sinn", die bis 2005 in der ARD ausgestrahlt wurde. In den Sendungen wurde immer wieder auch an die Grundregeln im Straßenverkehr hingewiesen, die heutzutage allzu oft ignoriert werden. Auszug aus der StVO: "Allgemeine Verkehrsregeln § 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Schade, dass es diese Sendung nicht mehr gibt, es wäre an der Zeit, diese wieder aufleben zu lassen. Bilder: (c) Arno Völker Aus Unkenntnis wird die "Dooring-Zone" als Fahrradspur benutzt Hier wird demnächst ohne das Abstandsgebot überholt Vorbildlich, das Fahrzeug bleibt hinter dem Fahrradfahrer Neue Beschilderung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2020, OA 517 Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 182 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 475 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 92 14

Beratung im Ortsbeirat: 4